Acta Pacis Westphalicae III A 3,2 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 2. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Deputation der fürstlichen und städtischen Gesandten bei denschwedischen Gesandten Osnabrück 1645 Dezember 15/25

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Deputation der fürstlichen und städtischen Gesandten bei denschwedischen Gesandten


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Osnabrück 1645 Dezember 15/25

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Magdeburgische Unterthänigste relation Nr. 35, in: Magdeburg F II fol. 884–887, hier (sub
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dato 1645 XII 15 [ /25 ] ) fol. 885’–886’ (= Druckvorlage).

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Übergabe der Gravamina Evangelicorum . Dank für schwedische Assistenz im Magdeburger
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Admissionsstreit. Bitte Oxenstiernas um Assistenz bei schwedischen Satisfaktionsverhandlungen.
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Differente Ansichten über Unterschiede im Bekenntnis der Reformierten und der Lutheraner.
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Beilegung des Streits um die schwedische Forderung nach Freiem Geleit für die Mediatstände.
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Absicht der Franzosen, ihre Replik nicht schriftlich, sondern mündlich mitzuteilen.

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(Im Quartier der Schwedischen zu Osnabrück.) Anwesend: Schweden (Oxenstierna, Salvius),
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Magdeburg (Krull), Hessen-Darmstadt, Fränkische Grafen (Oelhafen von Schöllenbach), Stadt
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Bremen.

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Am 15. [ /25. ] Decembris ist die extraditio der gravaminum evangelicorum
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geschehen, und bin E{urer} Fürstlichen Durchlaucht

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Hg. August von Sachsen, Adm. von Magdeburg.
halber ich

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Krull.
zu den kö-
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niglich Schwedischen herren plenipotentiariis, die insinuation zu thu{n}, mit
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deputiret worden. Wie ich mich dann nebst den fürstlich Heßen Darmstätti-
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schen (w{eil} Meckelnburgk mit an das Churmainzische directorium verord-
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net

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Siehe Nr. 67.
), der Fränckischen graffen und der stadt Brehmen

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Die deputierten Stände (Magdeburg, Hessen-Darmstadt, Fränkische Gf.en, Stadt Bremen)
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sind auch genannt in APW II C 2, 28 Z. 19f. Die Fränkischen Gf.en vertrat Oelhafen von
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Schöllenbach. Bei Hessen-Darmstadt und Bremen, die durch zwei Ges. vertreten waren, ist
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ungewiß, welche an der Deputation teilnahmen.
umb 2 uhr in der
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königlich Schwedischen losament begeben und den herrn plenipotentiariis
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nomine publico ein exemplar von solchen gravaminibus zu dem ende exhibi-
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ret , damit sie sich zu jeder zeit darauff beziehen könte{n}, sie auch ersuchet,
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gleich wie sich dieselben der evangelischen bis anhero treulichen und sorgfel-
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tig angenommen, also wolten sie darmit ferner continuiren und dahin coope-
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riren helffen, damit diese gravamina nach billigen und christlichen dingen
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möchten accomodiret und hingeleget werden. Und weil Eurer Fürstlichen
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Durchlaucht admission halber zur session und voto es nunmehr auch richtig

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Der Magdeburger Admissionsstreit war am 22. Dezember beigelegt worden, s. Nr. 62 (oben
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S. 350 Z. 11ff).
,
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ist wolgemelten herren königlich Schwedischen plenipotentiariis in nahmen
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des sämbtlichen collegii hochfleißiger danck gesaget, daß sie bey demselben
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punct also fest bestanden und es dardurch befördert, daß nunmeh{r} solcher
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streit bey diesem convent niedergeleget worden.

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Worauff sie nicht allein solche gravamina willig angenommen, sondern sich
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auch erbotten, bey den handelungen und sonsten der evangelischen ferner
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treulichen anzunehmen und, was sie darbey vermöchten, gerne zu praestiren.
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Fragten, ob den herren Franzosen auch ein exemplar würde zugeschicket
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werden, dann solches nötig were, weil{n} ihre excellenz des folgenden tages
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nacher Münster sich begeben und der repliquen halber mit ihnen unterre-

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dung pflegen würden . Und wolten seine excellenz hoffen, die repliqua in-
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wendig 8 tage heraußerkommen werde.

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Wie nun angezeiget, wasgestalt durch gewiße deputatos den königlich Fran-
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zösischen herren plenipotentiariis ein exemplar zukommen werde, jedoch in
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Teutscher sprache , weil mann mit den vorseze{n}

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vorsezen bedeutet übertragen etwas vor ein anderes setzen ( Grimm XXVI, 1559 s. v. vor-
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setzen Punkt 7) und ist hier im Sinne von übersetzen gebraucht.
in das Lateinische so
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baldt nicht fertig werden können

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In der Sitzung am 24. Dezember wurde erwähnt, daß Gloxin einen lat. extract der Grava-
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mina Evangelicorum verfaßt habe (s. Nr. 63 bei Anm. 31). Gloxin sagte, daß die realia alle
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drinn seien, und Lampadius schlug vor, erst das dt. Exemplar zu insinuieren und das lat.
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nachzusenden, falls die Franzosen es wünschten, s. Nr. 63 (oben S. 166 Z. 36–39).
, gleichwol mit den erbieten, woferne die
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herren Franzosen annoch ein Lateinisches exemplar begehreten, es noch alle-
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zeit solte nachgeschicket werden.

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Worauff sagten ihre excellenz herr Oxenstiern, daß es beßer were, wann
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iezo daßselbige mitkommen könte, dann der herzog von Longuevill und
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monsieur Servient weren der Deutschen sprache nicht kündig, und ob sie
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wohl einen Teutschen monsieur Stenglin

Der aus Augsburg stammende Jeremias Stenglin war Dolmetscher Longuevilles. Außerdem
vertrat Stenglin von November 1647 bis April 1648 Johann Rudolf Wettstein, den Ges. Basels
und der ev. Orte der Eidgenossenschaft, in Münster. Er verließ den WFK im April 1648 und
war später eine Zeitlang Kanzler Longuevilles im Fürstentum Neuchâtel ( Gauss , 262 Anm. 1,
302f.). 1655 legte er sein Amt krankheitshalber nieder und kehrte nach Augsburg zurück, wo er
noch 1660 lebte ( Bosbach , Einleitung II Anm. 56).
bey sich, so weren doch dem-
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selben die realia allerdings nicht bekant, und könte leichtlichen in den vor-
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sezen irrthumb vorgehen und der eigentliche verstandt nicht recht assequi-
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ret werden.

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Sagten sonsten, daß sie ihresorts weinig darbey zu erinnern hetten, sondern
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weren also abgefaßet und geschaffen, daß sie solche gravamina und deren
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erörterung billig hielten. Herr Oxenstierna vermeldete auch, daß der
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Wü[ r ]zburgische gesanter herr von Vorburgk voriges tages bey ihme gewesen
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und zu verstehen geben, wie man catholischentheils gerne sehe, daß die gra-
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vamina ehestes zur handelung ausgestellet würden. Hette aber gesaget, wie er
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hoffte, mann werde uff evangelischer seite ihn[ en ], den catholischen, uff das
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erste mahl gnädig sein.

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In auffstehen erbotten seine excellenz sich beederseits nochmals, bey diesem
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werck daß beste zu thun und alle fleißige bemühung anzuwenden, damit den
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evangelischen möchte geholffen werden. Gleich wie aber die cron Schweden
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sich derselben so treulichen annehmen, also hoffte dieselbe in gegenfall wie-
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derumb , mann werde ihr in puncto satisfactionis auch gute assistenz leisten,
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damit sie ihr intent erheben und dasjenige erlangen mügen, was sich vor sol-
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che fleißige und continuirte bemühung gebühren würde.

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Ich habe in generalibus wiederumb geantworttet, daß wann evanglische für-
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sten undt stände bey dieser handlung und sonsten ihren excellenzen was an-
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genehmes würden praestiren und leisten können, daß sie darzu sich zu jeder-
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zeit willig erfinden laßen würden.

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Es kam auch ihre excellenz wegen der reformirten zu reden und fragte der
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statt Bremen abgeordneten, wie es dann mit denselben stünde, worauff er
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antworttete, er wolte hoffen, daß es in guten terminis, dann sie, die reformir-
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ten , ja auch der Augspurgischen confession verwant weren. Darauff sagten
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ihre excellenz, warümb sie dann die Lutterischen reformirten und ob sie dann
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eine religion mit uns hetten, welches der Bremische bejahete. Ihre Excellenz

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fragten weiter, ob sie dann auch in allen articuln sensu et verbis mit uns ein-
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stimmeten . Es were, antworttete er, weinig discrepanz.

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Herr Salvius interloquirte, sagende, er hette den Menzerum ad Augustanam
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confessionem

Bezug auf Balthasar Mentzer: Exegesis Augustanae Confessionis, cuius articuli XXI brevi-
ter et succincte explicantur […], zuerst Gießen 1613, erweitert 1615, zuletzt 1704. Mentzer
(1565–1627) war einer der führenden lutherischen Theologen vom Anfang des 17. Jh.s ( Preu-
schen
, 634; Mahlmann , Mentzer, 98ff.; s. BSB-AK 1501–1840, XXVII, 171f [ Signaturen:
Dogm. 689p = Ausgabe Gießen 1613; Polem. 1830; H.ref. 733u = erweiterte Ausgabe Gießen
1616 ] ).
vor diesen gelesen, der sezte, daß die Calvinisten fast in allen
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articuln von uns evangelischen discrepirten.

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Kamen darnach uff das colloquium Marpurgense

Gemeint ist das Marburger Religionsgespräch zwischen Zwingli und Luther und deren Anhän-
gern , das auf Veranlassung Lgf. Philipps von Hessen vom 1. bis 4. Oktober 1529 im Marbur-
ger Schloß stattfand. Hauptdiskussionspunkt war die Abendmahlslehre. Es kam zu keiner Eini-
gung , und die Lutheraner lehnten den Vorschlag der schweizerischen Gesprächsteilnehmer ab,
sich trotz des Lehrunterschieds gegenseitig als Brüder anzuerkennen und die volle kirchliche
Gemeinschaft zu gewähren. Am 4. Oktober verfaßte Luther 15 Glaubensartikel, die von bei-
den Seiten unterzeichnet wurden. 14 enthielten gemeinsame Lehrauffassungen, der 15. neben
gemeinsamen Überzeugungen auch die unterschiedlichen Lehrauffassungen über die Abend-
mahlslehre . Die 15 Art. wurden Vorlage des Augsburger Bekenntnisses ( May , 75–78).
zu reden. Da, sagte der
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Bremische, hette Lutherus die reformirten vor brüder erkennet, so müsten sie
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ja mit uns einig sein. Herr Oxenstiern antworttete, aus den thomis Lutheri
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were das contrarium zu nehmen und ein anders zu lesen.

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Kam darauff uff den punctum der Keyserlichen resolution, daß ihre Keyser-
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liche majestät sich erkleret hetten, die reformirten solten des religionfrie-
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dens alsdann genießen, si quiete vivant . Nun hette herr Oxenstiern neu-
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lich

Sehr wahrscheinlich am 19. Dezember 1645. An diesem Tag erstattete Trauttmansdorff den
schwed. Ges. die Revisite. Wie Trauttmansdorff dem Ks. berichtete, kam bei diesem über ein-
einhalbstündigen Besuch das Gespräch auf die pfälzischen Angelegenheiten, die lutherische und
Calvinische Konfession und das Ius reformandi (APW II A 3, 66 Z. 15ff.; 67 Z. 24–37).
den herrn graffen von Trautmanßdorff gefraget, wie sie solche wortt
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verstünden. Er geantworttet, daß es keinen andern verstandt hette, als wann
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sie nicht reformirten, welches ihnen auch nicht könte eingewilliget wer-
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den .

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Und berichteten in übrigen die herren Schwedischen plenipotentiarii, daß es
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nunmehr in puncto salvorum conductuum seine richtige maß erlanget und
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die Keyserlichen darauff sich erkleret, wie sie es begehret

Die Ksl.en hatten den Schweden die geforderten Geleitsbriefe am 20. Dezember zustellen las-
sen (s. [ Nr. 56 Anm. 27 ] ).
. Stände nun uff
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der replique, welche die Franzosen nicht gerne schrifftlichen außantwortten
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wolten . Sie aber, die Schwedischen, weren der meinung, daß dieselbe in
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scriptis ausgestellet und hernacher die handelungen mündtlichen angetretten
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würden, wie dann auch dißfals ihre excellenz mit den herren Franzosen
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reden, in übrigen auch der evangelischen gravamina ihnen recommendiren
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wolten.

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Sachanmerkungen zu Nr. 66

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