Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 II 22
1647 II 22
Freitag Schreiben Chigis und Landsbergs
. –
Bericht
Buschmanns: Volmar hat die Eventualzusage an Brandenburg zwarn nicht
gelaugnet noch allerdings gestanden, sich doch soviell vernehmmen laßen,
im pfall alsolcher stifft den catholischen nicht bleiben solte, daß derglei-
chen wunck woll gegeben sein mögte, unndt würde es illo casu posito gleich
sein, die sache wehre dannoch catholischer seiten dardurch insoweit nicht
vulnerirt, sondern noch in integro. Cantzler: Es wehre dannoch 1. die
sache hiedurch schwerer gemacht; 2. wan er electiff bleibe, wehre tolera-
beler , unndt hetten die catholische noch hofnung, wieder darzu zu gelan-
gen , welches aber ceßirte, wan derselbe Churbrandenburg alß erblich geben
würde; 3. wan alsolcher stifft so liberaliter vergeben, hette man keinen
eintzigen flecken mehr, ein loch zu stopfen, unndt wehre bekant, waß
wegen deß stiffts Hildeßheimb ex parte der hertzogen vonn Braunschweig
obhanden wehre, unndt gienge unter den catholischen der ruef, man gebe
alleß Churbrandenburg hin, darunter etwaß anders stecken müeste. Wenn
die Protestanten bei den Gravamina eine Ausnahme zugunsten Pfalzgraf
Ludwig Philipps
wünschen, können die Katholiken desgleichen für Minden
fordern. Volmar hat sich endtlich erbotten, sie wolten ihr bestes thuen
unndt nicht eine jotam weichen, wan nur Churbayeren hielte [...]. Heute
hat Buschmann das Memorial wegen des Religionsstandes in Köln und
Paderborn an Trauttmansdorff mit dem Bemerken übergeben, die Ritter-
schaft sei zwar nicht behelligt worden, habe aber kein exercitium gehabt.
Qua occasione er dem graven zu verstehen geben, es schmeckete I. H. G.,
alß solte etwaß wegen dero stifft Minden vorgangen sein. Darauff der
graff candide gesagt, daß auf ohnaufhörliches anhalten undt preßiren der
Schweden denn Churbrandenburgischen auf diesen stifft, im pfall derselbe
den catholischen nicht bleiben solte, versprechens geschehen, wehre dahero
selbiger noch catholischer seiten in salvo et integro, würde auch heut bey der
zusahmenkunfft ihrer unndt der protestirenden nicht vergeben werden.
Cantzler zum graven ex proprio conceptu, maßen derowegenn auch prote-
stirt , daß hievon noch commißion noch darab I. H. G. wißenschafft hetten:
Es wolte dannoch durum sein, gesetzt alsolcher stifft den catholischen nicht
bleiben solte, I. H. G. wenigers nicht ad dies vitae tolerirt werden undt die
fructus genießen mögten. Der graff wolte auf alle interesse bedacht sein,
unndt wan die Schweden je davon nicht weichen woltenn, müeßte man
dahin sehen, daß selbiger stifft außgestelt würde. Buschmann bei
Scheffer/Vulteius mit dem schertzlichen andeuten undt discurs, es müeste
heissen deß mans freundt undt der sachen feindt, sie wehren nunmehr in
die enge getrieben, ob nicht zum frieden ja sagen wolten, waß doch ihr
anliggen sein mogte. Sie die Heßische, solches wehre schon übergeben.
Cantzler, daßelbe würde sein, waß zwischen Weser unndt Rhein läge, es
würde ihnnen je nicht ernst sein, pfaffengüeter, welche adlers flüegel het-
ten , unndt darab gnugsame exempel vorhanden, zu begeren, unndt würden
selbigs ihre eigenen patronen alß die Frantzosen nicht zulaßen. Scheffer:
Die Paderbornische überwaldische güeter wehren Heßen alß gräntzen gar
woll gelegen, unndt wehren selbige ohnedeme nicht von großer importantz.
Cantzler: Weiln sie nicht taugten, müesten sie dieselbe dem stifft laßen. Die
Heßische: Einmahl wehre gewiß, daß ihre gnedige fraw principalinne sich
mit gelt nicht würde abtreiben laßen. Cantzler: Waß ihnnen gethan, weh-
ren doch allezeit gute nachbarn gewesen. Heßische: Daß hette man mit
Marburg
Vgl. oben [ S. 310 ] .
erfahren. Cantzler: Churcolln hette nur alß commißarius die
Kayserliche aufgedragen commißion volnzogen, derowegen aber nicht
einen fueß breit genuß gehabt. Heßische: Doch, mit benennung Renß.
Cantzler: Von nein, nur daß mit gelt abgeloset worden, unndt hettens itzo
die von Anholt unter
Die kurkölnische Stadt Rhens war seit 1445 im Pfandbesitz der Grafen von Katzeneln-
bogen und ihrer Erbnachfolger, der Landgrafen von Hessen. Sie war nach Besitz-
ergreifung Darmstadt in der zur Marburger Erbschaft gehörigen Grafschaft Katzeneln-
bogen 1629 von Kurköln eingelöst und inzwischen an den Grafen von Anholt gegeben
worden.
. Heßische: Churtrier hette auch Limburg an sich
gezogen, der landtgraff von Darmbstadt wehre nicht übell dabey gefahren,
es wehre in trüeben waßer woll gefischet worden, wie dann in specie auch
die Wetteraw angezogen. Cantzler: Es wehre ein hauß, würden sich woll
vergleichen. Heßische: Es wehre kein vergleich, müeste alles restituiret wer-
den . Cantzler: Wehre kein vergleich, wan alleß restituirt werden solte,
undt würde ohne deme alleß in die erbbrüderschafft undt einen sack fallen.
Im ubrigen solten sich keine gedancken machen, daß einen fueßbreit von den
Paderbornern bekomen würden. Welches alles nur per iocum abgangen,
– Bericht Leerodts über die Antwort der Stadt Osnabrück.
W und Volmar vor der Stadt. Volmar: Ihm ist diese Nacht der Gedanke
gekommen, wegen der Schwierigkeit mit Ws Stiftern bei den Gravamina
mit der Pfälzer Frage anzufangen, wodurch zugleich die Bayerische satis-
faction bekehmen und man sich ihres antreibens befreyete. Mit Zustim-
mung Trauttmansdorffs hat er heute die Schweden erinnert, daß die Pfäl-
zer Frage mit den Gravamina erledigt werden müsse, und ihnen diesen Punkt
schriftlich übergeben
Vgl. unten [ S. 749 Anm. 3 ] .
. Die Schweden sind ausgewichen, es müßten die Pfäl-
zer gehört werden, die sich bisher für nicht instruiert erklärten, und haben
auf den Hinweis, Ksl. und Franzosen seien sich einig, gemeint, sie wollten mit
d’Avaux reden. In discursu hette sich der Salvius vernehmmen laßen, es
würde ie die meinung haben, daß wan sie sich in causa ista Palatinatus woll
bezaigten, daß sie solches in puncto gravaminum wieder zu genießen haben
soltten. [...] W: Erfreut, daß dergestald die handlung in puncto grava-
minum angefangen und die Churbayerische sich nunmehr etwas mehrers
wegen anderer sach zue ruhe begeben und dießem mitt fleiß abzuwartten
haben. Dank, daß Minden/Osnabrück in der ksl. Erklärung den Katho-
liken vorbehalten sind. Verspricht für heute ein Memorial, aus dem hervor-
geht , wie die Schweden die von Philipp Sigismund selbst eingesetzten
katholischen Geistlichen vertreiben. Chigi schreibt, die Mediatoren wollten
in dieser Sache weiter Longueville zusprechen; d’Avaux bezeigte auch
hierinnen einen alsolchen guetten eyffer, daß sie ein mehrers nicht von
ihme zue desideriren, woltten also hoffen und darumb gebetten haben, bey
einem alsolchen der catholischen interesse und gueten fundamentis nicht
zue weichen. Herr Vollmari: Sie würden bey der heraußgegebener
resolution bestendig bleiben, wan nur die Franzosen nicht ipso facto et
armis demjenigen zugegen handleten, waß sie alhie bey den tractaten allein
mitt wortten zu befördern sich veranließen. I. H. G.: Die Französische
wapffen von den Schwedischen zue separiren, were eine solche sach, daß
die gesandten derentwegen sich erstlich eines königlichen beschaids darüber
erholen müsten, und weiln sie alberaits derentwegen in specie zue behaub-
tung beeder stiffter Oßnabruck und Minden gar favorabiliter geschrieben,
so müßte man das werck und sie nicht übereylen, wie sie dan ihrestheils an
einem gueten effectu nit zweiffelten und von den Franzosen ihre stiffter
nicht zue verlaßen animirt und woll getröstet würden. Dabey ihr ander-
werts vor gewiß gesagt worden, daß die herrn Kayserliche unangesehen der
in puncto gravaminum beeder stiffter halber beschehener reservation pro
catholicis dem churfürsten zue Brandenburg auff das stifft Minden soltten
gewiße vertröstung, ia sogar die zusagh gethan haben. Herr Vollmari:
Bey den Kayserlichen hette es kein andere intention, wan es nur zue rhe-
den , alß den stifft Minden nebenst Oßnabruck zue salviren. Die Schweden
haben aber ohne die Eventualzusage nicht schließen wollen, so daß man
endlich darauf eingehen mußte. Wan nun die Franzosen bey den catholi-
schen recht stehen und haltten würden, so würde man den stifft Minden
noch woll heraußziehen und Brandenburg keine praetension haben. I. H.
G.: Es were dieße conditionata promissio der sachen gar schädlich und
köntte man leichtlich gedencken, wie Schweden und Brandenburg, indeme
sie hierinn einig, die protestirende gegen die catholische eben wegen des
stiffts Minden animiren würden. Es weren viele rationes status et religionis,
wie sie dan dieselbe vor dießem beym herrn graffen von Trautmansdorff
berühret und er sie woll erkandt, warumb man Brandenburg ihrer eigener
erkendtnuß nach gnugsamb recompens wegen Pommern angewießen, keine
landen, und sonderlich derents, zueignen soltte. Vollmari: Es were
nicht ohne, daß verscheidene rationes politicae dabey in consideration keh-
men , wan gleichwohl die catholische wieder verhoffen den stifft Minden
nicht erhaltten köntten, so hette es auch in statu politico seine bedencken,
daß man Brandenburg selbigen stifft woll laßen möchte, wie man dan
wüste, daß die Lutherische und Calvinisten nit einig, und bey der Calvini-
sten zunehmmender macht, die Lutherische sich leichter mitt den catholi-
schen vereinigen und vergleichen werden. I. H. G.: Zwischen beeden
religionsverwandten seye öffters große uneinigkeitt, es habe aber die erfah-
renheit geben, quod contra catholicos semper conveniant et unanimes sint.
Man hette den Calvinismum bereits so hoch erhebt und gebte ihme alsolche
ansehenliche landschafften hin, dardurch sich mitt den Hollendern coniun-
girt hieltte. Der churfürst were selbst in Holland erzogen, hette des prin-
zen von Uranien seine tochter
, dern fraw mutter eine fürstin von sehr
hohen gemüht und solchen qualiteten, daß sie in den negociis publicis et
status ihr parte mitt haben woltte. Sie würde itzige churfürstin auch darzue
woll angeführt und erzogen haben. Man soltte woll zuruck dencken und
überlegen, waß endlich hierauß noch endstehen köntte. Zuedeme gewinne
es gar ein seltzsames ansehen, daß man also viele ertz- und stiffter zue
weldtlichen haerediteten applicirte. Es were a prima fundatione Caroli
Magni niemals ein uncatholischer herr außer dem Christiano, welchem mitt
gewißen reservatio die administration nomine capituli gelaßen, gewesen.
Itzo alsolchen haereditarie einem Calvinischen herrn zue undergeben, dem
capitulo die election zu nehmmen und consequenter allen fürstlichen und
gräfflichen häußern wie auch den adel in Teutschland unverschuldeter-
weiße , wazue sie sonsten kommen kontten, abzuschneiden, daß were wieder
alle billigkeitt. Man solle der Churbrandenburgischen, seithero sie die reli-
gion geendert, geführten consiliis nachdencken, so würde man sehen, daß
wedder Ihre Maiestet noch dero hochlobliches ertzhauß ursach hetten, dem-
selben so viele landschafften cum laesione tertii auffzutragen. Daß die
Lutherische und Calvinische möchten hernegst aneinander gerahten und der
catholischen sachen dardurch beßer machen, daß were sehr zweiffelhafftig,
dießes aber woll zu vermuhten, daß wan einige weiterung und unruhe im
reich wiederumb endstehen soltten, daß die catholische und geistliche für-
sten an den itzigen procedendi modum und, wie man mitt ihnnen sowohl
bey dem krieg alß friedentractatu umbgangen, dergestaldt werden spiege-
len , daß sie sich und den statum religionis, dabey sie wie auch ihrem Kayser
das ihrige also getrew auffgesetzet, nicht in eine solche gefahr wiederumb
stürtzen, sondern bey gueter zeitt auß dem itzo erkandten feyhler das
medium ihrer salvirung und schützung ergreiffen werden. Vollmari: Es
habe seine considerationes pro et contra, ob es pro catholicis beßer seye,
dem capitulo die freye wahl eines uncatholischen herrn zu laßen oder daß
einem uncatholischen haereditarie zu vergeben. In ersterem Fall wird man
garantieren müssen, daß der Fürst nur bei Verzicht auf das Stift die Religion
wechseln darf, in letzterem kann auch ein katholischer Brandenburger suk-
zedieren . I. H. G.: Sie weren ihrestheilß nicht gemaint, daß man dero
stifft Minden den protestirenden überlaßen soltte, und woltten derent-
wegen auch keine andere media vorschlagen. Es würde sonsten er herr
Vollmari noch woll ingedenck sein, daß die protestirende bey dem stifft
Minden ein alternation selbst vorgeschlagen, daß einem catholischen ein un-
catholischer und darnach wiederumb ein catholischer et sic consequenter
succediren soltte. Es were auch weith der religion gefährlicher, einen also
mechtigen herrn uti haereditarium zu haben, alß wan das capitulum einen
ihnen beliebigen herrn erwählten, denen sie gleichwohl per capitulationes
und sonsten beßer in officio haltten, und bevorn sie ihnen erwählen, sich
beßer ihres ingenii und humor, ob er ihnen auch diene, erkündigen köntte,
und ihnen auch den religionstatum conservieren. Zuedeme würden sich
wegen des bedeuten reservati, wan die protestirende zue dem stifft Minden
mitt solchem zugelaßen werden, woll begeben. I. H. G. redeten aber nicht
gern von dergleichen sachen, damitt es das ansehen nicht gewinne, alß wan
man bey dem stifft Minden etwas nachzugeben gedächte, dan einmaln der-
selbig den catholischen bleiben müeste. Vollmari: Die Kayserliche wür-
den gern darzue cooperiren und des stiffts Minden erhalttung befördern,
wan man nur die protestirende sich vom halß haltten köntte. Wegen Bran-
denburg hette er noch ein secretum medium, wie man denselben noch
anderst mitt zue contentiren. [...] Autonomie in der Erblanden nicht zuzu-
lassen , in den Stiftern für die adligen Landsassen der Stand von 1624; in
Augsburg wollen die Ksl. auf dem den Katholiken recht günstigen Stand
von 1624 bestehen, die meisten württembergischen Klöster wird man auf-
geben müssen. Bei den Reichsgerichten hat der Kaiser die Parität in Reli-
gionsfragen zugegeben. In der hessischen Satisfaktionsfrage werden die
Schweden sich wohl weißen laßen, es weren aber die Franzosen den Hessi-
schen gar zue woll gewogen und woltten schier keine rationes bey sich gel-
tten laßen.
Buschmanns: Volmar hat die Eventualzusage an Brandenburg zwarn nicht
gelaugnet noch allerdings gestanden, sich doch soviell vernehmmen laßen,
im pfall alsolcher stifft den catholischen nicht bleiben solte, daß derglei-
chen wunck woll gegeben sein mögte, unndt würde es illo casu posito gleich
sein, die sache wehre dannoch catholischer seiten dardurch insoweit nicht
vulnerirt, sondern noch in integro. Cantzler: Es wehre dannoch 1. die
sache hiedurch schwerer gemacht; 2. wan er electiff bleibe, wehre tolera-
beler , unndt hetten die catholische noch hofnung, wieder darzu zu gelan-
gen , welches aber ceßirte, wan derselbe Churbrandenburg alß erblich geben
würde; 3. wan alsolcher stifft so liberaliter vergeben, hette man keinen
eintzigen flecken mehr, ein loch zu stopfen, unndt wehre bekant, waß
wegen deß stiffts Hildeßheimb ex parte der hertzogen vonn Braunschweig
obhanden wehre, unndt gienge unter den catholischen der ruef, man gebe
alleß Churbrandenburg hin, darunter etwaß anders stecken müeste. Wenn
die Protestanten bei den Gravamina eine Ausnahme zugunsten Pfalzgraf
Ludwig Philipps
fordern. Volmar hat sich endtlich erbotten, sie wolten ihr bestes thuen
unndt nicht eine jotam weichen, wan nur Churbayeren hielte [...]. Heute
hat Buschmann das Memorial wegen des Religionsstandes in Köln und
Paderborn an Trauttmansdorff mit dem Bemerken übergeben, die Ritter-
schaft sei zwar nicht behelligt worden, habe aber kein exercitium gehabt.
Qua occasione er dem graven zu verstehen geben, es schmeckete I. H. G.,
alß solte etwaß wegen dero stifft Minden vorgangen sein. Darauff der
graff candide gesagt, daß auf ohnaufhörliches anhalten undt preßiren der
Schweden denn Churbrandenburgischen auf diesen stifft, im pfall derselbe
den catholischen nicht bleiben solte, versprechens geschehen, wehre dahero
selbiger noch catholischer seiten in salvo et integro, würde auch heut bey der
zusahmenkunfft ihrer unndt der protestirenden nicht vergeben werden.
Cantzler zum graven ex proprio conceptu, maßen derowegenn auch prote-
stirt , daß hievon noch commißion noch darab I. H. G. wißenschafft hetten:
Es wolte dannoch durum sein, gesetzt alsolcher stifft den catholischen nicht
bleiben solte, I. H. G. wenigers nicht ad dies vitae tolerirt werden undt die
fructus genießen mögten. Der graff wolte auf alle interesse bedacht sein,
unndt wan die Schweden je davon nicht weichen woltenn, müeßte man
dahin sehen, daß selbiger stifft außgestelt würde. Buschmann bei
Scheffer/Vulteius mit dem schertzlichen andeuten undt discurs, es müeste
heissen deß mans freundt undt der sachen feindt, sie wehren nunmehr in
die enge getrieben, ob nicht zum frieden ja sagen wolten, waß doch ihr
anliggen sein mogte. Sie die Heßische, solches wehre schon übergeben.
Cantzler, daßelbe würde sein, waß zwischen Weser unndt Rhein läge, es
würde ihnnen je nicht ernst sein, pfaffengüeter, welche adlers flüegel het-
ten , unndt darab gnugsame exempel vorhanden, zu begeren, unndt würden
selbigs ihre eigenen patronen alß die Frantzosen nicht zulaßen. Scheffer:
Die Paderbornische überwaldische güeter wehren Heßen alß gräntzen gar
woll gelegen, unndt wehren selbige ohnedeme nicht von großer importantz.
Cantzler: Weiln sie nicht taugten, müesten sie dieselbe dem stifft laßen. Die
Heßische: Einmahl wehre gewiß, daß ihre gnedige fraw principalinne sich
mit gelt nicht würde abtreiben laßen. Cantzler: Waß ihnnen gethan, weh-
ren doch allezeit gute nachbarn gewesen. Heßische: Daß hette man mit
Marburg
Vgl. oben [ S. 310 ] .
Kayserliche aufgedragen commißion volnzogen, derowegen aber nicht
einen fueß breit genuß gehabt. Heßische: Doch, mit benennung Renß.
Cantzler: Von nein, nur daß mit gelt abgeloset worden, unndt hettens itzo
die von Anholt unter
Die kurkölnische Stadt Rhens war seit 1445 im Pfandbesitz der Grafen von Katzeneln-
bogen und ihrer Erbnachfolger, der Landgrafen von Hessen. Sie war nach Besitz-
ergreifung Darmstadt in der zur Marburger Erbschaft gehörigen Grafschaft Katzeneln-
bogen 1629 von Kurköln eingelöst und inzwischen an den Grafen von Anholt gegeben
worden.
gezogen, der landtgraff von Darmbstadt wehre nicht übell dabey gefahren,
es wehre in trüeben waßer woll gefischet worden, wie dann in specie auch
die Wetteraw angezogen. Cantzler: Es wehre ein hauß, würden sich woll
vergleichen. Heßische: Es wehre kein vergleich, müeste alles restituiret wer-
den . Cantzler: Wehre kein vergleich, wan alleß restituirt werden solte,
undt würde ohne deme alleß in die erbbrüderschafft undt einen sack fallen.
Im ubrigen solten sich keine gedancken machen, daß einen fueßbreit von den
Paderbornern bekomen würden. Welches alles nur per iocum abgangen,
– Bericht Leerodts über die Antwort der Stadt Osnabrück.
W und Volmar vor der Stadt. Volmar: Ihm ist diese Nacht der Gedanke
gekommen, wegen der Schwierigkeit mit Ws Stiftern bei den Gravamina
mit der Pfälzer Frage anzufangen, wodurch zugleich die Bayerische satis-
faction bekehmen und man sich ihres antreibens befreyete. Mit Zustim-
mung Trauttmansdorffs hat er heute die Schweden erinnert, daß die Pfäl-
zer Frage mit den Gravamina erledigt werden müsse, und ihnen diesen Punkt
schriftlich übergeben
Vgl. unten [ S. 749 Anm. 3 ] .
zer gehört werden, die sich bisher für nicht instruiert erklärten, und haben
auf den Hinweis, Ksl. und Franzosen seien sich einig, gemeint, sie wollten mit
d’Avaux reden. In discursu hette sich der Salvius vernehmmen laßen, es
würde ie die meinung haben, daß wan sie sich in causa ista Palatinatus woll
bezaigten, daß sie solches in puncto gravaminum wieder zu genießen haben
soltten. [...] W: Erfreut, daß dergestald die handlung in puncto grava-
minum angefangen und die Churbayerische sich nunmehr etwas mehrers
wegen anderer sach zue ruhe begeben und dießem mitt fleiß abzuwartten
haben. Dank, daß Minden/Osnabrück in der ksl. Erklärung den Katho-
liken vorbehalten sind. Verspricht für heute ein Memorial, aus dem hervor-
geht , wie die Schweden die von Philipp Sigismund selbst eingesetzten
katholischen Geistlichen vertreiben. Chigi schreibt, die Mediatoren wollten
in dieser Sache weiter Longueville zusprechen; d’Avaux bezeigte auch
hierinnen einen alsolchen guetten eyffer, daß sie ein mehrers nicht von
ihme zue desideriren, woltten also hoffen und darumb gebetten haben, bey
einem alsolchen der catholischen interesse und gueten fundamentis nicht
zue weichen. Herr Vollmari: Sie würden bey der heraußgegebener
resolution bestendig bleiben, wan nur die Franzosen nicht ipso facto et
armis demjenigen zugegen handleten, waß sie alhie bey den tractaten allein
mitt wortten zu befördern sich veranließen. I. H. G.: Die Französische
wapffen von den Schwedischen zue separiren, were eine solche sach, daß
die gesandten derentwegen sich erstlich eines königlichen beschaids darüber
erholen müsten, und weiln sie alberaits derentwegen in specie zue behaub-
tung beeder stiffter Oßnabruck und Minden gar favorabiliter geschrieben,
so müßte man das werck und sie nicht übereylen, wie sie dan ihrestheils an
einem gueten effectu nit zweiffelten und von den Franzosen ihre stiffter
nicht zue verlaßen animirt und woll getröstet würden. Dabey ihr ander-
werts vor gewiß gesagt worden, daß die herrn Kayserliche unangesehen der
in puncto gravaminum beeder stiffter halber beschehener reservation pro
catholicis dem churfürsten zue Brandenburg auff das stifft Minden soltten
gewiße vertröstung, ia sogar die zusagh gethan haben. Herr Vollmari:
Bey den Kayserlichen hette es kein andere intention, wan es nur zue rhe-
den , alß den stifft Minden nebenst Oßnabruck zue salviren. Die Schweden
haben aber ohne die Eventualzusage nicht schließen wollen, so daß man
endlich darauf eingehen mußte. Wan nun die Franzosen bey den catholi-
schen recht stehen und haltten würden, so würde man den stifft Minden
noch woll heraußziehen und Brandenburg keine praetension haben. I. H.
G.: Es were dieße conditionata promissio der sachen gar schädlich und
köntte man leichtlich gedencken, wie Schweden und Brandenburg, indeme
sie hierinn einig, die protestirende gegen die catholische eben wegen des
stiffts Minden animiren würden. Es weren viele rationes status et religionis,
wie sie dan dieselbe vor dießem beym herrn graffen von Trautmansdorff
berühret und er sie woll erkandt, warumb man Brandenburg ihrer eigener
erkendtnuß nach gnugsamb recompens wegen Pommern angewießen, keine
landen, und sonderlich derents, zueignen soltte. Vollmari: Es were
nicht ohne, daß verscheidene rationes politicae dabey in consideration keh-
men , wan gleichwohl die catholische wieder verhoffen den stifft Minden
nicht erhaltten köntten, so hette es auch in statu politico seine bedencken,
daß man Brandenburg selbigen stifft woll laßen möchte, wie man dan
wüste, daß die Lutherische und Calvinisten nit einig, und bey der Calvini-
sten zunehmmender macht, die Lutherische sich leichter mitt den catholi-
schen vereinigen und vergleichen werden. I. H. G.: Zwischen beeden
religionsverwandten seye öffters große uneinigkeitt, es habe aber die erfah-
renheit geben, quod contra catholicos semper conveniant et unanimes sint.
Man hette den Calvinismum bereits so hoch erhebt und gebte ihme alsolche
ansehenliche landschafften hin, dardurch sich mitt den Hollendern coniun-
girt hieltte. Der churfürst were selbst in Holland erzogen, hette des prin-
zen von Uranien seine tochter
hohen gemüht und solchen qualiteten, daß sie in den negociis publicis et
status ihr parte mitt haben woltte. Sie würde itzige churfürstin auch darzue
woll angeführt und erzogen haben. Man soltte woll zuruck dencken und
überlegen, waß endlich hierauß noch endstehen köntte. Zuedeme gewinne
es gar ein seltzsames ansehen, daß man also viele ertz- und stiffter zue
weldtlichen haerediteten applicirte. Es were a prima fundatione Caroli
Magni niemals ein uncatholischer herr außer dem Christiano, welchem mitt
gewißen reservatio die administration nomine capituli gelaßen, gewesen.
Itzo alsolchen haereditarie einem Calvinischen herrn zue undergeben, dem
capitulo die election zu nehmmen und consequenter allen fürstlichen und
gräfflichen häußern wie auch den adel in Teutschland unverschuldeter-
weiße , wazue sie sonsten kommen kontten, abzuschneiden, daß were wieder
alle billigkeitt. Man solle der Churbrandenburgischen, seithero sie die reli-
gion geendert, geführten consiliis nachdencken, so würde man sehen, daß
wedder Ihre Maiestet noch dero hochlobliches ertzhauß ursach hetten, dem-
selben so viele landschafften cum laesione tertii auffzutragen. Daß die
Lutherische und Calvinische möchten hernegst aneinander gerahten und der
catholischen sachen dardurch beßer machen, daß were sehr zweiffelhafftig,
dießes aber woll zu vermuhten, daß wan einige weiterung und unruhe im
reich wiederumb endstehen soltten, daß die catholische und geistliche für-
sten an den itzigen procedendi modum und, wie man mitt ihnnen sowohl
bey dem krieg alß friedentractatu umbgangen, dergestaldt werden spiege-
len , daß sie sich und den statum religionis, dabey sie wie auch ihrem Kayser
das ihrige also getrew auffgesetzet, nicht in eine solche gefahr wiederumb
stürtzen, sondern bey gueter zeitt auß dem itzo erkandten feyhler das
medium ihrer salvirung und schützung ergreiffen werden. Vollmari: Es
habe seine considerationes pro et contra, ob es pro catholicis beßer seye,
dem capitulo die freye wahl eines uncatholischen herrn zu laßen oder daß
einem uncatholischen haereditarie zu vergeben. In ersterem Fall wird man
garantieren müssen, daß der Fürst nur bei Verzicht auf das Stift die Religion
wechseln darf, in letzterem kann auch ein katholischer Brandenburger suk-
zedieren . I. H. G.: Sie weren ihrestheilß nicht gemaint, daß man dero
stifft Minden den protestirenden überlaßen soltte, und woltten derent-
wegen auch keine andere media vorschlagen. Es würde sonsten er herr
Vollmari noch woll ingedenck sein, daß die protestirende bey dem stifft
Minden ein alternation selbst vorgeschlagen, daß einem catholischen ein un-
catholischer und darnach wiederumb ein catholischer et sic consequenter
succediren soltte. Es were auch weith der religion gefährlicher, einen also
mechtigen herrn uti haereditarium zu haben, alß wan das capitulum einen
ihnen beliebigen herrn erwählten, denen sie gleichwohl per capitulationes
und sonsten beßer in officio haltten, und bevorn sie ihnen erwählen, sich
beßer ihres ingenii und humor, ob er ihnen auch diene, erkündigen köntte,
und ihnen auch den religionstatum conservieren. Zuedeme würden sich
wegen des bedeuten reservati, wan die protestirende zue dem stifft Minden
mitt solchem zugelaßen werden, woll begeben. I. H. G. redeten aber nicht
gern von dergleichen sachen, damitt es das ansehen nicht gewinne, alß wan
man bey dem stifft Minden etwas nachzugeben gedächte, dan einmaln der-
selbig den catholischen bleiben müeste. Vollmari: Die Kayserliche wür-
den gern darzue cooperiren und des stiffts Minden erhalttung befördern,
wan man nur die protestirende sich vom halß haltten köntte. Wegen Bran-
denburg hette er noch ein secretum medium, wie man denselben noch
anderst mitt zue contentiren. [...] Autonomie in der Erblanden nicht zuzu-
lassen , in den Stiftern für die adligen Landsassen der Stand von 1624; in
Augsburg wollen die Ksl. auf dem den Katholiken recht günstigen Stand
von 1624 bestehen, die meisten württembergischen Klöster wird man auf-
geben müssen. Bei den Reichsgerichten hat der Kaiser die Parität in Reli-
gionsfragen zugegeben. In der hessischen Satisfaktionsfrage werden die
Schweden sich wohl weißen laßen, es weren aber die Franzosen den Hessi-
schen gar zue woll gewogen und woltten schier keine rationes bey sich gel-
tten laßen.