Acta Pacis Westphalicae III A 3,2 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 2. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Sitzung fürstlicher Gesandter (sessio 26) Osnabrück 1645 November 11/21

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Sitzung fürstlicher Gesandter (sessio 26)


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Osnabrück 1645 November 11/21

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Sachsen-Altenburg A I 1 fol. 263’ (= Druckvorlage; mit falscher Datierung); vgl. ferner
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Magdeburg A I fol. 247–254’ (undatiert), Magdeburg B fol. 132–133’, Sachsen-Gotha
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A II fol. 198, Sachsen-Weimar A I fol. 440’, Sachsen-Weimar B II fol. 341, Wetteraui-
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sche
Grafen ( Nassau-Dillenburg ) A fol. 69 [Konzept Heidfeld], den Druck in Meiern I,
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787 (Notiz).

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Verlesung des korrigierten Ersten Entwurffs

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Zum Ersten Entwurff s. [ Nr. 24 Anm. 1 ] und [ Nr. 31 Anm. 1 ] . Die hier verlesene Fassung des
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Ersten Entwurffs war nach Maßgabe der in den vorangegangenen Sitzungen (s. Nr. 31 bis
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35) beschlossenen Änderungswünsche korrigiert worden. Diese korrigierte Fassung konnte
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nicht ermittelt werden. Wahrscheinlich ähnelte sie dem bei Meiern abgedruckten Text.
der Evangelischen Staende zu Oßnabrueck Gut-
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achtens auf der beyden Cronen Propositiones

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Gemeint sind die schwed. Proposition II von 1645 VI 11 (s. [ Nr. 2 Anm. 34 ] ) und die frz.
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Proposition II von 1645 VI 11 (s. [ Nr. 7 Anm. 53 ] ).
und die darauf ertheilten Kayserlichen Re-
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sponsiones

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Gemeint sind die ksl. Responsionen vom 25. September 1645 (s. [ Nr. 14 Anm. 2 ] ).
. Verlesung eines Briefes der evangelischen Gesandten zu Münster in puncto admis-
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sionis

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Konnte nicht ermittelt werden. Absender und Betreff des Briefes sind angegeben in DGeissel
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fol. 72’ s. d. 1645 XI 11 [/21]. Die kath. Stände zu Münster hatten am 19. November 1645
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über die Admission Magdeburgs und der übrigen exclusi beraten. Das Conclusum sollte an
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Oelhafen und die anderen protestantes gegeben und sie gefragt werden, ob sie es an die ubrige
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ständt gelangen lassen wollten. Der Brief wird demnach das Conclusum der kath. Stände
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bezüglich der Admission Magdeburgs, Hessen-Kassels, Baden-Durlachs und Nassau- Saarbrük-
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kens enthalten haben (s. APW III A 4,1, 29f. Z. 8–31, 1–6).
.

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(Im Quartier der Magdeburgischen zu Osnabrück.) Anwesend (soweit ersichtlich

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Da keine ordnungsgemäße Umfrage gehalten wurde, folgen die Namen der in den Überliefe-
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rungen genannten Reichsstände, abgesehen vom Direktorium Magdeburg, in alphabetischer
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Reihenfolge.
): Magdeburg
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(Direktorium), Anhalt, Braunschweig-Lüneburg-Celle / Braunschweig-Lüneburg-Grubenhagen /
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Braunschweig-Lüneburg-Kalenberg, Hessen-Kassel, Mecklenburg-Schwerin / Mecklenburg- Gü-
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strow , Pommern-Stettin / Pommern-Wolgast, Sachsen-Altenburg / Sachsen-Coburg, Sachsen-
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Lauenburg, Sachsen-Weimar / Sachsen-Gotha / Sachsen-Eisenach, Wetterauische Grafen.

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Dienstags, den 15. [ ! ] Novembris [ st.v. ], vormittag ist man wiederumb bei
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dem fürstlich ertzbischoflich Magdeburgischen directorio beisamengewesen,

[p. 164] [scan. 182]


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und vom directore

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Kurt von Einsiedel (s. [ Nr. 1 Anm. 5 ] ).
abgelesen worden, wie und an welchen orten die besche-
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henen erinnerungen dem aufsatz

Gemeint ist der korrigierte Erste Entwurff (s. oben Anm. 1).
eingeruckt

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2 worden] In Magdeburg A I folgt: Es sei unnötig, über jeden Artikel in förmlicher Umfrage
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abzustimmen, wer was zu erinnern, faciat etc., wer nicht, taceat etc.

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Sodann wurden die einzelnen Artikel verlesen, wobei sich (am häufigsten) Pommern-Stettin
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und Wolgast, außerdem Sachsen-Altenburg und Coburg, Sachsen-Lauenburg, Braunschweig-
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Lüneburg-Celle, Kalenberg und Grubenhagen, Hessen-Kassel, Wetterauische Grafen, Meck-
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lenburg -Schwerin und Güstrow, Sachsen-Weimar, Gotha und Eisenach sowie Anhalt zu Wort
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meldeten.
worden.

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3–9 Damit – bringen] Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg ) A: worauff 4
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gantze stunden ganghen. Wird alßo nun daß conclusum evangelicorum soweit vor voll-
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kommen gehalten, außgenommen, daß die reformati geandet, daß mann sie nicht, wie
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doch die Schweden und Kayßer gethan

Bezug auf die schwed. Proposition II, Art. 4 ( Meiern I, 437 ), und auf die entsprechende ksl.
Responsion, Ad IV. ( Meiern I, 619 ).
, in den entwurff eingeschloßen. Lutherani ha-
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ben wohl ein project

Gemeint ist die Erklärung der lutherischen fürstlichen Gesandten zu Osnabrück über die
Admission der Reformierten zum Religionsfrieden (s. [ Nr. 37 Anm. 2 ] ).
geben, so aber den reformirten nicht gefallen, und darüber ferners
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consultirt worden

Siehe Nr. 40.
, darvon eigenes protocollum folgt.
Damit man auch gantz einig gewesen, und hat der fürstlich Braunschweigi-
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sche abgesandte

Lampadius.
ad articulum 3.

Bezug auf den korrigierten Ersten Entwurff (s. oben Anm. 1), zu Art. 3 der schwed. Proposi-
tion und Art. 4, 5 und 6 der frz. Proposition (Amnestie und Restitution).
erinnert, wofern etwa die Marpurgische te-
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stamentssache unter den rebus transactis et rebus iudicatis solte gemeint und
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begrieffen wollen werden, so müße er andeuten, daß seine gnädigen fürsten
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und herrn

Gemeint sind die Hg.e Friedrich und Christian Ludwig von Braunschweig-Lüneburg.
sich in solche sache nicht wolten einmischen, auch mit ihrem
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voto weder Heßen Darmbstadt noch Heßen Caßel ichts

ichts bedeutet etwas ( Grimm X, 2035 s. v. ichtes, ichts Punkt 1).
vergeben haben,
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welches er bitte, ad protocollum zu

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9 bringen] Nach Magdeburg A I wurde am Schluß der Sitzung ein schreiben wegen der
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admission

Gemeint ist der Brief der ev. Ges. zu Münster in puncto admissionis (s. oben Anm. 4).
[…] verlesen ab ipso directore.

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Hessen-Kassel. Hette nachricht, es werde nicht ehe, alß biß Trautmanßdorff komme

Gf. Trauttmansdorff befand sich noch auf der Reise zum Kongreß (s. [ Nr. 35 Anm. 96 ] ).

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etc. Wollen gerne das bedencken

Gemeint ist der Erste Entwurff der Evangelischen Staende zu Oßnabrueck Gutachtens auf
der beyden Cronen Propositiones und die darauf ertheilten Kayserlichen Responsiones
(s. oben Anm. 1). Der bambergische Ges. hatte in der Plenarkonferenz der kath. Stände am
16. November 1645 berichtet, daß die Protestanten ihr Ga. über die Propositionen und die ksl.
Responsionen allernegstens den catholicis übergeben wollten. Er drang deshalb auf die Be-
handlung
der Admissionsfrage (s. APW III A 4,1, 18f. Z. 33–37 und 1–5).
uffhalten etc. Weren Päpstliche mysteria etc.

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Magdeburgisches Direktorium. Keiner antwort etc., biß mann die sache

Gemeint ist der Erste Entwurff (s. oben Anm. 1) bzw. dessen Endfassung, das Vollstaendige
Gutachten der Evangelischen Staende zu Oßnabrueck (s. [ Nr. 41 Anm. 1 ] ).
hinüberschicke
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etc.
bringen.

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Sachanmerkungen zu Nr. 39

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