Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 XII 1
1646 XII 1
Samstag Mitteilung der Bayern auf Anfrage Ws: Gespräch
Trauttmansdorff – Krebs XI 29. Die Franzosen haben demnach bei Salvius
gegen die protestantischen Religionsforderungen protestiert und 1634 als
Normaljahr vorgeschlagen, Brandenburg soll wahlweise 1 200 000 Reichs-
taler oder die Städte Stettin und Gartz erhalten. Hetten die Franzosen
abermaln auff ein armistitium von 4 wochen lang angetragen und dafür
gehaltten, daß der veldtmarschalck Touraine seine bewilligung darzue
geben werd, der Salvius aber dißfals an dem Wrangel dubitiren thue, umb
soviell weniger der graff von Trautmansdorff ohne des herrn ertzherzogen
advis dazue verstehen köntte, zumaln ohnedas zwischen inen beeden bey
seinem anherkommen verabscheidet, daß darinnen Seiner Hochfürstlichen
Durchlaucht nicht vorgriffen werden soltte, also er dies werck lediglich
dorthin verweißen werd. Die Brandenburger haben Trauttmansdorff vor-
geschlagen , daß Schweden statt Pommern die Stifter Halberstadt, Osnabrück
und Minden erhält, er hat betont, daß die Katholiken auf diese nicht verzich-
ten würden, Fromhold geantwortet, daß die Protestanten auf ihnen bestehen
würden. Gestern hat Trauttmansdorff zur Berichterstattung an Kurbayern
mitgeteilt: Salvius nimmt den Vorschlag wegen der 1 200 000 Reichstaler
an; 600 000 Reichstaler für Hessen und zwei Plätze bis zur Zahlung; fünf
Reichskreise für die Abdankung der schwedischen Armee, was abgeschla-
gen wurde; geldtanlagen vom churfürsten, dießes ist pure abgeschlagen.
Bericht Buschmanns: Bei Trauttmansdorff hat Wittgenstein den Verzicht
Ws auf Hachenburg gefordert, besorge er von Trautmanstorff, daß bemel-
ter graff I. H. G. in dem haubtweßen noch große intriga werd machen.
Buschmann hat gebeten, daß doch der herr graff in der Hessischen satisfac-
tion sich weiters nicht woltte vertieffen. Auff welches ihme geandtworttet,
daß 300 000 reichsthaler gebotten, aber nichts geschloßen, sondern bestun-
den auff den 600 000 reichsthaler sehr starck, derentwegen bey den Fran-
zosen , welche das ruder hierinnen fuhren thetten, das werck gedrieben wer-
den müste. Als bei seinem Gegenbesuch die Altenburger den punctum
autonomiae berürt, hat Buschmann geantwortet, daß dies einmahl ein
gantz vergebliches begehren, möchten sich nur damitt lenger nit aufhaltten.
Worauff der Alttenburgische heraußgefahren, verflucht dan die stund sein
möchte, in welcher dießer schluß genommen seye. Ergo der canzler
Buschman, daß der schluß dießer seiten nicht, sondern von ihnen protesti-
renden in ihren landen selbst gemacht, welches dan sie auch billich wieder
sich müsten geltten laßen. Alß sie ferner des termini a quo anregung gehabt,
hab ihnen der cantzler vor augen gesteldt, mitt was für ungereimbten ex-
ceptiones quoad antegravatos sie herankommen dörffen, negst remonstra-
tion , wie viell mehr beßeren fueg man catholischer seiten zue specificirung
der gravatorum hab. Folgends, alß sie von restitution der stadt Augspurg,
imgleichen der stadt Aachen erwehnung gethan, hab er innen gleichsfals,
daß vergebliche zeitt damitt verloren, angedeutet, und zwarn wegen
Aachen in specie, da nur von Calvinisten und wiedertaufferen die händel
gemacht würden, denen sie hoffentlich nit patrociniren würden. Wor-
auff der Alttenburgische, daß sie sich der wiedertäuffer nit annehmen; die
Calvinisten aber, alß der canzler Buschman von denen gefragt, würden im
reich tolerirt. Zue Augspurg seyen die kirchen den protestirenden abgenom-
men und zwo andere dagegen zu bawen erlaubt, welches nicht angenom-
men werden köntte.
Eingabe an die Mainzer: Memoriale wegen Bistum Augsburg, Eichstätt,
Kloster Loccum, geistlicher Jurisdiktion Osnabrücks über Kloster Oster-
berg und in Rheda .
Antwort an Trauttmansdorff wegen Hachenburg: Die Rechte Ws und seiner
Brüder hängen von Kurköln ab, auf dessen Anweisung er zum Verzicht
bereit sein wird; die Gräfin-Witwe betreibt den Prozeß bereits für sich
selbst, daher keine Restitution an Wittgenstein.
W bei den Franzosen. Dank für die Unterstützung der katholischen Sache
gegenüber den Schweden, Bitte um Erhalt Wildeshausens bei Münster, hes-
sische Satisfaktion. Man werde intuitu coronae (derentwegen bereits in ver-
schiedenen sachen nachgeben) hierin woll ethwas thun mußen. Es wurde die
sache ad aliquam saltem aequitatem gebrachtt werden mußen, und er duca
selbsten den nahmen nit begehren, daß er umb einer damen zu favorisiren,
so verschiedene landtschafften und ohnedas hochbetrangte underthanen in
mehrere gefahr, noth und elendt, darauß endtlich nicht zu kommen sein
mögte, sturtzen helffen wolte. Bitte um Erhalt von Osnabrück und Minden
bei den Katholiken, bose consequentz der von der Stadt Osnabrück gesuch-
ten immedietet. Longueville: Fur die catholische religion wendeten sie
billich ihren fleiß ahn. Man solte catholischentheylß doch dahin gedencken,
daß in deme, warinnen er immer verandtwortlich, mit den protestirenden
der vergleich möchte getroffen werden. Franckreich hette bereits pro
catholicis so viel geredt, daß sie von ihren alliirten dessen offters verweiß
horen musten. Der landtgravinnen satisfaction sey ihme eine alsolche ange-
legene sach, daß darin selbiger furstinnen sowoll alß sein eigenes contento
bestehe. Wegen der stiffter Osnabrugk und Minden hette er benebenst
seinen collegis bereits deren salvirungh in guter obacht gehabt, wolte auch
I. H. G. darinnen von gutem hertzen ferners dienen. Eß hette noch deß-
wegen vorgestern einige vorschlägh geben, alß das man I. H. G. hinwieder-
umb zu einem geistlichen churfurstenthumb helffen solte, wie er dan dero-
selben das churfurstenthumb Maintz woll wunschen thete. Daß aber den
Schwedischen die vorberurte stiffter dafur pleiben solten, der meinungh
wehren sie Frantzosische auch nit. Wegen des ambts Wildeshausen wolten
sie auch ihrestheils gern sehen, daß es von Bremen separirt und dem stifft
Munster pleiben möchte. Dabey dan vermeldendt, daß itzo in puncto satis-
factionis Brandenburgicae dieselbe wegen Vorpomeren, Halberstadt, Mag-
denburg , Hildesheimb, Minden, Osnabrugk nebenst drey furstenthumben in
der Schleßien praetendirten. I. H. G.: Von dieser praetension und auf
waß fur eine vortheilhafftige weiß die Churbrandenburgische Vorpomeren
zu verlaßen sich resolvirt, und daß die protestirende beide stiffter Minden
und Osnabrug fur ihre religionsgenossen zu behaubten sich understunden,
hette man zwarn woll vernohmmen und sich bey solcher unbefuegsamkeit
getröstet, es wurde die cron Franckreich diese alß zumahln enormia nimis
mit verwerffen. Übergabe einer schriftlichen Information wegen Osna-
brück /Minden und mündliche Erläuterung.
Hinzu Servien. Franzosen: Die information wegen beider stiffter wehre
ihnnen sehr lieb und dienlich, dan es ietzo die rechte zeitt wehre, in selbiger
sach zu advigiliren. Uber I. H. G. beklagten sich die Oßnabruckische, daß
man sie in exercitio Augustanae religionis et mensa Domini militari manu
mit hinwegnehmung des kelchs vom mundt turbirt und ihren abgestorbenen
sepulturam verweigert. I. H. G.: Daß die stadt Oßnabrugk viel unbe-
weißliche sachen in odium sui principis et catholicae religionis, wie auch
erhaltung der immedietet vorbrachtt, alsolches wehre in verschiedenen
sachen zu verspuren geweßen, wie sie dan falschlich berichtet, daß ihnen
sepultura verweigert, da sie doch cum catholicis permiscue begraben. Mit
der militarischen turbation wurde es ihnnen ahm beweißthumb auch
ermangeln, weiln es nit geschehen. Eß wehren sonsten die sachen quoad
religionem in dioecesi Osnabrugensi zu distinguiren. Beginn der katholi-
schen Reformation auf dem Land durch Zollern, der Ritterschaft steht die
Religionsausübung in Nachbarterritorien weiterhin frei. Die Stadt sucht die
Reichsunmittelbarkeit, um Zentrum des Protestantismus für den ganzen
Umkreis werden zu können. Man hette ein eintzige reichsstadt, alß Cölln,
welche catholisch, in den ubrigen dominirten fast die protestirende oder
wolten doch, alß zu Augspurg und Achen, das regimen allgemach an sich
ziehen. Wan man nun der geistlichen fursten stett den andern noch adiun-
girte , so wurde der catholischen religion noch großerer schade zuwachsen.
Galli: Wegen der immedietet theten sie sehen, was die stadt vor große
merita hette, darumb ihnnen hierin zu willfahren. Wegen erhaltung der
stiffter Osnabrug und Minden hofften sie, man wurde noch zurechtkom-
men , und solte den Kayserlichen nur sagen, daß sie darinnen constantes
plieben. A parte Galliae wurde man die behorende bestendigkeit erzeigen,
wabey gleichwoll wollmeintlich zu erinneren und zu begehren hetten, daß
den herrn Kayserlichen eine alsolche bedeutungh geschähe, damit sie nit
gegen andere dieser stiffter Verweigerung ihnnen den Frantzosen allein zu-
schrieben und es gleichsamb das ansehen gewunne, daß wan Franckreich
darzu ja sagte, sie ihrestheyls alsolche den Schwedischen oder protestiren-
den uberlaßen wolten. In diesem fall hetten sie a corona Galliae zu abstra-
hiren und pure zu sagen, daß es nit sein könte, alßdan wurde es woll gehen,
wie dan gar nit dienlich, daß man sie in dergleichen fallen bey ihren alliir-
ten und den protestirenden dergestaltt zu Opponenten außschreyen thete.
I. H. G.: Sie wolten nichtt zweifelen, sie herrn Frantzösische plenipoten-
tiarii wurden ihrem offtern erpieten nach diese von Carolo Magno fundirte
stiffter der catholischen religion zu erhalten sich dergestalt angelegen sein
laßen, damit der intendirter effectus zu erlangen. Wolten im ubrigen nit
underlaßen, die herrn Kayserliche davon zu avisiren, wie ihrem beschehe-
nen andeuten und erinnern nach in diesem puncto zu verfahren. Und damit
sie nit in die opinion bey den Schwedischen und protestirenden gerathen
mögten, alß wan sie den catholischen alles erhalten und manuteniren the-
ten , so wurde mit ihrem belieben I. H. G. bey einem und andern sich bekla-
gen , daß sie Frantzosen nachgegeben und verstattet, daß dero stifft Verden
der catholischen religion entzogen. Galli: Daß den stifft Verden und
andere die Kayserliche hinweggeben, daran wehren sie nit schuldig. Eß
mögte gleichwoll, wie es bey diesem discursu et modo agendi gemeint,
gleichsamb klagendt vorgebracht werden, wie es I. H. G. angedeutet und
dero beywonender prudentz nach zu mesnagiren wissen wurden. Sonsten
konte sich Franckreich auch woll passive in diesen handtlungen wegen der
ubrigen stiffter halten, wan sie nur nichts theten, womit den catholischen
darin schädtlich sein könten. I. H. G.: Man muste ipsam causam mali,
und woher die catholische zu solchen extremiteten kommen, consideriren,
und weiln solches die Frantzosische wafen und alliance cum Suecis et pro-
testantibus verursachtt, selbsten auch bey sich, in was gefahr die catholische
religion dadurch gerathen, gnugsamb erkenten, so wehre es vor Gott und in
ihrem gewissen nicht verandtwortlich, wan sie itzo sich passive allein ver-
halten und nit active et positive ihre confoederationsarticuln behaubten
wolten, daß deme darin beschehenen vorbehaltt nach den catholischen
nichts endtzogen wurde. Zudeme hetten sie sich albereits erklert, darauff zu
halten, daß gegen die vor diesem in Augusto von den Kayserlichen besche-
hene compositionsvorschläge die protestirende ein mehrers nit zu erhalten
hetten. Weiln nun dieselbe ein mehrers durchzutringen sich understunden,
so wehre es zeit zu sprechen, und daß sie den rechten eifer den catholischen
zum besten bezeigten. Galli: Sie sprechen ihrestheilß den andern gnug-
samb zu, wie sie dan in puncto autonomiae allerhandt motiven und ratio-
nes eingewendet, wehren es auch mit den catholischen einig, daß solches der
protestirenden begehren nicht nachzugeben. Wegen der Stadt Augsburg
finden sie, da sie 1624 am deutschen Krieg nicht beteiligt waren, bey ihnen
das werckh etwas schwerer. W: Hette die cron Franckreich nit so viel
darauf zu sehen, zu was zeit sie sich des Teutschen kriegsweesens angenom-
men , sondern was sie under der zeit den catholischen fur einen schaden
zugefuegtt und noch ietzo in so grosem betruckh und gefahr hielten, wie
dan alle die necessitet, welche man in den consiliis et ipsa conscientia sal-
vanda befinde, da man den protestirenden so viel nachgeben muste, in der
cron Franckreich widriger wafen bezeigung bestunde. Warauf, alß der
conte Servient pro religione et interesse catholicorum tuendo zu bezeigung
der Frantzosen guten eiffer etwas discurrirt, ist von der Hessischen satis-
faction wiederumb meldung geschehen, wabey der duc de Longueville be-
zeugt und bekandt, daß ihme alsolche satisfaction ein sehr hoch angelegene
sach wehre, bittendt und ermanendt, man wolte doch einer solchen meri-
tirten damen nit zuwidder sein. Und alß ihme darauff die unpilligkeit
dieser praetension abermahls wollen bedeutet werden, wie viel kirchen und
clöster verbrändt, und daß zu restaurirung deren und des gottesdienst man
mehr die gedancken und sorge alß auf der landtgravinnen satisfaction zu
wenden. Hatt er contractis humeris soviel zu verstehen geben, daß
ihme nichts angelegeners, alß der landtgrävinnen zu ihrer satisfaction zu
verhelffen. Wolte man ihro die länder nit laßen, so solte man sie mit einer
million reichsthaler widderumb lößen. Sie wehre eine so tugentsame dame,
daß er noch der hoffnungh, Gott wurde sie auch noch zu der catholischen
religion kommen laßen. Waruber [...] es de exigua spe conversionis discur-
sus geben.
W bei Contarini. Wildeshausen. Osnabrück/Minden. Schaumburg. Hessi-
sche Satisfaktion. Contarini: Es seye nichtt ohn, daß der Salvius das
ambt Wildeshaußen alß ein pertinens des ertzstiffts Bremen mit begert, er
habe ihme aber darauf geandtwortet, daß der ertzstifft Bremen der cron
Schweden von den Kayserlichen offerirt, gleich wie selbiger ietz seye, nicht
aber wie er vielleicht vor hundert und mehr iahren geweßen, und vermeine
er, es werden sich die Schweden damit woll begnugen laßen. Halte sonsten
seinestheyls auch das best zu sein, das man den process aufhebe, damit keine
materia zu kunfftigen newen irrungen ubrig pleibe. Betreffend die stiffter
Osnabrug und Minden, bekenne er gern, daß die Frantzosen sich betrefflich
woll gehalten und dem Salvio starck widdersetzt, gestalt dan auch darauff
die Schwedische satisfaction auf Vorpomern, Wismar und dan die stiffter
Bremen und Verden gestelt bleiben, und hoffe er nun (obwoll sonsten der
Oxenstern wie auch dessen vatter widder der konigin intention schlechten
lust darzu haben), es solle der friedt (indeme die konigin sich vernehmen
laßen, sie muste auch wissen und versuchen, waß seye, independenter zu
regiren) einmall erfolgen, da sonderlich auch zwischen den stenden es so
weith gebrachtt, daß selbige in den gravaminibus religionis nicht sehr weith
voneinander, welches dan den frieden auch im ubrigen mercklich facilitiren
könne. Das meiste bedencken bestehe fast in contentir- und abdanckung der
armaden, welches die Schweden und er selbst fur einen wichtigen punct
halte. Salvius meint, wenn die Truppen auf die Reichskreise verteilt wür-
den , lasse sich die Abdankung ohne Gefahr einer Meuterei am leichtesten
durchführen, es ist auch davon die Rede, daß Kurbayern dafür dem Reich
eine Million an Bargeld leiht. Die Hessen haben bei ihm auf einraumung
einiger landtschafften, nichtt aber auf gelt getrungen, und dorffte woll
sein, daß die Schweden bey dem vorigen veldtläger in Hessen der landt-
grävinnen mehrere hoffnung und vertröstung darzu alß vorhin gegeben.
Weiln sie aber sehe, daß sie damit nit woll fortkommen konne, so thue sie
ietzo uff 600 000 reichsthaler bestehen, die angeblich fünf Monatskontribu-
tionen ausmachen. Nachdem 300 000 geboten sind, hat er den Hessen die
Unbilligkeit dargelegt, daß sie als Reichsstand eine hohe Satisfaktion be-
gehrten , fürchtet aber, man werde mit den 300 000 reichsthaler nicht
anlangen konnen, sondern noch hoher und etwa auf 400 000 steigen mußen.
Wer aber solche gelder zu bezahlen, da werden alle diejenige, welche in
Hessischer contribution sitzen und hierdurch ab onere illo liberirt werden,
ohn einigen underschedt concurriren mußen, und wurde ihm lieb, auch zu
besserer einrichtung des wercks dienlich sein, wan ihme zu seiner nachrich-
tung und direction die verzeichnuß aller stende, so ietzo den Hessischen
contribution geben, zugestelt wurde. Zu einreichungh dieser verzeich-
nuß haben I. H. G. sich erbotten und ferner vermeldet, daß dem verlauth
nach die landtgravin bis nach abstattung der gelder etliche von den occu-
pirten ortern einzubehalten gedencken solle. Nun wurde aber solches zu
noch mehrerer beschwernuß der landen gereichen, weiln man uber die
große summen den underhalt fur die besatzungen darreichen muste, so hette
es auch noch diese unbilligkeit in sich, daß wan schon derjenigen stendt, in
dessen landen die einbehaltende plätze gelegen, seine quotam bezalt und
andere damit noch zuruckh hielten, derselbe dannoch die ungelegenheit der
besatzungh wo nicht gantz, doch guten theilß mit ertragen muste. Ob dero-
wegen nicht besser, daß es wegen versicherung dero etwa vergleichenden
summen bey der gemeiner clausula assecurationis dieses friedens sein be-
wendens haben möchte? Venetus respondit: Er wolle rathen, daß man
sich alsobaldt zu Colln oder anderstwo bey kauffleuthen die gelder auffzu-
pringen bearbeiten und denselben hinwieder die contributiones anweisen
solte, man wurde auch bey solchem fall, was man von kirchenschätze hette,
angreiffen und sich darnach vom landt widder bezahlen laßen, dan auf
solche weiß man sich von der ungelegenheit, die besatzung zu underhalten,
liberiren könte. I. H. G. remonstrirten aber dagegen, daß solcher modus
sich in Teutschlandt vorab ietziger zeit, da das credit gantz gefallen, auch
ohne das die gelder nirgens zu finden, durchauß nichtt wurde practiziren
laßen. Die kirchenschätz wehren schon hinwegh und alles von den Hessen
und ihren confoederirten außgeplundert, wie dan bey dem dhombstifft
Paderborn nicht mehr dan 2 kelch vorhanden und viele kirchen und clöster
in den landen, welche den Hessischen contribuiren, nebenst vielen stetten,
dorffschafften und furstlichen residentzhausern gantz abgebrandt. Spa-
nisch -staatische Verhandlungen. Portugal. Türkisch-venezianischer Krieg.
Trauttmansdorff – Krebs XI 29. Die Franzosen haben demnach bei Salvius
gegen die protestantischen Religionsforderungen protestiert und 1634 als
Normaljahr vorgeschlagen, Brandenburg soll wahlweise 1 200 000 Reichs-
taler oder die Städte Stettin und Gartz erhalten. Hetten die Franzosen
abermaln auff ein armistitium von 4 wochen lang angetragen und dafür
gehaltten, daß der veldtmarschalck Touraine seine bewilligung darzue
geben werd, der Salvius aber dißfals an dem Wrangel dubitiren thue, umb
soviell weniger der graff von Trautmansdorff ohne des herrn ertzherzogen
advis dazue verstehen köntte, zumaln ohnedas zwischen inen beeden bey
seinem anherkommen verabscheidet, daß darinnen Seiner Hochfürstlichen
Durchlaucht nicht vorgriffen werden soltte, also er dies werck lediglich
dorthin verweißen werd. Die Brandenburger haben Trauttmansdorff vor-
geschlagen , daß Schweden statt Pommern die Stifter Halberstadt, Osnabrück
und Minden erhält, er hat betont, daß die Katholiken auf diese nicht verzich-
ten würden, Fromhold geantwortet, daß die Protestanten auf ihnen bestehen
würden. Gestern hat Trauttmansdorff zur Berichterstattung an Kurbayern
mitgeteilt: Salvius nimmt den Vorschlag wegen der 1 200 000 Reichstaler
an; 600 000 Reichstaler für Hessen und zwei Plätze bis zur Zahlung; fünf
Reichskreise für die Abdankung der schwedischen Armee, was abgeschla-
gen wurde; geldtanlagen vom churfürsten, dießes ist pure abgeschlagen.
Bericht Buschmanns: Bei Trauttmansdorff hat Wittgenstein den Verzicht
Ws auf Hachenburg gefordert, besorge er von Trautmanstorff, daß bemel-
ter graff I. H. G. in dem haubtweßen noch große intriga werd machen.
Buschmann hat gebeten, daß doch der herr graff in der Hessischen satisfac-
tion sich weiters nicht woltte vertieffen. Auff welches ihme geandtworttet,
daß 300 000 reichsthaler gebotten, aber nichts geschloßen, sondern bestun-
den auff den 600 000 reichsthaler sehr starck, derentwegen bey den Fran-
zosen , welche das ruder hierinnen fuhren thetten, das werck gedrieben wer-
den müste. Als bei seinem Gegenbesuch die Altenburger den punctum
autonomiae berürt, hat Buschmann geantwortet, daß dies einmahl ein
gantz vergebliches begehren, möchten sich nur damitt lenger nit aufhaltten.
Worauff der Alttenburgische heraußgefahren, verflucht dan die stund sein
möchte, in welcher dießer schluß genommen seye. Ergo der canzler
Buschman, daß der schluß dießer seiten nicht, sondern von ihnen protesti-
renden in ihren landen selbst gemacht, welches dan sie auch billich wieder
sich müsten geltten laßen. Alß sie ferner des termini a quo anregung gehabt,
hab ihnen der cantzler vor augen gesteldt, mitt was für ungereimbten ex-
ceptiones quoad antegravatos sie herankommen dörffen, negst remonstra-
tion , wie viell mehr beßeren fueg man catholischer seiten zue specificirung
der gravatorum hab. Folgends, alß sie von restitution der stadt Augspurg,
imgleichen der stadt Aachen erwehnung gethan, hab er innen gleichsfals,
daß vergebliche zeitt damitt verloren, angedeutet, und zwarn wegen
Aachen in specie, da nur von Calvinisten und wiedertaufferen die händel
gemacht würden, denen sie hoffentlich nit patrociniren würden. Wor-
auff der Alttenburgische, daß sie sich der wiedertäuffer nit annehmen; die
Calvinisten aber, alß der canzler Buschman von denen gefragt, würden im
reich tolerirt. Zue Augspurg seyen die kirchen den protestirenden abgenom-
men und zwo andere dagegen zu bawen erlaubt, welches nicht angenom-
men werden köntte.
Eingabe an die Mainzer: Memoriale wegen Bistum Augsburg, Eichstätt,
Kloster Loccum, geistlicher Jurisdiktion Osnabrücks über Kloster Oster-
berg und in Rheda .
Antwort an Trauttmansdorff wegen Hachenburg: Die Rechte Ws und seiner
Brüder hängen von Kurköln ab, auf dessen Anweisung er zum Verzicht
bereit sein wird; die Gräfin-Witwe betreibt den Prozeß bereits für sich
selbst, daher keine Restitution an Wittgenstein.
W bei den Franzosen. Dank für die Unterstützung der katholischen Sache
gegenüber den Schweden, Bitte um Erhalt Wildeshausens bei Münster, hes-
sische Satisfaktion. Man werde intuitu coronae (derentwegen bereits in ver-
schiedenen sachen nachgeben) hierin woll ethwas thun mußen. Es wurde die
sache ad aliquam saltem aequitatem gebrachtt werden mußen, und er duca
selbsten den nahmen nit begehren, daß er umb einer damen zu favorisiren,
so verschiedene landtschafften und ohnedas hochbetrangte underthanen in
mehrere gefahr, noth und elendt, darauß endtlich nicht zu kommen sein
mögte, sturtzen helffen wolte. Bitte um Erhalt von Osnabrück und Minden
bei den Katholiken, bose consequentz der von der Stadt Osnabrück gesuch-
ten immedietet. Longueville: Fur die catholische religion wendeten sie
billich ihren fleiß ahn. Man solte catholischentheylß doch dahin gedencken,
daß in deme, warinnen er immer verandtwortlich, mit den protestirenden
der vergleich möchte getroffen werden. Franckreich hette bereits pro
catholicis so viel geredt, daß sie von ihren alliirten dessen offters verweiß
horen musten. Der landtgravinnen satisfaction sey ihme eine alsolche ange-
legene sach, daß darin selbiger furstinnen sowoll alß sein eigenes contento
bestehe. Wegen der stiffter Osnabrugk und Minden hette er benebenst
seinen collegis bereits deren salvirungh in guter obacht gehabt, wolte auch
I. H. G. darinnen von gutem hertzen ferners dienen. Eß hette noch deß-
wegen vorgestern einige vorschlägh geben, alß das man I. H. G. hinwieder-
umb zu einem geistlichen churfurstenthumb helffen solte, wie er dan dero-
selben das churfurstenthumb Maintz woll wunschen thete. Daß aber den
Schwedischen die vorberurte stiffter dafur pleiben solten, der meinungh
wehren sie Frantzosische auch nit. Wegen des ambts Wildeshausen wolten
sie auch ihrestheils gern sehen, daß es von Bremen separirt und dem stifft
Munster pleiben möchte. Dabey dan vermeldendt, daß itzo in puncto satis-
factionis Brandenburgicae dieselbe wegen Vorpomeren, Halberstadt, Mag-
denburg , Hildesheimb, Minden, Osnabrugk nebenst drey furstenthumben in
der Schleßien praetendirten. I. H. G.: Von dieser praetension und auf
waß fur eine vortheilhafftige weiß die Churbrandenburgische Vorpomeren
zu verlaßen sich resolvirt, und daß die protestirende beide stiffter Minden
und Osnabrug fur ihre religionsgenossen zu behaubten sich understunden,
hette man zwarn woll vernohmmen und sich bey solcher unbefuegsamkeit
getröstet, es wurde die cron Franckreich diese alß zumahln enormia nimis
mit verwerffen. Übergabe einer schriftlichen Information wegen Osna-
brück /Minden und mündliche Erläuterung.
Hinzu Servien. Franzosen: Die information wegen beider stiffter wehre
ihnnen sehr lieb und dienlich, dan es ietzo die rechte zeitt wehre, in selbiger
sach zu advigiliren. Uber I. H. G. beklagten sich die Oßnabruckische, daß
man sie in exercitio Augustanae religionis et mensa Domini militari manu
mit hinwegnehmung des kelchs vom mundt turbirt und ihren abgestorbenen
sepulturam verweigert. I. H. G.: Daß die stadt Oßnabrugk viel unbe-
weißliche sachen in odium sui principis et catholicae religionis, wie auch
erhaltung der immedietet vorbrachtt, alsolches wehre in verschiedenen
sachen zu verspuren geweßen, wie sie dan falschlich berichtet, daß ihnen
sepultura verweigert, da sie doch cum catholicis permiscue begraben. Mit
der militarischen turbation wurde es ihnnen ahm beweißthumb auch
ermangeln, weiln es nit geschehen. Eß wehren sonsten die sachen quoad
religionem in dioecesi Osnabrugensi zu distinguiren. Beginn der katholi-
schen Reformation auf dem Land durch Zollern, der Ritterschaft steht die
Religionsausübung in Nachbarterritorien weiterhin frei. Die Stadt sucht die
Reichsunmittelbarkeit, um Zentrum des Protestantismus für den ganzen
Umkreis werden zu können. Man hette ein eintzige reichsstadt, alß Cölln,
welche catholisch, in den ubrigen dominirten fast die protestirende oder
wolten doch, alß zu Augspurg und Achen, das regimen allgemach an sich
ziehen. Wan man nun der geistlichen fursten stett den andern noch adiun-
girte , so wurde der catholischen religion noch großerer schade zuwachsen.
Galli: Wegen der immedietet theten sie sehen, was die stadt vor große
merita hette, darumb ihnnen hierin zu willfahren. Wegen erhaltung der
stiffter Osnabrug und Minden hofften sie, man wurde noch zurechtkom-
men , und solte den Kayserlichen nur sagen, daß sie darinnen constantes
plieben. A parte Galliae wurde man die behorende bestendigkeit erzeigen,
wabey gleichwoll wollmeintlich zu erinneren und zu begehren hetten, daß
den herrn Kayserlichen eine alsolche bedeutungh geschähe, damit sie nit
gegen andere dieser stiffter Verweigerung ihnnen den Frantzosen allein zu-
schrieben und es gleichsamb das ansehen gewunne, daß wan Franckreich
darzu ja sagte, sie ihrestheyls alsolche den Schwedischen oder protestiren-
den uberlaßen wolten. In diesem fall hetten sie a corona Galliae zu abstra-
hiren und pure zu sagen, daß es nit sein könte, alßdan wurde es woll gehen,
wie dan gar nit dienlich, daß man sie in dergleichen fallen bey ihren alliir-
ten und den protestirenden dergestaltt zu Opponenten außschreyen thete.
I. H. G.: Sie wolten nichtt zweifelen, sie herrn Frantzösische plenipoten-
tiarii wurden ihrem offtern erpieten nach diese von Carolo Magno fundirte
stiffter der catholischen religion zu erhalten sich dergestalt angelegen sein
laßen, damit der intendirter effectus zu erlangen. Wolten im ubrigen nit
underlaßen, die herrn Kayserliche davon zu avisiren, wie ihrem beschehe-
nen andeuten und erinnern nach in diesem puncto zu verfahren. Und damit
sie nit in die opinion bey den Schwedischen und protestirenden gerathen
mögten, alß wan sie den catholischen alles erhalten und manuteniren the-
ten , so wurde mit ihrem belieben I. H. G. bey einem und andern sich bekla-
gen , daß sie Frantzosen nachgegeben und verstattet, daß dero stifft Verden
der catholischen religion entzogen. Galli: Daß den stifft Verden und
andere die Kayserliche hinweggeben, daran wehren sie nit schuldig. Eß
mögte gleichwoll, wie es bey diesem discursu et modo agendi gemeint,
gleichsamb klagendt vorgebracht werden, wie es I. H. G. angedeutet und
dero beywonender prudentz nach zu mesnagiren wissen wurden. Sonsten
konte sich Franckreich auch woll passive in diesen handtlungen wegen der
ubrigen stiffter halten, wan sie nur nichts theten, womit den catholischen
darin schädtlich sein könten. I. H. G.: Man muste ipsam causam mali,
und woher die catholische zu solchen extremiteten kommen, consideriren,
und weiln solches die Frantzosische wafen und alliance cum Suecis et pro-
testantibus verursachtt, selbsten auch bey sich, in was gefahr die catholische
religion dadurch gerathen, gnugsamb erkenten, so wehre es vor Gott und in
ihrem gewissen nicht verandtwortlich, wan sie itzo sich passive allein ver-
halten und nit active et positive ihre confoederationsarticuln behaubten
wolten, daß deme darin beschehenen vorbehaltt nach den catholischen
nichts endtzogen wurde. Zudeme hetten sie sich albereits erklert, darauff zu
halten, daß gegen die vor diesem in Augusto von den Kayserlichen besche-
hene compositionsvorschläge die protestirende ein mehrers nit zu erhalten
hetten. Weiln nun dieselbe ein mehrers durchzutringen sich understunden,
so wehre es zeit zu sprechen, und daß sie den rechten eifer den catholischen
zum besten bezeigten. Galli: Sie sprechen ihrestheilß den andern gnug-
samb zu, wie sie dan in puncto autonomiae allerhandt motiven und ratio-
nes eingewendet, wehren es auch mit den catholischen einig, daß solches der
protestirenden begehren nicht nachzugeben. Wegen der Stadt Augsburg
finden sie, da sie 1624 am deutschen Krieg nicht beteiligt waren, bey ihnen
das werckh etwas schwerer. W: Hette die cron Franckreich nit so viel
darauf zu sehen, zu was zeit sie sich des Teutschen kriegsweesens angenom-
men , sondern was sie under der zeit den catholischen fur einen schaden
zugefuegtt und noch ietzo in so grosem betruckh und gefahr hielten, wie
dan alle die necessitet, welche man in den consiliis et ipsa conscientia sal-
vanda befinde, da man den protestirenden so viel nachgeben muste, in der
cron Franckreich widriger wafen bezeigung bestunde. Warauf, alß der
conte Servient pro religione et interesse catholicorum tuendo zu bezeigung
der Frantzosen guten eiffer etwas discurrirt, ist von der Hessischen satis-
faction wiederumb meldung geschehen, wabey der duc de Longueville be-
zeugt und bekandt, daß ihme alsolche satisfaction ein sehr hoch angelegene
sach wehre, bittendt und ermanendt, man wolte doch einer solchen meri-
tirten damen nit zuwidder sein. Und alß ihme darauff die unpilligkeit
dieser praetension abermahls wollen bedeutet werden, wie viel kirchen und
clöster verbrändt, und daß zu restaurirung deren und des gottesdienst man
mehr die gedancken und sorge alß auf der landtgravinnen satisfaction zu
wenden. Hatt er contractis humeris soviel zu verstehen geben, daß
ihme nichts angelegeners, alß der landtgrävinnen zu ihrer satisfaction zu
verhelffen. Wolte man ihro die länder nit laßen, so solte man sie mit einer
million reichsthaler widderumb lößen. Sie wehre eine so tugentsame dame,
daß er noch der hoffnungh, Gott wurde sie auch noch zu der catholischen
religion kommen laßen. Waruber [...] es de exigua spe conversionis discur-
sus geben.
W bei Contarini. Wildeshausen. Osnabrück/Minden. Schaumburg. Hessi-
sche Satisfaktion. Contarini: Es seye nichtt ohn, daß der Salvius das
ambt Wildeshaußen alß ein pertinens des ertzstiffts Bremen mit begert, er
habe ihme aber darauf geandtwortet, daß der ertzstifft Bremen der cron
Schweden von den Kayserlichen offerirt, gleich wie selbiger ietz seye, nicht
aber wie er vielleicht vor hundert und mehr iahren geweßen, und vermeine
er, es werden sich die Schweden damit woll begnugen laßen. Halte sonsten
seinestheyls auch das best zu sein, das man den process aufhebe, damit keine
materia zu kunfftigen newen irrungen ubrig pleibe. Betreffend die stiffter
Osnabrug und Minden, bekenne er gern, daß die Frantzosen sich betrefflich
woll gehalten und dem Salvio starck widdersetzt, gestalt dan auch darauff
die Schwedische satisfaction auf Vorpomern, Wismar und dan die stiffter
Bremen und Verden gestelt bleiben, und hoffe er nun (obwoll sonsten der
Oxenstern wie auch dessen vatter widder der konigin intention schlechten
lust darzu haben), es solle der friedt (indeme die konigin sich vernehmen
laßen, sie muste auch wissen und versuchen, waß seye, independenter zu
regiren) einmall erfolgen, da sonderlich auch zwischen den stenden es so
weith gebrachtt, daß selbige in den gravaminibus religionis nicht sehr weith
voneinander, welches dan den frieden auch im ubrigen mercklich facilitiren
könne. Das meiste bedencken bestehe fast in contentir- und abdanckung der
armaden, welches die Schweden und er selbst fur einen wichtigen punct
halte. Salvius meint, wenn die Truppen auf die Reichskreise verteilt wür-
den , lasse sich die Abdankung ohne Gefahr einer Meuterei am leichtesten
durchführen, es ist auch davon die Rede, daß Kurbayern dafür dem Reich
eine Million an Bargeld leiht. Die Hessen haben bei ihm auf einraumung
einiger landtschafften, nichtt aber auf gelt getrungen, und dorffte woll
sein, daß die Schweden bey dem vorigen veldtläger in Hessen der landt-
grävinnen mehrere hoffnung und vertröstung darzu alß vorhin gegeben.
Weiln sie aber sehe, daß sie damit nit woll fortkommen konne, so thue sie
ietzo uff 600 000 reichsthaler bestehen, die angeblich fünf Monatskontribu-
tionen ausmachen. Nachdem 300 000 geboten sind, hat er den Hessen die
Unbilligkeit dargelegt, daß sie als Reichsstand eine hohe Satisfaktion be-
gehrten , fürchtet aber, man werde mit den 300 000 reichsthaler nicht
anlangen konnen, sondern noch hoher und etwa auf 400 000 steigen mußen.
Wer aber solche gelder zu bezahlen, da werden alle diejenige, welche in
Hessischer contribution sitzen und hierdurch ab onere illo liberirt werden,
ohn einigen underschedt concurriren mußen, und wurde ihm lieb, auch zu
besserer einrichtung des wercks dienlich sein, wan ihme zu seiner nachrich-
tung und direction die verzeichnuß aller stende, so ietzo den Hessischen
contribution geben, zugestelt wurde. Zu einreichungh dieser verzeich-
nuß haben I. H. G. sich erbotten und ferner vermeldet, daß dem verlauth
nach die landtgravin bis nach abstattung der gelder etliche von den occu-
pirten ortern einzubehalten gedencken solle. Nun wurde aber solches zu
noch mehrerer beschwernuß der landen gereichen, weiln man uber die
große summen den underhalt fur die besatzungen darreichen muste, so hette
es auch noch diese unbilligkeit in sich, daß wan schon derjenigen stendt, in
dessen landen die einbehaltende plätze gelegen, seine quotam bezalt und
andere damit noch zuruckh hielten, derselbe dannoch die ungelegenheit der
besatzungh wo nicht gantz, doch guten theilß mit ertragen muste. Ob dero-
wegen nicht besser, daß es wegen versicherung dero etwa vergleichenden
summen bey der gemeiner clausula assecurationis dieses friedens sein be-
wendens haben möchte? Venetus respondit: Er wolle rathen, daß man
sich alsobaldt zu Colln oder anderstwo bey kauffleuthen die gelder auffzu-
pringen bearbeiten und denselben hinwieder die contributiones anweisen
solte, man wurde auch bey solchem fall, was man von kirchenschätze hette,
angreiffen und sich darnach vom landt widder bezahlen laßen, dan auf
solche weiß man sich von der ungelegenheit, die besatzung zu underhalten,
liberiren könte. I. H. G. remonstrirten aber dagegen, daß solcher modus
sich in Teutschlandt vorab ietziger zeit, da das credit gantz gefallen, auch
ohne das die gelder nirgens zu finden, durchauß nichtt wurde practiziren
laßen. Die kirchenschätz wehren schon hinwegh und alles von den Hessen
und ihren confoederirten außgeplundert, wie dan bey dem dhombstifft
Paderborn nicht mehr dan 2 kelch vorhanden und viele kirchen und clöster
in den landen, welche den Hessischen contribuiren, nebenst vielen stetten,
dorffschafften und furstlichen residentzhausern gantz abgebrandt. Spa-
nisch -staatische Verhandlungen. Portugal. Türkisch-venezianischer Krieg.