Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 VI 12
1645 VI 12
Montag Mitteilung an die Bayern: Französische Proposi-
tion . – Mitteilung der Bayern: Sie waren bei d’Avaux, der mit keinem
Wort auf die Proposition eingegangen ist [...]
Brasset bei W: Mitteilung der französischen Proposition
Anlage 96: zweite französische Proposition 1645 VI 11 (Druck: J.G. Meiern I S. 443 ff).
. W: Erfreut,
daß der partus, auf den man so lang gewarttet, dermalen heraußkommen,
wunsche daß Deus pacis allerseitz spiritum consilii et fortitudinis geben
wolle, damit zu bestendigen guten frieden gelangt werden mocht. Er
Brasset reassumirts, spiritum consilii. Darauff I. H. G.: Fortitudinis
muste auch dabey sein, damit der fried recht bestendig und standhafftig
moge erhalten werden, dan man der exempla leider viel sehe, daß under
grosen konigen und potentaten biß dato frieden geschlossen, und dannoch
uberall nun so lange iahr hero solche krieg und mishelligkeiten weren.
I. H. G.: Sie woltten verhoffen, daß was deß reichs sachen und Teutsch-
landt angienge, man allerseits baldt würde zue gemeinen frieden gelangen
können, wan allein sie die Frantzosen ihre vorgebende intention also in der
thadt bezeigen würden. Der punctus religionis werde bey dieser handlung
woll der schwerste sein, und sich die Frantzosen vermuhtlich deßelben
wegen der gemachten alleantz mitt den uncatholischen, wie sie sonsten woll
köntten und sollten, nicht würden annehmen. Er Brasset andtworttete,
die alleantz mitt den uncatholischen zu machen hetten die zeitten et ratio
status erfördert. I. H. G. vermeldeten, es habe anno 1630 der auch in
Frankreich wollbekante pater Hyacinth in praesentia Caesaris, electorum,
und deß conte de Ognate geprediget
Da P. Hyacinth OFM Cap (Giacinto da Casale, 1575–1627) 1630 bereits verstorben
war und Iñigo Vélez de Guevara y Tassis (gest. 1644), conde de Oñate, spanischer
Gesandter in Wien 1617 – 1624, erst 1633 nach Deutschland zurückkehrte, muß ein frü-
herer Anlaß, am ehesten der Regensburger Fürstentag 1623, gemeint sein.
, die weldt kherete derzeitt alles umb,
indehme sie sagen soltte, status rationis, warunder die conscientia mitt be-
griffen , nun aber solches transponirt, und ratio status gesagtt wehrde.
Er affirmirte es, mitt vermelden, er hette bemelten patrem seer familiari-
ter gekhant, die corona werde sich in dießem passu verhoffentlich derge-
stalt bezaigen, daß sie statum rationis nicht würde beyseythen setzen.
Warauff I. H. G., daß die catholische und alle guette anderst keine
opinion von ihnnen haben soltten, und woltten sie ahn der würcklichen
bezaigung bei diesen schweren religionstractaten auch nicht zweiffelen.
Volmar bei W
Vgl. APW [ III C 2,1 S. 371 ] .
: 1. Weitergabe der französischen Proposition an die Ksl.
[...]. 2. Bei den Mediatoren haben die Franzosen darauf bestanden, die
Sache des Prinzen Eduard von Braganza
mit den Ksl. zu verhandeln, und
3. an gleichmäßige Behandlung der schwedischen Proposition erinnert. 4.
Entgegen den Vorstellungen der Mediatoren haben sie auf einer Klausel de
additione et minuitione bestanden. Waffenstillstand. Die Ksl. haben den
Mediatoren erklärt, sie müßten über die Proposition zunächst mit den Kur-
fürstlichen reden. 5. Auf die Eröffnung, die Ksl. würden die hessischen Ver-
handlungen mit den Hessen allein oder unter Zuziehung der Franzosen
führen, haben die Hessen Contarini um Mitteilung der Vollmacht ge-
beten . Ein solche Vollmacht zu Sonderverhandlungen, warzue der herr
Volmari sich etwas hoffnung gemacht, ist von Wien angekündigt. 6. Wegen
Geleitung der Mediatstände und Zuziehung der nicht zur Deputation
gehörigen Stände noch Schwierigkeiten zu befürchten. [...]. Die Depu-
tierten des Hauses Österreich und für Burgund werden bald eintreffen,
so daß die Reichsdeputation dann bis auf die Stadt Köln und Würz-
burg vollständig ist. Würzburg könne Mainz, Köln der Kurfürst von
Köln wenigstens indirekt erinnern. W: Bereit zur Mitteilung der Pro-
position an Bayern und Brandenburg, damit danach eine gemeinsame
Beratung stattfinden kann. Gespräch mit Brasset. Der zweytter und
dritter punct würden bey angestellter consultation vorkohmen, unnd in-
sonderheit circa 2. I. H. G. erachtens guett sein, daß die herrn Kayser-
lichen sich darüber alß wovon den Churfürstlichen nichts bewust, ver-
nehmen ließen. [...]. Ad 4. seye ein gahr gewünschte occasion gewest,
vom stillstand der wapffen ohnvermerckter dinge auff die bahn zu
bringen, wie dan auß er erclehrung erscheinet, daß sie solches bei ietzigen
coniuncturen so gahr weith nicht werffen, sondern noch woll handlung
darüber leyden möchten. Von den Schwedischen seye wegen prosperirender
wapffen in den Kayserlichen erblanden weniger hoffnung zu machen, so
hetten auch die Hessen sich vor dießem angehen laßen, alß wan sie nicht
dargegen, nur daß sie sowoll darin, alß in negotio evacuationis von den
Frantzosen verhindert würden. Also wehrde sich nun dißfalß die warheitt
baldt an den tag thuen. I. H. G. wie auch die Churbayerischen seyen ein
armistitium zue promoviren instruirt, und habe man auch auß der Kayser-
lichen erclehrung unlengst dergleichen vernohmmen, wenigers nicht, daß
der Spanischen erclehrung ebenmeßig zur handt sein solle, davon gleichwoll
die herrn Kayserlichen die beste nachricht haben würden, unnd lege nun
ahn dehme, daß man sich de tempore et modo mitteinander recht unter-
rhede unnd vereinbahre. Ad 5. wehre guett, daß die absonderliche
Kayserliche vollmacht anglangtt, oder in kurtzem anlangen möchte, unnd
stunde woll etwaß zue muthmaßen, daß sich die Hessen propter religionem
ahn den Frantzosen so hart nicht haltten möchten, daß sie aber der
Schweden confoederation unnd assistentz sich dergestaldt rebus sic
stantibus soltten abandoniren, köntten sie sich nicht imaginiren. 6. [...]
Kurkölnische Bedenken gegenüber der Stadt Köln wegen der nicht zuge-
standenen Reichsstandschaft. Die Mainzer hat er schon gebeten, Würzburg
zu erinnern. Mitteilung der Mainzer Anfrage und der Antwort an Brasset.
Fragtte demnach der herr Volmari, ob I. H. G. die proposition, weylen
Ihro solche von den Frantzosischen alberait zukommen, gelehsen hetten,
unnd wie es ihr vorkehme; alß darauff I. H. G. geandtworttet, daß selt-
sahme sachen darinn, vermeldet er, es scheine alß wan die exteri iura
imperii gahr ad suam cognitionem et directionem, ia alles nach ihrem belie-
ben ziehen und haben woltten; wan dieße articull solcher gestaldt ein-
gangen werden soltten, wehre nicht allein dem Kayser alle seine authoritet
benohmen, sondern auch deren die chur- unnd fürsten im reich nicht viell
behaltten würden, de securitate imperii inßkünftig, wie auch religionis zu
geschweigen; daß dan auch der Kayser, wie in articulo tertio gesetzet, nicht
bemechtigt sein solle, den Spanniern, wan sie attaquirt würden, alß einem
so nahen anverwandten zue succurriren, köntte er nicht sehen. I. H. G.:
Eß beduncke sie daß die Frantzosen es nicht nehmmen pro persona alß
einem vom hauß Oisterreich, sondern alß Römischen Kayser consideriren,
zumahln auch daß reich iederzeitt bedenckens gehabtt, sich auser derselben
außlendischer sachen theilhafftig zu machen, und sehe man dan auch gahr
woll, wie übell der auff der Spannier begehren undd des Collalt
Rambold Gf. von Collalto (1575–1630), ksl. General, Hofkriegsratspräsdent 1624 (vgl.
ADB IV S. 404f. ).
antreyben
angefangener Mantuanischer kriegh außgeschlagen, unnd daß reich darüber
noch zu leyden hab, wiewoll derselb ohnvorbewust ia gegen willen der
herrn churfürsten fomentirt unnd geführt worden, deßgleichen mitt dem
Polnischen, also auch ietzt ihres ermeßens die reichsstende samentlich nicht
gehrn sehen würden, wan man sich in die Portugesische unnd andere der-
gleichen daß reich immediate nicht concernirende hendell schlagen unnd
mischen wollte. Worauff er Volmari anderst nichts geandtworttet, alß
daß es mitt dem Mantuanischen wehßen also hergangen und bekandt seye,
daß die churfürsten, ja Friedlandt selbsten demselben zugegen gewest; man
müeße aber bey den consultationibus die sachen woll uberleggen unnd be-
obachten . Wohmitt er seinen abschiedt genohmmen, beim auffstehen aber
noch vermeldet, wie er von Oßnabrugk berichtet seye, daß ein vornehmer
von den protestirenden sich verlauthen laßen, weylen die catholische ietzo
nach erlangtter Churbayerischer victori dergestalt muhtig worden, hetten
sie die uncatholische desto mehrer ursach recht zusahmenzusetzen, mittein-
ander sich zu verbinden, und bey der cron Schweden zu stehen, damitt sie
wedder in dießen tractaten, noch sonsten underdrucktt würden, sondern
dermasen ihre habende intentiones durchtringen köntten, wehre also umb
soviell mehrers nöthig, catholischer seythen under sich unnd mitt dem
Kayser, alß ihrem oberhaubtt, zusahmenzuhaltten. Welcher intention
I. H. G. allezeit gewehsen, auch noch zue sein vermeldet; es wehre aber zu
betauern, daß die catholische liga, welche so baldt, wie zu besorgen, nicht
mehr dergestalt zusahmenzubringen, also urplötzlich unnd ohne befragung
der stendt cassirt unnd abgedanckett, da seyther der augenschein also clär-
lich geben, daß von iahren zue iahren alle sachen in religion und kriegh
mehrers herunderkommen, darauß auch daßjenig haimblich erfolget, unnd
auß ietzo angehortem nicht wenig zu beförchten, sich öffentlich zeigen
werde, daß die uncatholische eine bündtnuß under sich, unnd mitt den
exteris machen werden, welches man durch abolirung ligae catholicae zu
verhindern an Kaiserlicher seiten vorgeben, aber von den catholischen
stenden weit anderst und wie es ietz gehet, apprehendirt worden.
Mitteilung der Proposition an Bayern und Brandenburger, die sie durch
Brasset auch schon erhalten haben.
Da die spanisch-französischen Verhandlungen noch darauf beruhen, daß
Spanien die Rückgabe, Frankreich die Abtretungen aller Eroberungen
fordert, haben die Mediatoren heute die Spanier zu einer näheren Erklä-
rung zu bewegen versucht [...].
tion . – Mitteilung der Bayern: Sie waren bei d’Avaux, der mit keinem
Wort auf die Proposition eingegangen ist [...]
Brasset bei W: Mitteilung der französischen Proposition
Anlage 96: zweite französische Proposition 1645 VI 11 (Druck: J.G. Meiern I S. 443 ff).
daß der partus, auf den man so lang gewarttet, dermalen heraußkommen,
wunsche daß Deus pacis allerseitz spiritum consilii et fortitudinis geben
wolle, damit zu bestendigen guten frieden gelangt werden mocht. Er
Brasset reassumirts, spiritum consilii. Darauff I. H. G.: Fortitudinis
muste auch dabey sein, damit der fried recht bestendig und standhafftig
moge erhalten werden, dan man der exempla leider viel sehe, daß under
grosen konigen und potentaten biß dato frieden geschlossen, und dannoch
uberall nun so lange iahr hero solche krieg und mishelligkeiten weren.
I. H. G.: Sie woltten verhoffen, daß was deß reichs sachen und Teutsch-
landt angienge, man allerseits baldt würde zue gemeinen frieden gelangen
können, wan allein sie die Frantzosen ihre vorgebende intention also in der
thadt bezeigen würden. Der punctus religionis werde bey dieser handlung
woll der schwerste sein, und sich die Frantzosen vermuhtlich deßelben
wegen der gemachten alleantz mitt den uncatholischen, wie sie sonsten woll
köntten und sollten, nicht würden annehmen. Er Brasset andtworttete,
die alleantz mitt den uncatholischen zu machen hetten die zeitten et ratio
status erfördert. I. H. G. vermeldeten, es habe anno 1630 der auch in
Frankreich wollbekante pater Hyacinth in praesentia Caesaris, electorum,
und deß conte de Ognate geprediget
Da P. Hyacinth OFM Cap (Giacinto da Casale, 1575–1627) 1630 bereits verstorben
war und Iñigo Vélez de Guevara y Tassis (gest. 1644), conde de Oñate, spanischer
Gesandter in Wien 1617 – 1624, erst 1633 nach Deutschland zurückkehrte, muß ein frü-
herer Anlaß, am ehesten der Regensburger Fürstentag 1623, gemeint sein.
indehme sie sagen soltte, status rationis, warunder die conscientia mitt be-
griffen , nun aber solches transponirt, und ratio status gesagtt wehrde.
Er affirmirte es, mitt vermelden, er hette bemelten patrem seer familiari-
ter gekhant, die corona werde sich in dießem passu verhoffentlich derge-
stalt bezaigen, daß sie statum rationis nicht würde beyseythen setzen.
Warauff I. H. G., daß die catholische und alle guette anderst keine
opinion von ihnnen haben soltten, und woltten sie ahn der würcklichen
bezaigung bei diesen schweren religionstractaten auch nicht zweiffelen.
Volmar bei W
Vgl. APW [ III C 2,1 S. 371 ] .
[...]. 2. Bei den Mediatoren haben die Franzosen darauf bestanden, die
Sache des Prinzen Eduard von Braganza
3. an gleichmäßige Behandlung der schwedischen Proposition erinnert. 4.
Entgegen den Vorstellungen der Mediatoren haben sie auf einer Klausel de
additione et minuitione bestanden. Waffenstillstand. Die Ksl. haben den
Mediatoren erklärt, sie müßten über die Proposition zunächst mit den Kur-
fürstlichen reden. 5. Auf die Eröffnung, die Ksl. würden die hessischen Ver-
handlungen mit den Hessen allein oder unter Zuziehung der Franzosen
führen, haben die Hessen Contarini um Mitteilung der Vollmacht ge-
beten . Ein solche Vollmacht zu Sonderverhandlungen, warzue der herr
Volmari sich etwas hoffnung gemacht, ist von Wien angekündigt. 6. Wegen
Geleitung der Mediatstände und Zuziehung der nicht zur Deputation
gehörigen Stände noch Schwierigkeiten zu befürchten. [...]. Die Depu-
tierten des Hauses Österreich und für Burgund werden bald eintreffen,
so daß die Reichsdeputation dann bis auf die Stadt Köln und Würz-
burg vollständig ist. Würzburg könne Mainz, Köln der Kurfürst von
Köln wenigstens indirekt erinnern. W: Bereit zur Mitteilung der Pro-
position an Bayern und Brandenburg, damit danach eine gemeinsame
Beratung stattfinden kann. Gespräch mit Brasset. Der zweytter und
dritter punct würden bey angestellter consultation vorkohmen, unnd in-
sonderheit circa 2. I. H. G. erachtens guett sein, daß die herrn Kayser-
lichen sich darüber alß wovon den Churfürstlichen nichts bewust, ver-
nehmen ließen. [...]. Ad 4. seye ein gahr gewünschte occasion gewest,
vom stillstand der wapffen ohnvermerckter dinge auff die bahn zu
bringen, wie dan auß er erclehrung erscheinet, daß sie solches bei ietzigen
coniuncturen so gahr weith nicht werffen, sondern noch woll handlung
darüber leyden möchten. Von den Schwedischen seye wegen prosperirender
wapffen in den Kayserlichen erblanden weniger hoffnung zu machen, so
hetten auch die Hessen sich vor dießem angehen laßen, alß wan sie nicht
dargegen, nur daß sie sowoll darin, alß in negotio evacuationis von den
Frantzosen verhindert würden. Also wehrde sich nun dißfalß die warheitt
baldt an den tag thuen. I. H. G. wie auch die Churbayerischen seyen ein
armistitium zue promoviren instruirt, und habe man auch auß der Kayser-
lichen erclehrung unlengst dergleichen vernohmmen, wenigers nicht, daß
der Spanischen erclehrung ebenmeßig zur handt sein solle, davon gleichwoll
die herrn Kayserlichen die beste nachricht haben würden, unnd lege nun
ahn dehme, daß man sich de tempore et modo mitteinander recht unter-
rhede unnd vereinbahre. Ad 5. wehre guett, daß die absonderliche
Kayserliche vollmacht anglangtt, oder in kurtzem anlangen möchte, unnd
stunde woll etwaß zue muthmaßen, daß sich die Hessen propter religionem
ahn den Frantzosen so hart nicht haltten möchten, daß sie aber der
Schweden confoederation unnd assistentz sich dergestaldt rebus sic
stantibus soltten abandoniren, köntten sie sich nicht imaginiren. 6. [...]
Kurkölnische Bedenken gegenüber der Stadt Köln wegen der nicht zuge-
standenen Reichsstandschaft. Die Mainzer hat er schon gebeten, Würzburg
zu erinnern. Mitteilung der Mainzer Anfrage und der Antwort an Brasset.
Fragtte demnach der herr Volmari, ob I. H. G. die proposition, weylen
Ihro solche von den Frantzosischen alberait zukommen, gelehsen hetten,
unnd wie es ihr vorkehme; alß darauff I. H. G. geandtworttet, daß selt-
sahme sachen darinn, vermeldet er, es scheine alß wan die exteri iura
imperii gahr ad suam cognitionem et directionem, ia alles nach ihrem belie-
ben ziehen und haben woltten; wan dieße articull solcher gestaldt ein-
gangen werden soltten, wehre nicht allein dem Kayser alle seine authoritet
benohmen, sondern auch deren die chur- unnd fürsten im reich nicht viell
behaltten würden, de securitate imperii inßkünftig, wie auch religionis zu
geschweigen; daß dan auch der Kayser, wie in articulo tertio gesetzet, nicht
bemechtigt sein solle, den Spanniern, wan sie attaquirt würden, alß einem
so nahen anverwandten zue succurriren, köntte er nicht sehen. I. H. G.:
Eß beduncke sie daß die Frantzosen es nicht nehmmen pro persona alß
einem vom hauß Oisterreich, sondern alß Römischen Kayser consideriren,
zumahln auch daß reich iederzeitt bedenckens gehabtt, sich auser derselben
außlendischer sachen theilhafftig zu machen, und sehe man dan auch gahr
woll, wie übell der auff der Spannier begehren undd des Collalt
Rambold Gf. von Collalto (1575–1630), ksl. General, Hofkriegsratspräsdent 1624 (vgl.
ADB IV S. 404f. ).
angefangener Mantuanischer kriegh außgeschlagen, unnd daß reich darüber
noch zu leyden hab, wiewoll derselb ohnvorbewust ia gegen willen der
herrn churfürsten fomentirt unnd geführt worden, deßgleichen mitt dem
Polnischen, also auch ietzt ihres ermeßens die reichsstende samentlich nicht
gehrn sehen würden, wan man sich in die Portugesische unnd andere der-
gleichen daß reich immediate nicht concernirende hendell schlagen unnd
mischen wollte. Worauff er Volmari anderst nichts geandtworttet, alß
daß es mitt dem Mantuanischen wehßen also hergangen und bekandt seye,
daß die churfürsten, ja Friedlandt selbsten demselben zugegen gewest; man
müeße aber bey den consultationibus die sachen woll uberleggen unnd be-
obachten . Wohmitt er seinen abschiedt genohmmen, beim auffstehen aber
noch vermeldet, wie er von Oßnabrugk berichtet seye, daß ein vornehmer
von den protestirenden sich verlauthen laßen, weylen die catholische ietzo
nach erlangtter Churbayerischer victori dergestalt muhtig worden, hetten
sie die uncatholische desto mehrer ursach recht zusahmenzusetzen, mittein-
ander sich zu verbinden, und bey der cron Schweden zu stehen, damitt sie
wedder in dießen tractaten, noch sonsten underdrucktt würden, sondern
dermasen ihre habende intentiones durchtringen köntten, wehre also umb
soviell mehrers nöthig, catholischer seythen under sich unnd mitt dem
Kayser, alß ihrem oberhaubtt, zusahmenzuhaltten. Welcher intention
I. H. G. allezeit gewehsen, auch noch zue sein vermeldet; es wehre aber zu
betauern, daß die catholische liga, welche so baldt, wie zu besorgen, nicht
mehr dergestalt zusahmenzubringen, also urplötzlich unnd ohne befragung
der stendt cassirt unnd abgedanckett, da seyther der augenschein also clär-
lich geben, daß von iahren zue iahren alle sachen in religion und kriegh
mehrers herunderkommen, darauß auch daßjenig haimblich erfolget, unnd
auß ietzo angehortem nicht wenig zu beförchten, sich öffentlich zeigen
werde, daß die uncatholische eine bündtnuß under sich, unnd mitt den
exteris machen werden, welches man durch abolirung ligae catholicae zu
verhindern an Kaiserlicher seiten vorgeben, aber von den catholischen
stenden weit anderst und wie es ietz gehet, apprehendirt worden.
Mitteilung der Proposition an Bayern und Brandenburger, die sie durch
Brasset auch schon erhalten haben.
Da die spanisch-französischen Verhandlungen noch darauf beruhen, daß
Spanien die Rückgabe, Frankreich die Abtretungen aller Eroberungen
fordert, haben die Mediatoren heute die Spanier zu einer näheren Erklä-
rung zu bewegen versucht [...].