Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 VII 29

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1648 VII 29
Mittwoch Und [haben] am vormittag die Churmaintzischen
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und Bayerischen zu unß erfordert, sie nochmaln beweglich erinnert, daß wir
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noch vor anfang der conferentz über solche quaestiones mit einer gewissen
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resolution beschaiden werden möchten, dann wir einmal nichts wurden un-
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derschreiben könden, es wer unß dann vordrist hierinnen satisfaction gege-
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ben . Deßgleichen hetten wir unß versehen gehabt, es solten bei gestriger
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consultation auch unsere annotata beobachtet worden sein. Weiln es aber
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noch nit geschehen, so begehrten wir ebenmässig, daß sie solches vordrist
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mit denn ständen communicirn wolten. Sie haben aber sich nochmaln dahien
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bezogen, daß sie über bemeldte unsere postulata die im fürstenrath noch

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biß dato nit vermögen könden, daß sie darvon anderst als under werender
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conferentz handlen wolten, derentwegen uff den nachmittag solche materi
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widerumb proponirt werden solte.

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Als nun die Schweden umb die bestimbte nachmittagstundt bei unß er-
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schienen , haben sie alsbaldt begehrt, daß ein ausschuss von den ständen
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darbeisein möcht. Wir liessens geschehen, und sein erschienen wegen Maintz
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Dr. Raigensperg, wegen Bayern Dr. Krebs, wegen Saxen Dr. Leüber, wegen
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Bamberg Dr. Cobelius, wegen Aldenburg Thumbshirn, wegen Braun-
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schweig Dr. Lampadius, wegen statt Straßburg Dr. Ott. Zu anfang be-
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dingten wir unß, daß es allerdings bei dennjenigen puncten, wie die unter-
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schriben und biß daher usque ad punctum executionis et assecurationis colla-
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tionando aggiustirt worden, sein ungeendertes verbleiben haben soll. Aller-
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maassen die stände bei überliferung ihrer auffsätz unß solches auch angezeigt
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und folgendts relation gethan, daß es die Schwedische plenipotentiarii auch
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zufriden, also begehrten wir vordrist darüber ihre erclärung zu vernemmen.
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Sie haben aber darauff directe kein antwortt geben, sondern, unterdessen die
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deputati erwarttet worden, anfangen, von ettlich particularsachen meldung
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ze thuen, fragsweise, als ob es dann beim proemio bleibe, ob wir wegen deß §
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’Tandem omnes‘ kein weitere bevelch uff einige temperamenta empfangen,
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worauff wir simpliciter geantworttet, das es allerdings bei unserm beraits
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collationirtem auffsatz verbleiben müeßte. Hierauff sie post aduentum depu-
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tatorum vorgebracht, nachdem die satisfactio militiae Suedicae mit denn
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ständen so weit gebracht, daß man selbige für verglichen halte, also erachten
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sie ein nothurfft sein, daß man anietzt die Französischen interessi vor handts
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nemmen solte, weil Frankreich in beeden punctis executionis et assecurationis
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mit interessirt, man auch ohne Frankreich nit zum schluss kommen köndte.

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27 Nos] am Rande: Caesareani adprobantibus statibus negant de rebus Gallicis Osna-
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brugis agi posse.
Nos, es were bekandt, wir offt und vilfeltig wir unß bezeugt, daß wir die
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Franzosischen sachen mit denn Schwedischen tractaten in keinerlei weiß
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noch weeg einmischen lassen köndten, dabei wir dann nochmaln verbleiben
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theten, und wolten verhoffen, das die ständt mit unß gleicher meinung sein
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werden. Status fallen unß bei. Und obwol die Schweden vilfeltig darauff
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getrungen, daß man immediate von denn Französischen sachen handlen solt,
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so seind doch die ständt umb so vil bestendig bliben, daß die Schwedischen
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sachen vordrist erledigt sein müeßten, sagten, sie weren vor dißmal allein
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wegen derselben deputirt, und wann man inen waß anders zumuetten wolt,
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müeßten sie wider darvongehen. Derentwegen die Schweden entlich solchen
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einwandt fahren lassen.

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Nos begehrten hierauff widerumb ein categoricam uber unser anfrag. Sueci
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dissimulant, sagten, es werde wenig difficultet mehr haben.

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39 Brachten] am Rande: Sueci wegen Durlach, begehrten ein attestatum, die ansprach der
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kellerei Malsch betreffend, quod negatum.
Brachten die
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Baden Durchlachische sach herfür, man solten sich doch wegen der kellerei

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Malsch eines bessern resolvirn, wolten uffs letst nur ein attestation haben,
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daß dem marggraf Fridrich zu Baden Durlach seine actiones dargegen vor-
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behalten sein solten. Sed utrumque negatum, müeßte absolute beim verglich
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bleiben. Aliqui ex statibus, man köndt ime ein attestatum ex protocollo
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geben. Nos, es mög es thuen, wer da woll, wir aber werden es nit thuen.
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In articulo grauaminum § 8 wolten die stände ein declarationem ratione
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dioecesis beygesetzt haben, so admittirt, wiewol die Schweden nit allerdings
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damit zefriden. Bei dem § de Heluetiis haben die stände nochmaln auff
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beysetzung ihrer conditionum getrungen, weil es aber die Schweden und
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Servient ihrer parola zuwider sein erclärt, wir, Kayserliche, auch damit eins,
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also haben die stande es auch geschehen lassen und allein vorbehalten, denn
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Baßlern zu schreiben, daß sie anderst in dise exemption nit gewilligt dann
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mit bedeütten conditionibus.

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13 Bei] am Rande: Oldenburgischer zoll.
Bei dem articulo de commerciis melden die
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Schweden abermaln die wegen deß Oldenburgischen zolls befahrende diffi-
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culteten inskünfftig. Weil aber die ständt absolute uff ihrer meinung ver-
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harret und darvon nit weichen wollen, habens die Schweden auch dahien-
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gestellt sein lassen. Nos, Ihr Kayserliche Maiestät würden gern sehen, daß
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die sach verglichen wurde, also möcht man allen theilen darunder zuspre-
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chen . Wegen Mechlenburg wolten die Schweden noch ihre vorige postulata
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behaupten: 1. wegen der Lawenburgischen expectantz, 2. der beeden comen-
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thureyen , 3. wegen der zweyen canonicat zu Straßburg. Status, wegen der
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zwei ersten hetten sich uff intercessiones an Ihr Kayserliche Maiestät und
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respectiue an Churbrandenburg entschlossen, also solten dise praetensiones
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auß dem instrumento außgelassen werden. Wegen deß dritten ist ein auffsatz
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verglichen: ut in instrumento. Wegen deß Braunschweigischen aequivalentis
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Sueci volebant, daß der statt Oßnabrukh und dieses stiffts angehöriger stän-
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den praetensiones dabei einverleibt werden solte. Weil aber wir solches ad
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capitulationem remittirt, die stände auch darmit einig, so habens die Schwe-
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den auch dahiengehen lassen.

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30 Wegen] am Rande: Casselisches memorial contra anteacta.
Wegen Hessen Cassel verlißt Salvius ein memorial innhalts, 1. daß die von
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der Schwedischen militi satisfaction eximirt, 2. der Casselischen militiae
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auch ein satisfaction accordirt, 3. der § ’Et quamvis‘ im instrumento nit
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eingesetzt werden solle. Und wolten die Schweden keinswegs darzu ver-
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stehen , denselben im instrumento ze passirn, wer nur ein nebenrecess, darzu
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sie sich nie bekent und noch nit bekennen köndten. Status nemmen sich der
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sachen an, es wer also von inen unterschriben und köndte nit außbleiben.
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Sueci transeunt.

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38 Hierauff] am Rande: Articulus executionis et assecurationis würdt placitirt non attenta
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commonitione Caesareanorum.
Hierauff seind die beede articuli executionis et assecurationis verlesen wor-
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den , und ob wir wol dabei unsere notata erinnert, auch ze behaupten unß
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bemühet, so haben wir doch in mehrern die catholischen ständt selbst zu-

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wider gehabt, weil sie sagten, es wer also under den ständen verglichen.
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Derentwegen wir entlich nochmaln unsere erclärung widerholt, daß wir unß
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zu entlicher acceptation und underschreibung deß instrumenti nit verstehen
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köndten, es wer unß dann vordrist uff die drei den ständen proponirte
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puncten von der ständen zu Münster beystimmung, von herrn churfürstens
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zu Cöln und zu der Casselischen satisfaction mitcontribuirender ständen
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eingewente beschwehrung wie auch wegen bezahlung deß Kayserlichen
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immediat- und mediatkriegsvolkhs einige satisfaction gegeben, dan dises
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müeßte nit weniger als der Schwedischen kriegsvolkhs bezahlung im instru-
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mento einkommen. De liberandis captiuis wolten die Schweden noch den
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Bragantza includirt haben, bezogen sich uff die ständt, diese aber sagten, sie
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hettens allein per modum intercessionis angemeldt, im übrigen, weil die
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Kayserlichen nit drein willigen wolten, müeßts außbleiben. Deß hertzogs
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von Lothringen wolten die Schweden auch kein meldung inter socios thuen
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lassen, entlich aber, weil wir nit weichen wolten und die ständt darwider
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kein bedenkhen, ist er admittirt worden. Und sagte Oxenstirn, stehet doch
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der konig in Spania selbst darinn, warumb nit auch Lothringen.

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Mitwochs, 29. huius, empfangen wir a Caesare schreiben de 12. huius ad rela-
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tiones de 25. et 29. Junii mit beylagen Churbayern an Ihr Kayserliche Maiestät
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abgangnen schreibens und darauff erfolgter antwortt [ 2138 ].

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