Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1646 XII 1
1646 XII 1
Samstag
Sambstags, 1. Decembris, nachmittag umb 3 uhr
haben Ihr Excellentz die protestierende vor sich erfordert und in beysein
herrn grafens von Nassau, auch mein, Volmars, inen die letstere verglei-
chungschrifft in puncto grauaminum nachfolgender gestalt einlifern lassen:
Der Römisch Kayserlichen Maiestät, unsers allergnedigsten herrns, zu
denen allhier und zu Oßnabrukh angestellten fridenstractaten verordneten
gevollmächtigte gesandten und plenipotentiarii hetten sich wol versehen, es
solten deß heyligen Römischen reichs chur-, fürsten und ständen Augspurgi-
scher confession beeder ortten anwesende deputati sich mit denen vom
12. Julii nechsthien an seiten der catholischen außgehendigten compositions-
vorschlägen vergnüegt, auch sich denselben ohne einige beschwernus be-
quembt haben. Nachdem aber bei derentwegen mit gegenwerttigen deputatis
zu zweyen underschiedlichen mahlen vorgangnen conferentiis vermerkht
worden, worinnen derselben fernere einwendungen bestüenden, so haben
wolermelte Kayserliche plenipotentiarii nit ermanglen wollen, der sachen
sowol an ihrem ferners nachzedenkhen als auch mit ettlichen vornemmen
catholischen ständen darvon zu communicirn, auch darauffhien nechst erse-
hung der eingelangten Kayserlichen instructionum und erwegung sowol der
natur und aigenschafft deß streittigen geschäffts selbst als dises ietzigen
betrüebten zustandts im Heiligen Römischen reich Teutscher nation eine
endtliche und schließliche declaration und vergleichungschrifft verfaßt und
denn herrn deputirten hiemit zustellen wollen. Darauß sie dann clärlich er-
sehen und verspüren werden, daß die Römisch Kayserliche Maiestät, unser
allergnedigster herr, und an dero statt die anwesende Kayserliche plenipoten-
tiarii alle eüsseriste mittel und weeg zu ergreiffen begehren, wardurch sol-
chen langwührigen streittigkheiten möchte abgeholffen, die gemüetter unter
denn ständen versöhnet und mithien der friden auch mit denn außwerttigen
cronen desto schleiniger erhebt werden köndte, daß auch Ihr Kayserliche
Maiestät allein solchen respects willen in dise eüsseriste mittel gnedigst ein-
gewilligt , die sie auch anderwerts nit thuen köndten noch würden. Es
wollend demnach ermeldte Kayserliche gesandten sich gegen den herrn
Augspurgischen confessionsverwandten ungezweifelter hoffnung und gentz-
lichen versehen, sie werden solche auffgesetzte vergleichungsschrifft zu dank
annemmen, mit deroselben sich zu ruhe begeben und dise sach one einig
ferner nachsetzen, disputirn und einwenden damit zum beschluss kommen
lassen, sich auch versichert halten, daß diß einmal die letstere und schließ-
liche erclärung sei, darwider weder Ihr Kayserliche Maiestät noch die catho-
lischen sich uff einigerlei weiß noch weeg nit treiben lassen könden noch
werden. Dises alles aber wolten die Kayserlichen plenipotentiarii inen mit
disem außtruklichen beding vorgehalten und innbewilligt haben, daß es bei
diser vergleichung dergestalt und anderst nit sein verbleibens haben solle,
wann es dardurch auch mit übrigen bißher noch mit denn stendten be-
strittnen puncten (die Pfaltzische sachen darunder zu verstehen) zur richtig-
kheit kommen und der so hoch erwünschte friden erhalten werden könde,
und gar nit der meinung, daß die herrn protestierende dises vor ein richtige
einwilligung annemmen, hernach aber erst andere noch unverglichne sachen
weiters in disputat ziehen und den friden darmit lenger auffhalten wolten.
Dann wafern der frid hierauff nit erfolgen solte, so wurden auch Ihr Kayser-
liche Maiestät, chur-, fursten und stände catholischer religion an dise ietzige
bewilligung nit gebunden sein.
Die protestierende haben auff disen vortrag und empfangne schrifft kurtzlich
geantworttet: Sie bedankhten sich gegen denn herrn Kayserlichen gsandten,
daß sie der sachen so reifflich nachgedenkhen und mit auffsetzung einer
mehrern declarationschrifft ihre rüembliche müehwaltung erscheinen lassen
wollen. Pitten, sie wolten in solcher guetter intention noch ferner verharren
und diß angefangne werkh zu guettem ende bringen helffen. Wolten die
zugestellte schrifft ersehen, auch mit ihren mitreligionsgenossen zu Oßna-
brukh communicirn, vermuettlich auch ettlich auß ihrem mittel daselbsthien
verordnen, sonderlich weil anietzt auch der Salvius wider daselbsthien ver-
raißt wer und sich gebüeren wolt, offension zu vermeiden, daß sie von diser
sach ebenmässig beeden Schwedischen herrn plenipotentiariis auch nach-
richt ertheilen theten. Solchemnach würden sie sich ehist widerumb gegen
unß solchergestalt erclären, daß wir ihr friedliebend gmüett ebenmässig
wurden zu verspüeren haben. Zu befürderung der sachen aber petten sie,
dise schrifft durch unsere collegas auch zu Oßnabrukh denen daselbst noch
anwesenden evangelischen überantwortten ze lassen. Quod et promissum.
Die vergleichungschrifft
‚Endliche Erklärung‘ 1646 XI 30 (Druck: J. G. Meiern III S. 435ff ).
vide apud acta grauaminum sub hoc dato etc.
Eodem sambstags haben wir dise action auch unsern collegis nach Oßna-
brukh überschrieben mit andeüttung, dergleichen auch denen daselbst an-
wesenden protestierenden ze communicirn, deßgleichen, worauff in puncto
satisfactionis mit denn Schweden ze sehen [ 1549 ].
haben Ihr Excellentz die protestierende vor sich erfordert und in beysein
herrn grafens von Nassau, auch mein, Volmars, inen die letstere verglei-
chungschrifft in puncto grauaminum nachfolgender gestalt einlifern lassen:
Der Römisch Kayserlichen Maiestät, unsers allergnedigsten herrns, zu
denen allhier und zu Oßnabrukh angestellten fridenstractaten verordneten
gevollmächtigte gesandten und plenipotentiarii hetten sich wol versehen, es
solten deß heyligen Römischen reichs chur-, fürsten und ständen Augspurgi-
scher confession beeder ortten anwesende deputati sich mit denen vom
12. Julii nechsthien an seiten der catholischen außgehendigten compositions-
vorschlägen vergnüegt, auch sich denselben ohne einige beschwernus be-
quembt haben. Nachdem aber bei derentwegen mit gegenwerttigen deputatis
zu zweyen underschiedlichen mahlen vorgangnen conferentiis vermerkht
worden, worinnen derselben fernere einwendungen bestüenden, so haben
wolermelte Kayserliche plenipotentiarii nit ermanglen wollen, der sachen
sowol an ihrem ferners nachzedenkhen als auch mit ettlichen vornemmen
catholischen ständen darvon zu communicirn, auch darauffhien nechst erse-
hung der eingelangten Kayserlichen instructionum und erwegung sowol der
natur und aigenschafft deß streittigen geschäffts selbst als dises ietzigen
betrüebten zustandts im Heiligen Römischen reich Teutscher nation eine
endtliche und schließliche declaration und vergleichungschrifft verfaßt und
denn herrn deputirten hiemit zustellen wollen. Darauß sie dann clärlich er-
sehen und verspüren werden, daß die Römisch Kayserliche Maiestät, unser
allergnedigster herr, und an dero statt die anwesende Kayserliche plenipoten-
tiarii alle eüsseriste mittel und weeg zu ergreiffen begehren, wardurch sol-
chen langwührigen streittigkheiten möchte abgeholffen, die gemüetter unter
denn ständen versöhnet und mithien der friden auch mit denn außwerttigen
cronen desto schleiniger erhebt werden köndte, daß auch Ihr Kayserliche
Maiestät allein solchen respects willen in dise eüsseriste mittel gnedigst ein-
gewilligt , die sie auch anderwerts nit thuen köndten noch würden. Es
wollend demnach ermeldte Kayserliche gesandten sich gegen den herrn
Augspurgischen confessionsverwandten ungezweifelter hoffnung und gentz-
lichen versehen, sie werden solche auffgesetzte vergleichungsschrifft zu dank
annemmen, mit deroselben sich zu ruhe begeben und dise sach one einig
ferner nachsetzen, disputirn und einwenden damit zum beschluss kommen
lassen, sich auch versichert halten, daß diß einmal die letstere und schließ-
liche erclärung sei, darwider weder Ihr Kayserliche Maiestät noch die catho-
lischen sich uff einigerlei weiß noch weeg nit treiben lassen könden noch
werden. Dises alles aber wolten die Kayserlichen plenipotentiarii inen mit
disem außtruklichen beding vorgehalten und innbewilligt haben, daß es bei
diser vergleichung dergestalt und anderst nit sein verbleibens haben solle,
wann es dardurch auch mit übrigen bißher noch mit denn stendten be-
strittnen puncten (die Pfaltzische sachen darunder zu verstehen) zur richtig-
kheit kommen und der so hoch erwünschte friden erhalten werden könde,
und gar nit der meinung, daß die herrn protestierende dises vor ein richtige
einwilligung annemmen, hernach aber erst andere noch unverglichne sachen
weiters in disputat ziehen und den friden darmit lenger auffhalten wolten.
Dann wafern der frid hierauff nit erfolgen solte, so wurden auch Ihr Kayser-
liche Maiestät, chur-, fursten und stände catholischer religion an dise ietzige
bewilligung nit gebunden sein.
Die protestierende haben auff disen vortrag und empfangne schrifft kurtzlich
geantworttet: Sie bedankhten sich gegen denn herrn Kayserlichen gsandten,
daß sie der sachen so reifflich nachgedenkhen und mit auffsetzung einer
mehrern declarationschrifft ihre rüembliche müehwaltung erscheinen lassen
wollen. Pitten, sie wolten in solcher guetter intention noch ferner verharren
und diß angefangne werkh zu guettem ende bringen helffen. Wolten die
zugestellte schrifft ersehen, auch mit ihren mitreligionsgenossen zu Oßna-
brukh communicirn, vermuettlich auch ettlich auß ihrem mittel daselbsthien
verordnen, sonderlich weil anietzt auch der Salvius wider daselbsthien ver-
raißt wer und sich gebüeren wolt, offension zu vermeiden, daß sie von diser
sach ebenmässig beeden Schwedischen herrn plenipotentiariis auch nach-
richt ertheilen theten. Solchemnach würden sie sich ehist widerumb gegen
unß solchergestalt erclären, daß wir ihr friedliebend gmüett ebenmässig
wurden zu verspüeren haben. Zu befürderung der sachen aber petten sie,
dise schrifft durch unsere collegas auch zu Oßnabrukh denen daselbst noch
anwesenden evangelischen überantwortten ze lassen. Quod et promissum.
Die vergleichungschrifft
‚Endliche Erklärung‘ 1646 XI 30 (Druck: J. G. Meiern III S. 435ff ).
Eodem sambstags haben wir dise action auch unsern collegis nach Oßna-
brukh überschrieben mit andeüttung, dergleichen auch denen daselbst an-
wesenden protestierenden ze communicirn, deßgleichen, worauff in puncto
satisfactionis mit denn Schweden ze sehen [ 1549 ].