Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 II 4

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1647 II 4
Montag Empfang Ws durch das Osnabrücker Domkapitel.
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– W inkognito nach Osnabrück zu Trauttmansdorff, anwesend Volmar,
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Reck, Buschmann

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Vgl. APW II C 2,1 S. 807ff.
. Bericht Ws über das Gespräch mit Longueville. Hilfs-
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ersuchen
wegen Minden, nachdem die Franzosen auch davon nicht außzu-
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setzen sich erbotten. An den rationibus et fundamentis a parte catholico-
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rum , die sach zu behaubten, ermangle es nicht, und werden sie den herrn
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Kayserlichen ohne wiederholung gnungsamb bekandt sein. Wildeshausen,
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wobei Münster in processu sich deßen von dem ertzstifft Brehmen angefan-

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genen processus nicht so viell befahrte alß der Schwedischen proceduren, so
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sie endtlich contra formam iuris in einigerley gestaldt ersehendem vortheill
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vornehmmen möchten, consideriret. Dahero dan [...] der stifft Münster
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sich zue verhüetung allerhand besorgenden ungelegenheiten, so von den
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Schwedischen praetendenten zu befahren, zue der sachen volliger vergleich-
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und auffhebung woll einige erträgliche sumb gelds erlagung über sich
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nehmmen würde, damit vor allem die ansehenliche collegiata ecclesia cano-
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nicorum in Wildshausen cum ipsa religione catholica in dem gantzen ambt
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unbefahret sein und bleiben möchte. Die redditus und einkömbsten des
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ambts Wildshausen möchten sich etwa auff ein 200 reichsthaler erstrecken,
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dan die im ambtt glegene güetter collegiatae ecclesiae und anderen privatis
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ibidem zustendig. Wegen der landschatzung köntte wedder Brehmen oder
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Schweden dem stifft Münster einige rechnung machen, weiln solches zue
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der underthanen selbst eignen und nicht des landsherrn besten verordnet
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und angewendet; were sonsten, wan dergestalt gerechnet wollte werden, das
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stifft Bremen, so vill milliones geben, praetio inaestimabile wie auch andere
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ortter, die doch Schweden in infinitum praetendire. Daß sonsten wegen die-
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ßer praetendirter pfandschafft es viell ein andere beschaffenheit alß mitt
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der Bergstraß und andern hab, were den herrn Kayserlichen abgesandten
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alberait vor dießem remonstrirt, und concerniren nebenst dießem noch
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andere rationes status et religionis, wie dan in ratione status dem reich nicht
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vorträglich, daß die Schweden alßo weith über die Weßer dißeits ihre po-
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meria extendiren und gar woll eine vestung auß Wildshaußen machen
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möchten. Man hette auch deßwegen von vertrawten personen guete nach-
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richtung , daß die Generalstaden alsolche verenderung im stifft Münster
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nicht allein ungern sehen, sondern ihrestheilß auch woll soltten mitt verhin-
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deren helffen. Ratione religionis were auch dießes, daß in alle weg die
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catholische religion bey so gestaldten sachen, es gienge auch mitt dem pro-
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cessu oder tractatu, wie es woltte, weiln die protestirende in etlicher catho-
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lischer landen und haubtstett, da ihre religion ein zeitthero geweßen, selbige
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unperturbirt woltten gelaßen haben, in dießem ambt auch umb so viell
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mehr ungeendert verpleiben müßte. Trauttmansdorff: Verspricht wei-
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tere
Bemühungen wegen Minden. Rationes und fundamenta hette man
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gnugsamb vor sich, und wan sich der gegentheill damitt, wie es auch billich
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und recht wehre, würde weißen laßen, so machte sich dabey die geringste
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difficultet nicht, weiln man aber leyder in effectu erspürte, daß viele
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sachen contra ipsam rationem et aequitatem woltten behaubtet werden, so
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vernehme er gar gern des duc de Longevill sein erbieten, und daß ihme
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I. H. G. dergestaldt erinnert und zugesprochen. Man soltte nur machen,
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daß der comte d’Avaux sich dießer sach recht eifferig mitt annehme und
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bey der vor dießem gegebener resolution bestünde, so würde man den stifft
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Minden woll salviren. Wegen des ambts Wildeshausen vermainten die
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Schwedische, eine gewonnene sach in camera zu haben, und bestunden gar
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starck auff deßen überlaßung oder prosequirung des processus, man möchte

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1
a parte Münster woll nachdencken, was gestalten sachen nach ahm dienlig-
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sten , und obs nit etwan wegen anerbietung einiger geldsumb apertur zu
3
thun [...]. W: Will morgen mit d’Avaux reden, in der Hoffnung,
4
dieser werde sich der promessen und gegebener resolution woll erinneren
5
und dieselbe itzo, da es rechte zeitt were, nicht enderen. Die Churbranden-
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burgische begerte satisfaction

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Über die inzwischen vor dem Abschluß stehenden Verhandlungen über Pommern und
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die brandenburgischen neuen Satisfaktionsforderungen vgl. F. Dickmann S. 314ff.
selbsten anbelangend, würden die herrn
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Kayserliche sich woll zu erinneren wißen, daß die Schwedische selbsten vor
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dießem austrucklich gesagt, daß wan schon Churbrandenburg die gantze
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Pommerische landen zurucklaßen soltte, er bey dem stifft Halberstatt und
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der Magdeburgischen expectantz seine gegensatisfaction gnugsamb hette.
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Nun bliebe dem churfürsten noch ein guetter theill von den Pommerischen
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landen, und hette man ex ipsa ratione status religionis et boni publici woll
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auffzumercken, damitt der Calvinismus nicht endtlich propter viciniam
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Casselanensem et Hollandorum gar zu mechtig und an solche vortheil-
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haffte plätze der Weser gesetzet würde, daß endtlich das übrige auch nicht
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mitt verzehre. Wobey dan die situationes locorum hinc inde in discursu
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examiniret und die überlaßung der stadt Minden in eines protestirenden
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herrn hände itzo gestaltten sachen nach von gahr großer consideration zu
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sein erkandt worden. Und alß der herr graff von Trautmansdorff dabey
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angedeutet, es würde wegen Churbrandenburg, den stifft Minden zu er-
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haltten , hoffentlich so viell difficultet nicht alß eben wegen der protestiren-
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den , die denselben vor sich zu behaubten gedächten, geben, haben I. H. G.
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mitt mehrerm remonstrirt, wie daß die catholische chur-, fürsten und
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stende, alß de termino anni 1624 gerehdet, einhelliglich dahin geschloßen,
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daß den stifft Minden die catholische bey dießem gesetzten termino vor
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sich zu behaltten weren und gedächten, darbey, was wegen des Christiani
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Lunneburgensis election vorgangen, und nebenst dem gantzen verfolg in
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truck außgelaßen, in substantialibus recapitulirt und vermeldet, wie daß sie
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vernommen, alß wan die herrn Kayserliche abgesandte wegen der sub
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Christiano principe ultro angenommener catholischer coadiuterey

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Ein Teil des Mindener Kapitels hatte 1629 den münsterischen Domdechanten Bernhard
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von Malinckrodt gewählt.
von
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Ihrer Päbstlichen Heyligkeit und Kayserlichen Maiestet beschehenen cassa-
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tion insoweith angestanden, daß darauß ein argumentum contra catholicos
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zue formiren. Es were aber dießes viellmehr pro catholicis, dan wie ex ipsa
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specie facti in den gegebenen reversalen gnugsamb erhellet, daß Christianus
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princeps numquam nomine suo et proprio des stiffts Minden administration
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gehabt, so hette auch keinen coadiutorem pro successione annehmmen kön-
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nen , und were per ipsum actum reiectionis et cassationis coadiutoriae das
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ius catholicorum desto mehr stabilirt. Herr graff von Trautmansdorff:
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Dieße rationes weren guett und dienlich, und wan die Franzosen recht
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farbe haltten würden, so würde auch mitt den protestirenden fortzukom-

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1
rnen sein. I. H. G.: Sie hofften, die Franzosen würden ihrer öffters
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geschehener zusagh ein gnügen thuen, und hette man gleichwohl auch in
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omnem casum, wan ie alle recht, billigkeit, iura und zusagh soltten wollen
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verworffen werden, dahin in zeitten mitt zu gedencken, wie man sich
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gleichwohl mitt göttlicher gnad wieder alsolche anbetrohete gefahr und
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gewaldt noch manutenirte. Herr graff von Trautmansdorff: Es seye
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billich und nöthig, darauff zu gedencken, und würde woll, wan man itzo
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zum schluß nicht kommen soltte, davon bey zeitten zu rehden sein. Wan
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aber sich die vornehmbste, wie Churbayern betrohete, separiren woltten, so
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köntten Ihre Kayserliche Maiestet es auch allein weder diß noch anders pro
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religione catolica nicht erheben. I. H. G.: Churbayern

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11–12 schriebe – Separation] am Rande: subducta omittantur ad Bavarum.
schriebe nicht
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mehr von einer separation, beklagte sich aber, daß dieße campagnia über
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alsolche fehler vorgangen und sein land ohne einzige nützliche würckung
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gueten theils verdorben, und daß andere das ihrige nicht mitt zutrugen,
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köntte dem werck seinestheils auch allein nicht helffen. Herr graff von
16
Trautmansdorff: Auß den vorgangenen fehlern müßte man nicht argumen-
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tiren , daß man solche continuative zue inhaeriren gedächte, man hette den
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general geendert

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Nach dem mißglückten Feldzug von 1646 hatte Erzherzog Leopold Wilhelm das
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Kommando der ksl. Hauptarmee niedergelegt; an seine Stelle war wieder Gallas getre-
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ten , nach dessen Tod im Frühjahr 1647 Melander folgte.
, Ihre Kayserliche Maiestet ließen starck in ihren erb-
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landen werben und thetten ihr eußerist dabey [...]. I. H. G.: An einer
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rechtschaffener gueten zusammensetzung und verstendtnuß were ia freilich
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viell glegen,

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21–22 und – außsetzen] am Rande: omittatur.
und würde Churbayern, wan man sich allerseits recht dabey
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angrieffe, seines theils nicht außsetzen. Herr graff von Trautmans-
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dorff : Churbayern triebe gar starck darauff, daß quovis modo der fried zu
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machen, und hette offters mitt der separation und seiner allein salvirung
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getrohet, es schiene, daß Seine Churfürstliche Durchlaucht dero eignes
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altter etwan apprehendirten; er graff vermainte aber, daß es eben Ihrer
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Churfürstlichen Durchlaucht mehr nachdenckeris soltte veruhrsachen sich
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zue separiren; der Kaiser konte nit friden machen, wan der gegentail nit
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wolle: man hette gesehen, waß der Kaiser den coronis und den uncatholi-
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schen die catholici nachgeben und gelassen, und dannoch wollen sie nit zu-
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friden sein; hingegen dem Kayser noch catolischen die schuld kan geben
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werden, das der frid nit erfolgt; wan der gegentail noch mer und alles, waß
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er begert, erhallt, werde sich ein oder ander noch ubriger stand gewißlich
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allein nit lang conservieren können. Hat die geheime Weisung Kurbranden-
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burgs
an Wittgenstein gesehen, wonach im Fall, daß für Vorpommern keine
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genügende Satisfaktion geboten wird, Schweden ganz Pommern unter der
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Bedingung geboten werden soll, daß ohne Entschädigung Brandenburgs
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kein Frieden geschlossen wird. Nun würden die Schwedischen solches aner-
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bieten , weiln sie ohnedas keinen großen lust zum frieden, gern annehmmen

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1
und die sach in viele weeg noch schwerer machen. Die Brandenburger be-
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haupten
, die Einkünfte Magdeburgs und Halberstadts seien geringer als die
3
in Pommern abzutretenden; deshalb ist der Plan aufgetaucht, sie durch Ein-
4
ziehung
einiger Magdeburger Dompräbenden zu erhöhen. W: Es würde
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zweiffelsohne Brandenburg beraits gnugsamb remonstrirt sein, waß es mitt
6
der auff den Pommerischen landen gehabter expectanz vor eine beschaffen-
7
heit habe und wer die Schwedische wapffen erst ins reich eingefürt habe,
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derentwegen dan so starck auff dem calculo der einkombsten nicht zu be-
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stehen . Sonsten, wan man ie noch amore pacis etwas Churbrandenburg
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zulagen soltte, so möchten sich bey den beeden dhombstifftern Magdeburg
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und Halberstatt (welche doch beide den protestirenden rebus et tractatibus
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sic stantibus vermutlich verbleiben) in examinirung der vorigen capitulatio-
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nen finden, daß die thumbcapitull ansehenliche embter von den fürstlichen
14
taffelgüetern zue verbeßerung ihrer rhenten successive per capitulationes
15
[...] an sich bracht. Wan man nun deren eins oder anders, weiln ohne daß
16
die capitularn ansehenliche einkömsten, den fürstlichen intraden wieder
17
zulegtte, so möchte desto beßer auß den sachen zu kommen sein. Wel-
18
chen discurs beede herrn Kayserliche abgesandte apprehendirt, und der
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herr Vollmari wegen des stiffts Minden dießes movirt, wie daß die protesti-
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rende sich vernehmmen ließen, daß anno 1624 und auch vorhero ver-
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scheidene von ihren religionsverwandten alda capitulares geweßen, die
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soltten auch dem Christiano Luneburgensi darnach plenam administra-
23
tionem auffgetragen haben. I. H. G.: Ohne seye es nicht, daß etliche
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protestirende canonici alda geweßen, auch deren noch wenig vorhanden.
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Daß aber dieselbige, da die praelati nebenst anderen allezeitt catholisch
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blieben, exclusis istis capitulariter nichts haben schließen noch administra-
27
tionem contra reversales und was mitt dem metropolitano verglichen,
28
haben aufftragen können, solches wirdt jedermenniglich ex ipso statu eccle-
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siarum et capitulorum gnugsamb erkennen. Anbelangend die canonicos aca-
30
tholicos , möchte man sehen, wie derentwegen gleichsamb ein permutation
31
zu machen, daß dieselbe auff ein anders den protestirenden verbleibendes
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thumbstifft, allwoh noch catholische, per modum permutationis transferirt
33
würden. Nähere Auskunft können der Mindener Dompropst und Dom-
34
dechant
geben. Trauttmansdorff: Informationes würden ihme sehr lieb
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sein zu vernehmen, und woltten ihrestheilß ihr bestes dabey thuen, wan die
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Frantzosische nur ihrem versprechen nachkehmen.

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36 Verzögerungstaktik ] am Rande: ad Bavarum omittatur.
Verzögerungstaktik der
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Franzosen bei den spanischen Verhandlungen.

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Hinzu Krebs (Bayern): D’Avaux hat ihm die französische Friedensbereit-
39
schaft
versichert, aber gefordert, bei Scheitern des Abschlusses mit Spanien
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müsse das deutsche Haus Österreich der weiteren Unterstützung Spaniens
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entsagen. Trauttmansdorff:

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41 Pace] am Rande: ad Bavarum sequantur sequentia et subducta omittantur: wie er der
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Kreps dan weiters an Ir Churfürstliche Durchlaucht berichten wird.
Pace cum Imperatore et imperio statuta

[p. 692] [scan. 32]


1
hetten sich Ihre Kayserliche Maiestet wie auch die reichsstend alberait
2
erklert, daß sie in den Spanischen krieg sich nicht einmischen werden.

3
Ille: Die Franzosen woltten die distinction nicht zulaßen, sondern pure
4
versichert sein, daß die principes Austriaci in Germania den Spanischen bey
5
ihrem krieg keinen succurs thuen woltten. Caesareani: Daß were ein
6
unbilliche sach, da die fürsten im reich ex ipsa propositione ab exteris
7
coronis facta die foedera einzugehen sich vorbehieltten, daß dem Kayser
8
abstrahendo a statu suo Imperatorio et imperio nicht solle seines sohns eigne
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haereditet, wan sie von andern angefochten würde, verthettigen mögen
10
[...]. Und hette er graff von Trautmansdorff den comte d’Avaux letzt-
11
mahln , alß wegen dießes succursus und distinction quoad Caesarem et prin-
12
cipem Austriacum meldung geschehen, ihnnen gnugsamb versichert, daß
13
Ihre Kayserliche Maiestet und das reich sich in andere krieg nit einmischen
14
würden. Wan aber das privatinteresse domus Austriacae von Franckreich
15
soltte bekriegt werden, so wehren die Austriaci principes nit zu verdencken,
16
daß sie ut tales einander

42
16 helffen] am Rande: pergat relatio ad Bavarum.
helffen. [...].

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