Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert
152. Sitzung des Fürstenrats Osnabrück 1648 Mai 5/15, Freitag 7 Uhr

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Sitzung des Fürstenrats


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Osnabrück 1648 Mai 5/15, Freitag 7 Uhr

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Sachsen-Altenburg A II 2 fol. 93’–96 (= Druckvorlage); vgl. ferner Bamberg A V fol. 73–73’
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(Notiz) und (damit identisch) Bamberg B II fol. 169–169’ sowie Würzburg A I 1 fol. 424–
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424’, Österreich A IV (XLIV) fol. 65 (Notiz) und (damit identisch) Österreich BB III
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fol. 64’ sowie Österreich D III S. 506.

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Wie sollen die Satisfaktion für die schwedische, kaiserliche und bayerische Armee und der
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allgemeine Truppenabzug vollzogen werden? – Verlesung des Salzburgischen Entwurfs der
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„Erinnerungen“ des Fürstenrats Osnabrück von 1648 V 4/14 zu dieser Frage

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Der Entwurf wurde in der verlesenen Fassung nicht ermittelt. In diktierter Form lag er in
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der folgenden Sitzung am 16. Mai 1648 als Beratungsgegenstand vor. Die Identität von
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verlesenem und diktierten Text ist nicht gesichert (s. [ Nr. 153 Anm. 1 ] ).
. Soll der
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Textvorschlag des Corpus Evangelicorum für den Exekutionsartikel

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Mehrfach überarbeitete Fassung: Meiern V, 804 ff.; zur Verlesung, Diktatur, Korrektur
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und Revision des Textes s. [ Nr. 151 Anm. 26 ] .
diktiert und in der
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Correlation berücksichtigt werden? (vgl. später Art. XVI IPO)

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Eine Umfrage sowie Auseinandersetzung zwischen dem Österreichischen und Salzburgischen
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Direktorium wegen der unvollständigen Ansage und der Aufsetzung des Entwurfs; Bitte
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Österreichs und der meisten anderen Reichsstände um Diktatur der „Erinnerungen“.

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(Im Rathaus zu Osnabrück). Vertreten: Österreich (Direktorium), Salzburg, Bayern, Sachsen-
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Altenburg, Bamberg, Sachsen-Coburg, Würzburg, Sachsen-Weimar, Sachsen-Gotha, Sach-
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sen -Eisenach, Brandenburg-Kulmbach, Brandenburg-Ansbach, Braunschweig-Celle, Braun-
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schweig -Grubenhagen, Braunschweig-Wolfenbüttel, Braunschweig-Calenberg, Württem-
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berg , Baden-Durlach, Baden-Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow, Pom-
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mern -Stettin, Pommern-Wolgast. (Zu den Gesandten siehe die Verweise im Vorläufigen Per-
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sonenregister .)

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Österreichisches Direktorium. Es sey zwar gestern veranlaßet wor-
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den , heute nicht zusammenzukommen, sondern zu erwarten, daß die
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monita heute solten abgefast werden

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Das Salzburgische Direktorium hatte am Vortag am Schluß der Sitzung angekündigt, daß
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die nächste Sitzung erst am übernächsten Tag stattfinden solle (s. Nr. 151 bei Anm. 52).
. So sey ihm aber, und zwar erst
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heut, rath angesagt worden, da er vermeinet, es werde uf die re- und
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correlation angesehen sein

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Bereits in der FRO -Sitzung vom 8. Mai 1648 war in Wiederholung früherer Kritik bean-
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standet worden, daß die Beratungsgegenstände nicht rechtzeitig bekanntgegeben wurden
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(s. Nr. 146 bei Anm. 21). Jetzt war wiederum versäumt worden, mit der Ansage auch den
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Zweck der Sitzung mitzuteilen.
. A parte Salzburg würden die gestriges tags
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vorkommende monita abgelesen werden.

[p. 143] [scan. 233]


1
Salzburg. (Herr Dr. Krebs:) Es sey von ezlichen bey dem reichsdirecto-
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rio erinnerung geschehen, was man heute verrichten könne, sey nicht bis
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morgen zu versparen

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Von den später votierenden Ges. äußerte nur Würzburg Ungeduld (s. dessen Votum).
; dahero diese zusammenkunfft von dem reichsdi-
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rectorio angeordnet worden.

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Österreich. (Herr Dr. Goll:) Es sey der gebrauch, daß beede directo-
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ria des fürstenraths sich pflegten zusammenzusezen und das conclusum
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abzufaßen.

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Nachdem sie nun noch miteinander deswegen in zwispalt wort gewechßelt,
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verlas der Salzburgische director herr Dr. Krebs seinen uffsatz, mit dem
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anhang, es stehe zu bedencken, ob das proiect in puncto executionis, so
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a parte Altenburg gestrieges tages loco voti abgelesen und von andern
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repetirt worden , solle ad dictaturam kommen und deßelben auch in der
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correlation gedacht werden.

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Österreich. In puncto satisfactionis militiae sey die quaestio „quomodo“,
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als darin das gesez und die propheten

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Vgl. Mt 11,13 und 22,40; Lk 16,16 und 24,44; Jo 1,45; Röm 3,21; Apg 28,23. Hier ist
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gemeint, daß diese Frage von hervorragender Wichtigkeit sei.
, wol zu erwegen. Er könne sich
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perfunctorie nicht also entsinnen und habe gleichwol als director mit der
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abfaßung gezogen werden sollen. Etzliche auch, als Neuburg, Mechlen-
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burg

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Pfalz-Neuburg hatte sich in der vorangegangenen Sitzung durch Salzburg vertreten und
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sein Votum wegen fehlender Instruktion suspendieren lassen; Mecklenburg-Schwerin hatte
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zur Bedingung gemacht, daß seine Entschädigungsforderungen wegen der Zession Wismars
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berücksichtigt würden, ehe es sich zur Militärsatisfaktion äußere (s. die entsprechenden
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Voten in Nr. 151).
, hetten sich mit mangel der instruction entschuldiget. Halte dafür,
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daß sölches vorhero vermittelst der dictatur zue communiciren und über
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die sache, so in 20 puncten bestehe

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Der Text zählte in der diktierten Fassung 18 Punkte (s. [ Nr. 153 Anm. 1 ] ).
, nicht also zu verfahren. Könne sich
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auch eher nicht einlaßen und müße vorhin mit denen herren Kayserlichen
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gesandten wegen ihrer majestät interesse

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Der Ks. forderte Satisfaktion für die ksl. Reichsarmee (s. Nr. 147).
daraus reden.

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Bayern. Habe angehört, was a parte directorii vorkommen und was vor
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monita zusammengetragen worden. Laße die erinnerungen an ihren orth
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gestellet sein, aber wegen seiner churfürstlichen durchlaucht könne er sich
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in nichts ercleren oder ichtwas improbiren oder approbiren, biß seiner
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churfürstlichen durchlaucht vor dero reichsarmada nebens dem Bayeri-
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schen creyß auch der Schwäbische und Fränckische assignirt wordenn.

[p. 144] [scan. 234]


1
Müße dieses allein erinnern, daß gesetzet, es sey der receß, so zwieschen
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ihrer Kayserlichen majestät und ihrer churfürstlichen durchlaucht ufge-
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richtet , zu cassiren

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Bezug auf den Entwurf der „Erinnerungen“ des FRO von 1648 V 4/14 (s. Anm. 1). In der
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1648 V 6/16 vorliegenden, diktierten Fassung (s. [ Nr. 153 Anm. 1 ] ) steht an der entsprechen-
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den Stelle weder cassation noch cassiren (s. Meiern V, 801 , Punkt 17). Zum ksl.-kurbay.
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Rezeß von 1648 II 24/III 28 über die beiderseitige Zusammenarbeit beim Feldzug 1648 s.
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[ Nr. 145 Anm. 12 ] .
. Solchem müße er wiedersprechen. Wiße auch nicht,
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daß in einigem voto daß wort „cassation“ dißfals gebraucht worden

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Soweit das Protokoll erkennen läßt, wurde dieser Begriff in der Sitzung am 14. Mai 1648
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nicht verwendet (s. Nr. 151); doch findet er sich (gemäß dem Protokoll des FRO ) in der
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„Meinung“ des SRO von 1648 V 2/12, Punkt [2] (s. Nr. 149 bei Anm. 19).
.
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Bitte, man wolle diesen punct herauslaßenn; den sonst müße er nicht allein
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alhier im fürstenrath, sondern auch in pleno dawieder protestiren.

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Sey indifferent, ob der ietz abgelesene uffsatz zu dictiren.

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Salzburg. Sie wolten vernehmen, was die erinnerungen geben würden,
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und unterdeß priora repetiren.

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Sachsen-Altenburg. Man halte dafür, daß dieses mit dem puncto exe-
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cutionis zu coniungiren

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Indirekter Hinweis auf den von Sachsen-Altenburg in der vorangegangenen Sitzung ver-
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lesenen Textvorschlag für den Exekutionsart. (s. S. 129 Z. 18ff.).
und in eine re- und correlation gehörig. Wan
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man nun der herren churfürstlichen gedancken vernommen, könte man
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sich morgen ercleren. Sonst were wol bey dem uffsatz ein und anders zu
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erinnern.

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Bamberg. Wann dieses conclusum dictirt, habe man sich zu vernehmen.

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Sachsen-Coburg. Wie Sachßen Altenburg.

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Würzburg. Man werde morgenden tag dergestalt auch verliehren und
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nicht zur re- und correlation gelangen können; den die sache zu weit-
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lauftig und wichtig, darüber man sich ohne ordentliche umbfrage nicht
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werde resolviren können. Halte dafür, die herren churfürstlichen sein zu
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vernehmen, ob sie heute ihre gedancken wolten heraussagen.

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Sachsen-Weimar, -Gotha und -Eisenach. Halte genzlich dafür, es
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sey gut, wenn man der herren churfürstlichen gedancken alsbald erfahre
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und sie unsere, des fürstenraths; daß sie also darüber zu befragen und zu
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ersuchen, sie möchten ihr conclusum auch per dictaturam communiciren.
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Am besten werde sein, wann ieder seine monita izo ins mittel bringe, soviel
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ihm beyfalle.

[p. 145] [scan. 235]


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Brandenburg-Kulmbach und -Ansbach. Habe die gewisheit, daß
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die herren churfürstlichen nicht untereinander einig, und halte am besten,
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daß dieses conclusum ad dictaturam gegeben werde wie auch das pro-
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iect in puncto executionis, damit auch die churfürstlichen sich hierauff
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ercleren könten. Die herren churfürstlichen würden schwerlich, weil si[e]
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discrepant, ihre meynung herausgeben, ehe sie einen schluß gemachet.

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Braunschweig-Celle. Habe nicht gewust, zu was ende dieser rathgang
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angesetzet und daß die correlation solle abgelesen werden. Wolte dafürhal-
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ten , daß es zu dictiren, sey iedoch indifferent, ob iedes erinnerung über
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diesen begrif ietzo ins mittel zu bringen und die herren churfürstlichen zu
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ersuchen, ob sie per dictaturam ihre meynung wollen communiciren. Das
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friedenswerck laße sich nicht zwingen noch übereylen. Wann eine diffi-
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cultet [be]stehe, möchte man doch einen terminum physicum

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terminum physicum bedeutet hier: einen angemessenen und nicht übereilten Termin (vgl.
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Georges II, 1699 s. v. physicus ) .
zulaßen.

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Braunschweig-Grubenhagen. Man habe gestern verlaßen und die
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abrede genommen, es solten die monita dictirt werden. Habe also nicht
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gewust, was vorgehen solle. Bitte, man wolle es andermal bey der ordnung
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und abrede laßenn. Man solle dieses dictiren als rem deliberandam und
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könne mit denen herren churfürstlichen mit nutz nicht communiciren,
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weil wir darin nicht einig noch einen schluß. Laße es also dabey, daß das
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reichsdirectorium dieses conclusum und den punctum executionis möchte
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laßen dictiren, zumal diese beede puncta nicht zu divelliren.

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Braunschweig-Wolfenbüttel. Bitte umb dictatur, was gestern von
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seiten Altenburg und heute das directorium abgelesen.

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Braunschweig-Calenberg. Wie vorhin Grubenhagen.

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Württemberg. Es hette vieleicht niemand mehr ursach, den frieden zu
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befordern, als Würtenberg, weil seine fürstliche gnaden izo den krieges-
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schwall uf dem halse

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Die frz. und die schwed. Armee lagen im Hgt. Württemberg (s. [ Nr. 151 Anm. 44 ] ).
. Halte iedoch dafür, daß beede proiect zu dictiren
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und denen scribenten das silentium zu imponiren, damit es nicht vor der
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zeit auskomme.

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Baden-Durlach, Baden-Baden, Mecklenburg-Schwerin und
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-Güstrow, Pommern-Stettin und -Wolgast.
Wolten der commu-
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nication per dictaturam erwartenn.

[p. 146] [scan. 236]


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Österreichisches Direktorium. Conclusum: Wolle mit dem reichs-
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directorio reden, damit die begehrte communication per dictaturam ge-
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schehe .

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Herr Dr. Goll, nachdem sie

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Gemeint sind der Öst. und Salzburgische Direktor, Goll und Johann Adam Krebs.
sich draußen mit denen Churmainzischen
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unterredet, eröfnete, alß sie izo mit dem Churmainzischen abgesandten
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herrn Meel reden wollen, habe es derselbe auch in willens gehabt und
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gesagt, daß ezliche unter den churfürstlichen dafürgehalten, es solle re-
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und correferirt werden, aber die catholischen churfürstlichen weren der
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meynung, daß dero zu Münster meynung zu erwarten. Im fall, dieselbe
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aber nicht einlange, weren sie entschloßen, morgen zur re- und correlation
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zu schreiten. Es ließen ihnen auch die herren churfürstlichen gefallen,
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daß der uffsatz in puncto executionis dictirt werde, aber der catholischen
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churfürsten gesandte hetten auch ein proiect verfaßet

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Die kath. Kfl. hatten vom CE einen Textvorschlag in puncto executionis et assecurationis
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pacis erhalten, den sie nach Maßgabe der erinnerungen der Ksl. korrigiert und diesen am
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1. Mai 1648 übergeben hatten ( APW III C 2/2, 1056f. Z. 37–41, 1–4). Wahrscheinlich war
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dieser Textvorschlag gemeint. Der Text wurde nicht ermittelt.
, und ebenmeßig
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wehre der herren Kayserlichen schriftliche meynung

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Wahrscheinlich ist der ksl. Textvorschlag für Art. XVI und XVII IPO (über die Sicherung
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und den Vollzug des Friedens) gemeint (s. [ Nr. 151 Anm. 39 ] ).
in iedes handen.

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