Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
230. Auersperg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1644 April 21
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Osnabrück 1644 April 21
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 46e, Konv. b fol. 270–270’, 277–277’, praes. 1644 Mai 3 =
Druckvorlage. Kanzleivermerk: Hievon drey abschriefften zu machen, 5. Mali anno 1644,
für Churbayren, graff Gallas, graven von Hatzfeldt – Kopie: ebenda Fasz. 92 II fol.
296–297’.
Anfrage des Salvius wegen Austausch der Vollmachten.
Wir haben Schreiben vom 6. April
Siehe [ S. 333 Anm. 3 ] .
sicht bei diesen Verhandlungen, damit Dänemark kein Mißtrauen schöpfe. Wir
haben Langermann stets über alles, was Dänemark interessieren könnte, Nachricht
gegeben, und hat sich der von Langerman seithero mit unßern anzeigungen
woll zufrieden zu sein bezeigt unnd selbige iedeßmahls ad referendum
angenohmen.
Gestern hatt unns der Salvius dürch den dechandten zu St. Johan alhie
anzeigen laßen, daß ers dhafür halten wölte, unns würde die nachrichtung
einglangt sein, waßgestalt man zu Münster auff außanthworttung der vol-
mächten getrieben unnd schon würcklich zu der extradition geschritten seie;
obs nun alhie an den mediatore ermangle, so wolte ers gleichwoll darfür
halten, daß dergleichen außwechßelung auch woll ohne mediatorn ver-
mittels beederseidts secretarien in loco tertio, alß ethwo in einer kirchen,
mit vorzeigung der originalien unnd mittheilung glaubhaffter abschrifft
würde können verrichtet werden. Jedoch, weiln die Schwedische gesandten,
wie sich in hoc puncto auff mit den mediatore eingefallene veränderung zu
verhalten, noch nitt instruirt, sondern der instruction (darümb sie gleichwoll
alsopaldt bey zurückgang deß mediatoris geschrieben) noch auß Schweden
gewertig sein, begehre er, Salvius, von unns zu vernehmen, ob unns nitt
selbiger vorschlag oder aber ethwo ein ander modus, wie, who unnd wan
sölche extradition beschehen könne, mögte gefällich sein; wölle nitt zweif-
felen , man werde auch unßerstheils daß werck dießerendts gerne befördert
sehen wöllen.
Wir haben geanthworttet, daß man dießeidts nichtz höhers verlange alß
die beförderung dießer tractaten und wir derentwegen alhier in loco sein;
eß könte aber der herr Salvius unschwer ermeßen, gleich wie man dießeidts
weniger den zufal mit den mediatore hette vorsehen können, daß wir
dhahero auch in hoc passu nit instruirt sein können; hetten zwar auch also-
paldt von eingefallener veränderung nacher hoff berichtet, weiln aber auch
benebens die Schwedische herren gesandten dhamahls zurückgeplieben unnd
man also bey Kayserlichem hoff nit wißen konnen, ob dieselbe herzukommen
würden oder nit, hielten wir eß darfür, daß unns derentwegen seithero kein
andere instruction seie zugeschickt worden; nunmehr aber, nach ankombst
der herren Schwedischen gesandten, würde man uns in hoc passu nit un-
instruirt laßen, wir wölten aber von dießer uns also an handt gegebener
apertur gehörigenorts gehorsambst hinderbringen und uns allergnädigsten
befehls erholen, zweiffelten sönsten gar nitt, eß würden die Schwedischen
herrn abgesandten mit gnugsamer volmacht versehen sein, würde auch
dießseidts darahn kein mangel erscheinen. – Hinweis auf Beilagen.