Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
375. Auersperg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1644 August 29
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Osnabrück 1644 August 29
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 46e, Konv. b fol. 491–493’, 496–497, praes. 1644 September 14
= Druckvorlage – Kopie: ebenda Fasz. 92 III nr. 373 fol. 269–271’.
Abreise Kleins nach Kassel. Visite des hessen-kasselschen Gesandten Scheffer: Anerbieten hessischer
Dienste, Auswechslung der Vollmachten, Vorwurf mangelnder kaiserlicher Vollmacht.
Dieße wochen ist der königlich Dännische secretarius N. Clein von hier
nacher Caßell verreiset, ümb seine commission bey der verwittibten fraw
landtgraffin abzulegen, hatt seinen weg dürch Münster genohmen.
So hatt auch selbiger verwittibten fraw landtgraffin abgeordneter N. Scheffer
bey unns audientz gehabt, beyverwahrte credentiales [ = Beilage 1 ] eingelieffert
und auff überbragten grueß sein anbringen dhahin gerichtet, daß, nachdem
von Ewer Kayßerlichen Mayestätt seiner gnädigen fraw principalin, ümb
dießen convent der allgemeinen friedenßhandlung vermittels einer abord-
nung zu besuchen, allergnädigst erlaubt unnd deßwegen Kayßerlichen geleidt
gegeben seie, habe dieselbe ihne hieher abgefertigt, ümb dero interesse, so
zum theill gemeine, theils aber ihr fürstliche gnaden privatsachen betreffe,
zu beobachten, beedes aber sölche postulata sein würden, warüber sich
Ewer Mayestätt verhöffentlich in Kayßerlichen gnaden allermiltiglichst zu
erklehren kein bedencken machen würden. Seine gnädige fraw principalin
ließe deßwegen unns ersuchen, daß ihme, abgeordneten, unnd seinen collegis
nach unnd nach guttwillig anhören unnd, waß sie bey unns anbringen würden,
zu gewiriger mildtkayßerlichen erclehrung hinderbringen wölten. Dha auch
dießerendts waß fürfallen sölte, warinnen wir unns ihrer, der Heßischen
abgeordneten, persohnen ethwo vermeinten zu bedienen, sein sie auch be-
fehlicht , unns willigst zur handt zu gehen, unnd wolten sich darzu gehor-
samblich anerbotten haben. Wir haben unns deß zuentbottenen grueß halben
gebührlich bedanckt, mitt erinnerung, daß man sich versehen wölle, nach-
deme man nunmehr handtgreifflich verspühre, daß die außwertige cronen
der stände deß reichß wolfahrt oder libertet, wie es zu deren betrug seithero
fürgeben worden, nitt suchen, sondern vielmehr deren underdrückung unnd
deß reichß untergang, daß sich dhahero ihre fürstliche gnaden, die fraw
landtgraffin, waß näher zu schüldigster accommodation bey Ewer Mayestätt
lencken werde unnd dieße abordnung zu sölchem ende fürnemblich ange-
sehen sein sölle, Ewer Mayestätt hette ihre mildtkayßerliche affection unnd
gnade dergestalt gegen die fraw landtgraffin scheinen laßen, daß dieselbe
nitt fueg oder ursach hette, mit ihrer gehorsambsten accommodation lenger
zurückzuhalten. Würde derselben auch rümblicher sein, wan sie zu deß
heyligen reichß rettung concurriren unnd einmühtige zusamensetzung der
glieder mitt dem haubt beforderen helffen würde, alß daß sich dergestalt
separire unnd ihre wapfen mitt denen feinden des reichs coniungiren thete.
Warauff der abgeordneter: man lebe der zuversichtigen hoffnung, es sölle
daß heylige Römische reich vermittelst gegenwertiger algemeiner friedens-
handlung allerdings auß dem kriegslast gebragt und der liebe friede wider
eingeführt unnd also die stände mitt Ewer Mayestätt gäntzlich außgesöhnet
unnd vereinbahrt unnd zu sölchem zwegk von denen confoederirten cronen
selbst gezihlet werden. Sölte aber ein anders darunter verborgen liggen,
unnd ethwo deß heyligen Römischen reichs ruin von denen confoederirten
cronen gesucht werden, würde sich die fraw landtgraffin in causa communi
nitt separiren. Es würde es aber die handlung geben, wie ein oder ander
gesinnet seie, dahero es zu wünschen seie, daß der sachen waß näher könte
getretten unnd dem werck sein anfang gegeben werden. Soviell er von den
Schwedischen vernohmen, söll es an extradition der volmacht hafften, die
Schwedische aber sowoll alß die Frantzösische abgesandten zu Münster
darzu erpietig unnd zu vortschreitung zur haubthandlung bereit unnd willig
sein, unnd wölle fast fürgegeben werden, ob seie ahn dießer seidten der
mangell, ja gar keine volmacht vorhanden. Eß gebühre zwar ihme, abgeord-
neten , nichtz darzu zu reden, vermeine aber, wan dergleichen geringschätzige
streittpuncten, so ohnedaß ihrer arth nach viell mehr zu den praeparatoriis
gehörten, könten überwunden werden, es mögte der sachen beforderung
sehr vortraglich sein, unnd ob man zwar dießseidts sich auff Dennemarck
beruffe unnd ohne selben könig nitt tractiren wölle, so seie er doch von
denen Schwedischen berichtet worden, gleichsamb dieselbe von den könig-
lich Dännischen ministris selbst verstanden
Vgl. [ nr. 298 ] und [ nr. 302 ] .
stätt in Dennemarck nit so weitt gehen, daß gar die handlung biß zu dern
herzuschickung sölte in suspenso gelaßen und immittels gar nichtz vorge-
nohmen werden, sondern daß dero meinung und gedancken nur auff den
schluß, dhamit ohne dero vorwißen kein friede möge geschloßen werden,
nit aber auff die handlung gerichtet. Dhahero wolten es die Schwedische
dhafür halten, es könte die extraditio plenipotentiarum ohne Dennemarck
offension gar woll ihren vortgang erreichen unnd würde alßdan, wan sölchs
beschehen, allererst die frag herfürkommen, ob die königliche würden in
Dennemarck bey der interposition zu laßen oder nit, und auffm fall, sölchs
nitt sein könte, ob man mit oder ohne mittler tractiren sölte, auch, dha der
erste weg gefälliger, wer zum mittler zu gebrauchen, ob Venedig oder
Niderlandt oder jemandt anders.
Dhagegen wir erinnert, daß unns nitt unbewust, daß die Schwedische und
Frantzösische von ihrer fridtfertigkeit aller örtter hoch außbreiteten unnd
sich eyfferich bemüheten, dieße seithen der morae zu beschüldigen. Eß seie
aber eine weldtkündige sache unnd rede daß werck selbst, daß dürch den
newen krieg in Dennemarck dieße handlung in gegenwertige schwere ver-
wirrung gerahten, der mediator von hier vertrieben unnd zur parthey
gemacht worden, derentwegen dan sich die königliche würden in Denne-
marck höchlich bey Kayßerlichen Mayestätt auch chur- unnd fürsten deß
reichß beclagt unnd mit anzihung ihres darunter schwebenden hohen inter-
esse darfür gewarnet unnd gebetten, daß ohne dieselbe bey dießer handlung
ferners nichtz möge vorgenohmen oder verfahren werden, gestalt dhahero
Ewer Mayestätt bewogen worden, sich dhahin zu erclehren, daß ohne die
königliche würden in Dennemarck nitt tractiren könten. Daß nun dhagegen
fürgeben werden wölle, ob sölte der königlichen würden intention nit auff
suspension der handlung, sondern nur ploeß auff dem schluß zu verstehen
sein, dhavon uns niemahls waß gewißes fürkommen. Eß seie zwar hiebevor
der von Langerman von denen Schwedischen beschüldigt worden, gleich-
samb derselb dergleichen rede oder außlegung der königlichen intention
sölte geführt haben; eß hette sich aber der von Langerman niemahln darzu
bekennen wöllen, sondern sich dawider hoch beschwert unnd gegen uns
deütlich vermeldet, daß ihme mitt dergleichen aufflage unnd nachrede
gewaldt unnd unrecht beschehe
Vgl. [ nr. 298 ] und [ nr. 302 ] .
königlichen würden erclehrung die sach in gegenwertigen standt gelaßen
werden, selbe erclehrung aber würde verhöffentlich nitt lange mehr auß-
pleiben können, weiln derentwegen von hohen örtteren gar eyfferig darümb
erinnerung bescheh. Daß dan fürgeben werden wölte, gleichsamb wir nitt
mitt volmacht versehen sein sölten, sölchs würde von den Schwedischen
gesandten wieder beßers wißen fürgeben, weiln sie von dem von Langer-
man , welcher die volmacht in originali gesehen, eins anderen berichtet sein,
wir unns auch hiebevor bey erster ankombst deß Salvii, wie man von den
Schwedischen einfall in Holstein noch nitt muhtmaßen können unnd die
sachen noch in unverrückten standt deß praeliminarvergleichs gewest, zur
extradition guttwillig anerbotten gehabt, so aber dhamahls von dem Salvio
nit angenohmen, sondern biß zu deß Oxensterns herzukombst außgestelt
worden, unnd gebe es die vernunfft selbst, daß, dha dero Kayßerliche
gesandten zu Münster ihre ördentliche volmacht vorgezeigt, daß wir nitt
ohne volmacht in dergleichen wichtigen sachen werden abgefertigt sein.
Warauff der Heßischer abgeordneter acquiescirt. Auff deßen anerpieten,
ümb unns zur handt zu gehen, haben wir nichtz anthwortten wöllen, weiln,
sich eins solchen standts handtbietung für deßen außsöhnung zu gebrau-
chen , disreputirlich sein würde, ist also von unns abgeschieden.
Nun haben Ewer Mayestätt auß unßern für unnd nach einglangten gehor-
sambsten relationen mehrmahls allergnädigst vernohmen, daß unns der-
gleichen einwürff defectus mandati von denen Schwedischen zu unterschidt-
lichen mahln fürgerückt worden. Müßen es auch schmertzlich vernehmen,
daß wir deßwegen nitt allein bey denen ab- und zureisenden gesandten
unnd pottschafften, sondern sogar bey dem gemeinen man alhie in der statt
von denen Schwedischen beschreyhet unnd diffamirt werden, dhahero unns
beygefallen, obs nitt ein mittl, daß ethwo bey dergleichen mehr anderen
begebenheiten, dha unns von dießem werck waß weiter fürgeworffen werden
mögte, einer von unns gleichsamb für sich selbst unßere plenipotentz zu der
Schweden confusion einem oder anderem ministro publico vorzeigen und
dieselbe dhamitt der unwarheit überweisen mögte, warüber Ewer Kayßer-
lichen Mayestätt allergnädigsten befehl wir gehorsambt erwartten.