Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
161. Auersperg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1644 Januar 25
Osnabrück 1644 Januar 25
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 46e, Konv. b fol. 51–53’, 54, praes. 1644 Februar 10 = Druck-
vorlage – Kopie: Giessen 203 fol. 753’–756 – Druck: Gärtner II nr. 151 S. 397–401.
Schreiben an den Hg. von Mecklenburg. Gespräch mit von der Lippe: Dänische Sorge wegen eines
kaiserlichen Partikularfriedens mit Schweden, kaiserliches Abmahnungsschreiben an die Dänemark
benachbarten Stände, bevorstehende Abberufung der dänischen Gesandten und venetianische Ver-
mittlung . Grießheim. Kriegsverfassung des Westfälischen Kreises.
Wir haben nr. 137 erhalten. Übersenden Duplikat von nr. 158, und ob wir zwar
dhamahls andeutung gethaen, daß ich, der graff von Awersperg, den hert-
zogen von Mecklenburg einhalts beylag sub lit. B beanthworten wölte, so
haben wir unns iedoch hernacher eins anderen bedacht und selbiges schrei-
ben , obs zwar unverfänglich abgefaßet, der ursach halben nit abgehen laßen,
weiln uns befahet, daß sich die Schwedische auch eins sölchen scheins und
recepisse zu ebenselbiger von unns besorgter gefahrlichkeit mißbrauchen
und generalitatem terminorum auff waß anders, alß von unns verstanden
wirdt, außdeuten dörfften; wöllen also zuforderist Ewer Mayestätt aller-
gnädigste erclehrung gehorsambst erwartten, ehe dan einige anthwortt ahn
hochgedachten fürsten zurückgehen laßen, welchs derselb auch ümb soviell
desto weniger für übel wirdt auffnehmen können, weiln ihre fürstliche
gnaden selbst in ihren schreiben anleitung darzu geben, daß dero anbringen
gehöriger ortter hinderpracht werden mögte.
Immittels habe ich, Crane, noch gestern den Dännischen gesandten, den
von der Lippe (der sich immerfort übel auffbefindet), heimbgesucht unnd
in discursu under andern vernohmen, daß die Dännische in sorgen stehen,
man dörffte dieserseidts mitt Schweden ad partem tractiren und Dennemark
den krieg allein auffm halß kömmen laßen. Wüsten woll, daß Ewer Mayestätt
itzo annehmliche conditiones würden haben und alle in dero erblanden
occupirte örtter wieder erlangen können, wan sich nur in dergleichen
particulartractaten würden einlaßen wollen, doch verhofften die Dännische,
daß Ewer Mayestätt vielmehr der gerechten sach beystehen und den könig
mit mächtigen succurs zu hülff kommen, alß sich von der gegenseidten
(so doch nur mitt betrug und list ümbgingen) würden verleiten laßen wöllen,
gestalt dan auff sölchen pfall Ewer Mayestätt allererst verspühren würden,
waß sie für einen trewen freundt ahn der königlichen mayestätt in Denne-
marck haben, die würden ehender ihren alten kopf (fuit formale) darahn
setzen, alß dieße ihro zugefügte schmach und iniuri nit der gebühr eyfferen.
Ich hab geanthworttet, daß meins darfürhaltens dergleichen rede von dem
von Grießheimb herkommen, und darfür gebetten, daß man selbigen
menschen keinen glauben wolte beymeßen, der seie nur ein instrument,
deßen sich die gegentheill, ümb zwischen Ewer Mayestätt und der könig-
lichen würden mißtrawen zu erwecken, gebrauchen thäten, daß werck würde
anders reden und die königliche würden, glibts Gott, im kurtzen in der
thadt erfahren, daß eß Ewer Mayestätt mit deroselben träwlich meinen und
mitt allen cräfften würden beystehen. Wir verhoften auch, noch dieße wochen
von dero Kayserlichen resolution zu vernehmen oder ie soviel nachricht
zu erlangen, daß deroselben von dem feyndtlichen einfal in Holstein sölte
die gewißheitt zukommen sein.
Der von der Lippe erinnerte ferners, woferne die Kayserliche armada her-
zukommen sölte, daß eß nit rathsamb, dieselbe alsopaldt auff Holstein gehen
zu laßen, sondern beßer sein würde, erstlich Halberstadt unnd den Königß-
marck anzufallen. Mögte auch nit undienlich sein, wan dero Kayserliches
erinnerungsschreiben ahn alle benachbarte fürsten und stände, alß die
fürsten von Braunßweig Lüneburg, Oldenburg, Bremen, Lübeck (welche
städt der von der Lippe hiebey woll intentionirt zu sein gehalten), Hamburg
und andere solten abgeben unnd dieselbe zur bestendigkeit erinneret unnd
von neutralitet mit denen feinde abgemahnet werden.
Sönsten gab der von der Lippe auch zu verstehen, daß sie, Dännische
gesandten, gleichsamb in procinctu stünden und eß für gewiß hielten, daß
sie in kurtzen würden zurückgefördert werden, doch könte auch woll
geschehen, daß einer von ihnen hier gelaßen würde, ümb zu sehen, who
daß werck endtlich hinauß wölte; die Schweden ließen sich vernehmen,
Venedig werde sich der interposition anstatt Dennemarck annehmen, daß
müsten sie, Dännische, mitt gedult ansehen unnd endtlich auch wie andere
partheyen, wanß nitt anders sein könte, sölchen mediatori folgen unnd sich
nacher Münster erheben.
Weiln nun auß dießen discursen deß von Grießheimb gefährliches verfahren
gnugsamb zu vermercken, haben wir gehorsambst erinneren wöllen, obs
nit rahtsamb, Ewer Mayestätt generalleutenandt, graff von Gallas, zuzu-
schreiben unnd demselben darfür zu warnen, woferne der von Grießheimb
bey denselben sich ethwo auch zum stilstandt oder dergleichen insinuiren
mögte, daß ihme nicht zuviel mögte getrawet werden.
So wirdt auch bey also eingefallener, weithaußsehender veränderung von
menniglichen dießerendts fast für hochnöhtig erachtet, die vorgehabte
kriegßverfaßung in dießem Westphälischen craiß auffs schleunigst zu werck
zu stellen, dhamit sich der gegentheill nit selbigen vortheils bediene unnd
mit seinen vorhabenden anschlägen (whavon die beylage waß nachrichtung
gibt) vorkomme.