Person

Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
212. Ferdinand III. an Lamberg und Krane St. Pölten 1645 August 19

2

Ferdinand III. an Lamberg und Krane


3
St. Pölten 1645 August 19

4
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48b fol. 29–31, praes. 1645 September 6 = Druckvorlage –
5
Konzept: ebenda Fasz. 48b fol. 26–27’, 36–36’ – Kopie

36
Abschriften der Weisung wurden angefertigt am 23. August für Kurmainz und Kursachsen,
37
am 26. August für Kurz, am 29. August für Plettenberg.
: ebenda Fasz. 48 b fol. 3–3’,
6
25–25’; ebenda Fasz. 92 V ad nr. 798b fol. 552–553’; Den Haag A IV 1628 nr. 17;
7
Giessen 206 nr. 40 S. 271–276 – Druck: Gärtner V nr. 161 S. 785–788.

8
Lengericher Schluß. Einigung über den Verhandlungsmodus den Reichsständen zu überlassen.
9
Keine Einmischung in den Streit wegen des Titels „Exzellenz“. Ausgleich des Sessionsstreites
10
zwischen Pommern, Mecklenburg, Hessen, Württemberg und Baden.

11
Empfangsbestätigung von nr. 203. – Nun seindt wir von den churfürstlichen
12
gesandten der communication vorberürten Lengerischen conclusi und
13
suchung dessen ratification, wie wir dessen von unsern zue Münster haben-
14
den gesandten vertröstet worden , gewertig gewesen, so aber bis dato nicht
15
einkommen, derhalben wir auch solches desto weniger ratificiren können.
16
Auß eürer unß hievor eingeschickhter abschrifft aber haben wir soviel ver-
17
nommen , das unter andern selbiges dahin gehet, das die beeden reichs-
18
collegia , alß der chur- und fürstenrath, unerwarttet der übrigen noch abwe-
19
senden deputirten chur-, fürsten und stände in den consultationibus einen
20
anfang machen und solche so lang und weit continuiren solten, bis die
21
übrige fürsten und stände in grösserer und zu anrichtung der gewöhnlichen
22
drey reichsrathe mehr erklekhlichen anzahl einkommen würden. Dieweil aber
23
vermög berürter eürer abschrifft in berürten Lengerischen concluso noch
24
andere puncta alß der mediation zue Oßnabrugg, des praedicats excelenz
25
für die churfürstliche, der Venedischen praecedenz und gemeiner zusam-
26
menkunfft in loco intermedio begriffen, und wir nicht wissen, ob nun oban-
27
gezogener erster oder auch die übrige puncta den fürsten und ständen
28
vorgetragen worden und dieselben damit allerdings content, alß werdet
29
unnß ihr allerunderthenigst zue berichten haben, wie es damit eigentlich
30
beschaffen.

31
Was sonsten den modum consultandi betrifft, wan chur-, fürsten und stände
32
sich eines modi, so nicht wider unnsere und des heyligen reichs authoritet
33
lauffen wurde, sich vergleichen thetten, khindet ihr auch unserstheils darin
34
verwilligen, inmassen wir dan, wan sy sich über dem Lengerischen concluso
35
verglichen, wir es auch unnsersortts darbey verbleiben lassen wöllen unnd

[p. 435] [scan. 463]


1
da etwan chur-, fürsten und ständte in loco tertio zusamenzukhomen und
2
gesambt zu consultirn vor guet befinden thäten, wollen wir unsersseits auch
3
darin consentirt haben und halten es fast vor den besten und schleinigisten
4
modum, damit ihr eüch auf alle fehl nach gelegenheit der sachen zu richten
5
habt. Sovil aber den andern punct, was die fürstliche gesandten wegen des
6
praedicat excellenz für die churfürstliche bey eüch angebracht, anlangen
7
thuet, habt ihr gar recht und wohl gethan, das ihr eüch dieser sachen ent-
8
schlagen habt, wollet auch inskünfftig vermög unserer voriger resolution
9
eüch dieser differenz allerdings eüßeren. Chur-, fürsten und ständte werden
10
sich destwegen selbst untereinander zu vergleichen wissen.

11
Waß schließlichen die verglichene sessionstrittigkeit zwischen obbenenten
12
fünff fürstlichen heüßern betreffen thuet, wollet ihr bey vorfallender gele-
13
genheit mit gueter manier und dexteritet eüch angelegen sein lassen, damit
14
ihr abschrifft solches vergleichs von den gesandten zuwegenbringet und
15
unß solchen überschiken, auf das wir unnß darinnen ersehen und was dabey
16
von wegen unserer und des reichs autoritet und hoheit, auch anderer stände
17
interesse halben dabey zu beobachten in gehorige consideration ziehen
18
mögen.

Dokumente