Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
Wir haben Rezepisse vom 11. Januar
Mediatstädte haben wir inzwischen diejenige rationes, so bey diesem werck
zwischen uns und deren Schwedischen pro et contra fürgelauffen, per mo-
dum consilii iuris in beyverwartes concept [ = Beilage 1] zusammengetragen,
deßen wier uns pro informandis statibus, da es nöttig, bey dern herzu-
kombst zu bedienen gemeindt. Es haben aber auch bey unß gestern gedachte
Schwedische gesandten umb gleidtsbrieffe für die stadt Straßburg ansuchen,
wier aber denselben durch den dechandt zu St. Johan anthwortten laßen,
daß selbe stadt auff iüngst gehaltenen Regenspurgischen reichstag gegen
Ewer Mayestätt und sämbtliche stände öffentlich contestirt, mit der cron
Schweden so wenig als Franckreich einige bündtnüs oder adhaerentz zu
haben, sondern daß nuhr wegen gegenwertigen schweren zustandt deß
reichs mitt denen kriegenden theilen, wie eß ihr status, umb die commer-
cia zu erhalten, erförderen thete, in neutralitet stünde; maßen Ewer Maye-
stätt auch dieselbe noch in anno 1640 sogar dero Keyserlichen gesandt-
schafft gewürdigt hetten, dahero wier nitt sehen köndten, wie sich die
Schwedische umb deren vergleitung anzunehmen befügt; und weiln der
praeliminarschlus nur von dero foederierten und adhaerenten redet, müsten
wier uns dießorths beim buchstaben halten und wegen ertheilung selbigen
gleidts billich endtschüldigen, würde aber damit bemelter statt solchs gleidt
gehörigen orts selbst zu suchen oder auch ohne selbiges hiehero zu erschei-
nen unbenohmen sein, sondern frey und bevorstehen.
Die Schwedische haben abermals mitt wenig wortten geanthworttet, sie
sehen wohl, das man auch für die reichsstätte daß gleidt nitt geben wölte,
müsten es dahingestelt sein laßen, verpleiben aber bey ihrer meinung, daß
sie eß für bemelte statt Straßburg in crafft deß praeliminarvergleichs zu
begehren befügt sein. Haben sich zwar gegen den dechandt waß weiters
herausgelaßen, gleichsamb selbe statt mitt ihnen confoederiert seie und sie,
Schwedische, umb außwürckung dergleichen gleidtsbriffs von deroselben
anglangt wehren, doch aber dabey vermeldet, das sie eß nur discursweiß
redeten, undt an unß zurückzubringen unnöhtig sey, also wier auch ferners
nichts an die Schwedische reportieren laßen. Nun will es gleichwol auch
die notturfft erfördern, uns hierüber zu instruiren, ob und wieweit man auf
der Schwedischen beharrender instantz bey diesem passu nachgeben solle,
warüber Ewer Mayestätt allergnädigste erclehrung wier gehorsambst
erwartten.