Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert
173. Plenum Osnabrück 1648 Juni 5/15, Montag 8 Uhr
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Osnabrück 1648 Juni 5/15, Montag 8 Uhr
Sachsen-Altenburg A II 2 fol. 292’, 295–295’ (= Druckvorlage für das Plenum); vgl. ferner
Bamberg A V fol. 235–240’, 242’–243’ und (damit identisch) Bamberg B II fol. 258–262, 263–
263’ (= Notiz über das Plenum; Druckvorlage für die Berichte über die Verhandlungen mit
den Kaiserlichen, Schweden und Servien), Pfalz-Neuburg (3620) fol. 123–126’ (Plenum und
Bericht über die Verhandlungen mit Servien), den Druck in Meiern V, 893–894 (= Bericht
über die Verhandlungen mit Servien).
I. Bericht des Kurmainzer Reichsdirektoriums über die Deputation der reichsständischen
Gesandten in Osnabrück an die Kaiserlichen am 13. Juni 1648: Information der Deputierten
durch die Kaiserlichen über die Herausgabe von Korrekturen zum KEIPO8 1648 V 11 (= *KEIPO9* )
und über das schwedische Angebot, am 14. Juni 1648 dazu Stellung zu nehmen; Auffor-
derung an die Deputierten, die Reichsstände möchten dazu beitragen, daß Schweden diese
Stellungnahme wirklich abgebe; Information der Kaiserlichen durch die Deputierten über die
(an bestimmte Bedingungen gebundene) Bewilligung von 5 Millionen Reichstalern für die
schwedische Militärsatisfaktion und die Absicht, Servien zum Bleiben aufzufordern, damit
die französischen Verhandlungen in Osnabrück geführt werden könnten; Vorbehalt der Kai-
serlichen , daß die Resolution Ferdinands III. über die Satisfaktion der eigenen Immediat-
und Mediattruppen noch nicht vorliege; Kritik an den einseitigen Osnabrücker Beschlüssen
über die schwedische Militärsatisfaktion; Information, daß die Schweden keine allgemeine
Rückgabe der Donationen vorsähen, sowie Erläuterung, warum über die französischen
Belange in Münster verhandelt werden müsse.
II. Bericht des Kurmainzer Reichsdirektoriums über die Deputation der reichsständischen
Gesandten in Osnabrück an die Schweden am 13. Juni 1648: An bestimmte, unerläßli-
che Bedingungen gebundenes Angebot von 5 Millionen Reichstalern für die schwedische
Militärsatisfaktion sub spe rati und vorbehaltlich einer Ermäßigung durch die Königin; Dank
der Schweden, Bereitschaft, am folgenden Tag die erbetene Erklärung abzugeben, wie die
Satisfaktion aufzubringen sei, und Bitte um eine schriftliche Kurzfassung der Bedingungen.
III. Bericht des Kurmainzer Reichsdirektoriums über Serviens Antwort vom 14. Juni 1648
auf die Bitte der Deputierten vom 13. Juni, die französischen Verhandlungen möchten in
Osnabrück geführt werden: Gründe Serviens, warum dieser Bitte nicht entsprochen wer-
den könne; seine Aufforderung, wenigstens ein Teil der reichsständischen Gesandten möchte
sich zur Fortführung der französischen Verhandlungen nach Münster begeben oder die
Reichsstände sollten von sich aus unverzüglich darüber in Osnabrück beraten und ihn über
das Ergebnis informieren; Mitteilung der drei gewünschten Beratungspunkte (Ausschluß des
Herzogs von Lothringen und des Burgundischen Reichskreises aus dem Frieden sowie das
Verbot kaiserlicher Assistenz für Spanien gemäß den Forderungen Frankreichs).
IV. Bekanntgabe der Proposition für die nächste Sitzung.
V. Aufforderung der Schweden, Deputierte zur Entgegennahme einer Erklärung zu ent-
senden . Nach deren Rückkehr Bericht des Kurmainzer Reichsdirektoriums: Annahme des
reichsständischen Angebots von 5 Millionen Reichstalern durch die Schweden, allerdings ohne
die von den Reichsständen damit verbundenen Vorbehalte; Absicht der Schweden, die Frage
über den Verbleib der Armeen zwischen Friedensschluß und Ratifikation durch Verhandlun-
gen des schwedischen Kriegspräsidenten mit der Generalität klären zu lassen; Aushändigung
eines Schriftsatzes über die Militärsatisfaktion und den Vollzug des Friedens sowie Aufforde-
rung , über die Zahlungstermine direkt mit der Armee zu verhandeln.
VI. Verlesung des schwedischen Schriftsatzes über die Militärsatisfaktion und den Vollzug des
Friedens.
(Im Rathaus zu Osnabrück). Vertreten: Kurmainz (Reichsdirektorium), im übrigen nicht
ersichtlich.
Kam man in pleno zusammen. Nachdem man sich allerseits gesetzet, pro-
ponirte das Kurmainzer Reichsdirektorium (der Churmainzische
canzler herr Reigersberger): Bey dem Churmainzischen reichsdirectorio
hette sich gestrieges tages, [am 4./14. Juni 1648], der königlich Französische
plenipotentiarius herr graff Servien eingefunden und uf dasienige, was ihm
durch die ordinardeputirten nomine Imperii den tag zuvor, [am 3./13. Juni
1648], vorgetragen worden
Die in Osnabrück vertretenen Rst. hatten am 13. Juni 1648 beschlossen, daß eine Depu-
tation Servien bitten solle, er möge in Osnabrück bleiben, so daß dort neben den schwed.
auch die frz. Verhandlungen beendet werden könnten und eine Verzögerung durch den
von ihm geforderten Wechsel nach Münster vermieden werde. Die Deputierten sollten
Servien auch die rst. Vorschlaege, welche (…) in der Frage „quomodo“ zu beobachten (s.
[ Nr. 154 Anm. 2 ] ), sowie den rst. Textvorschlag für den Exekutionsart. (s. [ Nr. 151 Anm. 26 ] )
empfehlen (s. S. 470 Z. 3–9 und S. 471 Z. 1ff.).
gen stende gesanten zu bringen und in die reichsdeliberationes zu ziehen.
Dieweil aber auch wißend, daß zugleich eine deputation an die herren Kai-
serlichen und herren Schwedischen beliebet worden
Ebenfalls am 13. Juni 1648 war beschlossen worden, daß eine Deputation die Ksl. dafür
gewinnen sollte, die Verhandlungen mit Frk. in Osnabrück zu führen, sie über den Stand
der Satisfaktionsverhandlungen mit Schweden zu informieren und sie zu ersuchen, zu den
rst. Vorschlaege[n], welche (…) in der Frage „quomodo“ zu beobachten, sowie zu dem rst.
Textvorschlag für den Exekutionsart. Stellung zu nehmen (s. S. 470 Z. 3–9). Am Ende der
Sitzung wurden die Rst. (ohne Mitteilung des Anlasses) von den Ksl. zur Entsendung einer
Deputation aufgefordert (s. Nr. 172, letzter Satz des Protokolls). Ein Beschluß zur Entsen-
dung einer Deputation zu den Schweden wurde nicht gefaßt, da es sich von selbst verstand,
daß diese informiert wurden, was die Rst. über ihre Forderung nach 5 Millionen Rt.n
Armeesatisfaktion beschlossen hatten.
3./13. Juni 1648], zu werck gerichtet, werde herr licentiat Meel, churfürst-
lich Mainzischer gesandter und geheimbter rath, berichten, was bey denen
herren Kaiserlichen und königlich Schwedischen vorgangen, alß welcher
solchen deputationibus beygewohnet; darauf [habe] er, der herr canzler,
zu referiren, was herrn graff Servien[s] begehren und anbringen gewesen.
Was nun also bey denen herren Kaiserlichen, königlich Schwedischen und
Französischen gesandten vorkommen, wurd umbstendig berichtet und ist
in das diarium von mir getragen worden :
[I.]
Maintz, Bayern, Sachßen, Brandeburg, Bamberg, Würtzburg, Sachßen
Altenburg, Braunschweig, statt Straßburgischer und Nürmbergischer, uf
erfordern bey den herren Kayßerlichen umb 3 uhren erschienen, propo-
nirte herr Volmar:
Es hetten sie, die Kayßerlichen, den 11. Maii negsthin den Schwedischen
ihrer majestät instrumentum pacis
KEIPO8 1648 V 11 (s. [ Nr. 155 Anm. 4 ] ).
semel pro semper zu erclären, damit ihre majestät wißen mögten, weßen
sie sich finaliter in dem friedenswerck gegen die herren Schwedischen zu
verlaßen. Nun hetten darauf dießelbe wie auch die dabey interessirte sich
beschwehret, ob solten in besagten instrumento etliche verglichene sachen
geändert sein worden
Oxenstierna hatte den Ksl. am 17. Mai 1648 erklärt, daß er und Salvius den KEIPO8 1648 V 11
durchgegangen seien und viele Änderungen (gegenüber dem bislang Vereinbarten) festge-
stellt hätten. Darauf erläuterten die Ksl., wie es zu einzelnen Änderungen (z. T. gegenüber
Art. I–V KEIPO6 1648 II 8, z. T. gegenüber bereits unterzeichneten Vereinbarungen) gekommen
war (s. APW III C 2/2, 1067 Z. 18–27, 1068f. Z. 13–44, 1–15).
berichtet, hetten allerhochstgedachte ihre majestät sich anderwerts und
dahin ercläret, daß es allerdings bey deme, was geschloßen, zu laßen
Instruktion Ks. Ferdinands III. für Lamberg, Krane und Volmar, Prag 1648 V 24 (das
Schreiben wird in APW II A 8 ediert). Der Ks. nahm darin detailliert zu dem KEIPO8 1648 V 11
Stellung, indem er angab, welche Art. aufgrund früherer ksl. Instruktionen bzw. älterer
Vereinbarungen wiederum zu ändern seien.
seye die änderung dannenhero entstandten, daß ihre majestät bey zusen-
dtung des instrumenti nicht gewust, was nachgehents allererst verglichen
worden. Sie hetten nicht ermanglet, solches umbzuschreiben und den her-
ren Schwedischen anheüt, [am 13. Juni 1648], zu übergeben
*KEIPO9* 1648 VI 13 konnte nicht ermittelt werden. Nach Volmars Bericht betraf er den späteren
Art. I IPO ≙ § 1 IPM (allgemeines Friedensgebot), den späteren Art. IV,2 IPO ≙ § 10 IPM,
Art. IV,3–19 IPO = § 11–27 IPM, Art. IV,20–22 IPO ← § 28 IPM (Pfalz), den späteren
Art. IV,45 IPO ← § 35 IPM (Restitution des Besitzes von Paul von Khevenhüller, s.
dazu [ Nr. 145 Anm. 7 ] ), den späteren Art. VI IPO = § 61 IPM (Exemtion der Stadt Basel
und der gesamten Schweizer Eidgenossenschaft von den Reichsgerichten), den späteren
Art. XI IPO (Entschädigung für Kurbrandenburg), s. APW III C 2/2, 1080 Z. 2–8. Der
übergebene Schriftsatz enthielt demnach, wie auch der Bericht der schwed. Ges. an die
Kg.in nahelegt (s. APW II C 4/2, 511 Z. 19–29), keinen vollständigen Entwurf zum IPO,
sondern einen Auszug der newverglichner articulorum zu ergentzung deß außgelieferten
instruments von 1648 V 11 (= KEIPO8 1648 V 11), s. APW III C 2/2, 1079 Z. 42f.
zu reassumirung der conferentien zu ersuchen, welche sich erbotten, deren
resolution morgen, [am 14. Juni 1648], zu extradiren, dannenhero die
ständt ersuchent, zu deßen werckstelligmachung die herren Schwedischen
gleichfalls zu belangen, und hetten solches ad notitiam zur nachricht geben
wollen, weren auch erbietig, uber den weitern erfolg ebenmäßig parte zu
geben.
[Kur-]Mainz bedanckt sich der communication, referirt, was in puncto
satisfactionis militiae vorgangen et quibus conditionibus 5 millionen
reichstaler sub spe rati bewilligt worden
S. [ Nr. 172 Anm. 24 ] .
den herrn graf Servient zu belangen, disortts zu verbleiben, umb mit der
cron Franckreich die tractaten auch zu aggiustirn.
Herr Volmar nach genommener unterredung respondit: Hetten vernom-
men , was bey berathschlagung des quanti vorgangen, daß die ständt beger-
ten , die conferentz zu reassumiren
Die Wiederaufnahme der ksl.-schwed., unter Mitwirkung der Rst. abzuhaltenden Kon-
ferenzen über das IPO war die sechste Bedingung, an welche die Osnabrücker Rst. ihre
Bewilligung von 5 Millionen Rt.n für die schwed. Militärsatisfaktion geknüpft hatten (s.
S. 469 Z. 10–14; präziser formuliert in der schriftlichen Fassung des Beschlusses von 1646
VI 3/13: Meiern V, 891 Punkt 6).
stione „quomodo“ erforderten
Die erste Bedingung, an welche die Rst. ihre Bewilligung geknüpft hatten, war die schon
vielfach geforderte schwed. Stellungnahme zu den Vorschlaege[n], welche (…) in der Frage
„quomodo“ zu beobachten, und zu dem rst. Textvorschlag für den Exekutionsart. (s. Nr. 172
bei Anm. 24). Zu beidem sollten auch die Ksl. Stellung nehmen (s. Anm. 2).
zu negotiirn entschloßen were. Nun hetten [sie, die Kaiserlichen,] jeder-
zeit besorget wie noch, dafern das quantum uf ein unerträgliche sum-
mam gerichtet, wurde solche zu bezahlen unmöglich fallen und dardurch
nur mehrere zerrüttung entstehen. Wolten alles ihrer majestät hinderbrin-
gen , reservirten gleichwol wegen der Kayßerlichen mediat- und imme-
diatvölcker , wohin sich ihre majestät hierunter erclären würden
gleichwol etliche hohe churfürsten und fürsten in solch hohes quantum
nicht gewilliget
Die Rst. in Münster hatten bislang nur 2 Millionen fl. für die schwed. Militärsatisfaktion
bewilligt und unter Hinweis darauf, daß sie zumindest ebensoviele Stimmen wie die Rst.
in Osnabrück zählten, gegen die Osnabrücker Beschlüsse protestiert. Exponent des Dis-
senses war Wartenberg (s. [ Nr. 172 Anm. 31 ] ; zu seiner Rolle und den bislang wirkungslosen
Protesten s. Foerster , 356). Im FRO fehlte bei der entscheidenden Re- und Correlation
am 13. Juni 1648 Bayern (s. Nr. 172), das auch der Deputation an Schweden fernblieb
(s. unten). Der Grund war wahrscheinlich, daß Bayern seine Forderungen für die eigene
Militärsatisfaktion bislang nicht hatte durchsetzen können (s. Nr. 166 bei Anm. 8).
dießelbe die execution zu verstatten oder sich zu des schluß manutention
dergestalt zu verstehen, seyen hierauß allerhand weitläufigkeit zu besor-
gen . Die begerte erclärung super quaestione „quomodo“ betreffend, befin-
deten solche uf zwei sachen zu beruhen: 1. ratione modi solvendi, so ihre
majestät nichts anginge; dan [2.] ratione puncti executionis, hierauff hetten
sich ihre Kayßerliche majestät in dem instrumento vernehmen laßen
KEIPO8 1648 V 11 enthält (in dieser Reihenfolge als Bestandteile des dortigen Art.s XV und inhalt-
lich sowie stilistisch noch nicht in der endgültigen Form, z. T. auch im Incipit abweichend)
die späteren Art. XVI,1 IPO = § 98(1) IPM, beginnend Statim vero a die (Beendigung der
Feindseligkeiten); XVI,7 IPO = § 104 IPM, beginnend deinde omnes et singuli (Freilassung
der Kriegsgefangenen); XVI,13 ≙ § 105 IPM, beginnend Omnia utriusque partis (Abzug
der Besatzungstruppen); XVI,14(1) ≙ § 106(1) IPM, beginnend Loca ipsa, civitates ( Resti-
tution der besetzten Orte); XVI,14(2) = § 108(1) IPM, beginnend Atque haec restitutio
(wechselseitiger Vollzug dieser Restitution); XVI,15 = §108(1), beginnend Restituantur
etiam archiva (Rückgabe der Archive und Mobilien); XVI,16 = § 108(2) IPM, beginnend
Teneantur subditi (Transport und Versorgung abziehender Truppen); XVI,17 = § 109(1)
IPM, beginnend Reddita vero (Ausschluß fremden Garnisonsrechts in den geräumten
Orten); XVI,19 = § 110 IPM, beginnend Denique omnium belligerantium (Entlassung
nicht mehr benötigter Soldaten; Abführung der übrigen Truppen in die eigenen Territo-
rien ), s. Niedersächsisches HStA Hannover , Hgt. respektive Kft. Braunschweig-Lüneburg,
Celle, Briefschaftsarchiv 12 Nr. 64 fol. 170’–171’.
sie anheut, [am 3./13. Juni 1648], bey den Schwedischen geweßen, hette
herr Salvius dießen punctum, wie solchen die Schwedischen verfaßet
Salvius verlas den Schriftsatz über die Militärsatisfaktion und den Vollzug des Friedens,
den die Schweden am 15. Juni den Rst. n aushändigten (s. bei Anm. 40; Text mit dem Lemma
Brevior Ordo modusque satisfaciendæ Militiæ Pacisque exequendæ, diktiert Osnabrück
1648 VI 15 durch das Kurmainzer Reichsdirektorium: Meiern V, 898 f.; schwed. Überlie-
ferung : APW II C 4/2 Nr. 271 Beilage A; ksl. Überlieferung: Lamberg, Krane und Volmar
an Ks. Ferdinand III., Osnabrück 1648 VI 18 [wird in APW II A 8 ediert], Beilage B;
die Identität des verlesenen Schreibens mit dem am 15. Juni herausgegebenen ergibt sich
aus dem Bericht der Ges. an den Ks.). – Zu den hier erwähnten schwed. Schenkungen s.
Meiern V, 899 , Punkt 12: Die Orte einschließlich der Archive und Dokumente sollen an
jene zurückgegeben werden, denen sie kraft des Friedensvertrags zustehen, ausgenommen
gewisse Schenkungen an Offiziere oder Beamte, denen wenigstens, falls die Donationen
doch zurückgegeben werden, die Kosten erstattet werden sollen, die sie dafür aufgewendet
haben; ferner sollen die Geschütze und das übrige Kriegsgerät jener Orte von der Rückgabe
ausgenommen sein, indem sie beim Sieger verbleiben.
obiter abgeleßen. Befindeten darauß, daß Sueci die donationes et confis-
cationes behaupten und vorgeben wollen, daß sich mit den possessoribus
zu vergleichen, welches ein weitaussehendes werck und deme e diame-
tro zuwider, was in puncto amnistiae verglichen
Bezug auf die Vereinbarung über die Amnestie von 1648 IV 11/21, hier Art. III, besonders
den zweiten Absatz, beginnend Quemadmodum vero tales (allgemeines Restitutionsgebot
aufgrund der Amnestie, die nicht durch widerstreitende Rechtsansprüche, die nach erfolg-
ter Restitution gerichtlich zu klären sind, eingeschränkt sein soll; s. Meiern V, 718 f.). – Zum
System der schwed. Schenkungen aus Kriegsbeute an Offiziere und hohe Beamte s. Dick-
mann , 49f.; für ganz Deutschland wurde ihre Zahl auf 255 (wahrscheinlich zu niedrig)
geschätzt.
tung wurden vieler churfürsten [und] fürsten landen, viele herrschaften
und schlößer, so ihnen zugehörig und a Suecis verschencket worden, zum
höchsten laediret werden. Es seye zwar eine bereits verglichene sach und
dahero ein ungereümt〈e〉
men worden, daß, wan Sueci ichts dergleichen vorgebracht, sie davon nicht
sobald zu demoviren geweßen.
Daß die Frantzößische handlungen aber disortts zu reassumirn, könne
nicht geschehen, weiln herr graff von Lamberg und herr Cran uf die
Frantzößischen tractaten nicht bevollmachtiget. Herr Volmar seye zwar
darzu instruirt, jedoch nicht allein, sondern nebens den herrn graffen von
Naßau
Ursprünglich anstelle des später dazu bestimmten Krane für Osnabrück vorgesehen, war
Volmar am 7. August 1643 angewiesen worden, sich nach Münster zu begeben. Infolge des
nachträglichen Wechsels galt für Volmar die Hauptinstruktion, die der Ks. am 15. Juli 1643
für Nassau und Krane für ihre Verhandlungen mit den Franzosen in Münster ausgestellt
hatte (Text: APW I.1 Nr. 26). Die gemeinsame Vollmacht für Nassau und Volmar für ihre
Verhandlungen in Münster datiert vom 11. August 1643 ( APW III C 2/1, XXVIII, 2 Z. 6–
9, 6 Z. 1f.; 2/3, 3R Nr. 20 mit Beilage A). – Nassau litt an den Folgen eines Schlaganfalls,
der ihn im Februar 1648 getroffen hatte ( APW II C 4/1, 244 Z. 35f.).
anhero erheben. Herrn Volmar gebühre nicht, sich solcher sachen allein
zu unternehmen ohne special expressen Kayßerlichen befelch. Galli hetten
nicht ursach, sich zu beschwehren, daß cum Suecis disortts tractirt wor-
den . Ihre satisfaction habe man vorhero zu Münster underschrieben
Bezug auf den in Münster ausgehandelten und unterzeichneten ksl.-frz. Vorvertrag vom
11./14. November 1647 (Text: Meiern V, 161 –166 [enthält zusätzlich den nicht dazu
gehörigen frz. Entwurf eines Art.s betreffend das Verbot ksl. Assistenz für den Hg. von
Lothringen und den span. Kg., s. 165f., zweitletzter Absatz, beginnend „Ut autem pacis];
ST VI.1, 242–249 [enthält ebenfalls den nicht dazu gehörigen Entwurf des Art.s, hier 248f.];
zur frz. Überlieferung s. APW II B 6 Nr. 261 Beilage 1, zu den Verhandlungen s. Tischer ,
Diplomatie, 288ff.).
Daß Galli in puncto assecurationis et executionis etwas zu erinnern,
stündte denselben frey. Es seye einmal beliebet, daß cum Suecis die tracta-
ten vorhero zu aggiustirn, folgents das Frantzößische werck zu Münster
vorzunehmen .
[Kur-]Mainz: Deputati wolten bey den Schwedischen die extradition ihrer
erclärung uber das instrumentum urgirn. Den herrn Servient betreffend,
weiln man allerseits befelcht, das werck zu befürdern und vermög der
praeliminartractaten ambo loca pro uno zu halten
Im Hamburger Präliminarvertrag von 1641 XII 25 war festgelegt, daß die in den beiden
Verhandlungsorten Münster und Osnabrück stattfindenden Kongresse für einen gehalten
werden sollten, s. die inhaltlich identischen Bestimmungen im ksl.-frz. und ksl.-schwed.
Vertragsteil (ST V.2, hier 502 [= lat.]; Londorp V, hier 760 [= dt.]).
auch in viele weeg bey der quaestion „quomodo“ und anderen punctis
interessirt, alß ersuchten die ständt Caesareos, herr Volmar wolte seine
habende instruction so weit extendirn und umb so mehrers nach gestalt des
Reichs ietzigen gefehrlichen zustandt das friedenswerck befürdern. Man
hette ohnedas hiebevor sorgfaltig dahin getrachtet, damit die tractaten mit
beyden cronen in uno loco mögten fortgesetzet und hierdurch die in werck
verspürte weitläufigkeiten verhütet werden.
Caesarei inhaerebant prioribus.
[II.] Am selben 13. Juni 1648 haben obbemelte deputirte außer Bayern zu
vollzihung obgemelten reichsconclusi
Gemeint ist der Beschluß der Rst. zu Osnabrück von 1648 VI 3/13, der kein Reichscon-
clusum war, weil die Voten der in Münster vertretenen Rst. fehlten. Im ersten Satz der
schriftlichen Fassung heißt es dementsprechend, daß der anwesenden Chur=Fuersten und
Staende Gesandten […] sich resolviret ( Meiern V, 890 ).
und 5 millionen reichstaler cum conditionibus supra nominatis
S. zu den Bedingungen Nr. 172 bei Anm. 24 bzw. Meiern V, 891 , Punkt 1–6 und dazu die
vorangehende Einschränkung, daß das Angebot nur sub spe rati und vorbehaltlich einer
nochmals erbetenen Verminderung der geforderten Summe durch die Kg.in geschehe.
bus non offerirt, welche sich darauf in nahmen dero königin bedanckten,
und würde dießelbe solches in koniglichem favor hinwider erkennen, es
auch ihrer generalitet berichten, so es gern vernehmen und hierdurch das
friedenswerck zu befurdern sein würde. Super quaestione „quomodo“ het-
ten sich zwar gestern ercläret, da sie nicht des praesidenten Eßken ankunft
erwarttet, indeme sie vernommen, daß er in der nähe angelanget
es aber morgen [am 4./14. Juni 1648] nachmittags thun und die deputatos
entweder zu sich bemühen oder in loco tertio zu denselben kommen und
auß dem werck conferirn. Begerten benebens, [ihnen] noch dießen abent
die proponirte conditiones sine quibus non kürtzlich punctatim zuzu-
stellen , umb sich darinn desto beßer zu ersehen und darauf zu erclären,
worzu sich deputati anerbotten
Den Schweden wurde der verschriftlichte Beschluß über ihre Militärsatisfaktion noch am
13. Juni zugestellt (s. [ Nr. 172 Anm. 24 ] ).
che resolution super „quomodo“, umb der herren Schwedischen intention
desto beßer zu vernehmen und den andern ständten zu hinderbringen.
[III.]
480,13–483,3 Sontag – werden] Druckvorlage: Bamberg A V; identisch in Pfalz-Neuburg
(3620) und Meiern V, in Pfalz-Neuburg (3620) mit Diktatvermerk Osnabrück 1648 VI
15. Das Dictatum umfaßt einen weiteren Absatz mit den drei Fragen, die das Kurmainzer
Reichsdirektorium im Anschluß an diesen Bericht den Reichsständen proponierte.
potentiarius herr graff Servient bey dem reichsdirectorio persönlich einge-
funden und uf das den vorigen tag bey seiner excellenz von den reichsdepu-
tirten seines anbleibens halben beschehenes anbringen
Nach dem Bericht über diese Deputation in Bamberg A V fol. 237’–238 waren am 13. Juni
die Ges. von Kurmainz, Kurbayern, Kursachsen, Kurbrandenburg, Bamberg, Würzburg,
Sachsen-Altenburg, Braunschweig-Lüneburg sowie jene der Reichsstädte Straßburg und
Nürnberg bei Servien. Dieser bat für die Beantwortung der Frage, ob die frz. Verhand-
lungen in Osnabrück geführt werden könnten, um Aufschub, verwies aber darauf, daß die
Ksl. auf eine entsprechende Frage der Schweden negativ reagiert hätten. Servien sagte den
Deputierten, die Ksl. wollten mit Rücksicht auf die Spanier in Münster verhandeln; ihr
Argument, Volmar habe keine Vollmacht (s. bei Anm. 17), sei nur ein Vorwand. Auf die
Bitte der Deputierten, Servien möge die Schweden veranlassen, zu den rst. Vorschlaege[n],
welche (…) in der Frage „quomodo“ zu beobachten (s. [ Nr. 154 Anm. 2 ] ), Stellung zu neh-
men , antwortete dieser, er habe sich bereits dafür eingesetzt.
der curialien dahin erclärt, daß erstlichen zwar er nicht ungeneigt geweßen,
auß tragenden respect seine erclärung gegen gesambte deputirte, alß wel-
che ihnen mit dero praesens den vorigen tag honorirt, zu thun, habe aber
bedenckens getragen, dießelbe zu sich zu bemühen, und darvorgehalten, es
werde gnug sein, wan er sich gegen das directorium erclärte. Dieweiln nun
durch die deputirte er ersucht worden, sich disortts in so lang aufzuhalten,
biß und dahin auch seines königs bey dießen tractaten versirendes inter-
esse erlediget, dießes aber eine sach, daruber er sich sogleich derzeit nicht
erclaren könne, so hette er bey den deputirten umb bedachtzeit angesucht
und immittels der sachen ferner reiflich nachgedacht. Befündte dabey, daß
ihm auß allerhand bewegenden, und zwar nachfolgenden ursachen sich
disortts aufzuhalten und dergleichen tractaten per modum conventionis
einzugehen wegen seines königs interesse keinesweegs gebüren wolte; dan
1. vermog der praeliminarien dieße tractaten uf Münster verlegt
Wie [ Nr. 172 Anm. 22 ] .
dahero, 2., davon abzuweichen nicht gebühren wolte, zumaln, 3., solches
nicht wol gegen seinen könig zu verantwortten getrauete, ohnedas es, 4.,
bey den königlich Spanischen, auch den herren mediatorn
Chigi und Contarini. – Spanien wurde damals noch durch Peñaranda und Brun vertreten;
doch verließ Peñaranda den WFK bereits am 29. Juni 1648 ( APW III C 2/2, 1101 Z. 4f.;
zu Peñaranda s. jetzt Rohrschneider , 179ff.; zu Peñaranda und Brun s. demnächst die
biographischen Skizzen in: derselbe : Der gescheiterte Frieden von Münster. Spaniens
Ringen mit Frankreich auf dem WFK 1643–1649).
hand nachdencken und offension causirn dörfte, dahero [er] gebetten, das
directorium wolte den ständten dießes alles vortragen und sie dahin dis-
poniren , damit sie alle oder zum theil auf Münster sich erheben, an beyden
ortten die tractaten fortstellen und vor allen das königlich Frantzoßische
interesse, derentwegen sie nun zehn gantze monat in ansehung hießiger
handlung amore pacis gantz gutwillig und gern zuruckgestanden, erledigt
werden mögte. Dafern aber die ständt negst zurucksetzung aller formalite-
ten von selbsten zu besagten königlich Frantzoßischen interesse schreiten,
daßelbig erledigen und ihme das, was vor gut angesehen worden, com-
municiren wolten, könte er solches geschehen laßen, und were ihme nicht
zuwider, sich alsodan annoch uf etliche tag alhier aufzuhalten, jedoch der-
gestalt , daß negst zuruckstellung aller anderer deliberationen das koniglich
Frantzößische interesse vorgenommen und erledigt werde. Ietztbesagtes
interesse aber bestünde 1. auf der exclusion des hertzogs zu Lothringen,
2. des Burgundtischen craises und 3., daß ihre Kayßerliche majestät der
cron Spanien unter werenden dießen kriegen wider die cron Franckreich
nit assistirn solte
S. [ Nr. 169 Anm. 8 ] .
hetten, warumb sie dießer drei puncten halben versicherung begerten. Sie
hetten biß dahero alles dasjenig, was gehandlet worden, ihrerseits voll-
zogen und niemals nichts neues begeret. Solches seyen sie auch noch zu
thun gemeint. Wan sie aber obligirt sein solten, so gebe die ratio selbsten,
daß deßgleichen auch a parte der herren Kayßerlichen beschehen müste.
Begerten also zu wißen, ob hoch- und wolermelte herren Kayßerliche das-
jenige , was zugesagt, auch ihrestheils zu volzihen gemeint. Herr graff von
Trautmansdorf hette sich den 13. Septembris 1646 gegen sie dahin expresse
erclärt, würde deßen herr Volmar noch zeügnuß geben können, daß dießer
puncten halben man länger nicht würde im krieg stehen, noch den frieden
dardurch hindern laßen
Am 13. September 1646 wurde in Münster eine nicht unterzeichnete, zeitlich befristete
Übereinkunft über die ksl.-frz. Satisfaktionsart. erzielt, indem Chigi den vereinbarten
Text verlesen und die ksl. sowie frz. Ges. ihn anschließend gebilligt hatten; der Wortlaut
dieser mündlichen Zustimmung ist nicht überliefert ( Repgen , Salvo iure, 566 Anm. 18;
derselbe , Satisfaktionsartikel, 180f., Text der Art.: 204–216; Tischer , Diplomatie, 286f.).
Trauttmansdorff, Nassau und Volmar informierten am 14. September den Ks. über die
Vorgänge vom Vortag, auch über die Verhandlungen zwischen den ksl. Ges. und den
Mediatoren am Vormittag des 13. Septembers, in deren Verlauf die span. Verhandlun-
gen ebenfalls angesprochen worden waren; doch erwähnen sie die von Servien referierte
Erklärung Trauttmansdorffs nicht ( APW II A 4 Nr. 344). Der Bericht im Diarium Volmar
über die Verhandlungen des 13. Septembers erwähnt ebenfalls keine derartige Versicherung
Trauttmansdorffs ( APW III C 2/1, 702 Z. 1–25).
summa geldts erlegen
Der Kg. von Frk. mußte laut ksl.-frz. Vorvertrag vom 11./14. November 1647 3 Millionen
Livres (= 1,2 Millionen Rt.) an Ehg. Ferdinand Karl, Landesfürst von Tirol und Vor-
derösterreich , als Entschädigung für die an Frk. abgetretenen Gebiete zahlen, außerdem
zwei Drittel der Ensisheimer Kammerschulden übernehmen (s. Meiern V, 165 , vierter
und fünfter Absatz, beginnend Item Rex Christianissimus und Præter dictam pecuniæ;
entspricht mit leichten Änderungen § 88 und 89 IPM und ist bereits [als Punkt 5 und 6] in
den ksl.-frz. Satisfaktionsart.n von 1646 IX 13 enthalten, s. Repgen , Satisfaktionsartikel,
211f.; s. auch [ Nr. 147 Anm. 14 ] ).
Die Städte und Plätze, zu deren Restitution an das Haus Österreich bzw. an Ehg. Ferdi-
nand Karl sich Frk. (vorläufig) verpflichtet hatte bzw. später im IPM verpflichtete, sind
aufgezählt in den ksl.-frz. Satisfaktionsart.n von 1646 IX 13, im Vorvertrag von 1647 XI
11/14 und im IPM (s. Repgen , Satisfaktionsartikel, 209f., letzter und erster Absatz, begin-
nend PRIMO, quod rex und Totam item Ortnaviam; Meiern V, 164 , dritter und vierter
Absatz, beginnend Rex christianissimus restituet und Totam item Ortenaviam ; IPM § 85).
noch gewertig sein solten, daß durch dieße mittel sie von dem Römischen
kayßer bekriegt werden solten. Gedächten solches auch nit einzugehen
und solte die cron Franckreich noch 20 jahr im krieg stehen. Begerten
dießen allem nach, das reichsdirectorium wolte solches alles den ständten
je ehenter, je beßer vortragen und daran sein, damit die sachen befürdert
werden.
[IV.] Nach geendigter relation, was herrn graff Servients anbringen gewe-
sen , annectirte der Churmaintzische canzler, es werde also zu deliberiren
sein, 1. ob man sich naher Münster verfügen wolle, der cron Franckreich
interesse zu erledigen, oder 2., im fall, man sich darzu nicht verstehen
wolle, ob dieselben sachen alhier vorzunehmen, und 3., was wegen der
drey angegebenen differentien vor resolution zu faßen.
[V.] Nachdem man eben voneinander scheiden wolte, schückten die könig-
lich Schwedischen herren legati ihren secretarium legationis zu dem
Churmainzischen reichsdirectorio und ließen ihm andeuten, sie weren ent-
schloßen , ihre schriftliche declarationem in quaestione „quomodo“ denen
stenden zu communiciren, hielten aber ohnnötig, daß sich alle deputir-
ten zu ihnen zu bemühen. Demnach verfügten sich der Churmainzische
canzler, Bamberg, Sachßen Altenburg und Strasburg zu ihnen, und blieb
man so lange uf dem rathhause beysammen, bis sie wiederum zurückkah-
men , da dann der Churmainzische canzler referirte, was vorgelauffen (vide
diarium ):
ihnen, [den schwedischen Gesandten], kommen, haben [diese] denselben
bedeütet, wasmaßen sie uber der ständt ihnen zugestelte conditiones
Gemeint ist der Beschluß der Rst. in Osnabrück über die schwed. Militärsatisfaktion von
1648 VI 3/13 (s. [ Nr. 172 Anm. 24 ] ).
sich unterredet unnd nottwendig erachtet, hierauß mit den deputatis zu
conferiren. Befünden erstlich, daß der ständt bewilligung sub spe rati et
moderationis reginae Sueciae gestellet. Nahmen’s ihrerseitß pure an, daß
eß sein verbleiben darbey haben unnd, wan man in den überigen rich-
tig , spes ratificationis den frieden nit aufhalten werde. Der Schwedische
kriegßpraesident Eßeken seye gewöllet, zur armee hinwider zu reisen unnd
sich mit der generalitet zu vergleichen, wie eß inter tempus conclusio-
nis et ratificationis pacis mit den armeen zu halten
Erskein berichtete auch Kg.in Christina am 15. Juni 1648 von diesem Reiseplan. Er hielt die
Verhandlungen über die Quartiere, welche die schwed. Armee zwischen Friedensschluß
und Ratifikation beziehen sollte, für schwierig, weil der Kf. von Bayern sicherlich darauf
bestehen würde, daß sie den Bay. Reichskreis räume ( APW II C 4/2, 516 Z. 2–7).
keine verweylung, auf die königliche moderation zu wartten. Gedachter
Eßeken seye auf 7 million reichsthaler zu bestehen instruirt gewesen
dahero gut, daß der schluß vor seiner ankunfft ratione quanti vorgangen.
Erachten unnöttig, super „quomodo“ sich schrifftlich zu erclären. Heten
gleichwoln ihre gedancken bey diesem werck proiectirt, so sie ad legendum
communicirt . Zeigten darbenebens an, daß ratione terminorum solutio-
nis die ständt mit denen soldaten immediate zu handlen unnd man sich
derentwegen dißortts nit aufzuhalten hette.
Dargegen aber starcke, theilß in deß herrn graf Ochßenstirns hievorigen
reden und gethanen vorschlägen fundirte remonstrationes beschehen, auch
alleß ad referendum genommen […].
[VI.] Raigersperger verlas den Lateinischen uffsatz mit dem andeuten,
weil die herren Schwedischen alsbald wolten das original wiederhaben,
solle a parte directorii alsbald davon abschrifft genommen und dieselbe
nachmittage dictirt werden.