Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert
173. Plenum Osnabrück 1648 Juni 5/15, Montag 8 Uhr

2

Plenum


3
Osnabrück 1648 Juni 5/15, Montag 8 Uhr

4
Sachsen-Altenburg A II 2 fol. 292’, 295–295’ (= Druckvorlage für das Plenum); vgl. ferner
5
Bamberg A V fol. 235–240’, 242’–243’ und (damit identisch) Bamberg B II fol. 258–262, 263–
6
263’ (= Notiz über das Plenum; Druckvorlage für die Berichte über die Verhandlungen mit
7
den Kaiserlichen, Schweden und Servien), Pfalz-Neuburg (3620) fol. 123–126’ (Plenum und
8
Bericht über die Verhandlungen mit Servien), den Druck in Meiern V, 893–894 (= Bericht
9
über die Verhandlungen mit Servien).

10
I. Bericht des Kurmainzer Reichsdirektoriums über die Deputation der reichsständischen
11
Gesandten in Osnabrück an die Kaiserlichen am 13. Juni 1648: Information der Deputierten
12
durch die Kaiserlichen über die Herausgabe von Korrekturen zum KEIPO8 1648 V 11 (= *KEIPO9* )
13
und über das schwedische Angebot, am 14. Juni 1648 dazu Stellung zu nehmen; Auffor-
14
derung
an die Deputierten, die Reichsstände möchten dazu beitragen, daß Schweden diese
15
Stellungnahme wirklich abgebe; Information der Kaiserlichen durch die Deputierten über die
16
(an bestimmte Bedingungen gebundene) Bewilligung von 5 Millionen Reichstalern für die
17
schwedische Militärsatisfaktion und die Absicht, Servien zum Bleiben aufzufordern, damit
18
die französischen Verhandlungen in Osnabrück geführt werden könnten; Vorbehalt der Kai-
19
serlichen
, daß die Resolution Ferdinands III. über die Satisfaktion der eigenen Immediat-
20
und
Mediattruppen noch nicht vorliege; Kritik an den einseitigen Osnabrücker Beschlüssen
21
über die schwedische Militärsatisfaktion; Information, daß die Schweden keine allgemeine
22
Rückgabe der Donationen vorsähen, sowie Erläuterung, warum über die französischen
23
Belange in Münster verhandelt werden müsse.

24
II. Bericht des Kurmainzer Reichsdirektoriums über die Deputation der reichsständischen
25
Gesandten in Osnabrück an die Schweden am 13. Juni 1648: An bestimmte, unerläßli-
26
che
Bedingungen gebundenes Angebot von 5 Millionen Reichstalern für die schwedische
27
Militärsatisfaktion sub spe rati und vorbehaltlich einer Ermäßigung durch die Königin; Dank
28
der Schweden, Bereitschaft, am folgenden Tag die erbetene Erklärung abzugeben, wie die
29
Satisfaktion aufzubringen sei, und Bitte um eine schriftliche Kurzfassung der Bedingungen.

30
III. Bericht des Kurmainzer Reichsdirektoriums über Serviens Antwort vom 14. Juni 1648
31
auf die Bitte der Deputierten vom 13. Juni, die französischen Verhandlungen möchten in
32
Osnabrück geführt werden: Gründe Serviens, warum dieser Bitte nicht entsprochen wer-
33
den
könne; seine Aufforderung, wenigstens ein Teil der reichsständischen Gesandten möchte
34
sich zur Fortführung der französischen Verhandlungen nach Münster begeben oder die
35
Reichsstände sollten von sich aus unverzüglich darüber in Osnabrück beraten und ihn über
36
das Ergebnis informieren; Mitteilung der drei gewünschten Beratungspunkte (Ausschluß des
37
Herzogs von Lothringen und des Burgundischen Reichskreises aus dem Frieden sowie das
38
Verbot kaiserlicher Assistenz für Spanien gemäß den Forderungen Frankreichs).

39
IV. Bekanntgabe der Proposition für die nächste Sitzung.

40
V. Aufforderung der Schweden, Deputierte zur Entgegennahme einer Erklärung zu ent-
41
senden
. Nach deren Rückkehr Bericht des Kurmainzer Reichsdirektoriums: Annahme des
42
reichsständischen Angebots von 5 Millionen Reichstalern durch die Schweden, allerdings ohne

[p. 474] [scan. 564]


1
die von den Reichsständen damit verbundenen Vorbehalte; Absicht der Schweden, die Frage
2
über den Verbleib der Armeen zwischen Friedensschluß und Ratifikation durch Verhandlun-
3
gen
des schwedischen Kriegspräsidenten mit der Generalität klären zu lassen; Aushändigung
4
eines Schriftsatzes über die Militärsatisfaktion und den Vollzug des Friedens sowie Aufforde-
5
rung
, über die Zahlungstermine direkt mit der Armee zu verhandeln.

6
VI. Verlesung des schwedischen Schriftsatzes über die Militärsatisfaktion und den Vollzug des
7
Friedens.

8
(Im Rathaus zu Osnabrück). Vertreten: Kurmainz (Reichsdirektorium), im übrigen nicht
9
ersichtlich.

10

23
474,10–475,5 Kam – worden] Druckvorlage: Sachsen-Altenburg A II 2.
Kam man in pleno zusammen. Nachdem man sich allerseits gesetzet, pro-
11
ponirte das Kurmainzer Reichsdirektorium (der Churmainzische
12
canzler herr Reigersberger): Bey dem Churmainzischen reichsdirectorio
13
hette sich gestrieges tages, [am 4./14. Juni 1648], der königlich Französische
14
plenipotentiarius herr graff Servien eingefunden und uf dasienige, was ihm
15
durch die ordinardeputirten nomine Imperii den tag zuvor, [am 3./13. Juni
16
1648], vorgetragen worden

24
Die in Osnabrück vertretenen Rst. hatten am 13. Juni 1648 beschlossen, daß eine Depu-
25
tation Servien bitten solle, er möge in Osnabrück bleiben, so daß dort neben den schwed.
26
auch die frz. Verhandlungen beendet werden könnten und eine Verzögerung durch den
27
von ihm geforderten Wechsel nach Münster vermieden werde. Die Deputierten sollten
28
Servien auch die rst. Vorschlaege, welche (…) in der Frage „quomodo“ zu beobachten (s.
29
[ Nr. 154 Anm. 2 ] ), sowie den rst. Textvorschlag für den Exekutionsart. (s. [ Nr. 151 Anm. 26 ] )
30
empfehlen (s. S. 470 Z. 3–9 und S. 471 Z. 1ff.).
, erclert, mit begehren, solches an der übri-
17
gen stende gesanten zu bringen und in die reichsdeliberationes zu ziehen.
18
Dieweil aber auch wißend, daß zugleich eine deputation an die herren Kai-
19
serlichen und herren Schwedischen beliebet worden

31
Ebenfalls am 13. Juni 1648 war beschlossen worden, daß eine Deputation die Ksl. dafür
32
gewinnen sollte, die Verhandlungen mit Frk. in Osnabrück zu führen, sie über den Stand
33
der Satisfaktionsverhandlungen mit Schweden zu informieren und sie zu ersuchen, zu den
34
rst. Vorschlaege[n], welche (…) in der Frage „quomodo“ zu beobachten, sowie zu dem rst.
35
Textvorschlag für den Exekutionsart. Stellung zu nehmen (s. S. 470 Z. 3–9). Am Ende der
36
Sitzung wurden die Rst. (ohne Mitteilung des Anlasses) von den Ksl. zur Entsendung einer
37
Deputation aufgefordert (s. Nr. 172, letzter Satz des Protokolls). Ein Beschluß zur Entsen-
38
dung einer Deputation zu den Schweden wurde nicht gefaßt, da es sich von selbst verstand,
39
daß diese informiert wurden, was die Rst. über ihre Forderung nach 5 Millionen Rt.n
40
Armeesatisfaktion beschlossen hatten.
, so vorgestern, [am
20
3./13. Juni 1648], zu werck gerichtet, werde herr licentiat Meel, churfürst-
21
lich Mainzischer gesandter und geheimbter rath, berichten, was bey denen
22
herren Kaiserlichen und königlich Schwedischen vorgangen, alß welcher

[p. 475] [scan. 565]


1
solchen deputationibus beygewohnet; darauf [habe] er, der herr canzler,
2
zu referiren, was herrn graff Servien[s] begehren und anbringen gewesen.
3
Was nun also bey denen herren Kaiserlichen, königlich Schwedischen und
4
Französischen gesandten vorkommen, wurd umbstendig berichtet und ist
5
in das diarium von mir getragen worden

26
Das Diarium der sachsen-altenburgischen Gesandtschaft ist verschollen (s. Einleitung
27
Anm. 188).
:

6
[I.]

23
475,6–480,12 Am – hinderbringen] Berichte über die Deputationen am 13. Juni 1648 nach
24
Darstellung des Bamberger Gesandten und Mitdeputierten Göbel in Bamberg A V =
25
Druckvorlage.
Am 13. Juni 1648, alß deputati der reichscollegiorum, benantlich
7
Maintz, Bayern, Sachßen, Brandeburg, Bamberg, Würtzburg, Sachßen
8
Altenburg, Braunschweig, statt Straßburgischer und Nürmbergischer, uf
9
erfordern bey den herren Kayßerlichen umb 3 uhren erschienen, propo-
10
nirte herr Volmar:

11
Es hetten sie, die Kayßerlichen, den 11. Maii negsthin den Schwedischen
12
ihrer majestät instrumentum pacis

28
KEIPO8 1648 V 11 (s. [ Nr. 155 Anm. 4 ] ).
extradiret und begeret, sich darauf
13
semel pro semper zu erclären, damit ihre majestät wißen mögten, weßen
14
sie sich finaliter in dem friedenswerck gegen die herren Schwedischen zu
15
verlaßen. Nun hetten darauf dießelbe wie auch die dabey interessirte sich
16
beschwehret, ob solten in besagten instrumento etliche verglichene sachen
17
geändert sein worden

29
Oxenstierna hatte den Ksl. am 17. Mai 1648 erklärt, daß er und Salvius den KEIPO8 1648 V 11
30
durchgegangen seien und viele Änderungen (gegenüber dem bislang Vereinbarten) festge-
31
stellt hätten. Darauf erläuterten die Ksl., wie es zu einzelnen Änderungen (z. T. gegenüber
32
Art. I–V KEIPO6 1648 II 8, z. T. gegenüber bereits unterzeichneten Vereinbarungen) gekommen
33
war (s. APW III C 2/2, 1067 Z. 18–27, 1068f. Z. 13–44, 1–15).
. Alß sie nun solches wahrgenommen und fürters
18
berichtet, hetten allerhochstgedachte ihre majestät sich anderwerts und
19
dahin ercläret, daß es allerdings bey deme, was geschloßen, zu laßen

34
Instruktion Ks. Ferdinands III. für Lamberg, Krane und Volmar, Prag 1648 V 24 (das
35
Schreiben wird in APW II A 8 ediert). Der Ks. nahm darin detailliert zu dem KEIPO8 1648 V 11
36
Stellung, indem er angab, welche Art. aufgrund früherer ksl. Instruktionen bzw. älterer
37
Vereinbarungen wiederum zu ändern seien.
, und
20
seye die änderung dannenhero entstandten, daß ihre majestät bey zusen-
21
dtung des instrumenti nicht gewust, was nachgehents allererst verglichen
22
worden. Sie hetten nicht ermanglet, solches umbzuschreiben und den her-

[p. 476] [scan. 566]


1
ren Schwedischen anheüt, [am 13. Juni 1648], zu übergeben

22
*KEIPO9* 1648 VI 13 konnte nicht ermittelt werden. Nach Volmars Bericht betraf er den späteren
23
Art. I IPO ≙ § 1 IPM (allgemeines Friedensgebot), den späteren Art. IV,2 IPO ≙ § 10 IPM,
24
Art. IV,3–19 IPO = § 11–27 IPM, Art. IV,20–22 IPO ← § 28 IPM (Pfalz), den späteren
25
Art. IV,45 IPO ← § 35 IPM (Restitution des Besitzes von Paul von Khevenhüller, s.
26
dazu [ Nr. 145 Anm. 7 ] ), den späteren Art. VI IPO = § 61 IPM (Exemtion der Stadt Basel
27
und der gesamten Schweizer Eidgenossenschaft von den Reichsgerichten), den späteren
28
Art. XI IPO (Entschädigung für Kurbrandenburg), s. APW III C 2/2, 1080 Z. 2–8. Der
29
übergebene Schriftsatz enthielt demnach, wie auch der Bericht der schwed. Ges. an die
30
Kg.in nahelegt (s. APW II C 4/2, 511 Z. 19–29), keinen vollständigen Entwurf zum IPO,
31
sondern einen Auszug der newverglichner articulorum zu ergentzung deß außgelieferten
32
instruments von 1648 V 11 (= KEIPO8 1648 V 11), s. APW III C 2/2, 1079 Z. 42f.
, auch dießelbe
2
zu reassumirung der conferentien zu ersuchen, welche sich erbotten, deren
3
resolution morgen, [am 14. Juni 1648], zu extradiren, dannenhero die
4
ständt ersuchent, zu deßen werckstelligmachung die herren Schwedischen
5
gleichfalls zu belangen, und hetten solches ad notitiam zur nachricht geben
6
wollen, weren auch erbietig, uber den weitern erfolg ebenmäßig parte zu
7
geben.

8
[Kur-]Mainz bedanckt sich der communication, referirt, was in puncto
9
satisfactionis militiae vorgangen et quibus conditionibus 5 millionen
10
reichstaler sub spe rati bewilligt worden , daß man auch entschloßen,
11
den herrn graf Servient zu belangen, disortts zu verbleiben, umb mit der
12
cron Franckreich die tractaten auch zu aggiustirn.

13
Herr Volmar nach genommener unterredung respondit: Hetten vernom-
14
men , was bey berathschlagung des quanti vorgangen, daß die ständt beger-
15
ten , die conferentz zu reassumiren

34
Die Wiederaufnahme der ksl.-schwed., unter Mitwirkung der Rst. abzuhaltenden Kon-
35
ferenzen über das IPO war die sechste Bedingung, an welche die Osnabrücker Rst. ihre
36
Bewilligung von 5 Millionen Rt.n für die schwed. Militärsatisfaktion geknüpft hatten (s.
37
S. 469 Z. 10–14; präziser formuliert in der schriftlichen Fassung des Beschlusses von 1646
38
VI 3/13: Meiern V, 891 Punkt 6).
, dan deren erclärung super quae-
16
stione „quomodo“ erforderten

39
Die erste Bedingung, an welche die Rst. ihre Bewilligung geknüpft hatten, war die schon
40
vielfach geforderte schwed. Stellungnahme zu den Vorschlaege[n], welche (…) in der Frage
41
„quomodo“ zu beobachten, und zu dem rst. Textvorschlag für den Exekutionsart. (s. Nr. 172
42
bei Anm. 24). Zu beidem sollten auch die Ksl. Stellung nehmen (s. Anm. 2).
und was man bey dem herrn Servient
17
zu negotiirn entschloßen were. Nun hetten [sie, die Kaiserlichen,] jeder-
18
zeit besorget wie noch, dafern das quantum uf ein unerträgliche sum-
19
mam gerichtet, wurde solche zu bezahlen unmöglich fallen und dardurch
20
nur mehrere zerrüttung entstehen. Wolten alles ihrer majestät hinderbrin-
21
gen , reservirten gleichwol wegen der Kayßerlichen mediat- und imme-

[p. 477] [scan. 567]


1
diatvölcker , wohin sich ihre majestät hierunter erclären würden

12
Die Ksl. hatten einer rst. Deputation am 13. Mai 1648 mitgeteilt, daß für die Satisfaktion der
13
ksl. Reichsarmee die Mittel aus dem Öst. Reichskreis nicht ausreichten und sie hofften, bald
14
die ksl. Resolution in dieser Sache zu erhalten (s. Nr. 151 bei Anm. 3); diese lag anscheinend
15
noch nicht vor.
. Weiln
2
gleichwol etliche hohe churfürsten und fürsten in solch hohes quantum
3
nicht gewilliget

16
Die Rst. in Münster hatten bislang nur 2 Millionen fl. für die schwed. Militärsatisfaktion
17
bewilligt und unter Hinweis darauf, daß sie zumindest ebensoviele Stimmen wie die Rst.
18
in Osnabrück zählten, gegen die Osnabrücker Beschlüsse protestiert. Exponent des Dis-
19
senses war Wartenberg (s. [ Nr. 172 Anm. 31 ] ; zu seiner Rolle und den bislang wirkungslosen
20
Protesten s. Foerster , 356). Im FRO fehlte bei der entscheidenden Re- und Correlation
21
am 13. Juni 1648 Bayern (s. Nr. 172), das auch der Deputation an Schweden fernblieb
22
(s. unten). Der Grund war wahrscheinlich, daß Bayern seine Forderungen für die eigene
23
Militärsatisfaktion bislang nicht hatte durchsetzen können (s. Nr. 166 bei Anm. 8).
, ihrer majestät auch bedencklich fallen werde, wider
4
dießelbe die execution zu verstatten oder sich zu des schluß manutention
5
dergestalt zu verstehen, seyen hierauß allerhand weitläufigkeit zu besor-
6
gen . Die begerte erclärung super quaestione „quomodo“ betreffend, befin-
7
deten solche uf zwei sachen zu beruhen: 1. ratione modi solvendi, so ihre
8
majestät nichts anginge; dan [2.] ratione puncti executionis, hierauff hetten
9
sich ihre Kayßerliche majestät in dem instrumento vernehmen laßen

24
KEIPO8 1648 V 11 enthält (in dieser Reihenfolge als Bestandteile des dortigen Art.s XV und inhalt-
25
lich
sowie stilistisch noch nicht in der endgültigen Form, z. T. auch im Incipit abweichend)
26
die späteren Art. XVI,1 IPO = § 98(1) IPM, beginnend Statim vero a die (Beendigung der
27
Feindseligkeiten); XVI,7 IPO = § 104 IPM, beginnend deinde omnes et singuli (Freilassung
28
der Kriegsgefangenen); XVI,13 ≙ § 105 IPM, beginnend Omnia utriusque partis (Abzug
29
der Besatzungstruppen); XVI,14(1) ≙ § 106(1) IPM, beginnend Loca ipsa, civitates ( Resti-
30
tution
der besetzten Orte); XVI,14(2) = § 108(1) IPM, beginnend Atque haec restitutio
31
(wechselseitiger Vollzug dieser Restitution); XVI,15 = §108(1), beginnend Restituantur
32
etiam archiva (Rückgabe der Archive und Mobilien); XVI,16 = § 108(2) IPM, beginnend
33
Teneantur subditi (Transport und Versorgung abziehender Truppen); XVI,17 = § 109(1)
34
IPM, beginnend Reddita vero (Ausschluß fremden Garnisonsrechts in den geräumten
35
Orten); XVI,19 = § 110 IPM, beginnend Denique omnium belligerantium (Entlassung
36
nicht mehr benötigter Soldaten; Abführung der übrigen Truppen in die eigenen Territo-
37
rien
), s. Niedersächsisches HStA Hannover , Hgt. respektive Kft. Braunschweig-Lüneburg,
38
Celle, Briefschaftsarchiv 12 Nr. 64 fol. 170’–171’.
. Alß
10
sie anheut, [am 3./13. Juni 1648], bey den Schwedischen geweßen, hette
11
herr Salvius dießen punctum, wie solchen die Schwedischen verfaßet

39
Salvius verlas den Schriftsatz über die Militärsatisfaktion und den Vollzug des Friedens,
40
den die Schweden am 15. Juni den Rst. n aushändigten (s. bei Anm. 40; Text mit dem Lemma
41
Brevior Ordo modusque satisfaciendæ Militiæ Pacisque exequendæ, diktiert Osnabrück
42
1648 VI 15 durch das Kurmainzer Reichsdirektorium: Meiern V, 898 f.; schwed. Überlie-
43
ferung : APW II C 4/2 Nr. 271 Beilage A; ksl. Überlieferung: Lamberg, Krane und Volmar
44
an Ks. Ferdinand III., Osnabrück 1648 VI 18 [wird in APW II A 8 ediert], Beilage B;
19
die Identität des verlesenen Schreibens mit dem am 15. Juni herausgegebenen ergibt sich
20
aus dem Bericht der Ges. an den Ks.). – Zu den hier erwähnten schwed. Schenkungen s.
21
Meiern V, 899 , Punkt 12: Die Orte einschließlich der Archive und Dokumente sollen an
22
jene zurückgegeben werden, denen sie kraft des Friedensvertrags zustehen, ausgenommen
23
gewisse Schenkungen an Offiziere oder Beamte, denen wenigstens, falls die Donationen
24
doch zurückgegeben werden, die Kosten erstattet werden sollen, die sie dafür aufgewendet
25
haben; ferner sollen die Geschütze und das übrige Kriegsgerät jener Orte von der Rückgabe
26
ausgenommen sein, indem sie beim Sieger verbleiben.
,

[p. 478] [scan. 568]


1
obiter abgeleßen. Befindeten darauß, daß Sueci die donationes et confis-
2
cationes behaupten und vorgeben wollen, daß sich mit den possessoribus
3
zu vergleichen, welches ein weitaussehendes werck und deme e diame-
4
tro zuwider, was in puncto amnistiae verglichen

27
Bezug auf die Vereinbarung über die Amnestie von 1648 IV 11/21, hier Art. III, besonders
28
den zweiten Absatz, beginnend Quemadmodum vero tales (allgemeines Restitutionsgebot
29
aufgrund der Amnestie, die nicht durch widerstreitende Rechtsansprüche, die nach erfolg-
30
ter Restitution gerichtlich zu klären sind, eingeschränkt sein soll; s. Meiern V, 718 f.). – Zum
31
System der schwed. Schenkungen aus Kriegsbeute an Offiziere und hohe Beamte s. Dick-
32
mann
, 49f.; für ganz Deutschland wurde ihre Zahl auf 255 (wahrscheinlich zu niedrig)
33
geschätzt.
. Bey deßen behaup-
5
tung wurden vieler churfürsten [und] fürsten landen, viele herrschaften
6
und schlößer, so ihnen zugehörig und a Suecis verschencket worden, zum
7
höchsten laediret werden. Es seye zwar eine bereits verglichene sach und
8
dahero ein ungereümt〈e〉

34
ungereümt ist eine Nebenform von ungereimt und bedeutet hier grundlos ( Grimm XXIV,
35
812 und 814 Punkt 2aß).
praetension, allein seye biß dato wahrgenom-
9
men worden, daß, wan Sueci ichts dergleichen vorgebracht, sie davon nicht
10
sobald zu demoviren geweßen.

11
Daß die Frantzößische handlungen aber disortts zu reassumirn, könne
12
nicht geschehen, weiln herr graff von Lamberg und herr Cran uf die
13
Frantzößischen tractaten nicht bevollmachtiget. Herr Volmar seye zwar
14
darzu instruirt, jedoch nicht allein, sondern nebens den herrn graffen von
15
Naßau

36
Ursprünglich anstelle des später dazu bestimmten Krane für Osnabrück vorgesehen, war
37
Volmar am 7. August 1643 angewiesen worden, sich nach Münster zu begeben. Infolge des
38
nachträglichen Wechsels galt für Volmar die Hauptinstruktion, die der Ks. am 15. Juli 1643
39
für Nassau und Krane für ihre Verhandlungen mit den Franzosen in Münster ausgestellt
40
hatte (Text: APW I.1 Nr. 26). Die gemeinsame Vollmacht für Nassau und Volmar für ihre
41
Verhandlungen in Münster datiert vom 11. August 1643 ( APW III C 2/1, XXVIII, 2 Z. 6–
42
9, 6 Z. 1f.; 2/3, 3R Nr. 20 mit Beilage A). – Nassau litt an den Folgen eines Schlaganfalls,
43
der ihn im Februar 1648 getroffen hatte ( APW II C 4/1, 244 Z. 35f.).
. Derselbe könne bekanter leibsindisposition halben sich nicht
16
anhero erheben. Herrn Volmar gebühre nicht, sich solcher sachen allein
17
zu unternehmen ohne special expressen Kayßerlichen befelch. Galli hetten
18
nicht ursach, sich zu beschwehren, daß cum Suecis disortts tractirt wor-

[p. 479] [scan. 569]


1
den . Ihre satisfaction habe man vorhero zu Münster underschrieben

23
Bezug auf den in Münster ausgehandelten und unterzeichneten ksl.-frz. Vorvertrag vom
24
11./14. November 1647 (Text: Meiern V, 161 –166 [enthält zusätzlich den nicht dazu
25
gehörigen frz. Entwurf eines Art.s betreffend das Verbot ksl. Assistenz für den Hg. von
26
Lothringen und den span. Kg., s. 165f., zweitletzter Absatz, beginnend „Ut autem pacis];
27
ST VI.1, 242–249 [enthält ebenfalls den nicht dazu gehörigen Entwurf des Art.s, hier 248f.];
28
zur frz. Überlieferung s. APW II B 6 Nr. 261 Beilage 1, zu den Verhandlungen s. Tischer ,
29
Diplomatie, 288ff.).
.
2
Daß Galli in puncto assecurationis et executionis etwas zu erinnern,
3
stündte denselben frey. Es seye einmal beliebet, daß cum Suecis die tracta-
4
ten vorhero zu aggiustirn, folgents das Frantzößische werck zu Münster
5
vorzunehmen

30
Ein solcher Beschluß wurde nicht ermittelt; Volmar erwähnt in seinem Bericht über die
31
Deputation nichts Derartiges ( APW III C 2/2, 1083f. Z. 31–42, 1–6).
.

6
[Kur-]Mainz: Deputati wolten bey den Schwedischen die extradition ihrer
7
erclärung uber das instrumentum urgirn. Den herrn Servient betreffend,
8
weiln man allerseits befelcht, das werck zu befürdern und vermög der
9
praeliminartractaten ambo loca pro uno zu halten

32
Im Hamburger Präliminarvertrag von 1641 XII 25 war festgelegt, daß die in den beiden
33
Verhandlungsorten Münster und Osnabrück stattfindenden Kongresse für einen gehalten
34
werden sollten, s. die inhaltlich identischen Bestimmungen im ksl.-frz. und ksl.-schwed.
35
Vertragsteil (ST V.2, hier 502 [= lat.]; Londorp V, hier 760 [= dt.]).
, die cron Franckreich
10
auch in viele weeg bey der quaestion „quomodo“ und anderen punctis
11
interessirt, alß ersuchten die ständt Caesareos, herr Volmar wolte seine
12
habende instruction so weit extendirn und umb so mehrers nach gestalt des
13
Reichs ietzigen gefehrlichen zustandt das friedenswerck befürdern. Man
14
hette ohnedas hiebevor sorgfaltig dahin getrachtet, damit die tractaten mit
15
beyden cronen in uno loco mögten fortgesetzet und hierdurch die in werck
16
verspürte weitläufigkeiten verhütet werden.

17
Caesarei inhaerebant prioribus.

18
[II.] Am selben 13. Juni 1648 haben obbemelte deputirte außer Bayern zu
19
vollzihung obgemelten reichsconclusi

36
Gemeint ist der Beschluß der Rst. zu Osnabrück von 1648 VI 3/13, der kein Reichscon-
37
clusum
war, weil die Voten der in Münster vertretenen Rst. fehlten. Im ersten Satz der
38
schriftlichen Fassung heißt es dementsprechend, daß der anwesenden Chur=Fuersten und
39
Staende Gesandten […] sich resolviret ( Meiern V, 890 ).
die herren Schwedischen belanget
20
und 5 millionen reichstaler cum conditionibus supra nominatis

40
S. zu den Bedingungen Nr. 172 bei Anm. 24 bzw. Meiern V, 891 , Punkt 1–6 und dazu die
41
vorangehende Einschränkung, daß das Angebot nur sub spe rati und vorbehaltlich einer
42
nochmals erbetenen Verminderung der geforderten Summe durch die Kg.in geschehe.
sine qui-
21
bus non offerirt, welche sich darauf in nahmen dero königin bedanckten,
22
und würde dießelbe solches in koniglichem favor hinwider erkennen, es

[p. 480] [scan. 570]


1
auch ihrer generalitet berichten, so es gern vernehmen und hierdurch das
2
friedenswerck zu befurdern sein würde. Super quaestione „quomodo“ het-
3
ten sich zwar gestern ercläret, da sie nicht des praesidenten Eßken ankunft
4
erwarttet, indeme sie vernommen, daß er in der nähe angelanget

21
Erskein traf bereits am selben Tag, dem 13. Juni 1648, in Osnabrück ein und berichtete am
22
15. Juni Kg.in Christina, was er mit Oxenstierna und Salvius über die Militärsatisfaktion,
23
besonders über die Zahlungsmodalitäten, verabredet hatte (s. APW II C 4/2, 515 Z. 3,
24
20–37).
, wolten
5
es aber morgen [am 4./14. Juni 1648] nachmittags thun und die deputatos
6
entweder zu sich bemühen oder in loco tertio zu denselben kommen und
7
auß dem werck conferirn. Begerten benebens, [ihnen] noch dießen abent
8
die proponirte conditiones sine quibus non kürtzlich punctatim zuzu-
9
stellen , umb sich darinn desto beßer zu ersehen und darauf zu erclären,
10
worzu sich deputati anerbotten

25
Den Schweden wurde der verschriftlichte Beschluß über ihre Militärsatisfaktion noch am
26
13. Juni zugestellt (s. [ Nr. 172 Anm. 24 ] ).
, hingegen aber auch begeret ein schriftli-
11
che resolution super „quomodo“, umb der herren Schwedischen intention
12
desto beßer zu vernehmen und den andern ständten zu hinderbringen.

13
[III.]

17
480,13–483,3 Sontag – werden] Druckvorlage: Bamberg A V; identisch in Pfalz-Neuburg
18
(3620) und Meiern V, in Pfalz-Neuburg (3620) mit Diktatvermerk Osnabrück 1648 VI
19
15. Das Dictatum umfaßt einen weiteren Absatz mit den drei Fragen, die das Kurmainzer
20
Reichsdirektorium im Anschluß an diesen Bericht den Reichsständen proponierte.
Sontag

27
Dieser noch am 15. Juni diktierte (s. Textvariante Z. 18f.), auch in weiteren, hier nicht
28
genannten rst. Provenienzen identisch überlieferte Bericht ist sicherlich vom Kurmainzer
29
Reichsdirektorium verfaßt und sehr wahrscheinlich in dieser Form in der Sitzung verlesen
30
worden.
, den 14. Iunii, hat sich der königlich Frantzößische pleni-
14
potentiarius herr graff Servient bey dem reichsdirectorio persönlich einge-
15
funden und uf das den vorigen tag bey seiner excellenz von den reichsdepu-
16
tirten seines anbleibens halben beschehenes anbringen

31
Nach dem Bericht über diese Deputation in Bamberg A V fol. 237’–238 waren am 13. Juni
32
die Ges. von Kurmainz, Kurbayern, Kursachsen, Kurbrandenburg, Bamberg, Würzburg,
33
Sachsen-Altenburg, Braunschweig-Lüneburg sowie jene der Reichsstädte Straßburg und
34
Nürnberg bei Servien. Dieser bat für die Beantwortung der Frage, ob die frz. Verhand-
35
lungen in Osnabrück geführt werden könnten, um Aufschub, verwies aber darauf, daß die
36
Ksl. auf eine entsprechende Frage der Schweden negativ reagiert hätten. Servien sagte den
37
Deputierten, die Ksl. wollten mit Rücksicht auf die Spanier in Münster verhandeln; ihr
38
Argument, Volmar habe keine Vollmacht (s. bei Anm. 17), sei nur ein Vorwand. Auf die
39
Bitte der Deputierten, Servien möge die Schweden veranlassen, zu den rst. Vorschlaege[n],
40
welche (…) in der Frage „quomodo“ zu beobachten (s. [ Nr. 154 Anm. 2 ] ), Stellung zu neh-
41
men , antwortete dieser, er habe sich bereits dafür eingesetzt.
negst verrichtung

[p. 481] [scan. 571]


1
der curialien dahin erclärt, daß erstlichen zwar er nicht ungeneigt geweßen,
2
auß tragenden respect seine erclärung gegen gesambte deputirte, alß wel-
3
che ihnen mit dero praesens den vorigen tag honorirt, zu thun, habe aber
4
bedenckens getragen, dießelbe zu sich zu bemühen, und darvorgehalten, es
5
werde gnug sein, wan er sich gegen das directorium erclärte. Dieweiln nun
6
durch die deputirte er ersucht worden, sich disortts in so lang aufzuhalten,
7
biß und dahin auch seines königs bey dießen tractaten versirendes inter-
8
esse erlediget, dießes aber eine sach, daruber er sich sogleich derzeit nicht
9
erclaren könne, so hette er bey den deputirten umb bedachtzeit angesucht
10
und immittels der sachen ferner reiflich nachgedacht. Befündte dabey, daß
11
ihm auß allerhand bewegenden, und zwar nachfolgenden ursachen sich
12
disortts aufzuhalten und dergleichen tractaten per modum conventionis
13
einzugehen wegen seines königs interesse keinesweegs gebüren wolte; dan
14
1. vermog der praeliminarien dieße tractaten uf Münster verlegt , ihme
15
dahero, 2., davon abzuweichen nicht gebühren wolte, zumaln, 3., solches
16
nicht wol gegen seinen könig zu verantwortten getrauete, ohnedas es, 4.,
17
bey den königlich Spanischen, auch den herren mediatorn

35
Chigi und Contarini. – Spanien wurde damals noch durch Peñaranda und Brun vertreten;
36
doch verließ Peñaranda den WFK bereits am 29. Juni 1648 ( APW III C 2/2, 1101 Z. 4f.;
37
zu Peñaranda s. jetzt Rohrschneider , 179ff.; zu Peñaranda und Brun s. demnächst die
38
biographischen Skizzen in: derselbe : Der gescheiterte Frieden von Münster. Spaniens
39
Ringen mit Frankreich auf dem WFK 1643–1649).
selbsten, aller-
18
hand nachdencken und offension causirn dörfte, dahero [er] gebetten, das
19
directorium wolte den ständten dießes alles vortragen und sie dahin dis-
20
poniren , damit sie alle oder zum theil auf Münster sich erheben, an beyden
21
ortten die tractaten fortstellen und vor allen das königlich Frantzoßische
22
interesse, derentwegen sie nun zehn gantze monat

40
Vom Abschluß des Vorvertrags an gerechnet (s. Anm. 18) waren es sieben Monate.
in ansehung hießiger
23
handlung amore pacis gantz gutwillig und gern zuruckgestanden, erledigt
24
werden mögte. Dafern aber die ständt negst zurucksetzung aller formalite-
25
ten von selbsten zu besagten königlich Frantzoßischen interesse schreiten,
26
daßelbig erledigen und ihme das, was vor gut angesehen worden, com-
27
municiren wolten, könte er solches geschehen laßen, und were ihme nicht
28
zuwider, sich alsodan annoch uf etliche tag alhier aufzuhalten, jedoch der-
29
gestalt , daß negst zuruckstellung aller anderer deliberationen das koniglich
30
Frantzößische interesse vorgenommen und erledigt werde. Ietztbesagtes
31
interesse aber bestünde 1. auf der exclusion des hertzogs zu Lothringen,
32
2. des Burgundtischen craises und 3., daß ihre Kayßerliche majestät der
33
cron Spanien unter werenden dießen kriegen wider die cron Franckreich

[p. 482] [scan. 572]


1
nit assistirn solte . Deducirte hiebey, was sie vor ursachen und motiven
2
hetten, warumb sie dießer drei puncten halben versicherung begerten. Sie
3
hetten biß dahero alles dasjenig, was gehandlet worden, ihrerseits voll-
4
zogen und niemals nichts neues begeret. Solches seyen sie auch noch zu
5
thun gemeint. Wan sie aber obligirt sein solten, so gebe die ratio selbsten,
6
daß deßgleichen auch a parte der herren Kayßerlichen beschehen müste.
7
Begerten also zu wißen, ob hoch- und wolermelte herren Kayßerliche das-
8
jenige , was zugesagt, auch ihrestheils zu volzihen gemeint. Herr graff von
9
Trautmansdorf hette sich den 13. Septembris 1646 gegen sie dahin expresse
10
erclärt, würde deßen herr Volmar noch zeügnuß geben können, daß dießer
11
puncten halben man länger nicht würde im krieg stehen, noch den frieden
12
dardurch hindern laßen

18
Am 13. September 1646 wurde in Münster eine nicht unterzeichnete, zeitlich befristete
19
Übereinkunft über die ksl.-frz. Satisfaktionsart. erzielt, indem Chigi den vereinbarten
20
Text verlesen und die ksl. sowie frz. Ges. ihn anschließend gebilligt hatten; der Wortlaut
21
dieser mündlichen Zustimmung ist nicht überliefert ( Repgen , Salvo iure, 566 Anm. 18;
22
derselbe , Satisfaktionsartikel, 180f., Text der Art.: 204–216; Tischer , Diplomatie, 286f.).
23
Trauttmansdorff, Nassau und Volmar informierten am 14. September den Ks. über die
24
Vorgänge vom Vortag, auch über die Verhandlungen zwischen den ksl. Ges. und den
25
Mediatoren am Vormittag des 13. Septembers, in deren Verlauf die span. Verhandlun-
26
gen ebenfalls angesprochen worden waren; doch erwähnen sie die von Servien referierte
27
Erklärung Trauttmansdorffs nicht ( APW II A 4 Nr. 344). Der Bericht im Diarium Volmar
28
über die Verhandlungen des 13. Septembers erwähnt ebenfalls keine derartige Versicherung
29
Trauttmansdorffs ( APW III C 2/1, 702 Z. 1–25).
. Were ein unbilliges werck, daß sie solche große
13
summa geldts erlegen

30
Der Kg. von Frk. mußte laut ksl.-frz. Vorvertrag vom 11./14. November 1647 3 Millionen
31
Livres (= 1,2 Millionen Rt.) an Ehg. Ferdinand Karl, Landesfürst von Tirol und Vor-
32
derösterreich , als Entschädigung für die an Frk. abgetretenen Gebiete zahlen, außerdem
33
zwei Drittel der Ensisheimer Kammerschulden übernehmen (s. Meiern V, 165 , vierter
34
und fünfter Absatz, beginnend Item Rex Christianissimus und Præter dictam pecuniæ;
35
entspricht mit leichten Änderungen § 88 und 89 IPM und ist bereits [als Punkt 5 und 6] in
36
den ksl.-frz. Satisfaktionsart.n von 1646 IX 13 enthalten, s. Repgen , Satisfaktionsartikel,
37
211f.; s. auch [ Nr. 147 Anm. 14 ] ).
, viele vestungen und andere plätz abtretten

38
Die Städte und Plätze, zu deren Restitution an das Haus Österreich bzw. an Ehg. Ferdi-
39
nand
Karl sich Frk. (vorläufig) verpflichtet hatte bzw. später im IPM verpflichtete, sind
40
aufgezählt in den ksl.-frz. Satisfaktionsart.n von 1646 IX 13, im Vorvertrag von 1647 XI
41
11/14 und im IPM (s. Repgen , Satisfaktionsartikel, 209f., letzter und erster Absatz, begin-
42
nend
PRIMO, quod rex und Totam item Ortnaviam; Meiern V, 164 , dritter und vierter
43
Absatz, beginnend Rex christianissimus restituet und Totam item Ortenaviam ; IPM § 85).
und
14
noch gewertig sein solten, daß durch dieße mittel sie von dem Römischen
15
kayßer bekriegt werden solten. Gedächten solches auch nit einzugehen
16
und solte die cron Franckreich noch 20 jahr im krieg stehen. Begerten

[p. 483] [scan. 573]


1
dießen allem nach, das reichsdirectorium wolte solches alles den ständten
2
je ehenter, je beßer vortragen und daran sein, damit die sachen befürdert
3
werden.

4
[IV.]

26
4–19 Nach – diarium] Druckvorlage: Sachsen-Altenburg A II 2.
Nach geendigter relation, was herrn graff Servients anbringen gewe-
5
sen , annectirte der Churmaintzische canzler, es werde also zu deliberiren
6
sein, 1. ob man sich naher Münster verfügen wolle, der cron Franckreich
7
interesse zu erledigen, oder 2., im fall, man sich darzu nicht verstehen
8
wolle, ob dieselben sachen alhier vorzunehmen, und 3., was wegen der
9
drey angegebenen differentien

30
Gemeint sind der von Frk. geforderte und vom Ks. verweigerte Ausschluß des Hg.s von
31
Lothringen und des Burgundischen Reichskreises sowie das ebenfalls von Frk. geforderte
32
und vom Ks. nicht zugestandene Verbot für den Ks., Spanien im Krieg gegen Frk. Hilfe zu
33
leisten (s. bei Anm. 30).
vor resolution zu faßen.

10
[V.] Nachdem man eben voneinander scheiden wolte, schückten die könig-
11
lich Schwedischen herren legati ihren secretarium legationis

34
Hansson.
zu dem
12
Churmainzischen reichsdirectorio und ließen ihm andeuten, sie weren ent-
13
schloßen , ihre schriftliche declarationem in quaestione „quomodo“ denen
14
stenden zu communiciren, hielten aber ohnnötig, daß sich alle deputir-
15
ten zu ihnen zu bemühen. Demnach verfügten sich der Churmainzische
16
canzler, Bamberg, Sachßen Altenburg und Strasburg zu ihnen, und blieb
17
man so lange uf dem rathhause beysammen, bis sie wiederum zurückkah-
18
men , da dann der Churmainzische canzler referirte, was vorgelauffen (vide
19
diarium

35
Das Diarium der sachsen-altenburgischen Gesandtschaft ist verschollen (s. Einleitung
36
Anm. 188).
):

20

27
483,20–484,16 Alß – genommen […]] Bericht über die Deputation zu den Schweden am
28
15. Juni 1648 nach Darstellung des Bamberger Gesandten und Mitdeputierten Göbel in
29
Bamberg A V = Druckvorlage.
Alß nun Maintz, Bamberg, Sachßen Altenburg und statt Straßburg zu
21
ihnen, [den schwedischen Gesandten], kommen, haben [diese] denselben
22
bedeütet, wasmaßen sie uber der ständt ihnen zugestelte conditiones

37
Gemeint ist der Beschluß der Rst. in Osnabrück über die schwed. Militärsatisfaktion von
38
1648 VI 3/13 (s. [ Nr. 172 Anm. 24 ] ).

23
sich unterredet unnd nottwendig erachtet, hierauß mit den deputatis zu
24
conferiren. Befünden erstlich, daß der ständt bewilligung sub spe rati et
25
moderationis reginae Sueciae gestellet. Nahmen’s ihrerseitß pure an, daß

[p. 484] [scan. 574]


1
eß sein verbleiben darbey haben unnd, wan man in den überigen rich-
2
tig , spes ratificationis den frieden nit aufhalten werde. Der Schwedische
3
kriegßpraesident Eßeken seye gewöllet, zur armee hinwider zu reisen unnd
4
sich mit der generalitet zu vergleichen, wie eß inter tempus conclusio-
5
nis et ratificationis pacis mit den armeen zu halten

22
Erskein berichtete auch Kg.in Christina am 15. Juni 1648 von diesem Reiseplan. Er hielt die
23
Verhandlungen über die Quartiere, welche die schwed. Armee zwischen Friedensschluß
24
und Ratifikation beziehen sollte, für schwierig, weil der Kf. von Bayern sicherlich darauf
25
bestehen würde, daß sie den Bay. Reichskreis räume ( APW II C 4/2, 516 Z. 2–7).
. Das werck erleyde
6
keine verweylung, auf die königliche moderation zu wartten. Gedachter
7
Eßeken seye auf 7 million reichsthaler zu bestehen instruirt gewesen

26
Die schwed. Generalität hatte Erskein instruiert, auf 7 Millionen Rt.n Militärsatisfaktion
27
zu bestehen (so Erskeins brieflicher Bericht an die schwed. Kg.in vom 15. Juni 1648, s. APW
28
II C 4/2, 515 Z. 25f.).
,
8
dahero gut, daß der schluß vor seiner ankunfft ratione quanti vorgangen.
9
Erachten unnöttig, super „quomodo“ sich schrifftlich zu erclären. Heten
10
gleichwoln ihre gedancken bey diesem werck proiectirt, so sie ad legendum
11
communicirt

29
S. Anm. 14.
. Zeigten darbenebens an, daß ratione terminorum solutio-
12
nis die ständt mit denen soldaten immediate zu handlen unnd man sich
13
derentwegen dißortts nit aufzuhalten hette.

14
Dargegen aber starcke, theilß in deß herrn graf Ochßenstirns hievorigen
15
reden und gethanen vorschlägen fundirte remonstrationes beschehen, auch
16
alleß ad referendum genommen […].

17
[VI.]

21
17–20 Raigersperger – werden] Druckvorlage: Sachsen-Altenburg A II 2.
Raigersperger verlas den Lateinischen uffsatz

30
S. Anm. 14.
mit dem andeuten,
18
weil die herren Schwedischen alsbald wolten das original wiederhaben,
19
solle a parte directorii alsbald davon abschrifft genommen und dieselbe
20
nachmittage dictirt werden.

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