Acta Pacis Westphalicae III A 3,1 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 1. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Sitzung fürstlicher und städtischer Gesandter (sessio 4) Osnabrück 1645 August 5/15
Osnabrück 1645 August 5/15
Magdeburg C fol. 35–37’ (= Druckvorlage); damit identisch Magdeburg Ca fol. 60–65’,
Sachsen-Altenburg A I 1 fol. 31–34; vgl. ferner Magdeburg A I fol. 9–11, Magdeburg B
fol. 15–16.
Rückkehr des brandenburg-kulmbachischen Gesandten aus Münster. Rekreditiv
Text: Brandenburg-Kulmbach A II unfol. Dort bezeichnet als Copia recreditivs undt er-
suchungsschreibens von etc. denen zu Münster etc. an die zu Oßnabruckh anwesendte
gesand{te}. Druck: Gärtner V Nr. 726–730 (als Absender sind irrtümlich die ksl. Ges. in
Münster angegeben); Meiern I, 546f. , Lemma dort: Der Fuerstlichen Gesandten zu Muenster
Schreiben an die zu Oßnabrueck, den Modum Agendi betreffend.
fürstlichen Gesandten für Müller vom 13. August 1645. Meinung der fürstlichen Gesandten zu
Münster über den modus et locus consultandi.
(Im Quartier der Magdeburgischen zu Osnabrück.) Anwesend: Magdeburg (Direktorium), Sach-
sen -Altenburg / Sachsen-Coburg, Sachsen-Weimar / Sachsen-Gotha / Sachsen-Eisenach, Bran-
denburg -Kulmbach, Mecklenburg-Schwerin / Mecklenburg-Güstrow / Hochstift Schwerin /
Hochstift Ratzeburg, Hessen-Kassel, Hessen-Darmstadt, Anhalt, Wetterauische Grafen, Fränki-
sche Grafen, Straßburg, Ulm.
Magdeburgisches Direktorium . (Ad status:)
15 Des] In der Druckvorlage steht am Rande: vocatis herum civitatum dominis legatis. In
Sachsen-Altenburg A I 1 geht eine Notiz voran, die sich auf die Ankunft der altenbur-
gischen Gesandten
Es waren dies: Wolf Konrad von Thumbshirn und August Carpzov (s. Nr. [ 2 Anm. 59 ] ).
Quartier der Magdeburgischen an der gesazten langen taffel dem directorio zur rechten
handt vor Sachsen-Weimar plaziert waren.
Reichs fürsten undt stände hochansehnliche herren abgesandte etc. Welcher-
gestalt uber des hochlöblichen churfürstlichen collegii zu Lengerich am 6.
[ /16. ] passato
Das Datum ist falsch. Die drei Lengericher Konferenzen fanden 1645 VI 30 und VII 1 st.v.
bzw. 1645 VII 10 und 11 st.n. statt ( APW [ III A 1,1 Nr. 26 ] , [ 27 ] , [ 28 ] ).
samblungen gehalten, auch, was daselbst berathschlaget undt am 24. deßen
[ st.v. ] beschloßen worden
Die drei sessiones : s. Nr. [ 2 ] , [ 3 ] und [ 5 ] . Conclusum vom 24. Juli/3. August: s. Nr. [ 5 Anm. 11 ] .
nern . Es were auch denen seithero ankommenen fürstlichen herren abgesand-
ten , was fürgangen, nachrichtlich communiciret worden.
Wiewol nun zu gewinnung der zeit solch conclusum denen herren churfürst-
lichen ohne säumnüß zu uberantworten die notturfft befunden worden, so
hette mann sich doch erinnert undt vor gut angesehen, das es auch denen zu
Münster anwesenden der fürsten undt stände gesandten communiciret, also
das collegium desto ehe undt mehr beysammen behalten werden undt mann
hierdurch zur unität gelangen möchte. Deßwegen mann den herren Culm-
bachischen , weil er ohnedes nach Münster verreißen wollen, ersuchet, das er
es mit hinübernehmen, fürsten undt ständen communiciren undt darbey, was
so umbständiglich in das conclusum nicht gebracht werden können, desto
beßer remonstriren undt referiren wollte.
Weil nun derselbe gestriges abendts wieder zurückkommen, auch ein recredi-
tiv mitgebracht, deßelbe bey ihnen, den directorio, eingeschicket undt umb
schleunige expedition gebeten, so were die notdurfft befunden worden,
sambtliche anwesende stände zur anhörung der relation anhero zu bitten. Das
nun dieselbe sich so viel bemühen undt willig einstellen wollen, deßen thete
mann sich bedancken, undt solte zufördrist das creditiv verlesen werden,
undt würde darauff der herr Culmbachische fernere mündtliche relation
thun. Stünde darauff dahin, ob mann stracks zur consultation schreiten oder
morgen deßwegen wieder zusammenkommen wollte.
Darauff dann obbemeldtes derer zu Münster anwesenden fürsten undt stände
gesandten recreditiv durch mich, den creißsecretarium, abgelesen wurde.
Idem directorium ad Culmbacensem: Weil sie vernommen, das das creditiv
uff mündtlichen relation gerichtet, stelleten sie zu seinen gefallen, ob er ihme
dieselbe undt was er in commissione sonst habe, abzulegen wolle belieben
laßen.
Brandenburg-Kulmbach . Es hetten die herren etc. auß dem verlesenen
creditiv verstanden, welchergestalt er nicht allein die ihme an fürsten undt
stände zu Münster in materia modum et locum consultandi betreffendt anver-
trawte commission abgeleget, sondern auch zur recommission vermacht wor-
den , so dahin gienge, das sie sich sowol des zu entbotenen grußes als trewey-
frigen sorgfalt undt bemühung, auch beschehenen communication beda-
nckten , der hoffnung, sie würden von solchem eyfer undt fürsorg nicht auß-
setzen , sondern trewlich zum frieden cooperiren helffen etc. Alldieweil sie
aber circa divisionem collegiorum allerhandt beysorge trügen undt fast rath-
samer scheinete, das die collegia more consueto beysammenblieben undt co-
niunctim et collegialiter tractireten, so stelleten sie zu fernerm nachdencken,
ob nicht ein beßerer undt expeditior modus zu ersinnen oder wie mann sich
bevorab circa locum deßwegen vergleichen möchte etc. Undt weil solches
durch eine vertrawliche mündtliche conferentz füglicher als durch schrifft-
wechßelung geschehen könte, so ließen sie dieselbe ersuchen, das sie zu die-
sem mal undt allein respectu huius actus absque ullo praeiudicio reliquorum
et subsequentium tractatuum nach Münster auff weinig tage sich begeben
möchten mit dem erbieten, das ihnen ein andermal reciproce nach
Oßnabrück oder anderer orten nach erforderten dingen undt gutbefinden zu
reißen nicht entgegen sein solle.
Wiewol er nun sich darmit lieber verschonet gesehen, so hette er sich doch
auch in krafft habenden gnädigen befehlichs dem publico bono hierunter
nicht entziehen, sondern, was zu befürderung der hochnötigen consultatio-
num immer dienlich, gerne mit beytragen wollen. Damit aber die herren etc.
von einem undt andern beßere undt vollkommenere nachricht, auch wie es
mit den votis hergangen undt wohin dieselbe gefallen, vernehmen möchten,
so hette er solches alles in eine schrifftliche
consensu directorii et reliquorum statuum nebst dem Münsterischen proto-
coll
Gemeint ist das Protokoll der conferenz vom 30. Juli / 9. August 1645 (s. Nr. [ 5 Anm. 30 ] ).
tis excusatione et officiorum commendatione beschloßen.
Magdeburgisches Direktorium . Sagte suo statuumque nomine dem
herren Culmbachischen vor die ubernommene bemühung undt wol abgelegte
commission danck, lobeten seinen fleiß undt gute intention cum reciproca
officiorum obligatione etc. Bedanckten sich darneben des sowol von den her-
ren Kayßerlichen als fürstlichen herren abgesandten hinterbrachten grußes
undt beschehenen contestation, wie dann er, der herr Culmbachische, auch
ihnen dortselbst das wahre gezeugnüß würde haben geben können, das
gleichsfalls ihre intention zu anders nichts als zufördrist auff Gottes ehre, des
gemeinen vaterlandes wolfahrt, Kayßerlicher mayestätt gebührenden aller-
höchsten respect, auch erhaltung fürsten undt stände bey ihren privilegiis
undt iuribus nach des Reichs fundamentalsatzungen undt auff erlangung ei-
nes allgemeinen, auffrichtigen, sichern undt heilsamen friedens gerichtet sey
etc.
Ad status: Was nun nach der länge von dem herren Culmbachischen referiret
undt verlesen, würden sie zur gnüge undt wol eingenommen haben. Stünde
nun zu ihrer beliebung, ob sie stracks die deliberationes antretten oder etwan
morgen früh umb 8 uhr unerfordert wieder zusammenkommen wollten.
Sachsen-Altenburg und Coburg
rectorio , quam domino Culmbacensi praestita. Weil die sache von großer im-
portantz , das mann sich nicht stracks drauff resolviren könte, sondern reiffes
nachdenckens vonnöthen sein wollte, so ware ihre meinung, das mann es
heute ad dictaturam bringen undt morgen früh umb 8 uhr wieder zusammen-
kommen möchten. Si idem aliis quoque placuerit.
Sachsen-Weimar, Gotha und Eisenach
Die Brüder Wilhelm (1598–1662), Albrecht (1599–1644) und Ernst („der Fromme“,
1601–1675) teilten 1640 die ihnen zugefallenen Territorien derart, daß Wilhelm Weimar,
Albrecht Eisenach und Ernst Gotha erhielt (Druck des Vertrages vom 22. September [/2. Ok-
tober ] 1641: DuMont VI.1, 222–227). Nach dem Tod Albrechts wurde 1645 III 30 [/IV 9;
in Kraft getreten 1645 V 1/11] in einem weiteren Vertrag Eisenach unter Wilhelm und Ernst
aufgeteilt. Gemeinsam blieb die Eisenacher Reichstagsstimme, die – wie alle in Gemeinschaft
bleibenden Angelegenheiten – dem Direktorium Hg. Wilhelms unterstand, der aber in wichti-
gen Fragen nicht ohne Zustimmung Hg. Ernsts handeln durfte ( Huschke , 177, 181; Stamm -
tafeln I T. 44). Hg. Ernst, der als der bedeutendste thüringische Fürst seiner Zeit angesehen
wird, ließ seit 1643 an der Stelle der Jahrzehnte zuvor geschleiften Gothaer Festung Grimmen-
stein das Schloß Friedenstein errichten. Der Name dieser neuen Residenz wird sowohl als be-
wußter Gegensatz zum „Grimmenstein“ als auch als Ausdruck der herrschenden Friedenssehn-
sucht gedeutet. Dasselbe gilt für die Namenswahl „Friedrich“ für den im Juli 1646 in der
neuen Schloßkirche getauften Sohn Hg. Ernsts (August Beck I, 695ff.; Jonscher , 126f., 134).
Gemeinsamer Ges. der Hg.e Wilhelm und Ernst auf dem WFK war Georg Achatz Heher
(s. Nr. [ 2 Anm. 57 ] ).
que gratiarum actione. Ob es nicht wegen morgender Caßelischen post
nachmittage zu differiren. Sey doch indifferent undt stellet’s ad maiora.
Magdeburgisches Direktorium . De mane consilium etc.
Brandenburg-Kulmbach . Sey indifferent undt wolle sich gerne den
maioribus accommodiren. Seine gedancken weren schon in der relation be-
griffen , undt thete sich gegen das directorium pro maturatione bedancken.
Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalenberg .
Abfuit. Hatte sich aber zuvorher per me propter usum medicinae entschul-
digen undt seine meinung dahin eröffnen laßen, das mann erst das creditiv
undt was sonst fürkeme, ad dictaturam bringen, die deliberation aber propter
rerum pondera etwan biß folgenden tag differiren möchte.
Mecklenburg-Schwerin und Güstrow . Gratiis utrique actis etc.
Würde wol schwerlich gegen morgen 8 uhr alles auß der dictatur kommen
können, undt were ohndes ein werck von großem nachdencken. Derowegen
stünde dahin, ob es nicht biß ubermorgen zu differiren, jedoch ad maiora es
stellende.
Hessen-Kassel . Gratiis actis. Weil mann heute nicht mit der dictatur fertig
werden könte, auch morgen der post halber undt sonst verhinderung einfal-
len möchten, so were es biß ubermorgen zu verschieben.
Brandenburg-Kulmbach . Bete umb maturation undt schleunigere expe-
dition , denn ihme deßwegen mit 6 pferden hier zu liegen undt zu zehren
schwerfallen wollte.
Hessen-Darmstadt . Gratiis actis. Idem wie Meckelnburg, were aber peri-
culum in mora, sey er indifferent.
Anhalt
Ges. Anhalts war Martin Milagius (s. Nr. [ 2 Anm. 58 ] ).
ubermorgen zu verschieben, doch wolle er es vor seine person nicht hin-
dern .
Wetterauische Grafen . Gratiis utrique actis etc. Propter rerum pondera
die consultation, doch ohne maßgebung, uff ubermorgen zu differiren.
Fränkische Grafen . Ob er wol dem herren Culmbachischen gerne cele-
rem expeditionem gönnen wollte, dieweil aber nicht allein morgen, sondern
auch ubermorgen posttag were, were es biß donnerstags nachmittag oder
freytags früh zu verschieben.
Straßburg . Praemissa gratiarum actione. Weil die sachen weitläufftig undt
zuvorher auch mit den hansestättischen communiciret werden müsten, hielte
er darfür, das es biß freytags zu differiren.
Ulm . Idem.
Magdeburgisches Direktorium . Per maiora sey uff den donnerßtag
früh umb 8 uhr geschloßen
Die nächste Sitzung wurde auf den 11./21. August 1645 verschoben, da man die Ankunft des
kurmainzischen Ges. Johann Adam Krebs in Osnabrück abwarten wollte (s. Nr. [ 7 bei Anm. 10) ] .
den tages die sachen dictiret werden.
Sachanmerkungen zu Nr. 6