Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1647 XII 8
1647 XII 8
Sonntag Nachfolgenden sontags, 8. huius, haben sie ihr ant-
wortt dahien angebracht: Sie befinden, daß es hauptsächlich an deme ge-
legen , daß die catholischen dermahln mit ihrer erclärung heraußgiengen, wie
sie dann unß ersuechten, dieselben dahien anzetreiben, wolten sich aber
dabei versehen, es werde solche erclärung nit erst dasjenig, so allberait ver-
glichen , disputirlich ze machen understehen, sondern allein auff diejenige
puncten, so noch unverglichen weren, gestellt sein. Gestalten sie auch wol
wüßten, daß ettlich vorneme chur- und fürsten catholischen theils solcher
meinung und ihre gnedigste und gnedige herrn principales von Euer [!]
Kayserlicher Maiestät dessen vom 14. Octobris versichert weren, item daß unß
Ihr Maiestät von selbigem dato und 2. Nouembris zugeschriben, die particular-
contradicenten nit ze achten, sondern in der sachen definitiue zu verfahren,
auch selbst darinnen der meinung weren, daß es beim instrumento zu ver-
bleiben und allein die unverglichne sachen abzehandlen. Köndten also die
tractatus nit vacillirn lassen, dann es weren selbige durch unß mit denn
Schweden gefüert, die wurden sich nit wenig offendirt befinden, wann man
dergestalt alles ab ouo disputirlich machen wolte etc. Respondimus, wir wol-
ten unsers ortts an befürderung nichts lassen erwenden, auch die catholischen,
so morgen widerumb zusamenkommen, alles fleiß ermahnen. Und werde
derselben erfolgende erclärung schon zeigen, worüber die handlung vorze-
nemmen . Wir wolten selbst nit gern sehen, daß diejenige puncten, so mit
sattem fundament verglichen, solten retractirt würden [!], glauben auch nit,
daß solches der catholischen meinung sein werde. Daß man aber darumben in
eim und anderm gar kein temperament wolte zulassen, daß wurde nit der weg
sein, einigkheit unter den ständen ze pflantzen, daß werkh müess also stabilirt
werden, daß beede theil dabei bleiben könden, sonst würde es haißen nul-
lum violentum diuturnum, und kein bestendiger friden sein mögen. Es
kommen nit weniger von inen, protestierenden, selbst underschiedliche zu
unß, so unß eins und anders schrifft- und mündtlich vortragen, darbei sie be-
schwehrt ze sein vermeinen, so wir auch gern und mit trewen in acht ze nem-
men begehren, verhoffen nit, daß solches denn catholischen solle übel auff-
genommen werden. Wir seyen im namen Ihr Kayserlicher Maiestät daß
werkh also ze füeren bevelcht und erbiettig, auff daß alle weitere trennung
verhüettet und die vereinigung erhebt werden möge. Begehrten sonst den
modum tractandi nit zu alterirn. Wir hetten den Schweden nit in ungleichem
auffgenommen, daß dieselben nach ihrem belieben sie, protestierende, vor
sich erfordern mögen, verhoffen, es soll auch unß nit verarget werden, daß
wir im namen Ihr Kayserlicher Maiestät sie als reichstände in solchen sie
selbst antreffenden sachen ansprechen thuend. Die Schweden selbst finden
nöthig, das diese handlung mit der catholischen, wa nit völligem, doch
erklöklichem consens beschlossen werde. Also müeßte auch deß einen und
andern interesse dabei beobachtet werden. Waß Ihr Kayserlicher Maiestät
gnedigster bevelch vom 14. Octobris wer, daß hetten wir inen beraits vorge-
halten , daß gienge aber auff eine ermahnung auß, daß sie von ihren allzu
harten postulatis etwas nachlassen und mit beharrung derselben den catho-
lischen zu keiner andern resolution ursach geben; waß aber Ihr Maiestät von
eodem dato an die protestierenden churfürsten und stände insgmein ab-
gangne schreiben anlangte, da weren die uff andern innhalt gerichtet. Dem-
jenigen , waß unß in andern bevelchen ufferlegt, deme wurden wir seines ortts
ordentlich nachzekommen wissen. In summa, alle unsere ermahnungen gien-
gen dahien, daß man beederseits daß werkh mit fridliebenden gemüettern an-
tretten thue. Die handlung selbst werde zeigen, daß man catholischentheils
uff keinem ungleichen zu verharren, sondern alles, waß immer müglich, umb
fridlebens willen zu ergreiffen genaigt sei. Mit disem zusprechen seind sie ent-
lich content gewesen und haben ihren abschied genommen.
Nach abschied der protestierenden ist herr propst Landtsperg im namen
Churcöln erschienen. Der setzt seine conditiones hauptsächlich dahien, 1. daß
Ihr Churfürstliche Durchlaucht der Casselischen satisfaction gentzlich er-
lassen bleib oder, da derselben ie etwas solte accordirt werden, daß es auff ein
gmeine reichscontribution verwisen werde, 2. daß wegen handthabung deß
Hildeßheimischen vertrags sicherheit beschehe, 3. daß dem bisthumb Mün-
ster sein ius ordinariatus cum religione catholica über Wiltzhausen vorbe-
halten bleibe. In caeteris wollen Ihr Churfürstliche Durchlaucht der appro-
bation deß instrumenti von andern, so damit zefriden, nit söndern. Wegen
herrn bischoffen von Oßnabrukh, wa es müglich, daß man uff salvation
diser stifft möchte bedacht sein.
Gleich uff disen kombt der Churbayerische deputatus mit abermahliger solli-
citation , daß wir die handlung befürdern solten, weil sein gnedigster herr
nachricht, das die armada nit zum besten solle gubernirt werden, ja auf
einmal in tausendt pferdt vom feindt ruinirt worden.
Eodem sontags empfangen wir a Caesare zwei schreiben: 1. Ist ein vorreso-
lution uff herrn grafens von Nassau und mein relation de 12. Novembris, die
Französische satisfactionstractaten betreffendt, innhalts, daß herr graf denn
mediatorn die declarationem thuen solt, Ihr Kayserliche Maiestät verstüen-
den diß ietzig capitulatum dann cum repetitione priorum conditionum, daß
sie daran nit wolten gebunden sein, es werde dann der friden zugleich auch
mit Spania beschlossen und Lothringen restituirt. Item wegen Ehrenbrait-
stain etc., sich nichts einzelassen biß uff weiter resolution, de dato 27. No-
uembris [ 1894a ].
2. Sub eodem dato werden erstlich meine notationes uff der catholischen be-
denkhen approbirt, 2. der deputirten räthen darüber verfaßten bedenkhens
praeliminaria zur nachricht überschikht, 3. gleichwol erinnert, noch nit vor-
zegreiffen , sondern weitere hauptresolution zu erwartten, 4. in puncto execu-
tionis et restitutionis sich nit zu übereilen noch das, so in instrumento ge-
setzt , nude ze approbirn, 5. § ’Quoad oppignorationes‘ außzelassen [ 1895 ].
wortt dahien angebracht: Sie befinden, daß es hauptsächlich an deme ge-
legen , daß die catholischen dermahln mit ihrer erclärung heraußgiengen, wie
sie dann unß ersuechten, dieselben dahien anzetreiben, wolten sich aber
dabei versehen, es werde solche erclärung nit erst dasjenig, so allberait ver-
glichen , disputirlich ze machen understehen, sondern allein auff diejenige
puncten, so noch unverglichen weren, gestellt sein. Gestalten sie auch wol
wüßten, daß ettlich vorneme chur- und fürsten catholischen theils solcher
meinung und ihre gnedigste und gnedige herrn principales von Euer [!]
Kayserlicher Maiestät dessen vom 14. Octobris versichert weren, item daß unß
Ihr Maiestät von selbigem dato und 2. Nouembris zugeschriben, die particular-
contradicenten nit ze achten, sondern in der sachen definitiue zu verfahren,
auch selbst darinnen der meinung weren, daß es beim instrumento zu ver-
bleiben und allein die unverglichne sachen abzehandlen. Köndten also die
tractatus nit vacillirn lassen, dann es weren selbige durch unß mit denn
Schweden gefüert, die wurden sich nit wenig offendirt befinden, wann man
dergestalt alles ab ouo disputirlich machen wolte etc. Respondimus, wir wol-
ten unsers ortts an befürderung nichts lassen erwenden, auch die catholischen,
so morgen widerumb zusamenkommen, alles fleiß ermahnen. Und werde
derselben erfolgende erclärung schon zeigen, worüber die handlung vorze-
nemmen . Wir wolten selbst nit gern sehen, daß diejenige puncten, so mit
sattem fundament verglichen, solten retractirt würden [!], glauben auch nit,
daß solches der catholischen meinung sein werde. Daß man aber darumben in
eim und anderm gar kein temperament wolte zulassen, daß wurde nit der weg
sein, einigkheit unter den ständen ze pflantzen, daß werkh müess also stabilirt
werden, daß beede theil dabei bleiben könden, sonst würde es haißen nul-
lum violentum diuturnum, und kein bestendiger friden sein mögen. Es
kommen nit weniger von inen, protestierenden, selbst underschiedliche zu
unß, so unß eins und anders schrifft- und mündtlich vortragen, darbei sie be-
schwehrt ze sein vermeinen, so wir auch gern und mit trewen in acht ze nem-
men begehren, verhoffen nit, daß solches denn catholischen solle übel auff-
genommen werden. Wir seyen im namen Ihr Kayserlicher Maiestät daß
werkh also ze füeren bevelcht und erbiettig, auff daß alle weitere trennung
verhüettet und die vereinigung erhebt werden möge. Begehrten sonst den
modum tractandi nit zu alterirn. Wir hetten den Schweden nit in ungleichem
auffgenommen, daß dieselben nach ihrem belieben sie, protestierende, vor
sich erfordern mögen, verhoffen, es soll auch unß nit verarget werden, daß
wir im namen Ihr Kayserlicher Maiestät sie als reichstände in solchen sie
selbst antreffenden sachen ansprechen thuend. Die Schweden selbst finden
nöthig, das diese handlung mit der catholischen, wa nit völligem, doch
erklöklichem consens beschlossen werde. Also müeßte auch deß einen und
andern interesse dabei beobachtet werden. Waß Ihr Kayserlicher Maiestät
gnedigster bevelch vom 14. Octobris wer, daß hetten wir inen beraits vorge-
halten , daß gienge aber auff eine ermahnung auß, daß sie von ihren allzu
harten postulatis etwas nachlassen und mit beharrung derselben den catho-
lischen zu keiner andern resolution ursach geben; waß aber Ihr Maiestät von
eodem dato an die protestierenden churfürsten und stände insgmein ab-
gangne schreiben anlangte, da weren die uff andern innhalt gerichtet. Dem-
jenigen , waß unß in andern bevelchen ufferlegt, deme wurden wir seines ortts
ordentlich nachzekommen wissen. In summa, alle unsere ermahnungen gien-
gen dahien, daß man beederseits daß werkh mit fridliebenden gemüettern an-
tretten thue. Die handlung selbst werde zeigen, daß man catholischentheils
uff keinem ungleichen zu verharren, sondern alles, waß immer müglich, umb
fridlebens willen zu ergreiffen genaigt sei. Mit disem zusprechen seind sie ent-
lich content gewesen und haben ihren abschied genommen.
Nach abschied der protestierenden ist herr propst Landtsperg im namen
Churcöln erschienen. Der setzt seine conditiones hauptsächlich dahien, 1. daß
Ihr Churfürstliche Durchlaucht der Casselischen satisfaction gentzlich er-
lassen bleib oder, da derselben ie etwas solte accordirt werden, daß es auff ein
gmeine reichscontribution verwisen werde, 2. daß wegen handthabung deß
Hildeßheimischen vertrags sicherheit beschehe, 3. daß dem bisthumb Mün-
ster sein ius ordinariatus cum religione catholica über Wiltzhausen vorbe-
halten bleibe. In caeteris wollen Ihr Churfürstliche Durchlaucht der appro-
bation deß instrumenti von andern, so damit zefriden, nit söndern. Wegen
herrn bischoffen von Oßnabrukh, wa es müglich, daß man uff salvation
diser stifft möchte bedacht sein.
Gleich uff disen kombt der Churbayerische deputatus mit abermahliger solli-
citation , daß wir die handlung befürdern solten, weil sein gnedigster herr
nachricht, das die armada nit zum besten solle gubernirt werden, ja auf
einmal in tausendt pferdt vom feindt ruinirt worden.
Eodem sontags empfangen wir a Caesare zwei schreiben: 1. Ist ein vorreso-
lution uff herrn grafens von Nassau und mein relation de 12. Novembris, die
Französische satisfactionstractaten betreffendt, innhalts, daß herr graf denn
mediatorn die declarationem thuen solt, Ihr Kayserliche Maiestät verstüen-
den diß ietzig capitulatum dann cum repetitione priorum conditionum, daß
sie daran nit wolten gebunden sein, es werde dann der friden zugleich auch
mit Spania beschlossen und Lothringen restituirt. Item wegen Ehrenbrait-
stain etc., sich nichts einzelassen biß uff weiter resolution, de dato 27. No-
uembris [ 1894a ].
2. Sub eodem dato werden erstlich meine notationes uff der catholischen be-
denkhen approbirt, 2. der deputirten räthen darüber verfaßten bedenkhens
praeliminaria zur nachricht überschikht, 3. gleichwol erinnert, noch nit vor-
zegreiffen , sondern weitere hauptresolution zu erwartten, 4. in puncto execu-
tionis et restitutionis sich nit zu übereilen noch das, so in instrumento ge-
setzt , nude ze approbirn, 5. § ’Quoad oppignorationes‘ außzelassen [ 1895 ].