Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert
150. Deputation der Osnabrücker Reichsstände zu (Kur-)Bayern undSitzung des Fürstenrats Osnabrück 1648 Mai 3/13, Mittwoch 8 Uhr
150
Osnabrück 1648 Mai 3/13, Mittwoch 8 Uhr
Sachsen-Altenburg A II 2 fol. 77’–79 (= Druckvorlage); vgl. ferner Bamberg A V fol. 57–59
und (damit identisch) Bamberg B II fol. 158’–159’ sowie Würzburg A I 1 fol. 406’–409’.
I (Deputation der reichsständischen Gesandten in Osnabrück zu (Kur-)Bayern): Mitteilung
der Beschlüsse vom 2./12. Mai 1648 über die Fragen, wer Militärsatisfaktion erhalten solle und
von wem sie aufzubringen sei, mit der Bitte, sich zur Abfindung der bayerischen Reichsarmee
mit dem Bayerischen Reichskreis zu begnügen.
II (Sitzung des Fürstenrats): Bericht über die Deputation der reichsständischen Gesandten in
Osnabrück zu den Kaiserlichen am 2./12. Mai 1648 zur Mitteilung der Beschlüsse über die
Militärsatisfaktion mit der Bitte, sich zur Abfindung der kaiserlichen Reichsarmee mit dem
Österreichischen Reichskreis zu begnügen; Bericht über die Deputation zu (Kur-)Bayern
(siehe I); Bekanntgabe der Proposition für die nächste Sitzung: Wie soll die Militärsatisfaktion
aufgebracht und durchgeführt werden? (vgl. später Art. XVI,8–14 IPO)
In II keine Umfrage. Nach Bekanntgabe der Proposition Erinnerung Sachsen-Altenburgs,
daß Kaiserliche, Schweden und Reichsstände frühzeitig für Ratifikationsformulare sorgen
möchten und daß dies bei Kaiserlichen und Schweden durch eine Deputation anzuregen sei.
(Im Rathaus zu Osnabrück). I Deputierte: Kurmainz, Kursachsen; Bamberg, Sachsen-Alten-
burg, Braunschweig-Celle, Wetterauer Grafen durch Nassau-Saarbrücken; Lübeck, Regens-
burg.
II Vertreten (soweit ersichtlich): Salzburg (Direktorium), Sachsen-Altenburg. (Zu den Ge-
sandten siehe die Verweise im Vorläufigen Personenregister.)
War den 3 reichscollegiis zu rathe angesagt, in puncto satisfactionis mili-
tiae die quaestionem „quomodo“ zu entschließen. Weil nun gestern eine
deputation an die Churbayerischen geschloßen
Am 12. Mai 1648 hatten die (Teil-)Kurien in Osnabrück in der Re- und Correlation
beschlossen, daß eine „Reichsdeputation“ an die Ksl. und Kurbayerischen geschickt werden
solle, um ihnen die Beschlüsse der Rst. in Osnabrück über die Militärsatisfaktion und dabei
speziell jene, welche die ksl. bzw. kurbay. Reichsarmee betrafen, mitzuteilen (Text der
Beschlüsse: s. Nr. 149, Ende des Protokolls, besonders Punkt 2 des conclusum). – Im SRO
wurde in der Sitzung dieses Tages nur über die Deputation zu (Kur-)bayern berichtet, ohne
daß die Ansage, über das „quomodo“ der Militärsatisfaktion zu beraten, erwähnt worden
wäre. Erst in der übernächsten Sitzung am 16. Mai 1648 widmete sich der SRO diesem
Thema (s. APW III A 6 Nr. 129 und 131).
118,27–119,1 so – geredet] Bamberg A V: Es ist in Gegenwart des Chursachsischen, Bam-
bergischen, Sachsen Altenburgischen, Braunschweig Lüneburgischen undt statt Straß-
burgischen gesandtens von dem herrn Churmayntzischen directore beiden Churbeyeri-
schen gesandten bedeutet worden, was gestrigen tags geschloßen, mit angeheffter remon-
stration, das ihre churfürstliche durchlaucht gleichwohl die hohe churfürstliche wurde
sambt der Obern Pfaltz erblich undt ewig vor dero hochlobliches haus zugeeignet undt
manutention dabei von beiden cronen undt allen reichsstandten versprochen wurde, so
gleichwohl seine churfürstliche durchlaucht vorhero nicht gehabt. Nicht wenigers wehre
bekandt, das die mediat ihrer churfürstlichen durchlaucht anvertraudte reichsvölcker aus
des Reichs obern craisen, dem Fränckischen, Schwabischen undt Bayerischen, dato en-
treteniret, wenigers nicht recruten undt andere dergleichen gelder von ihrer majestät
gutgemachet worden mit angeheften begehren, der stende gestriges conclusum ihrer
churfürstlichen durchlauchtt zu dero gefölgiger approbation zu hinderbringen.
Illi: Bedankten sich der deputation aus allen reichscollegiis, erholten dero instruction,
remonstrirten ihrer durchlaucht hohe, dem Reich ohne ohnzeitigen ruhmb in fast 30 iahr
lang geleiste merita wie auch dero reichsvolcker, so in einen iahr 3 schlachten vor 2 iahren
beigewohnet, alß in Boheim, vor Mergetheimb undt bei All〈ein〉. Die subsidia Caesarea
wurden nit in pecunia refundiret. Die Chur- undt Oberpfaltz betrefendt, da wehre
bekandt, welchergestalt vermög des Paviischen vertrags die alternativa ihrer churfürstli-
chen durchlaucht antecessoren seit 300 iahren gebuhrte, auch quo titulo oneroso dieselbe
die Oberpfaltz innenhetten, aus welcher iahrlich uber 20 000 daler intraden derzeit nicht
zu erheben. Urgirten assignationem der 3 ohnedas verderbter craisen undt eine mehr
zulängige resolution etc., dabei dan hinc inde allerhandt remonstration beschehen. –
Inde digressi deputati unumquodque collegium separato loco convenit ibidem.
ben uff dem rathhause geredet
Raigersperger sprach im Namen der Deputierten zu den (kur-)bay. Ges. (Johann Adolf
Krebs und Ernst). Zum Erwerb der Kurwürde und der Oberpfalz durch Kf. Maximilian I.
und den Bedingungen (Rückgabe Oberösterreichs, Anrechnung auf die Kriegskosten),
worauf Raigersperger bzw. die (kur-)bay. Ges. anspielen (Textvariante Z. 9f. und 24f.), s.
APW [III A 3/4 Nr. 129 Anm. 48] . Die in der Textvariante Z. 20f. genannten Schlachten mit
Beteiligung der kurbay. Reichsarmee sind jene bei Jankau in Böhmen, bei Mergentheim
und bei Alerheim in der Nähe von Nördlingen (1645 III 6, V 5 und VIII 3, s. Höfer, 329).
Der ebenda Z. 23 genannte Vertrag ist der Wittelsbacher Hausvertrag von Pavia (1329),
der für die Ausübung der Kurstimme eine Alternation zwischen der bay. und pfälzischen
Linie vorsah. Durch die Goldene Bulle 1356 vom Mitbesitz der pfälzischen Kurstimme
ausgeschlossen, konnte der bay. Zweig der Wittelsbacher seinen Anspruch auch später nicht
behaupten ( Angermeier, 273f.; Straub, 210, 250).
zog.
Nachmals verfügte sich ein iedes collegium in sein zimmer, und wurd im
fürstenrath durch das Salzburgische Direktorium (herrn Dr. Kreb-
sen) kürzlich referirt, es hetten die deputirten aus den reichscollegiis nicht
unterlaßen, gestrigem concluso gemeß [am 2./12. Mai 1648] nach mittage
denen herren Kayserlichen und heute, [am 3./13. Mai 1648], denen herren
Churbayerischen dasjenige
Die Beschlüsse über die Militärsatisfaktion (s. Anm. 1). Deputierte waren Kurmainz (Meel),
Kursachsen, Bamberg, Sachsen-Altenburg, Braunschweig-Celle, Wetterauer Gf.en (durch
Nassau-Saarbrücken) sowie Lübeck und Regensburg ( Meiern V, 784 ; s. auch den Bericht
über die Deputation in APW III A 6, 667f. Z. 11–35, 1–4).
chen sey es blos uf communication mit denen herren Churbayerischen
genommen
praetension wegen der dreien creise, nemblich des Schwäbischen, Fräncki-
schen und Bayerischen, beharret worden mit dem erbiethen, solches seiner
churfürstlichen durchlaucht gebührlich zu berichten. (Wasmaßen aber sol-
ches [!] deputationes bey denen herren Kayserlichen sowol als bey denen
herren Churbayerischen abgeleget worden, ist mit mehrerm in diario zu
befinden
Nachgewiesen in [Nr. 151 Anm. 4] .
Sonst sey es an dem, daß gestern die quaestio „quis“ et „cui“ per maiora
ihre erledigung erlanget
man wolle die quaestionem „quomodo“ vornehmen und in eine abson-
derliche umbfrage bringen
Das FRO - conclusum von 1648 V 1/11 besagt in Punkt [III] 9, daß über die Frage, wie die
Militärsatisfaktion aufgebracht werden solle, eine besondere Umfrage zu halten sei (s. den
Text des conclusum in Nr. 148 zu Beginn des Protokolls). Entsprechend wurde die Frage
„quomodo“ bei der Re- und Correlation am 12. Mai 1648 (s. Nr. 149) nicht behandelt.
gischen directorii, daß am 9. huius st. n. unterschiedene erinnerungen in
votis vorkommen und in consideration gezogen . Ebenmeßig seyen auch
gute erinnerungen quoad executionem ins mittel bracht,
120,16–121,1 welche – wiederholte] Bamberg A V: 1. Ut assignatio et distributio circulariter,
sed singulis statibus fiat, et quidem secundum matriculam.
2. Ut pendente et currente termino solutionis et executionis quoad iurisdictionem crimi-
nalem et civilem miles statui assignatus ab eius directione pendeat.
3. A die factae assignationis praesidiorum contributiones aut tollendas aut decurtandas
de quota conventa.
4. Ratione executionis apud Suecos laborandum de assecuratione, quod solutio exaucto-
rationem complectere debeat.
5. Ad haec providendum esse, ne propter morosos status alii, qui solutionem praestitere,
non graventur ac desuper sufficienter caveatur.
Bey dieser quaestion „quomodo“ vermercket auch, das die herren churfürstlichen bereits
allerhandt gute erinnerung gethan, das nemblich der soldaten assignation nicht von
den kriegenden theilen immediate, sondern von den stendten beschehen solle; dan das
in puncto executionis pacis nicht allein uf exauctoration der Soldaten, sondern auch
evacuation der plätz zu sehen.
wiederholte mit andeuten, weil anizo die zeit zu kurz, wolle man morgen
zuesammenkommen und fernerweit davon deliberiren .
Sachsen-Altenburg. Altenburgischentheils wurd erinnert, man hette
mögen wünschen, daß die deliberation iezo fortgehen können, sintemal
denenienigen, die die kriegeslast auf dem halse, ein tag schwer und lang
werde und in einem tage viel verenderung vorgehen könte. Man könne
auch wol hinführo früher zusammenkommen und abreden, daß man nicht
so lange warten dürffe, ehe man zur sache schreite.
Sonst wolle man auch erinnern, daß vor diesem vorkommen
Am 10. April 1648 hatten die Sachsen-Altenburger Ges. gegenüber Salvius in einer privaten
Unterredung von der Notwendigkeit gesprochen, daß die ksl., schwed., frz. und rst. Ges.
frühzeitig Ratifikationsformulare beschaffen möchten, damit diese bei Unterzeichnung des
Friedens ausgestellt werden könnten ( Meiern V, 669 ). Wahrscheinlich wurde über dieses
Thema auch im CE beraten, denn Sachsen-Altenburg sprach hier als dessen Repräsentant
(s. Textvariante Z. 26).
die herren Kayserlichen und königlich Schwedischen noch vor dem schluß
die ratificationes einschaffen, weil es eine notwendige sache und großen
ungelegenheiten dadurch vorkommen werde; derohalben vorzuschlagenn,
daß sie etwa blanquet zur hand schaffen oder aber absonderliche ratifica-
tiones, dann nicht eben nötig, solche dem friedensinstrumento einzuver-
leiben. Daß auch von seiten der stende gesandten ihrer herren principaln
ratificationes beyzeiten herbeygebracht würden. Deswegen werde nun
nötig sein, daß man solches nochmahln durch eine deputation bey denen
herren Kayserlichen unnd herren Schwedischen erinnere und daß sie sich
gewißer formulare und wie auch der stende ratificationes lauten solten,
miteinander verglichen.
Placebat, man wolle bey morgender zusammenkunfft auch davon re-
denn .