Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
252. Ferdinand III. an Nassau und Volmar Wien 1644 Mai 10
Wien 1644 Mai 10
[ Praes. 1644 Mai 24 ] — Kopie: RK , FrA Fasz. 92 II nr. 269a fol. 397–400.
Zeremoniell für die kurfürstlichen Gesandten. Mißbilligung der Visite bei La Thuillerie.
Wir haben nr. 229 erhalten. Wegen der Forderungen der kurkölnischen Gesandten
habt ihr recht gehandelt. Unnd hat diesem nach nit allein sein verbleiben dabei,
das ihr den Churcölnischen wie auch andern churfürstlichen gesandten,
wann euch dieselbe zuvor die visita werden gegeben haben, alsdann die
revisita erstattet, sondern wür lassen es auch gnädigst dahiengestellt sein,
daz ihr dennselben wie auch gedachtem bischoffen von Oßnabrückh gnaden,
wann dieselbe euch heimbsuechen thete, die heimbsuechung aber und zue-
sambenkhunfft in puris officiis humanitatis und nit in cortesiis negotiorum
bestuende, in ewern losamentern die oberhandt lasset. Im übrigen aber
– und ausser dißfahls – wollen wür, daz ihr euch der oberstöll auch in
ewerm hauß dem herkhomben nach unaußsezlich haltet. Was nun in specie
daz von obbemelten Churcölnischen gesandten praetendierte hingegen-
schickhung der wägen belangt, obzwar dieses sonsten ein actus gleichsamb
indifferens, dardurch unsere Kayserliche reputation weniger oder nichts
möchte praeiudiciert werden, nachdem sich aber mehrermelte Churcölnische
gesandte außtrücklich vernehmben lassen, daz dieses von ihnen nur in
aemulationem der herrschafft Venedig unnd zue dem ende gesuecht werde,
damit sie derselben nichts nachgeben, und dann nicht allein nit zue hoffen,
da mann denselben in diesem passu wilfahren thete, daz sie sich damit
wurden begnüegen lassen, sondern vilmehr zue besorgen, daz sie umb sovil
mehr uff ihre übrige praetension bestehen und darüber sich oppiniatrieren
wurden, als lassen wür es gnädigst bei dem alten herkhomben, und daz
dißorts nichts newes vorgenomben werde, allerdings bewenden. Unnd
solches umb sovil mehr, weil wür berichtet werden, daz unnsers lieben
vetters unnd schwagers, des königs in Spannien, liebden dero gesandten
gemessen anbefohlen haben sollen, in selbiger statt Münster – als auf unnßerm
und des reichs boden – wegen der Franzößischen gesandten von einem actu
publico sich nit absentieren, sondern die oberhandt vor dennselben allent-
halb ze beobachten, und dahero zue besorgen, wann ihr denn churfürstlichen
gesandten ewere wägen entgegenschickhen thetet und alßdan sowol die
Spannischen als Franzößischen gesandten auch die ihrigen schickhen und
khein theil dem andern weichen wollen würde, alsdann grössere ungelegen-
heiten heraus entstehen möchten, darzue wür nit gern bei dieser oder auch
einiger anderer occassion ursach geben wolten. Wie wür dann zu verhüet-
tung solcher ungelegenheit für guet angesehen und wollen, daß ihr nit
allein für euch selbst zue einigem actu publico, da der cron gesandten zu
einer solchen contention khomben möchten, khein anlaß gebet, sondern
von dergleichen occassionen, da sie von anderen offeriert wurden, sovil
müglich euch enthaltet, auch ewersseiths euch dahien bemüehet, auf daz
alle solche actus publici verhüetet und unterlassen auch dardurch zu denn
befahrenden inconvenienzen khein ursach gegeben werde.
Ferner anlangend, was von vilbenanntem Churcölnischen gesandten, als ob
der herrschafft Venedig die mediation bei diesen tractaten nicht allein nit
eingeraumbt, sondern vor einem churfürstlichen collegio hoch mißrathen
worden, moviert werden wollen, gleichwie wür unnß nit zu erinneren
wissen, daz von gedachtem churfürstlichen collegio dergleichen guettachten
unnß überraicht worden, also bleibt es gleichfals bei deme, wessen ihr euch
gegen offterwehnten Churcölnischen gesandten vernemben lassen, halten
aber für unnöttig, das ihr euch mit dennselben in einiges ferners disputat hier-
über einlasset, sondern wollen, das ihr euch allein darauff berueffet, ihnen und
meniglichen seye bewußt, wasmassen ihre Pabstliche heiligkheit noch vor
anbegin dieser tractaten außtrücklich, das sie sich einiges dings, so die
uncatholische angienge, bei denselben nit annemben wolten, erklehret.
Worauff erfolget, das der Venedische pottschaffter, so damals zue Pariß
residiert, in ermanglung anderer mittelpersohnen mit beliebung beeder
cronen Spanien und Franckhreich sich der interposition in den praeliminari-
bus unterfangen. Gleichwie nun von mehrgedachtem hochlöblichem chur-
fürstlichen collegio daz wenigste darwieder nit geregt worden, also hetten
auch wür ichtwas darwieder zue opponieren kheine ursach gehabt, hettens
auch noch nit, nicht allein, weiln der Venedische pottschaffter nunmehr ein
so geraumbe zeit zue Münster sich auffgehalten unnd in der negotiation
verfahren, sondern auch und vilmehr, weil mann damahls, als derselbe zue
Münsster ankhomben, den herrn cardinal Rossetti, so von ihrer heyligkheit
zue der interposition verordnet, an Franzößischen seithen recusiert, sogar
auch in zweifel gestanden, nicht allein, ob mann die interposition zuelassen,
sondern auch, ob mann einigen andern legatum an seithen ihrer heyligkheit
sobaldt dorthien verordnen wurde; zuedeme khomben nun, daz seithero
auch der nuntius mit dem Venetianischen pottschaffter sich einer gesambten
interposition verglichen und bereits ein anfang darin gemacht, wölches
alles wir allein nit wol enderen khönnen.
Was nun weiter der churfürstlichen gesandten plenipotentz anreicht, hat es
sein verbleiben billich dabei, das dieselbe euch eingeantwortet werde.
Endtlichen die heimbsuechung des Franzößischen gesandten de La Thoullerie
betreffendt, nachdeme dieselbe geschehen, lassen wür an sein orth gestellt
sein, so aber sonsten billicher hette (zumahlen wissent, das er in solcher
commission gebraucht würdt) sollen unterlassen werden.