Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert
170. Plenum, Sitzung des Fürstenrats sowie Re- und Correlation Osnabrück 1648 Mai 30/Juni 9, Dienstag 8 Uhr
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Osnabrück 1648 Mai 30/Juni 9, Dienstag 8 Uhr
Sachsen-Altenburg A II 2 fol. 263’–274 (= Druckvorlage); vgl. ferner Bamberg A V 210’–
218 und (damit identisch) Bamberg B II fol. 245–249’ sowie Würzburg A I 1 fol. 535–541’,
Herzogtum Bayern A 12 fol. 103–122 und (damit identisch) Herzogtum Bayern A III
fol. 118’–138 sowie Pfalz-Neuburg (3620) fol. 93–100’ (= Druckvorlage für den Bericht über
die Deputation zu den Schweden 1648 VI 8), den Druck in Meiern V, 873f. (= Bericht über
die Deputation zu den Schweden).
I (Plenum): Bericht des Kurmainzer Reichsdirektoriums über die Deputation der Reichsstände
in Osnabrück an Oxenstierna und Salvius am 8. Juni 1648: Dank der schwedischen Gesand-
ten für das (an bestimmte Bedingungen gebundene) Angebot von 6 Millionen fl. für die
schwedische Militärsatisfaktion, das sie Königin Christina übermitteln wollen, da sie nicht
bevollmächtigt sind, eine solch geringe Summe zu akzeptieren; Aufschub einer Erklärung
zu den Bedingungen, an welche die Reichsstände ihr Angebot geknüpft haben, sowie zu
deren Anträgen (Bitte um Wiederaufnahme der kaiserlich-schwedischen Konferenzen über
alle offenen Fragen; Bitte um Erarbeitung eines Formulars für die Ratifikationsurkunden) bis
zur Einigung über die Höhe der schwedischen Militärsatisfaktion; Information, daß Hessen-
Kassel weder die besetzten Orte räumen noch seine Truppen abdanken wolle, falls es keine
Militärsatisfaktion erhalte; Weigerung, das Angebot der Reichsstände in der Hoffnung auf
Billigung durch die Königin anzunehmen, und Vorschlag, die Reichsstände möchten ihrerseits
die schwedische Forderung sub spe rati akzeptieren.
II (Sitzung des Fürstenrats): 1. Soll Servien gebeten werden, bei den reichsständisch-schwe-
dischen Verhandlungen über die schwedische Militärsatisfaktion zu vermitteln? 2. Sollen
die Reichsstände den Schweden einen Schriftsatz mit den bislang mündlich vorgetrage-
nen Gründen übergeben, welche die Reduktion der schwedischen Forderungen bezwecken?
3. Sollen die Reichsstände mit den Kaiserlichen über die offenen Fragen des Friedensver-
trags verhandeln? 4. Was sollen die Reichsstände wegen der Forderung Hessen-Kassels nach
Militärsatisfaktion beschließen? 5. Wie sollen sie reagieren, da die Reichsstände in Münster
nur 2 Millionen fl. für die schwedische Militärsatisfaktion bewilligen wollen? 6. Was sollen
die Reichsstände wegen des (kur-)bayerischen Widerspruchs gegen das Reichsconclusum von
1648 V 2/12 über die Frage, wem Militärsatisfaktion zu gewähren sei, beschließen?
III Re- und Correlation über Frage 1 bis 4 der Beratung im Fürstenrat.
In II: Eine Umfrage sowie Vorbehalt und Protest Salzburgs gegen das Reichsconclusum von
1648 V 2/12, nach dem alle Reichsstände zur Militärsatisfaktion beitragen müssen; Rechts-
vorbehalt Bayerns auf den Bayerischen, Fränkischen und Schwäbischen Reichskreis für seine
Armeesatisfaktion; Vorbehalt Bambergs, Brandenburg-Kulmbachs und -Ansbachs, Württem-
bergs sowie Baden-Durlachs, daß sie nicht gleichzeitig zur schwedischen und kurbayerischen
Militärsatisfaktion herangezogen werden; Wiederholung Pfalz-Neuburgs seiner in früheren
Sitzungen dargelegten Gründe, warum es nicht zur Militärsatisfaktion beitragen müsse; Wie-
derholung Speyers (und Weißenburgs und Prüms) der früher dargelegten Gründe, warum das
Hochstift sich in Fragen der Militärsatisfaktion als exemt betrachtet; Bitte Fuldas um Abzug
seines Beitrags zur hessen-kasselschen Satisfaktion von jenem zur schwedischen Militärsatis-
faktion ; Suspension einer Stellungnahme zu der Frage, wer zur Militärsatisfaktion beitra-
gen solle, durch Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow, bis ihre Entschädigungsforderungen
wegen ihres Beitrags zur schwedischen Territorialsatisfaktion befriedigt werden; nochmaliger
Protest Salzburgs gegen das Reichsconclusum von 1648 V 1/12 über die Fragen, wer zur
Militärsatisfaktion beitragen muß und wem sie gewährt wird; abermaliger Rechtsvorbehalt
Bayerns.
(Im Rathaus zu Osnabrück). In II vertreten: Salzburg (Fürstenratsdirektorium), Bayern,
Bamberg, Pfalz-Neuburg, Würzburg, Sachsen-Altenburg, Speyer, Sachsen-Coburg, Basel,
Sachsen-Weimar, Sachsen-Gotha, Sachsen-Eisenach, Fulda, Brandenburg-Kulmbach, Bran-
denburg -Ansbach, Weißenburg, Prüm, Braunschweig-Celle, Braunschweig-Grubenhagen,
Braunschweig-Wolfenbüttel, Braunschweig-Calenberg, Pommern-Stettin, Pommern- Wol-
gast , Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow, Württemberg (votiert auch für Pfalz-
Veldenz), Baden-Durlach, Baden-Baden, Hessen-Darmstadt, Sachsen-Lauenburg (durch
Württemberg), Anhalt, Henneberg, Wetterauer Grafen.
In III vertreten (soweit ersichtlich): Kurmainz (Reichsdirektorium); Salzburg ( Fürstenrats-
direktorium ); Straßburg (Städteratsdirektorium). (Zu den Gesandten siehe die Verweise im
Vorläufigen Personenregister.)
[I] Anfangs kam man in pleno zusammen, und referirte das Kurmain-
zer Reichsdirektorium (der Churmaintzische abgesandte herr Meel),
was nach anleitung gestrieges tages gemachten conclusi
S. in Nr. 169 die Re- und Correlation am Ende des Protokolls (das Protokoll enthält
nur die Einzelbeschlüsse der Kurien und die Diskussion; der Text eines von allen drei
Kurien formulierten Beschlusses fehlt): Der KFR hatte bei dem sieben Punkte umfassenden
Beschluß des FRO nur zu Punkt 1 und 6 kleine Einwendungen, von denen der FRO jene
zu Punkt 1 ausdrücklich und jene zu Punkt 6 offensichtlich stillschweigend akzeptierte.
Der SRO stimmte mit den beiden höheren Kurien überein. – Zu Verabredungen über die
Deputation enthält das Protokoll nichts.
reichsdeputirten an die königlich Schwedischen herren plenipotentiarios
gebracht undt von ihnen zur antwort erhalten. Solches verlas er ex charta,
so nachmals auch dictirt und in das diarium
Das Diarium der sachsen-altenburgischen Gesandtschaft ist verschollen (s. Einleitung
Anm. 188). Der im folgenden wiedergegebene Text aus Pfalz-Neuburger Überlieferung
ist identisch mit dem in Meiern V, 873 f., der am 10. Juni 1648 in Osnabrück diktiert
wurde. Da die Sachsen-Altenburger den Bericht, wie er diktiert wurde, in ihr Diarium
eintrugen, muß er identisch sein mit dem hier edierten.
Montag, den 8. Iunii nachmittag, ist den herren koniglich Schwedischen
plenipotentiariis per deputatos referirt worden, weßen sich churfürsten,
fürsten und stendt gesandtschafften in puncto quanti, und zwar dergestalt
verglichen hetten, daß, obwol keiner auf eine so gar ubermesige und vast
unerträgliche summam geldes instruiret seie, weil dero herren principales
sich einer viel leidentlicher und milterer resolution gegen die hochstge-
dachte cron Schweden versehen, man doch amore pacis sich insoweith, und
zwarn sub spe rati
und pro ultimo 6 millionen fl. bewilliget, maßen dieselbe ihrer excellenz
hiemit, jedoch mit nachfolgenden conditionen, offerirt worden, weil eine
solche summa geldts nachgestalt des Reichs ietzigem bekandtem zustandt
auf einmahl zu erlegen unmöglich falle, daß man sich gewißer zahlungs-
termin und -mittel hierüber vergleiche
auch keinem kriegendem theill alß der Keyserlichen, koniglich Schwe-
dischen undt Churbeyerischen soldatesca ichtwaß gegeben, consequen-
ter waß in quaestionibus „quis“ et „cui“ geschloßen worden
observirt und dem instrumento pacis eingerücket, nit weniger in distri-
butione quanti die reichsmatricul dergestalt observirt werde, daß jeder
standt absonderlich sein angewißenes quantum abtrage und keiner vor
dem andern haffte, vor allen dingen aber der liebe friedt immediate gewiß
folgte, zu welches befürderung man ihre excellenzen gepuhrendt ersuecht
haben wolle, sich nunmehr auf die in „quomodo“ und puncto executio-
nis schrifftlich und mündtlich so offt vorgetragene conditiones
Bezug auf die Vorschlaege, welche nach Meynung der rst. Ges. in Osnabrück bei der
Militärsatisfaktion vor der Bestimmung des Quantums in der Frage „quomodo“ zu beob-
achten (s. [ Nr. 154 Anm. 2 ] ), und auf den Textvorschlag für den Exekutionsart. (s. Nr. 151
Anm. 26), praes. jeweils 1648 V 20 an Schweden und Ksl.
schrifften zu erclären und die conferentz mit den herren Keyserlichen,
beiseins der stende, uber alle ubrige puncten zu reassumiren, schließlich
einer formulae ratificationis mit denselbigen sich zu vergleichen, und dem-
nach der fraw landtgreffin von Heßen Caßell fürstliche gnaden albereit
eine ansehentliche satisfaction mit landt, leuth und geldt versprochen und
pactirt worden seie
Bezug auf die Vereinbarung über die hessen-kasselsche Satisfaktion von 1648 IV 8 (s.
[ Nr. 166 Anm. 31 ] ). Hessen-Kassel forderte über das ihm dort Zugesicherte hinaus Militärsa-
tisfaktion für seine Armee und wurde darin durch Schweden unterstützt (s. Nr. 166 bei
Anm. 4). Gemäß Punkt 2 des conclusum von 1648 V 2/12 war aber für die Armee Hessen-
Kassels keine Satisfaktion vorgesehen (s. Nr. 149, Text am Ende des Protokolls).
gnaden und dero gesandtschafft zu ruhe disponiren wolten, maßen man
es ex parte statuum bey dem in quaestione „cui“ gemachtem concluso
bewenden laße.
Hierauf haben sich wolgedachte konigliche herren legati in antwort fol-
genden inhalts erclärt, daß ihnen der stendt sorgfältige bemühung zu con-
tento gereiche, wolten es auch ihrer koniglichen mayestätt zu ruhmen
nit underlaßen, mögten vor ihre persohn nichts liebers sehen, alß das sie
dergleichen handtlung enthoben sein mögten, theten alles vigore mandati
und zu dem endt, daß man von der soldatesca keine ungelegenheit habe,
sondern nach geschloßenem frieden deßelben auch würcklich geniesen
konnen. Befünden die offerirte summan groß und considerable, nachde-
mahln ihnen zum theil wolbekandt, daß daß Römische Reich erschöpft
und die geldtmittel schwerlich zu ergreiffen weren. Sie seien aber albereith
gegen und uber ihre instruction, indeme [sie] die 6. millionen [!] reichstha-
ler hetten schwinden laßen
Die Schweden hatten noch am 3. Juni 1648 10 Millionen fl. bzw. 6 Millionen Rt. gefordert
(s. Nr. 165). Sie waren von Kg.in Christina instruiert, letztlich auf 5 Millionen Rt.n zu
bestehen (s. [ Nr. 151 Anm. 33 ] ).
konten, sondern müsten ietzbeschehene oblation ad referendum aufneh-
men , ihrer mayestätt uberpringen und dero resolution erwarten, so in 6
wochen zuruckkommen könne, wiewol zu wünschen, daß zu der sachen
befürderung die stendt in dem quanto sich höher angegriffen und auf die
5 millionen reichsthaler willfährig erclärt hetten.
Waß der termin halber bedeut worden, dahe würde ihnen zur nachricht
dienen, wan man sich deßwegen in specie vernehmen laßen. Die ubrige
conditiones und vorgeschlagene conferentz ließen sie auf sich und dahin-
gestelt sein, biß man in quanto allerdings einig. Der Heßen Caßellischer
gesandter hette ihnen noch heuth bedeüt, daß ihre fürstliche gnaden keine
plätz noch orth abtretten oder ihre volcker abdancken könne, ehe sie auch
vor ihre soldaten contento erhalten.
Nach genohmenem abtritt und beschehener underredung haben die depu-
tirte vorgedachte starcke oblation der 6. million fl. widerholet und die
koniglich Schwedischen gesandten pittlich ersucht, in die stendt weiter
nit zu setzen, sonder diese große summam, welche die in grundt ruinirte
stendt und ihre underthanen sehr schwerlich werden aufbringen können,
wo nit pure et simpliciter, jedoch sub conditione et spe rati zu acceptiren,
damit gleichwol wegen 1 million reichsthaler der krieg und consequenter
des Reichs gefahr und mehrers verderben nit continuiret, hingegen aber
die conferentz vortgestelt und vermittelß dern die ubrige puncta erlediget,
gestalt dem Reich seine hocherwünschte berühigung und der liebe friedt
gegeben werde und im werck erscheine, daß die cron zum frieden gnaigt
seie, worbey dan von einem und anderen viel bewegliche motiven ange-
fuhrt worden, so aber alles umbsonst und vergeblich geweßen, maßen sie,
die herren Schwedischen gesandte, ex praetexto defectu mandati auf vor-
bemelter relation bestanden und es dahingestelt, ob die stendt des Reichs
zu der sachen facilitirung auch an ihre konigliche mayestätt schreiben wol-
ten , endtlich pro expediente vorgeschlagen, ob man ex parte statuum den
ubrigen million reichstaler sub spe rati bewilligen wolte, damit alßdan die
conferentz möge reassumirt und die restirende puncte, derentwegen sie im
krieg nit zu stehen begehrten, erlediget würden, worunder der § „Tandem
omnes“
Der § „Tandem omnes“ betraf Amnestie und Restitution aller Offiziere, Beamten und
Soldaten mit ihren Familien, sofern sie nicht ksl. Untertanen und Vasallen waren, sowie
Amnestie und Restitution für die ksl. Untertanen und Vasallen in den ksl. Erblanden. Die
Rst. hatten den Ksl. letztlich freie Hand gegeben, bei ihrem Textvorschlag, praes. 1648 II
8 (s. [ Nr. 145 Anm. 7 ] ), zu bleiben (s. das conclusum der Rst. zu Osnabrück von 1648 V 8 in
Nr. 146 am Ende des Protokolls und die „Meinungen“ von FRM und SRM [ [ Nr. 146 Anm. 27 ]
und 28]). Ksl. und Schweden hatten seither nicht darüber verhandelt, da zwar die Ksl. die
vorrangige Behandlung dieses Punktes forderten, die Schweden aber darauf bestanden,
daß zuerst ihre Militärsatisfaktion vorgenommen wurde, über die sie seit Mai 1648 mit
den Rst. n in Osnabrück verhandelten. – Die Schweden forderten die vollständige Amnestie
und Restitution für alle ksl. Untertanen mit dem Stichjahr 1618 (schwed. Textvorschlag für
den § „Tandem omnes“ [Osnabrück 1648 III 26]: Meiern V, 615 f.; zur ksl. Überlieferung
s. APW III C 2/3, 188R). Zwischen Amnestie und Restitution in den ksl. Erblanden und
der schwed. Militärsatisfaktion bestand insofern eine Verbindung, als viele Exulanten der
schwed. Armee angehörten ( Dickmann , 471f., 476f.; Oschmann , 116).
schaden, welcher von allen kriegenden partheyen durch die guarnisounen,
verpflegungen, monatliche contributionen und allerhandt kriegspressuren,
innerhalb 6 wochen geschehen, uberlegen wolte, würde man von selbsten
befinden, daß er sich nit nur auf 1 million belauffen thete.
Deß fürstlich Heßen Caßlischen gesandten erwenung betreffendt, haben
die deputirte sich auf den getroffenen vergleich referirt, worin die abtret-
tung der vesten plätz pure und ohne einige reservation pactirt worden
seye
Bezug auf die Vereinbarung über die hessen-kasselsche Satisfaktion von 1648 IV 8: Hessen-
Kassel erhielt als Gegenleistung für die Räumung der besetzten Plätze 600 000 Rt. und als
Sicherheitspfänder Neuss, Coesfeld und Neuhaus (s. [ Nr. 166 Anm. 31 ] ); es hielt damals 27
nicht-landesherrliche Orte besetzt ( Oschmann , 506, 517f.).
hen laßen.
(Pergebat:) Daraus sey zu vernehmen, daß von denen herren Schwedischen
nochmahln uf den 5 millionen reichsthalern bestanden werde. [1.] Die-
weil dann aber nun die 6 millionen fl. von den stenden als das ultimum
verwilliget worden und es darauf stehe, daß der königlich Französische
plenipotentiarius herr graff Servient heute von Münster alhier anlangen
werde
Servien kam erst am 10. Juni 1648 nach Osnabrück (s. [ Nr. 169 Anm. 19 ] ). Die dortigen
Teilkurien hatten am 8. Juni 1648 beschlossen, ihn um Vermittlung zu ersuchen, falls die
Schweden das rst. Angebot von 6 Millionen fl. nicht akzeptierten (s. S. 412 Z. 16, 18f.).
solange zuwarten.
So stehe auch 2. zu bedencken, ob man noch, wie gestern in dem concluso
abgeziehlet worden
S. in Nr. 169 den Beschluß des FRO von 1648 V 29/VI 8, Punkt 3 (s. S. 411 Z. 17–22):
Falls Oxenstierna und Salvius das rst. Angebot von 6 Millionen fl. nicht akzeptierten,
sollte ihnen ein Schriftsatz mit den Gründen übergeben werden, welche die Rst. bislang
mündlich vorgebracht hatten, um Schweden zur Senkung seiner Forderungen für die
Militärsatisfaktion zu bewegen. KFR und SRO stimmten damit überein.
lich Schwedischen zu überreichen, und 3., ob nunmehr mit denen herren
Kayserlichen von seiten der stende die conferenz anzutreten.
Sonst hetten die zu Münster subsistirende der stende gesandten sich in
ihrem voto allein zue 2 millionen fl. erclert
Meel bezog sich sehr wahrscheinlich auf die „Meinung“ des FRM und SRM von 1648 VI
4. Zur Überlieferung der „Meinung“ des FRM s. [ Nr. 166 Anm. 6 ] .
Inhalt: Stellungnahme zu den Fragen, ob man die Summe von 2 Millionen fl. für die schwed.
Militärsatisfaktion erhöhen soll und welche Verhandlungsstrategie in der gegenwärtigen
Lage vorgeschlagen wird: [1.] Wiederholung dessen, was Wartenberg und die übrigen Ges.
beim Kurmainzer Reichsdirektorium mehrmals wegen der einseitigen Conclusa sowie Re-
und Correlationen in Osnabrück erinnert haben; Forderung nach Verlegung der Beratun-
gen nach Münster, soweit sie die frz. Verhandlungen betreffen; [2.] Unmöglichkeit, über
die in Osnabrück angebotene Summe von 2 Millionen fl. hinauszugehen mit Anführung
von Gründen, darunter der Verweis auf die ksl. und Dero zugewandte Reich=Vœlcker,
die ebenso wie die schwed. Armee zufriedengestellt werden müßten; [3.] Vorschlag einer
Vereinigung der Rst. untereinander und mit dem Ks. als ihrem Haupt; Verhandlungen mit
den Schweden nur über Sachen, welche die ksl. Ges. vorher gebilligt haben.
Die „Meinung“ des SRM (s. d., sehr wahrscheinlich ebenfalls von 1648 VI 4, diktiert
Osnabrück 1648 V 30 durch das Kurmainzer Reichsdirektorium, Text, ohne Lemma: Mei-
ern V, 881ff.) besteht in längeren Ausführungen, auch zum Vollzug des Friedens und den
Fragen, wer zur Militärsatisfaktion beitragen und wem sie gewährt werden soll Zur Höhe
der schwed. Militärsatisfaktion: kein Angebot über die 20 Tonnen Gold hinaus. – Die Zahl
der vertretenen Reichsstädte ist mit 16 angegeben (ohne Namensnennung).
Der weitere Beschluß des FRM über die schwed. Militärsatisfaktion von 1648 VI 8 (s.
[ Nr. 168 Anm. 24 ] ) war in Osnabrück sehr wahrscheinlich noch nicht bekannt. Er brachte
insofern keine Änderung, als es bei der Bewilligung von nur 2 Millionen fl. blieb.
vorkommen, daß man alschon 6 millionen fl. verwilliget.
So hetten sich auch gestriges tages die Churbayerischen abgesandten
beschweret
Bayern hatte (laut Protokoll) am 8. Juni 1648 vor der Re- und Correlation protestiert, daß
der Beschluß der Rst. zur Frage, wer Militärsatisfaktion erhalten werde, in das Friedensin-
strument aufgenommen werden sollte (s. S. 410 Z. 13f.; diese Frage beantwortete überein-
stimmend jeweils Punkt 2 des conclusum von 1648 V 2/12 und des Reichsconclusum von
1648 V 23/VI 2, s. Nr. 149, Text am Ende des Protokolls; [ Nr. 164 Anm. 62 ] ). Konkret war
damit sicherlich gemeint, daß Bayern gegen die Beschlüsse der (Teil-)Kurien in Osnabrück
protestierte, nur den Bay. Reichskreis für die bay. Militärsatisfaktion zu reservieren und
nicht auch den Schwäbischen und Fränkischen, wie Kf. Maximilian forderte.
mehrers zuwilligen wolle; sagten, sie hetten keinen andern befehl erhalten
und müsten also denen vorigen inhaeriren.
[II] Im fürstenrath wurdt durch das Salzburgische Direktorium hier-
auf proponirt: Man habe aus des reichsdirectorii relation angehört und
vernommen, wohin der königlichen majestät zu Schweden herren pleni-
potentiarii sich erclert und wie sie zween wege vorgeschlagen, dadurch sie
vermeinten, daß aus dem werk zu gelangen: 1. Daß man ihnen zeit laße, biß
sie ihrer königlichen majestät, worauf es beruhe, berichten und resolution
einholeten, oder 2. die stende sub spe rati die 5 millionen thaler einwilligen
möchten. Darauff man ietzo auch verstandenn, was das reichsdirectorium
vor 3 quaestiones proponirt:
1.
14 Ob – erwarten] Pfalz-Neuburg (3620): Da bereits am Vortag beschlossen worden sei,
daß, im pfall mitt den anerbottenen 6. million fl. nit vortzukommen, der herr graff
Servient umb seine interposition anzulangen seye, stundte zu der herrn gesandten nach-
dencken , ob solches bey des graven von Servient stundtlich erwartender widerkunfft
werckstellig zu machen.
2. Ob nicht die rationes, so bißhero denen königlich Schwedischen vor-
gestellet , zu pappir zu bringen und ihnen zu überreichen und, 3., die
conferenz mit denen herren Kayserlichen fortstellig zu machen.
Die meisten Votanten nahmen zu der hessen-kasselschen Forderung nach Militärsatisfak-
tion (s. Textvariante Z. 25) Stellung, so daß dieser Punkt Bestandteil der Proposition des
Salzburgischen Direktoriums gewesen zu sein scheint, in der Druckvorlage aber vergessen
wurde. Für eine fehlerhafte Wiedergabe der Proposition in der Druckvorlage spricht auch
die Tatsache, daß dort die Reihenfolge der Punkte in Proposition und conclusum nicht
übereinstimmt; unter Punkt 4 werden im conclusum die Forderungen (Kur-)Bayerns (s.
vorige Anm.) und Hessen-Kassels genannt (s. unten).
beyerischen contradiction erwehnet worden, darüber man sich nun ietzo
zu vernehmen.
A parte Salzburg repetire er zuforderst seine bißhero geführte protesta-
tiones und reservationes und daß er sich zu insertion der quaestion „quis“,
daß nemblich dieselbe, soferne [sie] in das instrumentum pacis zu bringen,
nicht ercleren könne
Salzburg hatte sich bislang noch nicht zur Militärsatisfaktion geäußert, da es vermeinte,
aufgrund des Linzer Vergleichs vom April 1646 von allen Beitragsverpflichtungen befreit zu
sein, wie im Votum vom 6. Mai 1648 näher ausgeführt (s. Nr. 145 bei Anm. 9). Hingegen
bestimmte das conclusum von 1648 V 2/12 in Punkt 1, daß ausnahmslos alle Rst. zur
Militärsatisfaktion beitragen sollten (s. Nr. 149, Text am Ende des Protokolls).
diction seyn gedacht worden
Salzburg hatte am 8. Juni 1648 dem bay. Votum mit seinem Widerspruch gegen den Linzer
Vergleich von 1646 (s. vorige Anm.) seinerseits widersprochen (s. Nr. 169 bei Anm. 16). Das
Kurmainzer Reichsdirektorium hatte im Anschluß an die Proposition des bay., nicht aber
des salzburgischen Widerspruchs gedacht (s. bei Anm. 14).
Bayern. Nachdem er verstanden, was von seiten der königlich Schwe-
dischen vor weitere resolution in puncto satisfactionis militiae ertheilet
und was das hochlobliche reichsdirectorium zu weiterem nachdencken
gestellet, müße er seinesorts die im nahmen seiner churfürstlichen durch-
laucht zu Bayern geführte vota und reservationes wiederholen
er darsieder keinen andern befehlich erlanget, sich auch nicht die hofnung
machen könte, daß ander befehlich ihm zukommen werde.
Die proponirte quaestiones betreffend, erinnere er sich, was gestern even-
tualiter gutbefunden worden, alß 1., daß der königlich Französische ple-
nipotentiarius herr graff Servien, wenn er sich von Münster alhir einstelle,
zur interposition zu gebrauchen, auch 2. in omnem eventum eine schrifft
ufzusetzen und denen königlich Schwedischen legatis zu überreichen.
Ob auch, 3., bey so bewanten sachen mit denen herren Kaiserlichen
gesandten die conferenz zu continuiren, were ebenmeßig alschon ein even-
tualschluß gemachet, daß solche zu werk zu richten
Am 30. Mai 1648 hatten die Rst. in Osnabrück beschlossen, mit den Ksl. über die noch
offenen Fragen des Friedensvertrags zu verhandeln, falls die (angeblich) geplanten schwed.-
ksl. Konferenzen nicht zustandekämen oder scheitern sollten (s. S. 299 Z. 34, S. 300 Z. 1–3,
8–12; zu den teils unzutreffenden Informationen über diese Konferenzen s. S. 297 Z. 11–19).
Caßelischen militiae satisfaction verbleibe es billich bey dem gemachten
schluß
Die Rst. in Osnabrück hatten am 8. Juni 1648 beschlossen (wie im Bericht des Kurmainzer
Reichsdirektoriums über die Deputation referiert, s. bei Anm. 7), die Schweden möchten
Lgf.in Amalia Elisabeth und ihre Ges. dazu bringen, von ihren neuen Forderungen abzu-
sehen . Zum Beschluß von KFR und FRO , dem der SRO zugestimmt hatte, s. Nr. 169 bei
Anm. 55.
4. Wegen derer zu Münster sich befindender der stende gesandten voto-
rum so müße billich dahin communiciret werden, was alhier gutbefunden
worden.
Bamberg. Müße zuforderst mehrmals gethane reservationes wiederho-
len , daß seine fürstliche gnaden sich zu uftringung duppelter last nicht
verstehen könne
dischen satisfaction solle concurriren, keine andere anforderung gesuchet
werde.
Uff die proponirten fragen zu kommen, erinnere er sich [1.] gestriges tages
ausgefallenen conclusi, im fall nemblich, die königlich Schwedischen sich
erclereten, wie nunmehr geschehen, were herrn graff Servien[s] interpo-
sition sich zu bedienen, dahin auch die herren churfürstlichen geziehlet,
und werde bericht, daß herr graff Servien heute alhier sein werde. Gestriges
tages were in ezlichen votis vorbracht, ob würde wol die cron Frankreich
1 million uff sich nehmen
Sachsen-Altenburg hatte am 8. Juni 1648 vorgeschlagen, man solle Servien vorhalten, daß
der Friedensschluß im Sommer 1647 an Frk. gescheitert sei und die Franzosen sich nun
billigerweise (durch Beschleunigung des Friedensschlusses) Verdienste erwerben könnten,
indem sie einen Beitrag zur Satisfaktion der schwed. Armee leisteten (s. Nr. 169 bei
Anm. 37).
herrn graff Servien[s] meynung vorhero sontiren und des Reichs zustand
ihm remonstriren.
Daß 2. die vorkommene rationes, so die Schwedischen moviren möchten,
zu pappir zu bringen, were gestern geschloßen. Gestriges tages were denen
königlich Schwedischen remonstrirt worden, wann der Römische kaiser
wieder den erzfeind christlichs nahmens, den Türcken, krieg angefangen,
were kaum soviel gereicht zu richtung der armada; viel mehr werde iezo
diese hohe summ zulangen, alldieweil viel leichter sey, bey der abdan-
ckung der zahlung loszukommen als bey werbung und aufrichtung einer
armada. Wann die stende wolten so bald ihr[e] conclusa endern, würde ein
schlechter effectus daraus erfolgen.
Wegen der praetendirten Heßen Caßelischen satisfaction laße er es bey
gestrigem gemachten schluß. Wann die fürstliche frau wittib zu Caßel die
plätze, so sie in handen und zu restituiren, nicht wolte abtreten, würde sie
sich selbst aus dem getroffenen vergleich, was ihr zur proper satisfaction
verwilliget worden, setzen.
Was, 3., die conferenz mit denen herren Kayserlichen anlanget, welche
man von seiten der stende mit ihnen anzutreten, halte er dafür, daß herrn
graff Servien[s] ankunfft zu erwarten und was er negotiiren werde. Damit
auch deswegen keine difficulteten entstünden, könne man denen herren
Schwedischen bey negster gelegenheit von dem vorhaben part geben.
4. Denen zu Münster subsistirenden gesandten were hisiger meynung zu
communiciren.
Pfalz-Neuburg. Praeliminariter müße er seine vorige vota wiederho-
len
Wie [ Nr. 169 Anm. 26 ] .
instrumento pacis inserirt werde.
Was die 1. proponirte quaestionem betrifft, laße er es bey dem eventual-
schluß , so gestern gemacht, daß herr graff Servien umb interposition anzu-
langen . Die negotiation werde an die hand geben, ob die cron Franckreich
zu beytrag einer million sich verstehen werde.
So bleibe es, 2., bey dem, daß die rationes moventes, wie gestern beliebet,
ufzusezen.
Wegen der conferenz, 3., mit ihr Kayserlicher majestät herren plenipoten-
tiariis laße er es bey dem gemachten schluß. So were auch überdas denen
königlich Schwedischen anzudeuten, daß es die stende darbey ließen, was
circa § „Tandem omnes“, die amnesti in den Kayserlichen landen betref-
fend , ufgesezt, und daß der krieg wegen dieser particularitet nicht zue
continuiren, die herren Kayserlichen würden auch sich sonst in keine fer-
nere handlung wegen anderer puncten einlaßen.
4. Wegen der Heßen Caßelischen satisfaction laße er es bey denenienigen
votis, so im nahmen seiner fürstlichen durchlaucht er vorhin geführet
Caspars hatte am 23. Mai 1648 hervorgehoben, daß Pgf. Wolfgang Wilhelm nicht gleich-
zeitig zur schwed. und hessen-kasselschen Satisfaktion beitragen werde (s. Nr. 156 bei
Anm. 18), nachdem er zuvor schon ohne speziellen Bezug auf den Pgf.en denen zuge-
stimmt hatte, die eine Doppelbelastung eines Rst. s ausschließen wollten (s. Nr. 148 bei
Anm. 20). – Zu den Rst. n, die zur hessen-kasselschen Satisfaktion beitragen sollten oder
davon befreit wurden, s. [ Nr. 148 Anm. 25 ] .
und weren die interessirten stende billich zu versichern, damit sie schadlos
blieben.
Anreichendt 5. derienigen stende gesandten votorum, so zu Münster sich
ufhielten, were er allezeit der meynung gewesen, daß man zu keiner re-
und correlation alhir zu schreiten, bis man sich mit ihnen vernommen. Es
weren gleichwol vornehmer stende gesandten, und wan sie nicht gleich
an der anzahl, iedoch nicht viel geringer
Zu den Voten im FRM s. [ Nr. 153 Anm. 34 ] . Ihnen muß für diese Sitzung Österreich hinzu-
gerechnet werden, dessen Votum damals im FRO geführt worden war. Das trifft auch für
Worms zu, das aber wahrscheinlich nicht im FRM geführt wurde, auch wenn es im FRO
nicht genannt ist; denn das Votum führte Raigersperger oder vertretungsweise Vorburg (s.
[ Nr. 145 Anm. 83 ] ). Auf der anderen Seite sind die Voten Speyers, Weißenburgs und Prüms
abzuziehen, da sie am 9. Juni 1648 im FRO abgelegt wurden (s. unten). Schließlich ist zu
berücksichtigen, daß das FR-Direktorium Sachsen-Weimar, -Gotha und -Eisenach insge-
samt nur zwei Voten zuerkannte (s. [ Nr. 145 Anm. 82 ] ). Demnach wurden in dieser Sitzung
im FRO (je nach Zählung) 33 oder 34 Voten abgelegt, während in der parallelen Sitzung
des FRM theoretisch (falls alle Voten – abgesehen von Trient, Brixen, den Johannitern und
Worms – tatsächlich geführt wurden) 31 Rst. vertreten waren. Prämisse ist dabei, daß Pro-
testanten wie Hessen-Kassel und die Fränkische Gf.en in dieser Zeit weder in Münster noch
Osnabrück vertreten waren. – Zu Trient, Brixen und den Johannitern s. [ Nr. 166 Anm. 6 ] ;
zu einem (unkorrekten) „Verzeichnis“ der Voten in Münster und Osnabrück vom 8. Juni
1648 s. [ Nr. 174 Anm. 7 ] .
in seckel votiren. Uberdas vernehme er, daß die koniglich Schwedischen
wegen des „quomodo“ und der execution halber schlechte hofnung geben.
Wan nun daßelbe hernach solte wollen in zweifel gezogen werden, wiße er
nicht, wie zu eluctiren. Territi impossibilitate würden hernach viel müßen
resiliren von dem, was sie verwilliget.
[6.] Was von seiner churfürstlichen durchlaucht zue Bayern vor eine satis-
faction begehret werde, stelle er dahin, den sein gnädigster herr vermeinet,
mit aller satisfaction verschonet zu seinn und zu verbleiben. Wan auch
gleich seiner churfürstlichen durchlaucht zu Bayern allein der Bayerische
creiß assignirt würde, so könte doch die gantze Churbayerische armada in
demselben nicht stehenbleiben.
Würzburg. Man vernehme aus den ersten beeden proponirten quaestio-
nibus , daß als ein praesuppositum gesetzet, daß das quantum nicht zu
ersteigern, wen man nemblich herrn graff Servients ankunfft und seiner
interposition erwarten und rationes ufsetzen solle, warum das quantum
der Schwedischen militi satisfaction nicht zu erhöhen. Wann es aber einen
andern verstand, sehe er [1.] a parte Würzburg nicht, wie man sich zu einem
mehrerm verstehen könne, und zwar vornemblich, weil er seinestheils zu
einem mehrerm nicht instruirt und vorige offert sub spe rati eingewilliget
worden. Weil er auch in zweifel stehe, ob er uf die geforderte hohe summe
werde instruction erhalten, könne er sich uf ein höhers nicht einlaßen.
(2.) Jüngst habe er angeführt , daß ihre churfürstliche gnaden zu Mainz
als auch bischof zu Würzburg zu einwilligung eines dings, so unmüglich
und nicht anders als durch unchristliche preßuren herausgebracht werden
muß, zumal ungewis, ob ieziges, was verwilliget, durch schwere preßuren
ufzubringen, sich nicht verstehen werde.
Dero dann, (3.), frembde vorkomme, daß man in quanto fortgehe, aber
quaestionem „quomodo“ und executionem in zweifel setze.
Man sehe, (4.), noch keine gewisheit, welche milites noch zu contentiren,
weil churfürstliche durchlaucht zu Bayern und seine [!] fürstliche gnaden
zu Heßen Caßel auch satisfaction haben wolten.
(5.) Würden unterschiedene puncten angezogen, als der § „Tandem om-
nes “, so große difficulteten nach sich ziehe, und erwiesen, daß sie, die
Schwedischen, uf das quantum allein nicht sehen, und der friede doch
immediate also nicht folgen könte.
Weil er sich nun in quanto weiter heraus nicht laßen könne, halte er [in
der 1. proponierten Frage] dafür, des herrn graff Servients ankunfft zu
erwarten und ihn dergestalt anzulangen, daß man seiner excellenz das
werk remonstrire, so den frieden ufhalte. Solte sie selber uf das mittel
fallen, daß die cron Franckreich etwas zu reichen, were es mit danck zu
erkennen.
In 2. quaestione were gestern geschloßen, quod sic, damit die unmügligkeit
der ganzen weit kundig werde.
Wen man, 3., wolte ein reichsconclusum haben, müße man denen zu
Münster, was der hiesigen meynung, referiren.
Von der Churbayerischen, 4., wie auch Heßen Caßelischen satisfaction
were alschon geredet.
So werde auch, 5., die zeit nicht zu verliehren, sondern mit denen herren
Kayserlichen zu tractiren sein, sintemal die herren principalen uns zu dem
ende anhero geschückt, daß wir den sachen solten durch einen schluß ein
ende machen.
Sachsen-Altenburg. Es were in dieser materi fast schwer und gefehrlich
zu votiren, den an einem orth könne man dem vaterland und den friedens-
werck schaden zuziehen, wen man sich vergeblich ufhalte; anderntheils
aber, wen man vorschläge thue, so uff geldtgeben hinauslieffen, gefielen
ungleiche beymeßungen
ieder werde sich wißen zu bewegen, wie es sein gewißen und instruction
mit sich bringe, und sehen, was dem vaterlande nüzlich, es möchte von
andern auch ufgenommen werden, wie es wolle.
Was die 1. in umbfrage gebrachte quaestionem betreffe, were in alle wege zu
versuchen, waß vermittelst herrn graff Servien[s] interposition bey denen
herren Schwedischen auszurichten. Das man aber dazu sonderbare hof-
nung zu setzen, were nicht, wie auch keine gewiße hofnung zu schöpfen,
daß er im nahmen der cron Franckreich werde 1 million uf sich nehmen,
sondern man habe gestern dafürgehalten
Zu Thumbshirns Vorschlag vom 8. Juni 1648 s. Anm. 22. Die Hoffnung auf einen frz.
Beitrag zur schwed. Militärsatisfaktion hatte Salvius geweckt (s. [ Nr. 169 Anm. 37 ] ).
man vor diesem die Schweitzer, hanseestädte und reichsritterschafft umb
eine beyhülffe ersucht
Das conclusum von 1648 V 2/12 besagt in Punkt 1, daß ausnahmslos alle Rst. , einschließlich
der Reichsritterschaft und jener Hansestädte, die weder als Mediat- noch Reichsstädte einen
Beitrag zu den Reichsanlagen leisten, zur Militärsatisfaktion beisteuern sollen (s. Nr. 149,
Text am Ende des Protokolls). Die Reichsritterschaft erklärte sich am 13. Oktober 1648
zur Zahlung von 30 000 fl. (= 20 000 Rt.) bereit ( Oschmann , 78 Anm. 31); die Hansestädte
leisteten ihren Beitrag als Reichsstädte oder Mediatstädte (s. [ Nr. 148 Anm. 5 ] ), und die
Schweizer Eidgenossenschaft trug gar nichts bei. Sie wurde durch Art. VI IPO = § 61 IPM
für exemt von den Reichsgerichten bzw. vom Reich erklärt, so daß es abwegig gewesen
wäre, sie um einen Beitrag zu den Reichslasten zu bitten (zu den Beratungen über das
Exemtionsgesuch Basels bzw. der gesamten Schweizer Eidgenossenschaft im FRO s. APW
III A 3/4 Nr. 127, 128, 140 und 141).
daß herr graff Servien darum nicht anzulangen. Man wolle aber dafürhal-
ten , wan derselbe bey denen königlich Schwedischen nichts ausrichte, daß
dem vaterlande viel vorstendiger und ersprislicher, noch 1 million zu ver-
willigen , alß das friedenswerck auch nur 6 wochen ufzuhalten, sintemal
zu bedencken, was durch cooperation der waffen und continuation des
krieges werde vor schaden geschehen, zu geschweigen, wie leicht sich eine
alteration könte ereignen. Freylich were leichter, 1 million sagen als zah-
len , aber man wiße nicht, ob bey der posteritet zu verantworten, daß man
wegen einer million den frieden ufgehalten und das Römische Reich und
vaterland also in gefahr gesezet. Hette man sub spe rati können 4 millionen
thaler verwilligen, könten wir auch die 5. million thaler, weil es ia nicht
anders sein könte, hinzulegen. Man wolle keinem praeiudiciren, sondern
es geschehe allein, dasienige zu befordern, was dem frieden ersprislich,
dahin man befehliget. Es were gestern bedenklich vorkommen, daß herr
graff Oxenstirn so facilis gewesen, naher Schweden zu schreiben. Wer
wiße, ob es nicht denen königlich Schwedischen gereue, daß sie die summ
uf 5 millionen thaller gesezt. Es möchte hernach neue ordre folgen und
das vorgeben, uf den aus Schweden kommenden succurs weren speesen
gangen
Gemeint sind die neu angeworbenen schwed. Truppen, die Ende Juli 1648 in Wolgast
landeten (s. [ Nr. 155 Anm. 18 ] ).
wann herr graff Servien möchte von Münster anhero kommen.
Die 2. quaestionem stelle man darhin. Were resolvirt, es bey 4 millionen
thaler oder 6 millionen fl. zu laßen und es lieber drunter und drüber
gehen zu laßen, müste gleichwol die schrifft wol und dergestalt eingerichtet
werden, damit man gnugsam entschuldigt. Die quaestio „quomodo“ und
wie dieselbe von seiten der stende entschloßen
Bezug auf die Vorschlaege, welche nach Meynung der rst. Ges. in Osnabrück bei der
Militärsatisfaktion vor der Bestimmung des Quantums in der Frage „quomodo“ zu beob-
achten , praes. 1648 V 20 (s. [ Nr. 154 Anm. 2 ] ).
non sein und verbleiben.
Wegen der conferenz, 3., mit denen herren Kayserlichen könte wol gewar-
tet werden, bis man sehe, wie es mit herrn graff Servien ablauffe.
So weren auch, 4., der herren Münsterischen vota zwar in acht zu nehmen,
aber wan sie schon alhier, würden sie es doch nicht weiter bringen als wier
diesesorts theten.
5. Wegen der satisfaction, so seine churfürstliche durchlaucht zu Bayern
und die fürstliche frau wittib zu Heßen Caßel vor ihre kriegsvölcker noch-
mahln suchen, laße man es bey dem, was in quaestione „cui“ in den drey
reichscollegiis entschloßen
Bezug auf das conclusum von 1648 V 2/12, hier Punkt 2: Neben der schwed. sollen (nur)
die ksl. und kurbay. Reichsarmee Satisfaktion erhalten, wobei der kurbay. Reichsarmee
(nur) der Bay. Reichskreis zur Verfügung gestellt werden soll, damit sie ihre Satisfaktion
nach Maßgabe der Reichsmatrikel daraus schöpfe (s. Nr. 149, Text am Ende des Protokolls).
pacis komme. Die königlich Schwedischen hatten gestern gesagt, sie hiel-
ten die Kayserlichen und Churbayerischen armaden vor feinde, darum
müsten sie auch abgedanckt werden. Wie könte dan nun denen stenden,
welche die cronen nicht vor feinde, sondern freunde hielten, angemuthet
werden, die armaden zu bezahlen, so nicht ihr eigen.
Speyer. Negst wiederholung voriger votorum
Wie [ Nr. 169 Anm. 38 ] .
Sachsen-Coburg. Wie Sachßen Altenburg.
Basel. Wie Würzburg.
Sachsen-Weimar. Hette gestern angezeigt, daß er in quanto so hoch
nicht instruirt. [1.] Weil es nun uf herrn graff Servient ankunfft beruhe,
were dieselbe zu erwarten. Solte ia aber auch das quantum etwas höher
müßen gesetzt werden, würden seine fürstliche gnaden sich dem publico
nicht entziehen. Wofern aber es bey den 4 offerirten millionen thaler solte
verbleiben, müste, quoad 2. quaestionem, die vorhabende schrifft wol ein-
gerichtet werden.
3. Wegen der conferenz mit denen herren Kaiserlichen wie Altenburg wie
auch in 4.
[5.] Der Churbayerischen und Heßen Caßelischen satisfaction halber laße
er es bey der erörterten quaestione „cui“.
Wolle auch wegen seiner übrigen votorum, als Sachsen-Gotha und
-Eisenach, dieses repetiren.
Fulda.
er in puncto quanti nicht instruirt. Ratione quaestionis „cui“ wie gestriges
tages. Vor allen dingen were die quaestio, quomodo solutio praestanda,
wol zu faßen, sintemal beschwerlich und gefehrlich, in quanto sich [zu]
vertieffen
keine richtigkeit [zu] haben. Das „quomodo“ würde dergestalt nicht com-
binirt , sondern postponirt; daß also mit ernst und eyfer darauf zu tringen
seie, dieweil die assecuratio darin bestehe.
In übrigen wie vorhin in Bambergischem voto.
Brandenburg-Kulmbach und -Ansbach. Wiederhole die reservata
mit Bamberg und halte, [1.], auch dafür, daß herrn graff Servients herüber-
kunfft zu erwarten und pro re nata sich zu resolviren, wie mit denen
herren Kaiserlichen die conferenz fortzustellen und was mit denen herren
Schwedischen zu communiciren.
[2.] Laße ihm auch gefallen, daß die bißhero vorkommene rationes oder
die noch beyfallen möchten, [um] die königlich Schwedischen zu moviren,
nunmehr zu pappir zu bringen und ihnen zu überreichen.
Laße es in übrigen bey der quaestione „cui“
Münster noch verharreten abgesandten votorum sich nicht ufzuhalten.
Weißenburg und Prüm. Wie Speyer.
Braunschweig-Celle. [1.] Sehe, daß der herren vorsiezenden vota auser
derer, die sich in quaestione „cui“ wiedersezten, unanimia, daß herr graff
Servien zu erwarten und alßden zu bedencken, was zu thun, wann auch
sein zureden ohne frucht abgehe. Beliebe daher solche interposition und
suspendire bis dahin sein votum. Man were in einem betrübten zustandt
und wünsche, daß die, so mitius giengen, bey denen deputationibus.
Rationes, 2., so die königlich Schwedischen moviren könten, weren ufzu-
setzen .
3. Die conferenz mit denen herren Kaiserlichen verbleibe, bis man in
quanto richtig, suspendirt, dan die koniglich Schwedischen sich erclert,
alsdann eine conferenz anzutreten
Als Oxenstierna und Salvius am 7. Juni 1648 von den rst. Deputierten um Wiederaufnahme
der am 23. April 1648 abgebrochenen ksl.-schwed. Konferenzen gebeten wurden, äußerten
sie sich zwar nicht definitiv, aber doch so, daß die Deputierten meinten, sie wären nach
Abschluß der Verhandlungen über die Höhe der schwed. Militärsatisfaktion nicht unge-
neigt , jene Konferenzen fortzusetzen (s. S. 394 Z. 1–5); ähnlich unbestimmt äußerten sie
sich am 8. Juni (s. S. 418 Z. 21ff.).
nicht tractiren, bis das quantum richtig, so würden auch die herren Kay-
serlichen nicht daranwollen, wan sie vernehmen, daß die königlich Schwe-
dischen noch in § „Tandem omnes“ difficulteten machten. Gut were, daß
man dasienige, was in quaestione „quomodo“ entschloßen, pro conditione
sine qua non setzet, aber hingegen were auch gut, wen man mit paribus
zu thun. Möchte mit Bamberg und Würzburg wünschen, daß das „ quo-
modo “ richtig, aber sie, die Braunschweig Lüneburgischen abgesandten,
weren bey denen königlich Schwedischen calumnirt worden; Gott wolle
es den schwezern verzeihen. Gestern hetten die Schwedischen gesagt, sie
nehmen die offerirten 6 millionen fl. soweit an, daß sie dennoch die 5. mil-
lion thaler darzuhaben wolten.
4. In quaestione „cui“ und also auch wegen der Churbayerischen armada
laße er es bey dem albereit gemachten concluso.
Daß, 5., die zue Münster durch ihre vota solten unsere conclusa umb-
stoßen , könne nicht sein.
Braunschweig-Grubenhagen. [1.] Erinnere sich, daß gestrigs tags uf
herrn graff Servients interposition geschloßen, laße es also darbey, wiewol
er zu einigem effect wenig hofnung. Zu bedencken were, was an herrn graf
Servien zu bringen; halte dafür, daß unter andern dieses ihm anzufügen:
Er möchte bey denen königlich Schwedischen erinnern, damit sie sich
ratione „quomodo“ et executionis herausließen, auch die stende ratione
pacis immediate subsecuturae versicherten.
So würde, 2., das reichsdirectorium wolthun, wan sie die rationes, und zwar
in Teutscher sprach, ufsezten, damit das werck in Teutschland kundwerde.
Were es nötig, exteris zu communiciren, könne es bald in Latein übersetzt
werden. Wann die schrifft also ufgesetzt und rectificirt, könne man damit
an sich halten, bis man derselben nötig.
Wann, 3., herr graff Servien hierin negotiirt, werde sich alsdann geben, ob
die conferenz mit denen herren Kayserlichen fortzustellen.
4. Was das Churbayerische reservatum betrifft, darin laße er es bey dem,
was in quaestione „cui“ geschloßen. Das fürstliche hauß Braunschweig
Lüneburg werde weder Churbayern noch Heßen Caßel etwas zusteuern.
Was, 5., die Münsterische vota betrifft, gebrauchten und führten billich die
hohen stende ihre vota; es were aber auch geschloßen, sie solten dieselbe
loco et tempore congruo einschücken
Das Kurmainzer Reichsdirektorium hatte am 12. Mai 1648 nach einer entsprechenden
Anregung der ACV des FRO zugesagt, den Rst. n in Münster mitzuteilen, daß ihre Voten
nicht beachtet würden, falls sie diese nicht rechtzeitig und an den rechten Ort (nämlich an
die Direktoren der Reichskurien bzw. das Kurmainzer Reichsdirektorium) übermittelten
(s. Nr. 149 bei Anm. 13).
was man vorige woche tractirt, were alles vergeblich. Sie drüben zögen
auch in zweifel, was ihre Kayserliche majestät und das Reich mit den
cronen albereit geschloßen, und giengen ihre consilia uff krieg, wie sie
dann setzten, man solle sich coniungiren unndt draufschlagen
Steht so nicht in den „Meinungen“ des FRM von 1648 VI 4 und 8 (s. Anm. 13). Wahr-
scheinlich war Braunschweig-Grubenhagen der Ansicht, daß die in der „Meinung“ von
1648 VI 4 unter Punkt 3 geforderte Vereinigung der Rst. mit dem Ks. als ihrem Oberhaupt
kein zweckdienliches Mittel zur Förderung der Friedensverhandlungen sei, sondern die
Fortsetzung des Kriegs bedeute.
iedoch bey ihren digniteten und votis.
Braunschweig-Wolfenbüttel. Habe bey den Braunschweig Zelli-
schen und Grubenhagischen votis nichts zu erinnern.
Braunschweig-Calenberg. Wie vorhin Braunschweig Grubenhagen.
Pommern-Stettin und -Wolgast. Laße es bey denen alschon von ihm
abgelegten Brandenburg Culmbachischen und Onolzbachischen votis und
bey den conclusis in quaestionibus „quis“ et „cui“.
Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow. Ratione quaestionis
„quis“ wiederhole er seine vorige vota
Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow hatten bislang noch nicht zu der Frage, wer zur
Militärsatisfaktion beitragen solle, Stellung genommen, da sie ihr Votum suspendiert hatten,
bis ihnen eine höhere Entschädigung für ihren Beitrag zur schwed. Territorialsatisfaktion
gewährt wurde, als ihnen bislang zugestanden worden war (s. [ Nr. 145 Anm. 91 ] , Nr. 148
Anm. 45).
proponirt, schon lengst in den reichscollegiis zur proposition und reso-
lution bracht, nemblich herrn graff Servients interposition, die abfaßung
der rationum wie auch die conferenz mit denen herren Kaiserlichen und
dan die quaestio „quis“ et „cui“, wie er dann in quaestione „quomodo“,
„quis“ et „cui“ Bamberg und Würzburg beystimme, und müße daßelbe,
was darin beschloßen, als conditio sine qua non verbleiben.
Württemberg. Reservire ebenmeßig, daß seine fürstliche gnaden als im
Schwäbischen creiß mit duppelter last nicht zu belegen
nichts wolle verbunden haben, bis die quaestiones, quis solvere debeat, cui
et quomodo solvendum und der punctus executionis richtig, welches bey
denen königlich Schwedischen vermittelst der deputirten zu wiederholen.
So were er auch sonst einig, daß [1.] herrn graff Servients ankunfft zu
erwarten und [2.] von dem reichsdirectorio dieienigen rationes zu pap-
pir zu bringen, welche die königlich Schwedischen zu milderer erclerung
billich bewegen solten.
[3.] Bis solange auch herr graff Servien angelanget, könne die conferenz
mit denen herren Kaiserlichen ruhen.
[4.] Wegen der votorum, so die zu Münster subsistirende der stende
gesandten führten, conformire er sich mit Pfalz Neuburg soweit, daß ihnen
zu communiciren, was man alhir in den reichscollegiis gutbefunden, sonst
aber wie Grubenhagen.
[5.] Wegen [der] satisfaction, so von Churbayern und fürstlicher frau wittib
zu Heßen Caßel begehret werde, laße er es bey dem, was alhir in den 3
reichscollegiis disfals geschloßen.
Hierüber müße er noch dieses erinnern: Es werde nötig sein, daß man
gewiße termine alsbald setze, in wieviel iahren der cron Schweden die
gelder solten erleget werden.
Repetire dises wegen Pfalz-Veldenz convenienti loco et ordine.
Baden-Durlach. Wiederhole die reservata, so von Bamberg, Würz-
burg
Das Würzburger Votum enthält keinen Vorbehalt. – Wie Württemberg hatte Baden- Dur-
lach als Mitglied des Schwäbischen Reichskreises Anlaß zur Sorge, gleichzeitig zur schwed.
und bay. Armeesatisfaktion herangezogen zu werden, falls der Schwäbische Reichskreis
gemäß der Forderung Kf. Maximilians für die kurbay. Reichsarmee zur Verfügung gestellt
wurde.
burg . Im fall, denen königlich Schwedischen mit mehr oblation hirnegst
zu begegnen, stelle er zu bedencken, ob man nicht ihnen anzudeuten, man
wolle sich zu einem mehrerm noch ercleren, wann sie das „quomodo“ und
punctum executionis richtiggemacht.
Baden-Baden. Wie Würzburg.
Hessen-Darmstadt. Weil die zeit verfloßen und alles vor diesem pro-
ponirt und albereit resolvirt, laße er es darbey. Was aber zu thun, wan herr
graff Servien nichts ausrichte, were alsdann zu bedencken. Die quaestio
„quis“ et „cui“ müste richtigwerden und -bleiben.
Sachsen-Lauenburg. (Durch Würtenberg:) Wie Würtenberg.
Anhalt. Cum maioribus.
Henneberg. Wegen der fürstlichen graffschafft Henneberg wiederhole
man im nahmen des churfürstlichen und fürstlichen hauses Sachßen daß
Sachßen Altenburgische votum
Thumbshirn führte namens des kfl. und fürstlichen Hauses Sachsen das Votum für die
gefürstete Gft. Henneberg, da diese vorübergehend von der albertinischen und ernestini-
schen Linie des Hauses Wettin gemeinsam regiert wurde ( APW [ III A 3/3 Nr. 105 Anm. 19 ] ,
3/4 [ Nr. 130 Anm. 54 ] ).
benhagen dafür, daß herr graff Servient nicht allein umb interposition
ratione quanti satisfactionis militiae Suedicae zu ersuchen, sondern auch,
daß er von denen königlich Schwedischen eine erclerung in quaestione
„quomodo“ und puncto executionis herausbringen möchte.
Wetterauer Grafen. Weil herrn graff Servien[s] ankunfft zu erwarten,
hette man alsdan die notturfft pro re nata zu bedencken.
Salzburg. Er were befehliget, sich in nichts einzulaßen, dieweil aber
etwas in genere circa quaestionem „quis“, das kein stand sich vom beytrag
zur Schwedischen satisfaction zu entziehen, wie auch die quaestio „cui“
vorkommen, protestire er darwieder und reservire seiner hochfürstlichen
gnaden alle notturfft.
Bayern. Wolle seiner churfürstlichen durchlaucht die notturfft bestens
verwahret haben.
Salzburgisches Direktorium. Conclusum: Soviel die 1. quaestionem
betrifft, laße man es bey gestrigem concluso bewenden, und zwar mit
diesem anhang, daß herr graff Servien die königlich Schwedischen herren
plenipotentiarios mit dem offerirten quanto zufrieden zu sein nicht allein
möchte disponiren, sondern auch eine schriftliche resolution wegen des
„quomodo“ und der execution halber befordern.
Bey der 2. proponirten quaestion giengen die maiora dahin, daß wegen
der handlung mit denen herren Kayserlichen gesandten zu erwarten, wie
herrn graff Servients interposition werde ablauffen.
So halte man 3. dafür, daß die vorkommene rationes von dem reichsdirec-
torio kürzlich ufzusezen und zu pappier zu bringen, welche man hernach
auch herrn graff Servien einzuhendigen.
4. Wegen churfürstlicher durchlaucht zu Bayern wie auch seiner [!] fürst-
lichen gnaden zu Heßen Caßel angesonnene[r] satisfaction bleibe es bey
dem, was in quaestione „cui“ albereit beliebet.
Ob 5. dasienige, was wegen der Münsterischen votorum gedacht, in das
conclusum zu bringen, wiße er nicht, sintemal man doch alhir alschon
deswegen einen schluß gemacht und dieses ad protocollum kommen .
[III] Hierauff kam man in pleno zusammen, und wurd von seiten des
churfürstlichen collegii durch das Kurmainzer Reichsdirektorium
(den Churmainzischen abgesandten herrn Meel) kürzlich und mit wenigen
referirt: Im churfürstlichen collegio weren die maiora dahin ausgefallen,
[1.] daß man sich gegen die königlich Schwedischen keinesweges über
die 6 millionen fl. ercleren solle, auch deshalber bey herrn graf Servien
umb interposition anhalten, [2.] ingleichen die rationes beweglich ufsezen
und [3.] die königlich Schwedischen ersuchen, daß sie mit denen herren
Kayserlichen in conferenz wegen der übrigen rückstendigen und noch
unverglichenen sachen treten möchten. Wann sie es abschlügen, hetten
alsdan mit denen herren Kayserlichen der stende gesanten die conferenz
vorzunehmen.
Salzburgisches Direktorium. (Herr Krebs:) Die herren fürstlichen
hetten die proponirte quaestiones auch in rath gezogen und befunden, daß
dieselben alschon durch vorige conclusa resolvirt; dann daß 1. herr graff
Servient umb interposition anzulangen, wenn er sich alhir anfinde, sey
gestern geschloßen.
Dabey laße man es wie auch 2., daß die rationes ufzusezen, und zwar
herrn graff Servien zugleich zu überhendigen, mit ersuchen, seine excel-
lenz möchten vermitteln, daß die königlich Schwedischen den stenden die
vorlengst vertröste resolution super „quomodo“ et executione schriftlich
zukommen laßen, als denen die stände ceu conditionibus sine quibus non
inhaeriren, und daß denen herren principalen befremblich werde vorkom-
men , daß man iedesmal in quanto allein sich solle herauslaßen, sie aber, die
königlich Schwedischen, in puncto „quomodo“ et executionis zurückhiel-
ten . Anfangs könten die rationes wol privatim Lateinisch ufgesetzet und
herrn graff Servien übergeben, hernach aber, wen nötig, denen königlich
Schwedischen Teutsch extradirt werden.
In der 3. quaestion hetten die herren fürstlichen per maiora dafürgehalten,
es were zu sehen, wie die handlung vermittels herrn graff Servien werde
ablauffen, und alsdann eine resolution zu faßen.
So habe man auch, 4., die Heßen Caßelische praetension betrachtet und es
bey dem vorigen concluso bewenden lassen .
Also were man ganz einig und allein die differenz, daß die königlich
Schwedischen herren legati nicht alsbald umb reassumtion der conferenz
mit denen herren Keiserlichen anzulangen, sondern zu erwarten, wie die
handlung durch herrn graf Servien werde abgehen.
Kurmainzer Reichsdirektorium. (Herr Meel:) Die herren chur-
fürstlichen wolten sich conformiren, daß herrn graf Serviens negotiation
zu erwarten, hielten aber dafür, weil die herren Kayserlichen von Münster
wiederum zurückkommen
Lamberg, Krane und Volmar waren am 8. Juni 1648 nach Osnabrück zurückgekehrt,
nachdem sie in Münster an den Festlichkeiten anläßlich der Publikation des span.-ndl.
Friedens teilgenommen hatten (s. [ Nr. 167 Anm. 1 ] ).
was vorgangen.
Alß man nun von seiten des fürstenraths damit einstimmig und die städti-
schen erfordert worden, eröfnete ihnen das Kurmainzer Reichsdi-
rektorium : Es hetten sich beede höhere räthe dahin verglichen, [1.] daß
des königlich Französischen plenipotentiarii herrn graff Servien[s] an-
kunfft von Münster zu erwarten und derselbe zu belangen, er möchte
sich interponiren, damit die königlich Schwedischen herren gesandten das
quantum, so offerirt, beliebten und denen stenden eine erclerung in quae-
stione „quomodo“ wie auch circa exauctorationem wiederfahren ließen,
wie man dan diesem als conditionibus sine quibus non inhaerire. Nach
diesem werde zu vernehmen sein, was die interposition verfange, und
[2.] unterdes ein[e] ausführliche schrifft zu verfaßen und, wann die interpo-
sition unfruchtbar abgehen solte, denen königlich Schwedischen zu über-
reichen .
[3.] Die conferenz mit denen herren Kaiserlichen betreffend, erinnere man
sich, was disfals concludirt, und wolle dafürhalten, daß zu sehen, was herrn
graff Servien[s] interposition werde auswürcken.
[4.] Wegen seiner[!] fürstlichen gnaden zu Heßen Caßel gesuchter satis-
faction laße man es bey vorigen conclusis.
Halte[n] auch überdis dafür, daß von allem, was vorgangen, denen herren
Kayserlichen part zu geben.
Städteratsdirektorium Straßburg. Sie, die städtischen, hetten mit
mehrerm verstanden, was vor gedancken in beeden höhern collegiis gefal-
len , und weren auch der meynung gewesen, es werde nicht wol aus dem,
was gestern gutbefunden, zu schreiten sein. [1.] Gleichwol aber steige
ihnen zu gemüth, was herrn graf Servients interposition wegen allianz der
cron Franckreich mit der cron Schweden
Frk. und Schweden waren seit 1631 durch verschiedene Allianzverträge miteinander ver-
bunden , deren letzter bis zum Universalfrieden Geltung hatte (s. [ Nr. 158 Anm. 40 ] ).
die cron Franckreich wol auch wegen ihrer armada dürfte etwas begehren
und Elsaß eximiren wollen
Näher erläutert im SRO am 9. Juni 1648 durch Regensburg: Wenn die Franzosen erführen,
daß die Rst. bereit seien, der Armee Schwedens eine so große Summe zu zahlen, würden
sie für ihre Armee auch etwas haben wollen und fordern, die besetzten Plätze so lange
nicht räumen zu müssen, bis ihre Truppen in entsprechender Weise wie die schwed. bezahlt
würden ( APW III A 6, 728 Z. 21–28; zu den frz. besetzten Orten im Elsaß s. Oschmann ,
281, 513–517).
und zu sehen, was es verfangen werde.
So befinden sie, 2., ebenergestalt gar gut, daß einige schrifft zu verfaßen,
nicht allein die königlich Schwedischen zu moviren, sondern auch, daß
sich der stende gesandten dadurch verwahren.
Was aber, 3., die conferenz in materialibus anreiche, müsten sie anstehen,
ob dieselbe werde einigen effect haben, dan die herren Kaiserlichen erwar-
ten von denen königlich Schwedischen eine resolution super instrumento
pacis
Die Ksl. wollten die Konferenzen mit den Schweden nicht fortsetzen, bis diese zum
KEIPO8 1648 V 11, praes. 1648 V 11, Stellung nahmen (s. [ Nr. 155 Anm. 4 ] ).
4. Der Heßen Caßelischen satisfaction halber were auch ihre meynung,
das vorigen conclusis zu inhaeriren und daß in respect der Römischen
Kayserlichen majestät dero gesandten part und nachricht zu geben.