Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1649 I 2
1649 I 2
Samstag
Sambstags, 2. huius, seyend vor unß sambtlich die extra-
ordinarii deputati statuum in herrn grafens von Lamberg quartier erschienen
und praemissa congratulatione ad ingressum noui anni angezeigt, das sie
zwar in hoffnung gestanden, es solten die Schweden und Franzosen dermaln
ad commutationem ratificationum sich verstanden haben, so wer inen aber
vorgestern abendts von denn Schweden eine designation ettlicher difficul-
teten zugestellt worden mit begehren, inen selbige vordrist zu erledigen.
Weil sie dann vernemmen, daß sie, Schweden, eben auch von diser materi mit
unß gehandlet, so begehrten sie, wir wolten inen darvon bericht ertheilen.
Respondimus praemissa reciproca congratulatione, daß der Salvius vor-
gestern gleich nach der ständen abtritt zu unß kommen und anfangs con-
testirt , wie daß Schwedischerseits man alle stundt ad commutationem berait
wer, allein woll inen was bedenklich fallen, daß sie solches ohne die Franzo-
sen thuen solten, daher sie ungern vernommen, daß einige mancamenti sich
in derselben ratifica befinden theten. Wurde ime lieb sein, wann einige
expedientien zu ergreiffen müglich. Neben deme aber erscheinten sich noch
einige difficulteten sowol auff seitten der Franzosen als ihr, der Schweden,
und der fraw landtgrafin zu Cassel etc. Ist alles ad longum referirt worden, ut
in relatione hesterna ad Caesarem, doch haben wir wegen der 600 000 thaler
nichts gegen denn ständen gemeldt, weil es der Salvius gegen inen auch auß-
zelassen erbotten. Deputati his auditis bedankhen sich der communication,
seyen auch mit unß durchauß gleicher meinung und wollen sehen, wie sie
mit rath gemeiner ständen daß werkh weiter verfolgen mögen. Zeigten
darauff an, daß sie auch vorgestern beim Servient gewesen und uff unser vor-
geschlagen expedient ine zu commutation alles fleiß ermahnt, darzu er sich
anfangs willfährig und zu außbringung einer andern formblichen ratification
sein parola in scriptis zu geben erbotten, als aber auch die titul im standt deß
unterschribnen instruments ze lassen begehrt worden, hatt er nit dran ge-
wollt , sondern sich entschuldigt, daß solche enderung ohne sein gegebnen
anlaß erfolgt wer, derentwegen er der königlichen cantzlei nit vorgreiffen
und ein anders versprechen köndt, doch wolt er es berichten und verhoffte
nit, daß es bedenkhens haben werde. Neben dem hab er vornemblich auff die
cassation der ständen nebendeclaration getrungen und, ob ime wol starkhe
oppositiones geschehen, sich nit abwendig machen lassen wollen. Die
Spanische cession woll er auch ante commutationem haben oder die special-
guarantie . Deßgleichen geb er vor, ime bewußt ze sein, daß der könig in
Spania Frankhental nit restituirn wolte. Derentwegen soll man sich mit ime
und denn Schweden ante commutationem vergleichen, waß in talem euen-
tum Ihr Kayserliche Maiestät, die reichständt, auch die Schweden und
Frankreich für volkh zu recuperation geben solten, wölches ime aber als ein
früezeittige sach zurukhgewisen worden, zumaln den ständen dergleichen
abschlagige resolution von Spania noch nit zu vernemmen kommen. Also
hette man vor dißmal nichts mit ime richten könden. Die stände würden
den sachen weiter nachdenkhen und sehen, waß für mittl zu ergreiffen.
Eodem sambstags a Caesare de 14. Decembris in folg der vom 9. eiusdem
vorgangner vorantwortt auff unser relation de 27. Nouembris und der stän-
den darinn referirtes anbringen, auch abgangen schreiben an Ihr Maiestät,
selbige durch ein ausschuss vor unß zu erfordern und anzezaigen: 1. Daß ius
praelationis auff diejenige, so zur Schwedischen militiae satisfaction gelt dar-
leihen , betreffend, obwol allerhandt considerationes darbei, so seyend doch
Ihr Maiestät genaigt, ob bonum publicum solche edicta zu ertheilen uff
gwisse maass, wie mit nechstem erfolgen werde. 2. Daß ander petitum de
publicandis edictis iuxta § ’Imprimis‘, hetten Ihr Maiestät schon daß
ihrig gethan, auch von Churmaintz bericht empfangen, das sie solchen
edictis weiter nachgesetzt. 3. Super cessatione hostilitatis beruhe es uff denen
zu Prag angestellten tractaten, darvon denn ständen nachricht zu geben.
4. Die ratification wer beraits eingeschikht, stehe nunmehr an den cronen.
5. Die Spanische cession betreffend, wer Ihr Kayserlicher Maiestät intention
auß dem bevelch an grafen von Wolkenstain zu vernemmen, mit beylag, waß
deßwegen auch an denn marchese Caretto, Kayserlichen ambassador am
Spanischen hof, geschriben worden. 6. Wegen sequestration deren von der
cron Hispanien, auch dem hertzogen zu Lothringen in der Untern Pfaltz
innhaltender plätzen werde man sonder zweifl deß ertzhertzogs und hertzogs
zu Lothringen auff der ständt an sie abgangner schreiben erfolgte antwortt
empfangen haben. Sonsten aber, im fahl der pfaltzgraf den fridenschluss
acceptirt, werden Ihr Maiestät wegen Frankental alle dienliche officia einze-
wenden nit underlassen, waß aber die platz, so Lothringen innhatt, anlangte,
bleib es beim edicto, übriges mit stillschweigen ze umbgehen. Nota: Wegen
der interposition in den handlungen zwischen Spania und Frankreich vor-
drist den Bruin zu vernemmen. 7. Kein deposition der ratificationum ad
manus tertii einzewilligen. 8. Wegen deß tituli ’landtgraf in Elsaß‘ bleib es bei
gegebner resolution, hingegen solten die ständt auch dem Kayser titulum
inuictissimi nit waigern. 9. Die abschaffung der zöll am Rein haben im
instrumento sein richtigkheit. 10. Der Pfaltzischen schreiben halber wer
besser gewesen, das die stände nit vorgegriffen oder wir es zeittlicher berichtet
hetten. 11. Deß Servients ratificationsform nit ze admittirn, sondern uff den
nothfal die stände zu hilff ze nemmen. 12. Würdt die ratification pro Suecis
über den articulum secretum der 600 000 thaler eingeschikht [ 2352 ].
ordinarii deputati statuum in herrn grafens von Lamberg quartier erschienen
und praemissa congratulatione ad ingressum noui anni angezeigt, das sie
zwar in hoffnung gestanden, es solten die Schweden und Franzosen dermaln
ad commutationem ratificationum sich verstanden haben, so wer inen aber
vorgestern abendts von denn Schweden eine designation ettlicher difficul-
teten zugestellt worden mit begehren, inen selbige vordrist zu erledigen.
Weil sie dann vernemmen, daß sie, Schweden, eben auch von diser materi mit
unß gehandlet, so begehrten sie, wir wolten inen darvon bericht ertheilen.
Respondimus praemissa reciproca congratulatione, daß der Salvius vor-
gestern gleich nach der ständen abtritt zu unß kommen und anfangs con-
testirt , wie daß Schwedischerseits man alle stundt ad commutationem berait
wer, allein woll inen was bedenklich fallen, daß sie solches ohne die Franzo-
sen thuen solten, daher sie ungern vernommen, daß einige mancamenti sich
in derselben ratifica befinden theten. Wurde ime lieb sein, wann einige
expedientien zu ergreiffen müglich. Neben deme aber erscheinten sich noch
einige difficulteten sowol auff seitten der Franzosen als ihr, der Schweden,
und der fraw landtgrafin zu Cassel etc. Ist alles ad longum referirt worden, ut
in relatione hesterna ad Caesarem, doch haben wir wegen der 600 000 thaler
nichts gegen denn ständen gemeldt, weil es der Salvius gegen inen auch auß-
zelassen erbotten. Deputati his auditis bedankhen sich der communication,
seyen auch mit unß durchauß gleicher meinung und wollen sehen, wie sie
mit rath gemeiner ständen daß werkh weiter verfolgen mögen. Zeigten
darauff an, daß sie auch vorgestern beim Servient gewesen und uff unser vor-
geschlagen expedient ine zu commutation alles fleiß ermahnt, darzu er sich
anfangs willfährig und zu außbringung einer andern formblichen ratification
sein parola in scriptis zu geben erbotten, als aber auch die titul im standt deß
unterschribnen instruments ze lassen begehrt worden, hatt er nit dran ge-
wollt , sondern sich entschuldigt, daß solche enderung ohne sein gegebnen
anlaß erfolgt wer, derentwegen er der königlichen cantzlei nit vorgreiffen
und ein anders versprechen köndt, doch wolt er es berichten und verhoffte
nit, daß es bedenkhens haben werde. Neben dem hab er vornemblich auff die
cassation der ständen nebendeclaration getrungen und, ob ime wol starkhe
oppositiones geschehen, sich nit abwendig machen lassen wollen. Die
Spanische cession woll er auch ante commutationem haben oder die special-
guarantie . Deßgleichen geb er vor, ime bewußt ze sein, daß der könig in
Spania Frankhental nit restituirn wolte. Derentwegen soll man sich mit ime
und denn Schweden ante commutationem vergleichen, waß in talem euen-
tum Ihr Kayserliche Maiestät, die reichständt, auch die Schweden und
Frankreich für volkh zu recuperation geben solten, wölches ime aber als ein
früezeittige sach zurukhgewisen worden, zumaln den ständen dergleichen
abschlagige resolution von Spania noch nit zu vernemmen kommen. Also
hette man vor dißmal nichts mit ime richten könden. Die stände würden
den sachen weiter nachdenkhen und sehen, waß für mittl zu ergreiffen.
Eodem sambstags a Caesare de 14. Decembris in folg der vom 9. eiusdem
vorgangner vorantwortt auff unser relation de 27. Nouembris und der stän-
den darinn referirtes anbringen, auch abgangen schreiben an Ihr Maiestät,
selbige durch ein ausschuss vor unß zu erfordern und anzezaigen: 1. Daß ius
praelationis auff diejenige, so zur Schwedischen militiae satisfaction gelt dar-
leihen , betreffend, obwol allerhandt considerationes darbei, so seyend doch
Ihr Maiestät genaigt, ob bonum publicum solche edicta zu ertheilen uff
gwisse maass, wie mit nechstem erfolgen werde. 2. Daß ander petitum de
publicandis edictis iuxta § ’Imprimis‘, hetten Ihr Maiestät schon daß
ihrig gethan, auch von Churmaintz bericht empfangen, das sie solchen
edictis weiter nachgesetzt. 3. Super cessatione hostilitatis beruhe es uff denen
zu Prag angestellten tractaten, darvon denn ständen nachricht zu geben.
4. Die ratification wer beraits eingeschikht, stehe nunmehr an den cronen.
5. Die Spanische cession betreffend, wer Ihr Kayserlicher Maiestät intention
auß dem bevelch an grafen von Wolkenstain zu vernemmen, mit beylag, waß
deßwegen auch an denn marchese Caretto, Kayserlichen ambassador am
Spanischen hof, geschriben worden. 6. Wegen sequestration deren von der
cron Hispanien, auch dem hertzogen zu Lothringen in der Untern Pfaltz
innhaltender plätzen werde man sonder zweifl deß ertzhertzogs und hertzogs
zu Lothringen auff der ständt an sie abgangner schreiben erfolgte antwortt
empfangen haben. Sonsten aber, im fahl der pfaltzgraf den fridenschluss
acceptirt, werden Ihr Maiestät wegen Frankental alle dienliche officia einze-
wenden nit underlassen, waß aber die platz, so Lothringen innhatt, anlangte,
bleib es beim edicto, übriges mit stillschweigen ze umbgehen. Nota: Wegen
der interposition in den handlungen zwischen Spania und Frankreich vor-
drist den Bruin zu vernemmen. 7. Kein deposition der ratificationum ad
manus tertii einzewilligen. 8. Wegen deß tituli ’landtgraf in Elsaß‘ bleib es bei
gegebner resolution, hingegen solten die ständt auch dem Kayser titulum
inuictissimi nit waigern. 9. Die abschaffung der zöll am Rein haben im
instrumento sein richtigkheit. 10. Der Pfaltzischen schreiben halber wer
besser gewesen, das die stände nit vorgegriffen oder wir es zeittlicher berichtet
hetten. 11. Deß Servients ratificationsform nit ze admittirn, sondern uff den
nothfal die stände zu hilff ze nemmen. 12. Würdt die ratification pro Suecis
über den articulum secretum der 600 000 thaler eingeschikht [ 2352 ].