Person

Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
76. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 Januar 9

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Lamberg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1645 Januar 9

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Januar – April 1645 ) fol. 15–17’, 20–20’ =
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Druckvorlage–Kopie: ebenda Fasz. 92 IV ad nr. 510b fol. 168–171; Den Haag A IV
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1628 nr. 16; Giessen 205 nr. 11 S. 54–62 – Druck: Gärtner IV nr. 19 S. 81–87.

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Beharren der schwedischen Bevollmächtigten auf Geleitbriefe für Stralsund und andere Mediat-
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stände .

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Wir haben nr. 59 erhalten. Hinweis auf nr. 61 und auf die von den schwedischen
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Bevollmächtigten geforderten Geleitbriefe für die Mediatstände. Wir haben auf
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nr. 50, A beikommendes Konzept [ = Beilage 1 ] abgefaßt, die Ausfertigung aber

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unterlassen, damit die Hauptverhandlungen nicht durch Schriftwechsel aufgehalten
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werden. So haben wier auch bey dem punct die vergleitung Stralsundt betref-
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fendt eben selbiges in Ewer Mayestätt allergnädigstem schreiben erwehn-
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tes mitl, das der stadt Stralsundt deputierte endtweder für sich selbst oder
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sogar auch under Schwedischem gleidt herzukommen und gleicher Sicher-
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heit under wehrenden tractaten wie andere, denen daß gleidt gegeben, bey
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dieser seithen zu genüßen haben sollen, schon hiebevorn vorgeschlagen,
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selbigs auch noch vorgestern durch den dechand zu St. Johan wiederholen
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laßen; hatt aber nichts verfangen wöllen, sondern werden von denen Schwe-
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dischen alle mitle außgeschlagen und praecise auf die vergleitung und zwar
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in crafft des praeliminarschlus, gleichsamb man dießseidts darzu verbunden
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wehre, getrungen.

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Wier sein bißhero auf dem bestanden, das es in eine extension des praeli-
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minarschlus lauffe, und dahero in unser macht nitt stehe einzuwilligen, ja
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die sach an ihr selbst so bewandt sey, daß sogar Ewer Mayestätt selbst ohne
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vorwißen und belieben deren darzu interessierten chur- und fürsten nitt
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darzu verstehen köndten, und es soviel desto ungereimbter sey, daß man
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selbigs werck auf den praeliminarschlus ziehen wölle, beharren auch noch
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bey solcher erclehrung.

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Nun mögte zwar wegen wenig municipalstätte vergleitung, wan dadurch
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die haubthandtlung befördert werden köndte, noch wohl ein temperament
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zu finden sein; es haben aber Ewer Keyserliche Mayestätt auß oberzehlten
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umbständen, sodan unserigen vorigen gehorsambsten relationen allergnä-
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digst vernohmen, daß dem gegentheil nitt soviel umb dergleichen verglei-
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166, 25 -167, 25 Ungeachtet – der antwort] Am Rande: NB. Fiat extractus pro residente
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Walderode

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Hubert Walderode, kaiserlicher Resident am polnischen Hof.
tung alß erlangung einer newen materi zu fernerer aufziehung dieser tracta-
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ten zu thuen; dan nichts gewißers zu gewarten, als daß durch zulaßung des
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Stralsundischen gleidts die consequentz auf alle ubrige municipalstätte im
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reich, so der cron Schweden einigergestalt zugethan, werde wöllen gemacht
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und eine solche unendtliche confusion bey diesen tractaten eingeführt wer-
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den , waraus nitt wieder wierdt zu kommen sein, maßen solches ie mehr
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und mehr herfürbricht.

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Der Schwedische secretarius Milonius hatt sich gegen den dechandt zu
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St. Johan vermercken laßen, er halte es dafür, das wier noch wohl würden
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zu disponieren sein, aber deß herrn bischoffen zu Oßnabrüg fürstliche gna-
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den hielte uns ab. Deme wölte es nitt schmecken, daß die statt Oßnabrüg
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auch sölte ad tractatus gelaßen werden, waraus dan unschwer abzunehmen,
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wohin man Schwedischer seithen ziehlet.

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Bey welchen umbständen, weiln der effectus promotionis tractatuum durch
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die einwilligung gar nitt, sondern besorglich wohl ein wiedriger außschlag
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zu gewartten, nemblich, das die sach dadurch noch mehr dörffte zurück-
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gesetzt werden, wier zu fernerm nachdencken gehorsambst gestelt sein
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laßen, obs nitt rahtsamer, dem buchstaben des praeliminarvergleichs noch
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ferners zu inhaeriren, alß bey diesem passu was nachzugeben. Warbey dan

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auch nicht außer acht zu laßen, daß die churfürstliche gesandten angedeüte-
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termaßen hierin mit unß allerdings einig sein, und die gegentheil von nieh-
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mandt beyfal haben, sogar die Frantzosen selbst sich der sach unsers wißens
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nit ahnnehmen. Der Venetianische gesandt hatt zwar von den Schwedischen
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dafür außgeben werden wöllen, ob solte sich derselbe auf ihre meinung
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lencken, nachdeme wier aber auf erlangte anderwertliche kundtschafft, daß
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nemblich der Venetianische gesandt daß wiederspiel gethan und gegen den
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Schwedischen secretarium deütlich vermeldet, daß gemeltes der Schwedi-
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schen begehren wegen vergleittung der statt Stralsundt nitt statt haben
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noch dieser seithen mitt fügen zugemuhtet werden köndte , denen Schwedi-
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schen davon fürhalten laßen, sein dieselbe ihrer wortte wieder abgefallen
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mitt vorwenden, der Venedische gesandter gehe sie nitt an, der habe hierzu
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nichts zu sagen, hetten sich auf denselben solchergestalt nitt beruffen,
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gleichsamb sie von demselben in hoc passu zeügnüß begehrten, sondern
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daß nur verhofft gehabt, vermittels deßen zusprechens uns zu anderer
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erclehrung zu disponiren. Ist also daß gantze werck nur eine opiniatritet
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deß Salvii, der etwo den Oxenstern, wie wier die nachricht haben, uberredt,
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daß der praeliminarschlus auch auf die mediatos et quoscunque privatos
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gehe, dahero will derselbe nuhnmehr eine reputationsach daraus machen
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und understehet [ sich ], seine meinung zu behaubten, obzwar kein eintziges
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erhebliches fundament darzu hatt; und da sie andergestalt nitt vortzukom-
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men wißen, haben uns noch gestern durch gemelten dechand anzeigen
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laßen, daß sie eß in unser gewißen und veranthwortung wolten gestelt sein
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laßen, daß die haubtsach durch führenthaltung des begehrten gleidtsbrieffs
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dergestalt würde aufgezogen, so wier auf seinen unwehrt beruhen laßen,
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und dagegen erinnert, das daß gewißen und verandtworttung bey deme
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stehe, der so unnöhtige verhindernüß in weg werffe und auß den schrancken
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deß praeliminarschlus schreitte. Wegen vergleittung Stralsundt könne die
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haubthandtlung mitt fügen nitt zurückgestelt, sondern vielmehr hingegen
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durch anhebung der haubthandlung selbige vergleitung zuwegegerichtet und
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facilitirt werden und sich etwoh bey der handlung darzu apertur und gele-
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genheit herfürthuen, darumb die Schwedische gesandte beßer thuen wür-
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den , wan selbe ihre praetension beyseithsetzen und zuvorderist zur haubt-
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handlung schreiten würden, maßen wier dieselbe auch nochmals darumb
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wölten ersucht haben.


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Beilage


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[1] Lamberg und Krane an Oxenstierna und Salvius, undatiertes Konzept eines nicht ausgefertigten
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Schreibens ( lat. ). Kopie: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Januar – April 1645 ) fol. 18–19–
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Druck: Gärtner IV nr. 20 S. 87–89. [ Kopie: RK , FrA Fasz. 92 IV ad nr. 510b
40
fol. 164–165’; Den Haag A IV 1628 nr. 16; Giessen 205 nr. 12 S. 62–66. ]

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