Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert
150. Deputation der Osnabrücker Reichsstände zu (Kur-)Bayern undSitzung des Fürstenrats Osnabrück 1648 Mai 3/13, Mittwoch 8 Uhr

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Deputation der Osnabrücker Reichsstände zu (Kur-)Bayern undSitzung des Fürstenrats


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Osnabrück 1648 Mai 3/13, Mittwoch 8 Uhr

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Sachsen-Altenburg A II 2 fol. 77’–79 (= Druckvorlage); vgl. ferner Bamberg A V fol. 57–59
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und (damit identisch) Bamberg B II fol. 158’–159’ sowie Würzburg A I 1 fol. 406’–409’.

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I (Deputation der reichsständischen Gesandten in Osnabrück zu (Kur-)Bayern): Mitteilung
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der Beschlüsse vom 2./12. Mai 1648 über die Fragen, wer Militärsatisfaktion erhalten solle und
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von wem sie aufzubringen sei, mit der Bitte, sich zur Abfindung der bayerischen Reichsarmee
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mit dem Bayerischen Reichskreis zu begnügen.

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II (Sitzung des Fürstenrats): Bericht über die Deputation der reichsständischen Gesandten in
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Osnabrück zu den Kaiserlichen am 2./12. Mai 1648 zur Mitteilung der Beschlüsse über die
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Militärsatisfaktion mit der Bitte, sich zur Abfindung der kaiserlichen Reichsarmee mit dem
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Österreichischen Reichskreis zu begnügen; Bericht über die Deputation zu (Kur-)Bayern
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(siehe I); Bekanntgabe der Proposition für die nächste Sitzung: Wie soll die Militärsatisfaktion
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aufgebracht und durchgeführt werden? (vgl. später Art. XVI,8–14 IPO)

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In II keine Umfrage. Nach Bekanntgabe der Proposition Erinnerung Sachsen-Altenburgs,
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daß Kaiserliche, Schweden und Reichsstände frühzeitig für Ratifikationsformulare sorgen
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möchten und daß dies bei Kaiserlichen und Schweden durch eine Deputation anzuregen sei.

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(Im Rathaus zu Osnabrück). I Deputierte: Kurmainz, Kursachsen; Bamberg, Sachsen-Alten-
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burg, Braunschweig-Celle, Wetterauer Grafen durch Nassau-Saarbrücken; Lübeck, Regens-
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burg.

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II Vertreten (soweit ersichtlich): Salzburg (Direktorium), Sachsen-Altenburg. (Zu den Ge-
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sandten siehe die Verweise im Vorläufigen Personenregister.)

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War den 3 reichscollegiis zu rathe angesagt, in puncto satisfactionis mili-
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tiae die quaestionem „quomodo“ zu entschließen. Weil nun gestern eine
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deputation an die Churbayerischen geschloßen

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Am 12. Mai 1648 hatten die (Teil-)Kurien in Osnabrück in der Re- und Correlation
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beschlossen, daß eine „Reichsdeputation“ an die Ksl. und Kurbayerischen geschickt werden
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solle, um ihnen die Beschlüsse der Rst. in Osnabrück über die Militärsatisfaktion und dabei
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speziell jene, welche die ksl. bzw. kurbay. Reichsarmee betrafen, mitzuteilen (Text der
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Beschlüsse: s. Nr. 149, Ende des Protokolls, besonders Punkt 2 des conclusum). – Im SRO
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wurde in der Sitzung dieses Tages nur über die Deputation zu (Kur-)bayern berichtet, ohne
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daß die Ansage, über das „quomodo“ der Militärsatisfaktion zu beraten, erwähnt worden
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wäre. Erst in der übernächsten Sitzung am 16. Mai 1648 widmete sich der SRO diesem
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Thema (s. APW III A 6 Nr. 129 und 131).
, so wurd mit denensel-

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118,27–119,1 so – geredet] Bamberg A V: Es ist in Gegenwart des Chursachsischen, Bam-
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bergischen, Sachsen Altenburgischen, Braunschweig Lüneburgischen undt statt Straß-
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burgischen gesandtens von dem herrn Churmayntzischen directore beiden Churbeyeri-
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schen gesandten bedeutet worden, was gestrigen tags geschloßen, mit angeheffter remon-
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stration, das ihre churfürstliche durchlaucht gleichwohl die hohe churfürstliche wurde
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sambt der Obern Pfaltz erblich undt ewig vor dero hochlobliches haus zugeeignet undt
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manutention dabei von beiden cronen undt allen reichsstandten versprochen wurde, so
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gleichwohl seine churfürstliche durchlaucht vorhero nicht gehabt. Nicht wenigers wehre
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bekandt, das die mediat ihrer churfürstlichen durchlaucht anvertraudte reichsvölcker aus
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des Reichs obern craisen, dem Fränckischen, Schwabischen undt Bayerischen, dato en-
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treteniret, wenigers nicht recruten undt andere dergleichen gelder von ihrer majestät
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gutgemachet worden mit angeheften begehren, der stende gestriges conclusum ihrer
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churfürstlichen durchlauchtt zu dero gefölgiger approbation zu hinderbringen.

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Illi: Bedankten sich der deputation aus allen reichscollegiis, erholten dero instruction,
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remonstrirten ihrer durchlaucht hohe, dem Reich ohne ohnzeitigen ruhmb in fast 30 iahr
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lang geleiste merita wie auch dero reichsvolcker, so in einen iahr 3 schlachten vor 2 iahren
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beigewohnet, alß in Boheim, vor Mergetheimb undt bei All〈ein〉. Die subsidia Caesarea
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wurden nit in pecunia refundiret. Die Chur- undt Oberpfaltz betrefendt, da wehre
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bekandt, welchergestalt vermög des Paviischen vertrags die alternativa ihrer churfürstli-
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chen durchlaucht antecessoren seit 300 iahren gebuhrte, auch quo titulo oneroso dieselbe
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die Oberpfaltz innenhetten, aus welcher iahrlich uber 20 000 daler intraden derzeit nicht
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zu erheben. Urgirten assignationem der 3 ohnedas verderbter craisen undt eine mehr
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zulängige resolution etc., dabei dan hinc inde allerhandt remonstration beschehen. –
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Inde digressi deputati unumquodque collegium separato loco convenit ibidem.

[p. 119] [scan. 209]


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ben uff dem rathhause geredet

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Raigersperger sprach im Namen der Deputierten zu den (kur-)bay. Ges. (Johann Adolf
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Krebs und Ernst). Zum Erwerb der Kurwürde und der Oberpfalz durch Kf. Maximilian I.
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und den Bedingungen (Rückgabe Oberösterreichs, Anrechnung auf die Kriegskosten),
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worauf Raigersperger bzw. die (kur-)bay. Ges. anspielen (Textvariante Z. 9f. und 24f.), s.
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APW [III A 3/4 Nr. 129 Anm. 48] . Die in der Textvariante Z. 20f. genannten Schlachten mit
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Beteiligung der kurbay. Reichsarmee sind jene bei Jankau in Böhmen, bei Mergentheim
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und bei Alerheim in der Nähe von Nördlingen (1645 III 6, V 5 und VIII 3, s. Höfer, 329).
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Der ebenda Z. 23 genannte Vertrag ist der Wittelsbacher Hausvertrag von Pavia (1329),
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der für die Ausübung der Kurstimme eine Alternation zwischen der bay. und pfälzischen
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Linie vorsah. Durch die Goldene Bulle 1356 vom Mitbesitz der pfälzischen Kurstimme
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ausgeschlossen, konnte der bay. Zweig der Wittelsbacher seinen Anspruch auch später nicht
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behaupten ( Angermeier, 273f.; Straub, 210, 250).
, damit sich’s dan bis gegen 10 uhr ver-
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zog.

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Nachmals verfügte sich ein iedes collegium in sein zimmer, und wurd im
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fürstenrath durch das Salzburgische Direktorium (herrn Dr. Kreb-
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sen) kürzlich referirt, es hetten die deputirten aus den reichscollegiis nicht
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unterlaßen, gestrigem concluso gemeß [am 2./12. Mai 1648] nach mittage
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denen herren Kayserlichen und heute, [am 3./13. Mai 1648], denen herren

[p. 120] [scan. 210]


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Churbayerischen dasjenige

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Die Beschlüsse über die Militärsatisfaktion (s. Anm. 1). Deputierte waren Kurmainz (Meel),
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Kursachsen, Bamberg, Sachsen-Altenburg, Braunschweig-Celle, Wetterauer Gf.en (durch
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Nassau-Saarbrücken) sowie Lübeck und Regensburg ( Meiern V, 784 ; s. auch den Bericht
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über die Deputation in APW III A 6, 667f. Z. 11–35, 1–4).
vorzutragenn. Von denen herren Kayserli-
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chen sey es blos uf communication mit denen herren Churbayerischen
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genommen

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Die Ksl. teilten noch am selben Tag einer rst. Deputation ihre Antwort mit, über die im
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FRO am 14. Mai 1648 berichtet wurde (s. Nr. 151 zu Beginn des Protokolls).
, von disen aber mangel [an] instruction allegirt und auf der
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praetension wegen der dreien creise, nemblich des Schwäbischen, Fräncki-
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schen und Bayerischen, beharret worden mit dem erbiethen, solches seiner
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churfürstlichen durchlaucht gebührlich zu berichten. (Wasmaßen aber sol-
7
ches [!] deputationes bey denen herren Kayserlichen sowol als bey denen
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herren Churbayerischen abgeleget worden, ist mit mehrerm in diario zu
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befinden

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Nachgewiesen in [Nr. 151 Anm. 4] .
.)

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Sonst sey es an dem, daß gestern die quaestio „quis“ et „cui“ per maiora
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ihre erledigung erlanget

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Über die Fragen, wer Militärsatisfaktion erhalten und von wem diese aufgebracht werden
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solle, war am 12. Mai 1648 Re- und Correlation gehalten worden (s. Nr. 149).
, und nachdem leztens veranlaßung geschehen,
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man wolle die quaestionem „quomodo“ vornehmen und in eine abson-
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derliche umbfrage bringen

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Das FRO - conclusum von 1648 V 1/11 besagt in Punkt [III] 9, daß über die Frage, wie die
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Militärsatisfaktion aufgebracht werden solle, eine besondere Umfrage zu halten sei (s. den
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Text des conclusum in Nr. 148 zu Beginn des Protokolls). Entsprechend wurde die Frage
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„quomodo“ bei der Re- und Correlation am 12. Mai 1648 (s. Nr. 149) nicht behandelt.
, so erinnere man sich von seiten des Salzbur-
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gischen directorii, daß am 9. huius st. n. unterschiedene erinnerungen in
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votis vorkommen und in consideration gezogen

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S. in den Voten in Nr. 147 jeweils Punkt 3.
. Ebenmeßig seyen auch
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gute erinnerungen quoad executionem ins mittel bracht,

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120,16–121,1 welche – wiederholte] Bamberg A V: 1. Ut assignatio et distributio circulariter,
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sed singulis statibus fiat, et quidem secundum matriculam.

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2. Ut pendente et currente termino solutionis et executionis quoad iurisdictionem crimi-
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nalem et civilem miles statui assignatus ab eius directione pendeat.

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3. A die factae assignationis praesidiorum contributiones aut tollendas aut decurtandas
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de quota conventa.

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4. Ratione executionis apud Suecos laborandum de assecuratione, quod solutio exaucto-
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rationem complectere debeat.

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5. Ad haec providendum esse, ne propter morosos status alii, qui solutionem praestitere,
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non graventur ac desuper sufficienter caveatur.

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Bey dieser quaestion „quomodo“ vermercket auch, das die herren churfürstlichen bereits
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allerhandt gute erinnerung gethan, das nemblich der soldaten assignation nicht von
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den kriegenden theilen immediate, sondern von den stendten beschehen solle; dan das
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in puncto executionis pacis nicht allein uf exauctoration der Soldaten, sondern auch
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evacuation der plätz zu sehen.
welche er dann

[p. 121] [scan. 211]


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wiederholte mit andeuten, weil anizo die zeit zu kurz, wolle man morgen
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zuesammenkommen und fernerweit davon deliberiren

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S. Nr. 151. Das Direktorium wiederholte die Proposition in der nächsten Sitzung zwar nicht,
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aber Österreich zählte die einzelnen Punkte in seinem Votum auf, wobei die Restitution
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der besetzten Plätze (s. Z. 24f.) als Punkt 6 bezeichnet ist.
.

3
Sachsen-Altenburg.

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3 Altenburgischentheils] Bamberg A V: A protestantibus.
Altenburgischentheils wurd erinnert, man hette
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mögen wünschen, daß die deliberation iezo fortgehen können, sintemal
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denenienigen, die die kriegeslast auf dem halse, ein tag schwer und lang
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werde und in einem tage viel verenderung vorgehen könte. Man könne
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auch wol hinführo früher zusammenkommen und abreden, daß man nicht
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so lange warten dürffe, ehe man zur sache schreite.

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Sonst wolle man auch erinnern, daß vor diesem vorkommen

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Am 10. April 1648 hatten die Sachsen-Altenburger Ges. gegenüber Salvius in einer privaten
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Unterredung von der Notwendigkeit gesprochen, daß die ksl., schwed., frz. und rst. Ges.
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frühzeitig Ratifikationsformulare beschaffen möchten, damit diese bei Unterzeichnung des
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Friedens ausgestellt werden könnten ( Meiern V, 669 ). Wahrscheinlich wurde über dieses
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Thema auch im CE beraten, denn Sachsen-Altenburg sprach hier als dessen Repräsentant
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(s. Textvariante Z. 26).
, es möchten
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die herren Kayserlichen und königlich Schwedischen noch vor dem schluß
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die ratificationes einschaffen, weil es eine notwendige sache und großen
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ungelegenheiten dadurch vorkommen werde; derohalben vorzuschlagenn,
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daß sie etwa blanquet zur hand schaffen oder aber absonderliche ratifica-
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tiones, dann nicht eben nötig, solche dem friedensinstrumento einzuver-
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leiben. Daß auch von seiten der stende gesandten ihrer herren principaln
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ratificationes beyzeiten herbeygebracht würden. Deswegen werde nun
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nötig sein, daß man solches nochmahln durch eine deputation bey denen
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herren Kayserlichen unnd herren Schwedischen erinnere und daß sie sich
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gewißer formulare und wie auch der stende ratificationes lauten solten,
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miteinander verglichen.

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Placebat, man wolle bey morgender zusammenkunfft auch davon re-
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denn

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In der FRO -Sitzung vom 14. Mai 1648 wurde die Frage der Ratifikationen nur von
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Württemberg und Henneberg erwähnt (s. Nr. 151).
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