Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert
165. Konferenzen Oxenstiernas mit Deputierten der Reichsstände sowieSitzung des Fürstenrats mit Re- und Correlation durch Deputierte Osnabrück 1648 Mai 24/Juni 3, Mittwoch 9 Uhr
165
Konferenzen Oxenstiernas mit Deputierten der Reichsstände sowieSitzung des Fürstenrats mit Re- und Correlation durch Deputierte
Osnabrück 1648 Mai 24/Juni 3, Mittwoch 9 Uhr
Sachsen-Altenburg A II 2 fol. 206–210 (= Druckvorlage); vgl. ferner Bamberg A V
fol. 161’–165 und (damit identisch) Bamberg B II fol. 216’–218’ sowie Würzburg A I 1
fol. 500’–503’, Herzogtum Bayern A I 2 fol. 51’–55’ und (damit identisch) Herzogtum
Bayern A III fol. 60’–65’ sowie Pfalz-Neuburg (3620) fol. 45–46’.
I (Konferenz Oxenstiernas mit Deputierten der Reichsstände): Bedingtes Angebot der Reichs-
stände von 30 Tonnen Gold (3 Millionen fl.) für die schwedische Militärsatisfaktion; schwe-
dische Forderung nach 10 Millionen fl. bzw. 6 Millionen Reichstalern, zahlbar in drei Raten.
II (Sitzung des Fürstenrats): Wie sollen die Reichsstände auf die schwedische Forderung
reagieren?
III (Re- und Correlation durch Deputierte): Zustimmung des Fürstenrats und Städterats zum
Beschluß des Kurfürstenrats, Schweden ein (an bestimmte Bedingungen gebundenes) Angebot
von 4 Millionen fl. zu unterbreiten.
IV (Konferenz Oxenstiernas mit Deputierten der Reichsstände und Bekanntgabe des Ver-
handlungsergebnisses im Fürstenrat): Zusage Oxenstiernas, den Reichsständen am nächsten
Tag die Antwort auf ihr Angebot zu geben und noch am selben Tag die geforderten schrift-
lichen Erklärungen zu den reichsständischen Vorschlägen, wie die Militärsatisfaktion auf-
gebracht werden solle, und zum reichsständischen Textvorschlag für den Exekutionsartikel
vorzulegen.
In II: Eine Umfrage sowie Vorbehalt Salzburgs wegen der aus dem Linzer Vergleich von
1646 abgeleiteten Befreiung von allen neuen Anlagen; Forderung Bayerns nach Zuteilung
des Bayerischen, Schwäbischen und Fränkischen Reichskreises für seine Armeesatisfaktion;
Vorbehalt Bambergs, nicht gleichzeitig zur schwedischen und kurbayerischen Armeesatisfak-
tion herangezogen zu werden; Verweis Pfalz-Neuburgs auf die in früheren Sitzungen dar-
gelegten Gründe, warum es nicht zur Militärsatisfaktion beitragen müsse; Verweis Speyers
auf seine schon mehrfach wiederholte Darlegung, warum das Hochstift sich in Fragen der
Militärsatisfaktion als exemt betrachtet; Protest Mecklenburg-Schwerins und -Wolgasts gegen
die mangelhafte Entschädigung für seinen Beitrag zur schwedischen Territorialsatisfaktion.
(Im Rathaus zu Osnabrück). In I Deputierte: Kurmainz, Kurköln, Kursachsen, Kurbranden-
burg ; Salzburg, Bamberg, Würzburg, Sachsen-Altenburg, Braunschweig-Celle; Straßburg,
Regensburg.
In II vertreten: Salzburg (Direktorium), Bayern, Bamberg, Pfalz-Neuburg, Würzburg, Sach-
sen -Altenburg, Speyer, Sachsen-Coburg, Basel, Sachsen-Weimar, Sachsen-Gotha, Sachsen-
Eisenach, Fulda, Braunschweig-Celle, Weißenburg, Braunschweig-Grubenhagen, Braun-
schweig -Wolfenbüttel, Braunschweig-Calenberg, Prüm, Mecklenburg-Schwerin, Mecklen-
burg -Güstrow, Württemberg (votiert auch für Pfalz-Veldenz), Baden-Durlach, Baden-
Baden, Hessen-Darmstadt, Sachsen-Lauenburg (durch Württemberg), Anhalt, Henneberg,
Wetterauer Grafen.
In III und IV Deputierte (soweit ersichtlich): Salzburg; Lübeck, Regensburg. (Zu den Gesand-
ten siehe die Verweise im Vorläufigen Personenregister.)
[I] Kamen der churfürsten, fürsten und stende gesante uf dem rathhause,
iedes collegium in sein zimmer, zusammen, und stellete sich dieses mal
der königlich Schwedische gesandte herr graff Oxenstirn auch daselbst
ein. Wasmaßen nun seine excellenz per deputatos excipirt worden, vide in
diario
Der Bericht in Meiern V, 850 f., ist sehr wahrscheinlich dem heute verschollenen sachsen-
altenburgischen Diarium (s. Einleitung Anm. 188) entnommen. Deputiert waren demnach
die S. 328 Z. 32ff. Genannten mit Ausnahme von Salzburg. Sie eröffneten Oxenstierna das
„Reichsconclusum“ von 1648 V 23/VI 2 (s. [ Nr. 164 Anm. 62 ] ) mit dem Angebot von 30 Ton-
nen Gold bzw. 3 Millionen fl., während Oxenstierna 10 Millionen fl. bzw. 6 Millionen Rt.
zu den im FRO referierten Bedingungen (s. S. 330 Z. 12f.) forderte.
Nach dem Bericht in Bamberg A V gehörte auch Salzburg der Deputation an. Gemäß
dieser Darstellung soll Oxenstierna in quaestione „quomodo“ erklärt haben: Die mei-
ste difficultet würde sein wegen der abdanckung. Dießelbe müste pari passu beschehen,
damit kein kriegender theil ein exercitum im Reich behalte. Sonsten könten sie, Sueci,
die guarnisonen von denen in der campagnia stehenden volckern nicht separirn, weiln
dießelbe nicht continuirlich in den guarnisonen verblieben, sondern darauß in die cam-
pagnia geführt würden. Begerte, die ständt wolten mehreres heraußgehen; wüste, daß
sie ein mehrers in reservo und in commissis hetten, uf 4 millionen reichtaler zu gehen;
jedoch könten mit andern hieraus communicirn. Die Deputierten hätten geantwortet, daß
Oxenstierna gantz unbegründt berichtet sei.
[II] Alß nun die deputirten in dem großen saal, darin die churfürstlichen
sonst pflegen zu deliberiren und die re- und correlation[es] angestellet
werden
Wie [ Nr. 157 Anm. 1 ] .
gische Direktorium (den Salzburgischen directorn herrn Krebsen) im
fürstenrath diese relation: A parte Saltzburg habe man bißhero den depu-
tationibus nicht beygewohnet, weil er [habe] bleiben müßen bey dem, was
sein herr collega vor diesem in puncto satisfactionis militiae votirt
S. das Votum Reiters vom 6. Mai 1648 (Nr. 145 bei Anm. 9): Das Est. Salzburg sei aufgrund
des Linzer Vergleichs vom April 1646 von allen Beitragsverpflichtungen und damit auch
von jener zur schwed. Militärsatisfaktion befreit; Salzburg hatte deshalb zu diesem Punkt
nie Stellung genommen. – Krebs gehörte an diesem Tag zum ersten Mal der Deputation an,
die mit den Schweden verhandelte. Daß der Bericht in Meiern V, 850 , Salzburg nicht zu
den Deputierten zählt (s. Anm. 1), ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, daß Krebs
als Kurmainzer Ges. angesehen wurde (s. dazu [ Nr. 145 Anm. 2 ] ).
könne er nicht verhalten, daß herrn graff Oxenstirn anitzo der stende
gestriges conclusum in puncto satisfactionis militiae hinterbracht worden.
Seine excellenz habe gemeldet, sie komme zu vernehmen, ob man sich
wolle über dem quanto ercleren oder aber von ihr eine erclerung circa
„quomodo“ vernehmen, worauf die deputirten einen abtrit genommen
und am besten befunden, den schluß an seine excellenz zu bringen, so
auch geschehen, und sey die erclerung in quaestione „quomodo“ et exe-
cutione begehret worden. Seiner excellenz antwort sey gewesen, daß sie
das quantum albereit gnugsam moderirt und es von 20 millionen reichs-
thaler uf 10 kommen laßenn
Die schwed. Armeeführung hatte im August 1647 20 Millionen Rt. gefordert und bestand
Anfang Mai 1648 immerhin noch auf 10 Millionen Rt.n. Kg.in Christina hatte aber ihre
Ges. bereits im November 1647 ermächtigt, bei den Verhandlungen bis auf 5 Millionen Rt.
hinunterzugehen ( [ Nr. 151 Anm. 33 ] ).
10 millionen fl. bleiben, und weiter könne er wegen habender instruction
nicht gehen. Die deputirten aber hetten fernerweit angedeutet, man könne
weiter nicht gehen als uf 3 millionen fl., und begehret, seine excellenz
möchten sich in quaestione „quomodo“ et executione vernehmen laßen,
welches seine excellenz zwar nicht abgeschlagen, aber doch uf 6 millionen
reichsthaler beharret, dergestalt, daß solche summ uf 3 terminen zu zahlen,
ein dritthel baar und die andern beede uf zieler, auch gesagt, sie wiße wol,
daß man 4 millionen reichsthaler in reserv.
Diesem nach stelte das Salzburgische directorium zur umbfrage, ob man
sich uf solch postulatum zu ercleren und was dabey zu thun.
A parte Salzburg laße man es bey vorigem concluso
Gemeint ist das Reichsconclusum von 1648 V 23/VI 2 (s. [ Nr. 164 Anm. 62 ] ) mit dem
bedingten Angebot von 30 Tonnen Gold bzw. 3 Millionen fl.
Bayern. Habe aus des Salzburgischen directorii relation vernommen, wel-
chergestalt der koniglich Schwedische gesandte herr graff Oxenstirn sich
in quanto entlich erclert, und zu bedencken gestellet werde, was dabey zu
thun. Er müße vor allen dingen seine in der ganzen materi satisfactionis
militiae geführte vota wiederholen
Bayern hatte bereits am 11. Mai 1648 die Zuteilung nur des Bay. Reichskreises für die
bay. Armeesatisfaktion für unzureichend erklärt, dies am 30. Mai unter Verweis auf eine
neue Instruktion Kf. Maximilians I. bekräftigt und am 2. Juni wiederholt (s. Nr. 148 bei
Anm. 17, Nr. 162 nach Anm. 4, Nr. 164 bei Anm. 3). Bayern forderte, wie hier unter Verweis
auf eine erneute Instruktion des Kf.en gesagt, zusätzlich zum Bay. den Schwäbischen und
Fränkischen Reichskreis, die seine Armeesatisfaktion aufbringen sollten.
chen durchlaucht vor dero armada billichmeßige satisfaction wiederfahre,
maßen er dann noch heute von seiner churfürstlichen durchlaucht befehl
erhalten, uf die contentirung aus den dreien obern creisen zu beharren.
Ersuche demnach die herren gesandten im nahmen seiner churfürstli-
chen durchlaucht, man wolle eine andere resolution faßen und wegen der
Schwedischen contentirung sich dergestalt vernehmen laßen, damit seiner
churfürstlichen durchlaucht reichsarmada dergleichen auch wiederfahren
könne.
Bamberg. Je größer und schwerer der königlich Schwedischen anforde-
rung und anzahl dergleichen praetendenten, ie schwerwichtiger komme
ihm die sache vor. Es habe herr graff Oxenstirn gesagt, ihre königliche
majestät zu Schweden sehe gerne, wan man sine quanto könte herausge-
langen , auch bekennet, den churfürsten, fürsten und stenden würden die
30 tonnen goldes zu erlegen schwerfallen. Halte diesem nach dafür, es sey
seiner excellenz anzudeuten, weil man weiter als auf 30 tonnen goldes nicht
instruirt, möchte sie es dabey bewenden laßen und acquiesciren, darbey
man bewegliche rationes und insonderheit die impossibilitet anzuführen.
Wiederhole im übrigen seine vor diesem angeführte reservata
Bamberg behielt sich (wie schon am 30. Mai und 2. Juni 1648) vor, nicht gleichzeitig zur
schwed. und kurbay. Militärsatisfaktion herangezogen zu werden (s. Nr. 162 bei Anm. 8,
Nr. 164 bei Anm. 10). Außerdem forderte das Hst. eine Herabsetzung seiner Reichsma-
trikelquote wegen der Doppelbesteuerung seiner Besitzungen in Kärnten, auf die Göbel
bereits am 6. Mai hingewiesen und um deren Berücksichtigung er zuerst am 9. Mai gebeten
hatte (s. Nr. 145 bei Anm. 79, Nr. 147 bei Anm. 29).
Pfalz-Neuburg. Repetire die am 6., 9. und 23. Maii wie auch gestrigs
tags abgelegte vota
S. [ Nr. 164 Anm. 19 ] : Caspars hatte am 6., 9. und 23. Mai sowie am 2. Juni 1648 im FRO
dargelegt, warum Pgf. Wolfgang Wilhelm zu Neuburg, Hg. von Jülich-Berg, überzeugt
war, nichts zur Militärsatisfaktion beitragen zu müssen.
nere allein guter meynung, wann die stende sich solten ferner in quanto
einlaßen, ehe die quaestiones „cui“ et „quomodo“ richtig, werde nicht
aus dem werck zu gelangen sein. Churfürstliche durchlaucht zu Bayern
begehre auch satisfaction vor ihre armada, so auch in quaestione „cui“ vor
gut angesehen
solle; dann wan dieselbe nach eingelangten und ausgewechselten ratifica-
tionibus erst erfolgen solte, so werde die verpflegung der Churbayerischen
völcker unterdes den stenden zu schwerfallen. Halte diesem nach dafür,
daß seiner excellenz anzudeuten, sie möchte sich in „quomodo“ und exe-
cutione ercleren und daß man nicht könne weiter gehen, insonderheit aber,
daß man auch denen Heßischen völckern nichts zu reichen
Zur hessen-kasselschen Forderung nach Militärsatisfaktion, welche die Schweden am fol-
genden Tag präsentierten, s. [ Nr. 164 Anm. 59 ] .
bey der quaestione „cui“ zu laßen.
Würzburg. Uff 10 millionen fl. sey er nicht instruirt. Wann aber die
königlich Schwedischen sich dergestalt solten herauslaßen, daß man könne
herausgehen, wolle er nicht ma[r]chantiren
heraussagen. Solte die betrohete ungelegenheit darankommen, ein und
andern fürsten ins land zu fallen, müße man sich verwahren, so gut man
könne. Er werde sich weiter nichts ercleren, biß das „quomodo“ und
articulus executionis erst erörtert worden.
Sachsen-Altenburg. Man laße es dabey bewenden, daß herr graff
Oxenstirn zu ersuchen, er möchte sich neher herauslaßen, nicht allein in
quanto, sondern auch in „quomodo“ unndt executione, darzu seine excel-
lenz nicht ungeneigt gewesen, sondern gesagt, ob man es werde mündlich
oder schriftlich begehren. Mündlich sey es am besten. Aber allein seine
excellenz habe albereit nachricht, daß im churfürstlichen collegio uf 4 mil-
lionen fl. gestimmet. Könte man nun draufgehen, und [falls] es gutbefun-
den werden solte, so were etwa anfangs noch eine halbe million der vorigen
offert beyzusetzen, wann seine excellenz sich erclere.
Speyer. Repetire seine vorige vota .
Sachsen-Coburg. Wie Sachßen Altenburg.
Basel. Wie Würzburg.
Sachsen-Weimar, -Gotha und -Eisenach. Wie Altenburg.
Fulda. Wie vorhin Bamberg. Insonderheit auch wie Pfalz Neuburg, daß
der Heßen Caßelischen miliz satisfaction und daß man sich darzu nicht
verstehen wolle noch könne, zu erwehren.
Braunschweig-Celle. Wie Würzburg. Wegen der 4. million stehe es uf
der re- und correlation mit den churfürstlichen.
Weißenburg. Wie Speyer.
Braunschweig-Grubenhagen. Es bleibe uf eine vorantwort gestellet
und [das] begehren, herrn graff Oxenstirns excellenz möchte sich neher
ercleren, und zwar, wie er dafürhalte, nach erforderung der wichtigkeit
schriftlich sowol in „quomodo“ und executione als in quanto. Er sey uf
4 millionen nicht instruirt.
Wegen Braunschweig-Wolfenbüttel und -Calenberg eben al-
so .
Prüm. Wie Speyer.
Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow. Repetire seine vorhin in
dieser materia abgelegte vota
Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow waren mit ihrer Entschädigung für ihren Beitrag
zur schwed. Territorialsatisfaktion unzufrieden und hatten darauf schon vielfach hinge-
wiesen , Protest eingelegt oder ihr Votum zur Militärsatisfaktion deshalb (und wegen der
ihnen abträglichen Verhandlungen über die Lizenten an der Ostsee) suspendiert (s. Nr. 162
Anm. 33).
Württemberg. Könne sich mit denen vergleichen, die uf eine vorant-
wort zielten. Daß auch eine schriftliche erclerung zu begehren, wie Braun-
schweig Grubenhagen.
Und wegen Pfalz-Veldenz convenienti loco eben also.
Baden-Durlach . Wie Braunschweig Grubenhagen.
Baden-Baden . Wie Bamberg.
Hessen-Darmstadt . Wie Braunschweig Grubenhagen und gleichstim-
mende .
Sachsen-Lauenburg . (Per Würtenberg:) Repetire das Würtenbergische
votum.
Anhalt . Wie Würzburg, Altenburg undt gleichstimmende.
Henneberg . Wie Altenburg.
Wetterauer Grafen . Wie Altenburg und Braunschweig Grubenhagen.
Salzburgisches Direktorium . Die maiora giengen darhin, daß herrn
graff Oxenstirn vorantwortlich zu hinterbringen, man sey uf das begerte
quantum nicht instruirt, könne sich auch darauf nicht einlaßen und dahero
zu pitten, sie möchte sich moderatius ercleren, und zwar schriftlich, nicht
allein in quanto, sondern auch in „quomodo“ et executione, damit man
könne zum schluß gelangen. Dieweil auch von seiner excellenz zu verneh-
men gewesen, daß an dero sachen gebracht worden, so bey dem fürstlichen
collegio nicht vorkommen, alß von verwilligung 6 millionen fl. oder 4 mil-
lionen reichsthaler, so wolte seine excellenz zu ersuchen sein, sie möchte
solchen ohrenträgern nicht glauben beymeßen.
[III] Dieweil man nun wegen enge der logementer nicht plenisiren konte,
so verfügten sich die deputirten allein zu denen churfürstlichen und brach-
ten wiederum an das fürstliche collegium durch das Salzburgische
Direktorium, es finde sich bey der re- und correlation diese hauptdiffe-
renz , daß die herren churfürstlichen vermeinten, man solle denen königlich
Schwedischen 40 donnen fl. offeriren, und zwar sub conditione: 1. si pax
sequatur, 2. wan das „quomodo“ und articulus executionis richtig, und
dan auch 3., daß weiters nicht zu gehen. Entstehe also die frage, ob man
sich wolle conformiren.
Salzburg. Könten nichts darzu sagen.
Bayern. Bleibe bey vorigem voto.
Bamberg. Wan das churfürstliche collegium könne das fürstliche versi-
chern , daß es dabey bleibe und dadurch auch das „quomodo“ und articulus
executionis richtigwerde, laße er es darhingestellet sein. Halte gleichwol
dafür, daß herrn graff Oxenstirn anfangs mit einer vorantwort zu begegnen,
in eventum aber sich zu ercleren, wann seine excellenz sich in „quomodo“
et executione laße vernehmen.
Pfalz-Neuburg. Beharre bey vorigem concluso.
Würzburg. Sey darzu nicht ungeneigt, wan man versichert, denen her-
ren churfürstlichen beyzufallen, iedoch wan auch das „quomodo“ und
executio ihre richtigkeit erlangten und daß eher nichts verbündlich sein
solle.
Sachsen-Altenburg. Man sey in vorigem voto albereit mit denen herren
churfürstlichen einig gewesen, weil man befehliget, alle remoras beyzei-
ten wegzuschaffen; jedoch wie Würzburg, daß in puncto executionis und
„quomodo“ auch richtigkeit erfolgen müße und man eher in keine Obli-
gation stehen könne. Gott wolle geben, daß es bey 4 millionen gulden
bleibe.
Speyer. Repetire priora.
Sachsen-Coburg. Wie Altenburg.
Sachsen-Weimar, -Gotha und -Eisenach. Ingleichen.
Braunschweig-Celle. Wie Würzburg. Ob iezo alsbald von 4 millionen
zu sagen, werde der modus agendi geben.
Prüm. Wie vorhin in Speyerischem voto.
Braunschweig-Grubenhagen, -Wolfenbüttel und -Calen-
berg . Sey darauf nicht instruirt. Weil aber das churfürstliche collegium
das praeiudiz und ezliche vorsiezende dafür gestimmet, würden ihre fürst-
lichen gnaden sich dem publico nicht entziehen, und wolle er sich diesem
nach sub spe rati uf 4 millionen fl., iedoch mit annectirten conditionibus,
ercleret haben.
Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow. Seine fürstliche gnaden
werden sich dem gemeinen schluß nicht entziehen, wan sie vor hingebung
ihrer lande hinwiederum satisfaction erlanget.
Württemberg. Sub spe rati wie Würtzburg.
Baden-Durlach. Sub spe rati wie Würtzburg.
Baden-Baden . Cum maioribus.
Hessen-Darmstadt . Uf seiner fürstlichen gnaden ratification.
Sachsen-Lauenburg . Ad maiora.
Anhalt . (Per Weymar:) Sub spe rati.
Henneberg . Wie Altenburg.
Wetterauer Grafen. Ad maiora.
Salzburgisches Direktorium. Die maiora accomodirten sich sub spe
rati denen churfürstlichen hisce conditionibus, daß auch der friede erfolge,
die articuli de „quomodo“ et executione richtigwürden und die königlich
Schwedischen sich hierin schriftlich erclerten.
[IV] Nachdem nun die deputirten sich mit denen churfürstlichen unndt
diese auch zugleich sich mit der städte deputirten, Lübeck und Regens-
burg , vernommen, verfügten sie sich wieder zu herrn graff Oxenstirn und
eröfneten seiner excellenz das conclusum etc.
Alß herr graff Oxenstirn sich darauf von dem rathhause wiederum bege-
ben , referirte das Salzburgische Direktorium im fürstenrath mit
wenigem, das gemachte conclusum sey herrn graff Oxenstirns excellenz
durch die deputirten der dreien reichscollegiorum gebührend hinterbracht
worden, die es uf communication mit ihrem collegen herrn Salvio gestel-
let und sich ercleret, die begehrte schriftliche resolution noch heute dem
reichsdirectorio zuzuschücken
Die Schweden konnten die zugesagte schriftliche Erklärung über die Vorschlaege, welche
(…) in der Frage „quomodo“ zu beobachten ( [ Nr. 154 Anm. 2 ] ), und den rst. Textvorschlag
für den Exekutionsart. ( [ Nr. 151 Anm. 26 ] ) nicht bis zum Abend vorlegen; Oxenstierna stellte
sich aber, wie zugesagt, am nächsten Vormittag wieder auf dem Rathaus ein und setzte die
Konferenzen mit den rst. Deputierten fort (s. Nr. 166).
orts wiederum ein[zu]stellen.
Also war der verlas, solche erclerung solle uf einlangen morgen frühe hora 6
dictirt und hora 7 die consultation darüber angetreten werden, damit man
gefast sey, wann herr graff Oxenstirn sich einfünde.