Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert
168. Sitzung des Fürstenrats, Re- und Correlation sowie Deputation derhöheren Kurien an den Städterat Osnabrück 1648 Mai 27/Juni 6, Samstag 8 Uhr

2

3

Sitzung des Fürstenrats, Re- und Correlation sowie Deputation derhöheren Kurien an den Städterat


4
Osnabrück 1648 Mai 27/Juni 6, Samstag 8 Uhr

5
Sachsen-Altenburg A II 2 fol. 236–243’ (= Druckvorlage); vgl. ferner Bamberg A V
6
fol. 187–192 (Re- und Correlation) und (damit identisch

36
Bamberg A V enthält die Eröffnung des conclusum[s] von KFR und FR an den SR über
37
dessen Forderung, bei der Re- und Correlation sitzen zu dürfen, Bamberg B II und
38
Würzburg A I 1 nicht. Der Text über diese Eröffnung an den SR ist in Bamberg A V
39
zwar durchgestrichen, aber gut lesbar.
) Bamberg B II fol. 230’–236 sowie
7
Würzburg A I 1 fol. 517’–525’, Herzogtum Bayern A I 2 fol. 78–85’ (Re- und Correla-
8
tion

40
Enthält nicht die letzte Umfrage über die Forderung des SR, bei der Re- und Correlation
41
sitzen zu dürfen.
) und (damit identisch) Herzogtum Bayern A III fol. 91’–100’ sowie Pfalz-Neuburg
9
(3620) fol. 71–74 und fol. 87–87’ (Umfrage über die Beschwerde des Städterats, bei Re- und
10
Correlationen stehen zu müssen), Salzburg I 2a fol. 9’–11, 13–18’.

11
I (Sitzung des Fürstenrats): Verlesung des salzburgischen Entwurfs für die „Meinung“ des
12
Fürstenrats Osnabrück von 1648 V 26/VI 5 über die Fragen, 1. ob und was die Reichsstände
13
an die Königin von Schweden wegen der Höhe ihrer Forderung für die Militärsatisfaktion
14
schreiben sollen; 2. ob die Reichsstände mit den Kaiserlichen über die noch offenen Fragen
15
des Friedensvertrags verhandeln sollen, falls die kaiserlich-schwedischen Konferenzen nicht
16
wieder in Gang kommen.

17
II Re- und Correlation über dieselben Fragen sowie über den Beschluß des Fürstenrats,
18
in Abwesenheit Oxenstiernas Salvius über die vorangegangenen Verhandlungen und die
19
jüngsten Beschlüsse der Reichsstände zu informieren; ferner Beratung in Kurfürstenrat und
20
Fürstenrat über die Beschwerde des Städterats, bei den Re- und Correlationen stehen zu
21
müssen.

22
III (Deputation von Kurfürstenrat und Fürstenrat): Eröffnung des Beschlusses über die
23
Beschwerde des Städterats.

24
Keine Umfrage in I; eine Umfrage im Fürstenrat während der Re- und Correlation.

25
(Im Rathaus zu Osnabrück). In I vertreten (soweit ersichtlich): Fürstenrat wie unter II.

26
In II vertreten (soweit ersichtlich): Kurmainz (Reichsdirektorium), Kurköln, Kurbayern; Salz-
27
burg (Fürstenratsdirektorium), Bayern, Bamberg, Pfalz-Neuburg, Würzburg, Sachsen- Alten-
28
burg , Basel, Sachsen-Coburg, Sachsen-Weimar, Sachsen-Gotha, Sachsen-Eisenach, Braun-
29
schweig -Celle, Braunschweig-Grubenhagen, Braunschweig-Wolfenbüttel, Braunschweig-
30
Calenberg, Hessen-Darmstadt, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow, Württem-
31
berg , Anhalt, Henneberg, Wetterauer Grafen; Straßburg (Städteratsdirektorium), Regens-
32
burg , Lübeck.

33
In III Deputierte: Kurmainz, Kurbayern; Salzburg, Bayern, Sachsen-Altenburg, Pfalz- Neu-
34
burg und Braunschweig-Celle. (Zu den Gesandten siehe die Verweise im Vorläufigen Perso-
35
nenregister .)

[p. 378] [scan. 468]


1
[I] Kamen anfangs die fürstlichen zusammen, und wurd vom Salzbur-
2
gischen
Direktorium

20
2–3 das – consultation] Salzburg I 2a unfol.: der auffsatz.
das abgefaste conclusum der gestrigten consul-
3

21
3–4 communication] Es folgt ein Hinweis auf den beigelegten Text.
tation abgelesen

24
In der FR-Sitzung vom 5. Juni 1648 wurde wegen der fortgeschrittenen Zeit verabredet,
25
daß das Direktorium das conclusum am folgenden Tag vor der Re- und Correlation
26
verlesen werde (s. Nr. 167, Ende des Protokolls).
, dieses nachgesetzten inhalts, uf beschehene communi-
4
cation :

5

22
378,5–381,19 Die – seye] Beilage, ohne Lemma und Diktatvermerk. Identisch in Salzburg
23
I 2a unfol.
Die

27
Dieser Text ist nicht mit dem verlesenen Entwurf der „Meinung“ identisch, sondern enthält,
28
wie in der Textvariante S. 381 Z. 30–34 angedeutet, die während der Sitzung hinzugefügte
29
Passage: neben einem proiect der stende ratification, welches noch zu vergleichen stünde
30
(S. 380 Z. 18f.).
erledigung deren den 5. Iunii 1648 zu berathschlagung gestelten
6
fragen, 1., ob und was an die königliche majestät in Schweden in nah-
7
men der reichsständt zu schreiben, undt 2. [ob] die iüngst

31
Am 30. Mai 1648 hatten die Rst. in Osnabrück beschlossen, mit den Ksl. über die noch
32
offenen Fragen des Friedensvertrags zu verhandeln, falls die (angeblich) geplanten schwed.-
33
ksl. Konferenzen nicht zustandekämen oder scheitern sollten (s. S. 299 Z. 34, S. 300 Z. 1–3,
34
8–12; zu den teils unzutreffenden Informationen, welche der FRO nach Beendigung der
35
Umfrage über die Konferenzen erhalten hatte, s. S. 297 Z. 11–19).
concludirte
8
handlung mit den Kayserlichen herren plenipotentiariis über die annoch
9
unerledigte puncta des instrumenti pacis fortstellig zu machen, würde
10
nach anleitung der im fürstlichen collegio darüber ausgefallenen maiorum
11
dahero unschwer zu mensuriren sein, daß man sich hiesigen orts zu kei-
12
nem andern ziehl und end als wegen beforderung dieser so langewiehrigen
13
friedenstractaten einfinde. Gleichwie sich nun ansehen laßet, ob wolten
14
diese tractatus nach gestalt der vom königlich Schwedischen legato herrn
15
graff Oxenstirn den 4. dieses denen reichsräthe deputirten auff alhiesigem
16
rathhauß in puncto satisfactionis militiae ertheilten resolution

36
Die Schweden forderten unabänderlich 6 Millionen Rt. bzw. 9 Millionen fl. für ihre
37
Militärsatisfaktion und wollten erst nach deren Bewilligung über die rst. Vorschlage, wel-
38
che (…) in der Frage „quomodo“ zu beobachten ( [ Nr. 154 Anm. 2 ] ), und den rst. Textvor-
39
schlag für den Exekutionsart. ( [ Nr. 151 Anm. 26 ] ) verhandeln. Falls die Rst. die Summe nicht
40
bewilligten, müßten sie Kg.in Christina um neue Instruktionen bitten. Oxenstierna hatte
41
den Rst. n freigestellt, der Kg.in die Unmöglichkeit zu schildern, die geforderte Summe
42
aufzubringen (s. S. 359 Z. 28ff.).
so weit ins
17
stecken gerathen, daß an einem die königlich Schwedische hochansehn-
18
liche gesandschafft von ihrem postulato der 6 millionen reichsthaler vor
19
einholung weiterer instruction nicht zu setzen, am andern theil aber der

[p. 379] [scan. 469]


1
stend gesandte mangel befelchs und der sachen unmögligkeit halben sich
2
darauff nicht einzulaßen vermögen, also hette man auch uf zulengliche
3
mittel zu gedencken, wie 1. die gedachte königliche instruction nicht allein
4
befordert, sondern auch möglichen dingen nach der ständ dabey führenden
5
intention gemäß erholet; sodann vors 2. und bis zu einlangung solcher
6
königlicher instruction in den andere[n] annoch unerörterte[n] puncta mit
7
denen handlungen auff alle thuenliche weiß und wege fortgefahren werden
8
möge.

9
Umb nun zu solchem intent zu gelangen, so würdet die 1. quaestio affirma-
10
tive dahin resolvirt, daß das an höchstermelte königin in vorschlag kom-
11
mene schreiben in allewegen, und zwar ye bälder, ye beßer, nomine statuum
12
abzulaßen, deßen ingredientia aber dem Churmaintzischen reichsdirecto-
13
rio mit dem angehefften ersuchen heimbzustellen seyen, daß gleichwol
14
der auffsatz zu erinnerung der etwa darbey erscheinenden notturfft vor
15
deßen mundirung denen reichsräthen per dictaturam communiciret, der-
16
selbe nicht weniger nervose

36
nervose bedeutet hier kernig, nachdrücklich (s. Etymologisches Wörterbuch , 918 s. v.
37
Nerv, hier 919 zu nervos ).
und beweglich als glimpflich eingerichtet, in
17
specie aber darin angeführt werde, wie weit man in denen tractaten durch
18
Göttliche verleihung gelangt, was für ansehnliche fürstenthum und lande
19
ihrer koniglichen majestät und der cron Schweden in satisfaction gegeben
20
worden

38
Zur schwed. Territorialsatisfaktion s. [ Nr. 145 Anm. 35 ] .
, wasgestalt auch inter status ipsos fast keine causa belli mehr vor-
21
handen , immaßen solches die königlichen herren plenipotentiarii selbsten
22
gern gestünden, entgegen das gantze friedenswerck anizo vornemblich an
23
der militiae satisfaction hafften und es gleichwol an dem sein wolte, daß
24
die stend, obschon auser schuldigkeit, auch unangesehen, daß ohnedas
25
von solcher satisfaction vor geschloßenem frieden sich nicht wol reden
26
ließe, dannoch zu bezeigung ihrer sonderbaren friedensbegird und daß sie
27
ye nichts zurückzulaßen gedächten, was zu des Heyligen Reichs beruhi-
28
gung immer

35
28 zuelenglich] Salzburg I 2a unfol.: zuträglich.
zuelenglich erscheinen möchte, dieser militiae satisfactionem
29
vor erfolgtem friedenschluß auff der königlichen herren legaten begeren
30
mit zurückstellung anderer materien in die handlung kommen laßen und
31
sich darbey also bezaigt, daß verhoffentlich ihre königliche majestät denen
32
ständen ein mehrers vor dero soldatesca zumuthen zu laßen nicht gemeint
33
sein werden, gestalt man bey diesem passu neben des Reichs kleglichen
34
zustand dasienige ad longum anzuführen, was die bißherige handlung mit

[p. 380] [scan. 470]


1
denen königlichen herren plenipotentiariis, in specie herrn graff Ochßen-
2
stirn , gegeben, und solches nicht allein quoad quantum, sondern auch
3
quoad conditiones, welche man bey denen quaestionibus „cui“

28
Der FRO hatte am 4. Juni 1648 beschlossen, bei einem weiteren Angebot für die schwed.
29
Militärsatisfaktion zur Bedingung zu machen, daß gemäß den früheren Beschlüssen nur
30
die schwed., kurbay. und ksl. Armee, nicht aber die hessen-kasselsche, Militärsatisfak-
31
tion erhalte (s. Nr. 167 bei Anm. 12). Oxenstierna lehnte diese Bedingung am selben Tag
32
gegenüber den rst. Deputierten ab: Falls die kurbay. Armee Militärsatisfaktion erhalten
33
solle, werde Schweden die hessen-kasselsche Forderung nach Militärsatisfaktion unterstüt-
34
zen (s. Nr. 167 bei Anm. 14).
et „ quo-
4
modo “ wie auch dem puncto executionis bedingt hat

35
Die Rst. hatten ihre steigenden Angebote für die schwed. Militärsatisfaktion an die Bedin-
36
gung geknüpft, daß Schweden ihre Vorschlaege, welche (…) in der Frage „quomodo“ zu
37
beobachten (s. [ Nr. 154 Anm. 2 ] ), und den rst. Textvorschlag für den Exekutionsart. (Nr. 151
38
Anm. 26) akzeptiere oder wenigstens dazu Stellung nehme. Oxenstierna hatte am 3. Juni
39
1648 zugesagt, die geforderte Stellungnahme vorzulegen, am 4. Juni aber erklärt, sich über
40
beide Schriftsätze erst nach Bewilligung der geforderten 6 Millionen Rt. für die Militärsa-
41
tisfaktion zu äußern (s. S. 338 Z. 15–22).
und über diesel-
5
ben von ietz hochwolgedachtem herrn graffen der erklärung anfänglich
6
vertröstet gewesen, mit dem weitern zusatz, es die natürliche vernunfft
7
selbsten geben thete, daß sich von diser satisfaction ia nicht mit bestand
8
tractiren laßenn wolte, wen man nicht zugleich der darbey erhellenden
9
unvermaidlichen conditionen versichert würde. Und were diesem nach die
10
hauptsachliche petition dahin zu stellen, daß die ständt bey dem offerirten
11
quanto und bedingten conditionen gelaßen, der frieden zu unverlengtem
12
schluß gebracht und exequirt werde, insonderheit aber auch ihrer könig-
13
lichen majestät ratification deßen, was dato quoad instrumentum pacis
14
zum schluß gelangt oder noch gelangen würde, dero königlichen herren
15
legaten ehistens zukommen möge. Und würde für nicht undienlich gehal-
16
ten , daß zu desto bälderer erlangung solcher königlichen ratification die
17
herren Kayserlichen zu begreiffung einer formulae ratificationis vermögt
18
und solche diesem vorhabenden schreiben, neben einem proiect der stende
19
ratification, welches noch zu vergleichen stünde, beygelegt würde. Solches
20
schreiben aber were schlislich zu verhüettung besorgender inconvenien-
21
tien ideomate Latino zu verfaßen.

22
Belangent nun auch die 2. frage, da würde auß anfangs geseztem funda-
23
mento abermahln ermeßen, daß ia kein zulenglicher modus tractandi auser
24
acht zu laßen, dannenhero zu versuchen, ob der hiebevorige modus trac-
25
tandi zwieschen denen herren Kayserlichen und königlich Schwedischen
26
praesentibus statibus wiederum in gang zu bringen oder, da sich ein und
27
ander theil darzu nicht sufficienter instruirt befinden oder doch sonsten die

[p. 381] [scan. 471]


1
conferenz abschlagen solte, alßdann mit denn andern, consequenter bey
2
verweigerung der herren königlich Schwedischen mit den herren Kayser-
3
lichen , uber die annoch unverglichene puncta die ständ zu tractiren. Da
4
aber uber beßer verhoffen beyde, Kayserliche unnd königliche, partheyen
5
die weitere conferenzen mit denen stenden abschlagen würden, solchen-
6
falls , damit die tewre zeit nicht alzu stillsietzend hingebracht würde, sie,
7
die stend, unter sich selbst in handlung zu tretten hetten. Vor allen dingen
8
aber were dem koniglich Schwedischen legaten herrn Salvio von deme,
9
was mit mehrhochwolgedachten herrn graff Ochßenstirn etliche tage hero
10
negotiirt und folgents

29
10 yedesmahls] So Salzburg I 2a unfol.; in der Druckvorlage irrtümlich ieztmals.
yedesmahls in den reichsräthen sowol wegen des
11
vorhabenden schreibens an mehrhöchsternante königin alß auch der inten-
12
dirten weitern handlungen uber die unerledigte puncta vor gut angesehen
13
worden, parte zu geben

35
Thumbshirn, Carpzov und Heher waren am Nachmittag des 5. Juni 1648 bereits bei
36
Salvius gewesen und hatten von ihm vertraulich erfahren, daß die schwed. Ges. letztlich
37
instruiert waren, 5 Millionen Rt. Militärsatisfaktion zu fordern (nach Darstellung des heute
38
verschollenen sachsen-altenburgischen Diariums, s. Meiern V, 865 –868, hier 866).
, deßen sentiment bey einem und dem andern zu
14
vernehmen und demselben zugleich die anzeig zu thun, daß bey erfolgen-
15
der der stende handlung mit den herren Kayserlichen (welche man iedoch
16
vornbesagtermaßen nur in eum casum, wan die conferenz zwischen ihnen,
17
herren Kayserlichen und königlichen, nicht platz finden könte, zu ergreif-
18
fen entschloßen) man der königlich Schwedischen gesandschafft von allem
19
communication zu thun erbietig

30
19 seye] In Salzburg I 2a unfol. folgt: Bey dieser session ist kein umbfrag ergangen, auch
31
kheine sondere erinnerung des aufsatzes halber beschehen, alß daß man ahn seithen der
32
Augspurgischen confessionsverwanthen eingerückt haben wollen, daß neben der herren
33
Kayserlichen formulae ratificationis auch ein proiect der ständt ratification, welches
34
annoch zu vergleichen stünde, dem vorhabendem schreiben beygelegt würde. Etc.
seye.

20
[II] Hierauff wurd die re- und correlation in pleno angestellet und anfangs
21
zwieschen dem churfürstlichen und fürstlichen collegio sietzend durch das
22
Kurmainzer Reichsdirektorium (den Churmainzischen canzler

39
Raigersperger.
)
23
a parte des churfürstlichen collegii referirt: Über die gestriegs tages zu
24
berathschlagung gegebene beeden fragen: 1., ob und was an die königli-
25
che majestät in Schweden im nahmen der stende des Reichs zu schreiben
26
und 2., ob die vorlengst mit denen herren Kayserlichen gesandten gut-
27
befundene handlung über die annoch unerledigte puncta des instrumenti
28
pacis nunmehr mit denenselben anzutreten, hetten die herren churfürst-

[p. 382] [scan. 472]


1
lichen gestriges tages deliberirt und, soviel die 1. quaestion betrifft, solch
2
schreiben nicht können rathsam befinden, in betracht, man werde dem
3
friedenswerck eine remoram einwerffen und die cron Schweden daher
4
ursach nehmen, die waffen zu continuiren. Die königlich Schwedischen
5
gesandten dürften sich in keine handlung wollen einlaßen, sondern der
6
königlichen instruction und resolution erwarten wollen,

24
6–8 die – beworfen] Salzburg I 2a unfol.: 2. Seye wenigers nicht zu consideriren, daß die
25
königliche Schwedische herren plenipotentiarii sich nit auf die cron, alß welche, zumahl
26
bey dieser satisfaction, nit interessirt und damit die ständt des Reichs gern verschonet
27
sehe, sondern yederzeit immediate auf die soldatesca und deren contentirung bezogen.
die sich mehrmals
7
nicht uf ihre königliche majestät und die cron, sondern uf die soldatesq
8
beworfen

28
Die schwed. Ges. hatten sich bei den ersten konkreten Forderungen für die schwed.
29
Militärsatisfaktion im August 1647 auf Unterlagen gestützt, die der schwed. Kriegs- und
30
Assistenzrat Erskein zusammengestellt hatte (s. [ Nr. 160 Anm. 40 ] ). Auch damals befand sich
31
Erskein, von der schwed. Armee kommend, wieder auf der Anreise zum WFK. Salvius hatte
32
Thumbshirn, Carpzov und Heher am 5. Juni 1648 gesagt, er werde täglich in Osnabrück
33
erwartet ( Meiern V, 867 ; [ Nr. 156 Anm. 27 ] ).
. Daß es aber nun uf die cron geschoben werde, komme denen
9
herren churfürstlichen befremblich [!] vor, und daß herr graff Oxenstirn
10
gesagt, sie könten nicht einen thaler von den 6 millionen thalern nachlaßen,
11
da sie doch, die königlich Schwedischen, vorhero vorgeben, ihre königliche
12
majestät wolle ihrestheils gerne die stende verschonet sehen

34
Oxenstierna hatte den rst. Deputierten am 25. Mai 1648 (nach sachsen-altenburgischer
35
Darstellung) gesagt, daß Kg.in Christina keinen Vorteil von der schwed. Militärsatisfaktion
36
haben werde und sie, die schwed. Ges. , die Rst. gerne davon verschont sähen (s. Nr. 158
37
Anm. 5).
. Es würden
13
uf solche maße und durch solches schreiben die stende an die summ der
14
offerirten 4 millionen [fl.] gebunden, aber die cron Schweden behalte freye
15
hand. Es sey leicht zu gedencken, ihre königliche majestät werde es uf
16
communication mit der generalitet wollen stellen, damit nicht allein der
17
sommer, sondern auch ein theil des winters abfließen werde. Aus diesen
18
und andern rationibus befinden sie obbemeltes schreiben nicht dienlich
19
und könten sich ohne specialbefehl ihrer herren principalen darzu nicht
20
verstehen, hielten aber dafür, daß nochmahln ein versuch bey herrn graff
21
Oxenstirn zu thun, ob die summ herunterzubringen.

22
Anreichend die 2. quaestion, so werde kein periculum in mora sein, weil
23
sowol die herren Kayserlichen als herr graff Oxenstirn noch zu Münster

38
Oxenstierna war bereits am Vortag wieder aus Münster abgereist (s. [ Nr. 166 Anm. 39 ] ), so
39
daß er entweder schon in Osnabrück war oder, falls er in Lengerich übernachtet hatte,
40
doch im Laufe des Tages dort ankam. Lamberg, Krane und Volmar trafen erst am 8. Juni
41
wieder in Osnabrück ein (s. [ Nr. 167 Anm. 1 ] ).
,

[p. 383] [scan. 473]


1
derohalben man es bis uf die rückkunfft zu differiren und bey denen Kay-
2
serlichen und königlich Schwedischen zu versuchen, ob sie mit zuziehung
3
der stende wolten tractiren. Solten die königlich Schwedischen sich deßen
4
verweigern, so were alsdan mit denen Kayserlichen die handlung anzutre-
5
ten und sich eines gewißen sowol ratione obiecti als modi zu vergleichen.

6
Salzburgisches Direktorium. Praemissis titulis, ein hochlöbliches
7
fürstliches collegium erinnere sich, [1.] aus was ursachen diese beede
8
quaestiones von dem reichsdirectorio proponirt und daß das hochlöblich-
9
ste churfürstliche collegium das schreiben an die königliche majestät zu
10
Schweden selbst vorgeschlagen

33
Der KFR hatte am 4. Juni 1648 vorgeschlagen, daß die Rst. wegen der geforderten
34
Militärsatisfaktion an die schwed. Kg.in schreiben sollten (s. [ Nr. 166 Anm. 38 ] ). Speyer
35
hatte am 5. Juni während der Beratungen über diesen Vorschlag im FRO informiert, daß
36
die Kfl. das Schreiben an die Kg.in inzwischen nicht mehr für nützlich hielten (s. Nr. 167
37
bei Anm. 29).
und darauf solches vorgestern in die re-
11
und correlation gebracht, damit das fürstliche und städtische collegium sich
12
conformirt. So sey auch 2. die handlung mit denen herren Kayserlichen
13
eventualiter albereit geschloßen . Nichtsdestoweniger habe man sich von
14
seiten des fürstlichen collegii zusammengethan, undt sey per maiora diese
15
meynung ausgefallen, so er denn ablas, vorgesetzten inhalts.

16
Kurmainzer Reichsdirektorium. (Nachdem die herren churfürstli-
17
chen zusammengetreten und sich miteinander beredet:) Aus dem verlese-
18
nen concluso hetten die herren churfürstlichen vernommen, daß man in
19
prima quaestione plane different, indem sie aus angeführten ursachen der
20
meynung, daß mit dem schreiben an die königin innezuhalten, unterdeß
21
mit denen königlich Schwedischen plenipotentiariis die handlung zue con-
22
tinuiren und zu sehen, daß sie zu einer mildern resolution gebracht würden.
23
Hingegen sey man in dem hochlöblichen fürstenrath der meynung, daß
24
füglich und wol zu schreiben. Nun hetten sie nicht unterlaßen, unter sich
25
nochmaln die sache zu überlegen, und weil sie nicht bedencken zu schrei-
26
ben , stelten sie es darhin, nachdem das [chur]fürstliche collegium darauf
27
gangen, daß sie bey ihren gnädigsten churfürsten sich generalbefehlichs zu
28
erholen, unterdeß aber die handlung mit denen königlich Schwedischen
29
fortzustellen und zu sehen, daß man ohne dergleichen weitlauftigkeit her-
30
ausgelange . Churcölln und Churbeyern sagen, sie könten in ein solch
31
schreiben ohne specialbefelich nicht gehelen. Kehme man durch tractaten
32
heraus, were es am besten. Es sey umb 8 oder 14 tage zu thun, so könten

[p. 384] [scan. 474]


1
sie resolution haben, zumal man nachricht, die koniglich Schwedischen
2
würden sich

31
2 nicht] Salzburg I 2a unfol.: noch.
nicht wol ferner einlaßen.

3
In 2. seyen fürstlichentheils 3 gradus gesezet worden: (1.) Wann die könig-
4
lich Schwedischen nicht fortwolten oder (2.) die herren Kayserlichen die
5
conferenz abschlügen oder (3.) sowol die herren Kayserlichen als die her-
6
ren Schwedischen weitere conferenz mit den stenden nicht antreten wol-
7
ten . Churfürstlicher seyte habe man uf den 1. gradum gestimmet, daß im
8
fall der verweigerung der herren Schwedischen mit denen herren Kayserli-
9
chen zu tractiren

32
9–11 und – fortwolten] Salzburg I 2a: mit dieser maaß gleichwohl, daß sie, [die Reichsstän-
33
de ], sich zuvor yedesmahl zusammenthuen und des obiecti undereinander vergleichen
34
werden.
und de obiecto ac modo zu deliberiren und also nicht von
10
dem andern gradu noch auch was zu thun, wan die herren Kayserlichen
11
und Schweden nicht fortwolten.

12
Salzburgisches Direktorium. Fürstlichentheils meine man, daß mit
13
herrn Salvio communication ohneverlengt zu pflegen und alsdan zu beden-
14
cken , was man thun wolle.

15
Kurmainzer Reichsdirektorium. Die herren churfürstlichen we-
16
ren’s zufrieden, hetten aber dabey dieses bedencken, ob es nicht ialousie
17
werde bey herrn graff Oxenstirn abgeben, weil man bißhero mit ihm
18
tractirt, iezo aber in seiner abwesenheit mit herrn Salvio wolle fortgehen.
19
Dürffte hernach wol härter stehen. Stelleten es uf nachdencken, weil herr
20
graff Oxenstirn doch negstkünftigen montag, [den 29. Mai/8. Juni 1648],
21
wiederkomme

35
S. Anm. 15.
.

22
Salzburgisches Direktorium. (Nachdem man sich unterredet:) Es
23
hetten die herren gesandten des fürstenraths nicht unterlaßen, sich über
24
die differentien zu bereden, und finden anfangs sehr nützlich und gut,
25
daß die deputation an herrn Salvium, wo müglich, noch heute fortgestel-
26
let werde, und vermeine man nicht, daß herr graff Oxenstirn disgusto
27
schöpfen könne, weil sie collegae und eine instruction. Wan die resolution
28
gefallen, habe man sich mit dem schreiben darnach zu achten. Solten sie
29
uf 9 millionen fl. oder 6 millionen thaler bestehen, geben die maiora des
30
fürstenraths nochmahln, daß das schreiben abgehen zu laßen. Und habe

[p. 385] [scan. 475]


1
man angehört, was vor rationes denen herren churfürstlichen beygewoh-
2
net , derer vornembste sey defectus mandati. Man erinnere sich aber, daß
3
die herren churfürstlichen vorerst das schreiben in vorschlag gebracht,
4
und sie doch würden instruirt sein, das friedenswerck zu befordern. Die
5
übrigen rationes weren noch wol abzulehnen, und zwar die (1.), daß es
6
einen verzug gebe, worauf per dilemma zu antworten: Entweder hetten
7
die koniglich Schwedischen instruction zue tractiren, alsdan es seine maße,
8
oder aber sie weren nicht instruirt, etwas weiters zu remittiren, da man
9
doch zu warten, biß sie fernere instruction erlanget, welche in alle wege
10
der stende schreiben befordern werde, und zwar, daß sie milder gefalle
11
sowol ratione quanti als auch in „quomodo“ et puncto executionis. Zu
12
dem ende dann die proiecta in „quomodo“ et puncto executionis

29
Gemeint sind die Vorschlaege, welche (…) in der Frage „quomodo“ zu beobachten (Nr. 154
30
Anm. 2), und der rst. Textvorschlag für den Exekutionsart. ( [ Nr. 151 Anm. 26 ] ).
dem
13
schreiben beyzufügen weren. Daß (2.) die königliche majestät zu Schwe-
14
den nicht interessirt, sondern die soldatesque, so habe man von seiten der
15
stende iederzeit und bey vorhabenden deliberationibus dafürgehalten, daß
16
man sich mit der soldatesque nicht einzulaßen

31
Sachsen-Altenburg hatte allerdings am 5. Juni 1648 vorgeschlagen, die schwed. Genera-
32
lität über die Höhe des rst. Satisfaktionsangebots (4 Millionen fl.) zu informieren. Braun-
33
schweig -Grubenhagen und -Calenberg sowie die Wetterauer Gf.en hatten das abgelehnt,
34
Braunschweig-Celle und -Wolfenbüttel Bedenken geäußert und Hessen-Darmstadt sowie
35
Henneberg eine Beratung des Vorschlags in den Reichskurien befürwortet (s. Nr. 167). Der
36
Vorschlag wurde in der „Meinung“ des FRO von 1648 V 26/VI 5 (s. bei Anm. 4) nicht
37
erwähnt.
. Das (3.) dubium bestehe
17
darin, man werde sich zu 4 millionen thaler verbündlich machen; allein
18
es geschehe die offert sub certa conditione, so dem schreiben einzuverlei-
19
ben . Daß (4.) die konigliche majestät werde es an die soldatesque bringen,
20
könne man nicht verhüten, man schreibe oder schreibe nicht. Man stelle es
21
aber dahin und ersuche die herren churfürstlichen, ob sie ihre instructiones
22
wolten also extendiren, damit casu quo, wann die koniglich Schwedischen
23
nicht tractiren wolten, das schreiben abgehen zu laßen.

24
In 2. quaestione conformire man sich und sey einig.

25
Kurmainzer Reichsdirektorium. Die herren churfürstlichen hetten
26
vernommen, was das fürstliche collegium vor anführung gethan. Befin-
27
den , daß man uf die königlich Schwedischen deute, wan sie nicht trac-
28
tiren wolten, und nicht uf die stende. Stelleten dahin, was die königlich

[p. 386] [scan. 476]


1
Schwedischen vor instruction, und were nichtsdestoweniger in der hand-
2
lung fortzugehen, dann schreibe man einmal, werde es hernach mehrmals
3
geschehen sollen. Die herren Kayserlichen hetten vormals auch gesagt, sie
4
müsten dis und jenes an ihre Kayserliche majestät bringen, und also könte
5
es wol ex aemulatione geschehen, daß die koniglich Schwedischen sagten,
6
sie müsten es an ihre königliche majestät referiren. Die herren churfürst-
7
lichen hetten sich in ihren instructionibus ersehen und hielten dafür, man
8
werde von seiten des fürstlichen collegii ihnen nicht beylegen, was sie nicht
9
in instructione. Es sey beßer, die tractaten fort[zu]stellen, als durch hin-
10
und herschreiben die zeit [zu] verliehren.

11
Sachsen-Altenburg. Daß fürstliche collegium rede von dem fall, wan
12
die koniglich Schwedischen nicht tractiren wolten, biß man die 9 millio-
13
nen fl. verwillige oder sie andere instruction eingeholet.

14
Kurmainzer Reichsdirektorium. Sie weren einig, daß an herrn Sal-
15
vium die deputation, wo müglich, noch heute abgehe.

16
Sonst könne er nicht verhalten, es beschwerete sich das reichsstädtische
17
collegium, daß sie bey der re- und correlation ingesambt stehen sollen

26
Am 12. Mai 1648 hatten die Ges. des SRO bei der Re- und Correlation sitzen dürfen,
27
aber am 28. Mai stehen müssen, während die Ges. aus KFR und FRO saßen. Am 19.
28
Mai und am 2. Juni standen die Ges. aller Kurien bei der Re- und Correlation, um den
29
Reichsstädtischen keinen Anlaß zum Disput über ihr umstrittenes Sitzrecht zu geben (s.
30
Nr. 149 bei Anm. 17, Nr. 154 bei Anm. 26, Nr. 160 bei Anm. 53, Nr. 164 bei Anm. 61; für
31
den 26. Mai liegt kein Vermerk vor, s. Nr. 158). Wann sich der SRO beim Kurmainzer
32
Reichsdirektorium beschwerte, wurde nicht ermittelt. Die Protokolle der SRO-Sitzungen
33
vom 5. und 8. Juni 1648 ( APW III A 6 Nr. 142, 143) sagen nichts darüber; die Re- und
34
Correlation am 6. Juni wurde von städtischer Seite nicht protokolliert.
;
18
sagten, es were, als ob man sie verurtheilen wolle, und beten, man möchte
19
sie sietzen laßen.

20
Man trat zusammen, und wurd von seiten des fürstlichen collegii eine
21
kurze umbfrage gehalten:

22
Salzburg. Stellet es darhin.

23
Bayern. Vor ietzo könne man es zulaßen, wann es geschehe ohne prae-
24
iudiz uf reichsconventen.

25
Bamberg. Sey indifferent.

[p. 387] [scan. 477]


1
Pfalz-Neuburg. Wie Bayern.

2
Sachsen-Altenburg. Man laße es bey dem reichsherkommen.

3
Würzburg. Sey indifferent.

4
Sachsen-Coburg. Wie Sachßen Altenburg.

5
Basel. Könne indifferent seyn.

6
Sachsen-Weimar, -Gotha und -Eisenach. Beziehe sich uf das
7
reichsherkommen.

8
Braunschweig-Celle. Were indifferent.

9

26
9 Braunschweig-Grubenhagen ] In Pfalz-Neuburg (3620) folgt: -Wolfenbüttel
27
und -Calenberg.
Braunschweig-Grubenhagen. Pro nunc könne man es zuelaßen,
10
iedoch citra praeiudicium.

11
Hessen-Darmstadt, Mecklenburg, Württemberg. Vor dieses mal
12
könne man es laßen hinstreichen.

13
Anhalt. Wie Sachßen Weymar.

14

28
14–15 Henneberg – praeiudiciren] In Pfalz-Neuburg (3620) folgt: Wetterauer Gra-
29
fen .
Wie Grubenhagen.

30
Conclusum per maiora: Bey wehrenden diesen tractaten hette man den stettischen
31
gesandten daß sitzen bey den re- und correlationibus alßdan nemblich, wan von ihren
32
stehenden director〈e〉 daß stettische, nit aber, wan vom Churmeintzischen directorio daß
33
churfürstliche undt fürstliche conclusum referirt w〈ird〉, mitt der außtrücklicher bedin-
34
gung zu gestatten, d〈aß〉 solches auf reichstägen in keine consequentz zu ziehen, sonderen
35
daß alles beym alten herkommen zu laßen seye.
Henneberg. Wan man es bey dem reichsherkommen laße, werde man
15
keinem praeiudiciren.

16
Kurmainzer Reichsdirektorium. Die herren churfürstlichen ver-
17
meinen , daß man ihrem begehren unter wehrendem diesem convent zu
18
deferiren, weil derselbe doch ein conventus extraordinarius, dabey viel
19
extraordinaria vorgingen.

20
Demnach sich nun die städte eingestellet, referirte ihnen das Kurmain-
21
zer Reichsdirektorium,
daß die beeden höhern collegia sich über die
22
vorkommende zwo quaestiones dahin verglichen, daß 1. mit dem schrei-
23
ben an die königliche majestät zu Schweden noch zur zeit einzuhalten und
24
künftig pro re nata davon zu reden. Unterdeß solten die deputirten sich
25
noch heut bey herrn Salvio angeben, was vorkommen, referiren und seine

[p. 388] [scan. 478]


1
excellenz ersuchen, in abwesenheit herrn graff Oxenstirns in der handlung
2
fortzufahren. Was sie sich nun werde erclehren, davon habe man hernach
3
zu reden.

4
Bey der 2. quaestion erinnere man sich, daß die conferenz mit denen
5
herren Kayserlichen unterschieden[e male] vorkommen, und halte dafür,
6
wann herr graff Oxenstirn wieder angelangt, daß derselbe, wie auch herr
7
Salvius, zu ersuchen, sie möchten die conferenz vermittels zuziehung der
8
stende, wie hiebevor, mit denen herren Kayserlichen continuiren. Würden
9
sie sich, oder auch die herren Kayserlichen, der conferenz weigern oder
10
das werk verzögern, daß alsden die stende occasion, entweder mit den
11
herren Kayserlichen oder mit denen herren Schwedischen die conferenz
12
anzutreten und die handlung zu befordern. Im fall aber, weder die Kayser-
13
lichen noch koniglich Schwedischen nicht daranwolten, hetten die stende
14
sich untereinander pro re nata zu vergleichen.

15
Städteratsdirektorium Straßburg. Was in beeden höhern räthen
16
in beeden puncten gutbefunden, habe das reichsstädtische collegium der
17
lenge nach vernommen. Den 2. punct hetten sie nicht in umbfrage gestellet
18
als eine albereit verglichene sache

36
Wie Anm. 5.
, in dem 1. aber angestanden, ob mit
19
dem schreiben fortzufahren. Wolten sich iedoch in quaestione „an“ mit
20
den beeden höhern reichscollegiis conformiren. Was vor ein mittel zu
21
erlangung des friedenszwecks am dienlichsten, sey ihnen am liebsten.

22
[III]

25
388,22–389,2 Alß – diario] Nach Salzburg I 2a hat Raigersperger mit und beneben ande-
26
ren deputatis den Reichsstädtischen den Beschluß der beiden höheren Kurien vor der
27
rathstueben eröffnet. Nach Pfalz-Neuburg (3620) waren es reichsdeputirte aus dem
28
Kurfürstenrat und Fürstenrat; der Beschluß sei von den Städtischen insoweit acceptirt
29
worden, daß es vor keine gratiam zu halten, sondern vielmehr bey dem herkommen,
30
warauff sie sich, in specie aber auf 〈den〉 reichstag von iahr 1613, bezogen haben, zue
31
laßen seye, welches gleichwoll die herren deputirte ad referendum auff- undt angenohm-
32
men haben.

33
Das Protokoll endet in Salzburg I 2a mit: Notandum! Zu vorkhommung dieser dif-
34
ficultät ist man auf erforderen des stättischen collegii fast allezeit gestanden. – Das
35
Protokoll endet in der Druckvorlage mit einem später von Carpzov eingefügten Hinweis
3
auf die meynung der zu Münster subsistirenden catholischen fürstlichen […] über die
4
proponirte quaestiones.
Alß man darauf voneinandergieng, so wurd dem reichsstädtischen
23
collegio durch den Churmainzischen canzler in beysein anderer das con-
24
clusum wegen ihres begehrten niedersietzens eröfnet. Was nun dabey vor-

[p. 389] [scan. 479]


1
gangen und wie sie solches nicht als ein precarium

5
Juristischer Terminus technicus: bittweises, auf Widerruf gewährtes Besitzverhältnis
6
( Georges II, 1908f. s. v. precarius, hier 1909 Punkt IIB1b).
annehmen wolten,
2
sondern ein ius erzwingen wolten, vide in diario

7
Wahrscheinlich ist der Text in Meiern V, 869 f. gemeint, der Teil eines längeren Berichts
8
über die Verhandlungen am 6. Juni 1648 darstellt (s. ebenda , 868ff., ohne Lemma; der hier
9
relevante Teil beginnt 869, rechte Spalte oben). Deputiert waren demnach Kurmainz und
10
Kurbayern aus dem KFR sowie Salzburg, Bayern, Sachsen-Altenburg, Pfalz-Neuburg und
11
Braunschweig-Celle aus dem FRO . Für den SRO sprach Straßburg, bei der kontroversen
12
Diskussion über das Reichsherkommen meldeten sich Regensburg (Wolff von Todtenwart)
13
und Lübeck (Gloxin) zu Wort.

14
Der in der Druckvorlage (fol. 244–244’, 247) beiliegende Beschluß aus Münster von 1648
15
VI 8, diktiert VI 10 durch das Kurmainzer Reichsdirektorium, von Carpzov fälschlich
16
als „Meinung“ des FRM über die proponierten Fragen bezeichnet (s. im Variantenapparat
17
Z. 3f.), bezieht sich nicht auf die in dieser Sitzung behandelten Themen, sondern in Punkt 1
18
auf die Beratungen der Osnabrücker Rst. am 3. Juni 1648 (s. Nr. 165) und in Punkt 2
19
auf die Beratungen des FRO am 5. Juni 1648 (s. Nr. 167). Lemma: Continuatio in puncto
20
militiae (Datum) Münster; zur schwed. Überlieferung s. APW II C 4/2, 562 Z. 33. Inhalt:
21
Conclusum über die Fragen, 1. ob Schweden eine Militärsatisfaktion von 4 Millionen fl.
22
zu bewilligen sei; 2. ob die Rst. die Kg.in von Schweden schriftlich um Herabsetzung ihrer
23
Forderungen bitten sollen; [3.] was sonst zu tun sei, mit vorangesetztem, wiederholtem
24
Protest wegen der einseitigen Beratungen in Osnabrück sowie der Mahnung, daß die Rst.
25
wieder nach Münster kommen sollen, zumal nach der Abreise Oxenstiernas aus Osnabrück.
26
Zu Frage 1: Es bleibt bei der an bestimmte Bedingungen gebundenen Bewilligung von
27
2 Millionen fl.; zu 2: Ablehnung eines Schreibens an die schwed. Kg.in; zu 3: Fortsetzung
28
der Verhandlungen durch Rst. und Ksl., nachdem sich die Rst. mit dem Ks. als ihrem
29
Oberhaupt vereinigt haben, so daß sie mit dessen Autorität alles verhandeln und schließen
30
helfen.
.

Dokumente