Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 II 8
1647 II 8
Freitag Leerodt bei W: Das Osnabrücker Kapitel hat be-
schlossen , auch weiter W die Verhandlungsführung zu überlassen; soweit er
es für richtig hält, will man auch selbst bei d’Avaux und den Ksl. vor-
stellig werden. W: Nach den Gesprächen mit d’Avaux und den Ksl.
soll darüber entschieden werden.
W bei d’Avaux. Dieser berichtet: Trauttmansdorff hat bei ihm über die
harte schwedische Haltung wegen Osnabrück und Minden Klage führen
lassen. Auch gegenüber ihm hat Salvius darauf bestanden, beide Stifter
müßten den Protestanten gelassen werden, wobei W nach dem angeblichen
Tod des Kurfürsten mit Trier entschädigt werden könne. Er hat mit dem
Bemerken abgelehnt, daß es nicht um die Person, sondern die Religion gehe,
und an eine frühere Konferenz in Münster erinnert, wo Longueville deut-
lich erklärt hat, daß Franckreich sich dem Verlust beider Stifter wider-
setzen werde und wegen Verden nur nachgebe, weil andere es schon
zugestanden hätten. Dennoch hat Salvius in privatem Gespräch den Vor-
schlag mit Trier wieder sehr empfohlen, ist aber von d’Avaux deutlich
abgewiesen worden. Darauf hat d’Avaux Trauttmansdorff warnen lassen,
bei dem jedoch eine solche fredezza und kleinmühtigkeitt in causa Mindensi
zu spüren war, daß er ihm gesagt hat: timeo ne in parietem caducem
inclinemus. Nun were er im nahmen der cron Franckreich und vor sein
particulier willig, den vorigen narratis und resolutionibus beeder stiffter
halber zue inhaeriren. Wan aber die Kayserliche Franckreich in einem ver-
geblichen disputat in odium coronae absque fructu catholicorum setzen und
endlich mitt nachgebung des stiffts Minden woltten stecken laßen, so würde
man auch a parte Gallorum auff sich sehen und die Kayserliche die
verandtworttung haben. W: Dankt für die Bemühungen; will noch
heute die Ksl. zur Standhaftigkeit ermahnen, wozu die Nachricht, daß
Frankreich nicht nachgeben wolle, sehr dienlich sei. Omne malum, welches
bey dießem krieg die catholische religion empfunde, kehme daher, daß die
Frantzösische wapffen den catholischen in Teutschland dergestaldt zue-
wieder operirt, es were hochnöhtig bey dießem langwehrenden tractatu
pacis und noch operirender wiedriger wapffen die sache, ehe es zue weith
kehme und authoritas Galliae selbsten dabey untertruckett würde, zue
remediiren. I. H. G hetten auß seiner relation und mitt den Schwedischen
geführten discursu keine geringe consolation empfangen, daß man a parte
Franckreich die vorige confoederationes, und was vor dießem den Schwedi-
schen zue Münster remonstrirt, ihnnen wie auch den protestirenden, conse-
quenter die unbefuegsambkeitt dero praetensionen dergestaldt vor augen
gestellet, wie es dan einmahl ratione anni 1618, davon in prima confoede-
ratione Wismariensi zwischen beeden cronen
meldung beschicht, keinen
anderen verstandt bey dem rege christianissimo et primogenito ecclesiae
haben könne. Daß die Schwedische und protestirende die von fürsten
Christian zue Lüneburg wegen des stiffts Minden administration außgebene
reversales derentwegen disputiren woltten, daß selbiger herr usque ad
annum 1632 bey der verlehenter regierung verblieben, mitt alsolcher zeitt
und jahren ließen sich die reversales, welche von allen gebrüedern Lünebur-
gischen fürsten und anderen tanquam fideiiussoribus mitt underschrieben,
anders nicht interpretiren, alß wie es fürst Christian bey beschehener
erinderung des thumbcapitulls anno 1632 ein verstand zu haben erkandt,
und die im nahmen des thumbcapituls geführte administration auff deßen
erförderung absque ulla protestatione et reservatione admittendo catholi-
cum episcopum abgetretten. Ex nomine administratoris könne intuitu prin-
cipis electi et reversalium kein rechtes argumentum formirt werden, weiln
in Teutschland verscheidene beambtte und rhäte, dah sie nur doch alß
besteldte diener der landsfürsten in ihrem nahmen regierungssachen expedir-
ten und anordneten. Die müntz, davon auch die Schwedische und protesti-
rende ein argument nehmmen, hette gemelter hertzog Christian von Lünne-
burgh alß der elttischer und regierender herr von solchem hohen hauß
Lünneburg Zellischer lini und nit alß bischoff zu Minden schlagen laßen.
Daß er sonst vor keinen rechten herrn und besitzer in dem stifft in allen
den jaren erkandt, solches seye darauß abzunehmmen, das ihme niemalß
wedder die stadt noch die stend, wie es im reich herkommen, gehüldigt,
noch ihme auch vom thumbcapitul gestattet worden, wie es sonsten bey
allen regierenden herrn bräuchlich, den gewöhnlichen lehentag außzu-
schreiben . Comte d’Avaux: Er vernehmme gar gern, daß I. H. G. dem
herrn graffen von Trautmansdorff und den übrigen Kayserlichen gesand-
ten zusprechen woltten, und daß sie ihme dieße guete informationes, dem
gegentheill desto beßer zu begegnen, suppeditiren, wie es dan mitt der nicht
erfolgter huldigung ein guetes argumentum seye. I. H. G.: Es were
nebenst dießem auch, was in ipso facto et respectu reversalium zue conside-
riren , noch dießes hac in causa Mindensi quoad praesentes tractatus in acht
zu nehmmen, daß die Katholiken die Bewilligung des Normaljahres 1624
grundsätzlich davon abhängig gemacht haben, daß Osnabrück, Minden,
Verden und Halberstadt dadurch nicht betroffen würden. Nun köntten sie
quoad terminum 1624 mitt dem stifft Oßnabruck, da der cardinal von
Zolleren geweßen, nichts moniren. Verden und Halberstatt weren non
attenta reservatione et iure catholicorum den protestirenden von Kaiser-
lichen offeriert. So hetten sie auch billig, si quaedam species aequitatis et
transactionis esse debeat, den ainigen stifft Minden den catholischen nicht
zue disputiren. Es würde auch die gantze catholische kirch niemalß begreif-
fen können, si vel aliqua tolerantia vel conniventia von der cron Franck-
reich und deren plenipotentiarien bey dießen tractaten soltten nachgesehen
und nachgegeben werden, daß, da doch niemalß a prima fundatione Caroli
Magni usque in praesentem diem ein anders exercitium alß catholicum in
den thumkirchen zue Oßnabruck und Minden eingeführt und gebraucht,
yetzo denselbigen und der religion zuewieder fürst und regent soltte cum
tanto dispendio ecclesiastici status, wie mans vorhatt, eingesetzet werden.
Uber dießen discurs, daß das exercitium catholicum in beeden thumb-
kirchen niemaln interturbirt seye, hatt sich der conte d’Avaux frölich und
noch mehr in den sachen animirt zu sein bezaigt, und seinen habenden
guetten willen und bestendigkeitt contestirt, dießes aber dabey offters wie-
derholet , man müste die Kayserliche wegen Minden mehrers zusprechen
und machen, daß an einer sehr bawfelligen wandt man sich derents nicht
anlehnete. Wie nun endtlich es die occasion geben, daß wegen der Schwedi-
schen und Brandenburgischen satisfaction meldung geschehen, hatt comte
d’Avaux referirt, wie daß sich sowohl die Schwedische alß protestirende
höchlich in deme beschwert zue sein beklagtten, alß wan die catholische in
puncto satisfactionis lehr außgiengen und die protestirende den frieden auß
den ihrigen fast allein erhandlen müßten. I. H. G.: Dießes were woll
ein ungereimbtes, und wans zu sagen, ein unverschambtes vorbringen, dan
alles, waß ad punctum satisfactionis sowohl der cronen alß anderen ge-
bracht , gienge principaliter den catholischen ab. Daß hauß Österreich hette
Chursachsen vor dießem die Laußnitz geben
Vgl. oben [ S. 541 Anm. 2 ] .
, Franckreich bekehm das
Elßas, die ansprachen uff Metz, Tull und Verdun würden überlaßen. Der
ertzherzog Leopold Wilhelm hette bey dem Prager friedenschluß Magde-
burg und Brehmen quittirt, itzo würde demselben auch Halberstatt und
Hirschfeldt genohmmen. I. H. G. weren regalisirter und gehüldigter bischof
zue Verden, dießes woltte Schweden behaltten, und müsten dabenebens die
catholische, was sie wegen der ertz- und stiffter ex ipsa pace religionis et
tractatu Passaviensi zue praetendiren, so weith zuerucklaßen, daß die satis-
faction auß der catholischen interesse und rechtmeßig erlangttem besitz
genohmmen werde. Dießemnegst seind I. H. G. auff des Gustavi praeten-
dirte satisfaction kommen und remonstrirt, wie es gleichwohl der billigkeitt
zumaln zuewieder, daß, nachdeme die cron Schweden solche ansehenliche
landschafften und dominia überkomme, daß sie noch vor particulari und in
specie den Gustavum absonderliche satisfactiones förderen wolle.
Comte d’Avaux: Der Salvius nenne alle die bißhero angenommene
Schwedische satisfaction nicht anders alß ein titulum honoratum und haltte
es gar für ein schlechts, massen der Ochsenstern heraußgeschrieben, das
Pomeraniae pars, Wismar, Bremen und Verden alles nur speciosi tituli et
nomina werden. I. H. G.: Daß seye eine schlechte erkendtnuß vom
herrn Salvio, nachdemaln, waß ihnnen in imperio an land und leuten
bereits offerirt, sie mechtiger und considerabler alß das königreich Schwe-
den selbsten machen. Des Gustavi praetension anbelangend, begerten sie
von ihme in vertrawen zu wißen, was und wie viele er doch praetendirte.
Comte d’Avaux: Es seye wahr, daß die Schwedische sich woll durch
dero offerirte landen mehr alß durch das konigreich selbsten considerabel
machen würden. Des Gustavi satisfaction hette die konigin in Schweden
alß ihres brueders den zue Stockholm anweßenden Franzosischen residen-
ten wie auch ihnnen Franzosischen plenpotentiariis recommendirt. Ver-
merckten soviell darauß, daß die königin sich dießes etwas anglegen sein
ließe und daß die Schwedische darauff giengen, daß bey verlaßung des
stiffts Osnabruck noch 80 000 reichsthaler erlegt werden mochten, welches
mit ein vier monat lauffenden contributiones ihme abgestattet würden.
I. H. G.: Sie wüßten so eigentlich nicht, waß die Schwedischen auß dero
stifft erzwungen, vermainte doch, es würde monatlich 10 000 reichsthaler
sein, dahero dan die vier monat 40 000 reichsthaler machen würden.
Comte d’Avaux: Der Schwedischen rechnung, soviell er vermerckte,
würde höher und uff 80 000 reichsthaler lauffen, dan sie die 4 monaten
contributiones dergestaldt vor dem Gustavo praetendirten, daß sowohl dem
Gustavo gegeben werden soltte, waß man monatlich an Schwedischen alß
Kayserlichen seiten contribuiret. I. H. G.: Hier gienge man abermaln a
parte Suecorum gahr zu weith et contra rationem. In früheren Verhand-
lungen wegen Restitution des Klosters Iburg ist Gustafssons von 20 000 auf
6 000 Reichstaler zurückgegangen und hat die Restitution des Stiftes Osna-
brück gegen 50 000 Reichstaler angeboten, worauf W bei einer der obigen ent-
sprechenden Ermäßigung einzugehen bereit gewesen wäre, wenn Schweden
dann eine Garantie des Besitzes gegeben hätte. Es bekehmen sonsten die
cron Schweden woll soviell an land und leuten vom reich, daß sie keine
dergleichen particularanförderung zu machen. Comte d’Avaux: Er
hette alberaits angedeutet, daß die konigin von Schweden dieße des Gustavi
sach particulariter sich anglegen zue sein vernehmmen laßen. Wan er son-
sten in rechtem vertrawen wegen der von den Schwedischen bey dem
puncto satisfactionis noch praetendirten 1 200 000 reichsthaler rheden
soltte, so were er der mainung, daß die Kayserliche alsolcher anförderung
noch woll würden abkommen können. Man müßte aber dieße von ihme
wolimeintlich geschehene anzaigh zue seinem nachtheill nicht offenbahren,
es hetten ohnedaß die Schwedische plenipotentiarii wegen seiner gegen-
wahrtt allerhand apprehension, wie sie ihme dan ridendo verum dicendo
vorgehaltten hetten, ob er nicht bald wiederumb nacher Münster, allwoh er
beßer alß zue Oßnabruck accommodirt und von den dasigen vorfallenden
unglegenheiten sich etwas befreyen woltte. Dießes möchte nun in schertz
oder ernst von den Schwedischen vorbracht sein, so hette er ihnen dießes
gleichwohl darauff geandtworttet, daß es ihme an keinem ortt fastidi oder
unglegenheit gäbtte, wan er in den negociis, darinn er herkommen und die
ihme anbefohlen, etwas nützliches verrichten köntte. Alß bey dießem
discurs I. H. G. seine des comte d’Avaux guette erfahrenheit, intention und
vermögen gerühmet und der catholischen religion interesse abermals recom-
mendirt , ist der abschied darüber genommen.
W bei Trauttmansdorff. Gespräch mit d’Avaux. Darauff er, soviell
des stiffts Minden behaubtung anbelangt, die rationes ihme schrifftlich
morgen zeittlich, weyln sie ohnedas mitt den Schwedischen alßdan eine
conferenz vorhetten, zue übergeben begert, sich aber quoad rationes ipsas
woll content zu sein bezaigt und erbotten, wan die Franzosen nur con-
stantes sein woltten, daß es an Kayserlicher seithen nicht ermangelen würde.
Und weiln in dem bey dem comte d’Avaux vorgangenem discursu ihme die
formalia woll bedeuttet, daß er ratione parietis caduci, Caesareanos damitt
mainend, etliche mahl anregung gethan, so hatt er selbiges woll apprehen-
dirt und die fermezza praesupposita constantia Gallorum versprochen. Pro-
testantische Forderungen auf Wiederherstellung des Religionsstandes in
Aachen, Eger und Donauwörth, Forderung des Administrators von Bremen
auf Entschädigung, was der Kaiser schon abgeschlagen hat. Unter den
Protestanten bezeigt sich besonders Thumbshirn sehr hart. Als er sich neu-
lich auf ihr Drängen wegen der Stifter mit seinen Instruktionen ent-
schuldigt hat, haben sie ihm zugemutet, neue anzufordern. Die Churbran-
denburgische abgeordnete weren verschlagene und gefehrliche leuthe, er
woltte den Fromholt morgen zue sich erförderen und ihme recht, wie sie
mit den sachen umbgiengen und daß es der rechte weeg ad obtinendam
pacem nicht seye, zu verstehen geben. Bey der Schwedischen satisfaction
bestunden die Schweden noch auff die 1 200 000 reichsthaler (wiewoll es
gar unbillich). I. H. G.: Es hette der comte d’Avaux mitt dem begehren,
seiner keine meldung zu thuen, in vertrawen angezeigt, daß er es genzlich
dafür hieltte, es würden sich die Schwedische, wan die Kayserliche nur
ernstlich in sie setzten, dißer sumb halber noch woll behandlen laßen. Son-
sten hetten sie anderwerts vernohmmen, alß wan die Schwedische biß zue
völliger richtigmachung der summa, warüber man sich mitt ihnnen ver-
gleichen würde, den stifft Oßnabruck und auch woll gahr die stadt Minden
einzubehaltten bedacht sein soltten. Nun were dies ein weitt außsehende
sach, dah sie in publica fide et pace ihre versicherung nicht nehmmen,
sondern bey denen ihnnen überlaßenen landschafften noch andere einzube-
haitten gedächten. Herr graff von Trautmansdorff: Daß schickte sich
woll gar nicht, daß man ihnnen noch stiffter pro assecuratione soltte ein-
rauhmen , er hette extremo casu necessitatis, wan man ie den Schwedischen
etwas gelds noch versprechen müßte, zue der darüber begerten versicherung
woll dahin gedacht, ob ihnnen sonst ein anderen orth im reich, welcher
ihren quartieren und landen etwas weiter endlegen, biß zur erlagung der
verglichener sumb laßen möchten. Er woltte den sachen noch weiters nach-
dencken , wie daß man darauß am besten kommen möchte. Es were woll zu
wünschen, daß die Franzosen mitt den Spanischen schließen thetten, alßdan
würden sich viell sachen facilitiren. I. H. G.: Der comte d’Avaux
hette, alß sie das erste mahl alhie itzo bey ihme gewesen, eben dasselbe auch
wegen der tractaten zwischen bemelten beeden cronen angedeutet, aber den
verzugh auff die Spanische lagen wollen. Herr graff von Trautmans-
dorff : Daß were der Franzosen gebrauch, sonsten hielten es die Franzosen
wegen Piombino und Porto Longone auff, und hette er sichere nachrich-
tung von Paryß, daß sie alda ahm königlichen hoff beede ortten, sonderlich
Piombino, nicht also starck zu behaubten gedacht sein soltten. Die nuncii
apostolici, wie auch oratores Veneti thetten sowohl bey den Spanischen alß
Französischen hoff wegen des Türcken anbetroheter gefahr, wie sie darzue
befehligt, dießer der cronen accommodation halber gar starcke instantias,
ahm Spanischen hoff wüsten sie auch wohl, daß Ihre Kayserliche Maiestet
alsolchen frieden ihrestheilß gern befördert sähen. Der herr nuncius und
Venetus zue Münster feyrten auch nicht, und were er daher so viell ruhiger
und mitt guetter hoffnung des schlußes getröstet.
W bei Lamberg/Krane. Diese antworten auf Ws Werbung: Sie woltten
gern ihr bestes dabey thuen, und were ihnnen lieb zu vernehmmen, daß der
comte d’Avaux sich dergestaldt erklert, und daß die rationes schrifftlich
übergeben werden soltten, wünschten dabey, daß die Franzosen nur besten-
dig blieben, die sonsten mehrmaln manquirt. Es bezaigten sich die in der
stadt Oßnabruck ratione religionis gar starck gegen I. H. G. person, und
sagten Sueci, das sie klagtten, daß man den thotten die begräbnuß nicht
gestatten wollen, sondern wie das unvernünfftig viehe mitt karren heraußer
führen laßen. Die vom fürst Christian zue Lünneburg wegen des stiffts
Minden gegebene reversalen, und waß deßwegen weiters vor nachrichtung,
were woll nötig, daß selbige itzo, da noch einige exemplaria vorhanden, so-
wohl ihnen Kayserlichen gesandten alß anderen communicirt würden.
I. H. G.: Wegen der begräbnuß were ein gedicht und falsches angeben,
wie sie dan die pastores deßwegen woltten laßen abhören und ihnnen herrn
Kayserlichen beweißen, daß es weith anderst damitt, alß die Oßnabruckei
angeben, bewandt. Wegen des stiffts Minden gegebener reversalen und
nachrichtung woltten sie noch einige exemplaria ihnnen zustellen laßen
[...].
W bei Volmar. Dieser antwortet: Man hette woll ursach, nebenst den
begründeten rationibus sich der Franzosen assistenz hierinn zu gebrauchen,
weiln der gegentheill auch die unbilligste sachen zu behaubtten gedächte,
wunschte von hertzen, daß der d’Avaux seinem erbieten bestendig nach-
kchme . Es würde sonsten in causa Mindensi nebenst den beraits vor-
brachten informationibus, wie viele acatholici canonici alda auffm thumb-
stifft tempore Christiani principis erwehlung geweßen, die nachrichtung
nöhtig sein. I. H. G.: Sie erwartteten des thumbdechanten von Minden
und würden von ihme dieße und mer andere nachrichtung bekommen,
sonsten weren itzo nur zwey der protestirenden religion zugethane canonici
in capitulo Mindensi. Herr Vollmari: Quoad numerum canonicorum
acatholicorum hab man woll auffzumercken, dan in puncto gravaminum
die protestirende damitt würden auffgezogen kommen. Dieselbe lieffen den
Schwedischen täglich nach und begerten, daß der punctus gravaminum
möchte vorgenommen werden. Soviell er aber vermerckte, zügen die
Schwedische die sach mitt fleiß auff, damitt sie erst ihre satisfaction richtig
mächten. Die Brandenburgische machten viell weeßens und ungelegenheit,
woltten nun wegen Magdeburg, weyln sie ante obitum moderni administra-
toris selbigen stiffts nicht genießen soltten, ein ander land darfür haben. Er
sorgtte, es möchte dießer sachen halber noch woll einmahl ein newe unruhe
endstehen, dahero woll beßer sein möchte, itzo das gantze werck zur
richtigkeitt zue bringen. Sachsen hette kein ander recht zue dem ertzstifft
Magdeburg, alß waß ihme der Prager friedenschluß geben hette
, denselben
schluß verwürffen sie itzo in aliis substantialibus, so hetten sie auch pillig
sich wegen des anderen nicht zu beklagen, wie es dan auch schiene und die
Cursachsische gesanten den Kaiserlichen angedeutet, daß Chursachsen, wan
er nur die 4 embtter behielte, kein groß weeßen darumb machen würde.
Wan man sonsten recht dem termino anni 1624 nachgehen soltte, so were
marggraff Wilhelm Christian der ertzstifft wiederumb einzuraumen.
I. H. G.: Demselben herrn geschähe woll ungleich, und were das betaur-
ligste bey dießen tractaten, daß die protestirende und Schwedische so gar
keine rationes woltten geltten laßen. Herr Vollmari: Es seye ia woll
schwer mitt den leuten fortzukommen, man müeße gleichwohl sehen, wie
auß den sachen zu kommen. – [...]
Vincke/Schorlemer (Minden) bei W. Diese berichten, daß in Minden
Christian von Lünneburg wedder die hüldigung von den stenden bey dem
stifft Minden einzunehmmen noch den gewöhnlichen lehentag außzuschrei-
ben gestattet worden, und daß die statt Minden in specie gemeltem fürsten
mehrmalß geandtworttet, in processem auch gegen ihne eingewendet, sie
köntten ihnen, alß deme sie und andere stende noch nicht gehüldiget, noch
vermog reversalen vom tumcapitul erkent wurde, vor ihren herrn auch
nicht erkennen. Davon sollen sie Buschmann unterrichten, der auch
d’Avaux über die Haltung der Ksl. unterrichten soll.
schlossen , auch weiter W die Verhandlungsführung zu überlassen; soweit er
es für richtig hält, will man auch selbst bei d’Avaux und den Ksl. vor-
stellig werden. W: Nach den Gesprächen mit d’Avaux und den Ksl.
soll darüber entschieden werden.
W bei d’Avaux. Dieser berichtet: Trauttmansdorff hat bei ihm über die
harte schwedische Haltung wegen Osnabrück und Minden Klage führen
lassen. Auch gegenüber ihm hat Salvius darauf bestanden, beide Stifter
müßten den Protestanten gelassen werden, wobei W nach dem angeblichen
Tod des Kurfürsten mit Trier entschädigt werden könne. Er hat mit dem
Bemerken abgelehnt, daß es nicht um die Person, sondern die Religion gehe,
und an eine frühere Konferenz in Münster erinnert, wo Longueville deut-
lich erklärt hat, daß Franckreich sich dem Verlust beider Stifter wider-
setzen werde und wegen Verden nur nachgebe, weil andere es schon
zugestanden hätten. Dennoch hat Salvius in privatem Gespräch den Vor-
schlag mit Trier wieder sehr empfohlen, ist aber von d’Avaux deutlich
abgewiesen worden. Darauf hat d’Avaux Trauttmansdorff warnen lassen,
bei dem jedoch eine solche fredezza und kleinmühtigkeitt in causa Mindensi
zu spüren war, daß er ihm gesagt hat: timeo ne in parietem caducem
inclinemus. Nun were er im nahmen der cron Franckreich und vor sein
particulier willig, den vorigen narratis und resolutionibus beeder stiffter
halber zue inhaeriren. Wan aber die Kayserliche Franckreich in einem ver-
geblichen disputat in odium coronae absque fructu catholicorum setzen und
endlich mitt nachgebung des stiffts Minden woltten stecken laßen, so würde
man auch a parte Gallorum auff sich sehen und die Kayserliche die
verandtworttung haben. W: Dankt für die Bemühungen; will noch
heute die Ksl. zur Standhaftigkeit ermahnen, wozu die Nachricht, daß
Frankreich nicht nachgeben wolle, sehr dienlich sei. Omne malum, welches
bey dießem krieg die catholische religion empfunde, kehme daher, daß die
Frantzösische wapffen den catholischen in Teutschland dergestaldt zue-
wieder operirt, es were hochnöhtig bey dießem langwehrenden tractatu
pacis und noch operirender wiedriger wapffen die sache, ehe es zue weith
kehme und authoritas Galliae selbsten dabey untertruckett würde, zue
remediiren. I. H. G hetten auß seiner relation und mitt den Schwedischen
geführten discursu keine geringe consolation empfangen, daß man a parte
Franckreich die vorige confoederationes, und was vor dießem den Schwedi-
schen zue Münster remonstrirt, ihnnen wie auch den protestirenden, conse-
quenter die unbefuegsambkeitt dero praetensionen dergestaldt vor augen
gestellet, wie es dan einmahl ratione anni 1618, davon in prima confoede-
ratione Wismariensi zwischen beeden cronen
anderen verstandt bey dem rege christianissimo et primogenito ecclesiae
haben könne. Daß die Schwedische und protestirende die von fürsten
Christian zue Lüneburg wegen des stiffts Minden administration außgebene
reversales derentwegen disputiren woltten, daß selbiger herr usque ad
annum 1632 bey der verlehenter regierung verblieben, mitt alsolcher zeitt
und jahren ließen sich die reversales, welche von allen gebrüedern Lünebur-
gischen fürsten und anderen tanquam fideiiussoribus mitt underschrieben,
anders nicht interpretiren, alß wie es fürst Christian bey beschehener
erinderung des thumbcapitulls anno 1632 ein verstand zu haben erkandt,
und die im nahmen des thumbcapituls geführte administration auff deßen
erförderung absque ulla protestatione et reservatione admittendo catholi-
cum episcopum abgetretten. Ex nomine administratoris könne intuitu prin-
cipis electi et reversalium kein rechtes argumentum formirt werden, weiln
in Teutschland verscheidene beambtte und rhäte, dah sie nur doch alß
besteldte diener der landsfürsten in ihrem nahmen regierungssachen expedir-
ten und anordneten. Die müntz, davon auch die Schwedische und protesti-
rende ein argument nehmmen, hette gemelter hertzog Christian von Lünne-
burgh alß der elttischer und regierender herr von solchem hohen hauß
Lünneburg Zellischer lini und nit alß bischoff zu Minden schlagen laßen.
Daß er sonst vor keinen rechten herrn und besitzer in dem stifft in allen
den jaren erkandt, solches seye darauß abzunehmmen, das ihme niemalß
wedder die stadt noch die stend, wie es im reich herkommen, gehüldigt,
noch ihme auch vom thumbcapitul gestattet worden, wie es sonsten bey
allen regierenden herrn bräuchlich, den gewöhnlichen lehentag außzu-
schreiben . Comte d’Avaux: Er vernehmme gar gern, daß I. H. G. dem
herrn graffen von Trautmansdorff und den übrigen Kayserlichen gesand-
ten zusprechen woltten, und daß sie ihme dieße guete informationes, dem
gegentheill desto beßer zu begegnen, suppeditiren, wie es dan mitt der nicht
erfolgter huldigung ein guetes argumentum seye. I. H. G.: Es were
nebenst dießem auch, was in ipso facto et respectu reversalium zue conside-
riren , noch dießes hac in causa Mindensi quoad praesentes tractatus in acht
zu nehmmen, daß die Katholiken die Bewilligung des Normaljahres 1624
grundsätzlich davon abhängig gemacht haben, daß Osnabrück, Minden,
Verden und Halberstadt dadurch nicht betroffen würden. Nun köntten sie
quoad terminum 1624 mitt dem stifft Oßnabruck, da der cardinal von
Zolleren geweßen, nichts moniren. Verden und Halberstatt weren non
attenta reservatione et iure catholicorum den protestirenden von Kaiser-
lichen offeriert. So hetten sie auch billig, si quaedam species aequitatis et
transactionis esse debeat, den ainigen stifft Minden den catholischen nicht
zue disputiren. Es würde auch die gantze catholische kirch niemalß begreif-
fen können, si vel aliqua tolerantia vel conniventia von der cron Franck-
reich und deren plenipotentiarien bey dießen tractaten soltten nachgesehen
und nachgegeben werden, daß, da doch niemalß a prima fundatione Caroli
Magni usque in praesentem diem ein anders exercitium alß catholicum in
den thumkirchen zue Oßnabruck und Minden eingeführt und gebraucht,
yetzo denselbigen und der religion zuewieder fürst und regent soltte cum
tanto dispendio ecclesiastici status, wie mans vorhatt, eingesetzet werden.
Uber dießen discurs, daß das exercitium catholicum in beeden thumb-
kirchen niemaln interturbirt seye, hatt sich der conte d’Avaux frölich und
noch mehr in den sachen animirt zu sein bezaigt, und seinen habenden
guetten willen und bestendigkeitt contestirt, dießes aber dabey offters wie-
derholet , man müste die Kayserliche wegen Minden mehrers zusprechen
und machen, daß an einer sehr bawfelligen wandt man sich derents nicht
anlehnete. Wie nun endtlich es die occasion geben, daß wegen der Schwedi-
schen und Brandenburgischen satisfaction meldung geschehen, hatt comte
d’Avaux referirt, wie daß sich sowohl die Schwedische alß protestirende
höchlich in deme beschwert zue sein beklagtten, alß wan die catholische in
puncto satisfactionis lehr außgiengen und die protestirende den frieden auß
den ihrigen fast allein erhandlen müßten. I. H. G.: Dießes were woll
ein ungereimbtes, und wans zu sagen, ein unverschambtes vorbringen, dan
alles, waß ad punctum satisfactionis sowohl der cronen alß anderen ge-
bracht , gienge principaliter den catholischen ab. Daß hauß Österreich hette
Chursachsen vor dießem die Laußnitz geben
Vgl. oben [ S. 541 Anm. 2 ] .
Elßas, die ansprachen uff Metz, Tull und Verdun würden überlaßen. Der
ertzherzog Leopold Wilhelm hette bey dem Prager friedenschluß Magde-
burg und Brehmen quittirt, itzo würde demselben auch Halberstatt und
Hirschfeldt genohmmen. I. H. G. weren regalisirter und gehüldigter bischof
zue Verden, dießes woltte Schweden behaltten, und müsten dabenebens die
catholische, was sie wegen der ertz- und stiffter ex ipsa pace religionis et
tractatu Passaviensi zue praetendiren, so weith zuerucklaßen, daß die satis-
faction auß der catholischen interesse und rechtmeßig erlangttem besitz
genohmmen werde. Dießemnegst seind I. H. G. auff des Gustavi praeten-
dirte satisfaction kommen und remonstrirt, wie es gleichwohl der billigkeitt
zumaln zuewieder, daß, nachdeme die cron Schweden solche ansehenliche
landschafften und dominia überkomme, daß sie noch vor particulari und in
specie den Gustavum absonderliche satisfactiones förderen wolle.
Comte d’Avaux: Der Salvius nenne alle die bißhero angenommene
Schwedische satisfaction nicht anders alß ein titulum honoratum und haltte
es gar für ein schlechts, massen der Ochsenstern heraußgeschrieben, das
Pomeraniae pars, Wismar, Bremen und Verden alles nur speciosi tituli et
nomina werden. I. H. G.: Daß seye eine schlechte erkendtnuß vom
herrn Salvio, nachdemaln, waß ihnnen in imperio an land und leuten
bereits offerirt, sie mechtiger und considerabler alß das königreich Schwe-
den selbsten machen. Des Gustavi praetension anbelangend, begerten sie
von ihme in vertrawen zu wißen, was und wie viele er doch praetendirte.
Comte d’Avaux: Es seye wahr, daß die Schwedische sich woll durch
dero offerirte landen mehr alß durch das konigreich selbsten considerabel
machen würden. Des Gustavi satisfaction hette die konigin in Schweden
alß ihres brueders den zue Stockholm anweßenden Franzosischen residen-
ten wie auch ihnnen Franzosischen plenpotentiariis recommendirt. Ver-
merckten soviell darauß, daß die königin sich dießes etwas anglegen sein
ließe und daß die Schwedische darauff giengen, daß bey verlaßung des
stiffts Osnabruck noch 80 000 reichsthaler erlegt werden mochten, welches
mit ein vier monat lauffenden contributiones ihme abgestattet würden.
I. H. G.: Sie wüßten so eigentlich nicht, waß die Schwedischen auß dero
stifft erzwungen, vermainte doch, es würde monatlich 10 000 reichsthaler
sein, dahero dan die vier monat 40 000 reichsthaler machen würden.
Comte d’Avaux: Der Schwedischen rechnung, soviell er vermerckte,
würde höher und uff 80 000 reichsthaler lauffen, dan sie die 4 monaten
contributiones dergestaldt vor dem Gustavo praetendirten, daß sowohl dem
Gustavo gegeben werden soltte, waß man monatlich an Schwedischen alß
Kayserlichen seiten contribuiret. I. H. G.: Hier gienge man abermaln a
parte Suecorum gahr zu weith et contra rationem. In früheren Verhand-
lungen wegen Restitution des Klosters Iburg ist Gustafssons von 20 000 auf
6 000 Reichstaler zurückgegangen und hat die Restitution des Stiftes Osna-
brück gegen 50 000 Reichstaler angeboten, worauf W bei einer der obigen ent-
sprechenden Ermäßigung einzugehen bereit gewesen wäre, wenn Schweden
dann eine Garantie des Besitzes gegeben hätte. Es bekehmen sonsten die
cron Schweden woll soviell an land und leuten vom reich, daß sie keine
dergleichen particularanförderung zu machen. Comte d’Avaux: Er
hette alberaits angedeutet, daß die konigin von Schweden dieße des Gustavi
sach particulariter sich anglegen zue sein vernehmmen laßen. Wan er son-
sten in rechtem vertrawen wegen der von den Schwedischen bey dem
puncto satisfactionis noch praetendirten 1 200 000 reichsthaler rheden
soltte, so were er der mainung, daß die Kayserliche alsolcher anförderung
noch woll würden abkommen können. Man müßte aber dieße von ihme
wolimeintlich geschehene anzaigh zue seinem nachtheill nicht offenbahren,
es hetten ohnedaß die Schwedische plenipotentiarii wegen seiner gegen-
wahrtt allerhand apprehension, wie sie ihme dan ridendo verum dicendo
vorgehaltten hetten, ob er nicht bald wiederumb nacher Münster, allwoh er
beßer alß zue Oßnabruck accommodirt und von den dasigen vorfallenden
unglegenheiten sich etwas befreyen woltte. Dießes möchte nun in schertz
oder ernst von den Schwedischen vorbracht sein, so hette er ihnen dießes
gleichwohl darauff geandtworttet, daß es ihme an keinem ortt fastidi oder
unglegenheit gäbtte, wan er in den negociis, darinn er herkommen und die
ihme anbefohlen, etwas nützliches verrichten köntte. Alß bey dießem
discurs I. H. G. seine des comte d’Avaux guette erfahrenheit, intention und
vermögen gerühmet und der catholischen religion interesse abermals recom-
mendirt , ist der abschied darüber genommen.
W bei Trauttmansdorff. Gespräch mit d’Avaux. Darauff er, soviell
des stiffts Minden behaubtung anbelangt, die rationes ihme schrifftlich
morgen zeittlich, weyln sie ohnedas mitt den Schwedischen alßdan eine
conferenz vorhetten, zue übergeben begert, sich aber quoad rationes ipsas
woll content zu sein bezaigt und erbotten, wan die Franzosen nur con-
stantes sein woltten, daß es an Kayserlicher seithen nicht ermangelen würde.
Und weiln in dem bey dem comte d’Avaux vorgangenem discursu ihme die
formalia woll bedeuttet, daß er ratione parietis caduci, Caesareanos damitt
mainend, etliche mahl anregung gethan, so hatt er selbiges woll apprehen-
dirt und die fermezza praesupposita constantia Gallorum versprochen. Pro-
testantische Forderungen auf Wiederherstellung des Religionsstandes in
Aachen, Eger und Donauwörth, Forderung des Administrators von Bremen
auf Entschädigung, was der Kaiser schon abgeschlagen hat. Unter den
Protestanten bezeigt sich besonders Thumbshirn sehr hart. Als er sich neu-
lich auf ihr Drängen wegen der Stifter mit seinen Instruktionen ent-
schuldigt hat, haben sie ihm zugemutet, neue anzufordern. Die Churbran-
denburgische abgeordnete weren verschlagene und gefehrliche leuthe, er
woltte den Fromholt morgen zue sich erförderen und ihme recht, wie sie
mit den sachen umbgiengen und daß es der rechte weeg ad obtinendam
pacem nicht seye, zu verstehen geben. Bey der Schwedischen satisfaction
bestunden die Schweden noch auff die 1 200 000 reichsthaler (wiewoll es
gar unbillich). I. H. G.: Es hette der comte d’Avaux mitt dem begehren,
seiner keine meldung zu thuen, in vertrawen angezeigt, daß er es genzlich
dafür hieltte, es würden sich die Schwedische, wan die Kayserliche nur
ernstlich in sie setzten, dißer sumb halber noch woll behandlen laßen. Son-
sten hetten sie anderwerts vernohmmen, alß wan die Schwedische biß zue
völliger richtigmachung der summa, warüber man sich mitt ihnnen ver-
gleichen würde, den stifft Oßnabruck und auch woll gahr die stadt Minden
einzubehaltten bedacht sein soltten. Nun were dies ein weitt außsehende
sach, dah sie in publica fide et pace ihre versicherung nicht nehmmen,
sondern bey denen ihnnen überlaßenen landschafften noch andere einzube-
haitten gedächten. Herr graff von Trautmansdorff: Daß schickte sich
woll gar nicht, daß man ihnnen noch stiffter pro assecuratione soltte ein-
rauhmen , er hette extremo casu necessitatis, wan man ie den Schwedischen
etwas gelds noch versprechen müßte, zue der darüber begerten versicherung
woll dahin gedacht, ob ihnnen sonst ein anderen orth im reich, welcher
ihren quartieren und landen etwas weiter endlegen, biß zur erlagung der
verglichener sumb laßen möchten. Er woltte den sachen noch weiters nach-
dencken , wie daß man darauß am besten kommen möchte. Es were woll zu
wünschen, daß die Franzosen mitt den Spanischen schließen thetten, alßdan
würden sich viell sachen facilitiren. I. H. G.: Der comte d’Avaux
hette, alß sie das erste mahl alhie itzo bey ihme gewesen, eben dasselbe auch
wegen der tractaten zwischen bemelten beeden cronen angedeutet, aber den
verzugh auff die Spanische lagen wollen. Herr graff von Trautmans-
dorff : Daß were der Franzosen gebrauch, sonsten hielten es die Franzosen
wegen Piombino und Porto Longone auff, und hette er sichere nachrich-
tung von Paryß, daß sie alda ahm königlichen hoff beede ortten, sonderlich
Piombino, nicht also starck zu behaubten gedacht sein soltten. Die nuncii
apostolici, wie auch oratores Veneti thetten sowohl bey den Spanischen alß
Französischen hoff wegen des Türcken anbetroheter gefahr, wie sie darzue
befehligt, dießer der cronen accommodation halber gar starcke instantias,
ahm Spanischen hoff wüsten sie auch wohl, daß Ihre Kayserliche Maiestet
alsolchen frieden ihrestheilß gern befördert sähen. Der herr nuncius und
Venetus zue Münster feyrten auch nicht, und were er daher so viell ruhiger
und mitt guetter hoffnung des schlußes getröstet.
W bei Lamberg/Krane. Diese antworten auf Ws Werbung: Sie woltten
gern ihr bestes dabey thuen, und were ihnnen lieb zu vernehmmen, daß der
comte d’Avaux sich dergestaldt erklert, und daß die rationes schrifftlich
übergeben werden soltten, wünschten dabey, daß die Franzosen nur besten-
dig blieben, die sonsten mehrmaln manquirt. Es bezaigten sich die in der
stadt Oßnabruck ratione religionis gar starck gegen I. H. G. person, und
sagten Sueci, das sie klagtten, daß man den thotten die begräbnuß nicht
gestatten wollen, sondern wie das unvernünfftig viehe mitt karren heraußer
führen laßen. Die vom fürst Christian zue Lünneburg wegen des stiffts
Minden gegebene reversalen, und waß deßwegen weiters vor nachrichtung,
were woll nötig, daß selbige itzo, da noch einige exemplaria vorhanden, so-
wohl ihnen Kayserlichen gesandten alß anderen communicirt würden.
I. H. G.: Wegen der begräbnuß were ein gedicht und falsches angeben,
wie sie dan die pastores deßwegen woltten laßen abhören und ihnnen herrn
Kayserlichen beweißen, daß es weith anderst damitt, alß die Oßnabruckei
angeben, bewandt. Wegen des stiffts Minden gegebener reversalen und
nachrichtung woltten sie noch einige exemplaria ihnnen zustellen laßen
[...].
W bei Volmar. Dieser antwortet: Man hette woll ursach, nebenst den
begründeten rationibus sich der Franzosen assistenz hierinn zu gebrauchen,
weiln der gegentheill auch die unbilligste sachen zu behaubtten gedächte,
wunschte von hertzen, daß der d’Avaux seinem erbieten bestendig nach-
kchme . Es würde sonsten in causa Mindensi nebenst den beraits vor-
brachten informationibus, wie viele acatholici canonici alda auffm thumb-
stifft tempore Christiani principis erwehlung geweßen, die nachrichtung
nöhtig sein. I. H. G.: Sie erwartteten des thumbdechanten von Minden
und würden von ihme dieße und mer andere nachrichtung bekommen,
sonsten weren itzo nur zwey der protestirenden religion zugethane canonici
in capitulo Mindensi. Herr Vollmari: Quoad numerum canonicorum
acatholicorum hab man woll auffzumercken, dan in puncto gravaminum
die protestirende damitt würden auffgezogen kommen. Dieselbe lieffen den
Schwedischen täglich nach und begerten, daß der punctus gravaminum
möchte vorgenommen werden. Soviell er aber vermerckte, zügen die
Schwedische die sach mitt fleiß auff, damitt sie erst ihre satisfaction richtig
mächten. Die Brandenburgische machten viell weeßens und ungelegenheit,
woltten nun wegen Magdeburg, weyln sie ante obitum moderni administra-
toris selbigen stiffts nicht genießen soltten, ein ander land darfür haben. Er
sorgtte, es möchte dießer sachen halber noch woll einmahl ein newe unruhe
endstehen, dahero woll beßer sein möchte, itzo das gantze werck zur
richtigkeitt zue bringen. Sachsen hette kein ander recht zue dem ertzstifft
Magdeburg, alß waß ihme der Prager friedenschluß geben hette
schluß verwürffen sie itzo in aliis substantialibus, so hetten sie auch pillig
sich wegen des anderen nicht zu beklagen, wie es dan auch schiene und die
Cursachsische gesanten den Kaiserlichen angedeutet, daß Chursachsen, wan
er nur die 4 embtter behielte, kein groß weeßen darumb machen würde.
Wan man sonsten recht dem termino anni 1624 nachgehen soltte, so were
marggraff Wilhelm Christian der ertzstifft wiederumb einzuraumen.
I. H. G.: Demselben herrn geschähe woll ungleich, und were das betaur-
ligste bey dießen tractaten, daß die protestirende und Schwedische so gar
keine rationes woltten geltten laßen. Herr Vollmari: Es seye ia woll
schwer mitt den leuten fortzukommen, man müeße gleichwohl sehen, wie
auß den sachen zu kommen. – [...]
Vincke/Schorlemer (Minden) bei W. Diese berichten, daß in Minden
Christian von Lünneburg wedder die hüldigung von den stenden bey dem
stifft Minden einzunehmmen noch den gewöhnlichen lehentag außzuschrei-
ben gestattet worden, und daß die statt Minden in specie gemeltem fürsten
mehrmalß geandtworttet, in processem auch gegen ihne eingewendet, sie
köntten ihnen, alß deme sie und andere stende noch nicht gehüldiget, noch
vermog reversalen vom tumcapitul erkent wurde, vor ihren herrn auch
nicht erkennen. Davon sollen sie Buschmann unterrichten, der auch
d’Avaux über die Haltung der Ksl. unterrichten soll.