Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
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32 Donnerstag] am Rande: Dem von denn protestierenden ständen erforderten ausschutz
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würdt die endtliche compositionserclärung in puncto grauaminum zugestellt.
Donnerstag Donnerstag abendts nachmittag, 12. huius umb
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4 uhr, haben Ihr Excellentz in presentia herrn grafens von Nassaw und
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meiner den deputatis Augustanae confessionis (so sich sonst ordinarie allhier
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auffhalten thuend), nemblich den Culmbachischen, Braunschweig Lünebur-
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gischen , stätten Nürnberg und Colmar abgesandten

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Dr. Johann Müller (Kulmbach); Dr. Heinrich Langenbeck (1503–1669) (1603–1669) , cellischer Geheimer Rat
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(Braunschweig-Lüneburg); Dr. Tobias Oelhafen (Nürnberg); Johann Balthasar Schneider(Kolmar).
, die in puncto graua-
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minum auffgesetzte weitere und endtliche compositionsvorschläg einhendi-

[p. 665] [scan. 713]


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gen lassen, mit kurtzer erinderung: Wir hetten nit unterlassen, die onelengst
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protestirendentheils übergebne fernere erclärung denn catholischen ze
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communicirn, auch ihre erfolgte pareri gegen andern in diser materi hic
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inde ergangnen schrifften und von der Römisch Kayserlichen Maiestät ein-
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gelangten resolutionibus et instructionibus ze conferirn, darauffhien noth-
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wendig befunden, selbst ins mittel ze greiffen und waßgestalt mittl ze greiffen,
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auch zu solchem ende ein proiect auffzesetzen, dardurch wir verhofften, daß
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der sachen abgeholffen und beede theil vergnüegt, auch mithien dise graua-
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mina endtlich componirt werden könden, inmaassen sie auß deren hiermit
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einraichender schrifft wurden zu vernemmen haben; mit angehenkhtem er-
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suechen , sie woltens also fürderlichst mit ihren religionsgenossen conferirn
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und ihre schließliche erclärung also eröffnen, auff daß man derenmaleinist
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zu deren so lang desiderirten innerlichen pacification gelangen, folgendts
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auch mit denn außwerttigen cronen zurechtkommen möcht. Responderunt,
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daß sie solche schrifft mit dankh annemmen theten und erbiettig weren,
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mit denn ihrigen darvon ze communicirn und sich ehist darüber vernemmen
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ze lassen. Petten allein, wir wolten auch darvon denn beeden cronen parte
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geben und verschaffen, daß solche communicatio ebenmässig zu Oßnabrukh
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ad dictaturam kommen möchte. Wir haben unß erbotten, noch heut dem
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herrn Oxenstirn ein copei diser schrifft zustellen ze lassen wie auch mit
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morndriger ordinari unsern collegis zu Oßnabrukh dergleichen ze über-
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schikhen und zu erinnern, daß sie es alldort denn protestantibus übergeben
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lassen wolten. Und weil inter episcopatus exceptos auch Ferden bestimbt
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worden, haben wir inen gesagt, daß dises allein in eum casum zu verstehen,
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wann mit Schweden zu keinem friden zu gelangen sein solte, dann in eum
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casum wurde es dabei zu verbleiben haben, waß diser stifft halber mit Denne-
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markh capitulirt worden. Wann aber die fridenstractaten mit Schweden fort-
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gehen solten, so wurde man den friden diser stifft halber nit zerschlagen
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lassen. Die deputati seind damit zefriden gewesen.

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Nach derselben abschied haben Ihr Excellentz alsbaldt durch herrn Schrö-
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tern dem herrn Oxenstirn auch ein exemplar vorbemeldter schrifft über-
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bringen und zugleich die andeüttung mit Ferden, wie obstehet, thuen lassen.

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