Acta Pacis Westphalicae III A 3,4 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 4. Teil: 1646 - 1647 / Maria-Elisabeth Brunert
137. Notiz der Protokollanten Münster 1647 Juni 7/17 bis Juni 30/Juli 10
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Braunschweig-Calenberg B I fol. 450–451’ (= Druckvorlage); damit identisch Magde-
burg E fol. 580–580’, Sachsen-Lauenburg B S. 914–915.
Zu gedencken, daß zu Münster nachverzeichnete sessiones publicae gehal-
ten worden, alß nemblich die XLII. den 7. Iunii st. v. [/17. Juni st. n. 1647]
sub directorio Salisburgensi ad instantiam der herrn Churbayrischen zu
anhörung deroselben proposition in puncto sessionis et praecedentiae
etc.
Kbay. Protest und Gegenvorstellung wegen Votum und Session Bayerns im FR, besonders
wegen der von Schweden (als neuem Rst. wegen Pommern, Bremen und Verden) bean-
spruchten Präzedenz; Text, s. l., s. d.: Meiern IV, 610 –616; s. auch APW II C 3 Nr. 257
Beilage E. Der Inhalt ist referiert in APW III A 1/1, 803 Z. 9–40; der KFR beriet am selben
Tag darüber ( ebenda , Nr. 120).
[die] XLIII. den 17. etc. [/27. Juni 1647] sub directorio Austriaco mit ver-
lesung etlicher schreiben: 1. in causa salarii dominorum cameralium sowol
an ihre Kayserliche mayestät
Der (vom Kurmainzer Reichsdirektorium verfaßte) Entwurf des Schreibens der Reichs-
kurien an den Ks. über den Unterhalt des RKG wurde nicht ermittelt; der SRM beriet
gleichzeitig darüber ( APW III A 6, 521 Z. 34ff.; ebenda , Nr. 110). Text der Ausf., Münster
1647 VII 8, diktiert Münster 1647 VII 7[/17] durch Kurmainz: Meiern V, 334 f.; ihr lag eine
Kopie des RKG -Schreibens an die Reichskurien von 1647 V 18 ( [ Nr. 136 Anm. 3 ] ) bei. Inhalt
des Hauptschreibens: Angesichts der kriegsbedingten Unmöglichkeit, das Kammerzieler
(vollständig) zu zahlen, bitten die Reichskurien den Ks. erneut, als einmalige, ao. Hilfs-
maßnahme für das in seiner Existenz bedrohte RKG eine Judenkopfsteuer zu bewilligen.
Der (vom Kurmainzer Reichsdirektorium verfaßte) Entwurf des Schreibens der Reichs-
kurien an das RKG wurde nicht ermittelt; der SRM beriet gleichzeitig darüber ( APW
III A 6, 521 Z. 34–37; ebenda , Nr. 110). Text der Ausf., Münster 1647 VII 8, diktiert
Münster 1647 VII 7[/17] durch Kurmainz: Meiern V, 332 ff.; ihr lag das Schreiben der
Reichskurien an den Ks. (s. vorige Anm.) in Kopie bei. Inhalt des Hauptschreibens: In
Beantwortung des Schreibens von 1647 V 8/18 teilen die Reichskurien dem RKG ihren
Beschluß mit, während der nächsten Frankfurter Herbstmesse unter der Bedingung drei
Kammerzieler zu erlegen, daß die vom RKG verwendeten Deposita den betroffenen Rst. n
auf ihr rückständiges Kammerzieler angerechnet und die Hinterbliebenen der Kameralen
versorgt werden. Die Information über ihre Bitten an den Ks., eine ao. Judenkopfsteuer
zu genehmigen, verbinden sie mit der Aufforderung, auch das RKG möge den Ks. darum
ersuchen. In Stellungnahme zum Schreiben des RKG von 1646 XII 7 (s. [ Nr. 130 Anm. 2 ] )
genehmigen sie die Verwendung der Neglecten zum Unterhalt der Kameralen.
herschafft Boxtelle, beedes, an die Spanische regierung in denen Nieder-
landen und die herrn Generalstaaden
S. [ Nr. 135 Anm. 11 ] . Der (vom Kurmainzer Reichsdirektorium verfaßte) Entwurf des
Schreibens der Reichskurien an die Regierung der Span. Ndl. sowie mutatis mutandis
an die Gst. wurde nicht ermittelt; der SRM beriet am selben Tag wie der FR darüber
( APW III A6, 521 Z. 34–37; ebenda , Nr. 110). Text der Ausf. (mutatis mutandis an beide
Adressaten), Münster 1647 VII 2, diktiert Münster 1647 VII 18 durch Kurmainz: Meiern
V, 296f .
[die] XLIV. den 23. eiusdem [/3. Juli 1647], iterum sub Salisburgensi
directorio, in der Heßen Caßellischen satisfactions- unnd Marpurgischen
successionssache
Der FRO hatte zuletzt am 7. Mai 1646 über die Satisfaktionsforderungen Hessen-Kassels
und am 3. Mai 1647 über den Marburger Erbfolgestreit beraten (s. Nr. 122 und Nr. 133).
In der Sitzung wurde beschlossen, die Ges. Hessen-Kassels und Hessen-Darmstadts durch
eine Reichsdeputation ermahnen zu lassen. Dies geschah am 5. und 6. Juli 1647 und war
erfolglos, da beide Seiten auf ihren Positionen beharrten ( APW III A 1/1, 816 Z. 26–31
mit Anm. 1).
[die] XLV. den 30. dito [/10. Juli 1647], vicissim sub [directorio] Austriaco,
re- unnd correlation in eadem causa etc.
S. das Protokoll der KFR-Sitzung mit Re- und Correlation in APW III A 1/1 Nr. 123:
Eine Bitte Hessen-Darmstadts erfüllend, sollte eine Deputation die Franzosen ersuchen,
Hessen-Kassel nicht länger so stark zu unterstützen. Die Rst. erwarteten von vornherein
nicht, daß die Franzosen sich darauf einließen.
Ob nun wol bey der ersten unter diesen, sonst der XLII., auf empfan-
genen befehl sowol ich als die fürstlich Sachsen Altenburgischen unnd
Weymarischen secretarii und prothocollisten unß auch [haben] einstellen
und gleichwie zu Oßnabrügk daß prothocol führen wollen, daß Österrei-
chische directorium auch, sowol der herr graf von Wolckenstein alß herr
Dr. Goll, damit zufrieden gewesen, nachdem aber Salzburgk (so eben die-
ses mahl daß directorium zu führen gehabt) darzukommen, sich darwieder
opponiret und die catholischen an sich gezogen mit dem vorwenden, daß
sölches selben ohrts nicht hergebracht, auch von denen evangelischen nie
sey begeret worden, haben sie es zwart hintertrieben, und sind die herrn
evangelische, sonderlichen unsere herrn principaln , umb glimpfs willen
und weil es doch das mahl keine haubtsachliche deliberation sein würde,
gewichen. Wiewol nun aber hernach die herrn Sachsen Altenburgischen
communi evangelicorum nomine gegen herrn grafen von Trautmansdorff
sölches geahndett
schen , diese aber mit des fürstenrahts directoriis unnd andern catholischen
darauß zu reden übernommen, so ist es doch darbey verplieben unnd
dieses zu künfftiger nachricht anhero registriret worden.