Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
403. Auersperg an Kurz Osnabrück 1644 September 15
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Osnabrück 1644 September 15
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 46e, Konv. c fol. 128–128’, 131–132’, Auflösung der Chiffre
ol. 129–130’.
Austausch der Vollmachten.
Auß unserer gesambten allerunterthänigsten relation an ihr Kayßerliche
mayestät undt beygelegten prothocollo wirdt mein hochgeehrter herr graffdes
mehrern ersehen haben, waßmaßen der actus extraditionis plenipotentiarum
mit denen Schwedischen gesandten alhier volzogen worden. Auß hiebey
verwarthen originalschreiben [ = Beilage A ] aber ist abzunehmen, welcher-
gestaldt die Spanischen herrn gesandten darvor gehalten, daß bey der extra-
dirung mit außtrücklichen wortten hette gemeldet werden sollen, daß solcher
actus mit einwilligung der königlichen würden zu Dennemarkh geschehen
seye, undt zwar auß dreyen in besagten schreiben angezogenen uhrsachen.
Ob nun zwar dieses schreiben nach beschehenem actu allererst einkommen,
so habe ich doch hiemit mit wenigen ausführen wollen, daß selbiger actus
nit anders, alß wie beschehen, hat volzogen werden müßen, undt zwar
erstlichen:
Nachdem |:die Schweden ein geraumbe zeithero bey allen vorfallenden
gelegenheiten clar unnd deütlich angezeigt, daß die königliche würden zu
Dennemarckh ungeacht deß zwischen demselben unnd ihnen entstandenen
kriegs bey der interposition hetten verbleiben khönnen, auch noch leiden
mögen, daß dieselbe darzue khomme, alß hetten die Schweden, wann wir
deütlich gesagt hetten, daß solcher actus mit derselben einwilligung ge-
schehen , dadurch anlaß genohmen zue begeren, damit solcher actus deß
Dennischen ministri Clain geschehen solte, auf daß sie ein fundament zur
abseithigen reconciliation legen mögen; massen dann auch nit zu zweiflen,
daß der Clain sich darzue gern hette bereden lassen unnd vermeint, daß dar-
durch ein anfang der interposition unnd damit reparatio honoris sey
erhalten worden.
2. Wann wir deß königs zu Dennemarckh einwilligung mit außtruckhlichen
wortten angezeigt hetten, ist auch zu befahren gewest, sie, die Schweden,
hetten vorhero auch wissen wollen, ob dise einwilligung cum reservatione
interpositionis in allen übrigen actibus, sonderlichen in causa principali
geschehen seye, oder nit. Worauf wir, weilen wier de regis mente bis noch
nichts aigentlich wissen, nichts hetten antwortten khönnen noch sollen;
dann hette man gesagt, cum tali reservatione seye es geschehen, so hette
man auch disseits die abseittige reconciliation, ohn welche die interposition
in causa principali nit statt haben khan, befürderen müessen, da man doch
dieselbe vielmehr dextre verhindern solte, oder were gesagt worden, daß
man de regis mente nit weiter wisse, so hetten die Schweden mit dem actu
zuruckhgehalten, überall außgebreittet, man begere disseits den actum
extraditionis ohn effect zu begehen, umb allein moram pacis damit abzu-
legen , welches die auch, die ungewißheit deß anfangs diser tractaten ihr
Kayserlichen mayestätt hochschädlich, sonderlich wann vorhero die recon-
ciliation in Dennemarckh erfolgen solte, ist leicht zu erachten.
3. Wann man die königliche Dänische einwilligung expresse gesagt hette,
so hetten sie alles daßiehnige, so mir mit in Kayserlichem allergnedigisten
handbriefl befohlen worden, für kheinen ernst gehalten, weiln selbige
materia auf khein union mit dem könig fundiert sein mues.
Wil 4. geschweigen, das der könig dergleichen anzeigung nit begehrt,
wir auch nit gesagt, daß ohn sein willen und wissen geschehen, und da
mein iüngster anwurff, welches sich in wenig tagen außweißen würdt, nit
verfangt, man auch de mente regis inmittelst was weiters vernimbt, noch
genug zeit seye, solche einwilligung in discursu auch sonsten gegen tertium
zu sagen. Schreibe auch herrn von Plettenberg laut beylag B darumben
also zue, damit der könig quietiern möge, wan der Clain alhier gewest
were, daß alles communicato consilio würde vollzogen sein worden.
Vermein auch entlichen, das der Spannischen gesanten intention nit gewest
seye, dadurch der offension des königs, warzue einige apparenz noch be-
füegnus nit ist, zu verhüetten, sondern allein soviel zeit zu gewünnen,
damit die Franzosen solchen actum extraditionis alhier, weilen derselbe sie
zur correctur der vollmacht, ihrem versprechen nach, verbindet, verhindern
und also moram pacis tragen, sie, die Spannier, aber die affection der inter-
ponenten daselbsten erwerben möchten, ob aber wegen so geringer impor-
tantiae morae (die doch ein Salvische erdichtung leicht abwenden khan,
oder wegen ungewisser hoffnung zu der interponenten affection, die doch
gegen Franckhreich auf particularinteresse fundiert) diese tractaten alhier
so lang ohn anfang sein sollen unnd khönnen, khan ein verstendiger leicht
uhrtheillen:|.
B Auersperg an Plettenberg, [ Osnabrück 1644 September 15 ]. Kopie: RK , FrA
Fasz. 46e, Konv. c fol. 138, Auflösung der Chiffre fol. 137–137’. […] :Sollte
der herr vermerckhen, das mans am Dennemarckhischen hoff übel aufnehmen
wurde, daß wir solchen actum vor ankhunfft des Clains vollzogen, so khan der
herr vor sich so viel sagen, er hette die nachrichtung von mir, das man nicht damit hette
zuewartten khönnen, weilen etlich tag vorhero der Servien alhier gewest, umb, wie
verlautten wollen, die Schweden zur abreiß zu vermögen, damit die status imperii zur
desperation unnd den gedanckhen gebracht worden weren, ob hetten dessen ihr Kayser-
liche mayestätt unnd die königliche würden zu Dennemarckh alle schuldt, massen sie
auch ie willens gewest sein, falsche protestationes zu dem ende unter die leuth auß-
zubreitten:|.