Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
276. Trauttmansdorff an Ferdinand III Osnabrück 1647 Februar 25
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Auf dieses Schreiben ist eine Antwort Ferdinands III. nicht überliefert. Jedoch ist auf der
Rückseite ( RK FrA Fasz. 50b fol. 57’) von der RK vermerkt: Die gehorsamiste deputirte
reth vermeinen unvorgreifflich, daz die gebettene erlaubnus zu ertheilen. Nec fuit lectum
sacrae Caesareae maiestati, aber ihr Kayserliche majestät haben gesagt, sie hetten dem
graven schon selbst zugeschrieben. Dies war schon am 5. März 1647, möglicherweise auf nr.
256 hin, geschehen; vgl. nr. 327.
Osnabrück 1647 Februar 25
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 50b fol. 57, praes. 1647 März 11 = Druckvorlage – Konzept:
Klattau TA Ka. 15 Inv.nr. 392 fol. 55–55’ – Regest: DB VII nr. 1007 S. 325.
Bitte um Rückreiseerlaubnis für den kommenden Frühling.
Ewer Kayserliche Mayestät werden auß unseren einkommenden allergehor-
samisten relationen mit mehrerm allergnedigst vernehmen, waßmassen man
die hiesige fridensgeschefft und handlung so weit gebracht, daß, wan die
gegentheille zum friden lust haben, sie entweder mit endte diß monaths oder
doch in Martio schliessen können. Da es aber ihnen hierzue kein ernst und sy
das werckh noch lenger auffzuziehen begeren, werden sie darzue ein und
anderen scheinbehelff vorzuwenden und die sach noch wohl weiter zu
verlengeren wissen. Wan mir aber die medici wegen meines zuestandts
einhelliglich rathen, daß ich vor angehender hitz mich auff die raiß begeben
solte, also hab Ewer Kayserliche Majestätt ich hiemit gehorsamist bitten
sollen, sie mir allergenedigst erlauben wollen, es werde immittelst geschlos-
sen oder nicht, daß ich auff den antringenden fruheling und sobaldt es die
stagion zuelassen wirdt, meine ruckhraiß ahn Ewer Mayestät Kaiserlichen
hoff fortstellen möge.