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Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
252. Ferdinand III. an Nassau und Volmar Wien 1644 Mai 10

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Ferdinand III. an Nassau und Volmar


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Wien 1644 Mai 10

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[ Praes. 1644 Mai 24 ] — Kopie: RK , FrA Fasz. 92 II nr. 269a fol. 397–400.

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Zeremoniell für die kurfürstlichen Gesandten. Mißbilligung der Visite bei La Thuillerie.

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Wir haben nr. 229 erhalten. Wegen der Forderungen der kurkölnischen Gesandten
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habt ihr recht gehandelt. Unnd hat diesem nach nit allein sein verbleiben dabei,
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das ihr den Churcölnischen wie auch andern churfürstlichen gesandten,
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wann euch dieselbe zuvor die visita werden gegeben haben, alsdann die
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revisita erstattet, sondern wür lassen es auch gnädigst dahiengestellt sein,
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daz ihr dennselben wie auch gedachtem bischoffen von Oßnabrückh gnaden,
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wann dieselbe euch heimbsuechen thete, die heimbsuechung aber und zue-
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sambenkhunfft in puris officiis humanitatis und nit in cortesiis negotiorum
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bestuende, in ewern losamentern die oberhandt lasset. Im übrigen aber
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– und ausser dißfahls – wollen wür, daz ihr euch der oberstöll auch in
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ewerm hauß dem herkhomben nach unaußsezlich haltet. Was nun in specie
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daz von obbemelten Churcölnischen gesandten praetendierte hingegen-
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schickhung der wägen belangt, obzwar dieses sonsten ein actus gleichsamb
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indifferens, dardurch unsere Kayserliche reputation weniger oder nichts
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möchte praeiudiciert werden, nachdem sich aber mehrermelte Churcölnische
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gesandte außtrücklich vernehmben lassen, daz dieses von ihnen nur in
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aemulationem der herrschafft Venedig unnd zue dem ende gesuecht werde,
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damit sie derselben nichts nachgeben, und dann nicht allein nit zue hoffen,
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da mann denselben in diesem passu wilfahren thete, daz sie sich damit
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wurden begnüegen lassen, sondern vilmehr zue besorgen, daz sie umb sovil
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mehr uff ihre übrige praetension bestehen und darüber sich oppiniatrieren
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wurden, als lassen wür es gnädigst bei dem alten herkhomben, und daz

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dißorts nichts newes vorgenomben werde, allerdings bewenden. Unnd
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solches umb sovil mehr, weil wür berichtet werden, daz unnsers lieben
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vetters unnd schwagers, des königs in Spannien, liebden dero gesandten
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gemessen anbefohlen haben sollen, in selbiger statt Münster – als auf unnßerm
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und des reichs boden – wegen der Franzößischen gesandten von einem actu
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publico sich nit absentieren, sondern die oberhandt vor dennselben allent-
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halb ze beobachten, und dahero zue besorgen, wann ihr denn churfürstlichen
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gesandten ewere wägen entgegenschickhen thetet und alßdan sowol die
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Spannischen als Franzößischen gesandten auch die ihrigen schickhen und
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khein theil dem andern weichen wollen würde, alsdann grössere ungelegen-
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heiten heraus entstehen möchten, darzue wür nit gern bei dieser oder auch
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einiger anderer occassion ursach geben wolten. Wie wür dann zu verhüet-
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tung solcher ungelegenheit für guet angesehen und wollen, daß ihr nit
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allein für euch selbst zue einigem actu publico, da der cron gesandten zu
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einer solchen contention khomben möchten, khein anlaß gebet, sondern
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von dergleichen occassionen, da sie von anderen offeriert wurden, sovil
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müglich euch enthaltet, auch ewersseiths euch dahien bemüehet, auf daz
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alle solche actus publici verhüetet und unterlassen auch dardurch zu denn
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befahrenden inconvenienzen khein ursach gegeben werde.

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Ferner anlangend, was von vilbenanntem Churcölnischen gesandten, als ob
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der herrschafft Venedig die mediation bei diesen tractaten nicht allein nit
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eingeraumbt, sondern vor einem churfürstlichen collegio hoch mißrathen
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worden, moviert werden wollen, gleichwie wür unnß nit zu erinneren
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wissen, daz von gedachtem churfürstlichen collegio dergleichen guettachten
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unnß überraicht worden, also bleibt es gleichfals bei deme, wessen ihr euch
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gegen offterwehnten Churcölnischen gesandten vernemben lassen, halten
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aber für unnöttig, das ihr euch mit dennselben in einiges ferners disputat hier-
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über einlasset, sondern wollen, das ihr euch allein darauff berueffet, ihnen und
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meniglichen seye bewußt, wasmassen ihre Pabstliche heiligkheit noch vor
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anbegin dieser tractaten außtrücklich, das sie sich einiges dings, so die
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uncatholische angienge, bei denselben nit annemben wolten, erklehret.
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Worauff erfolget, das der Venedische pottschaffter, so damals zue Pariß
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residiert, in ermanglung anderer mittelpersohnen mit beliebung beeder
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cronen Spanien und Franckhreich sich der interposition in den praeliminari-
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bus unterfangen. Gleichwie nun von mehrgedachtem hochlöblichem chur-
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fürstlichen collegio daz wenigste darwieder nit geregt worden, also hetten
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auch wür ichtwas darwieder zue opponieren kheine ursach gehabt, hettens
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auch noch nit, nicht allein, weiln der Venedische pottschaffter nunmehr ein
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so geraumbe zeit zue Münster sich auffgehalten unnd in der negotiation
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verfahren, sondern auch und vilmehr, weil mann damahls, als derselbe zue
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Münsster ankhomben, den herrn cardinal Rossetti, so von ihrer heyligkheit
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zue der interposition verordnet, an Franzößischen seithen recusiert, sogar
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auch in zweifel gestanden, nicht allein, ob mann die interposition zuelassen,
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sondern auch, ob mann einigen andern legatum an seithen ihrer heyligkheit

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sobaldt dorthien verordnen wurde; zuedeme khomben nun, daz seithero
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auch der nuntius mit dem Venetianischen pottschaffter sich einer gesambten
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interposition verglichen und bereits ein anfang darin gemacht, wölches
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alles wir allein nit wol enderen khönnen.

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Was nun weiter der churfürstlichen gesandten plenipotentz anreicht, hat es
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sein verbleiben billich dabei, das dieselbe euch eingeantwortet werde.

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Endtlichen die heimbsuechung des Franzößischen gesandten de La Thoullerie
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betreffendt, nachdeme dieselbe geschehen, lassen wür an sein orth gestellt
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sein, so aber sonsten billicher hette (zumahlen wissent, das er in solcher
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commission gebraucht würdt) sollen unterlassen werden.

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