Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter
ÜBERSETZUNG DER SCHWEDISCHEN TEXTE VON EMIL SCHIECHE : 17a Hauptinstruktion Stockholm 1641 Oktober 5/15
Hauptinstruktion
Stockholm
1641 Oktober 5/15
Instruktion für die Kommissare zu den Friedensverhandlungen. Desgleichen das
Nebenmemorial.
1.
Durch Herrn Salvius sind nun zum größten Teil alle Präparatorien für die
Friedensverhandlungen mit dem Römischen Kaiser abgesprochen, insonderheit die
Vollmachten wie auch die Geleitbriefe für die schwedischen Kommissare und diejenige
der Verbündeten Ihrer Kön. Maj. mit ihren Titeln und sonstigem formalen Zubehör;
was noch betreffend Ort und Zeit fehlt, kann hoffentlich voll und ganz entschieden
werden. Ihre Kön. Maj. hat sowohl den Ständen in Regensburg als auch dem König von
Dänemark ihren Entschluß zur Kenntnis gebracht, alsbald ihre Kommissare hin-
überzuschicken , die alle Gelegenheiten wahrnehmen sollen, um diesem schweren und
beschwerlichen Krieg abzuhelfen. Deswegen ist es der allergnädigste und ernste Wille
Ihrer Kön. Maj., daß sich Herr Johan Oxenstierna sogleich und ohne Verzögerung
an Bord begibt und sofort nach Stralsund reist und daß Herr Ture Bielke, weil er
wegen seiner kürzlichen Heimkehr und wegen anderer Obliegenheiten nicht gleich
mitfahren kann, ihm im Herbst so bald wie möglich nachfolge.
Und dies alles um zweier Ursachen willen, daß er sich vorerst ohne Oxenstierna
sofort wie Herr Salvius als ein für die Friedensverhandlungen verordneter Kommissar
ausgebe und von dort dann bequem mit dem vorgenannten Herrn Salvius über alle
Präparatorien und über all das korrespondiere, was in dieser Angelegenheit noch
anfallen könnte, und daß er nachher, wenn in bezug auf die Zusammenkunft ein
gewisser Tag und ein angemessener Ort unter Zustimmung aller Interessierten fest-
gesetzt ist, mit dem Vizegouverneur und dem Assistenzrat in Pommern einen sowohl
dem Kriegs- als auch dem Zivilwesen nach Lage der Zeit dienlichen Status rechtmäßig
abfasse und entsprechend der erhaltenen Sonderinstruktion regele. Wenn dann Herr
Ture Bielke hinübergekommen ist und sich mit Herrn Johan Oxenstierna vereinigt
hat, soll er nebst Herrn Johan auf all dies Bedacht nehmen.
2.
Gleich nach Ankunft in Stralsund soll Herr Johan Herrn Salvius mit einem
Schreiben seine Abfertigung und Ankunft auf deutschem Boden zu den Friedensver-
handlungen bekanntgeben, sich und Ture Bielke dabei als verordnete Kommissare zu
erkennen geben und mitteilen, daß er die Instruktion in Händen habe, um sie bei
passender Gelegenheit vorzuweisen; auch die Bitte aussprechen, Herr Salvius möge
hiervon benachrichtigen den kaiserlichen Residenten, insonderheit den französischen
Botschafter Grafen d’ Avaux und daneben unsere Verbündeten in Deutschland und bei
Gelegenheit den König von Dänemark als Vermittler; diesen möge Herr Salvius
daran erinnern, er möge entsprechend der empfangenen Weisung mit den Interessenten
all das verabreden, was betreffend Zeit und Ort der Verhandlungen noch fehlt; gleich-
zeitig darauf dringen, er wolle hernach mit Herrn Johan korrespondieren und diesem
eröffnen, was schon verabredet ist oder sich noch im Zustand der Vorbereitung befinden
könnte.
Bei dem gleichen Anlaß kann er auch Herrn Salvius davon benachrichtigen, daß
er neben den Friedensverhandlungen und, bevor man sich von allen Seiten gesammelt
hätte, den Auftrag hat, den pommerschen Status zu beachten und ihn mit Hilfe
anderer in eine richtige und womöglich gesetzliche Lage zu versetzen; dieses sowohl
als auch das Bedenken, das man hat, am Verhandlungsort einzutreffen, bevor
die Gesandten der Gegenpartei und der Alliierten sich dort eingefunden haben, sind
nicht im geringsten Gründe, um sich nicht gleich nach Hamburg zu begeben.
3.
Nach getaner Benachrichtigung und erfolgter schriftlicher Verbindung sollen Herr
Johan und Herr Salvius eine Gelegenheit suchen, um entweder in Wismar oder an
einem anderen geeigneten Ort zusammenzukommen, damit Herr Johan bequemer
Herrn Salvius seinen Auftrag eröffnen und ihn in diese Instruktion Einsicht nehmen
lassen kann und damit er andererseits um so besser alle Vorhaben und all das erfahre,
was verabredet ist oder nicht sowie auch was auf dieses oder jenes Hindernis stößt;
sie mögen da alles durchberaten, was zur Beförderung und Rechtfertigung der
Sache gehört und beiträgt, damit sie einander richtig verstehen und damit sie, wenn der
eine oder der andere einzeln besucht und angesprochen wird, immer wie aus einem
Mund sprechen und mit einer Feder schreiben und einander immer gleich bleiben.
4.
Sollte sich, während beide voneinander getrennt sind, jemand von seiten des Königs
von Dänemark bei Herrn Johan mit einem Brief oder einer Botschaft einfinden und
darauf drängen, man möge sich zu den Friedensverhandlungen entschließen und mit
ihnen beginnen, möglicherweise mit dem Sonderauftrag, die restlichen Präparatorien
oder Präliminarien zu vereinbaren, dann soll Herr Johan zuerst ganz allgemein den
Verdruß Ihrer Königl. Maj. über den langen und beschwerlichen Krieg sowie ihre hohe
Geneigtheit bezeugen, diesem abzuhelfen und das Römische Reich und die Nachbarn
zu beruhigen und zu befrieden und die frühere Freundschaft vermittels ehrlicher,
reputierlicher und sicherer Bedingungen wiederherzustellen; er sei zu dem Zweck
abgefertigt worden, um, sobald mit der Gegenpartei und den Interessenten Beschlüsse
und Abschiede betreffend Zeit und Ort gefaßt worden seien, sofort aufzubrechen und
sich mit Herrn Salvius, der über die Präparatorien bisher verhandelt und den Auf-
trag habe, über das, was noch unerledigt ist, Vereinbarungen zu treffen, zum Ver-
handlungsort zu begeben und mit den Friedensverhandlungen zu beginnen. Wenn nun
S. Maj. von Dänemark die Gegenpartei zu einem guten Entschluß antreiben und
dadurch das Werk fördern wollte, daß den Verbündeten Ihrer Kön. Maj. Genüge
getan werde und sie auch einen Entschluß faßten, vollbrächte der König ein besonderes
Werk, das von den Nachfahren zu rühmen wäre.
Sollte es geschehen, daß der König von Dänemark darauf bestände, Herr Johan
solle über Zeit und Ort oder andere Präparatorien beschließen, müßte er diese Dinge
geradeso erörtern, wie es Herr Salvius bisher getan hat, jedoch nicht abschließen, sich
vielmehr auf die Abreden des Herrn Salvius berufen und erklären, daß bislang Herr
Salvius mit den Präparatorien beauftragt war und er vollkommen für die Abwik-
kelung der Präliminarien instruiert und bevollmächtigt gewesen war; denn es sollten
sowohl der Kommittent der Gegenpartei als auch der residierende französische Bot-
schafter sein, mit denen am meisten und am bequemsten Abreden getroffen würden. Er
zweifele auch nicht, daß Herr Salvius mit Fleiß seinem Auftrag nachkomme, er
wolle ihn auch eifrig hierzu vermahnen; er selbst sei vornehmlich für die Hauptver-
handlung abgefertigt worden und stehe bereit, sowie das Vorherige seine Richtigkeit
habe und verabredet sei.
5.
Auf die gleiche Weise soll er sich mutatis mutandis gegenüber anderen deutschen
Fürsten und Ständen verhalten, die sich vorsätzlich oder gelegentlich in dieser Hinsicht
an ihn wenden und die Sache bei ihm betreiben; nur ist dabei zu beachten, ob die Fürsten
mit Ihrer Königl. Maj. verbündet sind und Armeen auf den Füßen haben wie Lüne-
burg und Hessen-Kassel oder sich sonst gleichwie neutral verhalten, nichts zur Sache
tun, es sei denn bloß das, was durch Zwang geschieht, wie Mecklenburg usw.
Wenn nun jemand, der Verbündeter ist und kooperiert, einen Gesandten an ihn
schickt, so soll er mit diesem vertraulich verkehren, im allgemeinen stets das Ver-
langen Ihrer Kön. Maj. nach Frieden und zugleich die Gewogenheit bezeugen, alles
mit seines Herrn Ratschlag und Mitarbeit zu einem guten und allgemeinen Frieden
zu betreiben, der sicher und reputierlich sei für die evangelischen Stände Deutschlands
wie auch für die eigenen Länder und Reiche Ihrer Königl. Maj. und die Länder ihrer
anderen Freunde und Verbündeten; er soll diese Fürsten auch ermahnen, daß sie von
sich aus das gleiche tun und daß sie, so wie Ihre Kön. M:t ihr Auge auf sie gerichtet
habe, demgegenüber die Sicherheit, Reputation und Wohlfahrt Ihrer Kön. Maj. und
ihres Reiches im Auge behalten und fördern wollen; weiterhin sollten sie dabei mit-
helfen , daß die Präparatorien sowohl bei der Gegenpartei als auch beim französischen
Botschafter vorangetrieben werden, damit alsbald alle Hindernisse weggeräumt werden
mögen.
Auch mögen durch des hocherwähnten Fürsten Anraten und Antreiben die anderen
evangelischen Stände, die vordem aus Furcht den Prager Frieden angenommen hatten,
bei diesen allgemeinen Friedensverhandlungen ihre und des Römischen Reiches Interes-
sen wahrnehmen und bei ihnen durch deren Bevollmächtigte zugegen sein, um alles, so
viel sie nur vermögen, zum Besten und außerdem das zu fördern, was im allgemeinen
zur Rechtfertigung der Sache selbst und der guten Absichten Ihrer Kön. M:t beitragen
kann.
6.
Gegenüber den anderen Fürsten und Ständen, die entweder Neutralität beobachten
oder sich in keiner Weise am Krieg beteiligen wollen, ist dies auch voll und ganz zum
Ausdruck zu bringen, nur sind sie auf andere Weise zu ermahnen, die Sache der
Evangelischen zu fördern und das, was sie durch Annahme des Prager Friedens
hintangesetzt hätten, eher jetzt als niemals zu betreiben; da eines jeden Absichten und
Gespräche entsprechende Antworten erfordern, ist einzig und allein zu erweisen und
zu beachten, daß alle Gespräche und noch mehr die Resolutionen dahin ausgerichtet
sind, daß der Haß wegen des Krieges von Ihrer Kön. Maj. und dem Reich ferngehalten
wird; und es ist die Geneigtheit klar zu beweisen und zu bezeugen, das Römische
Reich zu befrieden, und nicht minder überzeugend ist darzulegen, wie lange und durch
wie viele Fährnisse Ihre Kön. M:t diesen Krieg zu keinem anderen Ziel durchgehalten
habe, als um den Status des Römischen Reichs, vor allem der Evangelischen und in-
sonderheit der Nachbarn einigermaßen in den früheren Zustand zu bringen und so sich
und das Vaterland gegen die anwachsende österreichische Monarchie und das erstrebte
absolute Dominium in Deutschland zu sichern.
7.
Das gleiche bezeuge er auch gegenüber dem Kurfürsten von der Pfalz und anderen,
die die Sache dieses Hauses betreiben, und füge hinzu, daß Ihre Kön. Maj. es beson-
ders im Auge behalte sowohl wegen der steten Freundschaft, die seit langer Zeit
zwischen den Königen Schwedens und diesem Haus bestanden hat, als auch wegen des
großen Interesses, das das Römische Reich wie auch alle seine evangelischen Stände und
die angrenzenden Königreiche und Republiken daran haben, daß die Stimmen der
Evangelischen und der Katholischen im Kurfürstenkolleg gleich seien, andernfalls
würden jene von diesen überstimmt.
8.
Gegenüber dem Kurfürsten von Sachsen soll er sich nicht, sofern dieser hierzu
Gelegenheit gibt, * * * wegen des Unrechtes verstellen, das Ihrer Kön. Maj. angetan
worden ist, indem der Kurfürst mitten im Aufeinanderprallen der Waffen einseitig
verhandelt hat, hernach geschlossen auf die andere Seite hinübergetreten ist und ohne
irgendwelche Ursache Ihre Kön. Maj. im Prager Frieden zum Feind erklärt hat;
hierauf hat er den Kampf begonnen, ohne allen Grund Ihre Kön. Maj. und die Krone
verfolgt, deren Diener und Freunde zum Abfall verleitet und sich zu keinerlei red-
lichen Verhandlungen bewegen lassen, sondern wider all besseres Verdienst Ihre Kön.
Maj. und die Krone herrisch und schändlich behandelt, ganz abgesehen davon, daß der
evangelischen Fürsten und Stände in Deutschland Servitut auf jenem Verdienst be-
gründet ist.
Aber obwohl sich Ihre Kön. Maj. all dessen nicht ohne starke Erregung zu erinnern
vermag, haben diese Dinge trotzdem nicht so nachhaltige Kraft bei Ihrer Kön. Maj.,
daß nicht die wohlwollende Neigung gegenüber dem gemeinsamen evangelischen Wesen
bei Ihrer Kön. Maj. mehr vermöchte; wenn daher der Kurfürst zum gemeinen Besten
beitragen, zusammenarbeiten und dem abhelfen wollte, was im Prager Frieden ver-
sehentlich oder unrichtig gedeutet worden war, * * * wäre es leicht möglich, allen
Zwist zwischen Ihrer Kön. Maj. und dem Kurfürsten aufzuheben und sie beide ohne
Schwierigkeiten dazu zu bewegen, sich für die Erhaltung des gemeinen Wesens einzu-
setzen .
Sollte sich, wenn es auch unwahrscheinlich ist, eine Gelegenheit ergeben, auf solche
Weise mit dem Kurfürsten von Sachsen unmittelbar oder mittelbar ins Gespräch zu
kommen, dürfte sie nicht ausgeschlagen werden; sollte jedoch hierbei noch ein weiterer
Einwurf auftauchen, müßte Herr Johan vorsichtig vorgehen und, soweit er nicht ent-
sprechend instruiert ist, behutsam auf weitere Unterrichtung ablenken, nur daß er
indessen den Kurfürsten * * * hält, so gut er es nur vermag.
9.
Betreffend den Kurfürsten von Brandenburg ist zu beachten, daß Ihre Kön. M:t
mit ihm einen zu ratifizierenden Waffenstillstand für zwei Jahre abgeschlossen hat,
ohne richtig zu wissen, ob er ratifiziert wird oder nicht. Wird er nicht ratifiziert, ist
er so zu behandeln und ist ihm gegenüber mutatis mutandis geradeso zu beschließen, wie
betreffend den Kurfürsten von Sachsen gesagt worden ist, allerdings mit dem Vorwurf,
er habe selbst seinen Bevollmächtigten bei Ihrer Kön. Maj. gehabt, der * * * habe nach-
gesucht , verhandelt, einen Waffenstillstand geschlossen und diesen jetzt ausgeschlagen,
so daß zu den früheren Beleidigungen und Feindseligkeiten, die dessen Herr Vater
unverschuldetermaßen Ihrer Kön. Maj. und der Krone angetan und ihnen zugefügt
hatte, dieser Kurfürst Ihre Kön. Maj. noch affrontiert und getäuscht hat. Wenn er nun
deswegen alles Vertrauen einbüßt und sein Land und seine Untertanen schlecht behan-
delt werden, hat er dies einzig und allein sich selbst zuzuschreiben; so möge er die
Sache weiterhin auf sich beruhen lassen, und Ihrer Kön. Maj. Armee und die Garni-
sonen in Pommern und Mecklenburg haben das Recht und die Macht, das Land des
Kurfürsten von Brandenburg zu nutzen, so gut sie können.
10.
Aber wenn sich sonst der Kurfürst zu einem Waffenstillstandsvertrag bequemen
sollte und man bloß wegen der Werbener Schanze, die, wie es heißt, geschleift sein soll,
uneinig wäre, müßte entsprechend der Instruktion von den Kommissaren verhandelt
werden, deswegen jedoch die Angelegenheit nicht wiederum zum Bruch kommen lassen.
Für den Fall, daß der Stillstand so ratifiziert wird, wie er geschlossen worden ist,
möge Herr Johan um so mehr bei Gelegenheit gegenüber dem Kurfürsten von Branden-
burggrößeres Vertrauen als anderen bekunden und mit all seinem Fleiß ihn sowie seine
Diener und Kommissare und deren Standpunkt und Beschlüsse bei Ihrer Kön.
M:t erhalten.
11.
Weil der Kurfürst von Brandenburg derjenige ist, der am meisten an der Satis-
faktion interessiert ist, die die Krone Schweden mit guten Gründen in Form von Land
fordern kann, und der selbst rechtliche Ansprüche zugunsten des Kurfürstentums und
der Mark Brandenburg in Pommern erhebt, und weil außerdem deswegen auch sonst
einmal mit ihm verhandelt werden und sein Konsens erwirkt und erhalten werden
muß, erachtet es Ihre Kön. Maj. für gut, daß Herr Johan Oxenstierna gemäß den
Nebenmemorialen untersucht, ob sich irgendeine Gelegenheit ergibt, durch Rücksprache
mit einem der vertrauten Geheimen Räte des Kurfürsten dessen Ansicht zu erkunden;
und wenn es ihm gelänge, hierbei einigen Grund zu legen, soll er sich mit Herrn
Salvius besprechen und mit ihm gemeinsam eine Gelegenheit suchen, damit sie um so
besser und fester einen Friedensvertrag zwischen Ihrer Kön. Maj. und dem Kur-
fürsten abschließen und begründen und so das vornehmste Hindernis, das droht und
andernfalls der Krone am meisten von ihren Nachbarn aufgerichtet wird, aus dem Wege
räumen; in allem dem Wortlaut des Nebenmemorials folgend.
12.
Den französischen Botschafter und andere Minister hat Herr Johan über den Grund
seiner Absendung bei Gelegenheit dahin zu unterrichten, daß er zur Fortführung der
nun seit langem vorgenommenen allgemeinen Friedensverhandlungen namens Ihrer Kön.
Maj. und der Krone diese mit seinen Kollegen Herrn Ture und Herrn Salvius
wiederaufnehmen und nach allen möglichen Mitteln suchen solle, um dem Blutver-
gießen und Landesverderb abzuhelfen, die Christenheit zu befrieden und ihr wiederum
zur Ruhe zu verhelfen, sie wären jedoch ganz besonders instruiert worden, dies mit
Ratschlag und in Zusammenarbeit mit dem König von Frankreich und dessen bevoll-
mächtigten Botschaftern gemäß dem Wortlaut der Allianz vorzunehmen, wobei nicht
bezweifelt wird, daß sie von sich aus es an Neigung und gleichem Verhalten nicht
fehlen lassen und die Pakte der Allianz beachten.
Hernach verweise er sie an Herrn Salvius, um mit ihm wie auch mit der Gegenseite
die Präparatorien zu erörtern, insonderheit Zeit und Ort, und diese so weit zu beschleu-
nigen , damit man um so früher beginnen und hoffentlich zu einem Frieden gelangen
könne.
13.
Wenn von seiten des französischen Botschafters oder anderer ein Vorschlag be-
treffend Zeit und Ort gemacht werden sollte, möge trotzdem Herr Salvius die Ange-
legenheit allein in Kommission behalten. Sollten indes Herr Johan Oxenstierna und
Herr Salvius noch beisammen sein oder zufällig zusammenkommen, so können sie dies
gemeinsam erörtern, wenn dies jedoch wegen einer Verhinderung nicht geschehen kann
oder sie nicht länger beisammen sein können und es trotzdem zur Sprache käme, wäre
es am besten, die gesamten Verhandlungen nach Hamburg zu verlegen, wo man begon-
nen und zumeist verhandelt hat.
Aber so kann auch Herr Johan Oxenstierna in gleicher Eigenschaft wie Herr
Salvius gesprächsweise sowie zur Beförderung und Empfehlung der Angelegenheit sich
dahin äußern, man möge als Orte Osnabrück und Münster nehmen, weil sie 1. ein-
ander nahe gelegen und die Verbindungswege bequem seien, 2. schon genannt und, wie
man vernimmt, von der kaiserlichen Seite genehmigt worden seien und weil 3. von beiden
Seiten versichert werden könnte, daß die Krone Schweden Osnabrück freistellt unter
kaiserlicher und der Interessenten Bürgschaft, es bei Nichtzustandekommen des Frie-
dens zurückzustellen, und daß die Kaiserlichen dementsprechend unter gleicher
Bedingung ihre Garnison aus Münster und mehreren Orten zurückziehen, die Osna-
brück oder Münster zu nahe liegen und die Freiheit der Passage in Frage stellen.
Ebenso müßten auch Versicherungen von Bürgermeister, Rat und anderen Interessen-
ten in Osnabrück für die Kommissare Ihrer Kön. Maj. eingeholt werden, da man dort
dies alles am besten sehen und beachten kann.
Falls die Gegenseite jetzt Frankfurt und Mainz beantragt, möge Herr Johan
dagegen die weite Entlegenheit als unbequem für diese Krone einwenden, die ganze
Angelegenheit jedoch an Herrn Salvius zur Verhandlung verweisen.
14.
Die Zeit soll so kurz und schnell wie irgend möglich veranschlagt werden, und je frü-
her der Zeitpunkt anberaumt wird, desto besser, nur möge man sich deswegen mit
dem französischen Botschafter einigen, damit nicht von uns aus etwas wider die
Allianz geschehe und man das uns mit Recht vorwerfe.
Wenn jedoch eine Verzögerung eintritt und vom Franzosen Aufschub erstrebt
wird, dann sollen Herr Johan und Herr Salvius, jeder auf seiner Seite, gemeinsam oder
getrennt die Angelegenheit unauffällig dahin lenken, daß das Verhalten Ihrer Kön.
Maj. weiterhin freundlich erscheint, während der Unwille, den der Aufschub verur-
sacht , sich gegen den Franzosen oder die Gegenseite selbst wendet.
15.
Sobald man sich über Ort und Zeit geeinigt hat, die übrigen Präparatorien erledigt
und die Geleitbriefe ausgewechselt sind, und zwar dies alles mit Wissen und Ratschlag
des französischen Botschafters wie auch der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg
und der Landgräfin von Hessen-Kassel, sollen Herr Johan, Herr Ture Bielke, falls er
schon vorher eingetroffen ist, und Herr Salvius oder, falls Herr Ture noch nicht zur
Stelle ist, die anderen zwei gemeinsam an die einzelnen evangelischen Fürsten und
Stände schreiben, ihnen den Empfang des Geleites mitteilen, das Übereinkommen mit
den Kaiserlichen betreffend Ort und Zeit der Verhandlungen bekanntgeben und sie
einladen, sich selbst oder durch Bevollmächtigte einzufinden und sowohl auf den all-
gemeinen Wohlstand als auch des Vaterlandes und ihre eigenen Interessen zu achten,
und zwar unter Zuspruch namens Ihrer Kön. Maj., wie auch nicht bezweifelt wird, daß
die Fürsten und Stände sich die Freundschaft und das Zusammengehen mit der
Krone Schweden wie auch deren billiges Interesse angelegen sein lassen; und so sollen sie
sich auch versichert wissen, daß die Kommissare den Befehl und den Auftrag Ihrer
Kön. Maj. haben, die Interessen der Stände und deren billige Wünsche sich anbefohlen
sein zu lassen, in allem zu deren Bestem und rechtlichem Erwerb behilflich zu sein und
nach Möglichkeit zusammenzuarbeiten.
16.
Sollte geschehen, daß sich der König von Polen mittelbar als Vermittler anbietet,
haben die Kommissare Ihrer Kön. Maj. diese Vermittlung höflich abzubiegen, und
zwar unter Bezeugung, daß dies ohne Zweifel * * * bei Ihrer Kön. Maj. auf Verständ-
nis stoßen würde, daß sie jedoch keine entsprechende Instruktion erhalten hätten,
da niemand eine solche wegen der nahen Verschwägerung und Verwandtschaft in
Erwägung ziehen konnte, die zwischen ihm und dem Kaiser bestehe und auf jede Weise
eine Vermittlung ausschließe.
Wenn jedoch der König von Polen unmittelbar seine Vermittlung anbietet, müßten
die Kommissare mit höflichen Worten die Bestrebungen und den Sinn des Königs von
Polen, diese Kriege in der Christenheit zum Stillstand zu bringen, rühmen, müßten
sich jedoch damit entschuldigen, daß sie auf Betreiben des Königs von Dänemark
abgefertigt worden seien und um weitere Vermittler zum Zeitpunkt ihrer Abferti-
gung nicht gewußt und deswegen nichts anderes in der Instruktion hätten. Man möge
sich an Ihre Kön. Maj. wenden und weiteren Befehl und Beschluß abwarten. Die
Kommissare mögen jedwede grobe Beleidigung meiden, aber auch nicht eine Vertrö-
stung auf Annahme verlauten lassen, sondern alledem vorsichtig entgehen.
17.
Es kann geschehen, daß jemand von England zu den Verhandlungen geschickt und
sich bei den Kommissaren Ihrer Kön. Maj. als Unterhändler oder zumindest zur
beratenden Teilnahme möglicherweise unter dem Anschein anbieten wird, die pfälzi-
sche Angelegenheit voranzutreiben, um jedoch in Wirklichkeit dieselbe voranzu-
treiben und daneben dazu zu verhelfen, die Friedensverhandlungen zum Frommen
eigener Interessen zu dirigieren.
Falls sich der König von England als Unterhändler anbietet, mögen die Kommis-
sare auf die gleiche Weise, wie es beim König von Polen gesagt worden ist, die Ver-
mittlung vermeiden und dies mit dem Versprechen entschuldigen, hierüber berichten
zu wollen.
Aber soweit sich jemand zur Teilnahme anbietet, möge man es dabei bewenden
lassen, wenn man ihn nicht ganz wegbekommen kann, und ihn daher in der pfälzischen
Angelegenheit nutzen, wenn sie zur Verhandlung kommt. Wie auch sonst in anderen
Fällen sei stets das Vertrauen Ihrer Kön. Maj. gegenüber dem König und der
Nation von England zu bezeugen und ihnen Veranlassung zu geben, auf unsere Seite
zu treten, wenn die Verhandlungen ohne Friedensergebnis ablaufen sollten, sie aller-
dings an unseren eigenen Angelegenheiten und Interessen, wie insbesondere betreffend die
Satisfaktion der Krone, wenig oder lieber gar nicht teilhaben zu lassen.
18.
Wenn nun alles fertig ist, die Präliminarien vereinbart, Ort und Zeit anberaumt,
die sicheren Geleite ausgefolgt, die Entwürfe der Vollmachten überprüft und für gut
und vollkommen befunden worden sind, der König von Frankreich die Verhandlungen
bewilligt hat, die Verbündeten hierüber gebührend in Kenntnis gesetzt worden sind
und deren Beschluß zurückgelangt ist und somit alle Präparatorien vereinbart
worden sind, wie des Herrn Salvius Spezialinformation sie anführt, sollen die Kom-
missare Ihrer Kön. Maj. einen gewissen und bequemen Ort bestimmen, wo sie sich
treffen und von dem aus sie, sowie sie vernehmen, daß die kaiserlichen und kurfürst-
lichen Deputierten unterwegs seien, sich mit sicherem Konvoi zu den nächst gelegenen
schwedischen Garnisonen verfügen könnten, um von dort zu dem vorgesehenen Ort und
zu der vorgesehenen Zeit die Anreise anzutreten.
19.
Sollte Osnabrück von beiden Seiten als schwedischer und sollte Münster als franzö-
sischer Standort für die Friedensverhandlungen angenommen werden, müßten die
Kommissare vorerst dafür sorgen, daß von seiten des Kaisers, der Kurfürsten sowie des
Bischofs und des Kapitels von Osnabrück und dieser Stadt selbst Ihrer Kön. Maj. und
der Krone genügend zugesichert wird, daß die Stadt zurückgegeben und die Besatzung
wiederaufgenommen wird, und zwar mit den Rechten und Befugnissen, wie die Krone
Schweden die Stadt jetzt besitzt, ohne irgendeine Einschränkung oder Ausnahme,
sofern die Verhandlungen fruchtlos verlaufen oder gänzlich verhindert werden sollten.
Nachdem dies so geschehen ist, soll die schwedische Garnison abgezogen und nach
anderen Orten oder zur Armee geführt werden. Entsprechendes geschehe mit den
feindlichen Orten, die zwischen uns und Osnabrück liegen; zugleich beschaffe man be-
queme und ansehnliche Unterkunft für die Kommissare Ihrer Kön. Maj. und deren
Gefolge, kurzum, man sorge dafür, daß sie in gebührender Weise zur rechten Zeit dort
eintreffen. So wie sie nicht nur um ihrer Sicherheit und ihres Ansehens willen einen
ausreichenden Konvoi mit sich führen sollen, sollen sie auch während ihres Aufent-
haltes am Ort zumindest eine oder zwei Korporalschaften gute, mit guten Kleidern
und auch sonst freigebig versorgte Knechte bei sich haben, die ihre Häuser bewachen und
ihnen auch sonst zur Hand sein können.
20.
Sollte wider Erwarten irgendein anderer Ort, insbesondere Frankfurt am Main
für die unsrigen und Mainz für die Franzosen, genannt und angenommen werden,
müßten sie sich neben der Versicherung und des Geleites von seiten des Kaisers auch
von Bürgermeister und Rat von Frankfurt Zusicherungen ausfertigen lassen; der Weg
wäre da über Minden und Kassel zu nehmen und hernach die bequemste Route nach
Frankfurt; über Unterkunft, begleitenden Konvoi und dergleichen mehr ist das im
vorhergehenden Artikel über Osnabrück Gesagte zu beachten.
21.
Bei der Anreise ist zu beachten, daß ja der Gesandte des Königs von Dänemark,
sofern der König von Dänemark weiterhin das Zusammentreffen und die Vermittlung
betreibt, zuerst anzureisen hat, um um so bequemer und reputierlicher die streitenden
Parteien zusammenführen zu können; deswegen müssen die Kommissare ihre Reise
so legen, daß er zuerst am Ort ist und sie hernach folgen; dort angekommen,
sollen sie durch ihren Haushofmeister dem Vermittler ihre Ankunft mitteilen lassen
und dessen Besuch zuerst abwarten. Besucht der Vermittler sie zuerst, hat alles seinen
richtigen und ordentlichen Gang; hernach sollen die Kommissare ihn besuchen, und
zwar so oft die Sachlage es erfordert. Tut er dies nicht und sind die deputierten Bevoll-
mächtigten des Kaisers bereits am Ort und hat der Vermittler die Kaiserlichen besucht
und will die Unsrigen nicht besuchen, so mögen sie es dabei bewenden lassen und das
Zeremoniell beiseite setzen, dafür aufmerksam und genau die Realitäten und beim
Kongreß das Zeremoniell beachten. Sind die Kaiserlichen noch nicht angekommen,
und besucht der Vermittler die Kommissare Ihrer Kön. Maj. nicht zuerst, mögen sie
es mit dessen Besuch nicht eilig haben und alles, was zur Erledigung ansteht, mit dessen
Haushofmeister und Sekretär erledigen.
Sollten die Deputierten der Kurfürsten und der Stände im Römischen Reich, die
unsere Verbündeten sind oder so erscheinen wollen, dann schon zur Stelle sein oder erst
nachher eintreffen, sollten sie deren Gesandten durch ihren Haushofmeister oder ihre
Sekretäre empfangen und sie zu deren Ankunft beglückwünschen, sie jedoch nicht
besuchen, bevor sie deren Besuch entgegengenommen haben; sowie ihnen jedoch die Ehre
erwiesen ist, die Ihrer Kön. Maj. zusteht, haben sie die Ehrenbezeugung gemäß eines
jeden Standes Eigenschaft und Würde zu erwidern, wobei in allem die Würde Ihrer
Kön. Maj. und der Anstand zu wahren sind; mit Fleiß ist darauf zu achten, nichts zu
tun und geschehen zu lassen, was sich in Zukunft nachteilig auswirken könnte.
22.
Zu den Verhandlungen der Franzosen soll entweder im voraus um der Überein-
stimmung willen und um zu wissen, was dort vor sich geht, oder zumindest bei deren
Anreise der deputierte Agent entsandt werden, durch welchen die Franzosen ent-
sprechend den Verträgen über ihre Verhandlungen zu berichten verpflichtet sind.
Demgegenüber sollen die Kommissare Ihrer Kön. Maj. den französischen Agenten
bei sich zulassen und mit ihm besprechen, was dort vorgeschlagen, geantwortet und
beschlossen wird; hierin ist wie in allem anderen bei Anwendung von Urteils- und
Unterscheidungsvermögen wohl darauf zu achten, was Ihrer Kön. Maj. durch solche
Mitteilungen zum Nachteil oder was zu Beförderung und Rechtfertigung der Ange-
legenheit gereichen kann oder was gleichwohl bekannt werden soll; dies letztere der
betreffenden Person eröffnen und mitteilen, wenn es sowieso nicht geheimgehalten
werden kann, bei den vorhergehenden Punkten jedoch größte Vorsicht walten lassen,
um keine Gelegenheit zur Störung unserer Beratschlagungen und Absichten zu geben.
Zu diesem Zweck müssen die Kommissare Ihrer Kön. Maj. auch mit sorgsamem
Auge das Vorgehen der französischen Bevollmächtigten beobachten und darnach
ihre Beschlüsse gestalten.
23.
Sollte sich der Fall ergeben, daß die französischen Deputierten eine Zusammenkunft
mit den Kommissaren Ihrer Kön. Maj. an einem bequemen Ort zwischen den Ver-
handlungsplätzen für gut befinden oder daß Ihre Kön. Maj. es selbst für gut hielte,
eine solche zu erstreben, um besser unsere Übereinstimmung und unser gutes Ein-
verständnis zu bezeugen und zu offenbaren, mögen es sich die Kommissare Ihrer Kön.
Maj. auf passende Weise vor allem angelegen sein lassen, daß dem Gleichheitsgrund-
satz dadurch genuggetan wird, daß der Ort gerade oder ungefähr in der Mitte gewählt
wird und daß man an dem Orte in der Mitte entweder in einer Kirche oder auf einer
Ratsstube sich trifft oder daß, wenn die Zusammenkunft die Form von Besuchen haben soll,
vereinbart wird, daß das, was der eine das eine Mal tut, geradeso das andere Mal von
dem anderen getan wird, so daß die Hoheit Ihrer Kön. Maj. und die mit anderen
Königen beanspruchte Gleichheit wohl beobachtet werden und diese Verhandlungen
in Zukunft als Beispiel dafür angeführt werden können, daß Ihre Kön. Maj. keinerlei
Benachteiligung erleidet.
24.
Bei solchen Zusammenkünften oder Besuchen mit den französischen Deputierten
sollten die Erörterungen der Kommissare vornehmlich auf das allgemeine Interesse aller
Könige und Republiken ausgerichtet sein; in erster Linie wäre zur Sprache zu bringen
Schwedens und Frankreichs Status, Wohlstand und Sicherheit, deren Grundformen,
Ursachen und Hindernisse, hernach in gemeinsamer Beratung darum bemüht sein,
jene zu fördern, soweit dies mit dem Vertrag vereinbar ist, und schließlich
einschlägige Erörterungen auf die gemeinsamen Verbündeten in Deutschland
und mittelbar auf einige mehr ausdehnen, wie die Generalstaaten der Niederlande
und die Fürsten Italiens; aber dies geschehe nicht so sehr deshalb, weil wir entweder
so zu handeln verpflichtet oder nachdrücklich gesonnen sind, darauf zu bestehen,
sondern weil wir versuchen, zu tun, was sich tun läßt, und um der Welt zu zeigen,
daß wir mitnichten gleichgültig sind, wie es in der Welt zugeht; natürlich muß dies
vorsichtig gehandhabt und es muß beachtet werden, daß daraus keine Verpflichtung
wird, sondern einzig und allein als Höflichkeit und Wohlwollen aufgefaßt wird.
Auf gleiche Weise müßte alles auch mit den anderen Verbündeten in Deutschland
erörtert werden, namentlich mit Braunschweig-Lüneburg und Hessen-Kassel;
hernach mit anderen, nicht restituierten Ständen, wie dem Markgrafen von Baden-
Durlach usw., sowie mit den unter unbilligen Bedingungen restituierten Ständen, wie
dem Herzog von Württemberg, dem Markgrafen von Ansbach und mehreren minderen
Ständen, sowie auch mit den Städten. Die Erörterungen mit diesen mögen betreffen
das allgemeine Wesen, dessen Aufrechterhaltung und eines jeden Privatinteressen,
es möge also in jeder Weise eine Fürsorge um deren Wohlfahrt zur Schau getragen
und bezeugt werden, allerdings soweit sie selbst daran Gefallen offenbaren, um so
deren Mitarbeit bei den billigen Forderungen Ihrer K. M:t und der Krone zu
gewinnen; dieses alles sei mit größter Gewandtheit und Vorsicht durchzuführen und
voranzutreiben.
25.
Sollten sich am Orte Botschafter von England, Venetien, Portugal, den Nieder-
landen und der Schweiz einfinden, ist von seiten der Kommissare Ihrer K. M:t mit
ihnen wie mit Gesandten von Freunden zu verkehren und die Einstellung bei den
Verhandlungen mit ihnen von den Intentionen und Interessen eines jeden abhängig zu
machen, wobei besonders auf das Ansehen Ihrer K. M:t und des Reichs und auf
die Aufrechterhaltung der Freundschaft mit deren Prinzipalen zu achten wäre;
stets sind das Wohlwollen und die Ehrerbietung zu bezeugen, die Ihre K. M:t ihnen
gegenüber hegt, und ist nichts zu unterlassen, um, soweit das Gepräge der Unter-
handlungen es zuläßt, Ihrer K. M:t Fürsorge und bereitwilligen Sinn zu bekunden,
deren Freundschaft zu bewahren und auf deren Interessen achtzuhaben; freilich
bezweifelt sie auch nicht, daß sie gegenüber Ihrer K. M:t und der Krone Schweden
ein Gleiches tun würden.
Aber da ein jeder von ihnen seine eigenen Interessen hat und sie meistens ohne
Rücksicht auf das allgemeine Wesen und mit noch weniger Rücksicht auf Schwedens
Interessen betreibt, wie sich bislang erwiesen hat, müssen Ihrer K. M:t Kommissare
hierin fleißige und vorsichtige Überlegungen anstellen, in dieser Beziehung deren
Absichten erspähen und jeden überflüssigen Wortwechsel vermeiden; deren Privat-
angelegenheiten wären da nicht allzusehr zu fördern oder zu verfechten, es sei denn,
daß sie einen Vorteil für Ihre K. M:t und Schweden in sich schlössen und deswegen
eine Förderung begründet wäre.
England wird zweifelsohne die Restitution der Pfalz fordern, Ihrer K. M:t
Kommissare haben da allseitige Geneigtheit und Beihilfe zu bekunden.
Venetien und die Schweiz werden kaum etwas anderes erstreben als ihre eigene
Sicherheit; dies wird zuvorkommend zu beachten sein. Portugal wird sich ohne
Zweifel einmischen und die Verhandlungen gern stören wollen, um im Krieg Mitläufer
zu haben. Bei aller freundlichen Behandlung wäre über dessen Angelegenheit mit
Frankreich und den deutschen Fürsten zu beraten, was nach allgemeiner Gutheißung
zu dessen Erhaltung bei der Gegenpartei zu betreiben wäre; ihm gegenüber sei Ihrer
K. M:t Wohlwollen und gute Absicht zu bekunden. Da jedoch der Krieg, der sonst
mit guten Gründen aufgehoben werden kann, nun um seinetwillen geführt wird,
müssen Ihrer K. Maj. Kommissare darauf achten, daß das, was ihm nicht zu Gefallen
geschieht, mehr der Halsstarrigkeit der Gegenpartei und den Bedenken der Ver-
bündeten zugeschrieben wird als Ihrer K. M:t, denn sonst kehrt sich der Haß
gegen die Vermittler.
Die Interessen der Generalstaaten in den Niederlanden sind bei Gelegenheit ganz
besonders zu beachten, Ihrer K. M:t Fürsorge für deren Wohlergehen ist zu bekunden,
und deren Gewogenheit und Zusammenarbeit sind wiederum zu gewinnen; deswegen
sind sehr fleißig und an gebührender Stelle die Bestrebungen der Herren Generalstaaten
zu fördern, wobei allerdings darauf zu achten ist, daß diese nicht in das deutsche
Wesen eingemischt werden, sondern mit größtem Fleiß die Neutralität aufrecht-
erhalten haben wollen. Infolgedessen sollen Ihrer K. M:t Kommissare die Verhandlungen
der Krone Schweden mit denjenigen der Generalstaaten nicht vermengen und sich auch
nicht so weit in solche mit den Generalstaaten vertiefen, daß die Hauptunterhand-
lungen dadurch irgendwelchen Anstoß oder Behinderung erleiden würden.
26.
Wenn nun die Kommissare des Kaisers und seiner Parteigänger an dem franzö-
sischen und dem unserigen Verhandlungsort angelangt sind und durch die Vermittler
die Verhandlungen zwischen den Parteien eröffnet werden, stellt Ihre K. M:t es den
Zeitumständen und der Vereinbarung aller anwesenden Interessenten anheim, ob der
Anfang durch einen feierlichen Kongreß oder eine Zusammenkunft geschieht oder ob
der Vermittler zwischen den Parteien hin und her geht; in diesem und allen anderen
Fällen muß das gleiche Verfahren wie zwischen Kaiser und Frankreich eingehalten
werden, um des Reiches Hoheit und Ansehen sowie die Gleichheit mit anderen
Königreichen zu wahren. Wenn nun am Anfang eine Zusammenkunft stattfindet,
was wahrscheinlich ist, und wenn der Vermittler, was anzunehmen ist, mit einer
Rede den Zustand und die Wirkung dieses Krieges beklagt, die guten Absichten seines
Herrn, Europa und die Christenheit zu fördern, rühmt, zu friedlicher Beratschlagung
ermahnt oder was er sonst noch vielleicht zur Beschönigung seines Antrags anführen
mag, brauchen es die Kommissare Ihrer K. M:t nicht anzufechten, wenn die Kaiser-
lichen als erste zu sprechen wünschen, da ja die Rangstellung des Kaisers bisher von
den anderen Königen der Christenheit nicht bestritten wurde, aber die Kommissare
Ihrer K. M:t sollen gleich darauf das Wort ergreifen und in der Ausrichtung ihrer
Antwort den Verdruß und das Mitleid Ihrer K. M:t ob diesem Krieg, ob der
Spaltung Europas und der Christenheit sowie der Verödung Deutschlands und den
Wunsch Ihrer K. M:t bekunden, die frühere gute und vertrauliche Freundschaft des
Römischen und des schwedischen Reiches möge wiederum gefunden und wiederherge-
stellt werden; dann wären des vermittelnden Fürsten gute Emsigkeit und Bemühung
sowie der Gesandten Gewandtheit und gute Absicht zu rühmen, und es sollte demgegen-
über allmögliche Mitarbeit bei Erwirkung eines sicheren, ehrlichen und allgemeinen
Friedens zugesagt und mit gebührenden Glückwünschen geschlossen werden.
27.
In bezug auf die Sprache hat es seine guten Gründe, daß man lateinisch verhandele;
aber da viele deutsche Stände beteiligt sind, hat Ihre K. M:t keine Einwendungen
dagegen zu machen, daß dann und wann gelegentlich deutsch, lateinisch, französisch
oder in einer anderen Sprache vorgetragen und erörtert wird, nur sollen die schriftlich
niederzulegenden Verhandlungsakten, wie insonderheit die Beschlüsse und Abschiede,
lateinisch abgefaßt und lateinisch vollzogen werden.
28.
Wenn man nun bei den Hauptverhandlungen angekommen ist und Bedingungen
verlangt werden, dürfte es gleichgültig sein, ob diese von den Kaiserlichen aufgesetzt
oder von den Kommissaren Ihrer K. M:t vorgeschlagen werden. Wie über die Ver-
bündeten Entwürfe und Vorschläge gemacht wurden und wie 1635 und 1636
zwischen dem Reichskanzler und dem Kurfürsten von Sachsen zuerst unmittelbar wegen
Magdeburg und hernach mit dem Herzog von Mecklenburg als Vermittler über eine
Menge Hauptstreitpunkte verhandelt wurde, nämlich über die Beendigung der
Kriegshandlung und die Niederlegung der Waffen, über die Wiederherstellung der
alten Freundschaft, die freie Ausübung von Handel und Wandel, über die Freigabe
der Gefangenen und vieles andere, wie alles vereinbarungsgemäß in Ordnung und
Form gebracht wurde und wie nachher in Geheimsitzungen insonderheit zwischen
dem Hofkanzler Herrn Salvius und dem kaiserlichen Residenten in Hamburg
Lützow auf gleichem Fuß verhandelt wurde, so soll auch jetzt das Gleiche wieder-
aufgenommen und das, was als schon vereinbart erscheint, auf Anraten des Franzosen
und besonders der anderen Verbündeten verbessert und verstärkt werden; dies betrifft
vor allem den Artikel, daß diejenigen Offiziere, die in diesem Krieg dem seligen
Herrn Vater Ihrer K. M:t, Ihrer K. M:t selbst und der Krone Schweden Gefolg-
schaft geleistet haben, auf alle Weise in ihr Eigentum, ihre Rechte und Befugnisse
wiedereingesetzt werden, ungeachtet dessen, daß sie aus den Erblanden des Kaisers
stammen oder Besitz und Erbansprüche in Ländern von Ständen haben, die sich
dem Kaiser angeschlossen hatten. In all diesem sollen die Kommissare den Bereich
ihrer Forderungen so weit ausdehnen, als es sich nur irgend machen läßt.
29.
Drei Hauptpunkte sind strittiggeblieben:
1. Die Ausdehnung der Amnestie auf alle Stände und Städte sowie auf alle
diejenigen, die durch den Krieg der verflossenen Jahre ihrer Fürstentümer, Graf-
schaften , Herrschaften, Länder und anderer Würden und Rechte verlustig gegangen
sind, und namentlich diejenigen, die sich Ihrer K. M:t und der Krone Schweden
angeschlossen hatten.
2. Die Satisfaktion der Krone Schweden und 3. das Contentement der Soldateska,
woran sich die Angelegenheit bislang gestoßen hat und wobei vermutlich noch die
gesamten Schwierigkeiten in Erscheinung treten werden. Und deswegen müssen die
Kommissare Ihrer K. M:t gerade diese drei Punkte besonders voranzutreiben sich
angelegen sein lassen.
Betreffend den ersten Punkt, die Ausdehnung der Amnestie, möge ihnen anbe-
fohlen sein, gegenüber dem Vermittler, der Gegenpartei und allen anderen Ständen, und
zwar in erster Linie gegenüber den evangelischen, öffentlich und eindringlich die
Notwendigkeit der Generalamnestie darzulegen, um für jetzt und in Zukunft alle
Ursache und allen Anlaß zu beseitigen, um das Römische Reich zu befrieden, ihm
den Frieden zu bewahren und um fremden benachbarten Kronen und Königreichen
alle Not und allen Zwang zu nehmen, wiederum in einen Krieg zu geraten. Weiterhin
ist die Billigkeit dieser Forderung mit der Begründung zu unterbauen, daß solche
Bürgerkriege, die mehr gegenseitigem Mißverstehen und gegensätzlichen Absichten
der Beteiligten entspringen, nicht anders abgeschafft zu werden pflegen und es auch
nicht anders können, als wenn jeder zu dem Seinigen zurückkehrt und, indem man das
Geschehene vergißt, in das Seinige wiedereingewiesen wird. Schließlich können die
Kronen Schweden und Frankreich mit Ehren nicht aus diesem Krieg heraus-
kommen , es sei denn, daß dies erwirkt wird, denn, und das muß allen klar vor Augen
geführt werden, das war der vornehmlichste Grund, warum der Krieg so lange fort-
gesetzt wurde; und er müßte zweifelsohne solange weitergeführt werden, bis hierfür
Abhilfe geschaffen ist; und wohin auch immer dieser Punkt abgeschoben würde, er
würde notwendigerweise wiederum anderswo auftauchen. Deshalb muß dieser Punkt
bei der Gegenpartei und beim Vermittler nachdrücklich und mit einschlägigen Gründen
und Leitgedanken sowie unter gleichzeitiger Beratschlagung mit den Franzosen
mit großem Ernst betrieben werden. Die Absicht mit diesem Punkt und auch sonstiges
müßte den Verbündeten in Deutschland und anderen Interessenten mitgeteilt werden,
die durch ihre Gesandten zugegen sind; mit ihnen möge man ratschlagen, sie zur
Mitarbeit und kräftigem Beschluß aneifern, um diese Gelegenheit nicht aus den
Händen gleiten zu lassen, die uralte, nun gleichsam mit Füßen getretene Freiheit
wiederum aufzurichten; zugleich wäre ihnen der künftige Zustand auszumalen, falls
man diese Gelegenheit ungenutzt verstreichen ließe.
30.
Bei dieser Gelegenheit könnten die Kommissare auch den Prager Frieden zur
Sprache bringen und unmittelbar oder mittelbar irgendwelche Mittel finden, um ihn
Zu kassieren, und dies ganz besonders, wenn die Stände selbst dazu neigen und dazu
veranlaßt werden könnten oder wenn Frankreich dies tun wollte. An letzteres
sollten die Kommissare denken und wohl darauf achthaben; allerdings wäre es Ihrer
K. M:t lieber, wenn die Stände dazu veranlaßt würden und sie sich diese Ange-
legenheit anbefohlen sein ließen; wobei alle unnötige Mißgunst, soweit nur irgend
möglich, zu vermeiden wäre.
31.
Dieser Artikel der Universalausdehnung der Amnestie und der Aufhebung des
Prager Friedens muß mit allem Eifer und Ernst behandelt und der Gang der Ver-
handlungen und Erörterungen muß so ausgerichtet werden, daß Ihrer K. M:t lebhafte
und bereitwillige Anteilnahme am gemeinen Wesen sowie an der Befreiung und der
Wiedereinsetzung der Unterdrückten klar hervortritt und zur Geltung kommt;
und sollte irgendwo zurückgewichen oder nachgegeben werden, so möge dies von seiten
der Stände selbst und auf Anraten des Franzosen geschehen.
Schließlich soll betreffend diesen Artikel weder zu Ende verhandelt noch abge-
schlossen und noch viel weniger nachgegeben werden, bevor man nicht über die zwei
anderen Punkte, die Satisfaktion der Krone und das Contentement der Soldateska,
einig geworden ist; und immer soll man diese Dinge und die Verhandlungen so aus-
richten , daß es keinen Zusammenstoß in den Fragen der Satisfaktion der Krone oder
des Contentements der Soldateska gibt, sondern eher in der der Amnestie, sofern kein
Friede erzielt werden kann.
Aber wenn man in diesen zwei letzteren Artikeln einig geworden ist, kann man
bei der Amnestie nachgeben, und zwar auf Anraten und unter Zustimmung der
Stände und Interessenten.
32.
In Regensburg wurde ein kaiserliches Amnestiedekret veröffentlicht, auf das sich
die Gegenpartei ohne Zweifel beziehen wird; die Kommissare Ihrer K. M:t haben
jedoch gute und offensichtliche Gründe, dieses Dekret zur Begutachtung zu unter-
breiten , sowohl wegen der Vorbehalte und Beschränkungen in bezug auf Zeit und
Personen als auch wegen des Durchführungsverfahrens und anderer einschlägiger
Umstände; größter Fleiß, Vorsicht und vorherige Beratung mit den anderen sind
geboten, vor allem sind mit den Interessenten Überlegungen anzustellen, ist gerecht
zu entscheiden und bis zum äußersten Abhilfe und eine universale, unbegrenzte
Ausdehnung zu erstreben.
33.
Betreffend die Satisfaktion der Krone Schweden sollen sich die Kommissare Ihrer
K. M:t in erster Linie angelegen sein lassen, sowohl gegenüber der Gegenpartei als
auch gegenüber dem Vermittler folgende billige Gründe für die Forderung darzulegen,
daß 1. Seine in Gott selige K. M:t sich diesem Kriege zum Dienst und Frommen
der Stände in Deutschland unterzogen hat, die vom Herzog von Friedland und den
großen Armeen bedrängt wurden, daß 2. der Kurfürst von Sachsen und mehrere
Stände S. sel. K. M:t zur Hilfe aufgefordert und sich mit ihm in Bündnis und
Waffen vereinigt haben, daß sie 3., solange alles wohl und glücklich ablief, all
das Gewonnene an sich gezogen und damit ihren Ansprüchen genugzutun versucht
haben und daß sie 4. Seiner sel. K. M:t im Bündnis selbst Satisfaktion ver-
sprochen haben; daß 5. die Krone während so vieler Jahre auch große Auslagen hatte,
die ohne Satisfaktion nicht schadlos zu machen sind; daß 6. der Kurfürst von
Bayern und der Kurfürst von Sachsen es für billig gehalten haben, einen solchen
Schadenersatz vom Kaiser zu fordern, und desgleichen Dänemark früher von
Schweden; daß 7. weiterhin von der Krone Schweden eine Mehrzahl von Festungen
und Plätzen gefordert wird, was ohne Vergeltung nicht zuzulassen ist, was niemand
ohne weiteres täte und deren Wiedergewinnung viele Männer und viel Geld kosten
würde und trotzdem sehr fraglich wäre; und 8. haben der Kurfürst von Sachsen in
seinem Vertrag und andere diese Forderung grundsätzlich gebilligt, wie die Verträge
erweisen. In dieser Frage könnten noch mehrere Argumente gefunden werden.
[34.]
Es kann ohne weiteres geschehen, daß die Kaiserlichen und katholische Stände
und sogar auch die Evangelischen wie auch der Vermittler selbst versuchen werden,
diese Argumente beiseite zu schieben und zu zeigen, man könne mit triftigen Gründen
nichts fordern, indem sie entweder vorgeben, es sei Krieg gewesen und der sei nicht
anders beizulegen, als daß alles wiederum in seinen früheren Zustand komme, oder daß
Deutschland von uns und durch unser Verschulden verödet worden sei, oder daß eine
solche Satisfaktion gegen Würde und Reputation der Gegenpartei verstieße oder
dergleichen mehr. In solchen Fällen müssen die Kommissare ihre Antworten der
Eigenschaft eines jeden, der solches vorbringt, anpassen und sagen, daß das im
Kriege Geschehene vergessen und aufgehoben, daß jedoch wohlbegründete Forderungen
stets anerkannt und billigerweise befriedigt werden sollen. Deutschland sei am Anfang
durch die Friedländischen und andere große Armeen und hernach durch einen und
anderen deutschen Fürsten wie auch den König von Dänemark verödet worden,
hingegen hätten König Gustav Adolf von Schweden, Ihrer K. M:t seliger hochgeehrter
königlicher Herr Vater, und zuletzt der König von Frankreich gemeinsam mit Ihrer
K. M:t darnach getrachtet, die Dinge wiederum in Ordnung zu bringen und zur
Wiederherstellung der früheren Lage zu verhelfen unter Berücksichtigung der
mannigfaltigen Beweggründe, die ein jeder für sich allein und sie alle gemeinsam
hierfür aufgewiesen hätten; und da konnte es nicht anders zugehen, als daß der eine
oder andere in seinem Lande angegriffen wurde, und dies besonders wegen der mannig-
faltigen veränderlichen Einstellung der Stände, da der eine sich an den einen und ein
anderer sich an einen anderen angeschlossen und mitunter gewechselt hat, wie es der
Fall war mit der Liga, der Union, dem Leipziger Konvent, dem Heilbronner
Bund, den Bündnissen mit dem König von Dänemark und den Bündnissen, die Ihrer
K. M:t sel. Herr Vater, Ihre K. M:t selbst mit dem König von Frankreich
geschlossen haben. Die Auflösung von Bündnissen kann nicht uns und unserem
Verschulden zugeschrieben werden, sondern vielmehr denjenigen und deren Absichten,
die das Römische Reich unterdrückt, die Beziehungen, die fremde Könige und Fürsten
seit alters zu den Ständen des Reiches hatten, aufgehoben und Spanien in die Unter-
drückung der Glieder des Reichs mit hineingezogen wie auch einen nach dem anderen
Nachbarn nach allen Seiten hin verunglimpft haben, insonderheit den sel. König
Gustav Adolf und die Krone Schweden, gegen die unverschuldetermaßen Kriegsvolk
und Armeen zweimal nach Preußen geschickt worden sind usw. Daß eine solche
Forderung auch keine Einbuße an Würde und Reputation nach sich zieht, ist durch
Beispiele zu erweisen; diese Forderung ist begründet durch Billigkeit, durch die
Restitution der eroberten Plätze, durch die Versprechen vieler Stände sowie durch
andere Gründe und Argumente. Was sonst noch von dem einen oder anderen gesagt
und eingewandt werden könnte, sollte im Hinblick auf Ort und Umstände entsprechend
der Gewandtheit, dem Fleiß und der Vorsicht der Kommissare beantwortet werden.
[35.]
Wenn die Dinge soweit gedeihen, daß die Satisfaktion gebilligt und von den Interessen-
ten angenommen wird und gesprächsweise die Frage aufgeworfen wird, was von Schweden
als Satisfaktion begehrt wird, dann sollen die Kommissare Ihrer K. M:t vorerst
die Absichten und Meinungen der Kaiserlichen und des Vermittlers ergründen. Und
wenn jene auf eine Geldsumme hinauslaufen, müssen Ihrer K. M:t Kommissare das
Mißverhältnis des Angebotes darlegen; denn so große Auslagen wurden gemacht,
so mancher stolze schwedische Mann hat sein Blut vergossen und insonderheit der
unvergleichliche Held, König Gustav Adolf der Große, daß man mit einer geringen
Summe nicht befriedigt werden kann und auch kein gebührendes Verhältnis zu
finden ist, es sei denn, man verspräche eine ansehnliche Summe, die man mit Ehren
entgegennehmen könnte, aber eine solche Summe wäre bei den jetzigen Zeitläuften
nicht zu bezahlen, sie müßte demnach hypothek- und terminmäßig sichergestellt werden,
und hieraus würden unausweichlich Ungemach und Schwierigkeiten erwachsen, ein
Umstand, der eine stete Freundschaft nicht aufkommen ließe, was man doch notwen-
digerweise mit diesem Vertrag verhindern will.
Mittels solcher und ähnlicher, durch Zeitumstände und die Gegenpartei veranlaßter
Gespräche sollen die Kommissare Ihrer K. M:t eine Gelegenheit wahrnehmen, um die
Rede auf ein ansehnliches Fürstentum in Deutschland zu bringen, das Ihrer K. M:t und
der Krone Schweden eingeräumt, übertragen und abgetreten würde, und zwar unter
Anerkennung des Lehnrechts von seiten des Kaisers und des Reiches; dies könnte
zugestanden werden, ohne daß das Römische Reich dadurch Ungemach, Kosten und
Einbußen in bezug auf Stärke und Sicherheit erlitte; dieses mögen die Kommissare
gebührend darlegen, allerdings ohne eine Erklärung namens Ihrer K. M:t und der
Krone.
[36.]
Kommt man darauf zu sprechen, welches Land es doch sein sollte, dann ist Pommern
zu nennen, 1. wegen der Lage, denn, obwohl es weit weg liegt, liegt es trotzdem so,
daß es einigermaßen erreichbar ist; 2. weil die regierenden Herren ausgestorben sind
und die Prätendenten es nie innegehabt haben und deswegen mit etwas anderem
Gleichwertigen vorliebnehmen könnten; 3. weil nun auch Ihre K. M:t im Besitz des
Herzogtums ist, mit Verträgen und Bündnissen hineingekommen und nicht anders
als mit Waffen oder Verträgen herauszubringen ist, weswegen es das billigste ist,
es in den Händen Ihrer K. M:t zu belassen.
[37.]
Bei diesem Gespräch ist wohl zu notieren, was bei diesem Gegenstand von dem
einem oder dem anderen gesagt wird und welchen Gesichtsausdruck der eine oder der
andere hierbei hat: die kaiserlichen Kommissare, die kurfürstlichen und Deputierten
der Stände, insonderheit die kurbrandenburgischen, und ganz besonders der Gesandte
des vermittelnden Königs von Dänemark. Und Ihrer K. M:t Kommissare müssen
sich vor allem angelegen sein lassen, die Billigkeit der Forderung sowohl gegenüber
dem einen als auch gegenüber dem anderen zu erweisen, und zwar auf die Art
und Weise, wie gesagt worden ist oder wie ansonsten die Zeitumstände, der Verlauf
des Gesprächs oder die Absichten des einen oder anderen es erfordern und erlauben
mögen, aber immer steif darauf bestehen, daß eine Satisfaktion nicht anders als mit
der Feder vollzogen werden kann.
[38.]
Hierbei müssen sie dann steif verharren und zumindest zum Schein den Rat und
die Beihilfe der französischen Kommissare wahrnehmen und benutzen, wenn sie
sehen, daß die Gegenpartei hierzu nicht geneigt ist, aber so, daß sie von sich aus
nicht nachgeben, und deswegen sehr vorsichtig bei diesem Werk vorgehen.
Wäre es möglich, die evangelischen Fürsten und Stände in Deutschland, die mit
Ihrer K. M:t verbündet sind oder es gewesen sind und die sich früher zur Satisfaktion
verpflichtet hatten, zu einer Mitarbeit in dieser Angelegenheit zu bewegen, sollten
Ihrer K. M:t Kommissare diese Hilfe und diesen Beistand vorsichtig zu nutzen
und zu brauchen wissen.
Im großen ganzen mögen die Kommissare alle ihre Ideen und Kräfte daran setzen,
um ganz Pommern als Satisfaktion der Krone zu erringen; und sollte dies zuwege
gebracht werden können, dann nicht nur darauf hinarbeiten, daß ein Abschied zustande
kommt, es sich vielmehr angelegen sein lassen, daß ein richtig abgefaßter Lehnsbrief,
so wie er für andere solche kurfürstliche und fürstliche Lehen ausgegeben zu werden
pflegt, ausgestellt und gemeinsam mit dem Vertrag desgleichen unter Hand und Siegel
des Kaisers in feierlichster Form ausgehändigt wird, und zwar mit allen denjenigen, in
keinem Punkt geschmälerten Rechten und Gerechtsamen, kraft welcher die ausge-
storbenen Herzöge von Pommern das Land besessen haben, eher mehr, aber nicht
weniger; die einzelnen Rechtstitel können den allgemeinen pommerschen Urkunden
entnommen werden, die im Archiv verwahrt werden.
[39.]
Die Kommissare mögen versuchen, die Bereinigung der Privilegien der Landstände
auf Vereinbarungen und auf einen Vergleich zwischen Ihrer K. M:t und den
Landständen abzulenken; wenn jedoch die Gegenpartei unbedingt darauf besteht, daß
deren Gewährung in den Lehnsbrief aufgenommen wird, möge dies in allgemein ge-
haltenen Wendungen geschehen, allerdings so, daß Ihre K. M:t nicht zu den
Rezessen der letzten Herzöge, vor allem des allerletzten Herzogs Bogislaws, ver-
pflichtet wird, um so bei den künftigen Verhandlungen freie Hand zu haben; auch ist
darauf hinzuarbeiten, daß das Stift Cammin mit den geistlichen Gütern und den
Prälaturen Ihrer K. M:t und der Krone ausdrücklich zugeschlagen und zugeeignet
werde. Auch wären Ihrer K. M:t Lizenten zuzubilligen, so lang wie irgend
möglich, etwa 8 oder 10 Jahre, oder was sonst noch mehr sein könnte.
[40.]
Auch muß mit besonderem Fleiß darauf geachtet werden, daß eine solche Satis-
faktion oder das pommersche Lehen nicht nur der Person Ihrer K. M:t oder ihren
Nachkommen zuerkannt wird, sondern auch Ihrer K. M:t Nachfolger im Reich
und der Krone Schweden, wie es auch der Fall sein muß mit allen Interessenten, die in
diesem Krieg verstoßen worden waren.
[41.]
Sollte nun bei den Gesprächen die Rede auf Magdeburg und Halberstadt oder ir-
gendein anderes Lehen oben im Reich verfallen, dann ist die Unbequemlichkeit der
Lage für Ihre K. M:t und die Krone Schweden darzulegen und vorzuschlagen,
solche Reichslehen wären dem Kurfürsten von Brandenburg als Entschädigung anzu-
bieten , die im Vergleich zu Pommern etwas Gleichwertiges darstellen müßte.
[42.]
Sollte man bei diesem allen nicht weiterkommen und sollte nichts angenommen
werden, haben Ihrer K. M:t Kommissare zu erklären, keine weitere Instruktion
zu besitzen, weil Ihre K. M:t nicht vermutet hatte, man würde solch eine billige
Forderung ausschlagen oder verweigern; sie erbäten deswegen Zeit, um nach
Hause zu berichten und endgültigen Beschluß zu erhalten; so ist die Angelegenheit bis
auf weiteren Bescheid hinauszuzögern.
[43.]
Betreffend das Contentement der Soldateska sollen sich die Kommissare hoch an-
gelegen sein lassen, bei der Gegenpartei und natürlich auch bei den evangelischen
Ständen, soweit eine solche Beweisführung da nötig sein sollte, die Einsicht zuwege zu
bringen, daß dieses Contentement billig und wohl begründet ist, weil 1. ein solches in
Übereinstimmung ist mit dem Abschied und dem Bund von Heilbronn, gemäß
welchem die Armeen geradeso auf die verbündeten Stände wie auf die Krone Schweden
vereidigt und verpflichtet wurden, weil 2. alles, was im Lauf der Jahre gewonnen
wurde, zum Contentement der Armeen ausgeteilt wurde, was am Beispiel Würzburg am
besten zu sehen ist, weil es 3. auch ganz und gar unbillig wäre, daß die Krone Schweden
eine solche Last allein um der Freiheit Deutschlands willen tragen solle, weil 4. sich
kaum jemand fände, der wohlbedacht als gerecht beurteilen würde, daß die Krone
Schweden so viele edle Länder aufgeben solle, ohne daß ihre Armeen eine Bezahlung
erhielten und die Krone ohne größeren Nutzen diese Last auf sich nähme, und weil 5.
der Kurfürst von Sachsen dies schon gebilligt und der Kaiser selbst in seinen Resolu-
tionen sich nicht dagegen ausgesprochen, sondern bloß erklärt hat, dies sei Sache der
Evangelischen.
[44.]
Wird das Contentement der Soldateska bewilligt, überläßt Ihre K. M:t es dem
Befinden der Gegenpartei, wer es bestreiten soll, wenn jedoch über Menge und Zeit
verhandelt wird, sollen sich die Kommissare mit der Armee in Verbindung setzen
und mit dem Feldmarschall und den vornehmsten Offizieren Überlegungen anstellen;
diese mögen sich über Menge und Zeit oder Termine einigen. Um alle nutzlosen und
verdrießlichen Gespräche, Darlegungen und Gegendarlegungen zu vermeiden, hält es
Ihre K. M:t für das Ratsamste und Billigste, das ganze Contentement auf einige
Monatssolde ankommen zu lassen: 2, 3 oder mehrere; und bloß den Generälen und
einigen Signaloffizieren sei ein außerordentliches Contentement vorbehalten; dies möge
mit dem Feldmarschall und den vornehmsten Offizieren so besprochen werden, daß der
Kuchen bei Ihrer K. M:t verbleibt und das Mißfallen der Gegenpartei zufällt.
[45.]
Es ist auch darauf zu achten, daß etwas jetzt gleich ausgeteilt wird, und zwar
bevor der Friedensbeschluß bekanntgegeben wird, und daß gewisse Stände für das
übrige bürgen und daß die Soldateska mit Hypotheken versorgt und versehen wird.
[46.]
Sollten noch einige andere kommen, die gedient haben, aus dem Krieg ausgeschieden
sind und noch verdienten Sold zu fordern hätten, so soll auch ihretwegen mit dem Feld-
marschall und den vornehmsten Offizieren in der Armee beraten werden, wer von
ihnen würdig wäre, in das Contentement einbezogen zu werden. Diejenigen, von wel-
chen die Kommissare ermittelt haben, daß sie sich wegen gewisser Ursachen und mit
Unwillen von uns geschieden hatten, sollen sie auch in die Förderung mit aufnehmen,
den Rest jedoch fahrenlassen; aber alles wohl und vorsichtig entscheiden.
Da dies alles fleißig und mit guten Überlegungen vollzogen werden muß, damit die
Last von Ihrer Kön. Maj:t Schultern hinweggenommen werde, möge die Güte be-
stehen bleiben und der Haß abgedreht werden; und die Kommissare Ihrer K. M:t
mögen bei Ausführung dieses Werks ihre Rolle so spielen, daß sie sich eher als Ver-
mittler zwischen den Gegenparteien, besonders wenn die Last den Evangelischen
zufällt, und Ihrer K. M:t Soldateska verwenden lassen, als daß sie entweder gegen
die Gegenpartei sprächen oder gar die Soldateska verletzten.
[47.]
Wenn die Gegenpartei in diesem Punkt sich bereit finden sollte, die Armee unter
dem Vorbehalt zu befriedigen, daß sie in ihren Dienst träte, dürften dies die Kom-
missare Ihrer K. M:t keinesfalls bewilligen, sondern vielmehr bloß ganz einfach
Contentement und Abdankung unter dem Vorbehalt fordern, vom Kriegsvolk das zu
behalten, was Ihre K. M:t für die Sicherheit ihres eigenen Status benötigt und
was ihrer Nation angehört; dem Rest stände frei, zugehen und sich dort anwerben zu
lassen, wie es einem jeden gefällt. Dies alles muß ausdrücklich in den Abschied auf-
genommen werden.
[48.]
Nachdem man über Satisfaktion und Contentement der Soldateska einiggeworden ist,
müßten die Kommissare durchsetzen, daß als Versicherung und Hypothek des Rests
des Contentements der schwedischen Nation die Krone Wismar, Walfisch und
Warnemünde mit den Lizenten in Händen behält, oder nach langwierigen Ausein-
andersetzungen zumindest Walfisch und Warnemünde mit den Lizenten sowie das
Recht, nach Belieben in Wismar und Rostock Steuereinnehmer zu haben, und zwar
entweder auf eine ansehnliche Anzahl Jahre, 11, 10 oder 12, oder einen Teil, aber
dann so, daß der Unterhalt der Garnisonen solange gewährleistet ist, bis eine Minde-
rung eintritt.
[49.]
Vor Einlieferung der Notifikation darf kein Platz restituiert werden. Vor allem
ist Wismar die längste Zeit zu halten als eine Hypothek für das Contentement der
Soldateska, und dann besonders, wie schon erwähnt, Wallfisch und Warnemünde;
sonst kämen in diesem Fall noch in Frage Minden, Nienburg, Landsberg, Driesen
oder andere Plätze sowie einige neue, deren Lage bequem ist; dies alles wäre an Ort
und Stelle und entsprechend dem Gutdünken der Interessenten zu entscheiden.
[50.]
Kein Platz darf restituiert werden, bevor nicht vorher die Ratifikation nach all-
seitigem Abschied eingeliefert ist. Noch viel weniger darf die Armee abgedankt oder
auseinandergezogen, und es darf auch nicht mit den Offizieren verhandelt werden, bevor
nicht alles Versprochene geschehen und erfüllt ist und die Ratifikationen nach allen
Seiten hin ausgehändigt worden sind.
Sowie jedoch all dies vollzogen ist und die Ratifikationen gesichert sind, müssen alle
Plätze geräumt werden, die außerhalb Pommerns liegen oder nicht ausdrücklich
reserviert sind, und zwar sind sie den Eigentümern zurückzustellen und auszuhän-
digen , nur der Krone Geschütze und Munition sollen weggeführt und hierher be-
fördert werden.
[51.]
Aus der Armee sind vorerst gewisse Offiziere und Regimenter auszuwählen, die
im Dienst der Krone zu behalten und aus der Armee zu verstärken und zum Teil
in pommersche Festungen einzulegen und zum Teil gemäß Verordnung Ihrer K.
M:t nach Livland zu befördern sind. Der Rest der Armee ist, nachdem er teils
contentiert und teils des Contentements versichert worden ist, ordnungsgemäß abzu-
danken und zu entlassen und möge nach Belieben wo immer einen Dienst suchen; darüber
soll jedoch später weiterer Bescheid ergehen.
[52.]
Wenn nun alles dies nicht gerade so gehen sollte und es geschähe, daß irgendein neuer
veränderter Ratschlag in bezug auf Besserung oder Warnung auftauchen sollte,
müssen Ihrer K. M:t Kommissare ihr bestes Feingefühl aufwenden, um das zum
Vorteil Ihrer K. M:t sowie zur Besserung der Bedingungen zu nutzen, was Glück
und Zufall an die Hand geben. Und wenn die Dickköpfigkeit der Gegenpartei oder
die Parteilichkeit des Vermittlers oder des Glückes Widrigkeit Anstoß verursachen
und die Ratschläge zerspalten, müssen die Kommissare die Sache dennoch beisammen
halten und entweder auf eine in solchen Fällen übliche Weise das Fehlen eines Auf-
trages vorschützen oder vorbringen, man benötige bessere Unterrichtung oder wolle
günstigen Bericht erstatten usw., und auf diese Weise bis zum Eintreffen eines
weiteren Bescheids die Verhandlungen in Gang halten und die Hände frei behalten.
[53.]
Ist man einig geworden, ist die Urkunde lateinisch abzufassen und hierbei zu
beachten, daß Ihre K. M:t von den kaiserlichen oder anderen Kommissaren
nicht mit königlicher Würde, sondern als Königliche Majestät tituliert wird, dessen
Billigkeit hinreichend zu erweisen ist; weiterhin ist bei den Kaiserlichen vorzubringen,
daß Ihre K. M:t hernach von den kaiserlichen Räten und Ministern nicht anders
zu titulieren ist, sofern sie nicht wünschen, daß deren Briefe zurückgeschickt werden.
[54.]
Die Ratifikation muß vom Kaiser und den Ständen in einer oder verschiedenen
Urkunden vollzogen werden, die Abtretung Pommerns muß gesondert vom Kurfürsten
von Brandenburg in seinem und seines ganzen Hauses Namen ratifiziert werden, damit
so allen Verwicklungen vorgebeugt und abgeholfen werde.
So lauten Wille und Ansichten Ihrer Königlichen Majestät betreffend die Friedens-
verhandlungen , nach welchen die Kommissare sich zu richten haben.
Geschehen wie oben.