Acta Pacis Westphalicae II C 3 : Die schwedischen Korrespondenzen, Band 3: 1646 - 1647 / Gottfried Lorenz
274. Erskein an Johan Oxenstierna und Salvius Leipzig 1647 Juli 18/28

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Erskein an Johan Oxenstierna und Salvius


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Leipzig 1647 Juli 18/28

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Ausfertigung: J. Ox. Slg. B: II, E 943.

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Beratungen C. G. Wrangels und schwedischer Generäle über die satisfactio militum. Militaria.

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Ewer Gnaden undt Excellentzen gebe ich hiemit unterdienstlich zu ver-
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nehmen, als durch göttliche hülffe die statt Egger in Ihro Königlichen
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Mayestät zu Schweden, unserer allergnädigsten königin, devotion gebracht
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worden

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Vgl. Odhner S. 248.
, haben Seine Excellentz der herr feldtmarschall die herrn generales
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sofort convociert von mier meine königlichen commission als auch in wel-
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chen terminis die friedenßtractaten stunden, an sie zu entdecken begehrt,
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deme also umbstendtlich vonn mir folge geschehen; und obwolln viell und
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mancherley meinungen undt vorschläg, wie Ewer Gnaden und Excellentzen
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bey sich hochvernünfftig erachten können, vorgelauffen, zuletzt aber alles
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dahin gangen, das die herren obristen hierin mit zugezogen werden möch-
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ten, dannenhero den 9. huius [ 9./19. Juli] Seine Excellentz nebens dennen
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herren generalen dieselben zusammen verbescheiden und ihre gemüets-
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meinung zu offenbahren durch mich ersuchet, bey welchen dan zu theillen
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zimbliche schwirigkeiten sich verspüren lasen, mit einwenden, wie mancher
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10, 15 und 20 jahr gedienet, krump und lamb geschosen, ihre eltern vonn
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dem ihrigen veriaget, viel ihrer brüeder und freunde in dem khrieg erscho-
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sen, das, so sie etwan vormals erübriget oder von hauß noch mitgebracht,
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bey ieziger ruin der länder alles wieder zugesezet und vornemblich bey
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ihrer landtßfürstlichen obrigkeit wegen uff dieser seiten continuirlicher
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treu geleister dienste verhaset gemacht worden, welches dan veruhrsachet,
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das sie bey ihren güettern nicht ruhig werden verbleiben können, bey
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welcher angeführten umbstenden dan ihre satisfaction nicht uff ein geringes
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bestehen könte; und wahr ihr einmütige resolution, sie dieneten der löb-
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lichen cron Schweden und wüsten sich also mit der contentierung an nie-
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mandt anderen als an dieselbe zu halten; nachdeme ich ihnen aber gnug-
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same anderweitige remonstrationes dargethan, seint sie gleichwoll dadurch
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von diesen gedancken abgebracht und zu einer außgeantwortteten und
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hiebey in copia befindenten instruction, zugleich exemplar desen, was Ewer
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Gnaden und Excellentz ich übergeben soll, zusampt der vollmacht gebracht
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worden, welches Ewer Gnaden undt Excellentzen ich hiemit zu solchem
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endt voraus überschicken wollen, damit bey meiner einkünfft das werck
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umb soviel ehender könte abgerichtet werden. Ich befördere mich nach aller
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mügligkeit hinach und werde an keinem orth keine zeith verabsaumen,

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bitte auch so nötig, das ich mit einem newen paß versehen undt uff Minden
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mier möge entgegen geschickht werden.

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Der Zustand der Armee ist befriedigend; neue Vorstöße gegen die Kaiserlicher sind
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geplant. Die Hoffnungen der Kaiserlichen auf J. de Werth haben sich zerschlagen.

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Ewer Gnaden und Excellentzen ersehen aus angefügten bey der Keyßer-
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lichen von Wien nacher deroselben lager ablauffenden und intercipierten
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post, was von Münster geschriben, insonderheit wie landtgraff Georg das-
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jenige was er versprechen wirdt, künfftig zu halten nicht gemeinet, so ge-
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dencken auch die übrigen nachbahren.


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Beilagen zu J. Ox. Slg. B:II, E 943:


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Instruktion C. G. Wrangels für Erskein. Feldlager bei Eger 1647 Juli 9/19

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Vermerk als Anmerkung: Dieß habe ich wegen eilfärtiger post nicht uberlesen konnen,
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dahero E. Gr. Ex. die errata verzeihen werden.

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1) Bevollmächtigung Erskeins, über die satisfactio militum im nahmen der militiae zu
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schließen.

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2), 3) Herleitung des Anspruchs auf satisfactio militum durch Rückblick auf die Ent-
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stehungsgeschichte des Krieges und dessen Verlauf.

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4)-6) Nachdem die Territorialentschädigung Schwedens und die Reichsangelegenheiten weit-
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gehend geklärt sind, bleibt die satisfactio militum zu erledigen.

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7) Damit dem wercke ein eylfertiger nachdruck geschehen undt iederman spüh-
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ren möge, welche enden großen eyfer undt begierde zu beförderung des
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allgemeinen friedens die offt berührte soldatesque tragen thut, so haben Seine
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Excellenz für nötig erachtet, eine qualificirte person auß dero mittel mit
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gnugsamber vollmacht doch gemeßener instruction nacher Oßnabrüg undt
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Münster abzufertigen undt darzu den eingangs vermelden herrn assistentz –
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undt kriegsrath Erskein freuntlich ersuchet undt durch erhebliche motiven
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disponiret, das er dieser bemühung über sich nehmen undt in dero nahmen
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der soldatesque contentement folgendermaßen tractiren undtt schließlich
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abehandlen wolte.

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8) Anfänglichen wirdt er nach ankunfft zu Oßnabrügk undt Münster der Konig-
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lichen Majestät zu Schweden herren plenipotentiarien das creditiff uberreichen
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undt nebst offerirung Seiner Excellenz dienstlichen Grußes für die bishero
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gehabte bemühung dienstlich dancksagen, auch sie ersuchen, das selbige
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belieben wolte außer einigen respect der soldatesque angelegenheiten besage
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des ihme, herrn Erskein, zugestelleten m[e]morials sub lit. A uf das fleißigste
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abzurichten alß Seiner Grafflichen Excellenz das memorial zustellen undt uf
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selbigen puncten bestehen.

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9) Solte man aber alle in memorial benannte orther nicht erhandlen können, so
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wirdt der herr adsistentz- und kriegsrath uf denen Hildesheimischen geist-
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lichen ambtern alß auch uf denen 3 Schlesischen fürstenthümbter persistiren,
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wie nicht weniger das die donationes in ge[n]ere vermög ihrer darüber in
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handen habender instrumenta donationum mögen observirt, drittens auch die
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auß deren erbländern wegen der religion vortriebne officirer restittuiret
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werden, darzu auch zum vierdten die reste nicht noch geben undt der soldates-
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que gnugsahme versicherungen bey denen landtsfürstlichen obrigkeiten
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verschafft.

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10) Solte das vorhergehende wegen Hildesheimischer geistlichen ambter undt
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derer Schlesischen fürstenthumber nicht vonstatten gehen wollen, so kan der
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herr adsistentz- und kriegsrath zwölff millionen goldes fordern und endlich

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bey zehen millionen verbleiben, auch darvon undt von denen ubrigen postu-
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latis nicht abweichen in erwegung, die Churfürstlichen Durchlauchten in
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Bayern undt zu Sachsen ihre geringe zeit der bedienung zimblich hoch aesti-
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miret, von denen Kayßerlichen undt ständen es erhalten haben undt die
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Churfürstliche Durchlaucht zu Sachßen nicht bis ans ende mit ihrer adsistence
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continuiret. Vermuhtet sich also Seiner Excellenz, das diese billige postulata
7
nicht ungebührlich von denen ständen aufgenommen werden könne.

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11) Würde schließlich hierbey ichtwas vorlauffen, darinnen der herrr adsistentz-
9
undt kriegsrath Erskein zu resolviren bedencken zu tragen hette, so kan ein
10
solches an Seine Excellenz dem herrn feldtmarschall er referirn undt darüber
11
mehrerer resolution erwartten, das übrige alles nach seiner wolbekandten
12
dexterität incaminiren.

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Memorial C. G. Wrangels für Erskein. Feldlager bei Eger 1647 Juli 9/19

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Dorsalvermerk: Dieß habe ich mich nicht uberleßen kennen.

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1) Nachdem bei den Friedensverhandlungen nicht alleine die allgemeine Deutsche
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beruhigunge instandt gesezet, besondern auch die interessenten ein ieder sein
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contentement gesuchet undt erreichet haben solle, lebet derohalben nunmehr
17
auch die soldatesque in der unzweiffentlichen zuversicht, das ihrer satisfaction
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halber eine gleichmäßige abrichtung beschehen werde, aldieweil sie darfür
19
hältet, das auß diesem mit obigen allen der friede sonst keinen effect haben
20
kan noch magk.

21
2) Ihrer Königlichen Mayestät undt dero reiche Schweden hochlöblichen stände
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für die soldatesque respective gnädigst undt fleißig getragene undt noch
23
habende getrewe sorgfalt ist genug bckandt. Nach König Gustav II. Adolf hat
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auch die izige höchstbenandte regierende Königliche Mayestät dies werck
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(ungeachtet es, wie weltkündig, uff schwachen beinen gestanden) dennoch
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durch dero tapffere helden rath undt conduicten zusambt mit nicht geringem
27
continuirenden jährlichen zuschube sowohl Ihres reiches undt lande solda-
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tesque alß offentlicher bekanter spesen ufrecht gehalten. Damit auch Ihr
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königliches dero friedliebendes gemühte an den hellen tag geben müge, haben
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Ihre Königliche Mayestät (dem bericht nach) sich mit einem geringen als
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Vorpommern, dem erzstiffte Brehmen undt Vördten undt der stadt Wißmar
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contentiren laßen undt solches alles unter die soldatesque dergestalten auß-
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getheilet, das zu denen künfftigen nottürfftiglichen guarnisonen wie auch
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landesfürstlichen regierungen entretenimenten sambt ordentlichen reiches-
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undt cräyßesstewren einige mittel zu entrichten nichtes ubrig sein soll, dero-
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halben die oberwehnte ab- undt anwesende soldatesque ihrer geleisteten dien-
37
ste halben höchstgedachte Ihrer Königlichen Mayestät ein mehrers nicht
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anmuhten noch selbe molestiren können, sondern deroselben undt dero reiches
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ständen respective unterthenigst undt dienstlichst dancksagen, und zwart umb
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soviel mehr, weil ungeachtet sowohl dero verlohrnen respective herrn herrn
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vatters Königliche Mayestät undt anderer tapfferer helden als auch dero in
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particulier offters von dem feinde angebotenen großen avantage, selbige
43
dennoch bey der gemeinen nothleidenden sache in tapfferer fürsorge und
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conduicte bis anhero so beständig undt unverwürket zu verbleiben geruhet
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haben.

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3) Derohalben die soldatesque genöttiget, bey denen confoederirten undt stän-
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den in Teutschlandh ihre billige ergözligkeit zu begehren, undt aber dieser
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punct derer soldaten contentements fürnemblig uff geldtmitteln beruhet,
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dieselbige aber, ohngeachtet darinnen ein mercklicher nachlaß sein würde,
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bey denen Teutschen ständten schwehr zu erheben, sodan auch fürs andere

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bekandt, wie die soldatesque wegen vorgangener kriegsactionen undt unter-
2
haltsexecutionen von theils chur-, fürsten und stände sehr verhaßet, also das
3
sie sich bey friedenszeiten keiner geringen gefahr in verfolgung ihrer persoh-
4
nen undt ruinierung ihrer wenigen ubrigen lebensmittel (wie bereits an man-
5
nichen ortten der anfang beschiehet) zu besorgen haben, so hältet sie an ihren
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ortten für das sicherste, das für die 30 jahr dem gemeinen weesen geleistete
7
dienst der gemeine soldatesque bis an den cornet undt fendrich eines jahres als
8
12 monath soldt gegeben, denen ubrigen officirer undt generaln aber von
9
denen durch ihre müheseelige arbeit erlangten landen folgende ihnen ruhig
10
besezen zue laßen, zu concediren die stiffter, nemblichen Hildesheimb soweit
11
es geistlig ist, den auch Minden, Oßnabrügk, Paderborne, soviel es Münste-
12
risch zwischen der Weeser undt Embs, dann auch die Schlesischen fürsten-
13
thümbder Schweidnitz undt Jawer, Saagen undt Großglogaw, also das diese
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bischoffthümbder undt lande der soldatesque erblig eingeraumet undt unter
15
Ihrer Königlichen Mayestät zue Schweden landesfürstlicher obrigkeit nahmen,
16
titul undt hochheit gouverniret werden möchten.

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4) Wie nicht weniger, das alle donationes, so die weylandt Königliche Mayestät
18
herr herr Gustaph Adolph [ Kurialformel], sodann auch die izige regierende
19
Königliche Mayestät undt unter dero nahmen undt vollmacht dero hochan-
20
sehentlichen herren graffens undt reichscanzlers excellenz alß director des
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evangelischen bundes undt dero herrn feldtmarschalln excellentzien unter-
22
schiedtlich außgegeben haben, darauf sich die herren officirers festiglich
23
fundirt undt deshalben ihre wohlfahrt undt vermögen dreingestecket, ihnen
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bekräfftiget würden.

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5) Weilen auch die regiementer, als derer officirs zur leichterung des landtmannes
26
undt derer städhe offters ihnen selbst dehn unterhalt geschaffet undt an
27
deßen stadt theils obligationes, theils gütter, theils andere adsecurationes ge-
28
nommen, soviel [so will] die soldatesque hoffen, es werde dieser punct bey
29
dem schluße also gefaßet undt befestiget sein, das deroselben dardurch kein
30
praejudiz oder nachtheil zu handen stoßen werde.

31
6) Nachdeme auch verschiedene exulanten, insonderheit auß denen Kayßerlichen
32
erbländern, theils von anfanges, theils nach erlangten ihren manlichen jahren
33
der gemeinen sache gedienet undt dahero schwere verfolgung auß-
34
gestanden, alß ist billich, das dieselbigen uberalle gleichmäßige restitution
35
ihrer erbgütter wie auch das freye exercitium religionis undt andere vorige
36
privilegien undt freyheiten in ihren vatterlandt wieder erlangen.

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7) Es ersuchet derhalben die ganze soldatesque derer zu Oßnabrügge undt
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Münster anwesenden hochansehentlichen Kayßerlichen, königlichen undt
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anderer stände des Deutschen reiches herren abgesandten undt bottschafften
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excellencien durch mir unter beschrieben alß deren sub litt. A gevollmechtigen
41
dienst- undt freundtlich, sie geruhen hierüber eine categorische undt schleu-
42
nige antwortt zu ertheilen.

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8) Würde uber verhoffen die soldatesque dieses billichen begehrens nicht fähig
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werden, müste Göttlicher disposition sie es zwart anheimbstellen, sie würde
45
es aber sehr zu herzen undt gemüthe ziehen, den Gott der Höchste alß ein
46
herzenkundiger undt prüffer weiß, das diese postulata nicht auß regier- oder
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geizsucht herfließen, besonderen die große dürfftigkeit undt noth, bevorab
48
ihre sicherheit, treibet sie darzu, weil nach geschloßenem friede die soldates-
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que für ihr vergoßenes blut, verlohrne gesundtheit, angewendete schwere
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undt uberauß große travaillien undt mühesehligkeiten, zugeschweigen anderer
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mancherley betrübnüße mehr, die nicht gnugsamb zu repraesentiren seindt,
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sonsten keine mittel sich zu unterhalten undt hinzubringen haben, uberdas,
53
wie gemeiniglich am tage ist, von dehnenienigen, so gegen der soldatesque

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keine barmherzigkeit tragen, sie wenig geachtet undt mit allerley verfolgungen
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undt wiederwertigkeiten afficirt zu werden in besorgnuß stehen muß, darumb
3
aber andern nicht unterm füßen gleichsamb liegen undt sich unterdrücken
4
laßen kan.

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9) In entstehenden falle, so man gleichwol nicht verhoffen wil, hat die soldates-
6
que das gute vertrawen, Gottes allmacht werde für sie zu sorgen undt das
7
geringe heuflein dannoch wohl zu erhalten wißen, demnach christliche hohe
8
potentaten erwecken, so sich ihrer ingesambt undt ohne separation eyferig
9
undt ernstlichen annehmen undt an orth undt enden emploiiren mögen undt al-
10
so dardurch mittel verleihen, das ihre große undt schwere außgestandene so
11
vieljährig undt fast unerzehlige müheseeligkeiten belohnet, entgegen alle
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undanckbarkeiten geendet undt gestraffet werden.

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10) Wen nun dieses committierter maßen also zur richtigkeit gebracht ist, so
14
können der Königlichen Mayestät zue Schweden herren abgesandte das
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allgemeine armistitium schließen undt es Seiner Excellenz dem herrn felt-
16
marschalln notificiren, alsdann alle hostilitäten an dieser seiten eingestelt
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werden sollen in ungezweiffelter hofnung, man werde von seiten des gegen-
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theils eine gleichmeßige anstalt machen, auch zueforderst, undt zwart vor
19
geschloßenem armistitio, sowohl wegen der logirung als unterhalts für die
20
armée gute undt dienliche vergleiche treffen oder es an die arméen verweisen
21
thun.

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Kreditiv C. G. Wrangels auf Erskein. Feldlager bei Eger 1647 Juli 9/19

23
C. G. Wrangel an den Kf. von Bayern. Feldlager bei Eger 1647 Juli 2112; vgl. Meiern V,
24
S. 26–28

25
Kf. von Bayern an C. G. Wrangel. München 1647 Juli 18; Eingangsvermerk: Feldlager bei
26
Eger 1647 Juli 14/24; vgl. Meiern V, S. 28

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