Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 II 2
1648 II 2
Sonntag Sontags, den 2. Februarii, kommen ein a Caesare zwei
schreiben: 1. De 23. Decembris 1647, die von Metternich
Frhr. Wilhelm von Metternich-Winnenburg (gest. 1652) und seine Brüder beschwerten sich, daß
unter Berufung auf ihr Verhalten bei Einnahme Triers durch die Spanier 1633 ihre Güter jetzt von
französischen Truppen konfisziert und dem SöternschenFideikomiß
Fideikommiß
übertragen würden; sie fürch-
teten, daß Kurtrier darüber eine Bestätigung des Kongresses erwirken könnte. Zu den Streitigkeiten
zwischen Kurtrier und der Familie von Metternich vgl. J. Leonardy S. 778ff.
betreffend contra
Churtrier, daß ihre vom churfürsten confiscirte güetter und seinem fidei-
commisso attribuirte güetter nit sollen in denn instrumentis pacis gedacht
werden [ 1950]. 2. Ist ein antwortt sub dato 18. Januarii ad relationem de 6.
eiusdem, daß wir ohne lenger disputat super temperamentis die Schweden zu
volliger erclärung über alle articulos instrumenti stringirn und in extraden-
dis scripturis unß nach der instructio gubernirn solten [ 1951].
Eodem haben unß die catholische per deputatos Maintz, Bayern, Bamberg,
statt Cöln ihre gegenerclärung ad declarationes protestantium zugestellt,
eam vide apud acta.
schreiben: 1. De 23. Decembris 1647, die von Metternich
Frhr. Wilhelm von Metternich-Winnenburg (gest. 1652) und seine Brüder beschwerten sich, daß
unter Berufung auf ihr Verhalten bei Einnahme Triers durch die Spanier 1633 ihre Güter jetzt von
französischen Truppen konfisziert und dem Söternschen
teten, daß Kurtrier darüber eine Bestätigung des Kongresses erwirken könnte. Zu den Streitigkeiten
zwischen Kurtrier und der Familie von Metternich vgl. J. Leonardy S. 778ff.
Churtrier, daß ihre vom churfürsten confiscirte güetter und seinem fidei-
commisso attribuirte güetter nit sollen in denn instrumentis pacis gedacht
werden [ 1950]. 2. Ist ein antwortt sub dato 18. Januarii ad relationem de 6.
eiusdem, daß wir ohne lenger disputat super temperamentis die Schweden zu
volliger erclärung über alle articulos instrumenti stringirn und in extraden-
dis scripturis unß nach der instructio gubernirn solten [ 1951].
statt Cöln ihre gegenerclärung ad declarationes protestantium zugestellt,
eam vide apud acta.