Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1645 XII 10
1645 XII 10
Sonntag
Wie dann folgenden sontags, 10. huius, beschehn.
Und hab meinen vortrag dahien formirt: Nachdem unserseits vermerkht
werde, daß die gegentheil die eröffnung ihrer replic auff die Kayserliche
responsiones auff den langen bankh ze spilen anfangen, hab man vor
guett angesehen, die sachen etwas mehrers in die enge zu ziehen, als
bisher beschehen. Mir were derentwegen anbevohlen worden, sie, herren
mediatores, im namen Ihr Kayserlicher Maiestät zu ersuechen, daß sie
den koniglichen Französischen plenipotentiariis dennjenigen vorschlag, so
Ihr Excellentz, herr graf von Trauttmansdorf, bei abgelegter visita gethan,
vorbringen und ihr erclärung darüber vernemmen wolten. Namblich, ob-
wohl Ihr Kayserliche Maiestät sich gegen der cron Frankreich zu einiger
satisfaction nit verbunden hielt noch auch die Franzosen sich auff einige
obligation sive ex contractu sive ex delicto beziehen köndten, so weren
iedoch Ihr Maiestät zefriden, umb die guette freund- und nachbarschafft mit
derselben wider desto leichter auffzerichten, inen die 3 bisthümer Metz, Tull
und Verdun ze überlassen, zugleich inen deß reichs aigenthumblich recht
und gerechtigkheit an Pinerolo und Moyenvic ze resigniren und mit der natu-
ralpossession , deren sie, Franzosen, sich mit denn waaffen mächtig gemacht,
ze consolidirn, und zwar diß alles mit deß reichs chur-, fürsten und ständen
einwilligung. Man hielte dißortts darfür, das die Franzosen hiermit wol ver-
gnüegt sein köndten, weil man wüßte, daß in allen diser sachen halber an vor
untergeloffnen handlungen sie weiter nie nichts gesuecht hetten, und kondte
man sich nit einbilden, daß sie noch weiters unterstehen solten, auch die
vorenthaltung deß Elsaß ze pretendirn mit offenbarer untertrukung unschul-
diger pupillen und einem allgemainen bösen nachklang bei aller welt, vor-
nemblich aber bei ihren confederatis, denn protestirenden selbst, als mit
denen sie außtruklich capitulirt hetten, Breysach und alles, waß sie durante
bello beederseiten Reins occupirt, ohne einige widerred und abforderung
des kriegscostens dem reich zu restituirn. Sie, herren mediatores, wolten
demnach ersuecht sein, ihren fleiß anzewenden, auff daß die Franzosen von
so unbillicher pretension abstüenden, als mit wölcher kein gerechter, kein
billicher, kein bestendiger, noch vil weniger ein christlicher friden gemacht
werden köndte. Ich erachtete unnöthig, diejenige rationes, worumben Ihr
Kayserliche Maiestät in die alienation der Vorderosterreichischen landen zu
nachtheil dero vettern und pupillen, der ertzhertzogen zu Ynsprukh, meiner
gnedigsten herren, nit einwilligen köndten, weitläuffig zu erholen, seite-
maln die inen, mediatorn, anuor gnugsamb bekannt, theils durch mich,
theils aber durch Ihr Excellentz selbsten weitlauffig weren zu gemüett ge-
füret worden.
Hierauff haben sie geanttworttet, sie weren zwar ihres ortts erbiettig, solches
anbringen bei denn Franzosen zu verrichten, wolten aber dabei nit unerinnert
lassen, daß dieselben gantz in denen gedankhen stekhten, als hette herr graf
von Trautmansdorff kein andere intention, dann allein ein separattractation
mit denn ständen vorzenemmen zu dem ende, damit man hernach desto
sterkher sich wider die cronen setzen köndte. Sagten, daß dergleichen schon
mit ettlich particularien vorgangen und inen grosse offerte gethan worden,
liessen sich expresse verlautten, daß sie solchen deputatis nit allein dasjenig,
so offerirt, sondern noch doppelt sovil erstatten und sich mit denn ständen
und Schweden nur desto sterkher verknüpfen wolten. Sie werden disen vor-
schlag ihrer satisfaction eben auch also außdeutten, als wann man sie von
denn Schweden abziehen wolt, und dennselben solches zu wissen machen,
selbige auch dardurch verleitten, daß sie nur desto sterkher auff ihrer preten-
sion werden verharren wollen. Sie, Franzosen und Schweden, weren sonst
diser ihrer pretendirenden satisfaction noch nit so aigentlich untereinander
verglichen, daß sie eben formaliter in denen terminis darmit heraußgehen
wolten, sondern es stüende noch uff ander conferentz, so sie dessentwegen
untereinander zu Lengerich anzestellen veranlaaßt hetten. Geben zu beden-
khen , ob nit zuzewartten, biß man vernemmen köndte, wessen sie sich alldort
miteinander wurden verabschiedet haben. Man wüßte, daß sie bis daher all
ihre handlungen beeder ortten gleichstimmend gefüret, man auch diserseits
mit denn gegenhandlungen beeder ortten zumaln verfahren. Also werde
nöthig sein, daß man solchen modum noch observiren thue. Es weren noch
mehr hauptpuncten, die man auch zumaln mit disem satisfactionweesen vor
handts nemmen müeßt, als das Pfaltzische und churwerkh, da sie vermeinten,
es solte wol dahien ze bringen sein, daß der pfaltzgraf sich mit der Untern
Pfaltz wurde beschlagen und die Oberpfaltz dem herrn churfürsten zu Bayern
umb den kriegscosten pfandtsweis in handts lassen müessen, item die preten-
sion der landtgräfin zu Hessen Cassel contra Hessen Darmbstadt, item die
grauamina protestantium. In wölchem letztern puncten ihres vermeinens gar
nit rathsamb sein werde, die von dennselben auffgesetzte weitläuffige schrifft
in handlung kommen ze lassen. Man solt sichs wol bedenkhen, daß man hier-
under nicht einige separationes einzefüeren vornemmen thue, dann es wurde
sicher grosse weitläuffigkheiten causirn und destweniger zu fridens-
beschliessung ze kommen sein.
Ego respondi, die Franzosen hetten vordrist kein rechtmässige ursach, sol-
chen argwohn von deß herrn Kayserlichen principalplenipotentiarii ordre
ze fassen, dan Ihr Kayserlicher Maiestät will und meinung sei anderst nit,
dann das die ständt undereinander verglichen und zugleich mit denn fremb-
den cronen fridt gemacht werde. Und eben darumb begehrte man, denn
Franzosen uff ihr pretendirte satisfaction, so man inen doch nit schuldig,
disen vorschlag ze thuen. Sie dörfften sich nit einbilden, daß man denn
Schweden das hertzogtumb Pommern zu lassen begehrte, sondern ihr abfin-
dung würde sich uff gelt richten lassen müessen, dahien aller protestierenden
instructiones gerichtet ze sein unß guetter maassen zu wissen kommen wer.
Brandenburg hab erst de nouo starkhe protestationes wegen Pommern ein-
gewendt , destoweniger konde man den Franzosen anderst begegnen. Von
übrigen puncten werde man sonder zweifel auch handlen. Seitemaln aber
gleichwol dise ihre avertimenti nit geringer wichtigkheit zu sein erscheinen,
als wolte ichs Ihr Excellentz gebürlich referirn. Interim möchten sie gegen
denn Franzosen innhalten.
Der Venetianische ambassador meldet zum beschluß, er vermeinte rathsamb
sein, daß herr graf von Trautmansdorff einen standt nach dem andern zu sich
erfordern und ime vorhalten thet, wie daß von denn mediatorn verstanden
worden, ob solten die Franzosen pro sua pretensa satisfactione das Elsaß,
die Schweden aber daß hertzogthumb Pommern haben wollen. Alldieweil
nun Ihr Kaiserliche Maiestät nichts hierinnen absque consilio statuum ze
thuen gemeint, so begehrte man zu vernemmen, worauff er dises punctens
halber instruirt, mit begehren, das votum in scriptis von handt ze geben.
Hierdurch wurde man sich der sachen wenigst ex parte statuum versichern
und alsdann denen Franzosen, als wölche sich deß beyfalls von den ständen
berüemen theten, desto grundtlicher begegnen könden.
Als ich diß alles Ihr Excellentz referirt, ist omnibus ponderatis für rathsamb
angesehen worden, daß wir alle drey collegialiter zu denn herrn mediatorn
gehen und sie der intention recht versichern solten.
Und hab meinen vortrag dahien formirt: Nachdem unserseits vermerkht
werde, daß die gegentheil die eröffnung ihrer replic auff die Kayserliche
responsiones auff den langen bankh ze spilen anfangen, hab man vor
guett angesehen, die sachen etwas mehrers in die enge zu ziehen, als
bisher beschehen. Mir were derentwegen anbevohlen worden, sie, herren
mediatores, im namen Ihr Kayserlicher Maiestät zu ersuechen, daß sie
den koniglichen Französischen plenipotentiariis dennjenigen vorschlag, so
Ihr Excellentz, herr graf von Trauttmansdorf, bei abgelegter visita gethan,
vorbringen und ihr erclärung darüber vernemmen wolten. Namblich, ob-
wohl Ihr Kayserliche Maiestät sich gegen der cron Frankreich zu einiger
satisfaction nit verbunden hielt noch auch die Franzosen sich auff einige
obligation sive ex contractu sive ex delicto beziehen köndten, so weren
iedoch Ihr Maiestät zefriden, umb die guette freund- und nachbarschafft mit
derselben wider desto leichter auffzerichten, inen die 3 bisthümer Metz, Tull
und Verdun ze überlassen, zugleich inen deß reichs aigenthumblich recht
und gerechtigkheit an Pinerolo und Moyenvic ze resigniren und mit der natu-
ralpossession , deren sie, Franzosen, sich mit denn waaffen mächtig gemacht,
ze consolidirn, und zwar diß alles mit deß reichs chur-, fürsten und ständen
einwilligung. Man hielte dißortts darfür, das die Franzosen hiermit wol ver-
gnüegt sein köndten, weil man wüßte, daß in allen diser sachen halber an vor
untergeloffnen handlungen sie weiter nie nichts gesuecht hetten, und kondte
man sich nit einbilden, daß sie noch weiters unterstehen solten, auch die
vorenthaltung deß Elsaß ze pretendirn mit offenbarer untertrukung unschul-
diger pupillen und einem allgemainen bösen nachklang bei aller welt, vor-
nemblich aber bei ihren confederatis, denn protestirenden selbst, als mit
denen sie außtruklich capitulirt hetten, Breysach und alles, waß sie durante
bello beederseiten Reins occupirt, ohne einige widerred und abforderung
des kriegscostens dem reich zu restituirn. Sie, herren mediatores, wolten
demnach ersuecht sein, ihren fleiß anzewenden, auff daß die Franzosen von
so unbillicher pretension abstüenden, als mit wölcher kein gerechter, kein
billicher, kein bestendiger, noch vil weniger ein christlicher friden gemacht
werden köndte. Ich erachtete unnöthig, diejenige rationes, worumben Ihr
Kayserliche Maiestät in die alienation der Vorderosterreichischen landen zu
nachtheil dero vettern und pupillen, der ertzhertzogen zu Ynsprukh, meiner
gnedigsten herren, nit einwilligen köndten, weitläuffig zu erholen, seite-
maln die inen, mediatorn, anuor gnugsamb bekannt, theils durch mich,
theils aber durch Ihr Excellentz selbsten weitlauffig weren zu gemüett ge-
füret worden.
Hierauff haben sie geanttworttet, sie weren zwar ihres ortts erbiettig, solches
anbringen bei denn Franzosen zu verrichten, wolten aber dabei nit unerinnert
lassen, daß dieselben gantz in denen gedankhen stekhten, als hette herr graf
von Trautmansdorff kein andere intention, dann allein ein separattractation
mit denn ständen vorzenemmen zu dem ende, damit man hernach desto
sterkher sich wider die cronen setzen köndte. Sagten, daß dergleichen schon
mit ettlich particularien vorgangen und inen grosse offerte gethan worden,
liessen sich expresse verlautten, daß sie solchen deputatis nit allein dasjenig,
so offerirt, sondern noch doppelt sovil erstatten und sich mit denn ständen
und Schweden nur desto sterkher verknüpfen wolten. Sie werden disen vor-
schlag ihrer satisfaction eben auch also außdeutten, als wann man sie von
denn Schweden abziehen wolt, und dennselben solches zu wissen machen,
selbige auch dardurch verleitten, daß sie nur desto sterkher auff ihrer preten-
sion werden verharren wollen. Sie, Franzosen und Schweden, weren sonst
diser ihrer pretendirenden satisfaction noch nit so aigentlich untereinander
verglichen, daß sie eben formaliter in denen terminis darmit heraußgehen
wolten, sondern es stüende noch uff ander conferentz, so sie dessentwegen
untereinander zu Lengerich anzestellen veranlaaßt hetten. Geben zu beden-
khen , ob nit zuzewartten, biß man vernemmen köndte, wessen sie sich alldort
miteinander wurden verabschiedet haben. Man wüßte, daß sie bis daher all
ihre handlungen beeder ortten gleichstimmend gefüret, man auch diserseits
mit denn gegenhandlungen beeder ortten zumaln verfahren. Also werde
nöthig sein, daß man solchen modum noch observiren thue. Es weren noch
mehr hauptpuncten, die man auch zumaln mit disem satisfactionweesen vor
handts nemmen müeßt, als das Pfaltzische und churwerkh, da sie vermeinten,
es solte wol dahien ze bringen sein, daß der pfaltzgraf sich mit der Untern
Pfaltz wurde beschlagen und die Oberpfaltz dem herrn churfürsten zu Bayern
umb den kriegscosten pfandtsweis in handts lassen müessen, item die preten-
sion der landtgräfin zu Hessen Cassel contra Hessen Darmbstadt, item die
grauamina protestantium. In wölchem letztern puncten ihres vermeinens gar
nit rathsamb sein werde, die von dennselben auffgesetzte weitläuffige schrifft
in handlung kommen ze lassen. Man solt sichs wol bedenkhen, daß man hier-
under nicht einige separationes einzefüeren vornemmen thue, dann es wurde
sicher grosse weitläuffigkheiten causirn und destweniger zu fridens-
beschliessung ze kommen sein.
Ego respondi, die Franzosen hetten vordrist kein rechtmässige ursach, sol-
chen argwohn von deß herrn Kayserlichen principalplenipotentiarii ordre
ze fassen, dan Ihr Kayserlicher Maiestät will und meinung sei anderst nit,
dann das die ständt undereinander verglichen und zugleich mit denn fremb-
den cronen fridt gemacht werde. Und eben darumb begehrte man, denn
Franzosen uff ihr pretendirte satisfaction, so man inen doch nit schuldig,
disen vorschlag ze thuen. Sie dörfften sich nit einbilden, daß man denn
Schweden das hertzogtumb Pommern zu lassen begehrte, sondern ihr abfin-
dung würde sich uff gelt richten lassen müessen, dahien aller protestierenden
instructiones gerichtet ze sein unß guetter maassen zu wissen kommen wer.
Brandenburg hab erst de nouo starkhe protestationes wegen Pommern ein-
gewendt , destoweniger konde man den Franzosen anderst begegnen. Von
übrigen puncten werde man sonder zweifel auch handlen. Seitemaln aber
gleichwol dise ihre avertimenti nit geringer wichtigkheit zu sein erscheinen,
als wolte ichs Ihr Excellentz gebürlich referirn. Interim möchten sie gegen
denn Franzosen innhalten.
Der Venetianische ambassador meldet zum beschluß, er vermeinte rathsamb
sein, daß herr graf von Trautmansdorff einen standt nach dem andern zu sich
erfordern und ime vorhalten thet, wie daß von denn mediatorn verstanden
worden, ob solten die Franzosen pro sua pretensa satisfactione das Elsaß,
die Schweden aber daß hertzogthumb Pommern haben wollen. Alldieweil
nun Ihr Kaiserliche Maiestät nichts hierinnen absque consilio statuum ze
thuen gemeint, so begehrte man zu vernemmen, worauff er dises punctens
halber instruirt, mit begehren, das votum in scriptis von handt ze geben.
Hierdurch wurde man sich der sachen wenigst ex parte statuum versichern
und alsdann denen Franzosen, als wölche sich deß beyfalls von den ständen
berüemen theten, desto grundtlicher begegnen könden.
Als ich diß alles Ihr Excellentz referirt, ist omnibus ponderatis für rathsamb
angesehen worden, daß wir alle drey collegialiter zu denn herrn mediatorn
gehen und sie der intention recht versichern solten.