Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 VII 13
1648 VII 13
Montag Ob inen wol solches abgeschlagen, haben sie doch
montag morgens die protestierenden vor sich erfordert und mit denselben
ihr intent communicirt, darauff circa nonam zu unß geschikht, das sie sich
zur conferentz einstellen wolten. Seind alsobaldt darauff bei unß erschienen,
deßgleichen auch die stände, so sich von beeden religionen in deß herrn
Crane quartier zusamengethan. Waß nun dabei verloffen und waßgestalt es
sich an dem § ’Tandem omnes‘ widerumb gestossen, ist in der relation ad
Caesarem de 13. huius zu sehen, in wölcher auch daß conclusum und con-
uentum der Schweden und ständen super satisfactione militiae sambt denen
daraus befahrenden bösen consequentzen außfüerlich representirt würdt,
mit beylagen solches conclusi lit. A und der protestierenden anschlags über
die Schwedische militiam und deren bezahlung lit. B [ 2116].
A meridie eodem seind die Churmaintzischen gsandten Raigensperg, Meel
und Krebß vor unß erschienen und haben erstlich ein angelegenliche er-
innerung vorgebracht, daß wir unß in § ’Tandem‘ zu einigem temperamento,
und benantlich ’die bona proscriptorum ante bellum cum Suecia natum
betreffend, da kan die cron Schweden Ihr Kayserlicher Maiestät in dero
erblanden weder maass noch ordnung vorschreiben‘, vermögen lassen sol-
ten, dann hierdurch wer Ihr Kayserlicher Maiestät mehrer auctoritet und in
substantz eben diß, so in unserm auffsatz begriffen ist, erhalten. Widrigen-
fahls trüegen sie die fürsorg, daß bei denn ständen ein beschwerliche resolu-
tion gefaßt werden möchte. Sie weren erbiettig, solches alles gegen Ihr
Kayserliche Maiestät verantwortten ze helffen, ihren principalen selbst da-
under ze schreiben, daß auch deßwegen aigne gsandtschafft an Ihr Maiestät
abgeordnet werden solten. Responsum mit außfüerlicher remonstration, daß
solches ze thuen nit in unserer macht stüende. Und damit sie nit vermeinten, es
wer allein unser aigne invention, so haben wir inen siben Kayserliche
originalbevelch vorgewisen, in wölchen bei dem außgehendigten proiect
strictissime ze inhaerirn unß zum allerhöchsten aufferlegt und bevohlen
wurde. Daß nun die stände sich separirn möchten, daß müeßten wir zwar an
sein ortt gestellt sein lassen, es hettens aber Ihr Kayserliche Maiestät nit ver-
schuldt , sondern biß daher laib, guett und bluett zu erhaltung deß reichs
angewandt, und wann schon iedermenniglich von derselben abtrette, so
werde sie doch Gott der allmächtig nit verlassen. Der friden werde hier-
durch nit befürdert, sondern zerschlagen werden. Man derffte sich nit besor-
gen, daß die Schweden umb disen paragraphi willen rumpirn werden. Es sei
nur an deme gelegen, daß die stände bei ihrem gemachten concluso ver-
bleiben, denn Schweden anzeigten, daß die stände hierdurch gegen Ihrer
Kayserlichen Maiestät ihres wortts verbunden weren, köndten und wolten
auch nit gestatten, daß die Schweden under disem pretext weiter krieg
füertten, wolten inen ferner kein quartir noch contribution verstatten, son-
dern, wann sie nit wolten, sich mit Ihr Kayserlicher Maiestät coniungirn und
wol mittel finden, sich ihrer loßzemachen. Uff solche resolution wurden die
Schweden sich baldt anderst hören lassen.
Am andern proponirten die
Maintzische, daß ihrem gnedigsten herrn referirt worden, waß wir unlengst
inen wie auch denn Churbayerischen und Trierischen wegen der Seruienti-
schen postulaten vorgehalten, da dann Ihr Churfürstliche Gnaden solche
gethande remonstrationes empfunden und nit vermeinten, daß wir dessen
von Ihr Kayserlicher Maiestät also bevelcht weren, begehrten von unß zu
wissen, 1. ob wir dessen einigen bevelch hetten oder nit, 2. wer diejenige
protestierenden weren, so dißortts die schuldt auff daß Churmaintzische
directorium legen theten.
Responsum, wir hetten unß diser proposition nit versehen, wurden sonst nit
underlassen haben, vordrist in unsern protocollis nachzeschlagen. Erinner-
ten unß aber sonsten gar wol, waß wir dazumal inen sambtlich vor eine propo-
sition gethan, es hette es auch die nothuerfft erfordert, und weren in crafft
unserer pflichten und aiden, und mit denen wir Ihr Kayserlicher Maiestät und
dero hochloblichen hause verwandt, es zu thuen schuldig gewesen. Unsers-
theils hetten wir Ihr Churfürstlicher Gnaden derentwegen nichts ange-
trowet, sondern allein zu bedenkhen geben, wann Spania und Lothringen,
wie es Servient gesuecht, solten außgeschlossen werden, waß sie sich mit
billicheit gegen allen chur-, fürsten und ständen zu beschweren und solche
schmach ze rechen ursach haben werden. Und sey leicht ze erachten, wann
man sie je nit ze freünden haben wolle, daß sie auch dargegen sich in acht
ze nemmen gnugsamb befüegt weren. Betreffend die zwo anfragen: Ad 1.
hetten wir biß dato den Churmaintzischen abgesandten niemaln zugemuet-
tet, das sie unß anzeigen oder eröffnen solten, ob sie diß oder jenes von Ihr
Churfürstlichen Gnaden bevelcht weren oder nit, sondern praesupponirt,
sie werden eintweder generali oder speciali instructione versehen sein, in aim
und anderm zu verfahren. Also verhofften wir auch, Ihr Churfürstliche Gna-
den werden sich eines gleichen gegen unß beschaiden und unß nichts anders
zumuetten, dann wir weren niemandt umb unsere actiones rechenschafft
ze geben schuldig als Gott und Ihr Kayserlicher Maiestät. Denen hetten wir
alles, waß passirt, gehorsambst referirt, obs nun wol oder übel gethan, wer-
den wir daß urtl von derselben und nit von Ihr Churfürstlicher Gnaden
zu gewartten haben. Unsertheils ehrten und respectirten wir selbige wegen
ihres hohen standts und begehrten derselben die hendt under die füeß ze le-
gen. Ihr Churfürstliche Gnaden wüßten sich aber von selbst zu beschaiden,
ob sie wol deß reichs ertzcantzler, daß sie doch ein mitstandt deß reichs und
ihren mitständen nichts zu gebietten hetten. Waß die Spanischen interessi
anlangte, da wüßten wir gar wol, wessen sich Ihr Kayserliche Maiestät
derenthalben an Sein Churfürstliche Gnaden wie auch Churbayern mehr-
maln erclärt, es bestehe auch nochmaln darauff, daß Ihr Kayserliche Maiestät
derentwegen den Teütschen friden ze hindern niemaln gedacht und noch nit
gedenken, inmassen allhier bei denn Schwedischen tractaten hinwider die
wenigste remora an seitten Ihr Maiestät niemaln eingeworffen worden.
Wann es zu Munster zu den Französischen tractaten komme, werde es sich
auch gar baldt zeigen, ob Ihr Kayserliche Maiestät oder Frankreich den
friden hindere. Wann die Franzosen in terminis rationis bleiben, so habs kein
noth, wenn sie aber Ihr Kayserlicher Maiestät sachen zumuetten wollen, so
dem iuri naturali, diuino, humano, gentium zuwider, so könde ja niemandt
Ihr Kayserlicher Maiestät verdenkhen, wann sie sich darwider setzen. Die
ander frag betreffend, sei war, daß von denn protestierenden ettlich bei unß
sambt und sonders sich ob dem ietzigen procedere deß Churmaintzischen
directorii verwundert, demselben den mehrern theil fürlauffender unglegen-
heiten zugeschriben und noch zuschreiben thuend, zwar nit in specie wegen
der Französischen, sondern der gmeinen tractaten. Und geben deren zu
Münster anwesender ständen clag und beschwerungen solches alles mehrers
an tag. Daß wir aber dergleichen querelanten Ihrer Churfürstlichen Gnaden
nambhafft machen und dardurch ein gezänkh under den ständen anrichten
solten, daß sei ein zumuetten, darzu wir unß nit schuldig erkenten. In summa
hochlich zu erbarmen sei, da das gantze catholische wesen die höchste, ver-
trauteste und engste zusammensetzung erforderte, so mueßte man re ipsa et
facto erfahren, daß so vorneme catholische stände sich von andern ihren
mitständen absöndern, mit denn protestierenden anhalten und die übrige
catholische gleichsamb in außgab setzen theten, wölches dann sonderlich
dem herrn churfürsten zu Cöln und seinen unterhabenden stifftern begegnen
wolle. Dardurch iedoch nichts anders erhalten werde, als daß, nachdem dise
stiffter untergetrukht, baldt hernach auch die obere chur- und fürstliche
stiffter werden überfallen werden. Illi ad referendum omnia sumu〈nt〉.
montag morgens die protestierenden vor sich erfordert und mit denselben
ihr intent communicirt, darauff circa nonam zu unß geschikht, das sie sich
zur conferentz einstellen wolten. Seind alsobaldt darauff bei unß erschienen,
deßgleichen auch die stände, so sich von beeden religionen in deß herrn
Crane quartier zusamengethan. Waß nun dabei verloffen und waßgestalt es
sich an dem § ’Tandem omnes‘ widerumb gestossen, ist in der relation ad
Caesarem de 13. huius zu sehen, in wölcher auch daß conclusum und con-
uentum der Schweden und ständen super satisfactione militiae sambt denen
daraus befahrenden bösen consequentzen außfüerlich representirt würdt,
mit beylagen solches conclusi lit. A und der protestierenden anschlags über
die Schwedische militiam und deren bezahlung lit. B [ 2116].
und Krebß vor unß erschienen und haben erstlich ein angelegenliche er-
innerung vorgebracht, daß wir unß in § ’Tandem‘ zu einigem temperamento,
und benantlich ’die bona proscriptorum ante bellum cum Suecia natum
betreffend, da kan die cron Schweden Ihr Kayserlicher Maiestät in dero
erblanden weder maass noch ordnung vorschreiben‘, vermögen lassen sol-
ten, dann hierdurch wer Ihr Kayserlicher Maiestät mehrer auctoritet und in
substantz eben diß, so in unserm auffsatz begriffen ist, erhalten. Widrigen-
fahls trüegen sie die fürsorg, daß bei denn ständen ein beschwerliche resolu-
tion gefaßt werden möchte. Sie weren erbiettig, solches alles gegen Ihr
Kayserliche Maiestät verantwortten ze helffen, ihren principalen selbst da-
under ze schreiben, daß auch deßwegen aigne gsandtschafft an Ihr Maiestät
abgeordnet werden solten. Responsum mit außfüerlicher remonstration, daß
solches ze thuen nit in unserer macht stüende. Und damit sie nit vermeinten, es
originalbevelch vorgewisen, in wölchen bei dem außgehendigten proiect
strictissime ze inhaerirn unß zum allerhöchsten aufferlegt und bevohlen
wurde. Daß nun die stände sich separirn möchten, daß müeßten wir zwar an
sein ortt gestellt sein lassen, es hettens aber Ihr Kayserliche Maiestät nit ver-
schuldt , sondern biß daher laib, guett und bluett zu erhaltung deß reichs
angewandt, und wann schon iedermenniglich von derselben abtrette, so
werde sie doch Gott der allmächtig nit verlassen. Der friden werde hier-
durch nit befürdert, sondern zerschlagen werden. Man derffte sich nit besor-
gen, daß die Schweden umb disen paragraphi willen rumpirn werden. Es sei
nur an deme gelegen, daß die stände bei ihrem gemachten concluso ver-
bleiben, denn Schweden anzeigten, daß die stände hierdurch gegen Ihrer
Kayserlichen Maiestät ihres wortts verbunden weren, köndten und wolten
auch nit gestatten, daß die Schweden under disem pretext weiter krieg
füertten, wolten inen ferner kein quartir noch contribution verstatten, son-
dern, wann sie nit wolten, sich mit Ihr Kayserlicher Maiestät coniungirn und
wol mittel finden, sich ihrer loßzemachen. Uff solche resolution wurden die
Schweden sich baldt anderst hören lassen.
Maintzische, daß ihrem gnedigsten herrn referirt worden, waß wir unlengst
inen wie auch denn Churbayerischen und Trierischen wegen der Seruienti-
schen postulaten vorgehalten, da dann Ihr Churfürstliche Gnaden solche
gethande remonstrationes empfunden und nit vermeinten, daß wir dessen
von Ihr Kayserlicher Maiestät also bevelcht weren, begehrten von unß zu
wissen, 1. ob wir dessen einigen bevelch hetten oder nit, 2. wer diejenige
protestierenden weren, so dißortts die schuldt auff daß Churmaintzische
directorium legen theten.
Responsum, wir hetten unß diser proposition nit versehen, wurden sonst nit
underlassen haben, vordrist in unsern protocollis nachzeschlagen. Erinner-
ten unß aber sonsten gar wol, waß wir dazumal inen sambtlich vor eine propo-
sition gethan, es hette es auch die nothuerfft erfordert, und weren in crafft
unserer pflichten und aiden, und mit denen wir Ihr Kayserlicher Maiestät und
dero hochloblichen hause verwandt, es zu thuen schuldig gewesen. Unsers-
theils hetten wir Ihr Churfürstlicher Gnaden derentwegen nichts ange-
trowet, sondern allein zu bedenkhen geben, wann Spania und Lothringen,
wie es Servient gesuecht, solten außgeschlossen werden, waß sie sich mit
billicheit gegen allen chur-, fürsten und ständen zu beschweren und solche
schmach ze rechen ursach haben werden. Und sey leicht ze erachten, wann
man sie je nit ze freünden haben wolle, daß sie auch dargegen sich in acht
ze nemmen gnugsamb befüegt weren. Betreffend die zwo anfragen: Ad 1.
hetten wir biß dato den Churmaintzischen abgesandten niemaln zugemuet-
tet, das sie unß anzeigen oder eröffnen solten, ob sie diß oder jenes von Ihr
Churfürstlichen Gnaden bevelcht weren oder nit, sondern praesupponirt,
sie werden eintweder generali oder speciali instructione versehen sein, in aim
und anderm zu verfahren. Also verhofften wir auch, Ihr Churfürstliche Gna-
den werden sich eines gleichen gegen unß beschaiden und unß nichts anders
zumuetten, dann wir weren niemandt umb unsere actiones rechenschafft
ze geben schuldig als Gott und Ihr Kayserlicher Maiestät. Denen hetten wir
alles, waß passirt, gehorsambst referirt, obs nun wol oder übel gethan, wer-
den wir daß urtl von derselben und nit von Ihr Churfürstlicher Gnaden
zu gewartten haben. Unsertheils ehrten und respectirten wir selbige wegen
ihres hohen standts und begehrten derselben die hendt under die füeß ze le-
gen. Ihr Churfürstliche Gnaden wüßten sich aber von selbst zu beschaiden,
ob sie wol deß reichs ertzcantzler, daß sie doch ein mitstandt deß reichs und
ihren mitständen nichts zu gebietten hetten. Waß die Spanischen interessi
anlangte, da wüßten wir gar wol, wessen sich Ihr Kayserliche Maiestät
derenthalben an Sein Churfürstliche Gnaden wie auch Churbayern mehr-
maln erclärt, es bestehe auch nochmaln darauff, daß Ihr Kayserliche Maiestät
derentwegen den Teütschen friden ze hindern niemaln gedacht und noch nit
gedenken, inmassen allhier bei denn Schwedischen tractaten hinwider die
wenigste remora an seitten Ihr Maiestät niemaln eingeworffen worden.
Wann es zu Munster zu den Französischen tractaten komme, werde es sich
auch gar baldt zeigen, ob Ihr Kayserliche Maiestät oder Frankreich den
friden hindere. Wann die Franzosen in terminis rationis bleiben, so habs kein
noth, wenn sie aber Ihr Kayserlicher Maiestät sachen zumuetten wollen, so
dem iuri naturali, diuino, humano, gentium zuwider, so könde ja niemandt
Ihr Kayserlicher Maiestät verdenkhen, wann sie sich darwider setzen. Die
ander frag betreffend, sei war, daß von denn protestierenden ettlich bei unß
sambt und sonders sich ob dem ietzigen procedere deß Churmaintzischen
directorii verwundert, demselben den mehrern theil fürlauffender unglegen-
heiten zugeschriben und noch zuschreiben thuend, zwar nit in specie wegen
der Französischen, sondern der gmeinen tractaten. Und geben deren zu
Münster anwesender ständen clag und beschwerungen solches alles mehrers
an tag. Daß wir aber dergleichen querelanten Ihrer Churfürstlichen Gnaden
nambhafft machen und dardurch ein gezänkh under den ständen anrichten
solten, daß sei ein zumuetten, darzu wir unß nit schuldig erkenten. In summa
hochlich zu erbarmen sei, da das gantze catholische wesen die höchste, ver-
trauteste und engste zusammensetzung erforderte, so mueßte man re ipsa et
facto erfahren, daß so vorneme catholische stände sich von andern ihren
mitständen absöndern, mit denn protestierenden anhalten und die übrige
catholische gleichsamb in außgab setzen theten, wölches dann sonderlich
dem herrn churfürsten zu Cöln und seinen unterhabenden stifftern begegnen
wolle. Dardurch iedoch nichts anders erhalten werde, als daß, nachdem dise
stiffter untergetrukht, baldt hernach auch die obere chur- und fürstliche
stiffter werden überfallen werden. Illi ad referendum omnia sumu〈nt〉.