Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 VI 29
1646 VI 29
Freitag W mit Reck/Buschmann bei Longueville/d’Avaux.
Beschwerde, daß Turenne Kurköln zur völligen Restitution Ehrenbreit-
steins an Kurtrier nötigen will, obwohl Kurköln auf Wunsch Kurtriers das
Depositum aufgegeben hat; verliest dazu das Schreiben Kurkölns an Turen-
ne . Und haben sie selbst die darinnen außgefuhrte motiva nicht uner-
heblich bekennen müßen, yedoch aber dieses mit einlauffen laßen, daß
nachdemaln Ihre Churfürstliche Durchlaucht bey annehmung des depositi
mit der cron Franckreich ministris contrahirt, so hette auch billich die ab-
trettung anderst nicht alß mit selbiger coron vorwissen und satisfaction
geschehen sollen. Darauff aber I. H. G. geandworttet, daß Ihre Chur-
fürstliche Durchlaucht sich zu nichts anderst obligirt, alß dem churfursten
zue Tryer die vestung wieder zu ubergeben, daselbig aber seye solcher
gestalt, wie er es selbsten begehrt gehabt, geschehen, und konne derowegen
von Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht ein mehrers nicht desiderirt wer-
den , und obwoln iezo Churtryer damit nicht content zu sein sich verneh-
men laße, so hab er doch proprio suo facto es nunmehr in einen solchen
stand, daß Ihre Churfürstliche Durchlaucht nichts mehr darueber zu dispo-
niren , gesetzt. Und schiene, daß beyde der Longevill und Avaux mit
dieser remonstration sich zimblich begnügt. Zweittens haben I. H. G. zu
erkennen gegeben, daß eben iezo, da man den frieden verhoffe und Ihre
Churfürstliche Durchlaucht zu deßen befürderung, sonderlich aber der
cron Franckreich ihre satisfaction zu verschaffen, so ansehenliche officia
mit einwenden helffen, sie fast härter alß vorhin yemalß von derselben
ministris gehalten, ja gleichsamb zue desperation und ad extrema gebracht
werden wolten, indem obbemelter Tourenne 50 000 reichsthaler von dem
erzstifft Collen gefordert, da doch selbiger in Hessischer contribution und
eben auß denen stetten, welche vorhin von der cron Franckreich den Hes-
sen abgetretten und eingeraumbt, gehalten würde. Und haben I. H. G. sie
demnegst ersucht, ahn den Tourene zu schreiben, und ihn von solchen be-
gunnugen abzumahnen. Worauff sie anfänglich geandworttet, daß sie
anhero weitter nicht alß ad negotia pacis verordnet und kein macht hetten,
sich des kriegs- noch contributionweesens anzuenehmen, konten auch den
kriegßgeneralen anderst nichts, alß daß sie in casum conclusae pacis vel
armistitii mit ihren expeditionibus einhalten solten, anschaffen. War-
unter dan der conte d’Avaux I. H. G. in der still anzeigte, daß der duc de
Longeville und der Turenne in nicht zu gar guter verstendnus miteinander,
und daher dieserthalb nit gern schreiben würde. Endtlich aber doch auf
I. H. G. ferners remonstriren und zuesprechen haben sie sich nit zuwieder
sein laßen, ahn ermelten Tourene in modum intercessionis ein schreiben ab-
gehen zu laßen. W: Kölner Klerus. Osnabrücker Pfarreien. [...] Fol-
gendt ist von dem negotio pacificationes zu discurriren angefangen, und
sonderlich ihnen Franzosen zu gemüth geführt worden, daß das glück in
keinem ding wanckeler und unbestendiger alß im krieg, und dan die sachen
aller orthen noch also beschaffen, daß die cron Franckreich genugsambe
gegenwehr finden würde, derowegen sie iezo den frieden, da sie denselben
mit grosem vortheyl und reputation haben kondten, nicht verwerffen oder
durch die umpillich postulata eludiren solten. Worauf sie geandwor-
ttet , daß sie ihres theylß des friedens hochst begiehrig, nicht zwar darumb,
daß sie dabey zu verliehren forchteten, sondern weyln sie sehen, daß die
catholische religion in Teutschland nit wenig darunter leide; dan wan sol-
ches nit were, hetten sie auß vielen ursachen die fortsezung des kriegs viel
mehr zu wünschen. Es stunde aber nun das ganze werck (soviel Teutsch-
land betreffe) vornemblich noch auff Philipspurg, welches der cron
Franckreich quoad protectionem et praesidium in perpetuum gelaßen wer-
den müste, und wurde solches dem catholischen weesen zue nicht geringem
nuzen gereichen, zumaln auß solcher vestung sie das exercitium religionis
catholicae in der undern Pfalz (wie dan daselbig bey der Pfalzischen ver-
gleichung mit inter conditiones kommen müße) manuteniren kondten; zu-
deme hette man sich dieser vestung halber soviel weniger zu sperren, weyln
derieniger fürst, deme sie zustendig, nemblich der churfurst zu Tryer,
damit zufrieden. Hierauf haben ihnen I. H. G. wieder remonstrirt, daß
sie anfenglich neben dem Elsaß nur auff Breysach bestanden, auch offters
die versicherung gethan, daß sobald sich die Kayserliche wegen hinlaßung
selbiger vestung erklehrt, der fried gleich in selbiger stund geschloßen wer-
den konte, und were daher von I. H. G. wie auch von den Churbayerischen
desto starcker in die Kayserliche getrungen worden, und iezo einen großen
verweiß auf sich geladen. Was aber des churfürsten von Tryer consenß an-
langte , thette solcher wenig zur sachen, dan erstlich derselb alß ein geist-
licher fürst nur nudus administrator, und seye deßen consensus ohn mit-
belieben des capituls ganz unbündig. Zudeme sey er vasallus Imperatoris,
und thue also Ihrer Maiestät alß domini directi bewilligung (welche doch
nimmer zu hoffen) mit darzu gehoren. Die Franzosen haben das erste
motivum damit endschuldigen wollen, daß neben Breysach sie sich yeder-
zeit von diesen 4 orthen Newburg, Philipspurg, Bennfelden und Zabern zu
handlen vorbehalten wolten, wan sie nun die ubrige 3 orth fahren laßen
und nur ein einziges behaubten, vermainten sie sich schiedlich genug gehal-
ten zu haben. Und understunde sich hierbey der conte d’Avaux zu remon-
striren , wie der herr graff von Trautmanstorff gar wol gewust hette, daß
ohne uberlassung Preysach kein fried zu machen, und daher sonder zweiffl
wol würde vollmacht gehabt haben, solche offerta zeitlicher zue thun; er
hette aber fur sein gewohnlich fredeza, wie eiffrig auch andere sich bezaigt
hetten, zu gewinnung zeit und anderer ursachen halber sich in diesem punct
starck zusprechen laßen, und dabey angenommen, daß man in Ihre Kayser-
liche Maiestät wegen uberlaßung der vestung gar zu starck getrungen; es
were ihm aber in effectu so unangenehm nit gewesen, daß derentwegen
solche instantiae geschehen, und wiste er sich dergleichen sachen zue ande-
rer verwunderung, alß der in dergleichen negotiis von vielen jahren hero
geübt, und consilia Caesaris dirigirte, wol zu nuz zu machen. Wegen des
zweytten motivi haben sie I. H. G. diß exempel vorgestelt, ob dieselbe nicht
der mainung, daß wan sie den Schweden ihren consensum auff die stiffter
Oßnabruck und Minden ertheylen solten, ob ihnen solcher nit einen grosen
vorstand geben wurde? I. H. G. andwortteten, daß sie solches zu thun
nicht vermochten, und möchte es endtlich bey dero lebzeiten etwas scheins
haben, hernacher aber wurde es weniger alß nichts gelden. Diesemnegst
hat man auf den punctum gravaminum deflectirt, und der canzler Busch-
man dasienige referirt, was er von dem Franzosischen residenten La Barde
zu Oßnabruck vernommen, deßen auch die protestirende sich hoch berüh-
men , daß nemblich die Franzosische ministri der mainung, daß mit den
anerpottenen 100 jahren quoad suspensionem actionum den sachen nicht
geholffen, dadurch dan die protestirende mercklich wieder die catholische
gesteifft, und kehme dieses den catholischen soviel wunderlicher vor, weyln
sie Franzosische plenipotentiarii sich hier offters eines andern vernehmen
laßen, sonderlich aber die herrn Kayserliche inculpirt, daß die protesti-
rende sich mit 70 Jahren contentirt haben würden. Dieses anpringen
haben mehrgemelte duc de Longeville und conte d’Avaux zwarn etwas
frembd auffnehmen wollen, endtlich aber doch in discursu selbst dahin sich
genugsamb erklehrt, daß sie die 70 oder auch 100 jahr dahin verstanden,
daß nach deren verfließung nur via amicabilis compositionis (iuris et armo-
rum pariter exclusa) ubrig pleiben solte. Wie ihnen aber darwieder replicirt,
daß wan es bey den catholischen diese mainung gehabt, die adiectio tempo-
ris frustranea sein wurde, zuemaln auch sine expresso aut speciali pacto
concordiam zue tentiren allezeit erlaubt und zugelaßen, haben sie selbsten
erkend, daß solche restrictio temporis mit der blosen amicabili compositione
nicht wohl ubereinkomme.
W bei Chigi. Gespräch mit den Franzosen. Vorgestrige Beratung der kath-
lischen Stände, woruber es demnegst, imgleichen uber das pacifications-
weesen allerhand discursus abgegeben.
Beschwerde, daß Turenne Kurköln zur völligen Restitution Ehrenbreit-
steins an Kurtrier nötigen will, obwohl Kurköln auf Wunsch Kurtriers das
Depositum aufgegeben hat; verliest dazu das Schreiben Kurkölns an Turen-
ne . Und haben sie selbst die darinnen außgefuhrte motiva nicht uner-
heblich bekennen müßen, yedoch aber dieses mit einlauffen laßen, daß
nachdemaln Ihre Churfürstliche Durchlaucht bey annehmung des depositi
mit der cron Franckreich ministris contrahirt, so hette auch billich die ab-
trettung anderst nicht alß mit selbiger coron vorwissen und satisfaction
geschehen sollen. Darauff aber I. H. G. geandworttet, daß Ihre Chur-
fürstliche Durchlaucht sich zu nichts anderst obligirt, alß dem churfursten
zue Tryer die vestung wieder zu ubergeben, daselbig aber seye solcher
gestalt, wie er es selbsten begehrt gehabt, geschehen, und konne derowegen
von Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht ein mehrers nicht desiderirt wer-
den , und obwoln iezo Churtryer damit nicht content zu sein sich verneh-
men laße, so hab er doch proprio suo facto es nunmehr in einen solchen
stand, daß Ihre Churfürstliche Durchlaucht nichts mehr darueber zu dispo-
niren , gesetzt. Und schiene, daß beyde der Longevill und Avaux mit
dieser remonstration sich zimblich begnügt. Zweittens haben I. H. G. zu
erkennen gegeben, daß eben iezo, da man den frieden verhoffe und Ihre
Churfürstliche Durchlaucht zu deßen befürderung, sonderlich aber der
cron Franckreich ihre satisfaction zu verschaffen, so ansehenliche officia
mit einwenden helffen, sie fast härter alß vorhin yemalß von derselben
ministris gehalten, ja gleichsamb zue desperation und ad extrema gebracht
werden wolten, indem obbemelter Tourenne 50 000 reichsthaler von dem
erzstifft Collen gefordert, da doch selbiger in Hessischer contribution und
eben auß denen stetten, welche vorhin von der cron Franckreich den Hes-
sen abgetretten und eingeraumbt, gehalten würde. Und haben I. H. G. sie
demnegst ersucht, ahn den Tourene zu schreiben, und ihn von solchen be-
gunnugen abzumahnen. Worauff sie anfänglich geandworttet, daß sie
anhero weitter nicht alß ad negotia pacis verordnet und kein macht hetten,
sich des kriegs- noch contributionweesens anzuenehmen, konten auch den
kriegßgeneralen anderst nichts, alß daß sie in casum conclusae pacis vel
armistitii mit ihren expeditionibus einhalten solten, anschaffen. War-
unter dan der conte d’Avaux I. H. G. in der still anzeigte, daß der duc de
Longeville und der Turenne in nicht zu gar guter verstendnus miteinander,
und daher dieserthalb nit gern schreiben würde. Endtlich aber doch auf
I. H. G. ferners remonstriren und zuesprechen haben sie sich nit zuwieder
sein laßen, ahn ermelten Tourene in modum intercessionis ein schreiben ab-
gehen zu laßen. W: Kölner Klerus. Osnabrücker Pfarreien. [...] Fol-
gendt ist von dem negotio pacificationes zu discurriren angefangen, und
sonderlich ihnen Franzosen zu gemüth geführt worden, daß das glück in
keinem ding wanckeler und unbestendiger alß im krieg, und dan die sachen
aller orthen noch also beschaffen, daß die cron Franckreich genugsambe
gegenwehr finden würde, derowegen sie iezo den frieden, da sie denselben
mit grosem vortheyl und reputation haben kondten, nicht verwerffen oder
durch die umpillich postulata eludiren solten. Worauf sie geandwor-
ttet , daß sie ihres theylß des friedens hochst begiehrig, nicht zwar darumb,
daß sie dabey zu verliehren forchteten, sondern weyln sie sehen, daß die
catholische religion in Teutschland nit wenig darunter leide; dan wan sol-
ches nit were, hetten sie auß vielen ursachen die fortsezung des kriegs viel
mehr zu wünschen. Es stunde aber nun das ganze werck (soviel Teutsch-
land betreffe) vornemblich noch auff Philipspurg, welches der cron
Franckreich quoad protectionem et praesidium in perpetuum gelaßen wer-
den müste, und wurde solches dem catholischen weesen zue nicht geringem
nuzen gereichen, zumaln auß solcher vestung sie das exercitium religionis
catholicae in der undern Pfalz (wie dan daselbig bey der Pfalzischen ver-
gleichung mit inter conditiones kommen müße) manuteniren kondten; zu-
deme hette man sich dieser vestung halber soviel weniger zu sperren, weyln
derieniger fürst, deme sie zustendig, nemblich der churfurst zu Tryer,
damit zufrieden. Hierauf haben ihnen I. H. G. wieder remonstrirt, daß
sie anfenglich neben dem Elsaß nur auff Breysach bestanden, auch offters
die versicherung gethan, daß sobald sich die Kayserliche wegen hinlaßung
selbiger vestung erklehrt, der fried gleich in selbiger stund geschloßen wer-
den konte, und were daher von I. H. G. wie auch von den Churbayerischen
desto starcker in die Kayserliche getrungen worden, und iezo einen großen
verweiß auf sich geladen. Was aber des churfürsten von Tryer consenß an-
langte , thette solcher wenig zur sachen, dan erstlich derselb alß ein geist-
licher fürst nur nudus administrator, und seye deßen consensus ohn mit-
belieben des capituls ganz unbündig. Zudeme sey er vasallus Imperatoris,
und thue also Ihrer Maiestät alß domini directi bewilligung (welche doch
nimmer zu hoffen) mit darzu gehoren. Die Franzosen haben das erste
motivum damit endschuldigen wollen, daß neben Breysach sie sich yeder-
zeit von diesen 4 orthen Newburg, Philipspurg, Bennfelden und Zabern zu
handlen vorbehalten wolten, wan sie nun die ubrige 3 orth fahren laßen
und nur ein einziges behaubten, vermainten sie sich schiedlich genug gehal-
ten zu haben. Und understunde sich hierbey der conte d’Avaux zu remon-
striren , wie der herr graff von Trautmanstorff gar wol gewust hette, daß
ohne uberlassung Preysach kein fried zu machen, und daher sonder zweiffl
wol würde vollmacht gehabt haben, solche offerta zeitlicher zue thun; er
hette aber fur sein gewohnlich fredeza, wie eiffrig auch andere sich bezaigt
hetten, zu gewinnung zeit und anderer ursachen halber sich in diesem punct
starck zusprechen laßen, und dabey angenommen, daß man in Ihre Kayser-
liche Maiestät wegen uberlaßung der vestung gar zu starck getrungen; es
were ihm aber in effectu so unangenehm nit gewesen, daß derentwegen
solche instantiae geschehen, und wiste er sich dergleichen sachen zue ande-
rer verwunderung, alß der in dergleichen negotiis von vielen jahren hero
geübt, und consilia Caesaris dirigirte, wol zu nuz zu machen. Wegen des
zweytten motivi haben sie I. H. G. diß exempel vorgestelt, ob dieselbe nicht
der mainung, daß wan sie den Schweden ihren consensum auff die stiffter
Oßnabruck und Minden ertheylen solten, ob ihnen solcher nit einen grosen
vorstand geben wurde? I. H. G. andwortteten, daß sie solches zu thun
nicht vermochten, und möchte es endtlich bey dero lebzeiten etwas scheins
haben, hernacher aber wurde es weniger alß nichts gelden. Diesemnegst
hat man auf den punctum gravaminum deflectirt, und der canzler Busch-
man dasienige referirt, was er von dem Franzosischen residenten La Barde
zu Oßnabruck vernommen, deßen auch die protestirende sich hoch berüh-
men , daß nemblich die Franzosische ministri der mainung, daß mit den
anerpottenen 100 jahren quoad suspensionem actionum den sachen nicht
geholffen, dadurch dan die protestirende mercklich wieder die catholische
gesteifft, und kehme dieses den catholischen soviel wunderlicher vor, weyln
sie Franzosische plenipotentiarii sich hier offters eines andern vernehmen
laßen, sonderlich aber die herrn Kayserliche inculpirt, daß die protesti-
rende sich mit 70 Jahren contentirt haben würden. Dieses anpringen
haben mehrgemelte duc de Longeville und conte d’Avaux zwarn etwas
frembd auffnehmen wollen, endtlich aber doch in discursu selbst dahin sich
genugsamb erklehrt, daß sie die 70 oder auch 100 jahr dahin verstanden,
daß nach deren verfließung nur via amicabilis compositionis (iuris et armo-
rum pariter exclusa) ubrig pleiben solte. Wie ihnen aber darwieder replicirt,
daß wan es bey den catholischen diese mainung gehabt, die adiectio tempo-
ris frustranea sein wurde, zuemaln auch sine expresso aut speciali pacto
concordiam zue tentiren allezeit erlaubt und zugelaßen, haben sie selbsten
erkend, daß solche restrictio temporis mit der blosen amicabili compositione
nicht wohl ubereinkomme.
W bei Chigi. Gespräch mit den Franzosen. Vorgestrige Beratung der kath-
lischen Stände, woruber es demnegst, imgleichen uber das pacifications-
weesen allerhand discursus abgegeben.