Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
59. Trauttmansdorff an Kurz Osnabrück 1645 Dezember 27
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Osnabrück 1645 Dezember 27
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 50a, Konv. B. fol. 35–36.
Bayerisch-französische Sonderverhandlungen. Protestantische Gravamina. Post.
Ich habe heute das Schreiben vom 12. empfangen . Was nun den punctum
octavi electoratus betrifft, werde ich arbeithen, waß ich kan, wie mirs ihr
Kayserliche mayestät allergnädigist befehlen werden. Wie auch sonst in
allem anderen an mir nichts erwinden, aber auch zu keiner indignitet mich
tringen lassen. Einmahl nützt weder unß noch der churfurstlichen durch-
lauchtt in Bayren, die mit den Franzosen also in particulari pflegende trac-
taten die cron Franckhreich selbst, wan gleich ihre churfurstliche durch-
lauchtt sich mit derselben accomodiren wolten; wirdt sich anderer gestalt
nit, alß mit versicherter gänzlicher oppression ihrer churfurstliche durch-
lauchtt oder endtlichen wohl gar nit darzue verstehen, damit sy der cron
Schweden nit zu grösserer gelosia oder gäntzlicher Separation und engerer
verbundtnuß mit den ständen ursach unnd anlaß gebe; immittelst wirdt
hierdurch die allgemeine sach nur schwerer gemacht. Nechst diesem wirdt
mein herr graff sich auß seinem an mich under dato den 3. Novembris ge-
thanen schreiben ungezweivelt erinneren, wie daß er darinnen neben dem
mir damahls uberschickhten guetachten uber die reichsgravamina
regung gethan, daß die instruction darüber fur die gesambte legation abson-
derlich folgen würde.
Weilen ich nun dißorths noch nichts empfangen und underdessen die pro-
testirende neben den bereits eingelieferten religions- auch andere under-
schidliche justiz- unndt politische gravamina ubergeben haben, wie mein
herr graff auß unserer gesambten relation zu vernemben , also wirdt die
notturfft erforderen, daß wir uber eins und anders auffs fürderlichste in-
struirt werden, wie und welcher gestalt wir unß in erörterung derselben zu
verhalten, unterdessen soll doch kein zeit verlohren werden, sondern ich
will so viel müglich ex cognitione intentionis Caesareae maiestatis suppli-
ren . Privata.
Wegen der posten schreibe ich heudt selbst der gravin von Taxis
gleichen den postmeisteren zue Cöllen
wirdt ein notturfft sein ihro, der fraw gravin von Taxis
von hoff auß zuezuschreiebn, daß, wan sy, sonderlich der zeit, da man in
den fridenstractaten begriffen, wegen eylfertiger befurderung der posten
kein andere anstalt machen wolle, damit solche in der wochen zweymahl
ablauffen und ankommen, daß Ihre Kayserliche mayestät alßdan im post-
wesen nothwendig ein änderung vornehmen und also das werckh selbst
remedyren müesten.
Baronat für Blumenthal
Joachim Friedrich Freiherr von Blumenthal (1609–1657), 1641 aus kurbrandenburgi-
schen in ksl. Dienste übergetreten, ksl. Hofkriegsrat, von 1642–1647/49 ksl. General-
kriegskommissar im Westfälischen Kreis, 1649 wieder in kurbrandenburgische Dienste
zurückgekehrt. Vgl. ADB II S. 752ff. und NDB II S. 330f. ; zu seiner Tätigkeit im
Westf. Kreis vgl. J. F. Foerster passim.