Acta Pacis Westphalicae III A 4,1 : Die Beratungen der katholischen Stände, 1. Teil: 1645 - 1647 / Fritz Wolff unter Mitwirkung von Hildburg Schmidt-von Essen
32. Deputation der katholischen Stände beim kaiserlichen Prinzipalgesandten Münster 1646 März 15
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Münster 1646 März 15
Köln ( Stadt ) A I p. 391–394 = Druckvorlage; damit identisch Bamberg A I fol. 182–183’,
Bamberg B p. 305–307.
Eröffnung des am 12. März 1646 gefaßten Conclusums der katholischen Stände.
Im Quartier des Grafen von Trauttmansdorff. Vertreten: Bamberg, Köln (Stadt), Kurbayern,
Kurmainz, Prälaten, Österreich, Salzburg, Schwäbische Grafen, die kaiserlichen Gesandten
(Nassau, Trauttmansdorff, Volmar).
Der kurmainzische Prinzipalgesandte Cratz eröffnet Trauttmansdorff das Conclusum
der letzten Konferenz der katholischen Stände
media compositionis mit der Bitte, diese den Protestanten in Osnabrück zuzu-
stellen
Dies geschah am 17. März 1646 durch Lamberg und Krane in Osnabrück (vgl. Meiern II
S. 578f. ).
Trauttmansdorff erklärt sich bereit, die ihm zugedachte Aufgabe zu übernehmen
und erkundigt sich, ob die katholischen Stände auch die von den Protestanten ge
wünschten direkten Verhandlungen antreten wollten.
Responsum, man hette darvorgehalten, daß der Augßpurgischen confession-
verwahnten erclarungh vorhero zu vernehmen, wie doch die herren Kayßer
lichen plenipotentiarii ersuchet wurden, die handtlungh auff ratification
derentwegen mit ihnen anzutretten, weill man doch in contradictoriis be-
stehen dorffe. Obwoln auch in gedachten vorschlägen vermeldet, daß uff
40 iahr lang die action zu suspendiren, so seye man doch uff weitere gradus
unndt al’ ultimo uff iahr 60 zu bestehen bedacht, konte es aber bey den 40
verbleiben, so wehre es desto besser.
Ihr Excellenz vermeldeten, daß Ihr Mayestät diesen punctum auch zu zwein
deliberiren lassen, unndt hilten die theologi darvor
nachzusehen. Es hette auch ein protestirender gegen ihme erwehnet, der
stritt ratione reservati ecclesiastici konte uf media suspensiva beygelegt,
wiewoll die Schwedischen sich vernehmen liessen, es konte daßienigh, so die
Augspurgischen confessionisten innhaben, denselben, et reciproce, waß die
catholischen ietzo possediren, ihnen auch in perpetuum gelassen unndt also
der fomes allerdinghs unndt auß dem grundt benommen werden. Die zu
Osnabruck subsistirende Kayßerliche solten mit den Schwedischen auß
diesem werck conferiren, weiln sie sich erbotten, die protestirende ad mode-
rata media zu disponiren. Im ubrigen wolten Ihr Excellenz ungern in dieser
schwerwichtiger sachen vor sich allein negotiirn undt dero oder Ihrer
Kayßerlichen Mayestät gewissen allein beladen, wan sie vorhero der catho-
lischen intention, wie weit unndt waß sie nachzugeben bedacht, nicht ver-
sichert wehren.
Sonsten hetten dieselbe auch vernommen, daß den herrn nuncio undt
Frantzoßischen die media compositionis der catholischen ständt ubergeben
wolten, es mogte solches durch eine engere deputation fuglicher beschehen,
weiln man Franckreich hirein allzumall deferiren unndt die cron Spanien
ein ebenmeßiges praetendirn mögte.
Responsum, weiln man nachricht erlangte, daß die uncatholischen ihre
media compositionis den Frantzoßischen bereits ubergeben
ein ebenmeßiges zu thun, auch wegen einzihungh der deputation zu reden
entschlossen.