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Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
NAMENREGISTER

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NAMENREGISTER

Das Namenregister erschließt die in diesem Band edierten Quellentexte sowie die Einleitung und das Chronologische Register. Es enthält fünf Gruppen von Begriffen:
  • 1. Namen der Personen, Körperschaften, Orte, Länder und Territorien. Diesen sind die jeweiligen Sachbetreffe und die unter diesen Namen herausgegebenen Schriftstücke zugeordnet. Eine Ausnahme bilden die auf dem Westfälischen Friedenskongreß entstandenen Verhandlungsakten, die unter dem Schlagwort ‚Westfälischer Friedenskongreß, Verhandlungsakten‘ zu finden sind. Nicht aufgenommen sind ‚Münster‘ und ‚Osnabrück‘ als Ausstellungsorte von Korrespondenzen und anderen Akten.
  • 2. Bezeichnungen für historische Ereignisse (wie Schlachten, Versammlungen, Verträge).
  • 3. Sachbetreffe, die sich einer eindeutigen Zuordnung zu einem Namen entziehen (Amnestie, Autonomie, Gravamina, Handel, Militärsatisfaktion, Zeremoniellfragen).
  • 4. In den Quellentexten auftretende Begriffe der politischen Verkehrssprache (in Kapitälchen ), wie Aequilibrium , Christenheit , Necessitet , Religionskrieg , Vaterland .
  • 5. Tatsächliche, von der heute üblichen Form abweichende Schreibweisen (in Kursive ), die als selbständiges Stichwort (mit Verweis) oder unter Zuordnung zum betreffenden Schlagwort verzeichnet sind.
Die Gruppierung der einzelnen, einem Schlagwort zugeordneten Sachbetreffe folgt einem einheitlichen Gliederungsschema. Es ist weitgehend dasselbe wie in APW III C 2,3 (Diarium Volmar) und wird zur besseren Orientierung bei umfangreicheren Schlagwörtern (wie Bayern, Frankreich, Kaiser, Schweden, Trauttmansdorff) mit abgedruckt. In der Rubrik ‚Korrespondenz an‘ sind die Korrespondenz der kaiserlichen Gesandten mit dem Kaiser sowie die unter ihnen gewechselten Schreiben nicht mehr aufgeführt. Unter ‚schriftlicher Erklärung‘ werden Schriftstücke verstanden, die nicht als spezielle ‚Verhandlungsakten‘ zu bezeichnen sind. Der Begriff ‚Verhandlungsakten‘ meint Schriftstücke (wie französische Proposition II, kaiserliche Duplik an Schweden usw.), die Gegenstand der Verhandlungen in Münster und Osnabrück wurden, daher für die Konstituierung und den Verlauf des Kongresses wichtig waren und unmittelbar auf die Textentstehung der Friedensverträge eingewirkt haben oder einwirken sollten. Die hier im Namenregister gewählten Bezeichnungen der Verhandlungsakten entsprechen nicht in jedem Fall denen im Hauptteil und im Chronologischen Register, sondern orientieren sich an der Nomenklatur im Namenregister von APW III C 2,3 (Diarium Volmar), 400R-414R. Für die Ordnung innerhalb der Rubriken ist zum Teil der chronologische oder institutionelle Bezug und zum Teil die Wortfolge maßgebend. Die alphabetische Anordnung der Adjektivattribute richtet sich nach ihrer ersten Silbe; Abkürzungen werden wie ihre Auflösung behandelt; Zusammensetzungen (wie ‚frz.-ndl.‘, d. i. ‚französisch-niederländisch‘) gelten in diesem Sinne als zwei Wörter. Bei denjenigen Sachbetreffen, die Verhandlungspunkte des Westfälischen Friedenskongresses waren und die später im Friedensvertrag geregelt wurden, ist ein Hinweis auf die entsprechenden Stellen im IPM und/oder IPO in eckigen Klammern hinzugefügt. Im übrigen werden in diesem Namenregister zusätzlich zu den S. XLII–XLV genannten Abkürzungen und Zeichen folgende Zeichen verwendet: = – gleicher Wortlaut ≈ – entsprechender Inhalt, ungleicher Wortlaut * – Verweis auf eine Anmerkung [1646] – erschlossene Datierung. Alle Daten sind im neuen Stil angegeben

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