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Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
219. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 August 31

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Lamberg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1645 August 31

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Mai – August 1645 ) fol. 181–182’, 187–188,
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PS fol. 184, Auflösung der Chiffre fol. 183–183’, 186, praes. 1645 September 13 = Druck-
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vorlage
– Kopie: ebenda Fasz. 92 V ad nr. 792 fol. 519–520 ( ohne PS ); Den Haag A IV
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1628 nr. 17 ( ohne PS ); Giessen 206 nr. 34 S. 227–231 ( ohne PS ) – Druck: Gärtner V
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nr. 194 S. 941–944 ( ohne PS ).

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Abordnung der reichsständischen Gesandten in Osnabrück nach Münster. Einfluß Kurbranden-
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burgs auf die Forderung der Reichsstände in Osnabrück nach Reichskollegien an beiden Verhand-
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lungsorten . Direktorium im Fürstenrat.

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Montag, den 28. dieses, sein die fürstliche Magdeburgische, Braunschwei-
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gisch Lüneburgische und stadt Nürenbergische gesandten underm für-
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wandt , ihre visiten bey denen Keyserlichen und anderer außwertiger
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potentaten gesandten abzulegen, nacher Münster verreiset. |:Wir halten
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es aber darfür, das sie rechte deputierte von denen alhie anweesenden
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stendten an die Franzößische abgesandte nacher Münster sein, umb den-
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selben von ihrem alhie circa modum consultandi gemachten concluso,
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das nemblich die consultationes an beede örthern nach denen reichscol-

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legien gefüehrt werden sollen, anzuzeigen und dieselbe zu ersuechen, das
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ihnen hier ein beyfall geben und in keinen andern modum consultandi
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gehellen wolten, welches zu vermuethen unß sovil desto mehr ursach
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gibt, das der Oxenstern selbst auch vorgestern dahin gefolgt und der statt
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Nürnbergischer, welcher benebenst auch die Franckhische grafen reprae-
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sentiert , schon für etlichen wochen zu Münster gewest und zweifelsohne
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dergleichen complimenta domahls wohl würdt verrichtet haben.

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Wir seindt auch von gueten vertrawten orthen berichtet worden, das die
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churfürstlich Brandenburgische das Magdeburgische directorium auch
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erkennen, und der doctor Friz sich darbey wegen Pommern in den zwo
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negsten sessionen solte eingefunden haben, auch der vornembster autor
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und director gewest sein, das der schluß bey denen ständen dahin ge-
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fallen , das man den modum consultandi nach den reichscollegien richten
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und keinen andern hören, noch zu deren vorgehabten conferenz mit denen
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zu Münster anweesenden gesandten verstehen solte, weilen nichts ge-
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wissers , als das die protestierende bey selbiger conferenz würden über-
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stimmet werden, deme gleich der doctor Lampadius, so pensionarius bey
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den Schweeden und Franckhreich sey, Hessen Cassel sambt übrigen auf
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die widrige seithen passionierte in votis gefolgt, und wehren damit die
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Sachßen Altenburgische, Brandenburg Culmbachische, Hessen Darm-
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stattische , Mechelburgische und Nürmbergische, so zu der conferenz ein-
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gerathen haben sollen, überstimmet worden. Es hat aber Gott, der All-
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mechtige , baldt darauf bemelten doctor Friz, nemblich verlüttenen freytag,
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wie unß des tags zuvor von der stendt erclerung angezeigt worden, heimb-
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gesuecht und mit dem schlag berüert, das er etliche tage sprachloß dar-
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niedergelegen , auch an dessen reconvalescens, wiewohl die sprach etwas
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widerkommen, gezweifelt würdt. So würdt auch von bemeltem vertrawten
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orth darzue eingerathen, das man sich wegen des modi consultandi nach
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den reichscollegien nit solte lenger aufhalten, sondern selben belieben,
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weilen er nit würde zu ändern sein, und nur dahin sehen, damit die reichs-
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collegia unter ihre ordentliche directoria mögen gebracht werden; wurden
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sich alßdan noch wohl vil sachen einrichten lassen, so iezo schwer zu sein
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scheineten, sonderlich wan auch der churfürst von Sachßen und die ca-
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tholische stendt in mehrer anzahl schickhen solten, massen dan bey vor-
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kommener frage, ob und wie weit man sich umb des Magdeburgischen
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directori behaubtung anzunemmen hette, fast alle vota dahin gefallen sein
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sollen, das man selbiges directorium protestierenden theiles schwerlich
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werde behaubten können, sondern sich entlich bey denen im reich herge-
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brachten directoriis halten müessen.

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Eins aber würdt von bemeltem orth bedaurlich beclagt, ob solte zu be-
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sorgen stehen, das Ewer Keyserliche Mayestätt in kurzem jemmerlich von
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deniehnigen, von welchen sie billich assistenz haben solten, verlassen
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werden dorffen; hat sich aber darbey weitters nicht ad speciem, warauf

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solche rede gemeint, außlassen wollen, sondern nur gewarnet, das man
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sich versehen und in acht nehmen solte:|.

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PS Waß wier in beyverwahrter unser gehorsambsten relation von guttem
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vertrawten orth zu haben erinnert, solches haben wier abermals von dem
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|:fürstlich Hessen Darmbstattischen Dr. Wolff:|, der uns benebens ange-
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zeigt , daß er in kurtzem sich wieder von hier zu begeben gemeindt, |:auch
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schon von seinem gnedigen fürsten und herrn darzue beurlaubt sey, welches
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wir nit gern sehen, weiln durch denselben wir viel sachen zu erfahren ver-
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hofften , so sonsten zu penetriren nit woll möglich:|.

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