Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 XI 10
1646 XI 10
Samstag Bayern bei W. Sollen mit den Kölnern über die
Fortsetzung der Gravaminaverhandlungen reden. W: Daß die sachen
hierinnen iezt in alio statu, indeme die protestirende nunmehr selbst zu re-
assumirung der tractaten anhero kommen. Bayern: Nach Trauttmans-
dorff sind die Protestanten mit den Ksl. einig und wollen nur uber ein und
ander dubium explication [...]. Welches I. H. G. und die Churcolnische
sonders gern vernommen und hinwiederumb angezeigt, was in hoc passu
beym Salvio in gegebener visita vorgefallen. Bayern: Die Sachsen und
andere Protestanten meinen, daß man nach Friedensschluß zusammenblei-
ben und ubrige des reichs notturfften berahtschlagen möchte. Welches aber
sie gantz nicht rhatsamb erachten konten, haben deshalb um Resolution
geschrieben. Vor allem würde es ein gar gefähr- und praeiudicirliches
werck sein, da sonder zweiffel die außwertige ihre gesandten alhier laßen
und in die reichssachen sich mischen, ja die protestirende in omnibus et
singulis publicis et privatis se pro assistentia imploriren, consequenter der
schluß und decision von den coronis dependiren würde. Dieser mainung
seind I. H. G. und die ubrige Churcolnische mit den herrn Churbayerischen
allerdings auch gewesen, dabey der canzler Buschman erwehnet, daß die
Chursachsische vorgesezten falß in denen gedancken, wie der Dr. Leuber
hette zu verstehen gegeben, auch das negotium Juliacense zur composition
auf die bahn zu pringen, also freylich viel beßer sein wolte, daß man sich
pace conclusa voneinander begeben, demnegst in brevi aliquo termino einen
reichstag nacher Regenspurg, Franckfurt oder wo man sichs sonsten würde
vergleichen, wan erst die feindtsvolcker außm reich hinweg, auch die dissei-
thige abgedanckt und ein yeder herr wiederumb in possess des seinigen ge-
rathen , ausschreiben thette. Die herrn Churbayerische vermeldeten,
daß diese des herrn graffen von Trautmanstorffs mainung auch; man die
sonst gebräuchliche caeremonialien alß mit requisition eines yeden herrn
churfursten durch absonderliche schickung und observation des halbjähri-
gen termini zur erscheinung fur dasmal mochte einstellen und ein solches
alhier per commune conclusum sambt zeit und orth zu beywohnung kunff-
tigem reichsconventu vergleichen.
Bericht Buschmanns: Volmar läßt mitteilen, daß bei Verweigerung der
Brandenburger Zustimmung wol ganz Pommern dorffte periclitiren und
ein solches occasion sein konne, die stiffter Bremen und Verden wiederumb
zu liberiren und beym reich zu erhalten. 2. Nehm ihn sehr wunder, daß
von gegentheyl die Hessische praetension anietzt so gar unberuhrt pliebe,
beforchte sich, daß noch in fine, wan man mit den coronen verglichen, die-
ser punct hart mochte halten, zumaln, wie man wisse, die Franzosen sich
derselben so starck thetten annehmen. 3. Hab sich der Salvius so weith
heraußgelaßen, daß man frieden machen müste, und wan Churbrandenburg
ratione der Vorpommerischen landen sich nit erklehren, Hessen Darmbstatt
mit dem hauß Caßel accomodiren, deßgleichen Baden und Durlach sich
nicht wurden vereinpahren, daß man einen durchschlag selbst gleich in der
Pfalzischen sach werde machen müßen und ihnen sagen, was zu thun seye.
4. Klein
hat angedeutet, daß Dänemark und der Administrator wegen
Bremen weder zustimmen noch protestieren, sondern die sachen gehen
laßen und andere zeit und gelegenheit erwartten würden. 5. Habe er Vol-
mar beym Salvio von dem discurs, welchen I. H. G. iungsthin wegen trans-
lation der bißthumb und capitul communiciret, erwehnung gethan, waruber
er Salvius etwas bedacht worden und, wohin dan die translation zu thun,
begert habe. Deme er geandworttet, daß sich solches bey den catholischen
und interessenten schon würde finden, Salvius aber sich darauf weitters
nichts hette herausgelaßen.
Nassau läßt durch Reck anfragen: Soll er für seinen Sohn eine früher zu-
gesagte und jetzt vom Bremer Kapitel zu vergebende Pfründe annehmen
oder wären die Kosten vergebens angewandt? Die Königin von Schweden
beansprucht die Vergebung aller Präbenden, während das Kapitel argu-
mentiert , daß zwar die Ernennung eines Nachfolgers als Thesaurar Recht
des Erzbischofs sei, die Besetzung der Präbende aber dem Kapitel zustehe.
Reck hat geantwortet, es hätte quoad canonicatum das capitul sein ius und
versprechen bey dieser vacanz wol in acht zu nehmen. W: Stimmt zu
und läßt durch Reck Nassau erinnern, in diesem Sinn an das Kapitel zu
schreiben.
Fortsetzung der Gravaminaverhandlungen reden. W: Daß die sachen
hierinnen iezt in alio statu, indeme die protestirende nunmehr selbst zu re-
assumirung der tractaten anhero kommen. Bayern: Nach Trauttmans-
dorff sind die Protestanten mit den Ksl. einig und wollen nur uber ein und
ander dubium explication [...]. Welches I. H. G. und die Churcolnische
sonders gern vernommen und hinwiederumb angezeigt, was in hoc passu
beym Salvio in gegebener visita vorgefallen. Bayern: Die Sachsen und
andere Protestanten meinen, daß man nach Friedensschluß zusammenblei-
ben und ubrige des reichs notturfften berahtschlagen möchte. Welches aber
sie gantz nicht rhatsamb erachten konten, haben deshalb um Resolution
geschrieben. Vor allem würde es ein gar gefähr- und praeiudicirliches
werck sein, da sonder zweiffel die außwertige ihre gesandten alhier laßen
und in die reichssachen sich mischen, ja die protestirende in omnibus et
singulis publicis et privatis se pro assistentia imploriren, consequenter der
schluß und decision von den coronis dependiren würde. Dieser mainung
seind I. H. G. und die ubrige Churcolnische mit den herrn Churbayerischen
allerdings auch gewesen, dabey der canzler Buschman erwehnet, daß die
Chursachsische vorgesezten falß in denen gedancken, wie der Dr. Leuber
hette zu verstehen gegeben, auch das negotium Juliacense zur composition
auf die bahn zu pringen, also freylich viel beßer sein wolte, daß man sich
pace conclusa voneinander begeben, demnegst in brevi aliquo termino einen
reichstag nacher Regenspurg, Franckfurt oder wo man sichs sonsten würde
vergleichen, wan erst die feindtsvolcker außm reich hinweg, auch die dissei-
thige abgedanckt und ein yeder herr wiederumb in possess des seinigen ge-
rathen , ausschreiben thette. Die herrn Churbayerische vermeldeten,
daß diese des herrn graffen von Trautmanstorffs mainung auch; man die
sonst gebräuchliche caeremonialien alß mit requisition eines yeden herrn
churfursten durch absonderliche schickung und observation des halbjähri-
gen termini zur erscheinung fur dasmal mochte einstellen und ein solches
alhier per commune conclusum sambt zeit und orth zu beywohnung kunff-
tigem reichsconventu vergleichen.
Bericht Buschmanns: Volmar läßt mitteilen, daß bei Verweigerung der
Brandenburger Zustimmung wol ganz Pommern dorffte periclitiren und
ein solches occasion sein konne, die stiffter Bremen und Verden wiederumb
zu liberiren und beym reich zu erhalten. 2. Nehm ihn sehr wunder, daß
von gegentheyl die Hessische praetension anietzt so gar unberuhrt pliebe,
beforchte sich, daß noch in fine, wan man mit den coronen verglichen, die-
ser punct hart mochte halten, zumaln, wie man wisse, die Franzosen sich
derselben so starck thetten annehmen. 3. Hab sich der Salvius so weith
heraußgelaßen, daß man frieden machen müste, und wan Churbrandenburg
ratione der Vorpommerischen landen sich nit erklehren, Hessen Darmbstatt
mit dem hauß Caßel accomodiren, deßgleichen Baden und Durlach sich
nicht wurden vereinpahren, daß man einen durchschlag selbst gleich in der
Pfalzischen sach werde machen müßen und ihnen sagen, was zu thun seye.
4. Klein
Bremen weder zustimmen noch protestieren, sondern die sachen gehen
laßen und andere zeit und gelegenheit erwartten würden. 5. Habe er Vol-
mar beym Salvio von dem discurs, welchen I. H. G. iungsthin wegen trans-
lation der bißthumb und capitul communiciret, erwehnung gethan, waruber
er Salvius etwas bedacht worden und, wohin dan die translation zu thun,
begert habe. Deme er geandworttet, daß sich solches bey den catholischen
und interessenten schon würde finden, Salvius aber sich darauf weitters
nichts hette herausgelaßen.
Nassau läßt durch Reck anfragen: Soll er für seinen Sohn eine früher zu-
gesagte und jetzt vom Bremer Kapitel zu vergebende Pfründe annehmen
oder wären die Kosten vergebens angewandt? Die Königin von Schweden
beansprucht die Vergebung aller Präbenden, während das Kapitel argu-
mentiert , daß zwar die Ernennung eines Nachfolgers als Thesaurar Recht
des Erzbischofs sei, die Besetzung der Präbende aber dem Kapitel zustehe.
Reck hat geantwortet, es hätte quoad canonicatum das capitul sein ius und
versprechen bey dieser vacanz wol in acht zu nehmen. W: Stimmt zu
und läßt durch Reck Nassau erinnern, in diesem Sinn an das Kapitel zu
schreiben.