Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 I 12

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1647 I 12
Samstag [...] – Schreiben des Bischofs von Chur

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Johann VI. Flugi von Aspermont (gest. 1661), Bf. von Chur 1636. – Bf. von Chur an
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W 1646 XII 16 (richtig 15), 22 ( OSN. 131).
wegen
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Bedrückung der Katholiken in Graubünden. – Mitteilung an Chigi mit
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Bitte, dieser möge d’Avaux deshalb noch vor dessen Abreise zusprechen.

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D’Avaux bei W. Abschied

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D’Avaux reiste 1647 I 15 nach Osnabrück.
und Erbieten, Ws Interessen in Osnabrück zu
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unterstützen. W: Obwoln die Schweden den vorschlag wegen etlicher
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stiffter, solche ahnstatt Vorpommern zue begehren und anzunehmen, nicht
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beliebten, wurden doch die sachen der begerten eviction und guarantie
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halben mercklich schwer gemacht; das Reich soll die Garnison in Pommern
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unterhalten. D’Avaux: Kondts seinestheyls nicht verstehen, weniger
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probiren, sondern hab er allezeit dafur gehalten und gesagt, daß publica
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assecuratio, so durch die tractatus geschehe, einem und andern theyl genug
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sein müße. Wobey I. H. G. vermeldet, daß solchenfalß die Schweden
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desto ehender auff die stiffter fallen möchten, und gegen dieselbe den
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Churbrandenburgischen consensum zu erlangen. Er aber replicirte, daß
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solches nicht sein müste; wan allein Caesarei sich opponirten und steiff
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hielten, wurde auß solchem vorschlag ganz nichts werden, sondern sich
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Churbrandenburg mit Magdeburg contentiren müßen, gleich er dan hoff-
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nung hab, daß auff diese weiß in den sachen richtigkeit konne getroffen
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werden. Gedachte demnegst der eviction weitters dergestalt, daß sie uber
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dasjenige, so mit Spanien gehandlet und geschlossen, kein andere suchen
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thetten, alß wie bey vorig auffgerichteten frieden, [...] mit dergleichen
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auch Schweden sich zu begnugen hette. Auf Ws Frage nach den spanischen
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Verhandlungen: Frankreich soll seine niederländischen Eroberungen be-
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halten
, es geht nun um den für den neuen Besitzstand maßgeblichen
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Termin. Dreißigjähriger Stillstand für Katalonien, währenddessen das
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Land sich unter französischem Schutz selbst regieren soll. Für Portugal
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wird eine mehrjährige Waffenruhe gefordert, dann kann auch Frankreich
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seine Waffen gegen die Türken wenden. Alß I. H. G. gefragt, ob die Fran-

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zosen wol bello offensivo wieder die Türcken offentlich gehen würden,
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sagte der d’Avaux, doch mit etwas consideration, er glaub von ja, würden
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aber aufs wenigst starcke auxiliares copias schicken konnen. Mitteilung
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eines Vorschlages, wonach Portugal als spanisches Lehen bei der jetzigen
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Dynastie bleiben soll, Zweifel an der Zustimmung des Königs von
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Portugal. W: Auch Spanien nimmt Neapel vom Papst zu Lehen.

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D’Avaux: Differenzpunkte in Italien noch Porto Longone und Piombino,
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in den Niederlanden nur noch Nebenpunkte. W: Hildesheimer In-
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teressen
. D’Avaux: Daß der accord seines vernehmens also gestellet,
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daß davon wol konne resiliirt werden. W: Verweist zwecks näherer
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Auskunft auf Stein, dafern aber auch dergleichen clausul in gemeltem ac-
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cord sich befinden solt, hette man zu ihnen Franzosischen desto mehrer das
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gute vertrawen, sie solches bey den Schweden (darumb sonders gebetten
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würde) zu underbawen gelieben wurden, zumaln das stifft zur ruptur des
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auffgerichtetn vergleichs kein ursach geben [...]. Klagen des Bischof von
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Chur. D’Avaux: Verspricht seine Unterstützung, doch möge W auch
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bei Longueville vorstellig werden. Beim auffsthehen recommendirten
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I. H. G. die conservation der stiffter Münster, Oßnabruck und Minden
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sambt der graffschafft Schawenburg ganz eiffrig. Und versprach er
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hinwiederumb, das seinig dabey ungespahrten fleißes zu thun.

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W bei Longueville. Kondolenz zum Tode Condés

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Henri de Bourbon, duc de Condé, der Schwiegervater Longuevilles, war 1646 XII 25
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gestorben.
. Empfehlung seiner
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Stifter und der katholischen Interessen für die Verhandlungen in Osna-
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brück
. Longueville: I. H. G. person und meriten seyen bey ihm in
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solcher aestima, daß er deroselben gern von herzen alle gute affection be-
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zeigte , nebenst dem sie insgesambt das ihrige der catholischen religion zum
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besten billich zu thun hetten, wolte aber, daß man solches von ihnen nicht
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ruhmete, sondern ehender uber sie, alß wan sie sich der catholischen sachen
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nicht recht annehmen, klagen thette, interim solt nichts ahn ihnen ermang-
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len , er seinestheyls sey also gesinnet, daß er in einer sach, die er auch gern
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befurdert sehe, ante effectum nichts verspräch oder viel gloriierte. I. H.
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G.: Allezeit habe man gutes vertrawen zu ihm und hoffte, durch sein guten
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eiffer die catholische religion in Teuschland werde vor dem antrohenden
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undergang conservirt pleiben. Gedachten demnegst der Schwedischen
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newen anforderung, wie sie vernehmen, wegen der Pommerischen landen
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guarantaye

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Oxenstierna hatte für den Fall, daß Schweden ohne brandenburgische Einwilligung
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Pommern nahm, als Garantie eine auf Kosten des Reiches zu unterhaltende Armee von
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20 000 Mann vorgeschlagen; vgl. F. Dickmann S. 314.
, und daß dadurch das reich, indem die guarnisons underhal-
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tung begert werde, gleichsamb tributari wolle gemacht werden. Longe-
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ville : Er vermain, es werde hierin noch wol ein mittel zu finden sein, und
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davon in vertrawen zu reden, hette man leichtlich zu gedencken, daß die
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Schweden dergleichen praetendiren würden, umb einige ersetzung der zur

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guarnison in Pommern erfordernder spesa zu erlangen. Die Kayserliche
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und Spanische hetten sich anfangs bey den tractaten umb die gesuchte
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separation ihrer alliirten etwas zu weit verthan, und obwolen sie wolmai-
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nend , daß solches nicht würde angehen, erinnert, sey doch die intention
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persequiret und dadurch dem friedenswerck grose hinderung veruhrsacht.
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Die cron Franckreich hab dem frieden allezeit mit ernst und eiffer nachge-
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trachtet , aber gleichwoln ihrer bundnus zugegen nichts thun wollen. Der
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Churfürstlichen Durchlaucht in Bayern gönnete Franckreich alles gutes, und
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sey ihn leid, daß der krieg in dero landen gesezt seye, und hetten die Fran-
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zosen umb ihrer confoederation willen den Schweden in solchen kriegs-
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operationibus müßen beystehen. Man würde sonst bey diesen tractaten der
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Franzosen auffrichtigkeit, und wie sie ihren versprechen promptualmente
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nachkommen, darauß under andern erkennen können, daß seithero sie mit
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den Kayserlichen geschloßen, ohngeacht der verscheiden erhaltener
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successen und vortheyl, ihre postulata nicht mit einem jota vermehret.

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I. H. G.; Sie wunschten ihm das glück, daß durch seine cooperation der
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fried fürderlichst geschloßen und also die armeen auß den Churbayerischen
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landen ehestens abgeführt und vollige beruhigung der ganzen christenheit
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erfolgen möge. Klagen des Bischofs von Chur. Longueville: Frankreich
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hat sich der Sache bereits angenommen und eine Besserung erreicht, mit
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dem anhang, daß die Spanier interesse religionis, umb der Grawpuntner
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freundschafft zu haben, beyseith sezeten, die sonsten der sachen billich sich
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auch anzunehmen, und were gut, daß sie deßwegen erinnert. Bitte um Be-
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förderung
der Exemption der Stadt Basel vom Reichskammergericht

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Mit diesem Auftrag war der Baseler Bürgermeister Johann Rudolf von Wettstein
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(1594–1666) seit 1646 XII 28 in Münster.
,
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wurde sich dadurch domus Austriaca, zu deßen eigen besten es ohnedas ge-
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reichig , einen guten nahmen machen. W: Will darüber mit den Ksl.
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reden .

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Trierer bei W. Kurtrier läßt vorbringen: 1. Die Trierer Stimme soll zur
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Wahl von 1636 nachträglich abgegeben und zu Protokoll genommen
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werden. 2. Bitte um Unterstützung zur Rückgabe eines in Luxemburg
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zurückgehaltenen, zum Söternschen Fideikommiß gehörigen Depositums

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Vgl. K. Abmeier S. 139ff.
,
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3. unverzügliche Restitution Ehrenbreitsteins, damit sich nicht die Kronen
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des Platzes bemächtigen. 4. Übergabe einer Druckschrift zur Erläuterung
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der Interessen des Kurfürsten von Trier. Buschmann nach Beratung
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der Kölner: 1. Da Kurtrier bei seiner Freilassung alle Akte des Kurkollegs
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und die Wahl ratifiziert hat, erübrigt sich die Sache. Kommt es deshalb zur
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Beratung im Kurkolleg, will man sich gemäß der einzuholenden Weisung
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des Kurfürsten äußern. 2. Zur Restitution dessen, was Kurtrier rechtmäßig
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zusteht, will man helfen; im übrigen Verweis auf das Kurkolleg. 3. Verweis
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auf die früheren Antworten und den Beschluß des Kurkollegs, darauß dan
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erscheine, daß niemand, auch Ihre Kayserliche Maiestet selbsten nicht,

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1
Ihrer Churfürstlichen Gnaden zue Trier oder dero kirchen die vestung
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Erenbreitstein abzunehmen oder vorzuenthaltten gemaint, und würde Seine
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Churfürstliche Gnaden desto ehender dazue gelangen und sich beßer con-
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tentiren und consoliren können, weiln zum friedenschluß, ihrem selbst in
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der proposition beschehenen andeuten nach, so guete anzaig, da alßdan die
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restitution solcher vestung ohnfeilbahr erfolgen und alßo unnötig sein
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würde, derentwegen newe motus zue ihrer eigenen, auch der benachbarten
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landen underthanen ruin zu erwecken. 4. Da in dem Druck Kurköln
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mercklich angegriffen und wieder alle billigkeitt et contra facti contingen-
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tiam in mehr weeg traducirt, will man ihn nicht annehmen. Trierer:
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Bitten nochmal um Restitution Ehrenbreitsteins vor Friedensschluß und
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Annahme der Schrift, zumal diese von Kurtrier an Kurköln geschickt ist.

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I. H. G. andtwortteten hierrauff selbsten, daß es bey voriger durch den
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canzler Buschman gethaner erklerung allerdings müßen bewenden laßen,
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und würden sie alß verstendige leicht selbst erachten, wan dergleichen
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gegen ihren herrn ihnnen zugemuhtet, ob sie anderst rheden oder thuen
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würden. Da der Druck Kurköln zugestellt ist, wollen sie dessen Entschei-
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dung
erwarten. Nachricht von einem fast seltzsamb und weitaußsehenden
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Schreiben der Trierer an die Kölner Räte, welches under zweyen geistlichen
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churfürsten des reichs und ihren ministris billich absonderlich bey dießen
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zerrütteten zeitten, so nur mehrere weiterung zu erwecken dienet, nicht ge-
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schehen soltte. Trierer: Ihnen davon nichts bekannt; den Druck haben
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sie den Franzosen mitgeteilt, die eine Weiterverbreitung im Augenblick
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nicht für tunlich hielten, doch hat Kurtrier die Übergabe daraufhin noch-
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mals
scharpff und ernstlich befohlen. Wollen die Kölner Erklärung be-
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richten
.

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Weyms bei W. Privatsachen. W: Söternsches Depositum. Weyms:
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Zunächst hatte Rorté wegen seiner Ansprüche als Miterbe

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Vgl. oben [ S. 74 ] .
, nach der Frei-
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lassung Kurtriers jetzt das Kloster St. Maximin wegen seiner Schadensersatz-
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ansprüche einen gerichtlichen Arrest erwirkt. Da es eine Justizsache ist,
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kann die Freigabe nicht unter Schädigung Dritter erfolgen, sondern Kur-
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trier und die Familie Sötern müssen gerichtlich vorgehen.

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