Acta Pacis Westphalicae III C 4 : Diarium Lamberg: 1645-1649 / Herta Hageneder
1649 II 18
1649 II 18
Donnerstag Audivi missam apud pp. capucinos. In der frue
hab ich und herr Crane den herrn Volmar besucht und wegen eines
vorschlags, so die Schwedischen gesanden gegen mir die vorgehende nacht
nach 9 uhr durch ihren secretarium thun laßen
Vgl. APW [ III C 2,2 S. 1232 ] .
, mit ihme communicirt und
nach genomer underred meinen secretarium zu dem graven Ochßenstern
geschikht. Und ist selben vormittag die stund wegen der außwechßlung
und dahin verglichen worden, das – weilen es nit pro dignitate Imperatoris
neque reginae Suevie sey – man dem Französischen gesanden also nach-
lauffe , so wollen die Schwedischen gesande zu mir in mein logirment
khommen bald nach 12 uhr nach mittag; dahin die stände auch khommen
und den obberürten recess den Schweden einhendigen. Daraufhin aber sye
– Schwedische – unß Kayserliche die khöniglich Schwedische ratification
einhendigen. Nach selben actum ich und herr Crane sambt den ständen
den Schwedischen gesanden in ihr quartier nachfolgen und die Kayserliche
ratification, wie auch die stände ihrer principalen ratificationes, gedachten
Schwedischen gesanden einlifern solten. Welches dann also geschehen.
Und sowoll in mein hauß alß bei herrn graven Ochßenstern ich und herr
Crane beede Schwedische gesande embrassirt haben. Mit dem graven
Servient hat man wegen seiner unpeßligkait nit also verfahren können,
sondern sich contentirn müßen, das er seines khönigs ratification bei
monsieur de la Cour, residenten, dem herrn graven von Naßau und herrn
Volmar eingeschikt, der actus stipulationis von den ständen vorgangen,
und daraufhin haben sich die Kayserliche sambt den ständen zu graf
Servient verfügt und ihme die Kayserliche ratification eingehen-
digt
Die Beschreibung des Austausches der Ratifikationen bei Meiern VI S. 857 –864 und APW
[ III C 2,2 S. 1232 ] , [ 1233 ] .
. Scripsi 5 litteras. Vor mittag gefroren.
hab ich und herr Crane den herrn Volmar besucht und wegen eines
vorschlags, so die Schwedischen gesanden gegen mir die vorgehende nacht
nach 9 uhr durch ihren secretarium thun laßen
Vgl. APW [ III C 2,2 S. 1232 ] .
nach genomer underred meinen secretarium zu dem graven Ochßenstern
geschikht. Und ist selben vormittag die stund wegen der außwechßlung
und dahin verglichen worden, das – weilen es nit pro dignitate Imperatoris
neque reginae Suevie sey – man dem Französischen gesanden also nach-
lauffe , so wollen die Schwedischen gesande zu mir in mein logirment
khommen bald nach 12 uhr nach mittag; dahin die stände auch khommen
und den obberürten recess den Schweden einhendigen. Daraufhin aber sye
– Schwedische – unß Kayserliche die khöniglich Schwedische ratification
einhendigen. Nach selben actum ich und herr Crane sambt den ständen
den Schwedischen gesanden in ihr quartier nachfolgen und die Kayserliche
ratification, wie auch die stände ihrer principalen ratificationes, gedachten
Schwedischen gesanden einlifern solten. Welches dann also geschehen.
Und sowoll in mein hauß alß bei herrn graven Ochßenstern ich und herr
Crane beede Schwedische gesande embrassirt haben. Mit dem graven
Servient hat man wegen seiner unpeßligkait nit also verfahren können,
sondern sich contentirn müßen, das er seines khönigs ratification bei
monsieur de la Cour, residenten, dem herrn graven von Naßau und herrn
Volmar eingeschikt, der actus stipulationis von den ständen vorgangen,
und daraufhin haben sich die Kayserliche sambt den ständen zu graf
Servient verfügt und ihme die Kayserliche ratification eingehen-
digt
Die Beschreibung des Austausches der Ratifikationen bei Meiern VI S. 857 –864 und APW
[ III C 2,2 S. 1232 ] , [ 1233 ] .