Person

Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1647 XII 8

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1647 XII 8
Sonntag Nachfolgenden sontags, 8. huius, haben sie ihr ant-
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wortt dahien angebracht: Sie befinden, daß es hauptsächlich an deme ge-
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legen, daß die catholischen dermahln mit ihrer erclärung heraußgiengen, wie
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sie dann unß ersuechten, dieselben dahien anzetreiben, wolten sich aber
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dabei versehen, es werde solche erclärung nit erst dasjenig, so allberait ver-
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glichen, disputirlich ze machen understehen, sondern allein auff diejenige
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puncten, so noch unverglichen weren, gestellt sein. Gestalten sie auch wol
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wüßten, daß ettlich vorneme chur- und fürsten catholischen theils solcher
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meinung und ihre gnedigste und gnedige herrn principales von Euer [!]
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Kayserlicher Maiestät dessen vom 14. Octobris versichert weren, item daß unß
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Ihr Maiestät von selbigem dato und 2. Nouembris zugeschriben, die particular-
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contradicenten nit ze achten, sondern in der sachen definitiue zu verfahren,
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auch selbst darinnen der meinung weren, daß es beim instrumento zu ver-
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bleiben und allein die unverglichne sachen abzehandlen. Köndten also die
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tractatus nit vacillirn lassen, dann es weren selbige durch unß mit denn
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Schweden gefüert, die wurden sich nit wenig offendirt befinden, wann man
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dergestalt alles ab ouo disputirlich machen wolte etc. Respondimus, wir wol-
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ten unsers ortts an befürderung nichts lassen erwenden, auch die catholischen,
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so morgen widerumb zusamenkommen, alles fleiß ermahnen. Und werde
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derselben erfolgende erclärung schon zeigen, worüber die handlung vorze-
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nemmen. Wir wolten selbst nit gern sehen, daß diejenige puncten, so mit
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sattem fundament verglichen, solten retractirt würden [!], glauben auch nit,
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daß solches der catholischen meinung sein werde. Daß man aber darumben in
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eim und anderm gar kein temperament wolte zulassen, daß wurde nit der weg
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sein, einigkheit unter den ständen ze pflantzen, daß werkh müess also stabilirt
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werden, daß beede theil dabei bleiben könden, sonst würde es haißen nul-
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lum violentum diuturnum, und kein bestendiger friden sein mögen. Es
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kommen nit weniger von inen, protestierenden, selbst underschiedliche zu
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unß, so unß eins und anders schrifft- und mündtlich vortragen, darbei sie be-
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schwehrt ze sein vermeinen, so wir auch gern und mit trewen in acht ze nem-
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men begehren, verhoffen nit, daß solches denn catholischen solle übel auff-
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genommen werden. Wir seyen im namen Ihr Kayserlicher Maiestät daß
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werkh also ze füeren bevelcht und erbiettig, auff daß alle weitere trennung
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verhüettet und die vereinigung erhebt werden möge. Begehrten sonst den
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modum tractandi nit zu alterirn. Wir hetten den Schweden nit in ungleichem
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auffgenommen, daß dieselben nach ihrem belieben sie, protestierende, vor
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sich erfordern mögen, verhoffen, es soll auch unß nit verarget werden, daß
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wir im namen Ihr Kayserlicher Maiestät sie als reichstände in solchen sie
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selbst antreffenden sachen ansprechen thuend. Die Schweden selbst finden
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nöthig, das diese handlung mit der catholischen, wa nit völligem, doch
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erklöklichem consens beschlossen werde. Also müeßte auch deß einen und

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andern interesse dabei beobachtet werden. Waß Ihr Kayserlicher Maiestät
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gnedigster bevelch vom 14. Octobris wer, daß hetten wir inen beraits vorge-
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halten, daß gienge aber auff eine ermahnung auß, daß sie von ihren allzu
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harten postulatis etwas nachlassen und mit beharrung derselben den catho-
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lischen zu keiner andern resolution ursach geben; waß aber Ihr Maiestät von
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eodem dato an die protestierenden churfürsten und stände insgmein ab-
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gangne schreiben anlangte, da weren die uff andern innhalt gerichtet. Dem-
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jenigen, waß unß in andern bevelchen ufferlegt, deme wurden wir seines ortts
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ordentlich nachzekommen wissen. In summa, alle unsere ermahnungen gien-
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gen dahien, daß man beederseits daß werkh mit fridliebenden gemüettern an-
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tretten thue. Die handlung selbst werde zeigen, daß man catholischentheils
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uff keinem ungleichen zu verharren, sondern alles, waß immer müglich, umb
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fridlebens willen zu ergreiffen genaigt sei. Mit disem zusprechen seind sie ent-
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lich content gewesen und haben ihren abschied genommen.

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Nach abschied der protestierenden ist herr propst Landtsperg im namen
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Churcöln erschienen. Der setzt seine conditiones hauptsächlich dahien, 1. daß
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Ihr Churfürstliche Durchlaucht der Casselischen satisfaction gentzlich er-
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lassen bleib oder, da derselben ie etwas solte accordirt werden, daß es auff ein
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gmeine reichscontribution verwisen werde, 2. daß wegen handthabung deß
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Hildeßheimischen vertrags sicherheit beschehe, 3. daß dem bisthumb Mün-
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ster sein ius ordinariatus cum religione catholica über Wiltzhausen vorbe-
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halten bleibe. In caeteris wollen Ihr Churfürstliche Durchlaucht der appro-
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bation deß instrumenti von andern, so damit zefriden, nit söndern. Wegen
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herrn bischoffen von Oßnabrukh, wa es müglich, daß man uff salvation
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diser stifft möchte bedacht sein.

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Gleich uff disen kombt der Churbayerische deputatus mit abermahliger solli-
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citation, daß wir die handlung befürdern solten, weil sein gnedigster herr
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nachricht, das die armada nit zum besten solle gubernirt werden, ja auf
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einmal in tausendt pferdt vom feindt ruinirt worden.

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Eodem sontags empfangen wir a Caesare zwei schreiben: 1. Ist ein vorreso-
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lution uff herrn grafens von Nassau und mein relation de 12. Novembris, die
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Französische satisfactionstractaten betreffendt, innhalts, daß herr graf denn
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mediatorn die declarationem thuen solt, Ihr Kayserliche Maiestät verstüen-
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den diß ietzig capitulatum dann cum repetitione priorum conditionum, daß
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sie daran nit wolten gebunden sein, es werde dann der friden zugleich auch
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mit Spania beschlossen und Lothringen restituirt. Item wegen Ehrenbrait-
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stain etc., sich nichts einzelassen biß uff weiter resolution, de dato 27. No-
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uembris [

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38 1894a] am Rande: N. B. Waß herr graf darauff gegen denn mediatorn verricht, vide
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infra [ 1894 b].
1894a].

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2. Sub eodem dato werden erstlich meine notationes uff der catholischen be-
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denkhen approbirt, 2. der deputirten räthen darüber verfaßten bedenkhens
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praeliminaria zur nachricht überschikht, 3. gleichwol erinnert, noch nit vor-
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zegreiffen, sondern weitere hauptresolution zu erwartten, 4. in puncto execu-

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tionis et restitutionis sich nit zu übereilen noch das, so in instrumento ge-
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setzt, nude ze approbirn, 5. § ’Quoad oppignorationes‘ außzelassen [ 1895].

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