Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 IV 3
1648 IV 3
Freitag
Freytags, den 3. huius, nachmittag haben mir, Volmarn,
die Saxen Aldenburgischen und Braunschweigischen vorgebracht, waßge-
stalten es nach vilem gefecht mit denn Schwedischen und Casselischen entlich
so weit kommen, daß der Casselische satisfactionsarticul wie [ 2021] verfaßt
werden möchte, wölchen auch die Casselischen gsandten ze underschreiben
erbiettig. Damit und aber obbenambste gaistliche chur- und fürsten gleichwol
auch diß onus nit allein ze tragen, sondern ihrer mitcontribuenten (doch
Churbrandenburg außgenommen) versichert würden, so were ein articulus
separatus et declaratorius auffgesetzt worden [ 2022], wölchen zwar die Casse-
lischen noch derzeit nit, iedoch aber die Schweden neben unß, Kayserlichen,
und denn ständen beeder religionen ze underschreiben und ze mantenirn er-
biettig, gestalten der auch dem instrumento pacis, wenn selbiges zur außfertti-
gung kommen, seiner ortten einverleibt werden solle. Begehrten hierauff an
mich, die sachen dahien zerichten, daß solche auffsätz mit erforderung der
interessenten alsbaldt vollendts verglichen und geferttigt werden möchten.
Demnach haben wir unß sambtlich zu herrn grafen von Lamberg und herrn
Crane begeben, daselbsthien auch die Churmaintz-, Coln- und Fuldische be-
scheiden und inen dise bewandtnus nach lengs vorgehalten. Als nun darüber
allerhandt disputata entstanden, sonderlich die interessirte sich zu keiner
pfandtschafft verstehen wollen, sondern zwei plätz, als Ottenstain diß- und
Bredenbend jenseits Reins, den Hessischen besatzungen biß zu völliger be-
zahlung der 600 000 thaler ze überlassen erbotten, daneben aber wir, Kayser-
liche, vermerkht, daß die Hessischen mit disen beeden als sehr geringen und
schlechten plätzen nit vergnüegt sein würden, so haben wir entlich andeüt-
tung gethan, daß Coeßfeldt diß- und Neüß jenseit Reins vorzeschlagen wer,
dann es hette mir, Volmarn, Dr. Krebs beraits zuvor angezeigt, daß dise
zween plätz in deren zwischen ime und denn beeden interponenten vor-
gangner conferentz in vorschlag kommen weren. Demnach hatt es der Chur-
cölnische abgesandte auch darbei bewenden lassen. Die interponenten aber
woltens nit über sich nemmen einzewilligen.
Inmittelst ist erstbesagter Dr. Krebs, Churbayerischer abgesandter, herbei-
kommen und auff der interponenten begehren selbst mit inen in daß Hessen
Casselische quartier gangen. Hatt folgendts zurukhgebracht, er hette alles
mit dennselben verglichen wie folgt: 1. Bleib es bei den 600 000 thalern,
2. der terminus soluendi soll sein a die ratificatae pacis acht monat; 3. biß
dahien sollen innbehalten werden mit Casselischen besatzungen Neüß,
Coeßfeldt und Neuhauß , welcher letstere platz im stifft Paderborn gelegen;
4. die debitores und mitcontribuenten sollen sein, wie die auffsätz weisen; 5.
wann die halbschied bezahlt, soll Neüß zum ersten abgetretten, die andere
zween plätz aber biß zu völliger bezahlung inngehalten werden; 6. die be-
satzung in Neüß und Coeßfeldt iedem ortt 600 mann, in Neuhauß 50;
7. wann zu außgang der 8 monat die verglichne summa gar nit oder nit
völlig bezahlt, so sollen so vil pfandtschafftgüetter eingeraumbt werden, daß
die Casselischen daß jarlich interesse drauß gehaben könden. Die Churcöl-
nischen waren diser handlung nit wol zefriden, beschwehrten sich sonderlich
ab der eventualpfandtschafft und starkhen guarnigion, vermeinten, dise zum
höchsten uff 1000 mann ze richten, jene aber gentzlich abzeschlagen.
Wir, Kayserliche, haben alles an die parteyen selbst gestellt sein lassen, wie
die sich am besten miteinander vergleichen köndten, dann wir wol gesehen,
daß einer den andern treiben thete und unnöthig wer, daß wir unß dißortts
vil unwillen auff den halß laden solten.
die Saxen Aldenburgischen und Braunschweigischen vorgebracht, waßge-
stalten es nach vilem gefecht mit denn Schwedischen und Casselischen entlich
so weit kommen, daß der Casselische satisfactionsarticul wie [ 2021] verfaßt
werden möchte, wölchen auch die Casselischen gsandten ze underschreiben
erbiettig. Damit und aber obbenambste gaistliche chur- und fürsten gleichwol
auch diß onus nit allein ze tragen, sondern ihrer mitcontribuenten (doch
Churbrandenburg außgenommen) versichert würden, so were ein articulus
separatus et declaratorius auffgesetzt worden [ 2022], wölchen zwar die Casse-
lischen noch derzeit nit, iedoch aber die Schweden neben unß, Kayserlichen,
und denn ständen beeder religionen ze underschreiben und ze mantenirn er-
biettig, gestalten der auch dem instrumento pacis, wenn selbiges zur außfertti-
gung kommen, seiner ortten einverleibt werden solle. Begehrten hierauff an
mich, die sachen dahien zerichten, daß solche auffsätz mit erforderung der
interessenten alsbaldt vollendts verglichen und geferttigt werden möchten.
Demnach haben wir unß sambtlich zu herrn grafen von Lamberg und herrn
Crane begeben, daselbsthien auch die Churmaintz-, Coln- und Fuldische be-
scheiden und inen dise bewandtnus nach lengs vorgehalten. Als nun darüber
allerhandt disputata entstanden, sonderlich die interessirte sich zu keiner
pfandtschafft verstehen wollen, sondern zwei plätz, als Ottenstain diß- und
Bredenbend jenseits Reins, den Hessischen besatzungen biß zu völliger be-
zahlung der 600 000 thaler ze überlassen erbotten, daneben aber wir, Kayser-
liche, vermerkht, daß die Hessischen mit disen beeden als sehr geringen und
schlechten plätzen nit vergnüegt sein würden, so haben wir entlich andeüt-
tung gethan, daß Coeßfeldt diß- und Neüß jenseit Reins vorzeschlagen wer,
dann es hette mir, Volmarn, Dr. Krebs beraits zuvor angezeigt, daß dise
zween plätz in deren zwischen ime und denn beeden interponenten vor-
gangner conferentz in vorschlag kommen weren. Demnach hatt es der Chur-
cölnische abgesandte auch darbei bewenden lassen. Die interponenten aber
woltens nit über sich nemmen einzewilligen.
Inmittelst ist erstbesagter Dr. Krebs, Churbayerischer abgesandter, herbei-
kommen und auff der interponenten begehren selbst mit inen in daß Hessen
Casselische quartier gangen. Hatt folgendts zurukhgebracht, er hette alles
mit dennselben verglichen wie folgt: 1. Bleib es bei den 600 000 thalern,
2. der terminus soluendi soll sein a die ratificatae pacis acht monat; 3. biß
dahien sollen innbehalten werden mit Casselischen besatzungen Neüß,
Coeßfeldt und Neuhauß , welcher letstere platz im stifft Paderborn gelegen;
4. die debitores und mitcontribuenten sollen sein, wie die auffsätz weisen; 5.
wann die halbschied bezahlt, soll Neüß zum ersten abgetretten, die andere
zween plätz aber biß zu völliger bezahlung inngehalten werden; 6. die be-
satzung in Neüß und Coeßfeldt iedem ortt 600 mann, in Neuhauß 50;
7. wann zu außgang der 8 monat die verglichne summa gar nit oder nit
völlig bezahlt, so sollen so vil pfandtschafftgüetter eingeraumbt werden, daß
die Casselischen daß jarlich interesse drauß gehaben könden. Die Churcöl-
nischen waren diser handlung nit wol zefriden, beschwehrten sich sonderlich
ab der eventualpfandtschafft und starkhen guarnigion, vermeinten, dise zum
höchsten uff 1000 mann ze richten, jene aber gentzlich abzeschlagen.
Wir, Kayserliche, haben alles an die parteyen selbst gestellt sein lassen, wie
die sich am besten miteinander vergleichen köndten, dann wir wol gesehen,
daß einer den andern treiben thete und unnöthig wer, daß wir unß dißortts
vil unwillen auff den halß laden solten.