Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert
167. Sitzung des Fürstenrats Osnabrück 1648 Mai 26/Juni 5, Freitag 8 Uhr
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Osnabrück 1648 Mai 26/Juni 5, Freitag 8 Uhr
Sachsen-Altenburg A II 2 fol. 220–220’, 225–235’, 239 (= Druckvorlage); vgl. ferner Bam-
berg A V fol. 172–182 und (damit identisch) Bamberg B II fol. 222’–227’ sowie Würzburg
A I 1 fol. 510–517, Herzogtum Bayern A 12 fol. 65–78 und (damit identisch) Herzogtum
Bayern A III fol. 76’–91’ sowie Pfalz-Neuburg (3620) fol. 65–71, Salzburg I 2a fol. 1–9’.
Bericht des Salzburgischen Direktoriums über die fehlgeschlagenen Verhandlungen zwi-
schen den reichsständischen Deputierten und Oxenstierna am 4. Juni 1648 über die Höhe
der schwedischen Militärsatisfaktion und die hessen-kasselsche Forderung nach Militärsatis-
faktion sowie Bericht über die Re- und Correlation am selben Tag.
Beratung: Sollen die Reichsstände gemäß dem Vorschlag des Kurfürstenrats an die Königin
von Schweden schreiben und ihr die Unmöglichkeit schildern, mehr als die bewilligten 4 Mil-
lionen fl. für die schwedische Militärsatisfaktion zu zahlen? Sollen die Reichsstände mit den
Kaiserlichen über die noch offenen Fragen des Friedensvertrags verhandeln und die Schweden
davon in Kenntnis setzen?
Eine Umfrage sowie Vorbehalt Salzburgs wegen der aus dem Linzer Vergleich von 1646
abgeleiteten Befreiung von allen neuen Anlagen; Vorschlag Pfalz-Neuburgs, in dem geplan-
ten Schreiben an die schwedische Königin diese zu bitten, sie möge ihren Gesandten frühzeitig
die Ratifikation des Friedensvertrags zuschicken; Bitte Sachsen-Altenburgs und der meisten
übrigen Reichsstände um die schriftliche Mitteilung des vom Salzburgischen Direktorium
verlesenen Berichts über die Verhandlungen und Beratungen des Vortags; Protest Sachsen-
Altenburgs gegen den Vorsitz Bayerns und Pfalz-Neuburgs sowie Gegenprotest Bayerns; Vor-
schlag Brandenburg-Kulmbachs und -Ansbachs, vor Aufnahme der Verhandlungen mit den
Kaiserlichen Salvius zu informieren; Suspension des Votums zur schwedischen Militärsatisfak-
tion durch Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow, bis sie eine befriedigende Entschädigung
für ihren Beitrag zur schwedischen Territorialsatisfaktion erhalten haben.
(Im Rathaus zu Osnabrück). Vertreten: Salzburg (Direktorium), Pfalz-Neuburg, Bamberg,
Bayern, Würzburg, Sachsen-Altenburg, Speyer, Sachsen-Coburg, Basel, Sachsen-Weimar,
Sachsen-Gotha, Sachsen-Eisenach, Fulda, Brandenburg-Kulmbach (durch Württemberg),
Brandenburg-Ansbach (durch Württemberg), Weißenburg, Braunschweig-Celle, Prüm,
Braunschweig-Grubenhagen, Braunschweig-Wolfenbüttel, Braunschweig-Calenberg, Hes-
sen-Darmstadt, Baden-Durlach, Pommern-Stettin, Pommern-Wolgast, Mecklenburg-Schwe-
rin, Mecklenburg-Güstrow, Württemberg (votiert auch für Pfalz-Veldenz), Sachsen-Lauen-
burg (durch Württemberg), Anhalt, Henneberg, Wetterauer Grafen. (Zu den Gesandten siehe
die Verweise im Vorläufigen Personenregister.)
Salzburgisches Direktorium. Es sey bekant, daß sowol die herren
Kayserlichen alß auch herr graff Oxenstirn heute zur nacht naher Münster
verreiset
Oxenstierna reiste nach seiner Visite bei Servien schon am Abend des 5. Juni 1648 wieder
aus Münster ab (s. [Nr. 166 Anm. 39] ), während Lamberg, Krane und Volmar, die am Abend
des 4. Juni 1648 von Osnabrück nach Münster aufgebrochen waren, am 5. Juni dort an
den Festlichkeiten anläßlich der Publikation des span.-ndl. Friedens teilnahmen und am
Montag, dem 8. Juni, wieder in Osnabrück eintrafen ( APW III C 2/2, 1076 Z. 28–34, 1077
Z. 9; Stiglic , 262).
reichsdirectorio laßen andeuten und den stenden zu notificiren begehrt,
diese reise geschehe allein, dem freudenfest wegen des Spanischen frieden
zu Münster beyzuwohnen und sich versicherlich sontags, [am 28. Mai/
7. Juni 1648], wiederum einzufinden. Es habe ihnen, denen Keyserlichen,
herr graff Oxenstirn communicirt
Oxenstierna hatte die Ksl. am 4. Juni 1648 kurz vor deren Abreise nach Münster über seine
ergebnislosen Verhandlungen mit den Rst. n über die schwed. Militärsatisfaktion informiert
(s. [Nr. 166 Anm. 39] ).
stehe, und sich unwillig erwiesen wegen der stende, daß sie sich uf 6 mil-
lionen thaler nicht wolten einlaßenn und daß er nicht eher könne in den
tractaten fortschreiten.
Sonst sey wißend, wohin die handlung gestriges tages mit herrn graff
Oxenstirn ausgelauffen
Das Salzburgische Direktorium hatte am 4. Juni 1648 nach Beendigung der Beratungen
zwischen Oxenstierna und den rst. Deputierten nur mit wenigen worten im FR berichtet,
daß Oxenstierna auf 6 Millionen Rt.n bestehe und den Rst. n freistelle, selbst an Kg.in
Christina zu schreiben, um eine Herabsetzung dieser Summe zu erwirken (s. Nr. 166,
zweitletzter Absatz des Protokolls).
richt geschehen können, was bey der re- und correlation vorgangen, wie
sonst das herkommen erfordert, dann die herren churfürstlichen hetten
geeylet, und habe er, was dabey und sonst vorgangen, pro memoria abge-
fast, so er ablas, und ist mir von Salzburg in nachfolgender form commu-
nicirt worden:
Es thut die mit dem königlich Schwedischen hauptabgesandten herrn graff
Oxenstirn
Oxenstierna und Salvius waren dem diplomatischen Rang nach gleichberechtigt; Salvius
nahm an den Verhandlungen mit den Rst. n nicht direkt teil, weil er immer noch krank war
(s. [Nr. 155 Anm. 4] ; APW II C 4/2 Nr. 275: Bericht Salvius’ über die verzögerte Heilung
seiner schweren Krankheit, Osnabrück 1648 VI 5/15).
tiae satisfaction in nachfolgendem summario bestehen:
Als ahnfenglich die deputirten aus den 3 reichsräthen
[Oxenstierna] in dem hauptzimmer des hiesigen rathhauses
Sehr wahrscheinlich ist der Saal im ersten Geschoß des Osnabrücker Rathauses gemeint (s.
[Nr. 157 Anm. 1] ).
hat derselbe seine hauptsachliche resolution gegen sie, die deputirten, dahin
eröfnet, daß er sich, soviel das quantum belangte, nicht mehr als 6 millionen
[Reichstaler] erclehren könte. Daßelbe uf ein geringers zu stellen, wolte
defectus mandati nicht erleiden; diese uff 6 millionen [Reichstaler] gestelte
erclehrung sey das extremum. Da man nun solch quantum ex parte statuum
verwilligte, so könne von der quaestion „quomodo“ und dem puncto exe-
cutionis pacis geredet werden. Da aber solche verwilligung nicht erfolgte,
so könte er weiters nicht gehen, sondern müste der sachen bewandnis an
seine gnädigste königin hinderbringen und sich weitern befehls erholen .
Sonsten hette der fürstlich Heßen Caßelische gesandte ihme ein memorial
wegen der Heßen Caßelischen militiae satisfaction zugestelt
Hessen-kasselsches Memorial wegen der Satisfaktion seiner Miliz von 1648 V 25/VI 4 (s.
[Nr. 164 Anm. 59] ).
ren, solches denen reichsräthen zu recommendiren, welche recommenda-
tion er, herr graf, insoweit einwenden wolte, als das petitum rasonable[!]
erscheine.
Diese des herrn graffen Oxenstirn so unvermuthete resolution ist alsbaldt
an die reichsrathe zur consultation gebracht und im fürstenrath per maiora
dafurgehalten worden
vieler in votis vorkommender rationen zue praesentiren, wasgestalt das
gemelte postulatum der 6 millionen des Reichs vermögen weit ubertreffen
thete, daher sich darauf einzulaßen unmüglich, auch einige gesante dar-
uber nicht instruirt, undt demnechst derselbe umb eine mildere und so
bewante resolution zu ersuchen sey, damit man sich folgends an seiten der
reichsräthe zu einem ertreglichen finaliter erclehren und dadurch aus der
sach ein ganzes machen könte; jedoch müste man in alle wege die quaestio
„quomodo“ et punctum executionis pacis wie auch, das die verwilligung
in quanto keine verbindligkeit nach sich ziehen solte, es würde dann der
fride hirauf immediate geschloßen und von der cron Schweden ratificirt,
pro conditionibus sine quibus non anhero wiederhole[n], nicht weniger die
vertröstete schrifftliche resolution uber das „quomodo“ et punctum exe-
cutionis nochmahls begehre[n]
Oxenstierna hatte am 3. Juni 1648 zugesagt, die schwed. Stellungnahme zu den Vor-
schlaege[n] , welche (…) in der Frage „quomodo“ zu beobachten ( [Nr. 154 Anm. 2] ), und
zu dem rst. Textvorschlag für den Exekutionsart. ( [Nr. 151 Anm. 26] ) noch am selben Tag
dem Kurmainzer Reichsdirektorium zuzuschicken (s. Nr. 165 bei Anm. 15). Abends ließ er
dem Kurmainzer Reichsdirektorium jedoch bestellen, er sei damit nicht fertiggeworden (s.
Nr. 166 bei Anm. 1).
schen legation versichern, das es bey der stende quoad quaestionem „cui“
jüngst gemachten schlus
Wie [Nr. 166 Anm. 11] .
stend wegen der fürstlich Heßen Caßelischen militz satisfaction weiters
nicht ahngefochten werden solten.
Bey vorgangener re- und correlation haben die herren churfürstlichen
dahin gezihlet, daß man es entweder bey den verwilligten 4 millionen fl.
bewenden zu laßen oder ein solches quantum zue verwilligen, bey welchem
man ein vor allemahl zue bestehen gedächte, und da solch weiteres erbie-
ten in quanto an seiten der herren Schwedischen nicht acceptirt würde,
alsdann sich erbietig zu machen, daß man an seiten der reichsräthe ihrer
königlichen majestät, wieweit sich die stende in puncto dises quanti amore
pacis ahngegriffen, gebührlich vorzustellen nicht unterlaßen wolte. Ob
nun wohl die herren churfürstlichen dabey in vorschlag bracht, daß man
alsobaldt in quanto weitergehen solte, so haben doch dieselbe entlich, nach
erwogenen diesen umbstenden, daß herr graff Oxenstirn sich semel pro
semper bey denen praetendirten 6 millionen thalern zu bestehen erclehrt,
sich mit dem fürstlichen concluso mit dem anhange conformirt, daß ihme,
herrn graff Oxenstirn, bey dem vortrag zu weiterer einwilligung uber die
4 millionen gülden keine hofnung zu machen, sondern die sach dahin zu
stellen wehre, daß, im fall er sich in quanto eines nehern erclehren würde,
man alsden ex parte statuum die sach in weitere berathschlagung zihen
wolte.
Mit dieser meinung haben sich folgends auch die städtischen conformirt
und darauf die deputirten solch conclusum an ihn, herrn graff Oxenstirn,
bracht, welcher sich denn abermahl dahin erclehrt, daß seine gethane for-
derung der 6 millionen thaler das ultimum sey und ihm als einen ministro
uber seine diesfals habende instruction zu schreiten nicht gebühren wolte
Kg.in Christina hatte ihre Ges. ermächtigt, ihre Forderungen bis auf 5 Millionen Rt. zu
reduzieren (s. [Nr. 151 Anm. 33] ).
noch sich von „quomodo“ reden laßen würde, weil die stende sich zu sol-
chen 6 millionen thalern nicht bekennen theten; müste diese der stend
erclehrung ad referendum nehmen und wolte seiner gnädigsten königin
das jezo von den reichsräthen allegirte impossibile bestens repraesenti-
ren. Betreffend die Heßen Caßelische praetension, so thete sich dasselbe
[postulatum] vornemblich auf der von Churbeyern praetendirten mili-
tiae satisfaction gründen
Bayern forderte zusätzlich zu dem ihm zugestandenen Bay. Reichskreis den Schwäbischen
und Fränkischen, so daß insgesamt drei Reichskreise für seine Armeesatisfaktion aufkom-
men sollten. Kf. Maximilian I. von Bayern hatte seine Ges. wiederholt instruiert, auf dieser
Forderung zu bestehen (s. [Nr. 165 Anm. 6] ). In dem hessen-kasselschen Memorial von 1648
V 25/VI 4 wurde unter Verweis auf die Bewilligungen für die schwed., ksl. und kurbay.
Armee auch für jene Hessen-Kassels Satisfaktion gefordert (s. [Nr. 164 Anm. 59] ).
ihme nicht beschehen, sondern wolte solch Heßen Caßelisches begehren,
dafern die besagte Churbeyerische praetension attentirt würde, nochmahls
recommendirt haben.
Diese nochmahlige herrn graf Oxenstirns resolution ist ebenfals an die
reichsräthe gebracht, darüber deliberirt und vermittelst deren gewöhnli-
chen re- und correlationen verglichen worden, das ihme, herrn grafen, der
sachen unmögligkeit, dafern er anders uf seine forderung der 6 millionen
verharren wolte, noch eins und zum beschlus vor- und dahinzustellen, daß
man ihn umb bewegliche repraesentirung des Heiligen Reichs Unvermögen
an seine gnädigste konigin zu belangen, dabey von ihm, ob er der stende
disfals vorhabende nebenschreiben an ihre königliche majestät vor guth
halten möchte, zu vernehmen und sonsten zu deßen nachdenken zu stellen
hette, weil die von ihm vorhabende hinterbringung viel zeit hinwegneh-
men würde, ob’s nicht rathsamb, daß die stende unterdeßen entweder in
gegenwart der herren königlich Schwedischen oder dennoch zum wenig-
sten mit den herren Keyserlichen über die annoch unerledigte puncten in
conferenz treten theten.
Als nun dises weitere conclusum ihme, herrn grafen, per eosdem deputatos
eröfnet worden, hat sich derselbe nochmahls und ein vor allemahl dahin
resolvirt, daß er von den 6 million thalern auch sogahr bis auf ein tha-
ler nicht herabsteigen könte. Trüge kein bedenken, daß die stende neben
ihnen, königlich Schwedischen, an ihre konigliche majestät disfals entwe-
der schriftlich oder durch ein abordnung ihre notturfft gelangen lißen. Zu
der widerantwort aus Schweden würden 5 bis in 6 wochen vonnöthen
seyn. Wolte nachdenken, ob wegen des „quomodo“ und anderer sachen
noch etwas zu thun sey, mochte auch den herren Keyserlichen noch den
heütigen nachmittag communiciren, woran die sach in puncto satisfactio-
nis militiae hafftete.
Ob nun wohl die deputirten ihme, herrn grafen, diesem nach zu gemüth
geführet, daß aus so bewanter erclehrung und wann man also praecise uf
dem impossibili der 6 millionen thaler zue bestehen gedächte, schlechter
lust zum friden erschiene, und zugleich begehrt, daß er, herr graf, zum
wenigsten sub spe, rati zu einem milderern sich erclehren oder dennoch
seine mehrmahls in genere berührte media undt conditiones, wie aus den
sachen zu gelangen, eröfnen wolte, so hatt er sich jedoch darauf in nichts
herausgelaßen, sondern damit sein abschied genommen. Welchem allen
nach dann verahnlast worden, daß in den 3 reichsräthen morgen [1648 V
26/VI 5] vormittag deliberirt werden solle, ob und welchergestalt an die
königin in Schweden nomine statuum zu schreiben, sodann ob mit den
herren Keyserlichen die handlung über die annoch unverglichene puncten
ahnzuetreten.
Diesem nach sey zu berathschlagen, und zwar 1., ob das schreiben an
ihre konigliche majestät zu Schweden, wie das churfürstliche collegium ins
mittel gebracht, solle abgehen und welchergestalt es einzurichten; 2. ob mit
denen herren Kayserlichen die handlung über die rückstendige differentien
von seiten der stende anzutreten und solches denen herren Schwedischen
anzudeuten. Von seiten des directorii wolle man die meynungen anhören.
Salzburg. Soviel die 1. quaestionem betreffe, müße er es bey dem laßen,
was er vormals in diser materi votirt
Salzburg hatte sich bislang noch nicht zur schwed. Militärsatisfaktion geäußert, da es ver-
meinte, aufgrund des Linzer Vergleichs vom April 1646 von allen Beitragsverpflichtungen
und damit auch von jener zur schwed. Militärsatisfaktion befreit zu sein. Dies ist in seinem
Votum vom 6. Mai 1648 näher ausgeführt (s. Nr. 145, Punkt [2] des Salzburger Votums).
demienigen, was die mehrern stimmen geben, sich gerne conformiren.
25 Pfalz-Neuburg ] In Pfalz-Neuburg (3620) ist zu Beginn des Votums erläutert, daß
der bayerische Gesandte gerade, als er hätte votieren sollen, aufgefordert wurde, kurz
hinauszukommen, so daß der pfalz-neuburgische ausnahmsweise als erster weltlicher
Reichsstand votierte und auch damit fortfuhr, als der bayerische wieder hereinkam,
bevor er sein Votum beendet hatte.
bus super satisfactione militiae in quaestione „quis“ et „quantum“ nicht
[habe] herauslaßen könne[n]
Caspars hatte am 6., 9. und 23. Mai und zuletzt am 2. Juni 1648 im FRO instruktionsgemäß
Argumente vorgetragen, die beweisen sollten, daß Pgf. Wolfgang Wilhelm nicht verpflichtet
sei, etwas zur Militärsatisfaktion beizutragen (s. [Nr. 164 Anm. 19] ).
gelangen, gefallen laßen. Und weil das in vorschlag gekommene schrei-
ben an ihre königliche majestät zu Schweden auch dahin abziehle, könne
er sich in quaestione „an“ wol conformiren. Was aber die motiven anbe-
treffe, so anzuführen, halte er dafür, sie würden dem reichsdirectorio wohl
ohne suggestion beyfallen, daß nemblich durch beylegung der differen-
tien in politicis et ecclesiasticis die brunquel der uneinigkeit gestopfft, und
hoffe man dahero und zweifele nicht, ihre konigliche majestät werde den
stenden den frieden gönnen, die guarnisonen abführen und den soldaten
aus den harnisch und stifell bringen und abdancken. Sie habe ahnsehn-
liche satisfaction an land und leuthen erlanget, sey zu einem stand des
Römischen Reichs cooptirt
Gemäß der Vereinbarung über die schwed. Territorialsatisfaktion von 1648 III 8/18 wurde
Schweden Rst. mit drei Stimmen im FR (s. [Nr. 145 Anm. 35] ).
miliz gestoßen, hetten die stende eine solche starke und große summ geldes
verwilliget, und was mehr vor motiven anzuführen. Stelle uf nachdencken,
ob ihre konigliche majestät auch anzulangen, ihre ratification beyzeiten
dero gesandten zuzuschücken, damit die abdanckung desto eher erfolgen
könte.
Was die 2. quaestionem anreiche, so sey albereit gutbefunden und geschlo-
ßen, daß die sachen, so ihr Kayserliche majestät allein oder dieselbe und
das Reich zugleich betreffenn, mit denen herren Kayserlichen gesandten
richtigzumachen unnd zu benehmung aller ombrage denen herren Schwe-
dischen davon part zu geben
Laut Beschluß vom 30. Mai 1648 wollten die Rst. in Osnabrück mit den Ksl. über die noch
offenen Fragen des Friedensvertrags verhandeln, falls die (angeblich) geplanten schwed.-
ksl. Konferenzen nicht zustandekämen oder scheitern sollten (s. S. 299 Z. 34, S. 300 Z. 1–3,
8–12; zu den teils unzutreffenden Informationen, welche der FRO nach Beendigung der
Umfrage über die Konferenzen erhalten hatte, s. S. 297 Z. 11–19).
Salzburgisches Direktorium. Müße soviel noch nachricht geben, es
habe herr graff Oxenstirn gegen die herren Kayserlichen gesandten sich
gestern ercleret, er könne geschehen laßen, daß die stende sich mit denen-
selben vergleichen .
Bamberg. Es sey zu betauren, daß so viel zeit unfruchtbarlich verloh-
ren gangen, welches seine fürstliche gnaden unlieb vernehme, auch an
ihrem orth nichts unterlaßen werde, was zu richtigmachung dieses puncts
nützlich ersprießen könne, in betracht, was vor landverterben unterdeß
vorgehe und wohl täglich den stenden und ihren unterthanen eine tonne
goldes schaden gethan und abgepreßet werde. Weil aber herr graff Oxen-
stirn eine solche summe behaupten wollen, darauff die stende ihre gesand-
ten nicht instruirt, auch die herren Schwedischen darauff beharreten, so
sehe er nicht, wie fortzukommen.
[1.] Ob an ihre königliche majestät zu schreiben, stehe er an, weil die trac-
taten suspendirt und große zeit verlohren werden dürffte. Solte man aber
dafürhalten, daß deßungeachtet, wie fast gestern dahin geziehlet wordenn,
solches abgehen zu laßen, wolle er sich alsdan wegen der ingredientium
vernehmen laßen.
Quoad 2. quaestionem sey gestriges tages herrn graff Oxenstirn angedeu-
tet worden, weil seine excellenz uf den 9 millionen fl. bestinden, so würden
die stende die zeit nicht vergeblich laßen hinfließen, sondern sehen, wie in
übrigen richtigkeit zu treffen. Wann man nun ein solch expediens ergreiffe,
so dem friedenswerck beforderlich und zu iedes theils contento erspries-
lich, wolle er sich gerne conformiren, sintemal er darhin instruirt.
Bayern. Citra praeiudicium primi voti
Bayern nahm auf der weltlichen Fürstenbank den ersten Platz ein und votierte wegen
seiner kurzfristigen Abwesenheit (s. S. 360 Z. 28ff) erst an vierter Stelle, da die Ges. der
weltlichen und geistlichen Bank beim Votieren einander abwechselten und deshalb außer
Pfalz-Neuburg auch Bamberg vor ihm an die Reihe kam.
izo gewesen, könne er sich in 1. sowol ratione quaestionis „an“ affirmative
ercleren, als auch der ingredientium halber vernehmen laßen, wan er nicht
dafürhielte, es werde zu verzögerung des frieden gehen und deßen befor-
derung große remoram bringen, auch der verzug uf die stende kommen,
und also beßer, dieser zeit das schreiben zu unterlaßen.
Circa 2. habe man herrn graf Oxenstirn zu bewegen, damit er selbst tractire.
Wen es aber nicht sein wolle, könne er sich conformiren, daß die stende
mit denen herren Kayserlichen die übrigen differentien zu erledigen und
denen herren Schwedischen iedesmal part zu geben, auch zu sehen, damit
sie nicht einige ursach, solches zu empfinden.
Würzburg. [1.] Es ist denenselben gnugsam bekant, warum wir anhero
geschückt, nemblich die tractaten, woran dem Römischen Reich in genere
und einem ieglichen stand in specie soviel gelegen und uf welchen des gan-
zen Reichs wolfarth bestehet, zu einem ende zu befordern. Deswegen seind
wir so lange und mit einem solchen kosten alhir geblieben, haben auch so
große mühe nehmen und allerorthen nicht einen geringen undanck ver-
dienen müßen. Nun haben wir gestern vernommen, daß solches vor dieses
mal nicht geschehen kann, sondern das werck sich stecken will. Es haben
sich die königlich Schwedischen hiebevor erclert, daß sie ohne richtigkeit
des puncti militiae nicht weitergehen könten
Oxenstierna hatte am 21. Mai 1648 dem Kurmainzer Reichsdirektorium mitgeteilt, Schwe-
den könne die Verhandlungen mit den Ksl. erst fortsetzen, wenn die Frage der schwed.
Militärsatisfaktion, vor allem jene über deren Höhe, abgehandelt sei. Deshalb hatte er
das Reichsdirektorium gebeten, dafür Sorge zu tragen, daß die Rst. möglichst bald eine
bestimmte Summe dafür benannten ( APW III C 2/2, 1072 Z. 5–14; Nr. 155 nach Anm. 4).
Seither hatte Oxenstierna immer wieder als Bedingung für weitere Verhandlungen die
Befriedigung seiner Forderungen für die Militärsatisfaktion genannt und noch am Vor-
tag, dem 4. Juni 1648, zweimal gegenüber den Rst. n erklärt, daß sie erst 6 Millionen Rt.
bewilligen müßten, ehe Schweden weiter mit ihnen verhandelte (s. Nr. 166, zweiter und
zweitletzter Absatz des Protokolls).
angetreten. Wie wir an denselben kommen, hatt man sich in quanto eben
vernehmen laßen, daß das quantum vor allen dingen richtiggemacht und
andere quaestiones beyseitgesezet werden müßen. Wir haben uns bewegen
laßen, aber auch in der summa zu unserm zweg in den tractaten nicht gelan-
gen können, sondern herr graff Oxenstirn hat sich gestern expresse, daß er
nicht uf einen pfennig von 6 millionen thaler gehen könne, verlauten laßen
und daß in Schweden zu schreiben notwendig sey, auch sich erboten, die
sach zum besten zu recommendiren. Daß wir aber hir zwischenkommen
und unsern befehligen, das werk zu befordern, nicht nachkommen sol-
len, kan a parte Würzbur〈g〉 nicht befunden werden. Und weil kein ander
mittel übrig, weil die herren Schwedischen ohne dem quanto nicht ver-
fahren können, alß daß man, soweit die cron Schweden betrifft, selbst an
ihre königliche majestät es gelangen laße, so siehet man nicht, warum man
dieses mittel nicht zu ergreiffen, weil doch sonst zeit abfließen wirdt. Und
weil herr graff Oxenstirn sich vernehmen laßen, daß er von der königin
mildere instruction
der ercleren, wenn sie der stende desideria vernehme. Man ist zwar der
meinung nicht, daß man otiose der antwort erwarten solle, sondern daß
zu versuchen, wie die übrige materi an die hand zu nehmen, weil man
nemblich mit denen herren Schwedischen nicht tractiren kan und an ihre
königliche majestät schreiben muß. Solten sie hinzwischen andern befeh-
lich erlangen oder sub spe rati zu den tractaten sich verstehen, habe man
es zue danck anzunehmen.
Und daher auch in 2. quaestione, weil man zu denen königlich Schwe-
dischen die zuversicht, daß sie nicht der meynung, zu ruin des Reichs
unterdes die zeit zu verliehren, folget, daß man mit denen zu tractiren,
die sich verstehen können und wollen. Gesetzet, die herren Kayserlichen
wolten dergleichen defectum mandati auch allegiren und dadurch die trac-
taten verzögern, so wirdt dennoch den stenden nicht gewehret sein, mit
den cronen oder unter sich fortzugehen, wie man denen herren Kayser-
lichen unterschiedlich zu vernehmen geben
mit den cronen zu tractiren befugt, warum auch nicht, wann die königlich
Schwedischen remoras einwürffen, mit den Kayserlichen.
8–17 Also – ansehen] Pfalz-Neuburg (3620): Solten aber nit allein die Schwedischen,
sondern auch die Kayserlichen plenipotentiarii sich von dieser handlung enziehen wollen,
wurden die stende nit zu verdencken sein, wan sie endtlich zuesammentretten und dem
vatterlandt auß der noth helffen wurden. Dieß seye die cynosura und nucleus seiner
instruction, alles dasjenig, waß zue befurderung des friedens dienet, in acht zue nehmen,
und wurde er daruber keinen menschen ansehen. – Der letzte Satz nach Bamberg A
V: Solches verordtneten die reichsconstitutiones, welche cynosura seiner instructionen
hierin wehren, undt davon habe man sich aus keinen respect, wie der auch beschafen,
abzuhalten.
der meynung, daß die tractaten zu befordern, entweder mit denen herren
Kayserlichen oder mit denen herren Schwedischen oder unter sich oder
was vor ein mittel zu finden. Und wan dieses per maiora beliebt, müste
man’s alsden denen königlich Schwedischen andeuten. Wollen sie sich zu
fernern tractaten bewegen laßen, hat es seine maße. Sonst weiß man, was
die reichsconstitutiones mit sich bringen, man tractire mit dem kayser
oder den cronen
Ein Recht der Rst. , ohne oder gar gegen den Willen des Ks.s mit Auswärtigen zu ver-
handeln, war nicht in den Reichskonstitutionen verankert. Es entsprach aber zu diesem
Zeitpunkt den Intentionen Johann Philipps von Schönborn, durch eine reunion und verai-
nigung der Rst. , wenn nötig, auch gegen den Willen der Ksl., die Friedensverhandlungen
voranzutreiben (s. Becker, 305).
Darbey werde ich [!] leben und sterben und keinen menschen hierunter
ansehen.
Sachsen-Altenburg. Man bedancke sich gegen das directorium vor
abfaßung der relation und bitte umb communication. [1.] Was die zwo
proponirte quaestiones betrifft, und zwar die erste, daß gestrigs tages an
die königliche majestät zu Schweden beliebtes schreiben, habe man ver-
nommen, daß ezliche von vorstimmenden (wiewol man Bayern, der das
primum votum zu führen vermeint, ebensowol als Pfalz Neuburg wieder-
sprechen müße
Der Sessionsstreit zwischen den Häusern Bayern, Pfalz und Sachsen bestand schon im
16. Jh. und war 1654 noch nicht entschieden. Sachsen-Altenburg hatte bereits am 6. Mai
1648 gegen die Präzedenz der Häuser Bayern und Pfalz protestiert (s. [Nr. 145 Anm. 74] ).
mit Würzburg solches nicht befünden und was daßelbe vor verzögerung
werde mitbringen. Zudem sey es gestriges tages mit belieben der drei
reichsräthe an herrn graff Oxenstirn gebracht, daß man ein schreiben
wolle abgehen laßen. Würden wir eine andere meynung faßen, dürfften
sie vermeinen, man werde die 6 millionen thaler geben wollen. Wie und
worin es verzögerung bringe, könne man nicht vernehmen; dan könte man
unterdeß mit denen herren Schwedischen aus diesem punct kommen, so
sey der antwort nicht zu erwarten. Daß also unsere meynung, man solle
das schreiben abgehen laßen.
Was die ingredientia betreffe, stelle man solches des reichsdirectorii dis-
cretion anheim, und wehren von Pfalz Neuburg und Würzburg gute
motiven angeführt, so darzu dienen. Insonderheit were ihrer königlichen
majestät zu erkennen zu geben, wie weit es in den tractaten kommen
und das keine causae belli mehr übrig, wie die herren königlich Schwedi-
schen gesandten selbst unterschiedlich bekennet, nur stoße sich’s wegen
abführung der soldatesq, darin ihrer majestät herren gesandten dafürge-
halten, es sey zu machen, damit die abdanckung ohne revoulte abgehe, und
werde ihre königliche majestät befinden, daß es eine sache, so die stände
nicht obligire. Es hetten sich aber die stende, wan der friede erfolge, so und
so erboten, welches zu erzehlen und wie weit man sich gegen herrn graff
Oxenstirn herausgelaßenn. Das bestehe nun darin, daß man (1.) ein hoch
quantum verwilliget und (2.) begehret, die herren Schwedischen möchten
sich super conditionibus vernehmen laßen, dahin seine excellenz herr graff
Oxenstirn sich auch erboten, iedoch hernach zurückgetreten
Oxenstierna hatte am 3. Juni 1648 den rst. Deputierten zugesagt, die geforderte schrift-
liche Erklärung über die Vorschlaege, welche (…) in der Frage „quomodo“ zu beobach-
ten ( [Nr. 154 Anm. 2] ), sowie über den rst. Textvorschlag für den Exekutionsart. (Nr. 151
Anm. 26) noch am selben Tag dem Kurmainzer Reichsdirektorium vorlegen zu lassen, sich
dann aber entschuldigt, daß er und Salvius die versprochene Stellungnahme nicht hätten
fertigstellen können. Am nächsten Tag hatte er erklärt, daß sie die Stellungnahme erst
vorlegen würden, wenn die Rst. 6 Millionen Rt. für die Militärsatisfaktion bewilligt hätten
(s. S. 338 Z. 8–22).
zu pitten, ihre königliche majestät wolle sich ratione quanti zu einem den
stenden müglichen ercleren, ihren gesandten auch befehlen, alles in rich-
tigkeit zu bringen. Wegen der ratification wie Pfaltz Neuburg. So were
auch zu bedencken, wie man das schreiben naher Stockholm befordere
undt alda negotiire. Herr graff Oxenstirn habe einer abschückung gedacht,
welches aber zu weitlauftig, und vieleicht am besten, wann es durch einen
expressen currir geschehe. Wo nicht, könne man das schreiben mit der post
fortschücken, und weil unterschiedene stende ihre residenten daselbst
Zu diesen Rst. n gehörte neben Kurbrandenburg (s. Anm. 31) und Mecklenburg (s. Anm. 35)
Hessen-Kassel: Regner Badenhausen vertrat die Lgft. von Oktober 1646 bis August 1650
als Resident in Stockholm. Badenhausen (1610–1686), der in enger Verbindung mit der
hessen-kasselschen Gesandtschaft in Osnabrück stand, wurde 1666 hessen-kasselscher GR
und 1684 Kanzler ( DBA I 1423, 152f; Repertorium I, 265, 571; Bettenhäuser, 16, 29,
176; APW II C 4/2, 1110; Lehsten II, 136).
denenselben commission geben. Man gebe auch zu bedencken, ob nicht an
den königlich Französischen gesandten herrn graff Servien zu begehren,
damit seine excellenz an den Französischen residenten alda
beste darbey zu thun. So were auch in dem schreiben zu gedencken, so
man von seiten der stende abgehen laße, was man in quaestione „cui“ sich
vernommen. Ob aber nicht vorhero auch mit denen königlich Schwedi-
schen aus der sache zu reden, sey zu bedencken. Es werde vieleicht seinen
sonderbaren nutz haben und unterdeß das schreiben ufzusetzen seyn. Und
weil diese difficultet bey denen Schwedischen kriegsvölckern die gedan-
cken machen möchte, als wolle man nichts thun, werde nicht undinlich
sein, an die Schwedische generalitet zu schreiben, was man sich erclert und
erboten, und zu bedencken zu geben, ob verantwortlich, daß darum soviel
cavallieri todtzumachen und blut zu vergießen. Man verhoffe, sie würden
den zustand des Reichs und der stende erwegen, sich begreiffen und zur
billigkeit bequehmen.
[2.] Soviel die andere zur consultation gebrachte frage betreffe, könne man
sich mit Bayern wol vergleichen, daß aus den übrigen differenten puncten
mit denen herren Kayserlichen zu tractiren, iedoch das alles mit denen
königlich Schwedischen communicirt werde.
Bayern. Was a parte Altenburg wiederum wegen des ersten voti erweh-
net, dem thue er im nahmen seiner churfürstlichen durchlaucht bestens
wiedersprechen und primum votum wiederholen.
Sachsen-Altenburg. Man repetire priora.
Speyer. Bedancke sich wegen ufsetzung der relation und bitte umb com-
munication. Was die proponirte quaestiones betrifft, gleichwie er sich in
puncto militiae nicht einlaßen können, also wiße er sich weder affirmative
noch negative in der 1. quaestion, so proponirt, zu ercleren, zumal man
vernehme, daß die herren churfürstlichen nicht rathsam hielten, daß das
schreiben abgehe
Sötern betrachtete sich hinsichtlich seines Beitrags zur Militärsatisfaktion als exemt (s. das
Votum Speyers in Nr. 147), weshalb Scherer sich bei Beratungen über dessen Höhe noch nie
geäußert hatte. – Die Gründe, warum der KFR nunmehr ein Schreiben an die Kg.in von
Schweden ablehnte, wurden bei der Re- und Correlation am folgenden Tag vorgetragen
(s. S. 382 Z. 1–18).
In 2. vergleiche er sich mit Würzburg, wan man mit denen herren Kay-
serlichen die handlung fortzustellen und dieselben sich bezeugten, daß
man nicht herauskomme, daß alßdann die stende ihres rechtens sich zu
bedienen.
Sachsen-Coburg. Wie Sachßen Altenburg.
Basel. Könne leiden, daß ein und anderes förmlich an die koniglich
Schwedischen gebracht und mit ihnen geredet werde. [1.] Wegen des
schreibens wie Würzburg, mit denen erinnerungen, so Altenburg vor-
bracht.
In 2. wie Würzburg.
Sachsen-Weimar, -Gotha und -Eisenach. Bedancke sich gegen das
löbliche directorium wegen der mühewaltung und ersuche es umb com-
munication der ufgesezten relation. In 1. halte er auch notwendig, daß an
ihre königliche majestät zeitlich und ie ehe, ie beßer zu schreiben. Mit dem-
selben sey zu eylen, weil die nachricht, es sey der Schwedische assistenz-
rath herr Erßkein unterwegs
Erskein traf am 13. Juni 1648 in Osnabrück ein (s. [Nr. 156 Anm. 27] ).
mitbringen dürffte. Ratione ingredientium wie Neuburg und andere, daß
alles dasienige, was dienlich und dem werck beforderlich, insonderheit aus
bißherigem verlauff, einzurucken. Durch wem das schreiben zu exhibi-
ren, conformire er sich Altenburg. Weil ihre churfürstliche durchlaucht
zu Brandenburg einen residenten daselbst
Der kbg. Hofrat Adolf Friedrich Schletzer (1615–1654) nahm ab Juli 1643 die Aufgaben
eines kbg. Residenten in Stockholm wahr, obgleich er offiziell erst Ende November 1648
als solcher akkreditiert wurde. 1650 erhielt er den schwed. Adel (seither von Schletzer), s.
Repertorium, 60; Opgenoorth, Kurfürst, 146; Bahl, 571.
durch diesen] zu bestellen, das schreiben an ihn zu remittiren, vorhero
aber sey billich mit denen königlich Schwedischen herren gesandten zu
reden. Die cron Franckreich sey der cron Schweden mit guten exempel
vorgangen, weil sie vor ihre soldatesca nichts gefordert. Werde derohalben
nicht schaden, wan der koniglich Französische gesandte herr graff Servient
schreibe. Und weil der Französische resident monsieur de La Cour heute
naher Münster wolle, werde ihm etwa ufzutragen sein, daß er mit comte
Servien rede.
Fulda. [1.] Könne sich vorsiezenden conformiren, daß an die königin zu
Schweden ein schreiben abgehen zu laßen. Vernehme, die herren churfürst-
lichen hetten ihre meynung geendert und hielten nunmehr dafür, daß nicht
zu schreiben. Habe sich daher im Bambergischen voto wollen indifferent
halten unnd der herren nachsiezenden vota vernehmen. Nun er solche ver-
standen, daß es rathsam gehalten worden, es solle abgehenn,
sich wie auch quoad ingredientia und halte dafür, daß solches Lateinisch
abzufaßen, wie zu Regenspurg uf lezten reichstage auch geschehenn
Könne sich demegestalt denen motivis, so Altenburg angeführt, conformi-
ren, wie auch, daß die sach von herrn graff Servient zu recommendiren. In
dem schreiben were etwa auch anzuführen, daß der könig, warum er uf den
Teutschen boden kommen, die erhaltung der stende libertet contestirt
Kg. Gustav II. Adolf von Schweden hat in seinem Kriegsmanifest von 1630 (s. APW
III A 3/1 [Nr. 24 Anm. 22] ) hervorgehoben, daß er allein zu seiner vnd der seinigen, auch
der allgemeinen Freyheit Schutz die Waffen ergriffen habe ( Goetze, 364, letzter Absatz,
beginnend Derentwegen, gleich wie ).
die königin dieselben zu diesen tractaten invitirt
postulati, die unmügligkeit von seiten der stende, daß man 4 millionen fl.
albereit offerirt, und dergleichen.
In 2. wie Altenburg und Bayern.
Brandenburg-Kulmbach und -Ansbach. (Per Würtenberg:) An-
fang[s] werde umb communication der schriftlichen relation gebeten. Was
die quaestiones betrifft, [1.] ermangele es dißeits wegen des schreibens an
instruction, und müße auch dafürhalten, daß die zeit verlohrengehe. Wo-
fern aber die königlich Schwedischen uf 6 millionen thaler bestinden, wolle
man sich in quaestione „an“ denen maioribus conformiren. Das reichsdi-
rectorium werde das schreiben abzufaßen wißen, das es penetrabl und
glimpflich, daßelbe auch vorhero ad dictaturam zun stende erinnerungen
kommen laßen. So werde auch der ratification und, wie Altenburg erin-
nert, was in quaestione „cui“ beschloßen, einzuverleiben sein. Solte es bey
solchem schluß nicht bleiben, wolten ihre fürstlichen gnaden zu nichts
verbunden sein. Das überbringen könne durch die post geschehen, und
weil seine fürstliche gnaden zu Mecklenburg einen residenten daselbst
Vermutlich war dies Johann Grave, der für Februar 1651 als mecklenburgischer Resident
in Stockholm nachgewiesen ist und bereits während des WFK im hgl. mecklenburgischen
Auftrag am schwed. Hof weilte. Grave wurde am 24. Oktober 1643 zum hgl. meck-
lenburgischen Sekretär bestallt, am 4. April 1653 zum hgl. Rat ernannt und 1654 zum
Kanzleirat bei der Schweriner Justizkanzlei (freundliche Mitteilung von Frau Dr. Antje
Koolman, LHA Schwerin). S. auch die Charakteristik des Residenten im Votum Mecklen-
burg-Schwerins und -Güstrows.
demselben commission [ge]geben werden. An die Schwedische generalitet
aber zu schreiben, werde darum bedencklich fallen, weil man sich dadurch
in obligation setze.
In 2. eventualiter mit Bayern, wann es geschehe mit der königlich Schwedi-
schen belieben; dann wan es anders solte vorgenommen werden, so hetten
die königlich Schwedischen sich schon in particulari vernehmen laßen, sie
würden es vor eine ruptur ufnehmen
wehre herr graff Oxenstirn wie auch die herren Kayserlichen zu Münster;
vieleicht brechten sie beßere resolution. Mit herrn Salvio aber sey vorhero
in alle wege zu reden.
Weißenburg. Wie Speyer .
Braunschweig-Celle. Das löbliche Saltzburgische directorium habe
wol abgefast, was gestern vorgangen; [er] bitte umb communication. Wo-
fern aber die communication per dictaturam wegen des reichsdirectorii
bedencklich
Bedenken gegen die Diktatur der Relation durch das Kurmainzer Reichsdirektorium
können dadurch motiviert gewesen sein, daß ein solches Vervielfältigungsverfahren Besorg-
nisse wegen der schwer zu gewährleistenden Geheimhaltung erweckte. Die Kurmainzer
können jedenfalls den Gegenstand der Relation, die rst. Verhandlungen mit den Schweden,
nicht mißbilligt haben, da sie selbst sich an führender Stelle daran beteiligten (s. Nr. 166
Anm. 2). Die Relation ist offensichtlich nicht diktiert, sondern vom Salzburgischen Direk-
torium nur vereinzelt, wahrscheinlich auf besonderen Wunsch, weitergegeben worden; zu
den Empfängern gehörte jedenfalls Carpzov, der bei den Sachsen-Altenburgern für die
Protokollführung zuständig war (s. bei Anm. 4).
einzurichten oder doch in particulari zu communiciren. Gestern habe das
churfürstliche collegium pure geschloßen, daß an die königin zu Schweden
zu schreiben, damit auch bey der re- und correlation das städtische col-
legium einig gewesen. Weil aber im fürstenrath davon nichts vorkommen
gewesen und die zeit zu kurz gefallen, solchen passum an dasselbe zu brin-
gen, sey deßen allein per modum quaestionis gegen herrn graff Oxenstirn
erwehnet worden, daß also die stende freye handt.
Was die 1. quaestionem anbetrift, wolten die rationes, quod scribendum,
die negativam überwegen. Wegen der ingredientium wie vorsietzende,
und werde darauf bestehen, daß das reichsdirectorium solches schreiben
abfaße, dictiren laße und iedweder seine erinnerungen dabey thue. Inter
alia sey anzudeuten, daß man amore pacis soviel verwilliget. Daß herr
graff Servient zu ersuchen, stelle er darhin, sehe aber keinen nuzbaren weg
darauß. Wan die cronen könten einander mit gelde helffen, theten sie es
gerne. A parte Altenburg sey gedacht, ob an die Schwedische generalitet
zu schreiben, so zwar seine trefliche ursach, sehe aber wichtige conside-
rationes, daraus anzustehen, ob es noch zur zeit fortzustellen. Es werde
einer sonderbaren umbfrage bedürffen, und [es sei darauf zu sehen], daß
es nicht allein vom fürstenrath herkomme. Daß der ratification im schrei-
ben an ihre königliche majestät zu gedencken, halte er mit Pfalz Neuburg
nötig.
In 2. habe es die meynung, daß man mit denen königlich Schwedischen
wolle communiciren, denen albereit mächtige impressiones gemacht .
Gott solle es denen vergeben, die es gethan. Weil aber ietzo von dem löbli-
chen Salzburgischen directorio die nachricht geben, die herren Schwedi-
schen weren zufrieden, daß man mit denen herren Kayserlichen handele,
so habe es desto mehr damit seine maße. Wann es nun einen effect solte
haben, müße man doch mit denen königlich Schwedischen tractiren. Daß
auch mit herrn Salvio daraus zu communiciren, sey er einig, und stehe zu
bedencken, was man mit seiner excellenz reden wolle.
Braunschweig-Grubenhagen. Bitte [um] communication der rela-
tion und halte auch dienlich, mit herrn Salvio zu communiciren. Solten
nun seine excellenz mit herrn graff Oxenstirn befinden, sie könten nicht
handeln, wehre nicht otiose alhier [zu] sietzen, sondern in alle wege fortzu-
schreiten und also nach befinden, wie sich herr Salvius werde vernehmen
laßenn. [1.] A parte Bamberg sey angedeutet, daß Lateinisch zu schrei-
ben, und sey auch wißend, daß man Lateinisch im Reich mit den exteris
communicire
Der Ks. war durch die Wahlkapitulation von 1636 XII 24, Art. XVI, verpflichtet, in
Reichssachen die dt. oder lat. Sprache zu gebrauchen. Entsprechend verwendete der
Ks.hof gegenüber Rst. n, bei denen die hochdt. Sprache nicht üblich war, sowie gegenüber
Auswärtigen das Lateinische ( Ziegler, 132f; Moser, Zusätze II, 342).
sie auch Teutsch, und gut Teutsch, in antwort zu schreiben, daß also am
besten, man laße es in Teutscher sprach fortgehen. Das schreiben werde das
reichsdirectorium wol wißen, graviter unnd fein abzufaßen. Sonst seyen
die ingredientia von vorsietzenden wohl angeführt, denen er beysetze, was
man thue, geschehe zu beruhigung des Romischen Reichs, nicht ex debito.
Dabey auch zu berühren, daß der soldat wenig zu fordern, und was iüngst
mehr im Österreichischen voto angeführt . Wann solches schreiben ufge-
sezt und ad dictaturam kommen, könne man es zu hauß erwegen unnd
sodann im rath die erinnerungen andeuten. Herr graff Oxenstirn habe
eine abschückung vorgeschlagen, sed legatum non habere ius legandi; er
sey alzeit nicht instruirt, einen gesanten an könige abzufertigen. Es werde
am besten sein, daß man einen expressen uf der post abfertige. Wie er
vernehme, so habe seine fürstliche gnaden zu Mecklenburg einen resi-
denten zu Stockholm, der wol kein bedencken haben werde, dem currir
an die hand zu gehen, wan insonderheit der fürstliche herr abgesandte
an ihn schriebe . Wann man es nun blos uf die post gebe, möchte so
bald die antwort nicht erfolgen. Es sey vorkommen, ob an den königlich
Französischen gesandten comte Servient zu schreiben oder mit monsieur
de La Cour zu reden, aber man sey nicht versichert, ob die cron Franck-
reich wolle frieden im Teutschland haben, und wan sie nicht friede mit
Hispanien, lieber sehe, daß die cron Schweden den krieg in Teutschland
continuire; man habe aber doch wol ehe laßen ein ohnnötig schreiben abge-
hen. Das schreiben an die Schwedische generalitet möchten die königlich
Schwedischen herren gesandten wol eine ufwiegelung deuten. Er könne
solches im nahmen seiner fürstlichen gnaden nicht subscribiren.
[2.] Die andere quaestio sey lengst erörtert, und wehren die koniglich
Schwedischen einig und zufrieden gewesen, daß der militienpunct zurück-
stehe, iedoch auch zugleich der § „Tandem omnes“ in puncto amnestiae,
die Kayserlichen erblande betreffend. Darein auch die Kayserlichen ver-
williget und in den tractaten fortgeschritten, welche aber hernachmals den
§ „Tandem omnes“ wieder herführgezogen und also auch die koniglich
Schwedischen die satisfactionem militiae, worauff die stende gutbefun-
den, daß beede puncta zu coniungiren und pari passu zu tractiren
Ksl. und Schweden waren am 30. März 1648 übereingekommen, die Amnestie in den
ksl. Erblanden (§ „Tandem omnes“) und die schwed. Militärsatisfaktion zurückzustellen
und erst am Schluß der Friedensverhandlungen vorzunehmen (s. APW III C 2/2, 1030ff;
Dickmann, 471). Die daraufhin fortschreitenden ksl.-schwed. Verhandlungen gerieten ins
Stocken, als am 23. April die Weisungen Ks. Ferdinands III. in Osnabrück eintrafen, den
§ „Tandem omnes“ vorrangig und nicht gleichzeitig mit der Militärsatisfaktion zu behan-
deln (s. [Nr. 145 Anm. 4] ). Nach zweiwöchigem Stillstand beschlossen die Rst. in Osnabrück,
gleichzeitig über den § „Tandem omnes“ und die schwed. Militärsatisfaktion zu beraten (s.
[Nr. 145 Anm. 5] ). Am 6. und 8. Mai wurde zwar zunächst die Amnestie in den ksl. Erblan-
den behandelt (Nr. 145 und 146); doch gingen die Rst. dann sogleich zu Beratungen über
die schwed. Militärsatisfaktion über.
nun denen koniglich Schwedischen impressiones gemacht, wen man einig,
werde man ihnen die feigen weisen , dem wolle Gott vergeben, der es ver-
ursacht. Daß man die ordnung verendert, habe uns in diese difficulteten
gebracht, darin man stecke. Wolle demnach das löbliche Würzburgische
votum repetiren, dergestalt, daß (1.) zu versuchen, ob es coniunctim zu
den tractaten mit denen Kayserlichen und königlich Schwedischen mit
zuziehung der stende zu bringen, dadurch man bißhero die vornembste
differentien erörtert. Were also denen herren Kayserlichen freyzustellen,
ob sie wolten solchen modum tractandi continuiren und den § „Tandem
omnes“ zurücksetzen, biß die königlich Schwedischen in puncto satisfac-
tionis militiae fernerweit instruction erhalten, welches der beste weg, aber
auch nötig, daß die stende unter sich einig. [(2.)] Solten nun die herren Kay-
serlichen oder auch die herren Schwedischen sich darzu nicht verstehen,
so were er mit Würzburg einig, daß im fall, [daß] die herren Schwedischen
nicht wolten, die herren Kayserlichen zu ersuchen, sie möchten sich resol-
viren, und zwar obligatorie, soweit sie gehen könten, und es uf keine rela-
tion stellen. Gott wolle abwenden, daß diese beede modi nicht ohne frucht
abgiengen. [(3.)] Solte es aber uf den ersten und andern weg nicht zu brin-
gen seyn, so könten gleichwol die stende patriam nicht deseriren, sondern
müsten zusammentreten und bedencken, wie das kriegsfewer zu leschen
und auszutilgen. Sey also ratione principii et effectus mit Würzburg einig.
Wolle auch dafürhalten, daß in dem schreiben an ihre konigliche majestät
zu Schweden eine generalratification zu begehren.
Braunschweig-Wolfenbüttel. Mit seinen collegen unnd gleichstim-
menden, daß quoad 1. das schreiben fortzusenden und, wan es von dem
reichsdirectorio ufgesezet, per dictaturam zue communiciren, die ingre-
dientia auch einzuverleiben, so im Pfaltz Neuburgischen, Sachßen Alten-
burgischen, Würzburgischen und Bambergischen votis angeführt. Con-
formire sich auch, daß mit herrn Salvio davon zu communiciren und das
schreiben durch einen expressen zu bestellen. Wenn man auch an herrn
graff Servient wegen dieses puncts schreiben solte, möchte es vieleicht den
reichsfrieden nicht befordern; stelle es iedoch ad maiora. An die soldatesq
ein schreiben abgehen zu laßen, werde noch zur zeit bedencklich fallen.
Braunschweig-Calenberg. Wie vorhin Braunschweig Grubenhagen.
Hessen-Darmstadt. Die zeit sey verfloßen; bitte, die relation zu com-
municiren. Was die proponirte quaestiones betreffe, conformire er sich
praeliminariter Braunschweig Grubenhagen, daß vor allen dingen herrn
Salvio zuzusprechen, so beeden quaestionibus ein licht geben werde. Sol-
ten seine excellenz ebenmeßig bestehen, wie gestern herr graff Oxenstirn,
so sey kein ander mittel übrig, als an ihre königliche majestät zu schrei-
ben, dadurch das friedenswerck nicht gehindert, sondern befordert werde.
Das löbliche reichsdirectorium werde den uffsatz wißen zu verfertigen,
und ieder seine erinnerungen dabey zu thun haben. Iezo weren auch albe-
reit gute monita vorkommen, insonderheit von Pfalz Neuburg, denen er
sich conformire. Zue Regensburg sey das schreiben in Lateinischer sprach
abgefaßet worden , darbey es auch wol zu laßen. Sey indifferent, ob sol-
ches durch ein currir oder uf der post fortzuschücken; der erste weg werde
die sache mehr beschleunigen. Ob an herrn graff Servient zu schreiben,
müße er mit Braunschweig anstehen und halte beßer, solches vorbeyzu-
gehen. Von dem schreiben an die Schwedische generalitet müße in den
reichscollegiis deliberirt werden.
In 2. wie vorstimmende.
Baden-Durlach. In 1. wolle er alles, was im Darmstadtischen voto
enthalten, wiederholet haben, und daß im schreiben der ratification, quae-
stionis „cui“, der beschehenen offert und das alles ohne den gentzlichen
Schluß keine obligation nach sich trage, zu gedencken, wie Pfaltz Neuburg,
Sachßen Altenburg, Würzburg undt Braunschweig.
In 2. wie Braunschweig Grubenhagen, sintemal beßer, man laße es bey der
conferenz, so vorhin beliebt. Wegen des schreibens an die Schwedische
armada habe man es künftig zu bedencken.
Pommern-Stettin und -Wolgast. Wiederhole das Brandenburg
Culmbachische und Onolzbachische votum und sey dem nicht zuwie-
der, daß ihre königliche majestät zu Schweden umb generalratification
desienigen, was ihre herren plenipotentiarii gehandelt und geschloßen,
auch ferner handeln und schließen würden, fest und genehm zu halten, zu
ersuchen.
Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow. Was die proponirte quae-
stiones anreiche, erinnere er sich bishero geführter votorum, müße auch
daher propter connexitatem causae in 1. sein votum so lange suspendiren,
biß seiner fürstlichen gnaden satisfaction geschehe
Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow forderten eine höhere Entschädigung für ihren Bei-
trag zur schwed. Territorialsatisfaktion, als ihnen bislang zugestanden worden war (s.
[Nr. 145 Anm. 91] , [Nr. 148 Anm. 45] ); Kayser erinnerte in jeder Sitzung daran.
angeführt, daß keine causa belli mehr übrig; damit were er einig und bitte
Gott, er wolle zu dem abgehandelten seinen seegen geben. Aber seine
fürstliche gnaden wolle nicht verhoffen, wann sie land und leuthe müße
ohne satisfaction zurücklaßen, daß das Römische Reich werde solches gua-
randiren wollen, dann in alle wege der krieg deswegen werde continuirt
werden. Sonst habe seine fürstliche gnaden einen residenten oder agenten
am königlichen hoffe, der wolgelitten bey ihrer königlichen majestät undt
dem reichscannzler, auch der Schwedischen sprache mächtig . Wann er,
der abgesanter, nun nicht sein votum suspendiren müste, könne er wol
sagen, daß es ein subiectum, so zu gebrauchen, aber also wehre nicht rath-
sam, ihm etwas ufzutragen. Ihm, dem abgesandten, wolle auch dergestalt
nicht anstehen, an ihn deswegen zu schreiben. Sey aber sonst willigst, alles
dasienige, was dem publico nützlich, nach vermögen zu praestiren.
In 2. wie Würzburg, mit der im fürstlich Braunschweig Grubenhagischen
voto enthaltenen declaration. An den königlich Französischen gesandten
comte Servient, wie vorkommen, zu schreiben, möchte praeiudicirlich
fallen. Daß der ratification in dem schreiben an konigliche majestät zu
Schweden zu gedencken, were nötig, auch erfordere splendor Imperii, daß
das schreiben in Teutscher sprach abgehe. Es sey aber auch zu besorgen,
man erlange sodan die antwort in Schwedischer sprache.
Württemberg. In 1. wiederhole er das abgelegte Brandenburg Culmba-
chische und Onolzbachische votum und was a parte Braunschweig Zelle
und Grubenhagen dabey angeführt. In dem schreiben an ihre königliche
majestät werde wol zu gedencken sein, was die stende in quaestione „cui“
geschloßen. Am besten und schleunigsten werde das schreiben durch einen
trompeter oder currir bestellet. Und weil es difficulteten möchte geben,
were in Lateinischer sprache zu schreiben, wie zu Regensburg geschehen.
In 2. wie Braunschweig Grubenhagen und maiora.
Repetire solches wegen Pfalz-Veldenz convenienti loco und wegen
Sachsen-Lauenburg: in 1. wie Würtenberg, in 2. wie Braunschweig
Grubenhagen.
Anhalt. Laße es bey dem abgelegten fürstlich Sachßen Weymarischen
voto, mit dem anhang, daß bey herrn Salvio notthürftige anführung ge-
schehe, nicht per modum consilii. Daß auch in Lateinischer sprache zu
schreiben, conformire er sich.
Henneberg. Wie Altenburg. Halte nützlich unnd notwendig, daß in
dem schreiben an ihre königliche majestät zu Schweden der ratification
zu gedencken. Damit aber diesem notwendigen punct desto beßer abge-
holffen werde, so weren die herren Kayserlichen zu ersuchen und zu
disponiren, daß sie selbst eine formulam ratificationis ufsetzten, wie ihre
königliche majestät zu Schweden solche einzuschücken und sich darüber
mit denen koniglich Schwedischen verglichen, ingleichen, in qua forma die
stende ihre ratificationes einzuschaffenn, welche formuln alsdann ihrer
königlichen majestät zuzuschücken, damit sie die erste beliebe und mit
der andern zufrieden sey. Von Braunschweig Zelle und Grubenhagen
weren statliche erinnerungen geschehen ratione ingredientium, denen man
sich conformire. Es werde aber nicht rathsam sein, daß man anführe, die
königin sey der soldatesq nichts schuldig, weil solches die soldatesq offen-
diren werde, unnd daher am besten, man berühre es nicht, sondern setze
alles uf den fuß: was man thue, geschehe pacis causa. Daß das schrei-
ben in Lateinischer sprache abgefaßet werde, difficulteten zu vermeiden,
sey am besten, ingleichen, daß man das schreiben durch einen courrier
fortschücke. Und weil von seiten Mecklenburg bedencken, [habe] man
solches etwa durch den Churbrandenburgischen residenten zu expedi-
ren. Seiner fürstlichen gnaden zu Mecklenburg aequivalens könne nicht
zurückbleiben, welches iedoch albereit zimlich praeparirt. Wegen des
schreiben an die Schwedische generalitet bedürffe es einer sonderbaren
deliberation, und hielte man dißeits solches nötig und gut. Es werde auch
die königlich Schwedischen herren abgesandten nicht offendiren, weil sie
solches vorm jahre selbst vorgeschlagen, auch an die herren Kayserlichen
damals gebracht worden, aber nachblieben, weil die herren katholischen
nicht [haben] einstimmen wollen, indem sie befürchtet, man werde sich
dadurch in diesem punct in obligation setzenn ; aber damals sey die
quaestio „an“ nicht erörtert gewesen wie nunmehr, da man auch albereit
ein gewiß quantum offerirt. Das schreiben könne wol also eingerichtet
werden, daß darunter kein bedencken.
In 2. wie Altenburg. Wofern aber die herren Kayserlichen wolten keine
conferenz leiden, uf denselben fall wie Würzburg und Grubenhagen.
Wetterauer Grafen. In 1. wie Grubenhagen und gleichstimmende, und
daß zuforderst mit herrn Salvio zu reden, umb zu sehen, ob compendio-
sior via könne erlanget werden. Wegen des idiomatis wie maiora; am besten
werde sein, wan es geschehe in Lateinischer sprach und solches schreiben
durch einen expressen courrir abgeschückt werde. So were auch in demsel-
ben quaestionis „cui“ und der ratification zu gedencken und anzuführen,
was man verwillige, geschehe amore pacis. So könne man vieleicht auch
darin des fürstlich Mecklenburgischen aequivalentis gedencken. Ob an
die generalitet zu schreiben, wie Braunschweig Grubenhagen. Wegen des
anlangens bey herrn graff Servient weren sie indifferent.
In 2. wie Würzburg und Braunschweig Grubenhagen.
Dieweil das churfürstliche und fürstliche collegium albereit voneinan-
der gangen und es 12 uhr, so wurde von dem Salzburgischen directorio
kein conclusum abgefast, sondern der verlas genommen, er wolle solches
abfaßen und morgen vor der re- und correlation ablesen .