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Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert
155. Sitzung des Fürstenrats Osnabrück 1648 Mai 12/22, Freitag [8 Uhr

2

Sitzung des Fürstenrats


3
Osnabrück 1648 Mai 12/22, Freitag [8 Uhr

36
Die Zeit des Sitzungsbeginns ist nicht überliefert. Da FRO und SRO in der Regel simultan
37
oder wenigstens fast gleichzeitig zusammentraten und die Sitzung des SRO an diesem Tag
38
um 8 Uhr begann, ist für die Beratung des FRO derselbe Zeitpunkt anzunehmen.
]

4
Sachsen-Altenburg A II 2 fol. 123’, 127–137 (= Druckvorlage); vgl. ferner Bamberg A
5
V fol. 98–107’ und (damit identisch) Bamberg B II fol. 182–186’ sowie Würzburg A I 1
6
fol. 445’–454’, Herzogtum Bayern A I 2 fol. 11–21’ und die drei damit identischen Über-
7
lieferungen
Herzogtum Bayern A III fol. 11’–24, Pfalz-Neuburg (3540) fol. 56–62 und
8
Pfalz-Neuburg (3619) fol. 235–241’, Österreich A IV (XLIV) fol. 17–22, und (damit iden-
9
tisch
) Österreich BB III fol. 83’–89’.

10
Bericht des Salzburgischen Direktoriums über die Deputation der reichsständischen Gesand-
11
ten
in Osnabrück an die Kaiserlichen und Schweden am 20. Mai 1648 zur Übergabe ihrer
12
Beschlüsse zu der Frage, wie die Militärsatisfaktion aufzubringen und durchzuführen sei,
13
sowie ihres Textvorschlags für den Exekutionsartikel. Beratung: Soll über die Höhe der
14
schwedischen Militärsatisfaktion verhandelt werden? Unter welchen Bedingungen soll das
15
geschehen?

16
Eine Umfrage sowie Vorbehalt Bayerns, daß der Bayerische, Fränkische und Schwäbische
17
Reichskreis für seine Armeesatisfaktion zur Verfügung gestellt werden; Vorbehalt des defini-
18
tiven
Votums durch Pfalz-Neuburg bis zum Eintreffen der erwarteten Instruktion; Vorschlag
19
Sachsen-Altenburgs, entweder eine Deputation an die Kaiserlichen abzuordnen, um sie zu bit-
20
ten
, für ihre ausreichende Instruierung und Bevöllmächtigung zu sorgen, oder im Namen der
21
Reichsstände den Kaiser um ausreichende Bevollmächtigung seiner Gesandten zu bitten; Vor-
22
behalt
Basels seiner Rechte an der Grafschaft Pfirt/Ferrette; Bitte Braunschweig-Celles und
23
anderer um rechtzeitige Bekanntgabe der Proposition; Protest und Vorbehalt Mecklenburg-
24
Schwerins und -Güstrows wegen ihrer Entschädigung für ihren Beitrag an der schwedischen
25
Territorialsatisfaktion; Rechtsvorbehalt Baden-Durlachs in der Badischen Sache.

26
(Im Rathaus zu Osnabrück). Vertreten: Salzburg (Direktorium), Bayern, Österreich, Pfalz-
27
Neuburg, Bamberg, Sachsen-Altenburg, Worms, Sachsen-Coburg, Würzburg, Sachsen-Wei-
28
mar, Sachen-Gotha, Sachsen-Eisenach, Speyer, Brandenburg-Kulmbach (durch Württem-
29
berg), Brandenburg-Ansbach (durch Württemberg), Basel, Braunschweig-Celle, Fulda,
30
Braunschweig-Grubenhagen, Weißenburg, Braunschweig-Wolfenbüttel, Prüm, Braun-
31
schweig-Calenberg, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow, Pommern-Stettin
32
(durch Württemberg), Pommern-Wolgast (durch Württemberg), Württemberg (votiert auch
33
für Pfalz-Veldenz), Hessen-Darmstadt, Baden-Durlach, Baden-Baden, Sachsen-Lauenburg
34
(durch Württemberg), Anhalt, Henneberg, Wetterauer Grafen. (Zu den Gesandten siehe die
35
Verweise im Vorläufigen Personenregister.)

[p. 192] [scan. 282]


1
Salzburgisches Direktorium. Der hochlöblichen fürsten und stende
2
gesanten sey bekant, und insonderheit auch denen, so der deputation selbst
3
beygewohnet

15
Deputierte des FRO waren: Bamberg, Sachsen-Altenburg, Braunschweig-Lüneburg, Wet-
16
terauer Gf.en ( APW III C 2/2, 1069 Z. 23f.). Nach einem Bericht Wesenbecks, der für den
17
KFR deputiert war, hatte das Kurmainzer Reichsdirektorium Braunschweig-Lüneburg
18
zwar nicht zur Teilnahme aufgefordert, ließ aber zu, daß sich ein Ges. (wahrscheinlich
19
Langenbeck, da er von den Ges. des Gesamthauses Braunschweig-Lüneburg den höchsten
20
Rang einnahm) den Deputierten anschloß. Nach demselben Bericht waren die Wetterauer
21
Gf.en durch Nassau-Saarbrücken vertreten ( Meiern V, 811 f.).
, ohnentfallen,

12
3–6 was – gebracht] Am Rand Verweis auf Beilage B, fol. 124–126’: Vorschläg (s. Anm. 3).
13
Der im letzten Absatz dieses Schriftsatzes als beiliegend erwähnte Textvorschlag für den
14
Exekutionsartikel fehlt.
was durch die deputierten aus den dreien
4
reichsräthen vorgestriges tages, [am 10./20. Mai 1648], in puncto satis-
5
factionis militiae super quaestione „quomodo“ an die Kayserlichen undt
6
königlich Schwedischen plenipotentiarios gebracht

22
Die Deputierten übergaben den Ksl. und Schweden 1. die Vorschlaege, welche (…) vor
23
der Bestimmung des Quantums in der Frage „quomodo“ zu beobachten (Text: Meiern V,
820ff .; s. [Nr. 154 Anm. 2] ), und 2. den von den Rst. n in Osnabrück approbierten Textvor-
25
schlag für den Exekutionsart. (Text: Meiern V, 804 ff.; s. [Nr. 151 Anm. 26] ).
und daß sie ersucht
7
worden, der stende meynungen zu beobachten und ehestmüglich sich
8
untereinander darüber zu vergleichen, damit die stende darauff das quan-
9
tum zum schluß bringen möchten. Was nun ein und andern orts vor
10
resolution erfolget, referirte er kürzlich (und ist mit mehrerm in diario
11
enthalten

26
Das Diarium der sachsen-altenburgischen Gesandtschaft ist verschollen (s. Einleitung
27
Anm. 188). – Die Deputierten berichteten den Ksl. am 20. Mai 1648, daß sie unter Hint-
28
ansetzung der Frage nach der Höhe der Militärsatisfaktion über das „quomodo“ einen
29
Mehrheitsbeschluß gefaßt hätten, den sie mit ihrem Textvorschlag für den Exekutionsart.
30
(s. vorige Anm.), der Bitte um Zustimmung und um Wiederaufnahme der ksl.-schwed.
31
Konferenzen übergaben. Die Ksl. verwiesen darauf, daß sie die Stellungnahme der Schwe-
32
den zum KEIPO8 1648 V 11 (praes. 1648 V 11) abwarten müßten, um die auch die Deputierten die
33
Schweden bitten möchten. Oxenstierna habe sie am 17. Mai verweigert und zunächst eine
34
Entscheidung über die schwed. Militärsatisfaktion gefordert. Die übergebenen Schriftsätze
35
würden sie mit der Bitte um Resolution an den Ks. schicken. Die Deputierten baten, diese
36
nicht abzuwarten, sonst müßten die Rst. auf andere Weise weiterverhandeln. – Am selben
37
Tag übergaben die Deputierten Oxenstierna die erwähnten Schriftsätze, der in Aussicht
38
stellte, den Rst. n am folgenden Tag Antwort zukommen zu lassen, nachdem er sich mit
39
(dem kranken) Salvius beraten hätte. Den Deputierten gelang es nicht, Oxenstierna zu
40
überzeugen, daß zunächst über die Exekution des Friedens verhandelt werden müsse, da
41
die Benennung eines Quantums davon abhänge, ob die Exekution den Rst. n schwer oder
42
leicht gemacht werde, indem z. B. die Abdankung der Truppen nach der Ratifikation oder
43
bereits nach Friedensschluß erfolge. Oxenstierna hielt eine Truppenabdankung vor der
13
Auszahlung des Solds für unmöglich, so daß die Abwicklung der Militärsatisfaktion der
14
Abdankung vorangehen müsse. Auch lehnte er die Beschaffung eines Blanketts für die
15
Ratifikation ab, weil die Ksl. erfahrungsgemäß immer noch Änderungen am Vereinbarten
16
vornähmen. – Am 21. Mai antwortete der schwed. Gesandtschaftssekretär (Hansson) Rai-
17
gersperger, wie im Protokoll referiert ( Meiern V, 818 ff.; APW III C 2/2, 1069 Z. 22–1071
18
Z. 15; II C 4/2, 466 Z. 1–38; der KEIPO8 1648 V 11 enthält nichts über die Armeesatisfaktion; Kopie:
19
Niedersächsisches HStA Hannover, Hgt. respektive Kft. Braunschweig-Lüneburg, Celle,
20
Briefschaftsarchiv 12 Nr. 64 fol. 103–174; der Text wird in APW III B 2/2 ediert). – Gustaf
21
Hansson (Lebensdaten konnten nicht ermittelt werden) war seit Dezember 1647 schwed.
22
Legationssekretär. Ende Oktober 1648 schickten ihn die Schweden mit einer Ausf. des IPO
23
zur Kg.in, die ihn nobilitierte (seither Taubenfeld). Im Dezember 1648 kehrte er mit den
24
Ratifikationsurkunden zurück ( Meiern VI, 624 , 717, 726; APW II C 4/1, 158; 4/2, 868;
25
III B 1/1, LXII; III C 2/2, 1022 Anm. 1).
). Gestrigs tages, [am 11./21. Mai 1648], hetten die königlich

[p. 193] [scan. 283]


1
Schwedischen per secretarium legationis an den Churmainzischen canzler
2
bringen laßenn, eher das quantum zur richtigkeit gebracht, könten sie sich
3
in „quomodo“ nicht einlaßenn, weren aber des erbietens, sich darin also zu
4
erzeigen, damit es dem Reich ergiebig falle etc. Nun sey bekant, daß man
5
per maiora im fürstenrath dafürgehalten, auch sich mit dem churfürstli-
6
chen und städtischen collegio dahin verglichen, ehe das „quomodo“ seine
7
richtigkeit erlange, de quanto nicht geredet werden könte

26
So nicht zutreffend. Der FRO hatte zunächst beschlossen, über die Höhe der Militärsa-
27
tisfaktion erst nach einem Beschluß über die Fragen „quis“ und „quibus“ zu beraten
28
(Punkt [IV] des FRO -conclusum von 1648 V 1/11, s. Nr. 148, Beginn des Protokolls).
29
Mit dem conclusum von 1648 V 2/12 waren diese beiden Fragen für die Teilkurien in
30
Osnabrück abgeschlossen (s. Nr. 149, Ende des Protokolls). Am 13. Mai 1648 leitete das
31
Salzburgische Direktorium die Beratungen über das „quomodo“ durch die Proposition ein,
32
so daß sie am 14. Mai beginnen konnten (s. Nr. 150 und 151); ein Beschluß, ob und wann
33
über das Quantum zu beraten sei, wurde im FRO nicht gefaßt. Im SRO wurde am 16.
34
Mai 1648 auf Veranlassung von Kurmainz (Meel) beraten, ob eine Re- und Correlation
35
über die Höhe der schwed. Militärsatisfaktion angestellt werden solle. Meel hatte dazu
36
dem SR-Direktor mitgeteilt, daß sich nach Aussage der FRO -Direktoren die Fürstlichen
37
nimmermehr zur Benennung eines Quantums ohne vorherigen Beschluß über das „quo-
38
modo“ und den Exekutionsart, verstehen würden. Daraufhin beschloß der SRO, daß bei
39
der Re- und Correlation die Frage des Quantums suspendiert werden könne ( APW III A
40
6, 670f. Z. 26–31, 1–20, 675 Z. 17–22). Der KFR hätte lieber über die Frage des Quantums
41
beraten, beschäftigte sich aber, dem FRO nachgebend, zunächst mit dem „quomodo“,
42
empfahl jedoch bei der Re- und Correlation am 19. Mai 1648 erneut, vor der Deputation
43
zu den Schweden über die Höhe der Militärsatisfaktion zu beraten (s. Nr. 154).
. Dieweil aus
8
iezt erstatter relation aber erhelle, daß die herren Schwedischen sich über
9
dem „quomodo“ einzulaßen bedencken trügen, so sey uf gutbefinden
10
bey iezigen rathgang zu bedencken, ob und mit was bescheidenheit

44
bescheidenheit bedeutet hier Bedingung ( Grimm I, 1557 s. v. bescheidenheit ).
von
11
dem quanto satisfactionis militiae Suedicae geredet werden könne. Zu
12
wünschen sey, daß die fürstlich Braunschweigischen möchten bey dieser

[p. 194] [scan. 284]


1
consultation sein, weil dieselben in quaestione „quomodo“ fest bestanden,
2
dieselbe müße vorhero ihre erledigung habenn

25
S. das Votum Braunschweig-Celles in der Umfrage des FR bei der Re- und Correlation
26
am 19. Mai 1648, Punkt [4]: Erst müsse über das „quomodo“ entschieden sein, bevor man
27
sich über die Höhe der Militärsatisfaktion äußern könne. Die übrigen braunschweigischen
28
Ges. hatten sich dem angeschlossen (s. Nr. 154). Die Braunschweiger trafen noch während
29
der Sitzung ein, so daß Langenbeck über seine Unterredung mit Oxenstierna berichten
30
konnte (s. unten das Votum Braunschweig-Celles).
. Weil sie aber iedoch izo
3
bey denen königlich Schwedischen zu verrichten, könne man den rathgang
4
deswegen nicht einstellen.

5
Salzburg. (Dr. Reiter:) Laße es bey vorhin abgelegten votis

31
S. die salzburgischen Voten vom 6., 9., 14. und 19. Mai 1648 (Nr. 145, Punkt [2] des
32
Salzburger Votums, Nr. 147, Nr. 151 mit Anm. 6, Nr. 154). Salzburg behauptete, aufgrund
33
des Linzer Vergleichs von 1646 von der Zahlungspflicht zur Militärsatisfaktion befreit zu
34
sein.
, eadem
6
repetendo, bewenden.

7
Bayern. Man bedancke sich gegen das directorium wegen erstalter[!]
8
relation, was bey denn Kayserlichen und königlich Schwedischen vorge-
9
stern und gestern ausgerichtet worden. Müße dahingestellet sein laßenn,
10
was beederseits plenipotentiarii sich ercleret. Anlangend die in umbfrage
11
gestelte quaestion, erinnere er sich, daß er am 9. huius, als die vier quae-
12
stiones in puncto satisfactionis militiae zur deliberation kommen, im nah-
13
men seiner churfürstlichen durchlaucht sich erclert, es werde dero nicht
14
zuwieder sein, ein gewißes quantum zu bestimmen, iedoch daß es dem
15
Römischen Reich und deßen ständen müglich

35
S. Nr. 147, bay. Votum, Punkt 4.
. Wann es nun nachsiezen-
16
den gefellig, das quantum zu erledigen, bleibe er noch der meynung, jedoch
17
daß auch vor seiner churfürstlichen durchlaucht reichsarmee ein erkleg-
18
lich quantum gegeben werde, inmaßen er sich dan der benamten dreien
19
creise, nemblich des Bayerischen, Schwabischen und Fränkischen, im nah-
20
men seiner churfürstlichen durchlaucht nicht begeben könne

36
Kurbayern forderte für seine Armee den Bay., Fränkischen und Schwäbischen Reichskreis,
37
während es nach Punkt 2 des conclusum von 1648 V 2/12 nur den Bay. Reichskreis erhalten
38
sollte (s. Nr. 149, Ende des Protokolls).
, sondern
21
per expressum vorzubehaltenn, daß vor dero völcker das quantum dar-
22
aus erschöpfet werde. Wann es nun denen anwesenden herren abgesanten
23
gefellig, de quanto specifice zu reden, wolle er dißfalls alsbald eröfnen, was
24
er in befehlich.

[p. 195] [scan. 285]


1
Österreich. Habe auch vernommen, was iüngst vor gut angesehen und
2
durch die herren deputierten verricht worden, daß auch izige consultation
3
sich zu entschließen angesehenn, ob und wie von dem quanto zu reden,
4
weil die königlich Schwedischen sich sonst nicht wolten super „quomodo“
5
und andern puncten eher ercleren. Könne diesem nach nicht unterlaßen, in
6
genere von der sache zue reden: Verwichen

16
verwichen bedeutet kürzlich ( Grimm XXV, 2169 s. v. 1 verweichen Punkt 2b). Goll bezog
17
sich auf das öst. Votum vom 6. Mai 1648 (s. die 13 Punkte am Ende des öst. Votums
18
in Nr. 145). Das conclusum des Salzburgischen Direktoriums hatte damals ergeben, daß
19
die Mehrheit des FRO die dann auch durchgeführte Beratung über die Militärsatisfaktion
20
wünschte. Das Öst. Direktorium (Goll) hatte in Abweichung von diesem conclusum in sei-
21
ner meinung zwischen drei Gruppen unterschieden, von denen die erste (Minderheits-)Mei-
22
nung zehn Stimmen zählte, die, wie Österreich und die Ksl., über die Militärsatisfaktion
23
erst nach Abschluß der Verhandlungen über alles übrige beraten wollte (s. Nr. 145, Textva-
24
riante zum conclusum am Schluß des Protokolls). Da die Beratungen in Münster später als
25
in Osnabrück erfolgten, hatten die Beschlüsse (vom 18. Mai) Osnabrück erst erreicht, als
26
die Ges. dort bereits am 9. Mai begonnen hatten, über die Militärsatisfaktion (und damit
27
auch über deren Höhe) zu beraten (s. Nr. 147; zur fehlenden Koordination der Beratungen
28
in Osnabrück und Münster s. [Nr. 146 Anm. 29] ).
weren vortrefliche ursachen
7
vorkommen, warum noch zur zeit de quanto nicht zu reden, dahin auch
8
die maiora gangen. Weil nun ihrer Kayserlichen majestät meynung dahin
9
auch ziehle

29
Der Ks. hatte seine Ges. instruiert, daß die Militärsatisfaktion erst als letzter Punkt vor-
30
zunehmen sei (s. Nr. 147 nach Anm. 7). Deshalb forderten die Ksl. zunächst die schwed.
31
Stellungnahme zum KEIPO8 1648 V 11 (s. Anm. 4).
und der stende gedancken gleichförmig, habe man es desto
10
mehr zu consideriren. Es werde dieses inconveniens, so die Münsterischen
11
in ihrem nebenconcluso

32
Gemeint sind die vota oder meinungen der elf durch Leuxelring in Münster vertretenen
33
Reichsstädte, s. d., wahrscheinlich von 1648 V 18 (s. [Nr. 146 Anm. 28] ): Einige meinten, der
34
Ks., Kurbayern und Kurköln sollten ihre Truppen selbst bezahlen; doch sei unsicher, ob
35
diese mit der Zuweisung des Öst. und Bay. Reichskreises zufrieden wären ( Meiern V, 860 ,
36
vierter Absatz, beginnend Drittens, Obwohl etliche).
(davon man etwa auch zu reden) erwogen, auch
12
zu removiren sein, daß man ihrer Kayserlichen majestät reichsvölcker
13
nicht affrontire, sondern in acht nehme, wie die zu Münster nötig und
14
nützlich befinden, derer vota an der anzahl fast soviel als wie alhier im
15
fürstenrath

37
Das trifft zu, falls die hier nicht vertretenen Rst. vollständig in Münster votierten (s.
38
die Angaben in [Nr. 153 Anm. 34] ; abweichend von jener Sitzung votierten jetzt allerdings
39
Speyer, Weißenburg und Prüm in Osnabrück). Bei der Votenzählung ist zu berücksichtigen,
40
daß das FR-Direktorium Sachsen-Weimar, -Gotha und -Eisenach insgesamt nur zwei
41
Voten zuerkannte (s. [Nr. 145 Anm. 82] ) und daß Rst. , die in beiden Kongreßstädten vertreten
42
waren (z. B. Österreich), nur einmal gezählt wurden.
. Die Kayserlichen völcker seyen ebenso stark, wo nicht ster-

[p. 196] [scan. 286]


1
cker, als die Schwedischen.

19
1–3 Man – todtschießen] Österreich A IV (XLIV): Dan wie khan man den Schwedischen
20
geben und diesen nichts, daß sie nit ufs höchst offendirt werden solten, mit einer offen-
21
sion, die alle andere übertriefft und biß in das innerste eintringen thuet, dem höchsten
22
und niederisten soldaten, indem solche gehet immediate auf aller soldaten maximam,
23
scilicet honoris et lucri, daß sie sollen vor nichts gehalten werden und dem feindt alles
24
geben laßen. Die ehr macht, daß der officir, wan er auch geldt und gueths viel hatt, in
25
den toth gehet, inn sturmb und schlachten, damit er nit ehrverletzliche nachredt hören
26
müeße; der gemeine knecht umbs gewinß willen, leidet alles auch, waß der natur schier
27
unerträglich ist.
Man müste sie nicht offendiren, noch ihnen
2
ihre maximam nehmen. Sie dienten umb ehre undt gelt und ließen sich
3
drüber todtschießen. Nehme man sie nicht in acht, würden sie disioustirt,
4
daraus nichts anders als conspiration und folgend maitenation

34
Sehr wahrscheinlich eine verballhornte Ableitung von meutenieren mit der Bedeutung
35
Aufruhr erregen (Soldatensprache), dazu die deutsche Wortbildung Meuterei ( Grimm
36
XII, 2164f. s. v. meutenieren ).
[!] folgen
5
könne. Sie würden alsdan die waffen nicht niederlegen, die stende aber in
6
gefahr ihres lebens und ehre sein. Sobald das quantum richtig, würden es
7
die Schweden erfahren, dadurch einen muth bekommen und ihnen sol-
8
ches anstat newer werbungen sein

37
Gemeint ist: die schwed. Armee werde, wenn sie die Höhe der Militärsatisfaktion erführe,
38
Mut schöpfen wie bei einer Verstärkung durch Truppenwerbungen.
. Es sey offenbar, daß die Schweden
9
wieder den kayser und die catholischen gestritten, denen evangelischen
10
zum besten. Was würden die Kayserlichen völker anders sagen können
11
als „o, ihr undanckbaren catholischen“.

28
11–13 Der – begehrten] Österreich A IV (XLIV): und [die reichsvölckher] dörfften ihren
29
affectum wohl in odium verkheren und fürsten und herren ständt ahn ihren persohnen,
30
auch landt und leüthen, in größere gefahr gerathen, alß sie yemahls gewesen. Also ist nit
31
allein quaestio „quomodo“ et executionis voller wichtigkeit zu deß Reichs versicherung
32
vor allem zu stabiliren, sondern eß ist quaestio quanti hingegen nit weniger voller gefahr,
33
in ihrer praecipitanz zue des Reichs undergang.
Der resolution des quanti sey
12
des Reichs höchster untergang unterworffenn, und wann es solte gehen,
13
wie die Schweden begehrten. Sed quid remedii? Respondetur, man müße
14
ihnen ohne scheu per deputatos andeuten oder durch die herren, die mit
15
ihnen redeten

39
Damit sind wahrscheinlich jene Ges. gemeint, die auch auf informeller Ebene Kontakte
40
zu den Schweden pflegten und von diesen zu Stellungnahmen aufgefordert wurden. Dazu
41
gehörten Thumbshirn, Langenbeck und Lampadius.
, und ihnen ihre fehler zu gemüth führen, daß man darein
16
nicht verwilligen könne zu untergang des Römischen Reichs. Die Kay-
17
serlichen und Bayerischen soldaten würden sagen: Seind wir dann nicht
18
redliche soldaten? Man müße unanimi voto zusammenhaltenn. Wolten die

[p. 197] [scan. 287]


1
Schwedischen noch zurückhalten in übrigen puncten und nochmals uff
2
das quantum dringenn, so der lezte stoß der Teutschen wolfarth, so erhelle
3
daraus, daß sie keinen frieden machen woltenn. Wohin sey die armada
4
angesehen, so aus Schweden komme

17
Erst am 26. Juli 1648 landeten 6000 Mann neu angeworbene schwed. Truppen bei Wolgast,
18
marschierten seit dem 11. August durch Pommern, Kurbrandenburg, Kursachsen und, in
19
Reaktion auf die Einnahme der Kleinseite Prags durch ein Korps der schwed. Armee, nach
20
Böhmen, wo sie am 4. Oktober 1648 vor Prag eintrafen. Sie standen unter dem Befehl
21
Pgf. Karl Gustavs von Zweibrücken zu Kleeberg, der am 2. Juni 1648 zum Generalissi-
22
mus der schwed. Truppen in Deutschland ernannt worden war. Spätestens am 13. April
23
1648 hatten zunächst noch unsichere Nachrichten über ein Kommando für den Pgf.en im
24
Zusammenhang mit dem bevorstehenden Sommerfeldzug den WFK erreicht ( APW III
25
C 3/2, 1081 Z. 7–12; Lorentzen, 139; Oschmann, 26; Höfer, 218f., 337). Zu Pgf. Karl
26
Gustav (1622–1660, als Karl X. Gustav 1654 VI 16 Kg. von Schweden) s. Olofsson;
27
Oschmann, 47ff.; Schwennicke I.1 T. 99, 101; Croxton / Tischer, 53f. Seine Mutter
28
Katharina (1584–1638) war eine Halbschwester Kg. Gustav Adolfs von Schweden, Kg.in
29
Christina also seine Cousine. Er galt 1648 noch als ihr wahrscheinlichster Ehekandidat;
30
doch hatte sie ihm privat bereits mitgeteilt, nicht heiraten zu wollen. Über seine Nachfolge
31
als Kg. von Schweden gab es noch keine verbindlichen Abmachungen.
? Wohin ziele, das Beerenclau

32
Biörenklou, zuvor schwed. Legationssekretär, war am 30. November 1647 zum schwed.
33
Residenten in Münster ernannt worden und übernahm von seinem Vorgänger Schering
34
Rosenhane, der zum schwed. Residenten in Frk. avancierte, die Aufgabe, den Kontakt
35
zwischen den Franzosen in Münster und der schwed. Delegation in Osnabrück herzustel-
36
len und die ksl.-frz. Verhandlungen zu beobachten. Biörenklou war gerade von einem
37
mehrwöchigen Aufenthalt in Stockholm zurückgekehrt, wo er der Kg.in Bericht erstattet
38
hatte ( APW II C 4/1 Nr. 65, 66, 115; 4/2 Nr. 246; Croxton / Tischer, 29f., 256f.).
erst
5
zum residenten naher Münster destinirt? Was habe es vor ein ansehen, daß
6
graff Oxenstirn wolle nach Wißmar reisenn

39
Oxenstierna wollte dort seine aus Schweden anreisende Braut, Gf.in Margareta Brahe,
40
empfangen; die Hochzeit fand am 30. August 1648 in Wismar statt ( APW II C 4/1 Nr. 186;
41
4/2 Nr. 257, 262, 340, 348). Zu Margareta Brahe (1603–1669, Witwe des Reichsrats Fhr.
42
Bengt Bengtsson Oxenstierna, gest. 1643) s. SMK I, 436; Europäische Stammtafeln NF
43
VIII T. 157a; Croxton / Tischer, 217.
? Ihre Kayserliche majestät
7
wolle wißen, woran sie sey. Halte dafür, das Reich solle zusammensezen,
8
ein vertrauen in dieser quaestion erzeigen und sich nicht einlaßen. Umb
9
Gottes willen solle man doch bey der meynung bleibenn, und werde sich’s
10
beßer in acht tagen mit ihnen hernach anschicken. Verwürffen sie es, seyen
11
sie keine freunde mehr. Wann ein helffer zu mächtig wordenn wie iezo
12
die Schweden, so habe man kein exempel, daß er sich in güte verglichen.
13
Derowegen beßer ehrlich sterbenn.

14
Pfalz-Neuburg. Praevia gratiarum actione pro relatione vernehme er,
15
daß die koniglich Schwedischen sich nicht wolten super „quomodo“ her-
16
auslaßen, biß das quantum richtig; dahero izo in proposition bracht, ob

[p. 198] [scan. 288]


1
und mit was bescheidenheit de quanto zu reden. Er müste seine am 6.,
2
9. und 11. huius st. n. geführte vota repetiren

33
S. die Voten Pfalz-Neuburgs vom 6. und 9. Mai 1648 in Nr. 145 und 147. Schon am
34
11. Mai hatte Caspars das Pfalz-Neuburger Votum bis zum Eintreffen einer Instruktion
35
Pgf. Wolfgang Wilhelms vorbehalten und angekündigt, dann ein schriftliches Votum zur
36
Militärsatisfaktion vorlegen zu wollen (s. Nr. 148 bei Anm. 19).
und instruction erwarten,
3
weil er keinen befehlich, noch zur zeit weiter zu gehen. Ex praesumpta
4
voluntate seiner fürstlichen durchlaucht, iedoch citra consensum, könne
5
er wol dahin votiren, es sey der sicherste weg, dadurch den stenden geholf-
6
fen, wan man sich in quanto nicht herauslaße, ehe man gewißert, wie und
7
wem die zahlung zu reichen. Aus dem löblichen Österreichischen voto
8
erscheine wie auch aus dem Bayerischen, daß die quaestio „cui“ noch
9
ungewiß und ihre Kayserliche majestät mit anweisung des Österreichi-
10
schen creises und seine churfürstliche durchlaucht zu Bayern mit dem
11
Bayerischen creiß allein nicht wolten zufrieden sein. Ehe und bevor nun
12
darin eine eine gewißheit, könne man sich mit keinem quanto herauslaßen,
13
sintemal sonst uf die stende eine untregliche last fallen werde.

14
Neben dem seyen in den vorigen deliberationibus wolerwogene rationes
15
ins mittel kommen und angeführt, warumb man sich bey noch so bewanten
16
sachen de quanto nicht herauszulaßen, sogar daß ezliche dafürgehalten,
17
es sey contra naturam negotii, daß man verwillige und wiße nicht einmal,
18
wen man uf den halß bekomme und wan die obligatio dandi angehen solte;
19
man werde in einen newen krieg dadurch gelangen

37
Soweit die Protokolle erkennen lassen, ist im FRO so nicht argumentiert worden. Zuletzt
38
hatte der FRO auf Veranlassung des Kurmainzer Reichsdirektoriums innerhalb der Re-
39
und Correlation am 19. Mai 1648 darüber beraten, ob die Rst. einen Beschluß über die
40
Höhe der schwed. Militärsatisfaktion fassen sollten (s. Nr. 154).
. Daß er also quoad
20
ordinem am nüzligsten halte, es sey bey vorigen concluso zu bestehen und
21
denen königlich Schwedischen wol zu remonstriren, man werde sich super
22
quanto nicht ercleren, biß man in quaestione „quomodo“ sicherheit.

23
Bamberg. Es were gutermaßen bekant, aus was erheblichen ursachen
24
räthlich gehalten worden, es müße die quaestio „quomodo“ vorhero erle-
25
diget werden, ehe man zum quanto schreite. Ob nun uf der koniglich
26
Schwedischen instendiges und wiederholtes begehren, sich super quanto
27
herauszulaßen, stelle er der nachsietzenden hochvernünfftigen gedancken
28
anheim. Man habe uff reichtägen und sonst befunden, daß, wan mit
29
gewißen conditionibus etwas verwilliget, die offert zwar acceptirt, aber
30
die conditiones nicht attendirt worden. Es werde sich wol vorzusehen
31
sein, weil man nicht wiße, ob die cron Schweden die soldatesq wolle als-
32
bald conclusa pace abdancken oder post ratificationem pacis. Man habe

[p. 199] [scan. 289]


1
die königlich Schwedischen ersucht, sie möchten ein blanquet zur even-
2
tualratification von ihrer königin herbeyschaffen, aber von herrn graff
3
Oxenstirn zur antwort erhalten, solches werde schwerlich am königlichen
4
hoffe zu erlangen sein

29
Oxenstierna hatte dies am 20. Mai 1648 den Deputierten gesagt (s. Anm. 4).
. Wan man nun nicht gesichert, daß die abdanckung
5
alsbald geschehen solle, könne man auch so viel nicht willigen und nicht
6
wißen, was noch der soldat consumiren oder übriglaßen werde. Wolle
7
doch der herren nachsiezenden meynung vernehmen, derer ezliche viel-
8
leicht mehrere nachricht von denen königlich Schwedischen haben und
9
geben könten

30
Gemeint sind die Ges. Braunschweig-Lüneburgs, die vor der Sitzung bei den Schweden
31
gewesen waren (s. Anm. 7).
.

10
Sachsen-Altenburg. Man möchte wünschen, daß die quaestio nicht
11
[habe] dürffen proponirt werden; den die ursachen, warum man in den
12
reichscollegiis darauf gegangen, das das membrum quaestionis de „quo-
13
modo“ nebens dem puncto executionis vor allen dingen richtig sein mü-
14
sten, annoch militirten, und ohnnötig, dieselbe weitlaufftig anhero zu wie-
15
derholen, zu geschweigen, das bedencklich, von einem solchen einmütigen
16
schluß so bald abzuspringen und es das ansehen gewinnen möchte, ob
17
müße man zu allen anmuthen ia und amen sagen, aber in betrachtung
18
ander circumstantien scheine, wir würden uns dieser quaestion de quanto
19
nicht können entbrechen. Man hette wol bey unserm concluso können
20
bestehen und vieleicht die königlich Schwedischen bewegen, wann nicht
21
dieselben aus unsern mittel nachricht erlanget, daß etzliche instruirt und
22
prompti, de quanto zu reden

32
Thumbshirn meinte damit vor allem Raigersperger (s. übernächste Anm.). Zu denen, die
33
bereit waren, über die Höhe der Militärsatisfaktion zu verhandeln, gehörten Bayern,
34
Brandenburg-Kulmbach und -Ansbach sowie Pommern-Stettin und -Wolgast (s. unten).
.

23
Gestrieges tages habe herr graff Oxenstirn uns

35
Thumbshirn und Carpzov. – Oxenstierna hatte Lamberg am 21. Mai 1648 mitteilen las-
36
sen, daß er von den Rst. n die Vorschlaege und einen Textvorschlag für den Exekutionsart.
37
(s. Anm. 3) erhalten habe. Auf seine Frage, ob die Ksl. mit ihnen darüber verhandeln
38
würden, ließ Lamberg antworten, sie, die Ksl., verlangten zunächst eine Stellungnahme
39
zum KEIPO8 1648 V 11 (s. Anm. 4). Oxenstierna ließ das, wie im Protokoll referiert, dem Kurmain-
40
zer Reichsdirektorium mit der Bitte anzeigen, die Rst. zur Benennung des Quantums zu
41
bewegen ( APW III C 2/2 1071f. Z. 34–40, 1–14).
zu sich erfordern laßen
24
und referirt, daß er von denen herren Kayserlichen laßen vernehmen, ob
25
sie die conferenzien in anwesenheit der stende wolten reassumiren, aber
26
zur antwort erhalten, sie könten, biß solange alle andere sachen, so in das
27
friedenswerck einlieffen, richtig, de satisfactione militiae nicht tractiren,
28
worauf seine excellenz dem Churmainzischen reichsdirectorio notificirt,

[p. 200] [scan. 290]


1
sie, die Schwedischen, könten sich super quaestione de „quomodo“ nicht
2
einlaßen, biß das quantum zur richtigkeit gebracht. Und habe seine excel-
3
lenz gegen uns gnugsam an tag geben, daß sie nachricht, wie sie dan einen
4
genennet (scilicet den Churmainzischen canzler

32
Raigersperger.
), der ihr laßen zuent-
5
bieten, er sey allezeit der meynung gewesen, daß de quanto zu reden. Weil
6
man nun in zween hauffen reite, würden es die königlich Schwedischen
7
wißen, wir durch repugnanz die zeit vergeblich verliehren und die ein
8
anders behaupten, odium und invidiam uf sich laden und die nachrede,
9
alß wan sie das friedenswerck ufhielten. Undt also werde wol de quanto
10
zue reden sein und, wie in proposition gebracht, zu bedencken, quibus
11
conditionibus.

12
Diesesorts halte man dafür, die conditiones, so man bedinge, müsten con-
13
ditiones sine quibus non sein; dann wan dasienige solte eine obligation
14
nach sich ziehen, der friede folge oder folge nicht, so werde sich’s nicht
15
thun laßen. Bey herrn grafen Oxenstirn sey soviel zu vernehmen gewe-
16
sen, sie würden de conditionibus wol zugleich tractiren. De quanto ipso
17
et ipsis conditionibus wolle man sich alßden vernehmen laßen, wann vor-
18
sietzende solches beliebet und sie sich darin erclert. Dieses sey allein iezo
19
zu erinnern, daß die herren Kayserlichen gesandten, alß man ihnen iüngst
20
den verfasten punctum executionis überliefert

33
Am 20. Mai 1648; zum Bericht darüber s. Anm. 4.
, denselben ad referen-
21
dum genommen und gesagt, sie könten ihrer Kayserlichen majestät nicht
22
vorgreiffen. Dieses sey betrübt zu vernehmen, weil darauß zu ersehen,
23
daß sie, die Kayserlichen, nicht ohne relation an ihre Kayserliche majestät
24
nicht könten schließen und die vorschläge nur ad referendum also nehmen.
25
Ob nun dem Römischen Reich und vaterlande mit solcher weitlauftigkeit
26
geholffen und daßelbe uf solche maße aus dem verzehrenden kriegesfeuer
27
geschwinde rettung erlange, gebe man zu ermeßen. Bey abhandlung des
28
religionfrieden anno 1555 were bald anfangs erinnert worden, jeder solle
29
sich mit gnugsamer vollmacht gefast halten, damit es nicht uf einen verzug
30
ausschlahe

34
Zu Beginn des Augsburger RT hatte Kg. Ferdinand die Ges. am 5. Februar 1555 im
35
Anschluß an die Verlesung der Proposition zu zügiger Beratung ermahnen lassen und die
36
Erwartung ausgesprochen, daß sie mit den erforderlichen Vollmachten versehen seien, s.
37
das Protokoll des ksl. RT -Kommissars Dr. iur. utr. Felix Hornung ( Lutz / Kohler, 31–162,
38
hier 47; zu Hornung [geb. zwischen 1515 und 1520, 1553 ksl. Hofrat, seit Oktober 1555
39
Präsident des Provinzialrats für das Hgt. Luxemburg und die Gft. Chiny, gest. nach 1562]
40
s. ebenda, 5–12; zur Proposition vom 5. Februar 1555 s. Kohler, 240.
, welches dann auch bey diesen tractaten in acht zu nehmen.
31
Wann nun von einem remedio zu deliberiren, gebe man zu bedencken,

[p. 201] [scan. 291]


1
ob nicht die herren Kayserlichen gesandten per deputatos zu erinnern,
2
sie möchten ihre Kayserliche majestät umb vollkommene instruction und
3
befehlich anlangen, oder aber ob nicht im nahmen der stende gesandt-
4
schafften an ihre Kayserliche majestät selbst zu schreiben.

5
Worms. (Per Würzburg:) Man könne nicht wißen, was die königlich
6
Schwedischen zu solcher resolution bewogen; dann wan man sich erin-
7
nere der rationum, so iüngst angeführt

30
Das muß sich auf die Deputation vom 20. Mai 1648 beziehen (s. Anm. 4). – Worms wurde
31
offensichtlich nicht nur hier, sondern immer durch Vorburg vertreten, der auch Kurmainzer
32
GR war und in Stellvertretung Raigerspergers für Worms votierte (s. [Nr. 145 Anm. 83] ).
, so sey nicht zu zweifeln, sie
8
würden denen königlich Schwedischen seyn zu gemüth gangen und die-
9
selben befunden haben, wie sich’s nicht schicke, ein quantum zu benennen,
10
ehe das „quomodo“ richtig. Weil sie solches aber aus der acht gelaßen, sey
11
zu ermeßen, es müße aus verleitung anderer geschehen sein. Nichtsdesto-
12
weniger wolle uns nicht gebühren, von dergleichen wichtigen ursachen
13
auszusetzenn.

14
[1.] Von Bamberg were meldung geschehen, daß man vor allen dingen
15
wißen müße, wan die abdanckung der kriegsvölcker geschehen solle, wel-
16
ches nötig, sintemal verlaute, daß die cron Schweden ratificata pace erst
17
die abdanckung wolle vor sich laßenn gehen

33
Oxenstierna hatte das am Vortag Thumbshirn und Carpzov gesagt (s. das Votum Sachsen-
34
Coburgs, S. 202 Z. 31ff.).
. Nun seyen drey monat
18
zu einbringung der ratification bestimmet

35
So gemäß dem ksl. Textvorschlag für Art. XVI und XVII IPO (über die Sicherung und
36
den Vollzug des Friedens), praes. dem CE 1647 XII 16/26 (s. [Nr. 151 Anm. 39] ).
, und könte sich leicht geben,
19
daß aus ein und ander ursach der terminus prorogirt werde, und müße
20
man dahero ia wißen, was es mit der soldatesq, so nicht abgedancket, vor
21
eine gelegenheit haben solle, ob die verpflegung von dem quanto abzu-
22
ziehen oder was es vor eine meynung. Der soldat werde sich mit der kost
23
nicht wollen contentiren laßen, sondern auch geld begehren. Was werde
24
dises austragen? Es würde nicht nur ein quantum, sondern unterschiedene
25
quanta werden. Könne sich also hierin nicht herauslaßenn.

26
2. Von Altenburg sey angeführt, daß die herren Kayserlichen den punctum
27
executionis ad referendum genommen. Nun sey aber bekant, daß dieser
28
punct mit den militienpunct zugleich gehen müße, ia eher seine richtig-
29
keit erlangen

37
Im conclusum der Rst. in Osnabrück von 1648 V 2/12 wurde in Punkt [1] gesagt, daß die
38
Exekution des Friedens und die Militärsatisfaktion kombiniert und gleichzeitig behandelt
39
werden müßten (s. Nr. 149, Ende des Protokolls).
, welches nicht sein könne, ehe man wiße, was darzu gesagt

[p. 202] [scan. 292]


1
werde, man müste sich den resolviren, daß man uneracht des puncti exe-
2
cutionis sich den militienpunct richtigzumachen verstehen wolle.

3
3. Nachdem sich unterschiedene competitores angeben und sowol a parte
4
Osterreich als auch Bayern angeführt worden, daß sich ihre Kayserli-
5
che majestät mit den assignirten Osterreichischen und seine churfürstliche
6
durchlaucht mit dem Bayerischen creiß nicht könte contentiren laßen, son-
7
dern seine durchlaucht noch des Fränckischen und Schwäbischen creißes
8
gewertig sein wolle, so könne er sich super quanto pro militia Suecica
9
nicht heraußlaßen, biß diese quaestio richtig, damit es nicht unmüglich
10
falle, so vielen armaden satisfaction zu geben, oder müße uff ein ander
11
mittel gedacht werden, dadurch etwas zu heben und die stende nicht mehr
12
zu graviren. So könne man auch die königlich Schwedischen wol erin-
13
nern, sie möchten mehr uf des Reichs conservation ihr absehenn richtenn
14
als uf privatpersonen sehenn und wegen eines nicht ein reichsconclusum
15
endern

35
Es muß Raigersperger gemeint sein (s. bei Anm. 27).
.

16
Sachsen-Coburg.

31
16 Wie Altenburg] Nach Österreich A IV (XLIV) fügte Carpzov hinzu, daß Oxenstierna
32
gesagt, daß man nit gedenckhen soll, daß die königin ante ratificationem die völckher
33
werde laßen abdanckhen; doch wollten sie, die schwedischen Gesandten, die Frist zwischen
34
Friedensschluß und Ratifikation etwan auf zwei monath reduzieren.
Wie Altenburg

36
Oxenstierna wird die in der Textvariante Z. 31–34 erwähnten Angaben am Vortag, dem
37
21. Mai, gemacht haben (s. Anm. 26).
.

17
Würzburg. Wie vorhin Wormß, so er dahin wolle erleutern, daß man
18
sich im Fränckischen creiß nicht könne ercleren noch sich super quanto
19
herauslaßen, biß daß dieienigen, so etwas mehrers an den Fränckischen
20
creiß dißfals praetendiren wolten

38
Anspielung auf Kurbayern (s. Anm. 10).
, sich deßen begeben und erclerten,
21
oder aber andere stände und creise die manutenenz versprechen, daß keine
22
armada sodann was mehrers solle zu praetendiren haben.

23
Sachsen-Weimar, -Gotha und -Eisenach. Praemissa gratiarum
24
actione pro relatione, was die beeden quaestiones betreffe, so in umbfrage
25
gestellet, ob und wieweit sich super quanto satisfactionis militiae Suedicae
26
vernehmen zu laßen, halte er dafür, die rationes militirten noch, so vor
27
diesem angeführet, daß die quaestion „quomodo“ vorhero müße richtig
28
seyn, ehe man de summa rede. Allein, weil die königlich Schwedischen
29
schwerlich davon zu bringen, wolle er auch mit Altenburg der meynung
30
sein, daß sich im end herauszulaßen, iedoch sub istis conditionibus, so in

[p. 203] [scan. 293]


1
quaestione, quomodo praestanda sit solutio, und in puncto executionis

27
Gemeint sind die Vorschlaege und der Textvorschlag für den Exekutionsart., praes. den
28
Schweden 1648 V 20 (s. Anm. 3).

2
enthalten und begriffen.

3
Conformire sich auch wegen abfertigung einer deputation an die herren
4
Kayserlichen, umb sie zu ersuchen, sie möchten bey ihrer Kaiserlichen
5
majestät vor sich eine solche volmacht an die hand bringen, damit nach
6
zustand der tractaten es keines rückfrags bedürffe und die zeit [damit]
7
verlohrengehe.

8
Speyer . Es sey bekant, was uf specialbefehl seiner churfürstlichen gnaden
9
zu Tryer als bischoffen zu Speyer er am 9. huius loco voti abgelegt

29
Scherer hatte am 9. Mai 1648 die Gründe dargelegt, warum Sötern sich hinsichtlich des
30
Beitrags zur Militärsatisfaktion als exemt betrachtete (s. das schriftlich vorgelegte Votum
31
Speyers in Nr. 147).
.
10
Darbey müße er es nochmahln bewenden laßen.

11
Brandenburg-Kulmbach und -Ansbach. (Per Würtenberg:) Der
12
Churbrandenburgische abgesandte herr Wesembek habe dieses vorzutra-
13
gen an ihn begehrt: Es könten nemblich ihre fürstlichen gnaden geschehen
14
laßen, de quanto zu reden, iedoch daß alsbaldt, wann solches geschehen, die
15
hostilitates zwieschen den armaden cessirten und die abdanckung erfolge.

16
Basel. Repetire das neulich abgelegte votum

32
Basel hatte am 9. Mai 1648 nur vorbehaltlich seiner Rechte an der Gft. Pfirt/Ferrette
33
der „Meinung“ zugestimmt, daß alle Rst. zur Militärsatisfaktion beitragen müßten, und
34
gleichzeitig seine Bereitschaft signalisiert, über deren Höhe zu sprechen und dann über
35
das „quomodo“ (s. in Nr. 147 das Votum Basels und dazu das Würzburger Votum, auf
36
das Basel sich berief; ebenda, Anm. 52 zu den Rechten des Hst.s an der Gft.). Schon am
37
11. und 14. Mai hatte Basel den Vorbehalt wegen Pfirt/Ferrette wiederholt (s. Nr. 148 bei
38
Anm. 31 [hier brachte Vorburg das Baseler Anliegen im Wormser Votum vor] und Nr. 151
39
bei Anm. 36).
, dann es könten seine fürst-
17
liche gnaden sich zu nichtssbekennen, biß ihro wegen der graffschafft
18
Pfirdt satisfaction und abhelffung des gravaminis wiederfahren.

19
Braunschweig-Celle. Das werck sey so schwer und so vielen difficul-
20
teten unterworffen, daß er zu wünschen, es möchten die nachsiezenden
21
sich herausgelaßen haben und er zulezt votiren. Finde keine rationes, die
22
ihn movirten, ein ander votum abzulegen als iüngst

40
Wie Anm. 7.
, als allein, daß die
23
königlich Schwedischen es nicht anders haben wolten. Wünsche, daß sich
24
ihre excellenzen zu einen andern bewegen ließen, aber herr graff Oxenstirn
25
habe ihn noch diesen vormittag gesaget, sie könten de „quomodo“ nicht
26
reden, biß das quantum richtig. Im Bambergischen und Würzburgischen

[p. 204] [scan. 294]


1
voto sey vernünfftig angeführt, man sehe nicht, wie wol de quanto zu
2
reden, biß man wegen der abdanckung der völcker richtig. Solte nun der
3
churfürstenrath und städterath schließen, daß de quanto zu reden, halte er
4
iedoch dafür, daß vorhero zu wißen, wie es wegen licentirung der völcker
5
solle gehalten werden.

6
Habe mögen wünschen, daß gestern angesaget worden, was heute sollen
7
proponirt und deliberirt werden. Bitte, wan dergleichen schwere dinge vor-
8
gehen, vorhero materiam deliberandam zue notificiren, damit man parat
9
erscheine. Wolle nicht conclusive votiren, könne sich auch nicht anders
10
ercleren, alß daß man müße vorhero wißen, welchergestalt die abdanckung
11
solle vor sich gehen.

12
Daß denen herren Kayserlichen zugeredet werde, damit sie ihre Kayserli-
13
che majestät zu völliger instruction vermöchten, conformire er sich.

14
Fulda. Repetire seine vor diesem in puncto satisfactionis militiae geführte
15
vota

35
S. die Voten Fuldas vom 9., 11., 14., 16. Mai 1648 (s. Nr. 147, 148, 151, 153; in Nr. 151 und
36
153 s. auch die Voten Bambergs, auf die sich Fulda berief). Am 9. und 11. Mai hatte Fulda
37
ausdrücklich gebeten, man möge es nicht zur Satisfaktion Hessen-Kassels heranziehen oder
38
wenigstens seinen Beitrag von jenem zur schwed. Satisfaktion abziehen.
wie auch daß Braunschweig Zellische votum soweit, daß das reichs-
16
directorium möchte die materias deliberandas der stende gesandschafften
17
notificiren.

18

32
204,18–205,9 Braunschweig-Grubenhagen – versehen] In Österreich A IV (XLIV)
33
folgt: Weißenburg und Prüm . Nichts. Laut Bamberg A V lautete das Votum: Wie
34
Speyer.
Braunschweig-Grubenhagen. Das churfürstliche, fürstliche und
19
städtische collegium sey einig gewesen, das „quomodo“ müße erst rich-
20
tigwerden

39
Wie Anm. 5.
. Man habe die königlich Schwedischen zu ersuchen, wann
21
dergleichen ihnen vorkommen, möchten sie sich nicht verleiten laßenn.
22
Der aber ihn[en] occasion darzu geben, habe es zu verantworten. Bitte,
23
man wolle, wann etwas geschloßenn, es dabey laßenn und nicht alle tage
24
endern.

25
Möchte auch wünschen, daß das reichsdirectorium vorhero notificire, quid
26
deliberandum. Wolle sich finaliter nicht herauslaßen, sondern halte dafür,
27
wan wir den scopum und finem in puncto executionis erlanget, könne
28
confidenter wol de quanto geredet werden undt die quaestio „quomodo“,
29
der articulus executionis und das quantum dergestalt coniungirt werden,
30
daß man sage, istis conditionibus wolle man de quanto reden, und daß
31
die königlich Schwedischen sich vorhero zu ercleren, wie es mit abdan-

[p. 205] [scan. 295]


1
ckung der soldaten solle gehalten werden. Stelle es nur zu nachdencken als
2
seine meynung, solte man aber den finem und executionem nicht erhalten,
3
nemblich den frieden, und zerrüttung erfolgen, so könne man sich auch
4
darzu nicht verstehen. A parte Österreich sey vor diesem statlich aus-
5
geführt worden, daß man kein[em] theil etwas schuldig

28
Österreich hatte am 6. Mai 1648 ausgeführt, daß gegenüber Schweden keine Verpflichtung
29
zur Militärsatisfaktion bestehe (s. Nr. 145 bei Anm. 34).
. Daß die herren
6
Kayserlichen gesandten sich entschuldiget, sie weren nicht mit plenipo-
7
tenz versehen, habe ein selzam ansehen. Was weren es vor plenipotentiarii,
8
die keine plenipotenz hetten! Derohalben sie mit gebührender observanz
9
zu ersuchen, daß sie sich darmit versehen

30
Das Votum Prüms (s. S. 204 Z. 33) ist gemäß dem herkömmlichen Wechsel zwischen Geist-
31
licher und Weltlicher Fürstenbank beim Votieren hinter Braunschweig-Wolfenbüttel ein-
32
zuordnen.
.

10
Braunschweig-Wolfenbüttel. Bitte auch, vorhero zu notificiren,
11
worüber man consultiren solle. Was vor beschwerligkeit es nach sich trage,
12
wen man de quanto eher zu reden als de „quomodo“, sey von vorsietzen-
13
den angeführt. Dieweil aber doch die königlich Schwedischen davon abzu-
14
stehen nicht gesonnen, were er mit vorstimmenden der meynung, daß uf
15
gewiße maas de quanto zu reden, ingleichen, daß die herren Kayserlichen
16
zu ersuchen, bey ihrer Kayserlichen majestät umb gnugsame vollmacht zu
17
schließen anzuhalten.

18
Braunschweig-Calenberg. Wie vorhin in Grubenhagischem voto.

19
Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow. Praemissagratiarumactio-
20
ne, daß die herrn deputirten sich bemühen laßen, und vor erstatte relation.
21
Es sey ihm leid, daß er seine protestation und reservation wiederholen
22
müße, man werde aber doch als verstendige leuthe ihn nicht verdencken,
23
daß er krafft tragenden befehligs vorigem voto inhaeriren müße

33
Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow hatten sich am 9. Mai 1648 vorbehalten, erst dann
34
zur Frage, wer zur Militärsatisfaktion beitragen müsse, Stellung zu nehmen, wenn die Ver-
35
handlungen über die Entschädigung für ihren Beitrag zur schwed. Territorialsatisfaktion
36
zu ihrer Zufriedenheit abgeschlossen seien (s. Nr. 147 bei Anm. 65). Am 11. Mai protestierte
37
Mecklenburg für den Fall, daß in den ksl.-schwed. Verhandlungen über die Lizenten an
38
der Ostsee etwas zu seinem Nachteil beschlossen werde (s. Nr. 148 bei Anm. 46).
. Daß
24
die Kayserlichen herren plenipotentiarii mit gebührender bescheidenheit
25
wegen einschaffung gnugsamer instruction zu ersuchen, sey höchst nötig.

26
Pommern-Stettin und -Wolgast. Wie Brandenburg Culmbach und
27
Onolzbach, mit ferner reservation.

[p. 206] [scan. 296]


1
Württemberg. Cum gratiarum actione pro relatione möchte er wün-
2
schen, daß es könne bleiben bey dem, was dißfals und in hac mate-
3
ria die reichsconclusa mit sich gebracht. Libertas voti werde gleichsam
4
denen abgeschnitten, welche den soldaten im lande

31
Die im Hgt. Württemberg stehenden frz. und schwed. Truppen (s. [Nr. 151 Anm. 30] und 44)
32
waren am 11. Mai aufgebrochen. Am 17. Mai kam es zwischen den vereinigten Streitkräften
33
und dem zurückgehenden ksl.-bay. Heer bei Zusmarshausen (östlich von Augsburg) zu
34
verschiedenen Gefechten, die den Allierten den Weg nach Bayern öffneten ( Höfer, 180–
35
192; Guthrie, 243ff.).
. Ob de quanto zu
5
reden? Darin sey er mit Braunschweig soweit einig, daß die übrigen punc-
6
ten müsten pari passu gehen, dasienige, was in quaestione „quomodo“
7
bedacht, als eine conditio zu sezen und zu bedencken, was etwa mehr
8
zu conditioniren. Habe insonderheit zu pitten, es möchte gesezt werden,
9
daß seine fürstliche gnaden durch assignation nicht mit doppelter last zu
10
belegenn.

11
Daß die herren Kayserlichen zu ersuchen, wie vorsiezende. Solte gut-
12
befunden werden, daß auch an ihre Kayserliche majestät selbst deswegen
13
zu schreiben, werde er sich nicht absondern.

14
Repetire solches auch wegen Pfalz-Veldenz convenienti loco et ordine.

15
Hessen-Darmstadt. Praevia gratiarum actione pro relatione, müße er
16
sich, was die in umbfrage gestelte quaestionem betrifft, nach fürstlichem
17
befehlich denen maioribus conformiren.

18
Baden-Durlach. Cum gratiarum actione könne er sich ratione quanti
19
nicht ercleren, biß 1. die quaestio „quomodo“ erörtert und 2. im fall, [daß
20
dies geschehe], auch seiner fürstlichen gnaden die restitutio an land und
21
leuthen wiederfahre

36
Mgf. Friedrich V. von Baden-Durlach hatte noch nicht seine Zustimmung zu dem Text-
37
vorschlag De causa Badensi von 1648 IV 20 gegeben, der die baden-durlachischen Resti-
38
tutionsforderungen nicht vollständig erfüllte (s. [Nr. 145 Anm. 96] ).
. Solte es dahin gebracht werden, daß das „quo-
22
modo“ et quantum zu coniungiren und pari passu zu erledigen, könne er
23
sich conformiren, wie auch, daß die herren Kayserlichen wegen völliger
24
instruction zu erinnern und, wan es die maiora geben, deswegen an ihre
25
Kayserliche majestät selbst zu schreiben.

26
Baden-Baden. Wie Osterreich und Bayern.

27
Sachsen-Lauenburg. Per und wie Würtenberg.

28
Anhalt. (Per Weymar:) Wie Altenburg und selbiges votum.

29
Henneberg. Man wolle das Altenburgische votum wiederholet haben,
30
welches dahin gangen, daß die quaestio „quomodo“ et de quanto zue

[p. 207] [scan. 297]


1
coniungiren und dasienige, was in „quomodo“ und puncto executionis
2
gesezet, zu conditioniren. Wen man von denn königlich Schwedischen
3
könte den grund erfahren wegen abdanckung der völcker, were es sehr
4
gut, denn ob sie sich schon in privatdiscursen vernehmen ließen, solches
5
solle geschehen nach ausgewechßelten ratificationibus, so werde es doch
6
mehrern grund haben, wan sie es publico nomine anzeigten.

7
Das materia deliberanda vorhero zu intimiren, sey billich und üblich.
8
A parte directorii werde es vieleicht auch wol geschehen sein, man habe
9
aber die nachricht, daß die herren churfürstlichen sich heute erst deßelben
10
verglichen.

11
Man pitte [um] communication des von Münster angelangeten schrei-
12
bens

30
Wahrscheinlich ist die „Meinung“ des FRM von 1648 V 18 gemeint sowie die vota oder
31
meinungen des SRM, die Goll in dieser Sitzung erwähnte (s. bei Anm. 13). Beide „Mei-
32
nungen“ wurden am 23. Mai 1648 durch das Kurmainzer Reichsdirektorium diktiert (s.
33
[Nr. 146 Anm. 27] und 28). Damit wurde wahrscheinlich Thumbshirns Antrag auf Kommu-
34
nikation Rechnung getragen, wobei zu beachten ist, daß Thumbshirn hier offensichtlich
35
im Namen des CE sprach. Vielleicht lag den „Meinungen“ ein Begleitschreiben bei, das
36
kurz gewesen sein wird und jedenfalls nicht diktiert wurde. Ein anderer möglicher Bezug
37
für Thumbshirns Bitte um Kommunikation ist ein Schreiben Wartenbergs und weiterer
38
kath. Ges. in Münster an die Kurmainzer Ges. in Osnabrück von 1648 V 20. Es enthält
39
Beschwerden über die rst. Beratungen in Osnabrück (s. [Nr. 166 Anm. 6] ).
, nicht zu dem ende, daß davon zu deliberiren, sondern allein zur
13
nachricht.

14
Wetterauer Grafen.

29
14 ad maiora] Es folgt ein Hinweis auf das nachträglich beigelegte conclusum.
ad

15
Salzburgisches Direktorium. Fürstliches conclusum vom 12./22.
16
Maii 1648:

17
Demnach die königlich Schwedischen herren plenipotentiarii auf die ihnen
18
per deputatos uberreichte der stände vorschläg circa quaestionem „quo-
19
modo“ des puncti satisfactionis militiae und den aufsatz executionis pacis
20
ihre hauptsachliche erklärung dahin gestellet, daß vor erledigung des quanti
21
sie sich uber dem „quomodo“ in nichts einlaßen könten, alß ist folgents an
22
obgesetztem dato in hochlöblichem fürstenrath auff die zur consultation
23
gestellte frag, ob und mit was vor bescheidenheit das besagte quantum
24
anzugreiffen, per maiora, iedoch nur praeparatorie und mit vorbehalt, die
25
weitere notturfft dabey haben zu erinnern, dahin geschloßen worden, daß
26
man beide quaestiones, „quomodo“ und des quanti sambt dem puncto
27
executionis pacis, zu cumuliren, das „quomodo“ und die dabey bedingte
28
vorschläge, nicht weniger vorgemelter[!] auffsatz in puncto executionis,

[p. 208] [scan. 298]


1
pro conditionibus sine quibus non zu setzen, darauff beede quaestiones
2
sambt deme anklebendem executionspunct in die handlung zu bringen,
3
vorhero aber sich bey den herren Schwedischen wegen abdanckung dero
4
völcker und daß solche gleich post conclusam pacem zu wercke gerichtet
5
werde, eines gewißen zu versichern, auch in quaestione „cui“ deme noch-
6
maln zu insistiren, daß zufolg der vorhin

16
S. das conclusum von 1648 V 2/12, Punkt 2 (Text in Nr. 149, Ende des Protokolls).
in denen reichsräthen bedingten
7
verwahrung die stände eines oder des andern creyses mit keinem doppel-
8
ten oder größerem last als andere reichsstend occasione der Kayserlichen,
9
königlich Schwedischen oder Churbayerischen völcker quovis modo gra-
10
virt werden sollen, sonsten aber die herren Kayserlichen glimpflich zu
11
ersuchen hette, daß dieselbe ohne hinderbringung der ins mittel kommen-
12
den emergentien an ihr Kayserliche majestät in denen tractaten progrediren
13
oder, da es denselben uber verhoffen an gnugsamer plenipotenz ermangeln
14
solte, solche zu befürderung des hochstnöthigen friedenwercks unverlengt
15
einbringen wolten.

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