Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 I 8
1647 I 8
Dienstag
Eltz (Trier) bei W. Privatsachen. – Oldenburger
Gesandter bei W: Weserzoll. W: Rät gemäß Trauttmansdorffs Absich-
ten zu einem Vergleich. Der Gesandte grundsätzlich einverstanden,
doch müsse das Angebot von der Stadt Bremen kommen. Einer Entschei-
dung des Kaisers und des Kurkollegs wird Oldenburg sich beugen, doch
sind die bisherigen Oldenburger Unkosten zu berücksichtigen. W: Köln
wird mit den übrigen Kurfürstlichen gehen, doch muß die Sache bei den
Ksl. unterbaut werden. – Von vertrawter hand: Schreiben von Salvius an
d’Avaux . – [...] .
W bei den Spaniern. Vortrag Buschmanns: 1. Bevergern, 2. Rheinberg, 3. lo-
thringischer Einfall in Lüttich. Spanier: 1. Hetten zwar ihrestheils wegen
Bevergern kein eigentlichen bericht, was es darumb für eine beschaffenheit
habe, wan aber dem könig darahn nie kein recht zugestanden, so können sie
auch auff die Staden oder den princen von Oraigne keines transferiren, und
werde also ihr consens oder bewilligung Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht
tanquam tertio nicht praeiudiciren. 2. Wünschen Kurköln die Wiederein-
räumung , befürchten aber, daß ihre interposition wegen der statt Rheinberg
von schlechter würckung sein werde. 3. Die Einquartierung hat ohne Vor-
wissen Castel Rodrigos stattgefunden, auch hat der herzog seine generals-
patenten nicht von dem könig, sondern vom Kayser. Sie haben schon an
Castel Rodrigo geschrieben und wollen es wiederholen. Hierauff haben
I. H. G. replicando erstlich erleuttert, was es mit dem ambt Bevergern für
eine bewandtnus und der prinz von Oraigne den geringsten grund seiner
darauff führender praetension nicht habe. Und obwol nicht ohne, daß
durch ihr der Spanischen consens Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht und
dero stiffts Münster gerechtsambe nichts praeiudicirt werden konne, so seye
doch leichtlich zu gedencken, daß die sach schwerer dadurch gemacht, der
prince von Oraigne auch ein newen titul oder wenigst praetext darauß neh-
men, villeicht auch die coron Spanien pro evictione würde obligiren wollen.
So habe es auch mit Rheinberg diese beschaffenheit, daß die Staden ganz
keinen vortheyl, zumalen Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht die gefälle
wie auch gebott und verbott daselbst noch iederzeit verpliben, sondern vil-
mehr schaden und last von der besatzung haben, und daher sich sovil leich-
ter, wan nur die Spanische sich darumb mit ernst annehmen wolten, zu der
außraumung disponiren lassen würden, davorab auff erfolgenden frieden
sie der besatzung daselbst nicht vonnöthen haben. Illi: Plieben bey dem
vorigen, daß nemblich ihre bewilligung auff Bevergern sich weitter alß
auff dasjenig, was dem könig oder hauß Burgundt villeicht yemals daran
zugestanden, nicht erstrecken könne, und würden sie sich auch zu einiger
eviction nicht verbinden, auch solche cautelam in dem begriff selbiges arti-
culs gebrauchen, daß darauß dem stifft Münster nichts verfängliches zuge-
zogen werden möge. Wegen Rheinberg wüsten sie nichts fruchtbarlichs zu
verrichten, dan sie schon erfahren, wie wenig die Stadische in andern wich-
tigen puncten auff ihr erinnern gewichen. Peñaranda: Lothringische
Truppen; das Reich darf den Herzog bei den Verhandlungen nicht verlas-
sen , da er sich sonst mit anderen Unzufriedenen zusammentun und das
reich noch weitter infestieren kann.
Schreiben Bischopings – Abschluß des spanisch-staatischen Friedens, der
jedoch vor Abschluß mit Frankreich nicht publiziert werden soll . Sonsten
befunden sich noch circa punctum religionis ein und ander gleichwoln ge-
ringe difficultet, in specie in der meyerey zu Herzogenbusch und sonst.
Nun sollen auch im ubrigen, wie man vernimbt, die articuli pacis für die
catholische sehr schlecht und in den Uniirten Provinzen weder publicum
noch privatum exercitium außbehalten sein.
Gesandter bei W: Weserzoll. W: Rät gemäß Trauttmansdorffs Absich-
ten zu einem Vergleich. Der Gesandte grundsätzlich einverstanden,
doch müsse das Angebot von der Stadt Bremen kommen. Einer Entschei-
dung des Kaisers und des Kurkollegs wird Oldenburg sich beugen, doch
sind die bisherigen Oldenburger Unkosten zu berücksichtigen. W: Köln
wird mit den übrigen Kurfürstlichen gehen, doch muß die Sache bei den
Ksl. unterbaut werden. – Von vertrawter hand: Schreiben von Salvius an
d’Avaux . – [...] .
W bei den Spaniern. Vortrag Buschmanns: 1. Bevergern, 2. Rheinberg, 3. lo-
thringischer Einfall in Lüttich. Spanier: 1. Hetten zwar ihrestheils wegen
Bevergern kein eigentlichen bericht, was es darumb für eine beschaffenheit
habe, wan aber dem könig darahn nie kein recht zugestanden, so können sie
auch auff die Staden oder den princen von Oraigne keines transferiren, und
werde also ihr consens oder bewilligung Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht
tanquam tertio nicht praeiudiciren. 2. Wünschen Kurköln die Wiederein-
räumung , befürchten aber, daß ihre interposition wegen der statt Rheinberg
von schlechter würckung sein werde. 3. Die Einquartierung hat ohne Vor-
wissen Castel Rodrigos stattgefunden, auch hat der herzog seine generals-
patenten nicht von dem könig, sondern vom Kayser. Sie haben schon an
Castel Rodrigo geschrieben und wollen es wiederholen. Hierauff haben
I. H. G. replicando erstlich erleuttert, was es mit dem ambt Bevergern für
eine bewandtnus und der prinz von Oraigne den geringsten grund seiner
darauff führender praetension nicht habe. Und obwol nicht ohne, daß
durch ihr der Spanischen consens Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht und
dero stiffts Münster gerechtsambe nichts praeiudicirt werden konne, so seye
doch leichtlich zu gedencken, daß die sach schwerer dadurch gemacht, der
prince von Oraigne auch ein newen titul oder wenigst praetext darauß neh-
men, villeicht auch die coron Spanien pro evictione würde obligiren wollen.
So habe es auch mit Rheinberg diese beschaffenheit, daß die Staden ganz
keinen vortheyl, zumalen Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht die gefälle
wie auch gebott und verbott daselbst noch iederzeit verpliben, sondern vil-
mehr schaden und last von der besatzung haben, und daher sich sovil leich-
ter, wan nur die Spanische sich darumb mit ernst annehmen wolten, zu der
außraumung disponiren lassen würden, davorab auff erfolgenden frieden
sie der besatzung daselbst nicht vonnöthen haben. Illi: Plieben bey dem
vorigen, daß nemblich ihre bewilligung auff Bevergern sich weitter alß
auff dasjenig, was dem könig oder hauß Burgundt villeicht yemals daran
zugestanden, nicht erstrecken könne, und würden sie sich auch zu einiger
eviction nicht verbinden, auch solche cautelam in dem begriff selbiges arti-
culs gebrauchen, daß darauß dem stifft Münster nichts verfängliches zuge-
zogen werden möge. Wegen Rheinberg wüsten sie nichts fruchtbarlichs zu
verrichten, dan sie schon erfahren, wie wenig die Stadische in andern wich-
tigen puncten auff ihr erinnern gewichen. Peñaranda: Lothringische
Truppen; das Reich darf den Herzog bei den Verhandlungen nicht verlas-
sen , da er sich sonst mit anderen Unzufriedenen zusammentun und das
reich noch weitter infestieren kann.
Schreiben Bischopings – Abschluß des spanisch-staatischen Friedens, der
jedoch vor Abschluß mit Frankreich nicht publiziert werden soll . Sonsten
befunden sich noch circa punctum religionis ein und ander gleichwoln ge-
ringe difficultet, in specie in der meyerey zu Herzogenbusch und sonst.
Nun sollen auch im ubrigen, wie man vernimbt, die articuli pacis für die
catholische sehr schlecht und in den Uniirten Provinzen weder publicum
noch privatum exercitium außbehalten sein.