Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert
152. Sitzung des Fürstenrats Osnabrück 1648 Mai 5/15, Freitag 7 Uhr
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Osnabrück 1648 Mai 5/15, Freitag 7 Uhr
Sachsen-Altenburg A II 2 fol. 93’–96 (= Druckvorlage); vgl. ferner Bamberg A V fol. 73–73’
(Notiz) und (damit identisch) Bamberg B II fol. 169–169’ sowie Würzburg A I 1 fol. 424–
424’, Österreich A IV (XLIV) fol. 65 (Notiz) und (damit identisch) Österreich BB III
fol. 64’ sowie Österreich D III S. 506.
Wie sollen die Satisfaktion für die schwedische, kaiserliche und bayerische Armee und der
allgemeine Truppenabzug vollzogen werden? – Verlesung des Salzburgischen Entwurfs der
„Erinnerungen“ des Fürstenrats Osnabrück von 1648 V 4/14 zu dieser Frage
Der Entwurf wurde in der verlesenen Fassung nicht ermittelt. In diktierter Form lag er in
der folgenden Sitzung am 16. Mai 1648 als Beratungsgegenstand vor. Die Identität von
verlesenem und diktierten Text ist nicht gesichert (s. [ Nr. 153 Anm. 1 ] ).
Textvorschlag des Corpus Evangelicorum für den Exekutionsartikel
Mehrfach überarbeitete Fassung: Meiern V, 804 ff.; zur Verlesung, Diktatur, Korrektur
und Revision des Textes s. [ Nr. 151 Anm. 26 ] .
Correlation berücksichtigt werden? (vgl. später Art. XVI IPO)
Eine Umfrage sowie Auseinandersetzung zwischen dem Österreichischen und Salzburgischen
Direktorium wegen der unvollständigen Ansage und der Aufsetzung des Entwurfs; Bitte
Österreichs und der meisten anderen Reichsstände um Diktatur der „Erinnerungen“.
(Im Rathaus zu Osnabrück). Vertreten: Österreich (Direktorium), Salzburg, Bayern, Sachsen-
Altenburg, Bamberg, Sachsen-Coburg, Würzburg, Sachsen-Weimar, Sachsen-Gotha, Sach-
sen -Eisenach, Brandenburg-Kulmbach, Brandenburg-Ansbach, Braunschweig-Celle, Braun-
schweig -Grubenhagen, Braunschweig-Wolfenbüttel, Braunschweig-Calenberg, Württem-
berg , Baden-Durlach, Baden-Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow, Pom-
mern -Stettin, Pommern-Wolgast. (Zu den Gesandten siehe die Verweise im Vorläufigen Per-
sonenregister .)
Österreichisches Direktorium. Es sey zwar gestern veranlaßet wor-
den , heute nicht zusammenzukommen, sondern zu erwarten, daß die
monita heute solten abgefast werden
heut, rath angesagt worden, da er vermeinet, es werde uf die re- und
correlation angesehen sein
vorkommende monita abgelesen werden.
Salzburg. (Herr Dr. Krebs:) Es sey von ezlichen bey dem reichsdirecto-
rio erinnerung geschehen, was man heute verrichten könne, sey nicht bis
morgen zu versparen ; dahero diese zusammenkunfft von dem reichsdi-
rectorio angeordnet worden.
Österreich. (Herr Dr. Goll:) Es sey der gebrauch, daß beede directo-
ria des fürstenraths sich pflegten zusammenzusezen und das conclusum
abzufaßen.
Nachdem sie nun noch miteinander deswegen in zwispalt wort gewechßelt,
verlas der Salzburgische director herr Dr. Krebs seinen uffsatz, mit dem
anhang, es stehe zu bedencken, ob das proiect in puncto executionis, so
a parte Altenburg gestrieges tages loco voti abgelesen und von andern
repetirt worden
S. [ Nr. 151 Anm. 26 ] .
correlation gedacht werden.
Österreich. In puncto satisfactionis militiae sey die quaestio „quomodo“,
als darin das gesez und die propheten
perfunctorie nicht also entsinnen und habe gleichwol als director mit der
abfaßung gezogen werden sollen. Etzliche auch, als Neuburg, Mechlen-
burg
Pfalz-Neuburg hatte sich in der vorangegangenen Sitzung durch Salzburg vertreten und
sein Votum wegen fehlender Instruktion suspendieren lassen; Mecklenburg-Schwerin hatte
zur Bedingung gemacht, daß seine Entschädigungsforderungen wegen der Zession Wismars
berücksichtigt würden, ehe es sich zur Militärsatisfaktion äußere (s. die entsprechenden
Voten in Nr. 151).
daß sölches vorhero vermittelst der dictatur zue communiciren und über
die sache, so in 20 puncten bestehe
Der Text zählte in der diktierten Fassung 18 Punkte (s. [ Nr. 153 Anm. 1 ] ).
auch eher nicht einlaßen und müße vorhin mit denen herren Kayserlichen
gesandten wegen ihrer majestät interesse daraus reden.
Bayern. Habe angehört, was a parte directorii vorkommen und was vor
monita zusammengetragen worden. Laße die erinnerungen an ihren orth
gestellet sein, aber wegen seiner churfürstlichen durchlaucht könne er sich
in nichts ercleren oder ichtwas improbiren oder approbiren, biß seiner
churfürstlichen durchlaucht vor dero reichsarmada nebens dem Bayeri-
schen creyß auch der Schwäbische und Fränckische assignirt wordenn.
Müße dieses allein erinnern, daß gesetzet, es sey der receß, so zwieschen
ihrer Kayserlichen majestät und ihrer churfürstlichen durchlaucht ufge-
richtet , zu cassiren
Bezug auf den Entwurf der „Erinnerungen“ des FRO von 1648 V 4/14 (s. Anm. 1). In der
1648 V 6/16 vorliegenden, diktierten Fassung (s. [ Nr. 153 Anm. 1 ] ) steht an der entsprechen-
den Stelle weder cassation noch cassiren (s. Meiern V, 801 , Punkt 17). Zum ksl.-kurbay.
Rezeß von 1648 II 24/III 28 über die beiderseitige Zusammenarbeit beim Feldzug 1648 s.
[ Nr. 145 Anm. 12 ] .
daß in einigem voto daß wort „cassation“ dißfals gebraucht worden
Bitte, man wolle diesen punct herauslaßenn; den sonst müße er nicht allein
alhier im fürstenrath, sondern auch in pleno dawieder protestiren.
Sey indifferent, ob der ietz abgelesene uffsatz zu dictiren.
Salzburg. Sie wolten vernehmen, was die erinnerungen geben würden,
und unterdeß priora repetiren.
Sachsen-Altenburg. Man halte dafür, daß dieses mit dem puncto exe-
cutionis zu coniungiren
man nun der herren churfürstlichen gedancken vernommen, könte man
sich morgen ercleren. Sonst were wol bey dem uffsatz ein und anders zu
erinnern.
Bamberg. Wann dieses conclusum dictirt, habe man sich zu vernehmen.
Sachsen-Coburg. Wie Sachßen Altenburg.
Würzburg. Man werde morgenden tag dergestalt auch verliehren und
nicht zur re- und correlation gelangen können; den die sache zu weit-
lauftig und wichtig, darüber man sich ohne ordentliche umbfrage nicht
werde resolviren können. Halte dafür, die herren churfürstlichen sein zu
vernehmen, ob sie heute ihre gedancken wolten heraussagen.
Sachsen-Weimar, -Gotha und -Eisenach. Halte genzlich dafür, es
sey gut, wenn man der herren churfürstlichen gedancken alsbald erfahre
und sie unsere, des fürstenraths; daß sie also darüber zu befragen und zu
ersuchen, sie möchten ihr conclusum auch per dictaturam communiciren.
Am besten werde sein, wann ieder seine monita izo ins mittel bringe, soviel
ihm beyfalle.
Brandenburg-Kulmbach und -Ansbach. Habe die gewisheit, daß
die herren churfürstlichen nicht untereinander einig, und halte am besten,
daß dieses conclusum ad dictaturam gegeben werde wie auch das pro-
iect in puncto executionis, damit auch die churfürstlichen sich hierauff
ercleren könten. Die herren churfürstlichen würden schwerlich, weil si[e]
discrepant, ihre meynung herausgeben, ehe sie einen schluß gemachet.
Braunschweig-Celle. Habe nicht gewust, zu was ende dieser rathgang
angesetzet und daß die correlation solle abgelesen werden. Wolte dafürhal-
ten , daß es zu dictiren, sey iedoch indifferent, ob iedes erinnerung über
diesen begrif ietzo ins mittel zu bringen und die herren churfürstlichen zu
ersuchen, ob sie per dictaturam ihre meynung wollen communiciren. Das
friedenswerck laße sich nicht zwingen noch übereylen. Wann eine diffi-
cultet [be]stehe, möchte man doch einen terminum physicum zulaßen.
Braunschweig-Grubenhagen. Man habe gestern verlaßen und die
abrede genommen, es solten die monita dictirt werden. Habe also nicht
gewust, was vorgehen solle. Bitte, man wolle es andermal bey der ordnung
und abrede laßenn. Man solle dieses dictiren als rem deliberandam und
könne mit denen herren churfürstlichen mit nutz nicht communiciren,
weil wir darin nicht einig noch einen schluß. Laße es also dabey, daß das
reichsdirectorium dieses conclusum und den punctum executionis möchte
laßen dictiren, zumal diese beede puncta nicht zu divelliren.
Braunschweig-Wolfenbüttel. Bitte umb dictatur, was gestern von
seiten Altenburg und heute das directorium abgelesen.
Braunschweig-Calenberg. Wie vorhin Grubenhagen.
Württemberg. Es hette vieleicht niemand mehr ursach, den frieden zu
befordern, als Würtenberg, weil seine fürstliche gnaden izo den krieges-
schwall uf dem halse
Die frz. und die schwed. Armee lagen im Hgt. Württemberg (s. [ Nr. 151 Anm. 44 ] ).
und denen scribenten das silentium zu imponiren, damit es nicht vor der
zeit auskomme.
Baden-Durlach, Baden-Baden, Mecklenburg-Schwerin und
-Güstrow, Pommern-Stettin und -Wolgast. Wolten der commu-
nication per dictaturam erwartenn.
Österreichisches Direktorium. Conclusum: Wolle mit dem reichs-
directorio reden, damit die begehrte communication per dictaturam ge-
schehe .
Herr Dr. Goll, nachdem sie sich draußen mit denen Churmainzischen
unterredet, eröfnete, alß sie izo mit dem Churmainzischen abgesandten
herrn Meel reden wollen, habe es derselbe auch in willens gehabt und
gesagt, daß ezliche unter den churfürstlichen dafürgehalten, es solle re-
und correferirt werden, aber die catholischen churfürstlichen weren der
meynung, daß dero zu Münster meynung zu erwarten. Im fall, dieselbe
aber nicht einlange, weren sie entschloßen, morgen zur re- und correlation
zu schreiten. Es ließen ihnen auch die herren churfürstlichen gefallen,
daß der uffsatz in puncto executionis dictirt werde, aber der catholischen
churfürsten gesandte hetten auch ein proiect verfaßet
Die kath. Kfl. hatten vom CE einen Textvorschlag in puncto executionis et assecurationis
pacis erhalten, den sie nach Maßgabe der erinnerungen der Ksl. korrigiert und diesen am
1. Mai 1648 übergeben hatten ( APW III C 2/2, 1056f. Z. 37–41, 1–4). Wahrscheinlich war
dieser Textvorschlag gemeint. Der Text wurde nicht ermittelt.
wehre der herren Kayserlichen schriftliche meynung
Wahrscheinlich ist der ksl. Textvorschlag für Art. XVI und XVII IPO (über die Sicherung
und den Vollzug des Friedens) gemeint (s. [ Nr. 151 Anm. 39 ] ).