Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 V 11

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1647 V 11
Samstag Schreiben Bischopings

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Anlage (Bischoping an W): fehlt.
. – W bei Chigi. Dieser
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will über die von d’Avaux wegen der Autonomie gemachten Äußerungen
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heute mit den Ksl. reden. Und seye nunmehr kein anders, alß den tractaten
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zue Oßnabruck, ehe man in dießem und andern puncten sich zuviell ver-
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tiefft , ein end zu machen. Osnabrück ist nach d’Avaux zu retten, wenn die
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Ksl. festbleiben. Das beste were, daß der herr Volmar seine relation zu
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thuen, sich anher begebe. W: Schreiben Bischopings. Chigi:
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Verspricht seine Unterstützung bei Trauttmansdorff besonders wegen der
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besetzten Plätze im Stift Osnabrück.

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Bericht Buschmanns: Nach Mitteilung Volmars an Trauttmansdorff geht es
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in Osnabrück um die Autonomie und das Stift Osnabrück, bei ersterer
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wird das privatum exercitium gefordert. Zu d’Avaux’ Ausführungen bei
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W hat Trauttmansdorff geäußert, daß es nur ein lauterer griff des comte
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d’Avaux seye, man müßte sich eines bestendigen einmaln resolviren, dan es
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nun innerhalb 2 tagen ohnfeilbar biegen oder brechen müßte. In der Pfalz-
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frage
bestehen die Schweden auf Alternation, Oberpfälzer Religionsstand
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von 1624, Einengung auf die Maximilianische statt Wilhelmische Linie; sie
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fordern für sich die erste Stelle im Fürstenrat. Man möge Haslang
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veranlassen, unter Hintansetzung aller Protokollfragen selbst nach Osna-
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brück
zu gehen, damitt nit, was etwa in dießem werck nit zu erheben,
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dahin gedeuttet werde, alß ob von den Kayserlichen solches in vindictam
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wegen der neutralitet liberalius – wafür sie Gott behüeten soltte – were
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nachgeben. An Kayserlicher seithen geschehe alles, waß nur immer möglich,
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hette noch yetz die 500 000 gulden wegen Heydenheimb

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Um diese Summe war die jetzt zu restituierende württembergische Herrschaft Heiden-
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heim vom Kaiser 1636 an Bayern verpfändet worden.
, auch die 400 000
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reichsthaler wegen der obern Pfalz übernohmmen, und heiße dießes woll
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recht, quovis modo fried zu machen, und gebe er nun dabey der gantzen
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weldt zu bedencken, ob wegen deryenigen stück, welche ohnedas nicht zu
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erheben, da auch derjenig, denen sie angienge, sich vom Kayser separirt,
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dem feynd die vestungen eingeraumbt und die negativam selbst mitt den
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wapffen nicht bestreitten helffe, der Kayser schuldig sein solle, umb deß-
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willen seine so ansehenliche erbkönigreiche und landen in die gefahr des
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verlusts kommen zu laßen; ihnen allezeitt würde es wedder theologus noch

[p. 865] [scan. 205]


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iurista noch politicus überreden konnen. Hiervon hat Buschmann Haslang
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unterrichtet, der betont hat, daß Bayern die Alternative nicht zugebe und
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sich, wenn es die Oberpfalz nicht mit vollen Rechten eines Reichsfürsten
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erhalte, lieber an das Pfand halten werde; wegen der Reise müsse er die
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Antwort des Kurfürsten abwarten, da er sonst entweder dessen Würde
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etwas vergeben oder sich der Verhandlungen enthalten müsse. Bitte um die
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Unterstützung der Kölner, daß die Ksl. in der Pfalzfrage festbleiben.

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Buschmann bei Trauttmansdorff. Klage der Ksl. in Osnabrück, daß
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d’Avaux ihnen Nachgeben in der Pfälzer Frage vorwerfe. Auf Busch-
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manns Begehren, daß die hessischen Satisfaktionsverhandlungen wieder
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nach Münster verlegt würden, wo man die Unterstützung der Franzosen
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und Contarinis habe, erbietet sich Trauttmansdorff, entsprechend nach
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Osnabrück zu schreiben.

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Mitteilung Chigis auf Anfrage Ws: Trauttmansdorff hat sich zwar mit
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Beendigung der Verhandlungen in Osnabrück einverstanden erklärt, will
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aber zuerst von dort näheren Bericht abwarten und, wenn keine Aussicht
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auf einen Abschluß besteht, den Befehl zur Herüberreise erteilen. Er zeigt
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sich skeptisch zu der französischen Ansicht, Osnabrück sei noch zu retten,
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hat aber festzubleiben versprochen, als die sonst zu befürchtende Erweite-
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rung der französischen Forderungen zur Sprache kam. Zur Verletzung der
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Präliminarverträge durch etwaige Angriffe auf Fürstenau und Wieden-
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brück hat er nur geantwortet, daß er deshalb nach Osnabrück geschrieben
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habe.

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Weisung an Buschmann, bei Trauttmansdorff auf ein nochmaliges Schrei-
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ben
nach Osnabrück wegen des Präliminarvertrages zu dringen und zu
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bitten, daß nichts gegen Hildesheimer Vertrag und Religionsrezeß bewilligt
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werde. Trauttmansdorff: Will das Schreiben ausfertigen; sey es mit der
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religion im stifft Hildesheimb aufs jahr 1624 simpliciter gesetzt und also
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eatenus novissima pacta durchlöchert

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Im Braunschweiger Religionsrezeß 1643 IV 27 (vgl. oben S. 725 Anm. 3) war die Zu-
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lassung der Protestanten im Stift auf 40 bzw. für den Adel 70 Jahre unter gewissen
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Bedingungen begrenzt worden.
. Buschmann: Besser in Osna-
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brück
nach Ws Tod nur einmal einen Braunschweiger zur Nachfolge zuzu-
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lassen
als die ständige Alternation zu bewilligen. Trauttmansdorff hat
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davon wenig gehalten, was darauf deutet, daß die handlung mit der
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alternativa villeicht schon zu weitt kommen, gleichwoln sich erpotten,
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nacher Oßnabruck noch einen anwurff davon zu thun. – Mitteilung
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Trauttmansdorff: Schreiben an die Ksl. in Osnabrück

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Vgl. APW III C 2,1 S. 840.
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