Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
22. Sitzung des Kurfürstenrats Münster 1646 Februar 26

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71

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22. Sitzung des Kurfürstenrats


6
Münster 1646 Februar 26

7
Kurmainz Rk FrA Fasz. 9 II nr. 10/11 = Druckvorlage; damit identisch Kurmainz Rs
8
FrA Fasz. 15 nr. 17 ( unvollständig ). Vgl. ferner Kurtrier zA ( damit identisch Kurtrier
9
spA p. 316–331 ); Kurköln zA I fol. 180–183’ ( damit identisch Kurköln spA I fol.
10
386’–395, Kurköln spA Ib fol. 404–412 und Kurköln zA Extrakt fol. 16 ); Kurbayern
11
K II fol. 135–145’ ( damit identisch Kurbayern spA II p. 321–351 ); Kurbayern Rp II.

12
Gründe für und gegen die Kriegsentschädigung Frankreichs, Schwedens, Hessen-Kassels. Bereits
13
erfolgte kaiserliche und reichsständische Zugeständnisse. Sicherheitsbedürfnis Frankreichs und
14
Schwedens. Türkengefahr. Versprechungen Frankreichs und Schwedens, auf Satisfaktion zu
15
verzichten. Kriegs- und Reichsrecht zur Frage der Satisfaktion. Auswirkungen auf zukünftige
16
Bündnisse. Notlage des Reichs. Kurtriers Sondervereinbarungen.

17
Differenzen mit dem Fürstenrat in Fragen der Präzedenz und der Abstimmung der Beratungen
18
der beiden höheren Reichskollegien.

19
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
20
bayern , Kurbrandenburg.

21
Kurmainz .

33
492, 21 –493, 3 Nachdem – fallen] Während Kurköln zA I, zA Extrakt, spA I, Ib die Pro-
34
position
kürzer wiedergibt, erwähnt Kurmainz laut Kurtrier zA, spA, Kurbayern
35
K II, spA II, Rp II noch die Verhandlungen zwischen Schweden und Kursachsen, die Schön-
36
becker
Traktate und den Nürnberger Tag von 1639/40, wo Landentschädigung für
37
Schweden bereits beschlossen worden sei. Ob aber den Schweden und Franzosen solche an-
38
sehentliche ertz- und stieffter, fürstenthumb undt glieder zu erhandlungh deß frie-
39
dens hinzugeben, deßwegen werden die vota den außschlagh machen.
Nachdem man sich bey iüngster session uff begehren der
22
Schwedischen gesanden zu Oßnabrück (maßen auch, wie sie vernehmmen,
23
die Frantzösische derentwegen angesucht) verglichen, zu einiger re- und
24
correlation nit zu schreiten, bis beyde replicen durchauß in allen puncten
25
berathschlaget, und es dann nunmehr ahn deme, daß nach erledigter ersten
26
classen, als nemblichen der amnistiae, privilegiorum et iurium statuum et
27
commerciorum, solchem schlueß gemeß zu der andern class, welche auf
28
der satisfaction der cronen, Heßen Cassel und militien bestünde, geschritten
29
werde, alß stünde zu der herrn gesanden belieben, anietzo sich uber den
30
ersten puncten derselben, und zwar uber die quaestio, an pro recuperanda
31
et stabilienda pace danda sit coronis satisfactio, vernehmmen zu laßen,
32
solchem nach zu den ubrigen puncten, alß nemblichen 2º a quo, 3º quid

[p. 493] [scan. 617]


1
und 4º quomodo danda sit satisfactio, geschritten werden könde; yedoch
2
wann der erste punct negative solte resolvirt werden, würden ubrige von
3
sich selbsten fallen.

4

38
493, 4 –497, 24 Kurtrier – einzulaßen] Kurtrier zA, spA, Kurbayern K II, spA II mit
39
der Vorlage identisch; das kurtrierische Votum liegt in Kurbayern K II schriftlich bei,
40
während Kurbayern Rp II die – stichwortartige – Original-Mitschrift enthält; Kur-
41
köln
zA I, spA I, Ib offenbar auf eigener Mitschrift beruhend und viel kürzer.
Kurtrier . Hetten sich in instructione ersehen und, waß zu dießer materi
5
diene, extrahirt. Die erste frag nun, an coronis danda sit satisfactio, recht
6
zu resolviren, wehre wohl nöthig, in iustitiam armorum zu inquiriren, ob
7
den cronen ursach geben worden, ihre waffen ins reich zu pringen und ob
8
sie dannenhero die im reich occupirte plätz iure belli ihnen appropriiren
9
können. Dieweil aber auß dießer disputation in dem so hochnöthigen
10
friedensnegotio mehr hinderung alß fürderung entstehen würde, alß wolten
11
sich hierbey nit aufhalten, bevorab weiln die herrn Kayßerliche pleni-
12
potentiarii den punctum satisfactionis und die quaestio an insoweit mit
13
dennen der cron Franckreich angepottenen drey reichsbischthumber und
14
der cron Schweden proponirter reassumption der Schönbeckischer vorge-
15
weßener tractaten albereit ad motum gepracht, deme sie annoch zu insisti-
16
ren gemeint sein werden. Wolten allein dero bey dießem puncten zu gemüt
17
gehende gedancken und worüber sie instruirt, eröffnen. Sie hetten bevelch,
18
dahin alles angelegenen vleißes zu sehen und zu laboriren, daß Kayßerliche
19
Mayestät, chur-, fürsten und ständ bey ihrer hochheit, würde, land und
20
leuthen soviel müglich gelaßen und erhalten und vorderist die gantze
21
compagges imperii auff die wehrte posterität transferirt, da auch hierwider
22
von ein- oder außländischen zu abziehung der reichsglieder waß gesucht
23
würde, solches mit gueter manier und bescheidenheit, auch mit einführung
24
vernünfftiger, in recht und pilligkeid begründer rationen, und in specie
25
die cronen von dennen pro satisfactione praetendirten ahnsehentlichen
26
reichsfürstenthumben und landen zu divertiren und sie umb ab- und ein-
27
stellung dergleichen anforderung auß nachvolgenden motiven mit und
28
beneben andern ständen anzulangen oder des reichs guetachten ahn Ihre
29
Kayßerliche Mayestät darauff zu richten.

30
1º. Chur-, fürsten und ständ wolten sich nit versehen, daß die cronen zu
31
ihrer indemnität vom reich so vornehmme membra begehren und den
32
geist- und weltlichen ständen ihre kirchen und stammgüeter und land-
33
schafften entziehen werden, weiln solches ihren löblichen vorigen conte-
34
stationen zuewider wehre, da sie sich mehrmahls außtrücklich erclärt, daß
35
sie mit ihren waffen zu keinem privatnutzen, sondern allein zu defension
36
der ständ religion und statsfreyheit ins reich kommen, daß sie nunmehr
37
und zu keiner zeit bedenckens haben werden, alle dieienige orth, so im

[p. 494] [scan. 618]


1
reich occupirt, demselben bey künfftigen tractaten eines allgemeinen frie-
2
dens wiederumb einzuraumen; wolten auch bey abhandlung des gemeinen
3
friedens kein andere recompens oder indemnität praetendiren und begehren,
4
alß daß sie die ehr davontragen, daß sie den reichsständen auffrichtig und
5
mit dapferem mueth beystand und hülff geleistet haben, wodurch dann alles
6
mißtrawen weggeraumbt und menniglich zu erkennen geben werde, daß
7
die cronen keiner anderen intention die occupirte orth innenhetten, alß daß
8
sie damit den ständen desto beßer darauß assistiren und desto mehr Sicher-
9
heit verschaffen können, wann etwa daß wandelbahre glück ein enderung
10
verursachen und dahero folglich den cronen ungelegenheit zustehen solte,
11
welcher löblichen erclärung gemeß verhoffentlich die cronen sich annoch
12
bey schließung deß friedens bezeigen werden.

13
2º. Seye bekand, daß die cronen mehrentheils den krieg mit der Teutschen
14
guet und bluet geführt und noch darzu auß dem reich ahnsehentliche spolia
15
gepracht und ihnen selbst satisfaction geben.

16
3º. Chur-, fürsten und ständ seyen durch den langwürigen krieg dermaßen
17
zugrund gerichtet und in solch land- und leuthverderben gesetzt, daß es
18
iha wider alle vernunnfft, recht und pilligkeid wehre, fürstenthumb und
19
lande noch darzu in recompensam herzugeben und sich deren in perpetuum
20
zu enteußern.

21
4º. Dieienige, welche de iure belli geschrieben, setzten pro regula, quod
22
victor, qui divitiis floret, a regula humanitatis abeat et immisericordiae
23
reus sit, si socium, si innocentem, si confoederatum, si consanguineum, si
24
ecclesiasticos bonis exuere vellet pro recuperandis belli impensis. Wie es
25
nun in beyden königreichen gegen dem reich ahn reichthumb und uber-
26
flueß ahn güeter bestellet seye, solches bedörffe keiner außführung, und
27
allegirtens die herrn Schwedische selbst in ihren repliquen.

28
5º. Dahero und weiln die cronen keiner indemnität angewender kriegscosten
29
vonnöthen hetten und gleichwohl auff 30 fürstenthumber zu ihrer satis-
30
faction begreiffen, davon könne die weit anderst nicht iudiciren, quod nulla
31
alia de causa attulerint statibus imperii suppetias quam studio et desiderio
32
proferendorum per arma finium regnorum suorum in Romanum im-
33
perium .

34
6º. Die cronen hetten bey der friedenshandlung wie noch ihnen höhers
35
nicht angelegen sein laßen, alß daß durch ein generalamnistia alle ständ in
36

42
36 statsfreyheit] Statt dessen in Kurtrier zA standtsfreyheit, in Kurtrier spA
41
stäthßfreyheit, in Kurköln zA I, spA I, Ib libertät; in Kurbayern Rp II ist der
42
Passus nicht ausgeführt.
den stand, in deme sie vor dem krieg geweßen, restituirt werden sollen;
37
rationabile ita est, quod iuris in Imperatorem et status imperii statuerint,
38
eodem etiam iure utantur.

39
7º. Durch vorenthaltung so vieler vornehmmer fürstenthümber und landen
40
könde kein bestendiger fried im Römischen reich widerpracht und erhalten

[p. 495] [scan. 619]


1
werden, indeme die interessirte und dero posterität, dennen daß ihrig
2
nullo alio iure alß per arma benohmmen wird, modis et mediis quicunque
3
auff die recuperation gedencken und dardurch über kurtz oder lang newe
4
motus und kriegsempörungen im reich erwecket werden.

5
8º. Die affection und daß vertrawen gegen die cronen werde durch die
6
gesuchte satisfaction nit wenig ietzt und bey der posterität geschwächt
7
werden, indeme daß reich keinen andern effectum der königlichen assistenz
8
in der that erfahren alß zuvorderist ein erbärmbliche reichsdevastation und
9
noch darzu privation und abzwackung so ahnsehentlicher fürstlicher und
10
andern landen, dahero dann endlich ervolgen mögte, daß, dafern chur-,
11
fürsten und ständ wider beßer hoffen inskünfftig vom oberhaubt oder under
12
sich wider recht und reichsfreyheit betrengt werden solten, ehender ihr
13
selbsteigener macht und defension gebrauchen oder sich dem oberhaubt
14
underwerffen alß bey frembden potentaten bey ihrer selbst undertruckung
15
dergleichen hochnachtheilige hülff und assistenz suchen mögten; dann von
16
außwertiger potentaten hülffleistung, die hernacher solche satisfaction be-
17
gehren würden, leichtlich geschehen könde, daß von den auxiliirenden
18
cronen und den Teutschen gesagt würde, waß die historien von den
19
Römern und ihren confaederirten meldeten, Romanos defendendis sociis,
20
totum poene devicisse orbem subiugando et socios et sociorum hostes.

21
9º. Die cronen geben zwar vor, sie wolten die begehrte land nit vom reich
22
abziehen, sondern gleich den vorigen fürsten und ständen vom reich zu
23
lehen recognosciren et in ea qualitate sich zu ständen des reichs machen,
24
wie Dennemarck

40
Als Herzog von Schleswig-Holstein war der König von Dänemark für das Herzogtum Holstein,
41
das Glied des Reiches war, Lehensmann des Kaisers und Oberst des niedersächsischen Reichs-
42
kreises
( Lübbing S. 56f., Handbuch 1 S. XXI, XIIIff. mit Literaturhinweisen, Terri-
43
torien
-Ploetz S. 416–446, Loose S. 23 ).
und Burgund, welches zwar wohl geschehen könde; und
25
möchte solches auch zu mehrerm splendor des reichs gereichen, wann
26
dieße fürstenthumb und landen dem reich apert oder sonsten, wie bey
27
Burgund und Dennemarck beschehen, und titulo aliquo legitimae succes-
28
sionis ahn die cronen devolvirt werden. Nachdeme aber solches nit seye
29
und die praetendirte geist- und weltliche land ihre wahre, natürliche und
30
rechtmeßig darzu beruffene herrn hetten, welche denselben absque summa
31
iniustitia nicht könden entzogen werden, also pillig dahin solte gesehen
32
werden, daß der fried, wann er durable sein solle, cum iustitia deßfals
33
tractirt und beschloßen werden solle iuxta psalmistam, iustitia et pax
34
osculatae sunt

44
Psalm 84,11 ( Miller S. 274 ).
.

35
10. Hochermelte cronen, insonderheit aber die cron Schweden, berüffen
36
sich auf exempla und praeiudicia, daß auff die von ihnen begehrte satis-
37
factiones mehrmahlen in der christenheit pacificationes beschloßen worden.

38
Von dem Reich Hilfe leistenden potentaten ist aber im Gegenteil nur bekannt, daß
39
sie in recompensam nichts von den occupirten landen behalten wollten.

[p. 496] [scan. 620]


1
Kaiser Ferdinand II. hat bey aufrichtung des Dähnischen friedens

29
Im Frieden von Lübeck ( 22. Mai 1629 ) verzichtete Kg. Christian IV. von Dänemark auf die
30
norddeutschen Stifter ( Bremen, Verden, Osnabrück ), erhielt Jütland und Schleswig-Holstein
31
zurück, mußte aber die ksl. Oberhoheit über Holstein und die von dem Herzogtum abhängigen
32
Länder anerkennen ( Lorenz S. 16f., Opel III S. 685–740, bes. S. 734–738, Wedgwood
33
S. 219, Polisensky S. 179f., Fridericia II S. 195f., M. Roberts II S. 381–387, Hurter
34
II S. 615–621, Schäfer S. 556–559 ).
alle be-
2
setzten
Länder ohne entgeld restituirt, auch die völcker ohne einige recom-
3
pens der ursachen abgeführt, um ein festes fundament zu bestendigem
4
steths wehrenden gueten vernehmmen mit dem König von Dänemark zu
5
legen, auch mit Rücksicht auff die posterität. Zweifellos hat er dabei das von
6
verschiedenen scribenten de usu victoriarum Berichtete zugrundegelegt ( wie-
7
wohl man ietziger zeit in solchen terminis nit begrieffen, daß daß reich aller-
8
dings debellirt seye), moderatae nimirum victoriae speciem praecipuam
9
esse, victis aut regibus aut populis relinquere quod habuerunt imperium

35
Francisco Suárez ( 1548–1617 ) gestand dem Sieger das Recht ad iustam vindictam et satis-
36
factionem et restitutionem damnorum sowie Maßnahmen zur Friedenssicherung zu, schränkte
37
die Wiedergutmachung aber auf die necessaria ein und verlangte vom Sieger nicht nur Erfüllung des
38
finis belli, sondern auch des iust[um] iudici[um] ( De triplici virtute theologica tract. III, disp.
39
13, conc. 7, 20, Suárez S. 180f., 196f. ). Hugo Grotius ( 1583–1645 ) empfahl maßvolle Aus-
40
nutzung
des Sieges ( De iure belli ac pacis lib. III cap. 8, 15, 20, Grotius S. 485–487, 533–538,
41
558–577 ) und mahnte den Sieger, gerecht zu sein ( ebd. S. 573 ). Francisco de Vitoria ( 1492–1546 )
42
betonte, daß der Sieger als Richter, nicht aber als Ankläger auftreten dürfe und wohl durch den
43
Krieg sein Recht verfolgen, aber das unterlegene Volk nicht ins Verderben stürzen dürfe ( Vitoria
44
S. 155f., 148ff. ). Genügsamkeit und Maß in der Ausnutzung des Sieges fordert auch Niccolò
45
Machiavelli ( Discorsi lib. II cap. 27, Machiavelli S. 213–215 ).
,
10
was die Reichsstände auch von den Kronen erwarten.

11
11. Es beruffen sich ferner die herrn Schwedische plenipotentiarii auff
12
abschied, crafft deren ihnen satisfaction und reichslandschafften versprochen
13
sein solle, davon Churtryr nichts wißend. Und könden doch dergleichen
14
obligationes und verträg niemand mehr binden alß dieienige, so solche
15
contrahirt und eingangen.

16
12. Die cronen begehrten posten im reich nicht allein zu ihrer indemnität,
17
sondern auch zu ihrer und ihrer reich assecuration. Weiln aber von der
18
assecuration des beschließenden friedens noch zu reden sein wird, alß
19
könden chur-, fürsten und ständ wohl leiden, daß dieselbe aufs allercräff-
20
tigste und bestendigste eingericht werden. Zudeme so seyen Ihre Kayßer-
21
liche Mayestät, derentwegen die assecuration vornehmblich begehrt werde,
22
nicht allein in dero königlichen wahlcapitulation, sondern auch in dießem
23
proponirten und verhoffentlich concludirenden friedensarticul sehr starck
24
vinculirt, daß sie wider außwertige potentaten ohne consens chur-, fürsten
25
und ständ keinen newen krieg anfangen können noch sollen

46
§ 13 der Wahlkapitulation von 1519 (RTA JR I S. 870 ).
, dardurch
26
dann den cronen sicherheit genugsamb praecavirt. Welches alles zwar den
27
cronen zu remonstriren, dabey aber die herrn Kayßerliche plenipotentiarii
28
zu ersuchen wehren, in erwegung wohl davorzuhalten, die cronen so

[p. 497] [scan. 621]


1
schlechterdingen auß dem reich sich nit abweißen laßen werden, daß sie auff
2
die vorgeschlagene conditiones mit den koniglichen plenipotentiarien in der
3
handlung verfahren und, dafern damit uber allen angewenden vleiß sie
4
sich nit satisfaciren laßen wolten, alßdann auff weitere media satisfactionum
5
bedacht sein und dieselbige praevia communicatione mit chur-, fürsten und
6
ständ dergestalt abhandlen wolten, damit wegen dießes puncten der so
7
hochnöthig und lenger unentperliche fried nicht ferner auffgehalten, sondern
8
aller müglichkeid nach befürdert werde.

9
Dieße motiven hetten zwar sie von wegen Ihrer Churfürstlichen Gnaden
10
insgemein und vor alle die, welche bey dem puncto satisfactionis inter-
11
essirt , bey den cronen anzupringen vor guet erachtet, könden aber dabey
12
nicht umbgehen, soviel Ihrer Churfürstlichen Gnaden ertz- und stifft und
13
in specie die vestung Philipsburg cum pertinentiis angelanget, den bericht
14
zu geben, daß, nachdeme beyde cronen mit ihren waffen ins reich kommen
15
und darin große progreß gethan, höchstgemelte Ihre Churfürstliche Gnaden
16
auß unvermeidlicher noth und zu rettung ihrer von Gott ahnbebevohlener
17
land und leuth

30
17 bey – cronen] und 18 cronen] Kurtrier beliebt sich laut Kurköln zA I, spA I,
31
Ib lediglich auf das foedus mit Frankreich.
bey beyden cronen sich mit gewißen faederibus

32
Vgl. Schutzbündnis des Kurfürsten von Trier mit Frankreich vom 9. April 1632, durch das
33
Ehrenbreitstein und Philippsburg bis zur Beendigung des Krieges den französischen Truppen
34
überlassen, aber die Besatzung von Ebrenbreitstein auch auf Kf. Philipp Christoph vereidigt
35
werden sollte ( Londorp IV S. 274f., Du Mont VI S. 35f., Baur I S. 235f., 224 Anm. 1,
36
Knipschaar S. 13f., H. Weber , Frankreich S. 192f., 196 ), den Mainzer Neutralitätsvertrag
37
mit Schweden vom 22. April 1632 ( Sverges traktater V 1 nr. 83 S. 734–738, Londorp
38
IV S. 275–277 ), ratifiziert von Kg. Gustav Adolf am 20. Mai 1632 ( Sverges traktater V
39
1 S. 739–742 ) und von Kf. Philipp Christoph am 2. Juni 1632 ( ebd. S. 742–744, Baur I
40
S. 237f., Knipschaar S. 15, H. Weber , Frankreich S. 194–196 ), und den Vertrag mit
41
Turenne vom 29. November 1645, der den französischen Truppen, die gleichzeitig auf Philipp
42
Christoph zu vereidigen waren, Besatzungsrecht in Trier und über die Moselbrücke zugestand
43
( Baur II S. 117f., Nég. secr. II 2 S. 228f., falsch datiert bei Koch II S. 50 ).
dergestalt
18
verwahrt haben, daß bey abhandlung eines allgemeinen friedens die cronen
19
die in beyden ertz- und stifftern einhabende posten ohne einige anforderung
20
der kriegscosten und sonsten Seiner Churfürstlichen Gnaden libere und
21
ohne allen entgelt wiederumb abtretten sollen und wollen; bey welchem
22
speciali pacto Ihre Churfürstliche Gnaden, es werde der punctus satisfac-
23
tionis coronarum erörtert, wie er wolle, sich zu halten entschloßen; wüsten
24
sich auch mit den cronen in keine satisfaction einzulaßen.

25
Kurköln . Wehre der proponirte punct sehr schwehr und umb soviel
26
unvermuethet, weiln beyde cronen sich yedesmahls vernehmmen laßen, daß
27
dießes eintzig und allein daß obiectum ihres kriegs seye, daß sie die ständ
28
zu ihren privilegiis, auch land und leuth wiederumb restituirt sehen mögten,
29
allermaßen sie dann bey underschiedlichen conventen und noch bey dießen

[p. 498] [scan. 622]


1
tractaten selbsten außtrücklich gesagt, von dem reich keine satisfaction zu
2
praetendiren. Sehen sie also ihrestheils nit, warumb sie solche satisfaction
3
begehren, bevorab weiln der krieg mehrentheils auß des Römischen reichs
4
mitteln und Teutschen völckern geführt worden. Und wann es allein umb
5
ein lohn zu thun, so scheine es andern vielen vorgangenen exempeln und
6
hoher potentaten in dergleichen fällen erzeigten generosität zuwider, welche
7
ihre vornembste glori dahin gesetzt, den betrangten die hand zu

36
7 pieten] Danach zusätzlich in Kurköln zA I, spA I, Ib und sinngemäß in Kurtrier
37
zA, spA: Wan also anietz von Franckreich und Schweden mit der geleisteter
38
assistentz wol geschehen, recte facti ipsa merces; fals aber ubel, seye solches mehr
39
zu berewen alß satisfaction deswegen zu geben.
pieten.

8
So sehen sie auch nit, wie solche satisfaction zu des reichs securität ange-
9
sehen , zumahln

40
9 Polen – Holland] In Kurtrier zA, spA nicht, in Kurköln zA I, spA I, Ib nur
41
Holland, in Kurbayern K II, spA II auch noch Brandenburg genannt.
Polen, Dennemarck, Holland und andere die hinlaßung der
10
von Schweden begehrten landen mit gueten augen nit ansehen könden.

11
Solten nun auß dießen und andern ursachen selbige königreichen und herr-
12
schafften mit Schweden in krieg kommen, wehre nichts gewißers, alß daß
13
Teutschland abermahl daß theatrum des kriegs sein werde. Es wehre auch
14
ihr petition so enorm und exorbitant, daß man sich in einige handlung ein-
15
zulaßen verzweiveln solte; werden sich dergleichen auch besorgentlich nit
16
behandlen laßen.

42
16–19 Derowegen – moderiren] Gleichlautend in allen Überlieferungen.
Derowegen sie darfürhielten, die Kayßerlichen gesanden
17
zu ersuchen, dieße handlung soviel alß müglich in die enge zu pringen,
18
und wofern die cronen von ihrem begehren nit zu divertiren, doch daß
19
werck uf ein erträgliches zu moderiren und demnechst, worauf sie ver-
20
meinen , daß es zu richten, den ständen zu ihrem guetachten hinwider zu
21
hinderpringen. Und wan man sehen werde, umb welches stifft, fürsten-
22
thumb oder landschafft es zu thun, so werde man, nachdem der inter-
23
essirte stand genugsamb vernohmmen, umb sowiel beßer mit guetachten
24
sich heraußlaßen können.

25

43
25–28 Bey – richten] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ib.
Bey den Frantzosen hette daß ansehen, daß sie weniger alß Schweden, weil
26
sie von keinem theil berueffen worden, begehren könden. Stelten also auch
27
dahin, waß die Kayßerliche angestelte oder noch anstellende negotiation
28
mit sich pringen werde, warnach die consilia auch zu richten.

29
Kurbayern . Die quaestio an betreffend, da hetten sie auß der vorstim-
30
menden votis vernohmmen, auß waß ursachen Tryr der bestendigen mei-
31
nung , daß man weder ein noch anderer cron einige recompens schuldig,
32
weil die cronen sich entsprechend und dahingehend geäußert haben, mit der ehr,
33
die ständ wider in alte libertät gesetzt zu haben, sich zu contentiren. Und
34
hetten die cronen die mittel selbsten auß dem reich genohmmen, daß
35
Teutschland erarmbt und den reichthumb in Schweden geführt. Sie mögten

[p. 499] [scan. 623]


1
zwar wünschen, daß die cronen sich mit dießer ehr contentiren ließen,
2
allein trügen sie sorg, es werde solches schwehrlich geschehen, sondern
3
große remora deß friedens sein, dann zu ermeßen, daß die cronen so under-
4
schiedlich in handen habende orth, auß dennen sie ihren krieg führen
5
theten und ihre königreich in rhue ließen, ohne vortheil nit cediren werden.

6
Solte nun daß Römische reich die resolution faßen, die cronen mit gewalt
7
darauß zu pringen, so sehen sie nit, wo die ruinirte ständ die mittel darzu
8
werden können nehmen, consequenter sie in die gedancken gerathen müsten,
9
daß einige temperamente zu suchen, wie man sich mit den cronen abfinden
10
könne. Die Schweden, wie sie sich vernehmmen laßen, wolten von den
11
Schönbeckischen tractaten, da ihnen geld angepotten worden, nit hören,
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sagten auch, es wehre kein geld im reich, bestünde also ihre satisfaction
13
ahn land und leuth. Ihr Gnedigster Herr befinde dem reich wie auch der
14
gantzen christenheit nichts nöthigers alß fried, dann bekand, waß der
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Türck vor große praeparatoria mache,

31
15–16 waß – geschehen] Zusätzlich in Kurbayern K II, spA II, Kurtrier zA,
32
spA, Kurköln zA I, spA I, Ib: zeitungen aus Malta, Venedig, Neapel und Sizilien
33
über die Türken- und Sarazenengefahr liegen vor.
waß auch vor lamentationes auß
16
Italien geschehen

39
Die Hohe Pforte machte 1646 im Krieg gegen Venedig besonders in Dalmatien und im östlichen
40
Mittelmeer Fortschritte ( Leo V S. 670f., Eickhoff S. 26, 43ff., 83ff., Odhner S. 125,
41
Zwiedineck-Südenhorst , Zeitungen S. XXXIII ); die Türkengefahr wurde auch auf
42
protestantischer Seite öfters beschworen ( Ernstberger nr. 181 S. 188 ). Vgl. Meienberger
43
S. 116f.
. Die fürsten könden sich wegen geringer landschafft nit
17
vergleichen, da der Türck intentionirt, daß gantze under sich zu pringen;
18
und wehre zu besorgen, wann dieße innerliche unrhue continuirt werden
19
solte, daß der Türck endlich zum meister in der christenheit sich machen
20
würde, wehre dahero beßer, daß christenbluet gegen den Türcken zu
21
sparen. Waß der Türck thun solte, exequirten die christen zuvor under
22
sich, evacuirten Europam und machten dem Türcken thür und thor offen;
23
und wehre zu besorgen, fals man nit andere mittel faßen solte, es mögte
24
Gott endlich ein unglück uber die christenheit verhengen. Waß vor mittel
25
anzuwenden, da hielten sie, den Kayßerlichen gesanden daß gantze weßen
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nachmahls per deputatos beweglichst zu remonstriren und dieselbe zu er-
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suchen , weiln der winter verfloßen, die campagne herbeynahe, der Türck
28
anziehe, einige mittel zu ergreiffen, wie mit den cronen vortzukommen,
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34
29–30 solches – pringen] Fehlt in den anderen Überlieferungen. Laut Kurbayern
35
K II, spA II weist Kurbayern noch auf die bevorstehende Ankunft Trauttmansdorffs hin;
36
laut Kurtrier zA, spA, daß Kurbayern sein Votum ausdrücklich als Beitrag quoad
37
propositionem an versteht: wahn es zu den andern kommet, will sich weiters ver-
38
nehmen laßen.
solches den ständten zum guetachten vorzustellen und solchem nach in
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handlung zu pringen.

[p. 500] [scan. 624]


1
Kurbrandenburg . Ihre Churfürstliche Durchlaucht zu Brandenburg wer-
2
den wenigers nit gern sehen, wann die cronen durch so stattlich ange-
3
führte motiven sich von ihrer satisfaction bewegen laßen werden. Es wehre
4
aber zu besorgen, sie werden sich von solchem vornehmmen nit abwendig
5
machen laßen, sondern mögten dieselbe dafürhalten, es wehre die sach also
6
bewand, daß ihnen satisfaction zu geben und daß solche quaestio an albereit
7
resolvirt, weiln Trautmanßdorff Franckreich albereit Metz, Tull und Ver-
8
dün angepotten, den Schweden auch dabevorn geld offerirt worden, welches
9
sie aber nit annehmmen wollen, sonder daß ihnen wegen mangel gelds land
10
und leuth gegeben werden müsten, sich vernehmmen laßen. Es wehre
11
bekand, daß dagegen allerhand rationes angeführt worden, die cronen zu
12
divertiren, aber alles umbsonst geweßen, dahero zu befahren, sie werden
13
annoch dabey bestehen und durch dergleichen rationes nur die friedenstrac-
14
taten verschoben werden.

30
14 Zue Regenspurg] Zusätzlich in Kurbayern K II, spA II: und Nürnberg.
Zue Regenspurg wehre geschloßen worden,
15
dafern die Schweden vom reich nit zu weichen gedächten, daß beßer ihnen
16
etwas, yedoch nit auß schuldigkeid, sondern daß reich zu retten, zu geben

34
Kf. Georg Wilhelm von Brandenburg hatte auf dem Nürnberger Kurfürstentag von 1640 grund-
35
sätzlich seine Bereitschaft gezeigt, Rügen und Stralsund pfandweise gegen eine Landentschädigung
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aus geistlichen Gütern oder den ksl. Erblanden Schweden zu überlassen, während die ksl. Pläne
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darauf hinausliefen, Brandenburg mit einer von den Protestanten aufzubringenden Geldsumme für
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den Verzicht auf Vorpommern zu entschädigen. Auch die Reichsstände waren mit einer Teil-
39
zession Pommerns an Schweden einverstanden, dennoch kam es weder auf dem Nürnberger Kur-
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fürstentag noch auf dem folgenden Regensburger Reichstag 1640/41 zu Beschlüssen in dieser Frage;
41
der seit 1640 regierende Kf. Friedrich Wilhelm von Brandenburg setzte darauf, in zweiseitigen
42
Verhandlungen mit Schweden Vorpommern für Kurbrandenburg zu retten ( Brockhaus S. 41–
43
44, 59–72, 73, 97, 135–143, 267, Bierther S. 96–101, 320f., Breucker ).
.

17
Da nun solches derzeit also guetbefunden worden und die sachen im
18
Römischen reich sich inmittels nit gebeßert, so werde man auch ietzo uff
19
solchem concluso bestehen und die quaestio an, fals sich die cronen nit
20
abwendig machen laßen werden, resolviren und so leicht als immer müglich
21
mit ihnen handlen laßen müßen.

31
21–22 Weiln – vorbehalten] Laut Kurköln zA I, spA I, Ib bezieht Kurbrandenburg seinen
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Vorbehalt nur auf die künftig noch zu erörternden Punkte quid, a quo et quomodo
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danda satisfactio.
Weiln sie gleichwohl auff dießen puncten
22
sich nit gefast gemacht, so wolten ihre fernere considerationes vorbehalten.

23
Kurmainz . Recapitulirten kürtzlich der herrn vorstimmenden vota. Sie
24
sind angewiesen, mit und beneben andern chur-, fürsten und ständen dahin
25
zu trachten, wie durch allerhand dienliche mittel und weg die frembde
26
cronen von ihrem ubermeßigen begehren der satisfaction abgewießen und
27
solche fürstenthumber und landen bey dem reich erhalten werden mögten.

28
Weiln sie aber erwogen, daß in der sachen albereit zimblich weit verfahren
29
und Franckreich auf Metz, Toul und Verdun verwiesen, Schweden aber bey den

[p. 501] [scan. 625]


1
Schönbeckischen tractaten Geld angeboten worden ist und also res nit mehr
2
integra, so besorgten, es werden sich die cronen hiervon schwerhlich
3
divertiren laßen. Verglichen sich also mit den herrn Churtryr-, -cölln- und
4
-bayerischen gesanden, daß den Kayßerlichen herrn commissarien dießfals
5
die notturfft zu remonstriren und dieselbe zu ersuchen, dießen punctum
6
satisfactionis mit den frembden

24
6 cronen] In Kurtrier zA, spA, Kurbayern K II, spA II zusätzlich: per media-
25
tores .
cronen zu incaminiren und denselben soviel
7
müglich abzuhandlen; falls die ksl. Gesandten dies veranlassen, ist dann auch von
8
den andern puncten zu reden. Yedoch wolten sie zuvorhero die herrn Chur-
9
brandenburgische nachmahls hierüber vernehmmen.

10
Kurbrandenburg . Sie vernehmmen, daß die maiora vorhanden, die Kay-
11
ßerlichen herrn commissarien zu ersuchen, den punctum satisfactionis zu
12
incaminiren, damit darin mittel vorgeschlagen und hiernechst den ständen
13
communicirt werden mögten. Sie wolten sich zwar von der vorstimmenden
14
meinung nit abwendig machen laßen, gleichwohl ihr votum so weit in
15
integrum halten, bis sie mit ihrem mitabgesanden, dem herrn graven von
16
Witgenstein, hierauß communicirt.

17

26
17–23 Dießem – wolten] Fehlt in Kurtrier zA, spA, Kurköln zA I, spA I,
27
Ib, Kurbayern K II, spA II. In Kurköln folgt statt dessen aber noch: Nach Kur-
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brandenburgs
Weggang verliest Kurmainz den übrigen kurfürstlichen katholischen Gesandten die
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den Franzosen neben den gegengravamina zu übergebenden erinnerungspuncta; deren Mit-
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teilung
an die übrigen Stände wird beschlossen. Um den Präzedenzstreit zwischen den Se-
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kundargesandten
der Kurfürsten und den fürstlichen Primargesandten bei Übergabe ietz-
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gedachter gravaminum zu vermeiden, wird stante pede zwischen den Direktoren, vor-
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behaltlich
der Ratifikation seitens der fürstlichen Gesandten, ausgemacht, daß den primariis
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electoralibus allein der Churmaintzische cantzler beygeordnet würde, deme der
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vortritt mit konne gestattet werden. Die Übergabe in Osnabrück an Schweden kann
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durch das kurmainzische und österreichische Direktorium allein vorgenommen werden.
Dießem nechst beschwehrt sich der Churmaintzische cantzler Reigersperger
18
wider daß Österreichische directorium in beysein deß Österreichischen,
19
Salzburg- und Bambergischen gesanden, daß dasselbe die vom Maintzi-
20
schen directorio zur deliberation gestelte materi im fürstenrath nit, sondern
21
dem herkommen zuwider andere beliebige puncten zur umbfrag gestelt;
22
protestirte darwider, mit dem bedeuten, da inskünfftig dergleichen mehr
23
beschehen solte, sie solche conclusa vor nichtig und crafftlos halten wolten.

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